PREISLISTE 2017 Gültig ab 1. Jänner 2017

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1 PREISLISTE 2017 Gültig ab 1. Jänner 2017

2 PREISLISTE 2017 nach ÖNORM B mit Größtkorn 22mm gültig ab 1. Jänner 2017 Festigkeitsklasse Kurzbez. Expositionsklasse Zement Konsistenz Preis /m³ C 8 / 10 X0 X0 CEM II 42,5 N F45 65,00 C 12 / 15 X0 X0 CEM II 42,5 N F45 67,00 C 12 / 15 XC1 XC1 CEM II 42,5 N F45 69,00 C 16 / 20 XC1 XC1 CEM II 42,5 N F45 71,00 C 20 / 25 XC1 XC1 CEM II 42,5 N F45 73,00 C 25 / 30 XC2 XC2 CEM II 42,5 N F45 75,00 C 25 / 30 B1 XC3 CEM II 42,5 N F45 78,00 C 25 / 30 B2 XC3/XD2/XF1/XA1L/SB CEM II 42,5 N F45 79,00 C 25 / 30 B3 XC3/XD2/XF3/XA1L/SB CEM II 42,5 N F45 84,00 C 25 / 30 B4 XC4/XD2/XF1/XA1L/SB CEM II 42,5 N F45 84,00 C 25 / 30 B5 XC4/XD2/XF2/XA1L/SB CEM II 42,5 N F45 88,00 C 25 / 30 B6 XC4/XD2/XF3/XA2L/SB CEM II 42,5 N F45 99,00 C 25 / 30 B7 XC4/XD3/XF4/XA1L/SB CEM II 42,5 N F45 89,00 C 25 / 30 B8 XC3/UB1 CEM II 42,5 N F59 83,00 C 25 / 30 B9 XC3/UB2 CEM II 42,5 N F59 88,00 C 25 / 30 B10 XC3/XD2/XF1/XA1L/UB1 CEM II 42,5 N F59 90,00 C 25 / 30 B11 XC3/XD2/XF1/XA1L/UB2 CEM II 42,5 N F59 92,00 C 30 / 37 XC2 XC2 CEM II 42,5 N F45 81,00 C 30 / 37 B1 XC3 CEM II 42,5 N F45 84,00 C 30 / 37 B2 XC3/XD2/XF1/XA1L/SB CEM II 42,5 N F45 85,00 C 30 / 37 B3 XC3/XD2/XF3/XA1L/SB CEM II 42,5 N F45 91,00 C 30 / 37 B4 XC4/XD2/XF1/XA1L/SB CEM II 42,5 N F45 91,00 C 30 / 37 B5 XC4/XD2/XF2/XA1L/SB CEM II 42,5 N F45 95,00 C 30 / 37 B6 XC4/XD2/XF3/XA2L/SB CEM II 42,5 N F45 106,00 C 30 / 37 B7 XC4/XD3/XF4/XA1L/SB CEM II 42,5 N F45 96,00 C 35 / 45 XC2 XC2 CEM II 42,5 N F45 89,00 C 35 / 45 B2 XC3/XD2/XF1/XA1L/SB CEM II 42,5 N F45 90,00 C 35 / 45 B3 XC3/XD2/XF3/XA1L/SB CEM II 42,5 N F45 97,00 C 35 / 45 B4 XC4/XD2/XF1/XA1L/SB CEM II 42,5 N F45 97,00 C 35 / 45 B5 XC4/XD2/XF2/XA1L/SB CEM II 42,5 N F45 95,00 C 35 / 45 B6 XC4/XD2/XF3/XA2L/SB CEM II 42,5 N F45 112,00 C 35 / 45 B7 XC4/XD3/XF4/XA1L/SB CEM II 42,5 N F45 103,00 C 40 / 50 XC2 XC2 CEM II 42,5 N F45 91,00 C 40 / 50 B3 XC3/XD2/XF3/XA1L/SB CEM II 42,5 N F45 99,00 C 40 / 50 B4 XC4/XD2/XF1/XA1L/SB CEM II 42,5 N F45 99,00 C 40 / 50 B5 XC4/XD2/XF2/XA1L/SB CEM II 42,5 N F45 105,00 TK SpB 400 GK8 SpB400 Spritzbeton CEM II 42,5 N C0 91,00 SM 250 GK4 SM250 Sondermischung/Rezeptbeton CEM II 42,5 N C1 79,00 SM 300 GK4 SM300 Sondermischung/Rezeptbeton CEM II 42,5 N C1 83,00 SM 350 GK4 SM350 Sondermischung/Rezeptbeton CEM II 42,5 N C1 87,00 EK-Beton 16/22 EK16/22 Sondermischung/Rezeptbeton CEM II 42,5 N C1 67,00 SCC 40/50 GK16 SCC Sondermischung/Rezeptbeton CEM II 42,5 N F66 106,00 Symbole für Expositions- Umweltklassen Nach B XA Chemischer Angriff XF Gefahr von Frostangriff mit und ohne Taumittel XC Korrosion ausgelöst durch Karbonisierung XM Verschleiß XD Korrosion verursacht durch Chloride X0 Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko Die angeführten Preise verstehen sich zuzüglich 20% Mehrwertsteuer, ab Werk Roppen. Die Betonpreise gelten für 1m³ verdichteten Beton innerhalb der Normalarbeitszeit. Alle Preise sind nur in Verbindung mit den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gültig. Irrtümer, Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Die Preisliste ist ab gültig und hebt alle früheren auf.

