- Wa s i s t j e t z t z u t u n? -
|
|
- Gerhard Hartmann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 Die europäische Datenschutz-Grundverord n u n g - Wa s i s t j e t z t z u t u n? - I H K N ü r n b e r g f ü r M i t t e l f r a n k e n E r l a n g e n, d e n 2 0. J u l i T h o m a s K r a n i g B a y e r. L a n d e s a m t f ü r D a t e n s c h u t z a u f s i c h t
2 2 Agenda One-Stop-Shop und Megabuße Datenschutz heute und morgen 1 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? 3 Was können/sollen/müssen Unternehmen heute schon unternehmen? 4 Was machen wir Aufsichtsbehörden heute und morgen? 5 Unsere Empfehlung
3 3 Datenschutz heute
4 4 Datenschutz heute
5 Datenschutz morgen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verkündet im Amtsblatt der Europäischen Union vom 4. Mai
6 6 Datenschutz morgen d.h. in nur mehr ca. 10 Monaten
7 Datenschutz morgen Europäischer Datenschutzausschuss 1) 1 28/ UK EU- EDPS KOMM ) der unabhängigen sbehörden 7
8 8 Datenschutz morgen Art. 29 Gruppe Working Papers (= konsensuale Arbeitsgemeinschaft der Europäischen Datenschutzbehörden) Datenschutz- Ausschuss Leitlinien (Art. 70 DS- GVO) (= institutionalisiertes Gremium der der Europäischen Datenschutzbehörden) Empfehlung Orientierung
9 9 Art. 29-Gruppe bzw. Datenschutz-Ausschuss Die Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten (Artikel-29-Gruppe) werden (wohl noch in 2017) Leitlinien zur Einwilligung veröffentlichen. Wo? -> auf der Website der EU-Kommission / Artikel-29-Gruppe, Dort finden sich auch schon veröffentlichte Leitlinien zu folgenden Themen der DSGVO (bisher nur auf Englisch): Datenschutzbeauftragter Anspruch auf Datenportabilität federführende Behörde (noch nicht als Endfassung) Datenschutzfolgenabschätzung (data protection impact assessment)
10 10 Agenda One-Stop-Shop und Megabuße Datenschutz heute und morgen 1 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? 3 Was können/sollen/müssen Unternehmen heute schon unternehmen? 4 Was machen wir Aufsichtsbehörden heute und morgen? 5 Unsere Empfehlung
11 11 Wesentliche Herausforderungen durch die DS-GVO Anforderungen an die Datenverarbeitung Sicherstellung Betroffenenrechte Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Umgang mit Datenschutzverletzungen Datenschutz-Folgenabschätzung Sanktionen
12 12 Anforderungen an die Datenverarbeitung Rechtmäßigkeit Transparenz / Informationspflichten Sicherheit der Verarbeitung Auftrags(daten)verarbeitung Übermittlung in Drittstaaten
13 13 Anforderungen an die Datenverarbeitung Rechtmäßigkeit (Art. 6 ff. DSGVO) bedeutet: Einwilligung liegt vor oder Verarbeitung ist zur Erfüllung von Vertrag erforderlich oder Verarbeitung ist zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtung erforderlich oder Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen eines Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht Interessen des Betroffenen überwiegen
14 14 Anforderungen an die Datenverarbeitung Rechtmäßigkeit Transparenz / Informationspflichten Sicherheit der Verarbeitung Auftrags(daten)verarbeitung Übermittlung in Drittstaaten
15 Anforderungen an die Datenverarbeitung Informationspflichten (Art. 13, 14) beinhalten: Name (Firmenname) und Kontaktdaten des Verantwortlichen Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (falls vorhanden) Zwecke der Datenverarbeitung das berechtigte Interesse, sofern die Datenerhebung aufgrund eines berechtigten Interesses erfolgt ggf. die Empfänger(kategorien) bei Übermittlung in Drittländer: die Arten verwendeter Garantien (z.b. Standarddatenschutzklauseln) geplante Speicherdauer die Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, ) Beschwerderecht bei der sbehörde u.a. 15
16 16 Anforderungen an die Datenverarbeitung Rechenschaftspflicht Wie prüfen wir: Zeig mal!! Artikel 5: Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten ( Beweislastumkehr ) (1) Personenbezogene Daten müssen a) auf rechtmäßige Weise ( Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz ) b) für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke ( Zweckbindung ) c) auf das notwendige Maß beschränkt ( Datenminimierung ) d) sachlich richtig ( Richtigkeit ) e) erforderlich ( Speicherbegrenzung ) [und mit] f) angemessener Sicherheit ( Integrität und Vertraulichkeit ) [verarbeitet werden.] (2) Der Verantwortliche ist für die Einhaltung des Absatzes 1 verantwortlich und muss dessen Einhaltung nachweisen können ( Rechenschaftspflicht ).
