MuKEn 2014: Ausgangslage und Ziele, Einfluss auf die Gebäudeautomation. Christoph Gmür, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Zürich
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1 MuKEn 2014: Ausgangslage und Ziele, Einfluss auf die Gebäudeautomation Vernetzung Energie Wissen, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Zürich Das 4-Klassen-Gebäude 112
2 MuKEn 2014: Ausgangslage und Ziele, Einfluss auf die Gebäudeautomation, dipl. Masch.-Ing. ETH/SIA Leiter Sektion Energietechnik, Abteilung Energie Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Zürich
3 Energie Aufgaben und Kompetenzen Bund (Art. 89 Abs. 3 BV) Der Bund erlässt Vorschriften über den Energieverbrauch von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten. Kantone (Art. 89 Abs. 4 BV) Für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, sind vor allem die Kantone zuständig. Kantone (Art. 9 EnG) Kantone schaffen in ihrer Gesetzgebung günstige Rahmenbedingungen für die rationelle Energienutzung sowie die Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich. Sie erlassen insbesondere Vorschriften über 114
4 MuKEn 2014 verabschiedet von der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) am 9. Januar 2015 Bezug: 115
5 Zeitraffer Energiepolitik der Kantone Jahr Ereignis 1992 Musterverordnung Rationelle Energienutzung in Hochbauten 1998 Gründung des Vereins Minergie durch die Energiedirektoren 2000 Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2000) 2003 Harmonisiertes Fördermodell der Kantone (HFM 2003) 2007 Harmonisiertes Fördermodell der Kantone (HFM 2007) 2008 Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2008) 2009 Einführung des Gebäudeenergieausweises GEAK Harmonisiertes Fördermodell der Kantone (HFM 2009) 2010 Realisierung des nationalen Gebäudeprogrammes 2013 Einführung des GEAK Plus und GEAK Neubau 2014 Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) 2015 Harmonisiertes Fördermodell der Kantone (HFM 2015) 116
6 MuKEn 2014 = Revision MuKEn 2008 Die Weiterentwicklung der MuKEn baut auf der MuKEn 2008 auf und integriert neue Anliegen aus der Energiestrategie und der Klimapolitik. Energie- und Klimapolitik Aktionsplan Leitbild MuKEn 2008 Sanierungspflicht Elektroheizungen Nahezu-Null-Energiehaus, Eigenstromproduktion Neubau Vorbildfunktion öff. Hand CO 2 -Minderung Altbauten MuKEn 2014 Vereinfachung MuKEn 20?? 117
7 MuKEn ein eingespieltes Instrument «Gemeinsamer Nenner der Energiedirektoren» als Empfehlungen für die Umsetzung im kantonalen Recht; Ziel ist die möglichst weitgehende Harmonisierung der Vorschriften im Gebäudebereich; Die Kernbestandteile der MuKEn sind Bauvorschriften; Die MuKEn sind kommentierte und begründete Gesetzes- und Verordnungsnormen Ausformulierte Mustertexte, gegliedert in Module; Das «Basismodul» soll in allen Kantonen integral umgesetzt werden; Die «Zusatzmodule» werden von den Kantonen nach Bedarf umgesetzt. 118
8 MuKEn 2014 im Blickpunkt Vorgaben EnDK 2011 und 2012 Weichenstellungen 2013 (nach Workshops mit Verbänden) Expertenbefragung/Verbände (öffentlich) 14. Mai 14. August 2014 über 100 Antworten mit über 2000 Bemerkungen/Anträgen Medienmitteilungen : , , , , , ,
9 MuKEn - Überblick
10 Vorschriften gelten für alle Gleichbehandlungsprinzip Verhältnismässigkeitsprinzip Für neue, alte, kleine und grosse Bauten 121