3 AUFZAHLUNG FÜR SONDERLEISTUNGEN 2017 nach ÖNORM B gültig ab 1. Jänner 2017 Konsistenz F52 Aufzahlung auf F45 4,-- F59 Aufzahlung auf F45 8,-- F66 Aufzahlung auf F45 11,-- F73 Aufzahlung auf F45 14,-- Sonder - Zemente CEM CEM II 42,5 R 6,-- CEM II 52,5 N 8,-- CEM II 32,5 N oder R auf Anfrage CEM I 42,5 HS C3A frei 15,-- Größtkorn von GK22 ausgehend GK 4 13,-- GK 8 10,-- GK 16 6,-- Zugabe von Frostschutz entbindet nicht von der vorsorglichen Nachbehandlung auf der Baustelle (B ). Gleichzeitige Zugabe von Frostschutz und Verzögerer ist nicht möglich! Sonstiges BKM Bergkilometer pro Fahrzeug 2,-- / km KM Schneekettenmontage pro Anfahrt /Kfz 52,-- / PA UA Umweltschutzanteil 0,30 RP Roadpricing pro Fahrzeug An-&Abfahrt 0,35 / km RÜ Rüttlerbeistellung 2,50 FÖ Entleerung mit Förderband 7,50 Zusatzmittel FLM Fliessmittel 8,-- FS Frostschutzmittel (chloridfrei) 5,-- PB Pumpbeton Aufzahlung bis C12/15 XC1 3,-- VZ Erstarrungsverzögerer 4 Std. 6,-- VZ Erstarrungsverzögerer 6 Std. 10,-- Beigabe KU Kunststoff-Faserbeimengung 0,9 kg/m³ 15,-- ST Stahlfaserbeimengung 25 kg/m³ mind. 35,-- BF Beimischen von Stahl- bzw. Kunststofffasern, die bauseits beigestellt werden 6,-- BF Beimischen von Zusatzmitteln bzw. Zusatzstoffen die bauseits beig. werden 6,-- Zuschläge - Zeiten WI Wintererschwerniszuschlag vom bis ,50 ÜZ Überstundenzuschlag außerhalb der normalen Betriebszeit wochentags von Montag bist Freitag von 06:00 bis 07:00 Uhr 6,-- ÜZ Überstundenzuschlag außerhalb der normalen Betriebszeit wochentags von Montag bist Freitag von 18:00 bis 20:00 Uhr 6,-- SA Samstagszuschlag für Lieferungen und Abholungen von 06:00 bis 13:00 Uhr 6,-- NA Nachtzuschlag für die Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr früh auf Anfrage ÜZ Überstundenzuschlag am Sonntag und Feiertage auf Anfrage EZ Stehzeit/ verlängerte Entladung für Fahrmischer pro angefangener ¼ Std. Überschreitung der kostenlosen Entladezeit von 30min / Fahrzeug (ab Ankunft bis Abfahrt der Baustelle) 13,-- MM Mindermengenzufuhr unter 5m³ Fahrmischerauslastung wird die entsprechende Leerfracht (Frachtsatz) verrechnet, mind. jedoch 13,-- / m³ 13,-- Kein Mindermengenzuschlag bei Einzelbestellungen über 10m³ / Betonsorte und Lieferauftrag RB Die Fahrzeuge sind auf der Baustelle vollkommen zu entleeren oder wir verrechnen für die Restbetonentsorgung an Entsorgungs- und Deponiekosten 48,-- RE Reinigungserschwernis bei Nichtvorhandensein eines Wasseranschlusses bzw. einer Auswaschmöglichkeit 30,-- Betontechnische Leistungen laut ÖNORM (Laborarbeiten) Preise /Serie BKI Herstellung von 3 Betonprobekörpern im Betonwerk 73,-- BKE Herstellung von 3 Betonprobekörpern auf der Baustelle 130,-- DF Druckfestigkeitsprüfung an 3 Probekörpern auf werkseigener Presse incl. Prüfbericht 55,-- DF Druckfestigkeitsprüfung an 3 Probekörpern von einer externen Prüfanstalt incl. Prüfbericht (ohne Herstellung der Probekörper) 105,-- FB Komplette Frischbetonprüfung auf der Baustelle (ohne Herstellung der Probekörper) excl. An- und Abfahrt 125,-- KP Konsistenzprüfung 25,--/ Prüf. SH Rückprallhammerprüfung am Bauwerk excl. An- und Abfahrt 85,-- / Prüf. EH Zeitgebühr für Laboreinheit 44,-- / Std. LP Luftporenprüfung 45,--/ Prüf. KM KM Abrechnung für Labor auf Baustelle 0,65 / km Alle angeführten Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Preise sind nur in Verbindung mit den allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gültig. Irrtümer, Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Die Preisliste ist ab gültig und hebt alle früheren auf. Grundlage jeder Betonlieferung sind die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für Transportbetonwerke in der letztgültigen Fassung.