17 Anforderungen an die Datenverarbeitung Auftrags(daten)verarbeitung, Art 28 Anforderungen: Vertrag über weisungsgebundene Tätigkeit (schriftl./elektronisch, Abs. 9) Vertragsinhalte in vielen Teilen ähnlich wie bei 11 BDSG-alt, in einigen Details aber Unterschiede, z.b. jetzt detailliertere Regelung zur Einschaltung weiterer (Unter-)Auftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 2) zum vorgeschriebenen Inhalt siehe Art. 28 Abs. 3 und 4 Unternehmen müssen bestehende ADV-Verträge an die Anforderungen der DS-GVO anpassen. Dauerbrenner Wartung von IT-Systemen: zwar in der DS-GVO keine vergleichbare Regelung wie 11 Abs. 5 BDSG-alt. Dennoch liegt Auftragsverarbeitung vor, wenn bei der Wartung eine Kenntnisnahme personenbezogener Daten durch den Dienstleister nicht ausgeschlossen ist. 17
18 18 Wesentliche Herausforderungen durch die DS-GVO Anforderungen an die Datenverarbeitung Sicherstellung Betroffenenrechte Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Umgang mit Datenschutzverletzungen Datenschutz-Folgenabschätzung Sanktionen
19 19 Sicherstellung der Betroffenenrechte Recht auf Auskunft Recht auf Berichtigung Recht auf Löschung Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Recht auf Datenübertragbarkeit Recht auf Widerspruch Recht auf nicht automatisierte Entscheidung Recht auf Widerruf einer Einwilligung
20 20 Verfahren zur - Sicherstellung der Betroffenenrechte Prozessorientierter Ansatz: Plan: Realisierung der Betroffenenrechte und der Anforderungen zu Erfüllung Plan Do: Implementierung von Verfahren zur Erfüllung der Betroffenenrechte Act Do Check: Feuerwehrübung (siehe Auskunftsprojekt 2016) Check Act: Kontinuierliche Verbesserung
21 21 Wesentliche Herausforderungen durch die DS-GVO Anforderungen an die Datenverarbeitung Sicherstellung Betroffenenrechte Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Umgang mit Datenschutzverletzungen Datenschutz-Folgenabschätzung Sanktionen
22 22 Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Verpflichtung zur Erstellung eines VVT besteht für jeden Verantwortlichen / Auftragsverarbeiter mit mindestens 250 Mitarbeitern auch Verantwortliche / Auftragsverarbeiter mit weniger als 250 Mitarbeitern, sofern Verarbeitungen durchgeführt werden, die ein Risiko für Rechte & Freiheiten Betroffener bergen (z.b. Videoüberwachung, Scoring, Betrugsprävention) oder nicht nur gelegentlich erfolgen (z.b. regelmäßige Verarbeitung von Kunden- und/oder Beschäftigtendaten) oder besondere Datenkategorien gem. Art. 9 Abs. 1 oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen / Straftaten betreffen Fazit: Die meisten Unternehmen müssen ein VVT erstellen, da meistens regelmäßig Kunden- und/oder Beschäftigtendaten verarbeitet werden.
23 23 Wesentliche Herausforderungen durch die DS-GVO Anforderungen an die Datenverarbeitung Sicherstellung Betroffenenrechte Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Umgang mit Datenschutzverletzungen Datenschutz-Folgenabschätzung Sanktionen
24 24 Umgang mit Datenschutzverletzungen Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden.
25 25 Umgang mit Datenschutzverletzungen Prozessorientierter Ansatz: Plan: Identifizierung einer Datenschutzverletzung; Festlegung des Meldewegs Plan Do: Implementierung von Verfahren zur Meldung von Datenschutzverletzungen Act Do Check: Feuerwehrübung Act: Kontinuierliche Verbesserung (incl. Präventivarbeit zur Verhinderung von Datenschutzverletzungen) Check
26 26 Wesentliche Herausforderungen durch die DS-GVO Anforderungen an die Datenverarbeitung Sicherstellung Betroffenenrechte Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Umgang mit Datenschutzverletzungen Datenschutz-Folgenabschätzung Sanktionen
27 27 Datenschutz-Folgenabschätzung Artikel 35: Datenschutz-Folgenabschätzung (1) Hat eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so führt der Verantwortliche vorab eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten durch. Für die Untersuchung mehrerer ähnlicher Verarbeitungsvorgänge mit ähnlich hohen Risiken kann eine einzige Abschätzung vorgenommen werden
28 28 Wesentliche Herausforderungen durch die DS-GVO Anforderungen an die Datenverarbeitung Sicherstellung Betroffenenrechte Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Umgang mit Datenschutzverletzungen Datenschutz-Folgenabschätzung Sanktionen
29 29 Sanktionen morgen Art. 83 DS-GVO bis EUR oder 2 % Weltjahresumsatz ( formelle Verstöße ) bis EUR oder 4 % Weltjahresumsatz ( materielle Verstöße ) Jede Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass die Verhängung von Geldbußen in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist. (Art. 83 Abs. 1 DS-GVO)
30 30 Agenda One-Stop-Shop und Megabuße Datenschutz heute und morgen 1 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? 3 Was können/sollen/müssen Unternehmen heute schon unternehmen? 4 Was machen wir Aufsichtsbehörden heute und morgen? 5 Unsere Empfehlung
31 Was kann / soll man heute schon tun? bewusst machen, was kommt Team bilden, das das Projekt DS- GVO angeht (nicht nur Datenschutzbeauftragte) Datenumgang erfassen (Verarbeitungsverzeichnis, Risikoprüfung) Handlungsbedarf untersuchen Schulungen vorbereiten Feuerwehrübungen durchführen 31
32 32 Was kann / soll man heute schon tun? Bestandsaufnahme: derzeitige Prozesse, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden Rechtsgrundlagen der Verarbeitungen nach DS-GVO prüfen Datenschutzorganisation Dienstleistungsbeziehungen, z.b. Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung Dokumentation (Verfahrensverzeichnisse, Vorabkontrollen, ggf. Datenschutzkonzepte, IT-Sicherheitskonzepte) etwaige Betriebsvereinbarungen, sofern darin Regelungen zum Umgang mit Beschäftigtendaten geregelt
33 33 Was kann / soll man heute schon tun? Handlungsbedarf eruieren, insbesondere in den Bereichen (1) Rechtsgrundlagen klären, z.b. entsprechen Einwilligungen den Anforderungen der DSGVO? ggf. neue Einwilligungen einholen Informationspflichten und Rechte Betroffener Dienstleistungsbeziehungen, insb. bestehende ADV-Verträge: an Anforderungen nach Art. 28, 29 DS-GVO anpassen Dokumentationspflichten: Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30) Dokumentation von Datenschutzverletzungen (Art. 33 Abs. 5) Dokumentation von Weisungen bei ADV (Art. 28 Abs. 3 lit. a) Datenschutz-Folgenabschätzung mit Dokumentation (Art. 35)
34 34 Was kann / soll man heute schon tun? Handlungsbedarf eruieren, insbesondere in den Bereichen (2): Meldepflichten Meldung Kontaktdaten des DSB an die Aufsichtsbehörde (Art. 37 Abs. 7) Online-Formular derzeit bei den Aufsichtsbehörden in Arbeit Meldung von Datenschutzverletzungen (Art. 33 Abs. 1) Konzept zum Umgang mit Datenschutzverletzungen erarbeiten Online-Formular zur Meldung an die Aufsichtsbehörde in Arbeit Datensicherheit Muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden? ggf. Zertifizierung Anforderungen an Zertifizierungsverfahren werden allerdings erst nach und nach von den Aufsichtsbehörden definiert werden ggf. Datenschutz-Leitlinie für das Unternehmen erarbeiten
35 35 Agenda One-Stop-Shop und Megabuße Datenschutz heute und morgen 1 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? 3 Was können/sollen/müssen Unternehmen heute schon unternehmen? 4 Was machen wir Aufsichtsbehörden heute und morgen? 5 Unsere Empfehlung
36 36 Was rechtmäßig ist bzw. was in Zukunft als rechtmäßig angesehen wird, steht leider noch nicht fest.
