Grundlagen der Volks- und Betriebswirtschaftslehre in der öffentlichen Verwaltung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Grundlagen der Volks- und Betriebswirtschaftslehre in der öffentlichen Verwaltung"

Transkript

1 Michael Epping Klaus Göller Wolfgang Och BAND 21a Kompetenz. Wissen. Erfolg. Grundlagen der Volks- und Betriebswirtschaftslehre in der öffentlichen Verwaltung Marketing Rechnungswesen Kosten- und Leistungsrechnung

2 Ersteller / Impressum Ersteller Michael Epping, Jahrgang 1964, Diplom-Betriebswirt (FH), seit 1997 selbstständiger Berater für Unternehmen und Kommunen im Bereich Finanzierung und Wirtschaftlichkeitsanalysen. Klaus Göller, Jahrgang 1964, Diplom-Kaufmann, Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Bamberg, seit 1995 als Organisationsentwickler- und -berater für öffentliche Verwaltungen und Unternehmen tätig. Freiberuflicher Trainer der BVS und der Bayerischen Akademie für Verwaltungsmanagement GmbH. Wolfgang Och, Jahrgang 1956, Diplom-Volkswirt (Schwerpunkt: Öffentliche Betriebswirtschaft), seit 1981 in der Werkabteilung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes tätig. Gegenreferent Raymund Helfrich, Jahrgang 1965, Oberverwaltungsrat, Fachreferent Wirtschaftsführung und stellvertretender Leiter des Geschäftsbereichs Ausbildung, Bayerische Verwaltungsschule. Impressum Rechtsstand: 1. September 2010 Herausgeber: Bayerische Verwaltungsschule (BVS), Ridlerstraße 75, München, Telefon 089/ , info@bvs.de, Konzept / Satz: Michael Bauer, BVS München FIBO Lichtsatz GmbH, Unterhaching 2010 BVS Jede Art der Vervielfältigung ohne schriftliche Genehmigung der BVS außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist gemäß 106 Urheberrechtsgesetz verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden. Bezugsquelle: Dieses Lehrbuch erscheint im Rahmen der Neuen Reihe der BVS. Weitere Information zu den Schriften der BVS und ein Bestellformular finden Sie im Internet unter 3

3 Vorbemerkung Vorbemerkung Die Kenntnis betriebswirtschaftlicher Instrumente der Verwaltungssteuerung sowie das Gespür für die Einordnung der Verwaltung und die Funktionsweise der Gesamtwirtschaft haben für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung auf allen Ebenen eine zunehmende Bedeutung bekommen. Dieser Bedeutung soll die neue Reihe der betriebswirtschaftlichen Lehrbücher, Bände 21 a bis 21 d, gerecht werden. Dem hier vorliegenden Band 21 a ist ein Teil I Volkswirtschafts lehre mit neun Kapiteln vorangestellt. Damit wird deutlich gemacht, dass die öffentliche Verwaltung einen Bestandteil der Gesamtwirtschaft darstellt. Ausgehend von der Erläuterung der volkswirtschaftlichen Grundbegriffe und der Funktionsweise der Märkte stellt die Vermittlung eines Grundverständnisses der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, von der die einzelne Verwaltung, wie gerade die vergangenen beiden Jahre gezeigt haben, nicht unberührt bleibt, einen Schwerpunkt dar. Schließlich werden die Bereiche der Wirtschaftspolitik eingehend erläutert, um ein Verständnis für die Möglichkeiten und Grenzen der Einflussmöglichkeiten des Staates auf die wirtschaftliche Entwicklung zu vermitteln. Ab Kapitel 10 erfolgt in einem eigenen Teil II die Einführung in die Betriebswirtschaftslehre mit einem Schwerpunkt auf der Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung und der öffentlichen Betriebe. Obwohl bereits in den 1970er-Jahren die Wissenschaft begann, die Verwaltung zunehmend als einen Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre anzusehen, führte erst die wachsende Finanznot der öffentlichen Haushalte in Verbindung mit steigenden Erwartungen der Bürger an die Art und die Qualität der Verwaltungsleistungen zu einem verstärkten Eingang betriebswirtschaftlicher Überlegungen in die Verwaltungsführung. Insbesondere das Neue Steuerungsmodell der KGSt greift betriebswirtschaftliche Denkansätze auf und versucht diese mit dem Ziel einer Optimierung des Verwaltungshandelns einzusetzen. Dabei werden bisweilen auch die Grenzen der für privatwirtschaftliche Unternehmen entwickelten traditionellen betriebswirtschaftlichen Modelle deutlich. Diese Lehrbuchreihe versucht, die Brücke zwischen den weiterhin gültigen Grundsätzen der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre und den speziellen Anforderungen der öffentlichen Verwaltung und öffentlicher Betriebe zu schlagen. Da in diesem Zusammenhang, um den Inhalt des 4

4 Vorbemerkung Buches nicht ausufern zu lassen, angrenzende Wissensgebiete nur angedeutet werden können, wird zur Ergänzung auf die jeweils einschlägigen Lehrbücher der Bayerischen Verwaltungsschule verwiesen. Betriebswirtschaftliche Wissensgebiete wie der Standort oder die Pro - duktion, die für die Zielgruppe der Lehrbücher nur eine untergeordnete Bedeutung haben, werden dementsprechend knapp dargestellt. Der interessierte Leser wird für weitergehende Studien auf die allgemeine betriebswirtschaftliche Literatur verwiesen. Nach einer allgemeinen Einführung in die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung in Kapitel 10, wobei auch auf die wesentlichen Grundansätze des Neuen Steuerungsmodells eingegangen wird, werden in Kapitel 11 die Kriterien für die Standortwahl von Betrieben und Verwaltungen erörtert. Infolge der unverändert hohen Bedeutung von Ausgliederungen von Einrichtungen aus der allgemeinen Verwaltung nimmt die Darstellung der öffentlichen und privaten Rechtsformen in Kapitel 12 einen breiteren Raum ein. Da die Beschaffung von Betriebsmitteln und Werkstoffen und insbesondere die Durchführung von Investitionen erhebliche Mittel der öffentlichen Hand bindet, werden in Kapitel 13 die Grundfunktionen der Beschaffung unter besonderer Berücksichtigung der Auftragsvergabe durch öffentliche Verwaltungen und Betriebe und des hierbei zu beachtenden Vergaberechts erläutert. Schließlich folgt in Kapitel 14 eine kurze Darstellung des Funktionsbereiches der Produktion, der in der öffentlichen Verwaltung bzw. in öffentlichen Betrieben zwar in der Regel nicht mit einem Industrieunternehmen vergleichbar ist. Jedoch ist die Erstellung der Produkte der Verwaltung ebenfalls als Produktionsprozess zu verstehen und zu organisieren. Eine erhebliche Bedeutung im Rahmen der Aufgaben der öffentlichen Hand haben die öffentlichen Investitionen und deren Finanzierung. In Kapitel 15 werden zunächst die Entscheidungsgrundlagen zur Vorbereitung von Investitionen erörtert. Anschließend erfolgt eine Darstellung der Finanzierungsalternativen sowie der Grundlagen der Finanzplanung. Die weiteren betriebswirtschaftlichen Funktionsbereiche Organisation, Marketing und Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Kosten- und Leistungsrechnung sowie Controlling werden in den Lehrbüchern 21b, 21c und 21d behandelt. 5

5 Vorbemerkung Um den unterschiedlichen fachlichen Anforderungen verschiedener Ausund Fortbildungslehrgänge sowie dem interessierten Leser gerecht zu werden, ist jedem Abschnitt eine Angabe über den durchschnittlichen Schwierigkeitsgrad vorangestellt. Dies erfolgt in Form einer dreistufigen Klassifizierung, die dem Benutzer eine Orientierung vermitteln soll, ob der jeweilige Abschnitt überwiegend Basiswissen vermittelt (Klassifizierung Á B Ć ) oder darauf aufbauendes Wissen darstellt (Klassifizierung Á B Ć ). Gehobenes Wissen, die Inhalte der Stufen A und B voraussetzend und deshalb im Regelfall am Adressatenkreis der Fortbildung ausgerichtet ist mit Á B Ć klassifiziert. Gewiss ist das gewählte System in den Grenzbereichen verschiedener Schwierigkeits- bzw. Bedeutungsstufen nicht immer ganz trennungsscharf. Es kann keine Bearbeiterin und keinen Bearbeiter von der Pflicht entheben, bei der Vorbereitung auf Prüfungen sich intensiv mit den Vorgaben von Stoffgliederungsplänen und Prüfungsordnungen zu befassen. Wir hoffen, dass diese Lehrbuchreihe mithilft, betriebswirtschaftliches Denken und Handeln in den Verwaltungen weiter zu fördern. Dem Leser wünschen wir Freude an dem grundlegenden Einstieg in die Betriebswirtschaftslehre der Verwaltung. 6