4 BEMERKUNGEN: Für Angebot bzw. Aufträge an Unternehmen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt, dass wir diese unter der Voraussetzung des Ausschlusses der uns treffenden gesetzlichen Prüf- und Warnpflicht stellen bzw. annehmen. Der Kunde hat sich somit selbst über Qualität und Eigenschaften bzw. Ausschreibungskonformität zu informieren und zu prüfen, ob die bestellte Betonqualität für seine Zwecke geeignet ist. Für die vom Kunden beigestellten Zusatzmittel- und Zusatzstoffe, wie zb. Kunststoff- und Stahlfasern übernehmen wir in Hinblick auf Ihre Qualitätsauswirkungen keine Haftung. Wir haften nur für schriftlich erteilte Produktempfehlungen! Die derzeitige Gesetzeslage (Straßenverkehrsteuer, Energie- und Umweltabgaben, gültige Frachtliste 2014, usw.) führen zu den angeführten bzw. kalkulierten Preisen. Ebenso die Verfügbarkeit von Zusatzstoffen und Bindemittel. Ändert sich die Kalkulation aus diesem Titel bzw. treten ab Ausstellungsdatum Preissteigerungen für Rohstoff-, Energie- oder Lohnkosten in Kraft, die nicht von unserem Willen abhängen, müssen die Mehrkosten an Sie weitergeben werden. Unser Angebot hat ab Ausstellungsdatum 1 Monat Gültigkeit. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise unserer Auftragsbestätigung bis Inkrafttreten von Preiserhöhungen, die nicht von unserem Willen abhängen, bzw. bis Ende des Jahres aus dem die Auftragsbetätigung stammt. Der Auftraggeber hat die erforderlichen behördlichen Genehmigungen insbesondere für Straßen- oder Gehsteigabsperrungen rechtzeitig zu beschaffen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen. Etwaige Verschmutzungen der Straßen, Gehsteige, Gebäudeteile, Länderein und Gewässer sind vom Auftraggeber auf seine Kosten zu entfernen. Für Folgeschäden, die durch den Ausfall oder Gebrechen der Betonpumpe entstehen, haften wir nicht. Stellt bzw. gibt der Kunde dem bei uns bestellten Beton ein Produkt bei (zb Fasern, Zusatzmittel, Farbe, usw.) so ist er ausschließlich allein für die Einhaltung bezüglich der REACH-Verordnung verantwortlich. Alle angeführten Preise verstehen sich exclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. GRUNDLAGE JEDER BETONLIEFERUNG SIND DIE ALLGEMEINEN VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FÜR TRANSPORTBETONWERKE IN DER LETZTGÜLTIGEN FASSUNG. Der sichere Umgang mit frischem Beton am Bau. Beachten Sie bitte folgende Hinweise bei der Verarbeitung von Transportbeton Arbeitshandschuhe Lange Hose Schuhe Schutzbrille Beginnen Sie mit der Arbeit nicht ohne wasserdichte Arbeitshandschuhe. Ziehen Sie stets eine lange Hose an. Auch wenn eine kurze oft bequemer wäre, denken Sie an Ihre Beine! Die lange Hose ist eine notwendige Sicherheitsmaßnahme. Das geeignetste Schuhwerk, das Sie beim Betonieren tragen können, sind Schutzstiefel. Am besten ist, wenn diese bis unter die Knie reichen Nur durch das Tragen einer Schutzbrille, können Sie gefährliche Verletzungen im Bereich der Augen vermeiden. BETON ENTHÄLT PZ-KLINKER <15% Gewichtsanteile GEFAHRENHINWEISE - R36/38 reizt die Augen und die Haut - R41 Gefahr ernster Augenschäden - R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich SICHERHEITSRATSCHLÄGE - S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen - S25/25 Berührungen mit den Augen und der Haut vermeiden - S26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und einen Arzt konsultieren. - S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen

5 AUFZAHLUNG FÜR BETONPUMPLEISTUNGEN 2017 nach ÖNORM B gültig ab 1. Jänner 2017 Entladung und Einbringung Autobetonpumpe CIFA K3/XR 36m Preise PA Aufstell- und Reinigungskosten sowie Kosten der An- und Abfahrt pro Einsatz bis 10km Fahrtstrecke ab Werk 240,-- / PA PA Aufstell- und Reinigungskosten sowie Kosten der An- und Abfahrt pro Einsatz bis 20km Fahrtstrecke ab Werk 280,-- / PA PA Aufstell- und Reinigungskosten sowie Kosten der An- und Abfahrt pro Einsatz bis 30km Fahrtstrecke ab Werk 300,-- / PA PA Aufstell- und Reinigungskosten sowie Kosten der An- und Abfahrt pro Einsatz bis 50km Fahrtstrecke ab Werk 350,-- / PA ÜZ Zuzüglich der geförderten Menge Pumpleistung der Autobetonpumpe 10,-- / m³ Bei Förderleistung von mehr als 150 m³ / Einsatz entfällt die oben angeführte Pauschale! Entladung und Einbringung Fahrmischerpumpe (PUMI) CIFA Magnum 25m Preise PA Aufstell- und Reinigungskosten der Fahrmischerpumpe 120,-- / EH ÜZ Zuzüglich der geförderten Menge Fahrmischerpumpleistung 12,-- / m³ Verlängerungsrohr für Pumpe 10 lfm bis 30 lfm 6,50 / m1 Einbringung durch Beton-Rundverteiler Putzmeister RV7 Preise LK Anlieferung und Abholung durch LKW auf Anfrage MZ Miete für Rundverteiler Pauschale auf Anfrage ALLGEMEINES Die oben angeführten Preise verstehen sich je Pumpeinsatz und innerhalb der Normalarbeitszeit: Beim Einsatz von Montag bis Freitag, jeweils von Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr, sowie am Samstag von Uhr bis Uhr verrechnen wir einen Überstundenzuschlag von 2,50/m³ gepumpten Beton. Die Mindestpumpleistung beträgt 10 m³ pro Stunde, bei baustellenbedingter Minderleistung wird ein entsprechender Mindermengenzuschlag verrechnet. Für nicht in unserem Einflussbereich liegende Steh- und Wartezeiten verrechnen wir pro angefangene ¼ Stunde für die Autobetonpumpe 22,00, für die Fahrmischerpumpe 22,00. Wird zusätzlich zum Auslegermast eine Verlängerungsleitung benötigt, verrechnen wir unabhängig von der Pumpmenge 6,50/lfm Rohrleitung (incl. Zubehör) und Einsatz. Zum Anpumpen ist von der Baustelle kostenlos ausreichend Zementschlämme (mind. 1 Sack Zement) zur Verfügung zu stellen. Zur Reinigung der Pumpe und der Rohleitungen ist ein Wasseranschluss zur Verfügung zu stellen. Wenn auf der Baustelle keine Auswaschmöglichkeit vorhanden ist, verrechnen wir einen Reinigungserschwerniszuschlag von 33,00/Einsatz, für die Entsorgung und Deponie des Restbetons. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Voraussetzungen für einen unbehinderten Einsatz der Betonpumpe zu schaffen. Insbesondere hat er dafür Sorge zu tragen, dass befahrbare Anfahrtswege, ein für die Aufstellung der Pumpe geeigneter Standort und ausreichend kostenlos Hilfspersonal zum Auf- und Ab- und eventuell Umbau der Pumpe und der Förderanlagen vorhanden sind. Der Auftraggeber hat die erforderlichen behördlichen Genehmigungen - insbesondere für Straßen- oder Gehsteigabsperrungen- rechtzeitig zu beschaffen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen durchzuführen. Etwaige Verschmutzungen der Straßen, Gehsteige, Gebäudeteile, Ländereien und Gewässer sind vom Auftraggeber auf seine Kosten zu entfernen. Für Folgeschäden, die durch den Ausfall oder durch Gebrechen der Betonpumpe entstehen, haften wir nicht.. Alle angeführten Preise verstehen sich excl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. GRUNDLAGE JEDER BETONLIEFERUNG SIND DIE ALLGEMEINEN VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FÜR TRANSPORTBETONWERKE IN DER LETZTGÜLTIGEN FASSUNG

6 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Transportbeton und Betonpumpleistungen 1 Auftragsgrundlage und Anwendung der Verkaufs- und Lieferbedingungen 1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs und Lieferbedingungen (AGB) gelten zwischen Auftraggeber (AG) und Lieferanten Auftragnehmer (AN) bei allfälligen Widersprüchen in der angeführten Reihenfolge: - Das Auftragsschreiben samt Lieferverzeichnis (Beschreibung des Leistungsgegenstandes) - Diese AGB - Die für Beton (die Ware ) einschlägige technische ÖNORM B 4710 Teil 1. und Teil 2., sowie die einschlägigen Richtlinien und Merkblätter der Österreichische Bautechnik Vereinigung. 