37 37 Was rechtmäßig ist bzw. was in Zukunft als rechtmäßig angesehen wird, steht leider noch nicht fest.
38 38 Neue Prüfkonzeption.
39 39 Agenda One-Stop-Shop und Megabuße Datenschutz heute und morgen 1 2 Datenschutz-Grundverordnung was kommt auf uns zu? 3 Was können/sollen/müssen Unternehmen heute schon unternehmen? 4 Was machen wir Aufsichtsbehörden heute und morgen? 5 Unsere Empfehlung
40 Unsere Empfehlung Datenschutz ist Chefsache (sowohl beim Vorbeugen und Entscheiden als auch bei Sanktionen) Datenschutz geht alle an (und geht nur, wenn alle mitmachen) Datenschutz gilt von Anfang an ( privacy by design beziehen Sie den Datenschutz immer mit ein) Schaffen Sie sich einen Überblick über Ihre aktuelle Situation (Erstellen Sie schon heute Ihr Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DS-GVO) Sprechen Sie mit Ihrer Aufsichtsbehörde (sie kann [muss] Sie beraten und schafft Ihnen Rechtssicherheit) Haben Sie einen Plan verplant. Act Plan Check Do sonst werden Sie 40
41 41 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Thomas Kranig, Bayer. Landesamt für
Betriebliche Organisation des Datenschutzes
Betriebliche Organisation des Datenschutzes Die EU-Datenschutzgrundverordnung: Fragen und Antworten zur praktischen Umsetzung Hamburg, 26. April 2016 Philipp Kramer Rechtsanwalt, Gliss & Kramer, Hamburg
MehrEU-Grundverordnung zum Datenschutz Was könnte sich für die Unternehmenspraxis ändern?
EU-Grundverordnung zum Datenschutz Was könnte sich für die Unternehmenspraxis ändern? DB Mobility Logistics AG Konzerndatenschutz Karen Sokoll, LLM 20.04.2013 Agenda 1. Überblick: Ziel & Stand des Gesetzgebungsverfahrens
MehrDIE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG
DIE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG - EIN ÜBERBLICK - 1 Grundsätzliches zur Datenschutzgrundverordnung Die EU Datenschutz- Grundverordnung Überblick über wesentliche Inhalte Überblick zur Datenschutzorganisation
MehrDatenschutz in Schulen
Datenschutz in Schulen von Markus Kohlstädt Dienstag, 11. Juni 2013 Wir integrieren Innovationen 11.06.2013 2013 krz Minden-Ravensberg/Lippe 1 Agenda Einführung Datenschutzbeauftragte/r der Schule Sicherheitskonzept
MehrDIE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG
DIE EU-DATENSCHUTZ- GRUNDVERORDNUNG - EIN ÜBERBLICK - OTFRIED BÜTTNER, LL.M. GDD stellvertretender ERFA-Kreisleiter Mülheim an der Ruhr/Essen/Oberhausen IHK Gesprächsforum Datenschutz migosens GmbH 1 Die
MehrDatenschutz-Grundverordnung
Datenschutz-Grundverordnung Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien
MehrVorschlag der Bundesregierung
Vorschlag der Bundesregierung für eine neue Fassung von Artikel 38 (Verhaltensregeln) und für einen neuen Artikel 38a (Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle) der Datenschutz-Grundverordnung (Entwurf)
MehrAuftragsdatenverarbeitung
Auftragsdatenverarbeitung Inhaltsverzeichnis Präambel 1 1 Definitionen 1 2 Anwendungsbereich und Verantwortlichkeit 1 3 Pflichten des Auftragnehmers 2 4 Pflichten des Auftraggebers 3 5 Anfragen Betroffener
MehrStellung und Aufgaben der Aufsichtsbehörden nach der DS-GVO und EuGH-Rechtsprechung
Stellung und Aufgaben der Aufsichtsbehörden nach der DS-GVO und EuGH-Rechtsprechung. Münchner Datenschutztag Privacy put into Practice 18. Februar 01 in München Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen
MehrPragmatischer Umgang mit den wandelnden Anforderungen in KMU
Pragmatischer Umgang mit den wandelnden Anforderungen in KMU EU-Datenschutz-Grundverordnung, Safe Harbor und das IT-Sicherheitsgesetz Tim Hoffmann 20. April 2016 Bochum IT-Trends Sicherheit Referent Tim
MehrVorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. Dresdner Institut für Datenschutz www.dids.de
Vorlesung Datenschutzrecht TU Dresden Sommersemester 2016 RA Dr. Ralph Wagner LL.M. www.dids.de Agenda 06.04.2016 I. Organisatorisches II. Literaturempfehlung III. Grundlagen 1. Historisches zum Datenschutzrecht
MehrAm 15. Oktober 2010 forderte der EDSB beim DSB zusätzliche Informationen an. Die Antworten wurden am 5. November 2010 übermittelt.