11 MuKEn - Neubauten (Basismodul) Umfassende Energieanforderungen: Nahezu-Null-Energiegebäude (zugeführte Energie) Senkung des Wärmebedarfes (zwischen Minergie- und Minergie-P- Standard); Anforderungen Elektrizitätsbedarf; Anteil Eigenerzeugung Strom; Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. 122
12 MuKEn - Bestehende Bauten (Basismodul) Anteil erneuerbare Wärme beim Ersatz fossiler Heizungen: 10 % Kompensation aus erneuerbarer Quelle oder durch zusätzliche Effizienzmassnahmen (CO 2 -Reduktion); Ersatz von zentralen Elektroheizungen und Elektroboilern; Anforderungen Elektrizitätsbedarf; Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. 123
13 MuKEn 2014 Neue Zusatzmodule Modul 5: Ausrüstungspflicht Gebäudeautomation bei Neubauten Modul 6: Sanierungspflicht dezentraler Elektroheizungen Modul 8: Betriebsoptimierung Modul 9: GEAK-Anordnung für bestimmte Bauten 124
14 MuKEn 2014 und Gebäudeautomation
15 Vorgaben in Modulen / Teilmodulen Direkte Vorgaben: Einzelraumregelung Wärmeabgabe Heizung (Art Abs. 6) Betrieb nach Bedarf bei Lüftungsanlagen (Art Abs. 5) Steuerung von Sonnenschutzeinrichtungen (Art. 1.8 Abs. 2) Fernbedienung Ferienhäuser/Zweitwohnungen (Art. 4.2) Indirekte Vorgaben: Berechnung des Heizwärmebedarfs (Art. 1.7, 1.23): Berücksichtigung der Regelung in Norm SIA 380/1 Berechnung des Elektrizitätsbedarfs für Beleuchtung (Art. 1.33, 1.34): Berücksichtigung der Regelungsart in Norm SIA 380/4 126
16 [Modul 5] Gebäudeautomation (GA) Bauten Kat. III bis XII (= alle ausser Wohnbauten) über 5000 m 2 EBF sind mit Einrichtungen zur GA auszurüsten Definition der GA-Qualität durch Vorgabe der Überwachungsfunktionen statt der zu installierenden Geräte Grundlagen für Energie-Controlling und Betriebsoptimierung schaffen Norm SIA (SN EN 15232) ist eine Hilfe aber keine Pflicht aus Sicht des Vollzugs der Vorschriften! 127
17 Überwachungsfunktionen a. Erfassung Energieverbrauchsdaten nach Hauptenergieträger; b. Ermittlung Energieeffizienz-Kennzahlen von Wärmepumpen und Kältemaschinen; c. Ermittlung der Energieeffizienz-Kennzahlen von Wärmerückgewinnungs- und Abwärmenutzungsanlagen; d. Erfassung der Betriebszeiten der Hauptkomponenten für die Aufbereitung und Verteilung der Wärme, Kälte und Luft; e. Erfassung der wichtigsten Vor- und Rücklauftemperaturen, sowie einiger repräsentativen Raumtemperaturen und der Aussentemperatur; 128
18 Überwachungsfunktionen - Darstellung f. benutzerfreundliche Darstellung an einer zentralen Stelle, für verschiedene Zeitperioden: Jahr, Monat (oder Woche), Tag, und für jeden Tag mindestens eine Periode während und eine ausserhalb Nutzungszeit; g. benutzerfreundliche Vergleichsmöglichkeiten mit aussagekräftigen Vorperioden. 129
19 Weiteres Vorgehen Umsetzung der MuKEn 2014 in den Kantonen
20 Umsetzung in den Kantonen Erarbeiten von gemeinsamen Vollzugshilfen und Formularen, teilweise bereits publiziert (je nach Bedarf in den Kantonen) Bezug: (>Fachleute >Vollzugshilfen); Kantone planen und realisieren Umsetzung: Unterschiedliches Vorgehen Unterschiedlicher zusätzlicher Regelungsbedarf Umsetzungsdauer insgesamt 3 5 Jahre. 131
21 Zum Schluss
22 Gesamtenergieverbrauch Schweiz CO 2 Terajoule 1'000' '000 Übrige: Abwärme, Umgebungswärme, Biogas, Sonne 800' '000 Elektrizität 600' '000 Treibstoffe 400' '000 Erdgas 200'000 Erdölbrennstoffe 100'000 Kohle 0 Holz Bauten 133
23 Instrumente der Energiepolitik der Kantone Die MuKEn 2014 ist ein Instrument der EnDK. MuKEn Plus Förderung Energieeffizienz 134
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