1.2 Abweichungen von diesen AGB sowie Geschäftsbedingungen des AG sind wirkungslos und werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass sie vom AN ganz oder teilweise schriftlich anerkannt werden. 1.3 Gegenüber Konsumenten gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes. Unternehmerische AG sind Auftraggeber, die keine Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind. 2 Lieferung und Leistung 2.1 Die Zufahrt zur Entladestelle muss für das Befahren mit Fahrzeugen bis 40 t Gesamtgewicht geeignet sein. Der AG hat auf seine Kosten die behördliche Genehmigung rechtzeitig zu beschaffen und nachzuweisen, Schutzmaßnahmen durchzuführen und für die Reinigung der Straße und der Gehsteige zu sorgen. 2.2 Als Ankunftszeit des Mischwagens gilt das Eintreffen auf der Baustelle. 2.3 Die Leistungspflicht des AN ruht, wenn der Lieferung nicht beeinflussbare Behinderungen entgegen stehen. Dazu gehört insbesondere der Fall, dass die Außentemperatur unter +3 C, gemessen im Lieferwerk, liegt. Wird durch die Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der AN von der Lieferungs- bzw. Leistungsverpflichtung befreit. 2.4 Sollte die abgerufene Liefermenge nicht fristgerecht an die Baustelle geliefert werden, so treffen den AN die Rechtsfolgen des Schuldnerverzuges erst nach Ablauf einer Respirofrist von eineinhalb Stunden, die mit der Einmahnung der Leistung durch den AG zu laufen beginnt. 2.5 Wenn Aufträge nur zum Teil vom AG abgerufen werden, hat der AN das Recht, für die tatsächlich durchgeführten Lieferungen Listenpreise nachzuverrechnen. Für bestellte und nicht abgenommene Mengen steht dem AN das Recht zu, diese sowie deren Entsorgungs- und Deponiekosten zu verrechnen. 2.6 Wird das Betonieren oder der Pumpeneinsatz durch den AG verschoben, so hat er den AN hievon mindestens zwölf Betriebsstunden vor der abgesprochenen Lieferzeit schriftlich zu verständigen. Die durch die Verschiebung verursachten Mehraufwendungen hat der AG zu ersetzen. Die Fahrer des AN sind nicht berechtigt, für diesen Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen. 2.7 Der AG sorgt für eine reibungslose Übernahme des Transportbetons. Die den Lieferschein unterzeichnenden Leute des AG sind zur Übernahme bevollmächtigt. 3 Pumpleistungen 3.1 Der AG hat eine geeignete Fläche für die Aufstellung der Betonpumpe bzw. des Fahrmischers zur Verfügung zu stellen Pumpenmaschinisten und Fahrmischerfahrer sind nur zum Betreiben der Betonpumpe bzw. der Fahrmischer berechtigt. Für das bautechnisch fachgerechte Einbringen des Betons ist ausschließlich der AG verantwortlich. 3.3 Wird über Wunsch des AG der Frischbeton nach Verlassen des Schlauchendes der Betonpumpe, des Übergabetrichters, des Förderbandes, des Rutschenendes des Mischfahrzeuges durch eine darüber hinausgehende Rohr- und Schlauchleitung gepumpt oder anderweitig befördert, kann eine Veränderung der Betongüte eintreten, die eine geänderte Rezeptur verlangt. Die dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der AG. 3.4 Der AN stellt Rohr- und Schlauchleitung zur Verfügung. Für den Zusammen- und Abbau sowie deren Reinigung ist der AG verantwortlich. Er haftet auch für den Verlust Für die Ausschlämmung der Rohrleitungen ist der AG auf seine Kosten verantwortlich. Der AG hat auf seine Kosten für die Möglichkeit zum Auswaschen der Mischfahrzeuge und der Betonpumpen im Bereich der Baustelle zu sorgen und das beim Reinigen der Rohrleitungen bzw. der Fahrmischerrutschen auf der Baustelle anfallende Schmutzwasser zu entsorgen. 