Stellungnahme zur Meldung des Datenschutzbeauftragten der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für eine Vorabkontrolle hinsichtlich der Verfahren zur öffentlichen Auftragsvergabe
MehrLeseprobe zu. Härting. Datenschutz Grundverordnung. Das neue Datenschutzrecht in der betrieblichen Praxis
Weitere Informationen unter www.otto-schmidt.de Einfach hier klicken und online versandkostenfrei direkt beim Verlag bestellen. Leseprobe zu Härting Datenschutz Grundverordnung Das neue Datenschutzrecht
MehrDas bundesdeutsche Anpassungsgesetz zur EU-DSGVO
Das bundesdeutsche Anpassungsgesetz zur EU-DSGVO 8. Hessischer kommunaler Datenschutztag 12. Oktober 2016 Dr. Jost Onstein Referent im Bundesministerium des Innern I. Die Datenschutz-Grundverordnung ein
MehrDatenschutz von A-Z. Ausgabe Taschenbuch. 272 S. Paperback ISBN
Datenschutz von A-Z 2011 Ausgabe 2011 2011. Taschenbuch. 272 S. Paperback ISBN 978 3 648 01726 5 Wirtschaft > Spezielle Betriebswirtschaft > Personalwirtschaft, Lohnwesen, Mitbestimmung Zu Inhaltsverzeichnis
MehrDatenschutzreform in der EU und der Schweiz: Neuer Fokus Datensicherheit (Schutzmassnahmen und «Data Breach Response»)
Datenschutzreform in der EU und der Schweiz: Neuer Fokus Datensicherheit (Schutzmassnahmen und «Data Breach Response») simsa Provider Day 2016 Zürich, 8. Juni 2016 Dr. Thomas Steiner, LL.M. (Berkeley)
MehrEU-DS-GVO: Folgen für die Wirtschaft. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und ihre Folgen für die Wirtschaft
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und ihre Folgen für die Wirtschaft RA Andreas Jaspers Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.v. Seite 2 Inhalt: Folgen
MehrDatenschutz muss nicht trocken sein
Datenschutz muss nicht trocken sein Dr. Martin Grentzer & Carsten Knoop 16. Juni 2016 Datenschutz muss nicht trocken sein aconso AG 16. Juni 2016 1 www.aconso.com Ihre Referenten Dr. Martin Grentzer Vorstand
MehrHerausforderungen des Verbraucherdatenschutzes nach der Einigung über die Europäische Datenschutz-Grundverordnung
Herausforderungen des Verbraucherdatenschutzes nach der Einigung über die Europäische Datenschutz-Grundverordnung Marit Hansen Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein 31.05.2016, Berlin Roter
MehrDatenschutz im Verein
Qualifix-Themenfeld: Recht Datenschutz im Verein Guten Tag! Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Seminarverlauf. 1 Was bedeutet Datenschutz? Schutz des Einzelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten!
MehrTÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Zertifizierungsprogramm: Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV )
TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Zertifizierungsprogramm: Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Merkblatt Datenschutzbeauftragter (TÜV ) Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525 Hamburg
MehrDigitale Transformation alte und neue Anforderungen des Datenschutzrechts
Digitale Transformation alte und neue Anforderungen des Datenschutzrechts 28.Oktober 2015 München, 1. März 2016 1 AGENDA (1) Verantwortlichkeiten und vertragsrechtliche Aspekte bei der Nutzung der EU/DE
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche
MehrBfDI Info 6. Datenschutz-Grundverordnung. Info
BfDI Info 6 Datenschutz-Grundverordnung Info 6 Impressum Herausgeber: Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Postfach 14 68, 53004 Bonn Hausanschrift: Husarenstraße 30,
MehrEINLEITUNG... 1 GANG DER UNTERSUCHUNG...3 DATENSCHUTZ IM MULTINATIONALEN KONZERN...5 A. BESTIMMUNG DER WESENTLICHEN BEGRIFFE Datenschutz...
EINLEITUNG... 1 GANG DER UNTERSUCHUNG...3 ERSTERTEIL DATENSCHUTZ IM MULTINATIONALEN KONZERN...5 A. BESTIMMUNG DER WESENTLICHEN BEGRIFFE... 5 1. Datenschutz... 5 2. Personenbezogene Daten...5 3. Unternehmen
MehrInhaltsübersicht. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis 1 KaDitel: Einleitung 1 2. Kapitel: Outsourcing und Datenschutz 3 2.1 Begriff und Bedeutung des Outsourcings von Datenverarbeitung 3 2.2 Beispiele für Formen des DV-
MehrGrundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit ( 3 a BDSG-E) Mobile Speicher und Verarbeitungsmedien ( 6 c BDSG-E)
Zwei-Stufen-Modell 1. Stufe: Umsetzung der EG-Datenschutzrichtlinie und Ergänzung durch einige innovative Neuregelungen Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit ( 3 a BDSG-E) Datenschutz-Audit
MehrAgenda Datenschutz, konkrete Umsetzung
Agenda Datenschutz, konkrete Umsetzung Videoüberwachung Zutrittskontrolle/Schließsysteme Medizingeräte Videoüberwachung - Videobeobachtung (Monitoring) - Videoaufzeichnung Videoüberwachung Zulässigkeit
MehrVertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung
Vertragsanlage zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen der dna Gesellschaft für IT Services, Hamburg - nachstehend Auftraggeber genannt - und dem / der... - nachstehend Auftragnehmer genannt - 1. Gegenstand
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis...
Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... V VI VII XVII Teil 1: Kommentierung BDSG Einleitung... 1 Erster Abschnitt Allgemeine und gemeinsame
MehrMan kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat.
Man kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat. (Aus den»fliegenden Blättern«, humoristisch-satirische Zeitschrift, die von 1844-1944 in München erschien) 1 8.2.1.Der
MehrPrivacy Conference Datenschutzverordnung & Privacy Shield
Privacy Conference Datenschutzverordnung & Privacy Shield Susanne Dehmel Bitkom-Geschäftsleiterin Sicherheit & Datenschutz Paul F. Nemitz Director for Fundamental rights and Union citizenship European
MehrWinfried Rau Tankstellen Consulting
Winfried Rau Tankstellen Consulting Teil 1 Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen?... 4f BDSG, nicht öffentliche Stellen die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten innerhalb eines Monats
Mehr1 Rechtliche und steuerrechtliche Betrachtung... 2 1.1 Der Entwurf der EU-Kommission zu einer einheitlichen europäischen Datenschutzverordnung...
1 Rechtliche und steuerrechtliche Betrachtung... 2 1.1 Der Entwurf der EU-Kommission zu einer einheitlichen europäischen Datenschutzverordnung... 2 1.1.1 Rechtsnatur und Anwendungsbereich der neuer EU-
MehrAnlage zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG
Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 BDSG zwischen KUNDE im Folgenden Auftraggeber oder KUNDE genannt Präambel und der Infopark AG, Kitzingstraße 15, 12277 Berlin im Folgenden Auftragnehmer oder
MehrAnsätze zur Abgrenzung von Auftragsdatenverarbeitung und Funktionsübertragung
Ansätze zur Abgrenzung von Auftragsdatenverarbeitung und Funktionsübertragung Definition Definitionen Auftragsdatenverarbeitung (ADV) ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch einen Dritten
MehrVorabkontrolle nach LDSG - rechtliche und technische Prüfschritte. Dr. Thomas Probst
nach LDSG - rechtliche und technische Prüfschritte Dr. Thomas Probst Gliederung LDSG Abschnitt 1: Allgemeine Grundsätze Abschnitt 2: Zulässigkeit der Datenverarbeitung Abschnitt 3: Besondere Formen der
MehrWorkshop 4: Europäische Datenschutzgrundverordnung - Konsequenzen für die Informationsverarbeitung im deutschen Gesundheitswesen
Workshop 4: Europäische Datenschutzgrundverordnung - Konsequenzen für die Informationsverarbeitung im deutschen Gesundheitswesen GMDS-Arbeitsgruppe Datenschutz und IT-Sicherheit im Gesundheitswesen (DIG)
MehrHUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN Mathematisch Naturwissenschaftliche Fakultät II Institut Informatik
HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN Mathematisch Naturwissenschaftliche Fakultät II Institut Informatik Vortrag im Seminar Designing for Privacy (Theorie und Praxis datenschutzfördernder Technik) Benjamin Kees
MehrDatenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt. 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015
Datenschutzrecht im Digitalen Binnenmarkt 16. Salzburger Telekom-Forum 27. August 2015 Datenschutz in der EU Aktuelle Rechtsgrundlagen: - Art 8 GRC: Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden
MehrUmweltschutz. Qualität. Arbeitssicherheit
Umweltschutz. Qualität. Arbeitssicherheit Firmenprofil Ingenieurbüro Standorte: Paderborn Düsseldorf Dortmund Frankfurt a. M. Hamburg München Kerngeschäft Umweltschutz Qualität Arbeitssicherheit Baustellensicherheit
MehrDatenschutz in der ambulanten Pflege
Datenschutz in der ambulanten Pflege Lutz Grammann Der Diözesandatenschutzbeauftragte Der (Erz-)Bistümer Berlin, Hamburg, Hildesheim, Magdeburg, Osnabrück und des Bischöflich Münsterschen Offizialats in
MehrSie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen
Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen es spricht Rechtsanwalt Frank A. Semerad H/W/S Dr. Pipping Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Stuttgart 23. Juli 2014 Rechtliche Anforderungen im Bereich
MehrDer Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Der Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) GDD Erfa Kreis Essen, 12. Mai 2016 RAin Yvette Reif Stellv. Geschäftsführerin GDD e.v. Seite 2 Agenda Bestellpflicht / Öffnungsklausel
MehrDatenschutz- Verfahrensbeschreibungen Ein Buch mit sieben Siegeln?
Datenschutz- Verfahrensbeschreibungen Ein Buch mit sieben Siegeln? Übersicht 1. Rechtliche Grundlagen 2. Einführung eines neuen Fachverfahrens 3. Verfahrensbeschreibung und Sicherheitskonzept 4. Verfahrensbeschreibungen
MehrInhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 13 Kapitel I: Gegenstand und Gang der Untersuchung... 21 A. Einführung in die besondere Problematik des Datenschutzes... 21 B. Untersuchungsgegenstand der Dissertation...