6 Inhalt Vorbemerkung Inhalt... 7 Abkürzungen Schrifttumshinweise TEIL I Volkswirtschaftslehre Á B Ć Grundbegriffe der Volkswirtschaftslehre Á B Ć Gegenstand der Volkswirtschaftslehre Á B Ć Aufgaben der Volkswirtschaftslehre Á B Ć Grundansätze der Volkswirtschaftslehre Á B Ć Die vier Grunddisziplinen der Volkswirtschaftslehre Á B Ć Erfordernis des Wirtschaftens Á B Ć Die Bedürfnisse Á B Ć Begriff der Güter Á B Ć Bedürfnisse Bedarf Nachfrage Á B Ć Ökonomisches Prinzip Á B Ć Volkswirtschaftliche Produktionsfaktoren Á B Ć Die Märkte Á B Ć Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsordnung Á B Ć Unterscheidungsmerkmale von Wirtschaftssystemen Á B Ć Die soziale Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland Á B Ć Markt und Preis Á B Ć Die Güternachfrage der Haushalte Á B Ć Grundlagen für die Konsumentscheidungen der Haushalte Á B Ć Zusammenfassung der Bestimmungsfaktoren der Nachfrage Á B Ć Die Nachfragefunktion Á B Ć Die Abhängigkeit der Nachfrage vom Einkommen Á B Ć Preis- und Einkommenselastizität Á B Ć Das Güterangebot der Unternehmen Á B Ć Grundlagen der Produktion Á B Ć Die Produktionskosten

7 Inhalt Á B Ć Bestimmungsfaktoren des Güterangebotes Á B Ć Die Angebotsfunktion Á B Ć Die Preisbildung auf den Märkten Á B Ć Der vollkommene Markt als Voraussetzung für das Funktionieren des Marktmechanismus Á B Ć Die Preisbildung auf dem vollkommenen Markt Á B Ć Funktionen der Preise Á B Ć Marktformen Á B Ć Staatliche Beeinflussung von Preisen Á B Ć Preisbildung auf dem Arbeitsmarkt Á B Ć Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Á B Ć Der Wirtschaftskreislauf Á B Ć Einteilung der Volkswirtschaft in Sektoren Á B Ć Darstellung der Güter- und Geldströme zwischen den Sektoren Á B Ć Das Bruttoinlandsprodukt als Gradmesser der Leistung einer Volkswirtschaft Á B Ć Berechnungsarten des BIP in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Á B Ć Entstehungsrechnung Á B Ć Verwendungsrechnung Á B Ć Verteilungsrechnung Á B Ć Weitere wichtige Begriffe der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Á B Ć Brutto- und Nettoprodukte Á B Ć Sozialprodukt (Nationaleinkommen) Á B Ć Nominal- und Realprodukte Á B Ć Konjunktur und Wachstum Á B Ć Phasen des Konjunkturverlaufes Á B Ć Ursachen für Konjunkturschwankungen Á B Ć Konjunkturindikatoren

8 Inhalt 6 Á B Ć Wirtschaftspolitik Á B Ć Gründe für die Notwendigkeit von Wirtschaftspolitik Á B Ć Ziele der Wirtschaftspolitik Á B Ć Das magische Viereck Á B Ć Erweiterung des Zielkataloges zum magischen Sechseck Á B Ć Zielkonflikte Á B Ć Träger der Wirtschaftspolitik Á B Ć Wirtschaftspolitische Grundansätze in der Marktwirtschaft Á B Ć Neoklassik, Liberalismus Á B Ć Nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik, Keynesianismus Á B Ć Monetarismus Á B Ć Angebotsorientierte Wirtschaftspolitik Á B Ć Instrumente der Wirtschaftspolitik Á B Ć Fiskalpolitik (Finanzpolitik des Staates) Á B Ć Wettbewerbspolitik Á B Ć Strukturpolitik Á B Ć Sozialpolitik Á B Ć Umweltpolitik Á B Ć Geld und Geldpolitik Á B Ć Funktionen des Geldes Á B Ć Die Geldmenge Á B Ć Die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank Á B Ć Gliederung des Europäischen Systems der Zentralbanken Á B Ć Aufgaben des ESZB Á B Ć Hauptziel des ESZB Á B Ć Geldpolitische Instrumente der EZB Á B Ć Ursachen und Auswirkungen von Inflation Á B Ć Einkommen und Beschäftigung Á B Ć Die Einkommensverteilung Á B Ć Die Arbeitslosigkeit

9 Inhalt 9 Á B Ć Außenwirtschaft und Zahlungsbilanz Á B Ć Gründe für den Außenhandel Á B Ć Die Zahlungsbilanz Á B Ć Der Wechselkurs Á B Ć Europäischer Binnenmarkt und Welthandel Á B Ć Der europäische Binnenmarkt Á B Ć Der Welthandel TEIL II Betriebswirtschaftslehre Á B Ć Einführung in die Betriebswirtschaftslehre der öffentlichen Verwaltung Á B Ć Abgrenzung Volkswirtschaftslehre Betriebswirtschaftslehre Á B Ć Begriffe und Definitionen der Betriebswirtschaftslehre Á B Ć Die Begriffe Betrieb und Unternehmen Á B Ć Allgemeine Gliederung der Betriebe Á B Ć Gliederung öffentlicher Betriebe Á B Ć Die öffentliche Verwaltung als (gemeinwirtschaftlicher) Betrieb im Sinne der Betriebswirtschaftslehre Á B Ć Das wirtschaftliche Prinzip Á B Ć Grundlagen des wirtschaftlichen Prinzips Á B Ć Weitere Begriffserklärungen zum wirtschaftlichen Prinzip Á B Ć Die Ziele des Wirtschaftens Á B Ć Erfordernis von Zielen Á B Ć Ziele und Zielkonflikte Á B Ć Beispiel einer Gegenüberstellung der Ziele privater Unternehmen, öffentlicher Betriebe und öffentlicher Verwaltungen Á B Ć Die Bildung der Ziele öffentlicher Betriebe und Verwaltungen Á B Ć Leistungserstellung und Produktionsfaktoren Á B Ć Prozess der betrieblichen Leistungserstellung Á B Ć Die betriebswirtschaftlichen Produktionsfaktoren

10 Inhalt 10.6 Á B Ć Das Neue Steuerungsmodell (NSM) Anwendung betriebswirtschaftlicher Grundsätze in der Verwaltung Á B Ć Kernelemente des Neuen Steuerungsmodells Á B Ć Der Einstieg ins Neue Steuerungsmodell Á B Ć Der Standort des Betriebes Á B Ć Kriterien für die Standortwahl Á B Ć Besonderheiten der Standortwahl öffentlicher Betriebe und Verwaltungen Á B Ć Die Rechtsform des Betriebes Á B Ć Grundbegriffe Á B Ć Natürliche und juristische Personen Á B Ć Der Begriff des Kaufmanns Á B Ć Gewerbebetrieb Á B Ć Betrieb gewerblicher Art Á B Ć Handelsregister Á B Ć Die Wahl der richtigen Rechtsform Á B Ć Überblick über die wesentlichsten Rechtsformen Á B Ć Kriterien für die Wahl einer Rechtsform Á B Ć Besonderheiten bei öffentlichen Verwaltungen und Betrieben Á B Ć Die Problematik der Änderung der Rahmenbedingungen Á B Ć Rechtsformen des privaten Rechts Á B Ć Rechtsformen des öffentlichen Rechts Á B Ć Die Rechtsformwahl öffentlicher Betriebe Á B Ć Rechtsgrundlagen Á B Ć Folgen für die Einflussnahme der Trägerkörperschaft Á B Ć Folgen für die Informations- und Prüfungsrechte der Trägerkörperschaft Á B Ć Besonderheiten bei Gründung und Umwandlung Á B Ć Zusammenschlüsse von Unternehmen Á B Ć Zusammenarbeit mit Privaten bei der Erfüllung kommunaler Aufgaben (PPP: Public-Private-Partnership)

11 Inhalt 13 Á B Ć Die Beschaffung Á B Ć Begriff der Beschaffung Á B Ć Einrichtung des Funktionsbereichs Beschaffung Á B Ć Beschaffungsziele Á B Ć Beschaffungsorganisation Á B Ć Beschaffungsinstrumente Á B Ć Der Beschaffungsprozess Á B Ć Beschaffungsplanung Á B Ć Durchführung der Beschaffung Á B Ć Beschaffungskontrolle Á B Ć Die Entscheidung der Eigenerstellung oder des Fremdbezuges von Leistungen ( Make or Buy? ) Á B Ć Besonderheiten der Beschaffung öffentlicher Verwaltungen und Betriebe Á B Ć Haushaltsrecht Á B Ć Vergaberecht Á B Ć Entscheidungswege Á B Ć Die Produktion Á B Ć Begriff der Produktion Á B Ć Der Produktionsprozess Á B Ć Planung des Produktionsprogramms Á B Ć Festlegung des Produktionsverfahrens Á B Ć Vorbereitung der Produktion Á B Ć Erstellung der Leistung Á B Ć Kontrolle Á B Ć Produktionsfunktionen

12 Inhalt 15 Á B Ć Investition und Finanzierung Á B Ć Begriffe Á B Ć Investitionsplanung Á B Ć Entscheidungsprozess bei Investitionen Á B Ć Statische Investitionsrechenverfahren Á B Ć Dynamische Investitionsrechnungen Á B Ć Nutzwertanalyse Á B Ć Kombinieren von monetären Faktoren und nichtmonetären Faktoren Á B Ć Kosten-Nutzen-Analyse Finanzierung Á B Ć Aufgaben der Finanzierung Á B Ć Außenfinanzierung Á B Ć Innenfinanzierung Á B Ć Kreditsubstitute Á B Ć Besonderheiten bei Investitionen und ihrer Finanzierung in öffentlichen Verwaltungen/Betrieben Á B Ć Besonderheiten der Finanzierung von Betrieben der öffentlichen Hand in privater Rechtsform Á B Ć Finanzplanung Á B Ć Grundlagen der Finanzplanung Á B Ć Inhalt von Finanzplänen Antworten zu den Kontrollfragen Stichwortverzeichnis