4 Prüfung am Frischbeton 4.1 Grundsätzlich sind für die Betonprüfung die facheinschlägigen Normen und Regelwerke anzuwenden. Prüfungen am Frischbeton sind von einem befugten Fachmann durchzuführen. Ein Fachmann gilt als befugt, wenn er Kenntnisse im Sinne des Punkts der ÖNORM B 4710, Teil 1, nachweist Werden in der Sphäre des AG Betonprüfungen durchgeführt oder erlangt dieser Kenntnis von Prüfungsergebnissen und werden dabei negative Ergebnisse festgestellt, sind diese unverzüglich schriftlich dem AN mitzuteilen. 5 Gewährleistung und Schadenersatz 5.1 Der AN leistet Gewähr nach Maßgabe der Bestimmungen der 922 ff Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch und den Konkretisierungen in den folgenden Punkten. 5.2 Als Übergabe gilt der Zeitpunkt, in welchem der Beton die Sphäre des AN verlässt. 5.3 Die Gewährleistungspflicht des AN erstreckt sich insbesondere nicht auf Mängel, die dem AG zuzurechnen sind. Der AN leistet daher keine Gewähr für Mängel, die durch vom AG veranlasste Veränderungen am Produkt (z.b. Wasserzugabe, Faserzugabe, usw.) verursacht werden. Der AN leistet darüber hinaus vorbehaltlich einer gesonderten Zusage keine Gewähr für jenen Betonierabschnitt, in welchem der AG den gelieferten Beton mit Beton anderer Hersteller zusammen einbringt. Eine Warnpflicht des AN ist jedenfalls gegenüber einem unternehmerischen AG ausgeschlossen. 5.4 Bei Herstellung nach Rezepten des AG haftet der AN lediglich für die bestellte Zusammensetzung, nicht aber für eine bestimmte Betongüte oder - eigenschaft. Der AG ist verpflichtet, solche Rezepte unter fachkundiger Anleitung zu erstellen. Eine Warnpflicht des AN ist jedenfalls gegenüber einem unternehmerischen AG ausgeschlossen. 5.5 Werden dem Beton vor der Übergabe im Sinne des Punkts 5.2 auf Wunsch des AG von ihm beigestellte Stoffe (Fasern, Zusatzmittel, etc.) beigemengt, so beschränkt sich die Gewährleistung des AN im Rahmen der sonstigen Bedingungen auf Mängel, die erwiesenermaßen unabhängig von den beigemengten Stoffen entstanden sind. Eine Warnpflicht des AN ist jedenfalls gegenüber einem unternehmerischen AG ausgeschlossen. 5.6 Ist der AG ein Unternehmer, so hat er den gelieferten Beton unverzüglich bei Übergabe zu untersuchen und allfällige Mängel sofort geltend zu machen. Unterlässt der AG diese Mängelrüge, so gilt die Ware als genehmigt. Mündliche oder telefonische Bemängelungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Die unterlassene, verspätete oder nicht formgerechte Bemängelung hat den Verlust der Gewährleistungs- und allfälliger Schadenersatzansprüche zur Folge. 5.7 Für die eventuell erforderliche Entnahme und Prüfung von Bohrkernen ist nur eine akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle heranzuziehen. Die damit verbundenen Kosten trägt im Falle vertragskonformer Lieferung der AG. 5.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern 6 Monate. Die Mangelhaftigkeit zum Zeitpunkt der Übergabe hat der unternehmerische AG zu beweisen. 5.9 Für Produkthaftungsansprüche wird nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes gehaftet. Davon abgesehen setzt eine Schadenersatzpflicht des AN grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz voraus und ist auf den Ersatz des unmittelbaren positiven Mangelschadens beschränkt. Der Ersatz eines entgangenen Gewinns, von Folgeschäden, mittelbaren Schäden oder Drittschäden ist jedenfalls gegenüber einem unternehmerischen AG ausgeschlossen Ist der AG ein Unternehmer, so trägt er die Beweislast für ein Verschulden des AN. Seine Ersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, unabhängig davon jedenfalls in 3 Jahren nach Erbringung der Lieferung oder Leistung. Ist der AG ein Konsument, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 6 Preise, Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen 6.1 Angebotene Preise und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Änderungen der Kalkulationsbestandteile berechtigen den AN zu entsprechenden Preiskorrekturen. Kostenänderungen ab Vertragsabschluss werden gemäß den vom Fachverband der Stein- und keramischen Industrie herausgegebenen Index für Transportbeton oder eine an seine Stelle tretende Preisgleitregelung berücksichtigt. 