MehrSecorvo. Partner und Unterstützer
Partner und Unterstützer Datenschutz Anspruch und Wirklichkeit im Unternehmen Karlsruher IT-Sicherheitsinitiative, 31.03.2004 Dirk Fox fox@secorvo.de Secorvo Security Consulting GmbH Albert-Nestler-Straße
MehrGliederung. A. Einführung. I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel
Gliederung A. Einführung I. Konzept der Vorlesung 1. Darstellung 2. Ziel II. Was ist Datenschutzrecht? 1. Beispiel 2. Ansatzpunkt: Schutz des Persönlichkeitsrechts 3. Datensicherung 4. Datenschutzrechtliches
MehrEnforcement, einschliesslich Erfahrungen im Umgang mit EU- Datenschutzbehörden am Beispiel Deutschland.
Modul 4, 27. Oktober 2016 Webinar@Weblaw: DSGVO Governance, Zertifizierungen, grenzüberschreitender Datenverkehr, Enforcemement. Marc Hilber Enforcement, einschliesslich Erfahrungen im Umgang mit EU- Datenschutzbehörden
MehrJuristische Fragestellungen im Kontext von IoT - Gesellschaft für Informatik, Köln 11. Mai Dr. Jürgen Hartung
Juristische Fragestellungen im Kontext von IoT - Gesellschaft für Informatik, Köln 11. Mai 2016 Dr. Jürgen Hartung Das IoT bringt uns Juristen vor allem Fragen 2 Wer hört denn im IoT noch so mit? Der Datenschutz
Mehr3. Ergänzungsvereinbarung zur Grundlagenvereinbarung über die Einführung und Nutzung des integrierten HR IT Personalmanagementverfahrens - "KoPers"
3. Ergänzungsvereinbarung zur Grundlagenvereinbarung über die Einführung und Nutzung des integrierten HR IT Personalmanagementverfahrens - "KoPers" Datenschutz, Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle
MehrSynopse Teil I: BDSG EU DSGVO
Synopse Teil I: BDSG EU DSGVO 1 Abs. 1 Zweck Art. 1 Nein 1 Abs. 2 2 Persönlicher Anwendungsbereich Teils entfallen Art. 2 Abs. 2 c) EG 18 Zum Teil Grundsätzlich keine Trennung zwischen öffentlichen und
MehrBerliner Beauftragter für Januar 2002 Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)
Berliner Beauftragter für Januar 2002 Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) Hinweise zur Vorabkontrolle nach dem Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) Das am 30.7.2001 novellierte Berliner Datenschutzgesetz
MehrGesetzliche Grundlagen des Datenschutzes
Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Informationelle Selbstbestimmung Bundesdatenschutzgesetz Grundgesetz Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) Grundrecht
MehrDienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden
Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2
MehrGründe für ein Verfahrensverzeichnis
1 Wozu ein Verfahrensverzeichnis? Die Frage, wieso überhaupt ein Verfahrensverzeichnis erstellt und gepflegt werden soll, werden nicht nur Sie sich stellen. Auch die sogenannte verantwortliche Stelle in
MehrProbleme der EU-Datenschutz- Grundverordnung aus österreichischer Sicht
Probleme der EU-Datenschutz- Grundverordnung aus österreichischer Sicht 7.4.2016 Dr. Kunnert, Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst Dr. Kunnert - Vortrag Karl -Renner -Institut - 7.4.2016 1 Thema Private
MehrGrundlagen des Datenschutzes. Musterlösung zur 3. Übung im SoSe 2008: Mediendatenschutz & Kundendatenschutz (2)
und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 3. Übung im SoSe 2008: Mediendatenschutz & Kundendatenschutz (2) 3.1 Virenschutz & TKG 100 Abs. 1 TKG, da virenverseuchte Mails zur Störung von Kommunikationsanlagen
MehrBerliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Alexander Dix Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit An der Urania 4 10, 10787 Berlin Europäische Kommission Generaldirektion
MehrVertrauen bestärken: Wege zur Auditierung von Cloud-Diensten. RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de
Vertrauen bestärken: Wege zur Auditierung von Cloud-Diensten RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de Herausforderungen Cloud Übermittlung von Daten an einen Dritten und ggf. Verarbeitung
MehrDQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen - Frau Bettina Ilgner - August-Schanz-Straße 21 60433 Frankfurt am Main
DQS GmbH Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen - Frau Bettina Ilgner - August-Schanz-Straße 21 60433 Frankfurt am Main Achtung! Auftragsdatenverarbeitung Datenschutz-Kurzcheck
MehrNach der Safe-Harbor Entscheidung des EuGH. Datenschutz- und Rechtsschutzvorgaben im Polizei- und Sicherheitsbereich in den USA und der EU
Nach der Safe-Harbor Entscheidung des EuGH Datenschutz- und Rechtsschutzvorgaben im Polizei- und Sicherheitsbereich in den USA und der EU Seite 2 Gliederung 1. Überblick über die amerikanischen Datenschutzbestimmungen
MehrAkzeptanz von Portallösungen durch Datenschutz Compliance Meike Kamp Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Akzeptanz von Portallösungen durch Datenschutz Compliance Meike Kamp Datenschutz Schleswig-Holstein Übersicht Wer oder Was ist das Unabhängige Landeszentrum für? Was bedeutet Datenschutz Compliance grundsätzlich?