13 TEIL I Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung 4 4 Á B Ć Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Im Gegensatz zu den bisherigen Betrachtungen der einzelnen Marktteilnehmer und der einzelnen Märkte (Mikroökonomie) hat die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung die gesamte Volkswirtschaft zum Gegenstand. Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung stellt Informationen über den Ablauf und das Ergebnis der Wirtschaftsprozesse in der Volkswirtschaft dar. Sie kann als das wichtigste Teilgebiet des volkswirtschaftlichen Rechnungswesens bezeichnet werden. Zuständige Behörde ist das Statistische Bundesamt in Wiesbaden. Die Statistiken können von jedermann unter eingesehen werden. Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und die weiteren Statistiken des Bundesamtes stellen wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlagen für die Träger der Wirtschaftspolitik, Unternehmen und Verbände sowie für die Wirtschaftsforscher dar. Um die unübersehbar vielen Vorgänge in der Volkswirtschaft begreifbar und bewertbar zu machen, erfolgt die Darstellung der Volkswirtschaft als Kreislauf. 4.1 Á B Ć Der Wirtschaftskreislauf Wirtschaftskreislauf Á B Ć Einteilung der Volkswirtschaft in Sektoren Alle Individuen, Körperschaften und Gruppen, die am Wirtschaftsprozess teilnehmen, stellen Wirtschaftssubjekte dar. Sektoren Da die Anzahl der Wirtschaftssubjekte für eine Analyse jedes Einzelnen viel zu groß ist, werden die Wirtschaftssubjekte zu gleichartigen Gruppen, die Sektoren, zusammengefasst. Nach der grundlegenden Funktion in der Volkswirtschaft werden folgende Sektoren unterschieden: Haushaltssektor: alle privaten Haushalte, deren wirtschaftliche Tätigkeit den Verkauf des Faktors Arbeit und die Einkommensverwendung für Konsum und Sparen umfasst. Der Haushalt hat im Normalfall das Ziel, seinen Nutzen zu maximieren. Unternehmenssektor: alle Unternehmen, die Güter und Dienste unter dem Einsatz von Produktionsfaktoren, in der Regel zum Zweck der Gewinnerzielung, erstellen. Ein rational handelndes Unternehmen handelt nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung. Staatssektor: alle öffentlichen Haushalte (Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen), die öffentliche Güter bereitstellen und dies in erster Linie über Steuern und Abgaben finanzieren. Ausland: alle Wirtschaftssubjekte, die nicht der inländischen Wirtschaft zuzuordnen sind. 37

14 4 TEIL I Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Á B Ć Darstellung der Güter- und Geldströme zwischen den Sektoren Güter- und Geldströme Im einfachen Wirtschaftskreislauf können die Beziehungen zwischen den Haushalten und den Unternehmen wie folgt dargestellt werden: Einkommen Haushalte Arbeitskraft Konsumgüter Unternehmen Konsumausgaben Die Beziehungen zwischen den beiden Sektoren bestehen jeweils aus einem Güterstrom (Bereitstellung von Arbeitskraft, Lieferung von Konsumgütern) und einem diesem entgegengesetzten Geldstrom (Einkommen aus der Entlohnung der Arbeitskraft, Bezahlung der Konsumgüter). In der Kreislaufbetrachtung wird in der Praxis nur noch auf die Geldströme abgestellt, da sich diese aufgrund der einheitlichen Recheneinheit (Euro) vergleichen und addieren lassen. Ein Aufrechnen der Güterströme wäre in dieser Form nicht möglich (wie sollte beispielsweise die Lieferung eines Kraftfahrzeuges und die Dienstleistung eines Friseurs addiert werden). Das einfache Kreislaufschema ist nur dann geschlossen, wenn immer zeitgleich das gesamte Einkommen konsumiert wird und an die Unternehmen zurückfließt. In der Praxis ist dies jedoch nicht der Fall. Die Haushalte sparen einen Teil ihres Einkommens. Die Unternehmen nehmen dagegen Kredite auf, um ihren Produktionsapparat zu erweitern. Um dies im Kreislaufschema zu berücksichtigen, ist der Kreislauf um ein Vermögensveränderungskonto ( eine Bank ) zu ergänzen. Folgende Darstellung der Geldströme ergibt sich: Einkommen Haushalte Sparen Konsumausgaben Vermögensveränderung Unternehmen Kredit Aus dieser Betrachtung wird deutlich, dass nur dann Mittel für Investitionen im Kreislauf zur Verfügung gestellt werden können, wenn die Haushalte nicht ihr gesamtes Einkommen für den Konsum verwenden. 38

15 TEIL I Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung 4 Wenn die restlichen der 4 Sektoren einbezogen werden, ergibt sich ein Schaubild wie folgt: 4-Sektoren-Kreislauf Investieren (Kredite) Abschreibungen (Tilgung, Sparen) Unternehmen Steuern Staat Subventionen Ausgaben für Güter Steuern Einkommen Konsumausgaben Importe, Entwicklungshilfe, Kreditaufnahme, Tilgungen Exporte/Importe Vermögensveränderungskonto Einkommen Sozialleistungen Saldo Import-Export Einkommen Ausland Haushalte Sparen/Kredite Reisen Konsum Das Schaubild kann noch um eine Vielzahl von Beziehungen zwischen den Sektoren ergänzt werden und lässt die Komplexität der Gesamtwirtschaft erkennen. 4.2 Á B Ć Das Bruttoinlandsprodukt als Gradmesser der Leistung einer Volkswirtschaft So wie bei einem Unternehmen der Gewinn der vorrangige Gradmesser für den erzielten Erfolg darstellt, ist für die Volkswirtschaft eine Messgröße für das in der Volkswirtschaft erreichte Ergebnis zu definieren. Bruttoinlandsprodukt In den Mitgliedsstaaten der EU und damit auch in der Bundesrepublik Deutschland gilt das Bruttoinlandsprodukt (BIP) als Messgröße der Wirtschaftsleistung. Definition: Das Bruttoinlandsprodukt ist der Wert (zu Marktpreisen) aller Waren und Dienstleistungen, die in einer Volkswirtschaft in einem bestimmten Zeitraum produziert worden sind. Die Definition des BIP basiert also auf Werten (d. h. die Bewertung der Waren und Dienstleistungen erfolgt mit Preisen). Beispielsweise interessiert hier nicht die Anzahl der produzierten Kraftfahrzeuge, sondern deren Wert. Das BIP hat eine Zeitdimension, d. h., es wird für einen bestimmten Zeitraum (Monat/ Quartal/Jahr) errechnet. Der Ort der Produktion liegt in der Volkswirtschaft, d. h. nur Werte, die in der Bundesrepublik Deutschland geschaffen wurden, fließen in das BIP ein. Wenn Vorleistungen im Ausland erbracht worden sind, erhöhen nur die im Inland erbrachten Leistungen das BIP. Beispielsweise führen bei einem importierten Kraftfahrzeug nur die eigenen Leistungen des Importeurs und des Händlers zu einer Wertschöpfung. 39

16 4 TEIL I Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung 4.3 Á B Ć Berechnungsarten des BIP in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Berechnung des BIP Ausgehend von der Kreislaufanalyse wird die Wertschöpfung und damit das BIP an drei Messstellen erfasst: Bei der Produktion (Entstehungsrechnung), bei der Verwendung der erzeugten Waren und Dienstleistungen (Verwendungsrechnung) und bei der Entlohnung der eingesetzten Produktionsfaktoren (Verteilungsrechnung) Á B Ć Entstehungsrechnung Entstehungsrechnung In der Entstehungsrechnung wird das Bruttoinlandsprodukt durch Addition der Wertschöpfung aller Wirtschaftssubjekte folgendermaßen ermittelt: Entstehungsrechnung: Produktionswert (einschließlich Lagerzuführung) Vorleistungen Bruttowertschöpfung (unbereinigt) Bankdienstleistungen (Vorleistungen) Bruttowertschöpfung (bereinigt) + Gütersteuern Gütersubventionen = Bruttoinlandsprodukt (zu Marktpreisen) Die Entstehung des Bruttoinlandsproduktes wird in der Statistik noch weiter differenziert. Von besonderem Interesse ist die Frage, in welchen Branchen das BIP erwirtschaftet wird. Dabei sind die Anteile der Land- und Forstwirtschaft sowie des produzierenden Gewerbes (Industrie) seit Langem rückläufig, während der Anteil des Dienstleistungsbereiches zunimmt. Anteile der Wirtschaftsbereiche an der Bruttowertschöpfung 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0 % ı ı ı ı ı ı ı Jahr ı Produzierendes Gewerbe Dienstleistungen Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 40