6.2 Die Abrechnung der von AN erbrachten Lieferungen bzw. Leistungen erfolgt auf Grund der von AG bestätigten Lieferscheine. 6.3 Sofern keine besonderen Zahlungskonditionen vereinbart wurden, sind Rechnungen des AN sofort und ohne Abzug fällig. Die Annahme von Wechseln und Schecks bleibt vorbehalten und erfolgen jedenfalls immer nur zahlungshalber. Diskont-, Einziehungsspesen und alle sonstigen Kosten gehen zu Lasten des AG. 6.4 Ist der AG ein Unternehmer, so werden sämtliche Forderungen des AN sofort fällig, wenn der AG mit der Erfüllung auch nur einer Verbindlichkeit in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Vermögens abgelehnt wird, oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen. 6.5 Bestehen Forderungen aus verschiedenen Lieferungen bzw. Leistungen, entscheidet über die Verrechnung von Geldeingängen der AN. Ein Zurückbehaltungsrecht des unternehmerischen AG ist ausgeschlossen. Eine Aufrechnung mit etwaigen Gegenforderungen ist ihm nur dann möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 6.6 Im Falle des schuldhaften Zahlungsverzuges schuldet der AG dem AN unbeschadet weiterer Ansprüche die Listenpreise. Darüber hinaus hat der AN unbeschadet der gesetzlichen Rechtsfolgen das Recht, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Entgegengenommene Wechsel können vor Verfall zurückgeben und sofortige Barzahlung gefordert werden. 7 Gefahrenübergang 7.1 Die Gefahr geht bei Selbstabholung in dem Zeitpunkt auf den AG über, in welchem der Beton (die Ware) den Misch- oder Dosierturm verlässt. Im Falle der Lieferung geht die Gefahr in jenem Zeitpunkt auf den AG über, in welchem der Beton (die Ware) die Sphäre des AN verlässt. 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand 8.1 Der Erfüllungsort ist der Sitz des AN. 8.2 Ist der AG ein Unternehmer, so ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für den Sitz des AN örtlich und sachlich zuständige ordentliche Gericht maßgebend. 8.3 Es gilt österreichisches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

7 THURNER - BETONBLOCK FLEXIBLES LAGERSYSTEM FÜR SCHÜTTGÜTER Der THURNER-Betonblock eignet sich aufgrund seiner variablen und schnell aufbaubaren Systembauweise für das Getrennthalten von Schüttgütern und Wertstoffen aller Art vor Wänden, in Boxen und Hallen. Agrargenossenschaften, Baustoffhandel, Containerdienste, Garten- und Landschaftsbau, Kieswerke, Kompostieranlagen, Landwirtschaft oder Wertstoffhöfe sind nur einige Beispiele für die Anwendungsvielfalt. Der THURNER-Betonblock besteht aus vier aufeinander abgestimmten Modulgrößen im Raster von 40 cm bis 80cm, die lose im Versatz zu Wand- und Boxsystemen gestapelt werden können. Die Wanddicke der Elemente beträgt stabile 40 cm bis 80cm. Jeder THURNER-Betonblock ist ausgestattet mit einem passgenauen Noppensystem. Damit stellt das System durch seine Bauart ein stabiles Wandsystem dar, welches auch mit größeren Ladegeräten befahren werden kann. Da die Module in Stahlschalungen gefertigt werden, zeichnet sich das System durch hohe Maßgenauigkeit und umlaufend gefasste Kanten aus. Hergestellt wird THURNER-Betonblock aus CE-konformen Gesteinskörnungen. Als Bindemittel werden Zement und spezielle hydraulische erhärtende Bindemittel eingesetzt, abgestimmt auf die gewählte Gesteinskörnung. Die Module werden standardmäßig mit Kugelkopfanker gefertigt. So können die Module auch später noch mit Hebegeräten versetzt werden.