MehrDatenschutzaudit. Einhaltung gesetzlicher. Datenschutz. Copyright DQS GmbH. DQS GmbH
Datenschutzaudit Einhaltung gesetzlicher und kundenspezifischer Forderungen zum Datenschutz Themen Bedeutung des BDSG in der Wirtschaft Übersicht über die Novelle Details zu den Paragrafen des BDSG Datenschutz
MehrProfilingund Scoring in den Verhandlungen zur EU- Datenschutz-Grundverordnung
Profilingund Scoring in den Verhandlungen zur EU- Datenschutz-Grundverordnung Ulrich Weinbrenner (Leiter der Projektgruppe Datenschutz im Bundesministerium des Innern) Gliederung 1. Bedeutung der DS-GVO
MehrDatenschutz und IT-Sicherheit an der UniBi
Datenschutz und IT-Sicherheit an der UniBi 1. Dezember 2009 Ines Meyer Michael Sundermeyer Datenschutz Datenschutz hat Verfassungsrang Recht auf informationelle Selbstbestimmung Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG NUMMER 2015/146 SEITEN 1-7 DATUM 01.10.2015 REDAKTION Sylvia Glaser Ordnung zum Schutz personenbezogener Daten bei multimedialer Nutzung von E-Learning-Verfahren an der Rheinisch-Westfälischen
MehrDatenschutz beim Umgang mit Datenbanken
Datenschutz beim Umgang Vortrag im Rahmen der SIG Security der DOAG Florian Gerhard Loomans & Matz AG Ihr Partner für Datenschutz Unsere Services eine runde Sache Informationssicherheit Wirtschaft ISO
MehrAnlage zur Auftragsdatenverarbeitung
Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsdatenverarbeitung
MehrUnbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen zu verwehren (Zutrittskontrolle),
1. Pflichten von.. (Auftragnehmer) 1.1. Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen dieses Vertrages und nach den Weisungen der Schule verarbeiten. Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich
MehrInformation ChCC 1.0.0 Ergebnis der AG. Rechtliche Checkliste. zum Einsatz von Cloud Computing
Rechtliche Checkliste zum Einsatz von Cloud Computing Information ChCC 1.0.0 Ergebnis der AG Kurzbeschreibung Dieses Dokument soll Behörden vor der Entscheidung, ob ein Datenbestand in die Cloud übergeführt
MehrDATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN
DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT IN ALTERSGERECHTEN ASSISTENZSYSTEMEN Annika Selzer Vortrag an der Fachhochschule Frankfurt am 10. Oktober 2013 AGENDA Begriffsbestimmungen Definition Datenschutz Definition
MehrAktuelle Herausforderungen im Datenschutz
Aktuelle Herausforderungen im Datenschutz Johannes Landvogt c/o Bundesbeauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit BSI & SIZ Grundschutz Tag Bonn, 09. Februar 2012 1 1 Inhalt Cloud Computing
MehrVerpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für (ehrenamtliche) Mitarbeiter des Nordrhein-Westfälischer Ruder-Verband e.v.
Sehr geehrte(r) Herr/Frau, aufgrund Ihrer ehrenamtlichen/beruflichen Aufgabenstellung/Tätigkeit bei dem Nordrhein- Westfälischer Ruder-Verband e.v. werden Sie hiermit auf das Datengeheimnis nach 5 des
MehrDigitale Transformation alte und neue Anforderungen des Datenschutzrechts
Digitale Transformation alte und neue Anforderungen des Datenschutzrechts 28.Oktober 2015 München, 2. Juni 2016 1 AGENDA (1) Aktueller Stand: Safe Harbour / Privacy Shield (2) Update zur EU-Datenschutz-Grundverordnung
MehrCloud Services. Cloud Computing im Unternehmen 02.06.2015. Rechtliche Anforderungen für Unternehmern beim Umgang mit Cloud-Diensten 02.06.
Business mit der Cloudflexibler, einfacher, mobiler? Rechtliche Anforderungen für Unternehmern beim Umgang mit Cloud-Diensten 02.06.2015 Cloud Services www.res-media.net 1 Was ist Cloud-Computing? neue
MehrDatenschutz Haftungsfragen für das Management
Datenschutz Haftungsfragen für das Management IT-Sicherheit im Mittelstand IHK Nürnberg für Mittelfranken Referent: Rechtsanwalt Thilo Märtin Thilo Märtin & Collegen Rechtsanwalts GmbH 29.04.2015 Datenschutz
MehrDatenschutz. Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission. E-Control
Smart Grids und Smart Metering Datenschutz Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission E-Control 16. Juni 2010 Inhalt Smart Grids Grundrecht auf Datenschutz Prinzipien i i der Zulässigkeit it der Verwendung
MehrDatenschutz im Pfarrbüro
Datenschutz im Pfarrbüro Übersicht Datengeheimnis und Beicht- / Seelsorgegeheimnis Datenschutz und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen Was heißt informationelle Selbstbestimmung Grundprinzipien des Datenschutzes
MehrBet r of f enenr ec ht e ent spr ec hend der EU DS-GVO Al t er Wein in neuen Sc hl äuc hen?