17 TEIL I Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Á B Ć Verwendungsrechnung Die Verwendungsrechnung zeigt die Verwendung des Bruttoinlandsproduktes in folgender zusammengefasster Form: Verwendungsrechnung Verwendungsrechnung: Private Konsumausgaben + Konsumausgaben des Staates + Ausrüstungsinvestitionen + Bauinvestitionen + sonstige Investitionen + Außenbeitrag (Exporte abzüglich Importe) + Vorratsveränderungen und sonstige Wertzuwächse = Bruttoinlandsprodukt (zu Marktpreisen) Wichtige Kennzahlen in diesem Zusammenhang sind die Konsumquote (Anteil des privaten Konsums am verfügbaren Einkommen) und die Sparquote (Anteil der privaten Ersparnis am verfügbaren Einkommen) Á B Ć Verteilungsrechnung Die Verteilungsrechnung hat die Verteilung der Entgelte für die Produktionsfaktoren zum Gegenstand. Hierzu ist aus dem Bruttoinlandsprodukt zunächst das Volkseinkommen wie folgt zu berechnen: Verteilungsrechnung Ermittlung des Volkseinkommens: Bruttoinlandsprodukt Inlandseinkommen von Ausländern + Auslandseinkommen von Inländern Bruttonationaleinkommen Abschreibungen Nettonationaleinkommen Gütersteuern/Zölle an den Staat + Subventionen vom Staat = Volkseinkommen (Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten) In der Regel wird die Verteilung auf Arbeitnehmerentgelte und Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen dargestellt: Verteilungsrechnung: Einkommen aus unselbstständiger Arbeit + Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen = Volkseinkommen 41

18 4 TEIL I Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Die Verteilungsrechnung zeigt die funktionale Einkommensverteilung. Die Einkommen werden nach Art des entlohnten Produktionsfaktors (Faktor Arbeit Faktoren Boden und Kapital) aufgeteilt. Eine konkrete Aussage auf die Einkommensverteilung auf einzelne Personen ist damit nicht verbunden. Die Miet- oder Zinseinkommen der Arbeitnehmer sind beispielsweise in den Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen enthalten. Die Einkommen aus unselbstständiger Arbeit enthalten beispielsweise auch die Vergütung für Führungskräfte. Die personelle Einkommensverteilung untersucht die Verteilung der unterschiedlichen Einkommen auf Einzelpersonen. Nur diese Verteilung kann eine Einschätzung der Verteilungsgerechtigkeit ermöglichen. (Auf die personelle Einkommensverteilung wird in Kapitel 1.8 näher eingegangen.) Davon ausgehend kann diese primäre Einkommensverteilung, die sich aufgrund des Marktprozesses ergibt, durch staatliche Umverteilung verändert werden (direkte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge/Transferzahlungen). Hieraus ergibt sich die sekundäre Einkommensverteilung, die das tatsächlich verfügbare Einkommen der Haushalte aufzeigt (vgl. Kapitel 1.8.1). 4.4 Á B Ć Weitere wichtige Begriffe der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Á B Ć Brutto- oder Nettoprodukte Brutto-/Nettoprodukte Das Bruttoprodukt (z. B. das BIP) messen den gesamten Produktionswert. Da jedoch mit der Produktion auch eine Wertminderung des Produktionsapparates verbunden ist, werden diese Abschreibungen bei der Ermittlung des Nettoproduktes abgezogen. Berechnung: Bruttoinlandsprodukt Abschreibungen Nettoinlandsprodukt Á B Ć Sozialprodukt (Nationaleinkommen) Nationaleinkommen Der Begriff des Nationaleinkommens (bis 1999 Sozialprodukt) stellt nicht auf den Produktionswert im Inland, sondern auf das von Inländern erwirtschaftete Einkommen ab. Während das Inlandsprodukt auch den Produktionswert, den Ausländer (Personen mit Wohnsitz im Ausland) im Inland erwirtschaften (z. B. Leistungen eines ausländischen Montagetrupps im Inland), enthält, sind Produktionswerte, den Inländer im Ausland erwirtschaften, nicht enthalten (z. B. Leistung inländischer Bauarbeiter im Ausland). 42

19 TEIL I Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung 4 Berechnungsbeispiel: Bruttoinlandsprodukt Einkommen von Ausländern im Inland + Einkommen von Inländern aus dem Ausland = Bruttonationaleinkommen (Bruttosozialprodukt) Á B Ć Nominal- und Realprodukte Der Unterschied zwischen dem Nominal- und dem Realprodukt soll am Beispiel des Bruttoinlandsproduktes dargestellt werden. Nominal-/Realprodukte Das nominale Bruttoinlandsprodukt ist der Wert der gesamtwirtschaftlichen Produktion zu aktuellen Preisen. Unterstellt man eine gewisse Preissteigerung, so wächst das nominale Bruttoinlandsprodukt, auch wenn nicht mehr Güter produziert wurden, durch die preisbedingte Steigerung der Produktionswerte. Um im Zeitvergleich das Bruttoinlandsprodukt vergleichbar zu machen, sind die Preissteigerungen zu eliminieren und das BIP auf die Preise eines angenommenen Basisjahres zu bereinigen. Erst dann sind Aussagen über die wirtschaftliche Entwicklung sinnvoll möglich. Berechnungsbeispiel: Bruttoinlandsprodukt 2008 dividiert durch den Preisindex (Basisjahr 2005) = Bruttoinlandsprodukt 2008 zu Preisen von 2005 Der Verbraucherpreisindex des Jahres 2008 beläuft sich lt. Statistischem Bundesamt beispielsweise auf 106,6% des Wertes des Basisjahres Ein Bruttoinlandsprodukt 2008 von Euro zu Preisen des Jahres 2008 würde folgendes Produkt zu Preisen des Basisjahres 2005 ergeben: Bruttoinlandsprodukt 2008 zu Preisen von 2005 = 1000/1,066 = 938 Euro (gerundet) Beide Sichtweisen haben in der Praxis eine unterschiedliche Funktion. Während das nominale Bruttoinlandsprodukt zu Vergleichen mit der Wirtschaftsleistung anderer Volkswirtschaften im gleichen Zeitraum herangezogen wird, dient das reale Bruttoinlandsprodukt als Grundlage der Ermittlung der Wirtschaftsleistung im Zeitablauf (z. B. zur Berechnung des Wirtschaftswachstums). 43

20 4 TEIL I Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Veränderung des realen Bruttoinlandsproduktes gegenüber dem Vorjahreszeitraum in % 6 Entwicklung des realen Bruttoinlandsproduktes in % gegenüber dem Vorjahresquartal 4 2 Veränderung in % I/2005 II/2005 III/2005 IV/2005 I/2006 II/2006 III/2006 IV/2006 I/2007 II/2007 III/2007 IV/2007 I/2008 II/2008 III/2008 IV/2008 I/2009 II/2009 III/2009 IV/2009 I/2010 II/2010 Quartal Vergleich des nominalen Bruttoinlandsproduktes des Jahres 2008 Staat BIP insgesamt BIP pro Kopf in Mrd. US $ in US $ Bundesrepublik Deutschland Norwegen Albanien Vereinigte Staaten von Amerika Brasilien Volksrepublik China Vietnam Südafrika Burundi Australien (Quelle: Statistisches Bundesamt) 44

21 12 TEIL II Betriebswirtschaftslehre Die Rechtsform des Betriebes 12 Á B Ć Die Rechtsform des Betriebes Die Rechtsform stellt das rechtliche Kleid dar, mit dem sich der Betrieb nach außen präsentiert. Die Rechtsform muss entsprechend den Zielen und den Erfordernissen des Betriebes gewählt werden. Die Rechtsform ist im Innenverhältnis entscheidend für den Einfluss der Eigner (Privatperson, Kommune, etc.) des Betriebes auf die Betriebsführung. Dies drückt sich in der Frage der Führung durch den Eigentümer oder durch Manager aus. Für öffentliche Betriebe bestehen Einschränkungen in der Rechtsformwahl; auf diese wird im Folgenden noch weiter eingegangen Á B Ć Grundbegriffe Grundbegriffe In diesem Kapitel werden die wesentlichen Grundbegriffe erläutert Á B Ć Natürliche und juristische Personen Natürliche Personen Juristische Personen Träger eines Betriebes können natürliche Personen (Einzelpersonen) sein. Diese treten als Träger von Rechten und Pflichten im Wirtschaftsleben auf, können einen Betrieb gründen, Verträge abschließen und anderweitig am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Juristische Personen stellen Personenzusammenschlüsse oder Vermögensmassen dar, die ebenfalls Träger von Rechten und Pflichten sein können. Sie erlangen ihre Rechtsfähigkeit je nach Rechtsgrundlage durch: staatliche Verleihung oder formelle Errichtung durch die zuständigen politischen Entscheidungsorgane (z. B. Kommunen, Zweckverbände, Eigenbetriebe), Eintragung in das Handelsregister (z. B. GmbH, AG) oder Eintragung in das Vereinsregister (eingetragene Vereine). 122