8 THURNER - BETONBLOCK The Facts maßgenaue Module, variabel aufbaubar dem Bedarf anpassbar, erweiterbar und versetzbar Wandbausystem bis 4 m Höhe statische Nachweise mit Montageplänen für Sonderbauweisen (zb. Lisenen) kein Wandfuß wie bei Winkelstützwänden äußerst stabil und lagesicher für höchste Belastungen und Beanspruchungen ohne Fundamente auf tragfähiger Befestigung (zb. Asphalt, Beton) einsetzbar rezyklierbar, ökologisch unbedenklich besonders wirtschaftlich THURNER BETONBLOCK L x T x H (Meter) Gewicht/to Wandfläche in m² Preise / Stk Thurner Betonblock Nr. Keil 1,60 x 0,80 x 0,00 bis 0,80 2,00 0,96 155, Thurner Betonblock Nr. Dach 1,60 x 0,80 x 0,40 1,22 0,64 135, Thurner Betonblock Nr. S 0,80 x 0,80 x 0,80 1,22 0,64 85, Thurner Betonblock Nr. M 1,60 x 0,40 x 0,80 1,27 1,28 125, Thurner Betonblock Nr. L 1,60 x 0,80 x 0,80 2,55 1,28 155,-- Alle angeführten Preise verstehen sich exclusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. GRUNDLAGE JEDER BETONLIEFERUNG SIND DIE ALLGEMEINEN VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN FÜR TRANSPORTBETONWERKE IN DER LETZTGÜLTIGEN FASSUNG.

9 THURNER SERVICE beton(t) kompetent und flexibel Beratung & Verkauf Dispo & Mixer Laborant Faktura Marsell Pfausler Leo Paoli Martin Mair Sabine Erler Tel / Tel /5180 Tel /5180 Tel / Fax /5537 Fax /5537 Fax /5537 Fax / Mobil. 0664/ Mobil. 0664/ Mobil. 0664/ Fax / Mail. marsell.pfausler@thurner-franz.at Mail. transportbeton@thurner-franz.at Mail. transportbeton@thurner-franz.at Mail. sabine.erler@thurner-franz.at Vorteile, auf die Sie bauen können. Qualität für Generationen: Modernste Produktionsanlagen, die neueste Steuerungstechnik und eine strenge Güteüberwachung garantieren eine gleichbleibend hohe Qualität bei jeder Lieferung Der Mensch macht den Unterschied: Verkaufsberater, Mischmeister, Disponent, Laborant und Fahrer ein eingespieltes und ausgebildetes Team. Einfache Bestellung termingerechte Lieferung: Die persönliche Betreuung und die Zentraldisposition mit GPS unterstützter Mischwagenführung geben Sicherheit, sparen Zeit und Geld. Fuhrpark und Technik: Mit dem firmeneigenen Fuhrpark wird THURNER Transportbeton im idealen Verarbeitungszustand zur Baustelle geliefert. Wählen Sie die für Sie optimal Entladung: Betonpumpe, Förderband oder Rinne.

Auf morgen bauen. Produkt- und Preisinformation 2016 Gültig ab 1. Jänner 2016

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