Bet r of f enenr ec ht e ent spr ec hend der EU DS-GVO Al t er Wein in neuen Sc hl äuc hen? Dr. Bernd Schütze GMDS-Ar beit sgr uppe Dat enschut z und IT-Sicher heit im Gesundheit swesen (DIG) Dr. Ber nd
MehrIhre externen Datenschutzbeauftragten
netvocat Externer Datenschutz und Seminare Ihre externen Datenschutzbeauftragten WANN benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten (DSB) nach 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)? In Ihrem Unternehmen sind
MehrMeine Daten in der Wolke
Meine Daten in der Wolke 1 Ihr Referent (Informationsrecht) Rechtsanwalt Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) Wesentliche Schwerpunkte in der Beratungspraxis Vertragsrecht im Kontext
MehrDatenschutz 2013 Mindestanforderungen, Maßnahmen, Marketing CINIQ - Wie sicher sind Ihre Daten? 9. April 2013
Datenschutz 2013 Mindestanforderungen, Maßnahmen, Marketing CINIQ - Wie sicher sind Ihre Daten? 9. April 2013 Karsten U. Bartels LL.M. HK2 Rechtsanwälte 1 Meine Punkte Cloud Service Provider 2 IT-Outsourcing
MehrKonzepte der Selbstkontrolle der Industrie
Aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht: Konzepte der Selbstkontrolle der Industrie 3. Münchner Datenschutztag München, 16. Oktober 2014 Thomas Kranig Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
MehrDer Europäische Datenschutzbeauftragte
Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx Europäischer Datenschutzbeauftragter Joaquín Bayo Delgado Stellvertretender Datenschutzbeauftragter Eine wachsende Zahl von Tätigkeiten der Europäischen
MehrDatenschutz International
Harald Eul/Petra Eul Datenschutz International Praxisleitfaden zur Übermittlung von Kunden-, Mitarbeiter- und Lieferantendaten 1. Auflage 2011 DATAKONTEXT Vorwort 5 Verzeichnis der Checklisten/Arbeitshilfen/Übersichten
MehrPraktische Rechtsprobleme der Auftragsdatenverarbeitung
Praktische Rechtsprobleme der Auftragsdatenverarbeitung Linux Tag 2012, 23.05.2012 Sebastian Creutz 1 Schwerpunkte Was ist Auftragsdatenverarbeitung Einführung ins Datenschutzrecht ADV in der EU/EWR ADV
MehrLeitfaden: Erläuterungen zur Erstellung des Verfahrensverzeichnisses sowie der Verfahrensbeschreibungen
Leitfaden: Erläuterungen zur Erstellung des Verfahrensverzeichnisses sowie der Verfahrensbeschreibungen Zweck und Zielsetzung Die Anforderungen nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie der anderen Datenschutzgesetze
MehrGDD-Praxishilfe DS-GVO I
Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.v. GDD-Praxishilfe DS-GVO I Der Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung INHALT 1. Voraussetzungen der Pflicht zur DSB-Bestellung 1.1
MehrVerpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)
Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Mustermann GmbH Musterstr. 123 12345 Musterstadt Sehr geehrte(r) Frau/Herr, aufgrund Ihrer Aufgabenstellung in unserem Unternehmen gilt
MehrAgenda Datenschutz, rechtliche Grundlagen
Agenda Datenschutz, rechtliche Grundlagen Sinn und Zweck Umsetzung Prinzipien TOMs, ADV Verstoß, Folgen Sinn des Datenschutzes Jeder soll nach Möglichkeit selbst bestimmen, wer welche Informationen über
MehrDatenschutz in der Marktund Sozialforschung
ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.v. Datenschutz in der Marktund Sozialforschung Erich Wiegand BVM Regionalgruppe Rhein-Main 10. Oktober 2005 Datenschutz in der Markt- und
MehrGemeinsame Empfehlung bzgl. des Umgangs mit der EU Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) im Gesundheitswesen
Gemeinsame Empfehlung bzgl. des Umgangs mit der EU Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) im Gesundheitswesen Eine Zusammenarbeit von Bundesverband Gesundheits-IT e. V. Arbeitsgruppe Datenschutz Deutsche
MehrDas neue Datenschutzgesetz 2009 - Konsequenzen für den betrieblichen Datenschutz
Das neue Datenschutzgesetz 2009 - Konsequenzen für den betrieblichen Datenschutz Eine Veranstaltung der IHK Regensburg am 27.10.2009 Referentin: Sabine Sobola, Rechtsanwältin, Lehrbeauftragte für IT-Recht
MehrDer betriebliche DSB nach dem Entwurf der EU-Datenschutz- Grundverordnung - Ein Vergleich mit dem BDSG -
Der betriebliche DSB nach dem Entwurf der EU-Datenschutz- Grundverordnung - Ein Vergleich mit dem - Rückblick Jahr Regelung DSB Bis 1977 Erarbeitung des Diskussion Fremdkontrolle vs. Selbstkontrolle 1977
MehrEthische und politische Aspekte der globalen Mobilität und Sicherheit RISE Hochrangiger Workshop, Brüssel, 26. März 2010
Ethische und politische Aspekte der globalen Mobilität und Sicherheit RISE Hochrangiger Workshop, Brüssel, 26. März 2010 Sitzung II Grundrechte, Datenschutz und Sicherheit Ein Datenschutzrahmen für das
Mehrdatenschutz carsten metz Bundesdatenschutzgesetz Haftungsrisiken vermeiden
Bundesgesetz Haftungsrisiken vermeiden Datenschutzrechtlinien von den Vereinten Nationen 1990 beschlossen Grundsätze, die einen Mindeststandard festlegen, der bei der nationalen Gesetzgebung berücksichtigt
MehrDatenschutzerklärung Autoren-Campus der Schule des Schreibens in der Hamburger Akademie für Fernstudien
Datenschutzerklärung Autoren-Campus der Schule des Schreibens in der Hamburger Akademie für Fernstudien Der Schutz der personenbezogenen Daten aller Nutzer des Autorencampus ist unser zentrales Anliegen.
MehrPrivacy by Design und die Freiheit der Kommunikation: Braucht es eine Neuvermessung des Verhältnisses von Datenschutz und Meinungsfreiheit?
Privacy by Design und die Freiheit der Kommunikation: Braucht es eine Neuvermessung des Verhältnisses von Datenschutz und Meinungsfreiheit? nikolaus.forgo@iri.uni-hannover.de @nikolausf Wien, 21. 10. 2016
MehrDatenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht
Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Diplom-Informatiker Werner Hülsmann Konradigasse 24-78462-Konstanz Tel.:7531 / 365 90 5-4; FAX: -7 E-Mail: info@datenschutzconsulting.info
Mehr