22 TEIL II Betriebswirtschaftslehre Die Rechtsform des Betriebes 12 Die juristischen Personen können nach der Rechtsgrundlage wie folgt untergliedert werden: Juristische Personen des privaten Rechts des öffentlichen Rechts eingetragene Vereine Kapitalgesellschaften und wirtschaftliche Vereine privatrechtliche Stiftungen Gebietskörperschaften Personalkörperschaften Anstalten und Stiftungen Sportvereine Kulturvereine Aktiengesellschaft GmbH Genossenschaften Stiftungen privater Unternehmen Bund, Länder, Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden Krankenkassen Industrie und Handelskammern Handwerkskammern Sparkassen Rundfunkanstalten Hospitalstiftungen Nach einer ordnungsgemäßen Errichtung sind juristische Personen im Wirtschaftsleben handlungsfähig wie natürliche Personen. Dies heißt aber auch, dass bei nicht ordnungsgemäßer Errichtung die Verantwortung für das Handeln auf die natürlichen Personen, die für die juristische Person handeln, zurückfällt. Bis zur Eintragung einer GmbH in das Handelsregister haftet die Geschäftsführung der GmbH persönlich für das Handeln für die in Gründung befindliche Gesellschaft. Beispiel Á B Ć Der Begriff des Kaufmanns Der Begriff des Kaufmanns ist in den 1 bis 7 Handelsgesetzbuch (HGB) definiert. Kaufmannsbegriff 1 HGB besagt, dass Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Ein Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen einen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Nach dem HGB sind folgende Grundlagen für die Kaufmannseigenschaft möglich: Kaufmannseigenschaft Istkaufmann Kannkaufmann Formkaufmann Scheinkaufmann Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert ( 1 HGB) Gewerbebetrieb, der nicht bereits nach 1 HGB Kaufmann ist ( 2 HGB), Land- und Forstwirte ( 3 HGB) Die Kaufmannseigenschaft tritt mit Eintragung in das Handelsregister ein Handelsgesellschaften, GmbH, Genossenschaften (Vereine, denen das Gesetz die Eigenschaft des Kaufmanns beilegt, nach 6 HGB) Jeder, der eine Firma in das Handelsregister einträgt, wird als Kaufmann behandelt, auch wenn die Voraussetzungen (z. B. Gewerbebetrieb) nicht vorliegen ( 5 HGB) z. B. Scheinunternehmer 123

23 12 TEIL II Betriebswirtschaftslehre Die Rechtsform des Betriebes Die Grundsätze der Kaufmannseigenschaft knüpfen nicht an die Eigentümerstruktur oder die Rechtsform (Ausnahme: Formkaufmann) an. Deshalb gelten diese sowohl für Privatbetriebe als auch für Betriebe der öffentlichen Hand. Die Grundsätze knüpfen jedoch an das Vorliegen eines Gewerbebetriebes an. Wenn kein Gewerbebetrieb vorliegt, so ist keine Kaufmannseigenschaft gegeben Á B Ć Gewerbebetrieb Gewerbebetrieb Um beurteilen zu können, ob eine Einrichtung oder ein Betrieb einen Gewerbebetrieb darstellt, ist die Kenntnis der Definition des Gewerbebetriebes von Bedeutung. Im HGB ist der Gewerbebegriff nicht definiert; er ist aber in der Rechtsprechung zum HGB entwickelt worden. Im Zweifelsfall kann man auch auf die steuerliche Definition ( 15 Abs. 2 Einkommensteuergesetz) zurückgreifen. Definition Ein eingerichteter und in Tätigkeit befindlicher Betrieb (sog. Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr), der eine planmäßige, mit Gewinnerzielungsabsicht geführte, auf Dauer angelegte (nachhaltige) selbstständige Tätigkeit ausübt. Ausgenommen hiervon ist die Betätigung in freien Berufen (Ärzte, Rechts - anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, etc.) sowie in der Land- und Forstwirtschaft. Beispiele Strom- oder Wasserversorgungsbetrieb: Gewerbebetrieb, außer, wenn in der Satzung die Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen ist und auch tatsächlich keine nachhaltigen Gewinne erzielt werden, Kindergarten: kein Gewerbebetrieb, da keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, kommunaler Forstbetrieb: kein Gewerbebetrieb, da Land- und Forstwirtschaft in der Definition ausdrücklich ausgenommen ist (steuerlich kann ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb auf Antrag wie ein Gewerbebetrieb behandelt werden), kommunale Sandgrube: Gewerbebetrieb, da in der Regel Gewinnerzielungsabsicht besteht, privatrechtliche Gesellschaften gelten kraft Rechtsform als Gewerbebetriebe Á B Ć Betrieb gewerblicher Art Betrieb gewerblicher Art Nach dem Steuerrecht existiert für Betriebe der öffentlichen Hand neben dem Begriff des Gewerbebetriebes noch der Betrieb gewerblicher Art. Dieser ist in 4 Körperschaftsteuergesetz folgendermaßen definiert: Definition Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dienen und die sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr sind nicht erforderlich. 124

24 TEIL II Betriebswirtschaftslehre Die Rechtsform des Betriebes 12 Dies bedeutet, dass auch Einrichtungen von Gebietskörperschaften, die keine Gewerbebetriebe sind, der Körperschaft- und der Umsatzsteuer unterliegen können, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Deshalb sind diese Einrichtungen verpflichtet, ihre Gewinne (oder Verluste) zu ermitteln und gegebenenfalls ihre steuerpflichtigen Umsätze der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Vorsteuern im Zusammenhang mit diesen Umsätzen können geltend gemacht werden. Wasserversorgung ohne Gewinnerzielungsabsicht, öffentliches Schwimmbad, Verpachtung einer Kantine, Verpachtung einer Sportstätte an unterschiedliche Nutzer. Beispiele Nahezu jede Gemeinde, Stadt oder Landkreis haben einen oder mehrere Betriebe gewerblicher Art. Meist haben diese Betriebe keine eigene Rechtsform, sondern werden als Einrichtungen innerhalb der Verwaltung geführt. Für das Kriterium, dass sich eine Einrichtung wirtschaftlich heraushebt, wird zunächst das Kriterium der Höhe des Jahresumsatzes herangezogen. Danach geht die Finanzverwaltung bei einem nachhaltigen Überschreiten der Umsatzgrenze von vom Vorliegen eines Betriebes gewerblicher Art aus. Andere Kriterien, wie insbesondere das Kriterium des Wettbewerbs können auch bei geringeren Umsätzen einen Betrieb gewerblicher Art begründen. Bei Verpachtung wird dabei auf die Umsätze des Pächters und nicht die Höhe der Pacht abgestellt Á B Ć Handelsregister Das Handelsregister ist ein Verzeichnis, das von dem für den Sitz des Kaufmannes zuständigen Amtsgericht geführt wird. Jeder Kaufmann hat sich mit seinem Firmennamen und gegebenenfalls mit weiteren Angaben (z. B: Nennung der Geschäftsführer der GmbH; Namen der Prokuristen, ) zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. Handelsregister 12.2 Á B Ć Die Wahl der richtigen Rechtsform Die Wahl der Rechtsform stellt für einen Betrieb eine wichtige Entscheidung, die gut begründet sein sollte, dar. Gerade im Bereich öffentlicher Betriebe und Einrichtungen wird derzeit häufig die vorhandene Rechtsform durch die politischen Gremien in Frage gestellt, um möglicherweise eine optimalere Lösung zu finden. Mittlerweile gibt es für nahezu sämtliche zulässigen Rechtsformen Beispielsfälle in Bayern. Rechtsformwahl Á B Ć Überblick über die wesentlichsten Rechtsformen In folgender Grafik werden die wesentlichsten Rechtsformen dargestellt. Auf Rechtsformen, die nur in seltenen Fällen in Frage kommen, wurde dabei verzichtet. Nicht mit dargestellt wurden auch die zahlreichen Mischformen; auf diese geht das vorliegende Lehrbuch, soweit diese für Betriebe der öffentlichen Hand eine Bedeutung haben, im folgenden Kapitel mit ein. 125

25 12 TEIL II Betriebswirtschaftslehre Die Rechtsform des Betriebes Rechtsformen Privates Recht Öffentliches Recht Einzelunternehmen Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit ohne eigene Rechtspersönlichkeit Personengesellschaften Genossenschaften Kapitalgesellschaften Anstalt Stiftung Körperschaft Regiebetrieb Eigenbetrieb Landesbetrieb Bundesbetrieb GbR e. G. AG Kommunalunternehmen OHG GmbH KG KGaA Stille G. UG Erläuterungen der Abkürzungen: GbR: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts OHG: Offene Handelsgesellschaft KG: Kommanditgesellschaft e. G.: eingetragene Genossenschaft AG: Aktiengesellschaft GmbH: Gesellschaft mit beschränkter Haftung KGaA: Kommanditgesellschaft auf Aktien Stille G.: Stille Gesellschaft UG: Unternehmensgesellschaft 126

26 TEIL II Betriebswirtschaftslehre Die Rechtsform des Betriebes Á B Ć Kriterien für die Wahl einer Rechtsform Die wesentlichsten Kriterien für die Wahl einer Rechtsform lassen sich im Überblick wie folgt darstellen: Kriterien der Rechtsformwahl Steuerrecht Finanzierung Leitung des Betriebes Publizität Kosten der Rechtsform Beteiligung Dritter Rechtsform Gewinnverteilung/Verlustbeteiligung Einfluss der Eigentümer/der politischen Gremien Mitbestimmung Mitarbeiterbeteiligung Gesetzliche Verbote Prüfungspflicht Haftung Sonstiges In vielen Fällen spielen noch weitere Kriterien für die Wahl der Rechtsform eine Rolle. Die wesentlichsten Kriterien werden im Folgenden etwas ausführlicher erläutert. Steuerrecht Häufig spielt die Besteuerung einer Betriebsform eine entscheidende Rolle bei der Rechtsformwahl. Hierbei sind folgende Aspekte zu nennen: Besteuerung bei der Gründung oder Umwandlung: Steuerbelastungen können auftreten, wenn Vermögensgegenstände von einem Rechtsträger auf einen anderen übertragen werden (Steuern auf Veräußerungsgewinne, Grunderwerbsteuer; vgl. Kapitel 12.4), Gewerbesteuer: Betriebe gewerblicher Art und Eigenbetriebe von Körperschaften des öffentlichen Rechts können ohne Gewinnerzielungsabsicht geführt werden. Damit kann die Veranlagung zur Gewerbesteuer entfallen. Betriebe in privaten Rechtsformen sind in jedem Fall Gewerbebetriebe mit entsprechender Steuerpflicht. Befreit sind jedoch z. B. Betriebe, die unter das Kapitel steuerbegünstigte Zwecke der AO fallen (z. B. Krankenhäuser, Landesgartenschaugesellschaften); vgl. Kapitel

Wirtschaftskreislauf. Inhaltsverzeichnis. Einfacher Wirtschaftskreislauf. aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Wirtschaftskreislauf. Inhaltsverzeichnis. Einfacher Wirtschaftskreislauf. aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Wirtschaftskreislauf aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Der Wirtschaftskreislauf ist ein vereinfachtes Modell einer Volkswirtschaft, in dem die wesentlichen Tauschvorgänge zwischen den Wirtschaftssubjekten

Mehr

Lösungen zu Aufgabensammlung. Konsumgüter. Arbeitseinkommen. Was wird am Geld-, bzw. Güterstrom gemessen und was bedeuten diese Begriffe?

Lösungen zu Aufgabensammlung. Konsumgüter. Arbeitseinkommen. Was wird am Geld-, bzw. Güterstrom gemessen und was bedeuten diese Begriffe? Thema Dokumentart Makroökonomie: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Lösungen zu Aufgabensammlung LÖSUNGEN VGR: Aufgabensammlung I Aufgabe 1 1.1 Zeichnen Sie den einfachen Wirtschaftskreislauf. Konsumausgaben

Mehr

E-Lehrbuch BWL einfach und schnell DER WIRTSCHAFTSKREISLAUF

E-Lehrbuch BWL einfach und schnell DER WIRTSCHAFTSKREISLAUF E-Lehrbuch BWL einfach und schnell DER WIRTSCHAFTSKREISLAUF In einer Volkswirtschaft bestehen die unterschiedlichsten Beziehungen zwischen den verschiedenen Wirtschaftssubjekten. Zur einfacheren Darstellung

Mehr

Übung 2 - Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung

Übung 2 - Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Universität Ulm 89069 Ulm Germany Dipl.-Math. oec. Daniel Siepe Institut für Wirtschaftspolitik Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften Ludwig-Erhard-Stiftungsprofessur Wintersemester 2010/11

Mehr

Die richtige Rechtsform im Handwerk

Die richtige Rechtsform im Handwerk Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen

Mehr

3. GRUNDBEGRIFFE DER VOLKSWIRTSCHAFTLICHEN GESAMTRECHNUNG (VGR)

3. GRUNDBEGRIFFE DER VOLKSWIRTSCHAFTLICHEN GESAMTRECHNUNG (VGR) 3. GRUNDBEGRIFFE DER VOLKSWIRTSCHAFTLICHEN GESAMTRECHNUNG (VGR) 1 LERNZIELE KAPITEL 3: 1. Welches sind die Methoden der VGR? 2. Welche wichtigen volkswirtschaftlichen Kenngrößen gibt es? 3. Welche Dinge

Mehr

Bruttoproduktionswert (BPW) = Nettoproduktionswert (NPW)

Bruttoproduktionswert (BPW) = Nettoproduktionswert (NPW) DIE INLANDSRECHNUNG (güterorientierte Messung) Der Erlös ist der Marktwert der verkauften Güter. Er wird berechnet indem man die Verkaufsmenge mit dem Verkaufswert multipliziert. Der Bruttoproduktionswert

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN

Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Die richtige Wahl treffen Es gibt viele Unternehmensformen, welche dabei für Sie die richtige ist, hängt von vielen

Mehr

Kapitel 12. Die Unternehmung

Kapitel 12. Die Unternehmung Kapitel 12 Die Unternehmung Wahl des Geschäftszweiges und der Betriebsgröße Wahl des Standortes 30.01.2014 BWL 2 Vorkenntnisse und Geschäftskontakte Gründer meist in einem bestimmten Geschäftszweig tätig

Mehr

Einzelwirtschaftliche Produktionskonten

Einzelwirtschaftliche Produktionskonten Institut für Ökonomische Bildung, Prof. G. J. Krol Einzelwirtschaftliche Produktionskonten Literaturgrundlage: Frenkel, M.; K. D. John (2003): Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, 5.Auflage, München. Konto

Mehr

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE

Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK. Unterrichtung REWE. Skript 1. Fach: REWE Ulrike Geismann Diplom - Kauffrau ( FH ) Steuerberaterin Bilanzbuchhalter IHK Unterrichtung REWE Skript 1 Fach: REWE Bereiche der Buchführung: 1) Finanzbuchhaltung 2) Debitorenbuchhaltung ( Kundenkonten)

Mehr

Selbstständig mit einem Schreibbüro interna

Selbstständig mit einem Schreibbüro interna Selbstständig mit einem Schreibbüro interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen für die Tätigkeit... 8 Ausbildung... 9 Die Tätigkeit... 10 Der Markt... 11 Die Selbstständigkeit...

Mehr

vereinfachtes Kreislaufmodell einer geschlossenen Volkswirtschaft ohne staatliche Akteure Konsumausgaben (C) Konsumgüter Faktorleistungen

vereinfachtes Kreislaufmodell einer geschlossenen Volkswirtschaft ohne staatliche Akteure Konsumausgaben (C) Konsumgüter Faktorleistungen vereinfachtes Kreislaufmodell einer geschlossenen Volkswirtschaft ohne staatliche Akteure Konsumausgaben (C) Konsumgüter Unternehmen Haushalte Faktorleistungen Einkommen (Y) Vermögensänderung I n S Annahmen:

Mehr

Bundesversicherungsamt

Bundesversicherungsamt Bundesversicherungsamt Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz Prüfungsaufgaben für das Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde Abschlussprüfungen Aufgabe 1. Aufgabe Eine GmbH, die Spielwaren

Mehr

5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar

5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar 5.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen 3.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.4 Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Mehr

SSC Basismodulprüfung Stufe Berufsprüfung Musterprüfung mit Musterlösungen. Fach: Volkswirtschaftslehre (Basiswissen) Kandidat/in: 7 Aufgaben

SSC Basismodulprüfung Stufe Berufsprüfung Musterprüfung mit Musterlösungen. Fach: Volkswirtschaftslehre (Basiswissen) Kandidat/in: 7 Aufgaben SwissSupplyChain SSC Basismodulprüfung Stufe Berufsprüfung Musterprüfung mit Musterlösungen Fach: Volkswirtschaftslehre (Basiswissen) 7 Aufgaben Mögliche Gesamtpunkte: 60 Erreichte Punkte: Kandidat/in:

Mehr

2 AUFGABEN AUS DEN STOFFGEBIETEN

2 AUFGABEN AUS DEN STOFFGEBIETEN Aufgaben aus den Stoffgebieten 2 AUFGABEN AUS DEN STOFFGEBIETEN Wirtschaftsbezogene Qualifikationen Volks- und Betriebswirtschaftslehre Rechnungswesen Recht und Steuern Unternehmensführung Handlungsspezifische

Mehr

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater

Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Referent Harald Scheerer Dipl. Kfm. Steuerberater Kleinunternehmer 17 UStG: - Umsatz im vorangegangenen Jahr max. 17.500,00, und im laufenden Jahr 50.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen wird.

Mehr

Online Vorlesung. Externes Rechnungswesen

Online Vorlesung. Externes Rechnungswesen Manuela Ruck Online Vorlesung Externes Rechnungswesen Jahresabschluss Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jegliche unzulässige Form der Entnahme, des Nachdrucks, der Vervielfältigung, Veröffentlichung

Mehr

2 Der Kaufmannsbegriff

2 Der Kaufmannsbegriff Der Gewerbebegriff 25 2 Der Kaufmannsbegriff 2.1 Der Gewerbebegriff ImFolgendenwirdzunächstaufdenBegriffdes Gewerbes eingegangen.dennderge werbebegriff ist die Grundlage für das Verständnis des vom Handelsgewerbe

Mehr

27 Wirtschaftskreislauf

27 Wirtschaftskreislauf GRUNDLAGEN WIRTSCHAFT 27 Wirtschaftskreislauf Diagramme Konten Gleichungen 27 Kreislauf 1 Prof. Dr. Friedrich Wilke 2015.04 Agenda 1. Kreislaufvorstellungen 2. Darstellungsprinzipien 3. Elementarer Wirtschaftskreislauf

Mehr

1.3 Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. Einkommensentstehung, -verwendung und -verteilung

1.3 Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. Einkommensentstehung, -verwendung und -verteilung 1.3 Die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Angebot, Nachfrage und Verteilung Angebot (Entstehung) : Y = Y(K,L, Know How) Nachfrage (Verwendung): Y = C+I+G+Ex-Im Einkommen (Verteilung): Y D (T ind Z) =

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Vorlesung Gesellschaftsrecht Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:

Mehr

MUSTERLÖSUNG DER EINSENDEARBEIT 2 ZUM MODUL 31591

MUSTERLÖSUNG DER EINSENDEARBEIT 2 ZUM MODUL 31591 MUSTERLÖSUNG DER EINSENDEARBEIT 2 ZUM MODUL 31591 Unternehmensnachfolge WS 2014/15 Aufgabe 1 (25 Punkte) Erläutern Sie, welche Gegebenheiten für eine Nachfolge im Wege des Verkaufs, unabhängig von der

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Entwicklung der öffentlichen Finanzen

Entwicklung der öffentlichen Finanzen Entwicklung der öffentlichen Finanzen In absoluten Zahlen, 1970 bis 2012* In absoluten Zahlen, 1970 bis 2012* in Mrd. Euro 1.200 1.000 800 600 400 235,6 352,8 Finanzierungssaldo 889,5 558,0 444,8 18,6

Mehr

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre / Script 8 ) Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre S c r i p t ( Teil 8 ) [ Dr. Lenk ] 2 11. Rechtsformen... 3 11.1 Privatrechtliche Formen...5 11.1.1 Einzelunternehmen...

Mehr

Workshop B Bevölkerungsentwicklung & Wachstum Norbert Reuter - ver.di-bereich Wirtschaftspolitik / RWTH Aachen -

Workshop B Bevölkerungsentwicklung & Wachstum Norbert Reuter - ver.di-bereich Wirtschaftspolitik / RWTH Aachen - Workshop B Bevölkerungsentwicklung & Wachstum Norbert Reuter - ver.di-bereich Wirtschaftspolitik / RWTH Aachen - FÖS-Jahrekonferenz Postwachstumsgesellschaft konkret 15. März 2013 / Landesvertretung Baden-Württemberg

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

als Träger in Frage. Im Gegensatz zu

als Träger in Frage. Im Gegensatz zu oder teilweise beschränkt z. B. bei der Kommanditgesellschaft (KG) haften. W eitere Personengesellschaften sind die Stille Gesellschaft und die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Typisch: Die voll haftenden

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Volkswirtschaftslehre (K) 105. Volkswirtschaftslehre kaufmännischer Typ (K) Berufsoberschule Mittelstufe (Berufsaufbauschule) Schuljahr 1

Volkswirtschaftslehre (K) 105. Volkswirtschaftslehre kaufmännischer Typ (K) Berufsoberschule Mittelstufe (Berufsaufbauschule) Schuljahr 1 Volkswirtschaftslehre (K) 105 Berufsoberschule Mittelstufe (Berufsaufbauschule) Volkswirtschaftslehre kaufmännischer Typ (K) Schuljahr 1 106 Volkswirtschaftslehre (K) Vorbemerkungen Der vorliegende Lehrplan

Mehr

Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht. Nicole Ruetz - Steuerberaterin -

Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht. Nicole Ruetz - Steuerberaterin - Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht Nicole Ruetz - Steuerberaterin - GmbH GbR e.k. GmbH & Co KG UG OHG Grundsätzliche Unterscheidung Einzelkaufmann Personengesellschaft Kapitalgesellschaft

Mehr

Selbstständig als Informations-Broker interna

Selbstständig als Informations-Broker interna Selbstständig als Informations-Broker interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Tätigkeiten eines Infobrokers... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Ausbildung, Fortbildung... 11 Die Selbstständigkeit...

Mehr

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. Gemeinnützigkeit in Europa C.O.X. Schweden Vereine Rechtlicher Rahmen 1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. 2. Definition

Mehr

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna

Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einführung........................................ 5 Die Struktur der Kommanditgesellschaft..................

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Einführung 1. Einführung S. 14. Was versteht man unter dem Begriff Wirtschaft? Unter dem Begriff Wirtschaft verstehen wir

Einführung 1. Einführung S. 14. Was versteht man unter dem Begriff Wirtschaft? Unter dem Begriff Wirtschaft verstehen wir Einführung 1 Was versteht man unter dem Begriff Wirtschaft? Unter dem Begriff Wirtschaft verstehen wir alles, was Menschen unternehmen, um ihre Bedürfnisse zu decken z.b. Bedürfnisse nach Nahrung, Wohnraum,

Mehr

BIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg

BIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg BIBB Fachtagung Perspektive durch Wandel 5./6. Mai 2004 - Oldenburg Workshop 5: Vertragliche Aspekte von Kooperationen Steuerliche Rahmenbedingungen im gemeinnützigen Bereich RA/StB Kersten Duwe Treuhand

Mehr

Fachwirt. Geprüfter. werden. Intensivtraining für eine erfolgreiche IHK-Prüfung. Teil A wirtschaftsübergreifende Qualifikationen

Fachwirt. Geprüfter. werden. Intensivtraining für eine erfolgreiche IHK-Prüfung. Teil A wirtschaftsübergreifende Qualifikationen Intensivtraining für eine erfolgreiche IHK-Prüfung Geprüfter Fachwirt werden Teil A wirtschaftsübergreifende Qualifikationen Peter Collier, Reinhard Fresow, Klaus Steines Mit Aufgaben- und Lösungssätzen

Mehr

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die

Mehr

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

2.1.1 Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet? Seite 1 2.1.1 2.1.1 Ob eine gesetzliche Verpflichtung zur Bilanzierung besteht, ergibt sich aus den Vorschriften des Unternehmensrechts und der Bundesabgabenordnung. Man unterscheidet deshalb auch die

Mehr

Zahlen Daten Fakten Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Tirol Stand Mai 2009

Zahlen Daten Fakten Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Tirol Stand Mai 2009 Zahlen Daten Fakten Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Tirol Stand Mai 2009 2 Tirol stellt sich vor Tirol hat 1.385 aktive Mitglieder in der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation. Berufsgruppen-Mitglieder

Mehr

Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung

Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung 10. Deutscher Medizinrechtstag, 04.09.2009 1 Referent Steuerberater Michael Hieret, Mülheim an der Ruhr Fachberater

Mehr

einfache IS-XM-Modell

einfache IS-XM-Modell Universität Ulm 89069 Ulm Germany Prof. Dr. Werner Smolny Institut für Wirtschaftspolitik Fakultät für Mathematik und Wirtschaftswissenschaften Ludwig-Erhard-Stiftungsprofessur Institutsdirektor Wintersemester

Mehr

Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna

Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Die richtige Wahl der Unternehmensform................. 6 1.1 Haftungsverhältnisse..............................

Mehr

Tafelbild Der Fluss des Geldes II

Tafelbild Der Fluss des Geldes II Tafelbild Der Fluss des Geldes I Das ist Tobias. Er ist Angestellter in einem Hotel in München. Nun, am Ende des Monats, hat er von der Personalabteilung seine erste Gehaltsabrechnung erhalten. Sein Gehalt

Mehr

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA

BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.

Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft. Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft

Mehr

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb

Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Merkblatt Existenzgründung im Nebenerwerb Von Nebenerwerb wird gesprochen, wenn eine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich, sondern neben einer zeitlich überwiegenden Tätigkeit oder während der Arbeitslosigkeit

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte-

Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Investitionen in Photovoltaik-Anlagen -wirtschaftliche + steuerliche Aspekte- Inhaltsverzeichnis Seite 1. Grundlagen 2 1.1. wirtschaftliche Aspekte 2 1.2. steuerliche Aspekte 2 2. Steuern 4 2.1. Ertragssteuern

Mehr

wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA-GV), BGBl. II Nr. xxx/2012 sind. Dabei ist zwischen nachfrageseitigen und angebotsseitigen Maßnahmen zu

wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA-GV), BGBl. II Nr. xxx/2012 sind. Dabei ist zwischen nachfrageseitigen und angebotsseitigen Maßnahmen zu E n t wurf Verordnung der Bundesministerin für Finanzen und des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Abschätzung der gesamtwirtschaftlichen Aspekte wirtschaftspolitischer Auswirkungen

Mehr

Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C

Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C Fach: Zeit: Volkswirtschaftslehre - Teil Mikroökonomie - 60 Minuten Punkte: 34 Name, Vorname: Studiengang / evtl. Klasse: Erster Prüfungsversuch

Mehr

Kann eine Wirtschaft auch ohne Wachstum funktionieren? Prof. Dr. Mathias Binswanger

Kann eine Wirtschaft auch ohne Wachstum funktionieren? Prof. Dr. Mathias Binswanger Kann eine Wirtschaft auch ohne Wachstum funktionieren? Prof. Dr. Mathias Binswanger Inhalt 1. Historischer Überblick 2. Traditionelle Argumente für Wachstum 3. Wie kommt es zu einem Wachstumszwang? 4.

Mehr

Öffentliche Ausgaben nach Aufgabenbereichen

Öffentliche Ausgaben nach Aufgabenbereichen Öffentliche Ausgaben nach Aufgabenbereichen In absoluten In absoluten Zahlen und Zahlen Anteile und Anteile in Prozent, in Prozent, 2011 2011 1 1 Verkehrs- und Nachrichtenwesen: 20,5 Mrd. (1,8%) sonstiges:

Mehr

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement

Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent

Mehr

Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 1 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 2 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 3 Von der Geschäftsidee bis

Mehr

Addendum zum Standard ech-0108 Unternehmens- Idendtifikationsregister

Addendum zum Standard ech-0108 Unternehmens- Idendtifikationsregister egovernment-standards Seite 1 von 5 Addendum zum Standard ech-0108 Unternehmens- Idendtifikationsregister Name Standard-Nummer Kategorie Reifegrad Version Addendum zum Standard Unternehmens-Identifikationsregister

Mehr

Offene Handelsgesellschaft (ohg)

Offene Handelsgesellschaft (ohg) Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51957 Offene Handelsgesellschaft (ohg) Inhalt: 1. Was ist eine ohg?...2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die wichtigsten Voraussetzungen

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen

8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen 8.1. Allgemeines In der laufenden Rechnung werden im Konto 322.00 Zinsen nur die ermittelten Fremdkapitalzinsen erfasst. Sobald aber eine Betriebsabrechnung erstellt

Mehr

B&B Verlag für Sozialwirtschaft GmbH. Inhaltsübersicht

B&B Verlag für Sozialwirtschaft GmbH. Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht Der Wandel vom Verkäufermarkt zum Käufermarkt... 5 Erfinde Produkte und verkaufe sie!... 5 Finde Wünsche und erfülle sie!... 5 Der Kunde ist der Maßstab... 6 Der Kundenwunsch hat Vorrang...

Mehr

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Kapitalerhöhung - Verbuchung Kapitalerhöhung - Verbuchung Beschreibung Eine Kapitalerhöhung ist eine Erhöhung des Aktienkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von en Aktien. Es gibt unterschiedliche Formen von Kapitalerhöhung.

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Handels- und Gesellschaftsrecht. Universität Potsdam Dr. Christoph Luther Sommersemester 2011

Handels- und Gesellschaftsrecht. Universität Potsdam Dr. Christoph Luther Sommersemester 2011 Handels- und Gesellschaftsrecht Universität Potsdam Dr. Christoph Luther Sommersemester 2011 1 Das Kaufmannsrecht 2 Die fünf Bücher des HGB 1. Buch: Handelsstand 2. Buch: Handelsgesellschaften 3. Buch:

Mehr

Immobiliengesellschaft Luxemburg

Immobiliengesellschaft Luxemburg Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen

Mehr

WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT (WUG)

WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT (WUG) , Stand 18.11.2011 Übersicht über die Lerneinheiten und Zeitrichtwerte Unterrichtsfach: WIRTSCHAFTSLEHRE (WL) 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwerte: 76 U Grundlagen der Wirtschaft 17 U Rechtliche Grundlagen

Mehr

rechnungswesenlehrer.de Rechnungswesen lernen * Rechnungswesen unterrichten * Jobs im Rechnungswesen finden Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen

rechnungswesenlehrer.de Rechnungswesen lernen * Rechnungswesen unterrichten * Jobs im Rechnungswesen finden Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen Rechtsformen in Deutschland Einzelunternehmen 70% GmbH 15% ohg 9% KG 4% andere Rechtsformen 2% AG 1% GbR ( 705-740 BGB) Ziel Gründung Firma Vertretung Nach außen

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Personengesellschaftsrecht II. # 3 Wesensmerkmale

Personengesellschaftsrecht II. # 3 Wesensmerkmale Personengesellschaftsrecht II # 3 Wesensmerkmale GbR 705 BGB Inhalt des Gesellschaftsvertrags Durch den verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines in der durch den Vertrag bestimmten

Mehr

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht 1. Haftung 2. Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung 3. Entnahmerechte 4. Leitungsbefugnis

Mehr

Selbstständig als Hausmeister interna

Selbstständig als Hausmeister interna Selbstständig als Hausmeister interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Einleitung... 7 Persönliche Voraussetzungen... 7 Tätigkeiten eines Hausmeisters... 8 Die Selbstständigkeit... 14 Was ist eine selbstständige

Mehr

Gründung einer Personengesellschaft

Gründung einer Personengesellschaft Gründung einer Personengesellschaft Rechtliche Rahmenbedingungen und steuerliche Folgen der Gründung einer OG und KG Vom Handelsgesetzbuch (HBG) zum Unternehmensgesetzbuch (UGB): - Die Personengesellschaften:

Mehr

Inhalt Vorwort Wofür Buchführung? Wie Sie von der Inventur über die Bilanz zum Konto kommen Wie Sie richtig buchen

Inhalt Vorwort Wofür Buchführung? Wie Sie von der Inventur über die Bilanz zum Konto kommen Wie Sie richtig buchen 4 Inhalt 6 Vorwort 7 Wofür Buchführung? 8 In welchem betrieblichen Zusammenhang steht die Buchführung? 10 Wer muss Bücher führen? 13 Was heißt: doppelte Buchführung? 16 Wie die Buchhaltung organisiert

Mehr

4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform. Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen Zukunft gestalten II

4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform. Lindner u. a.: Wirtschaft verstehen Zukunft gestalten II 4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 1 4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 2 4 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 3 Von der Geschäftsidee bis

Mehr

4.1.1 Primäreinkommen der privaten Haushalte (einschl. privater Organisationen ohne Erwerbszweck)

4.1.1 Primäreinkommen der privaten Haushalte (einschl. privater Organisationen ohne Erwerbszweck) 4 Primäre und Sekundäre Einkommensverteilung 4.1 Primäre Einkommensverteilung Koordinierungsland: Mecklenburg-Vorpommern Das Primäreinkommen ist das Einkommen, das gebietsansässige Einheiten (also auch

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

Einen Eindruck der Berechnungsmethodik vermittelt die folgende Übersicht:

Einen Eindruck der Berechnungsmethodik vermittelt die folgende Übersicht: 8.4 Primäreinkommen der privaten Haushalte Koordinierungsland (Länderrechnung): Mecklenburg-Vorpommern Das Primäreinkommen ist das Einkommen, das gebietsansässige Einheiten (also auch private Haushalte)

Mehr

SchuldnerAtlas Deutschland 2013

SchuldnerAtlas Deutschland 2013 Presseinformation SchuldnerAtlas Deutschland 2013 Überschuldung stagniert in Deutschland Im Oktober 2013 zählt Deutschland 6,58 Mio. überschuldete Privatpersonen. Im Vorjahr lag die Zahl geringfügig höher

Mehr

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER

BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch

Mehr

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Die Beschlussvorlage 20150009 wird wie folgt ergänzt bzw geändert: Der Rat bestätigt den Beschluss der Gesellschafterversammlung der SBO vom

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

Crashkurs Buchführung für Selbstständige

Crashkurs Buchführung für Selbstständige Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr

Selbstständig als Coach interna

Selbstständig als Coach interna Selbstständig als Coach interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Voraussetzungen... 8 Ausbildung... 10 Berufsbild... 12 Was benötigt ein Coach?... 28 Software... 30 Startkapital und konkrete

Mehr

Vergleich der verschiedenen Unternehmensformen für Food-Coops 1

Vergleich der verschiedenen Unternehmensformen für Food-Coops 1 Vergleich der verschiedenen Unternehmensformen für Food-Coops 1 Gewerbebetrieb / Liebhaberei Einkommensteuer Zur steuerlichen Einordnung der Einkaufsgenossenschaften ist eine Abgrenzung der Gemeinschaften

Mehr

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner

Mehr

Gewerblicher Grundstückshandel

Gewerblicher Grundstückshandel Gewerblicher Grundstückshandel Veranstaltungsort: 17. Juni 2015 in München Diplom-Volkswirt Steuerberater, München Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.v. Gewerblicher

Mehr

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,

Mehr

Die offene Handelsgesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht Dokument-Nr. 51957 März 2009 Merkblatt zur Rechtsform Inhalt: Die offene Handelsgesellschaft 1. Was ist eine ohg?... 2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die

Mehr

Buchführungspflicht. für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld. Rechnungswesen. Rechtsstand: 2011 / 2012

Buchführungspflicht. für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld. Rechnungswesen. Rechtsstand: 2011 / 2012 Seite 1 Copyright Autor MTF Unternehmensberatung Georg Freund für Management und Training -Betriebswirt- Ambossweg 1a 58339 Breckerfeld Fach: Rechnungswesen Rechtsstand: 2011 / 2012 Gesetzliche Mehrwertsteuer

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start

Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment. Start Entdecke das Investier in Dir! Mit einem Fondssparplan von Union Investment Start Stellen Sie sich vor: Sie zahlen 10 Jahre monatlich 100, Euro in einen Sparplan ein (100 x 12 x 10 Jahre), so dass Sie

Mehr

ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR

ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR ARBEITEN IM AUSLAND EST IM WEGZUGSJAHR Progressionsvorbehalt INHALT Wegzug durch Arbeitsaufnahme im Ausland... 3 Arten der Steuerpflicht in Deutschland... 3 Unbeschränkte steuerpflicht... 3 Beschränkte

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED

Mehr

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen

Mehr