COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main. Basisprospekt

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1 COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Basisprospekt vom 26. Januar 2018 zur Begebung von neuen Wertpapieren sowie zur Fortführung des öffentlichen Angebotes und zur Erhöhung des Emissionsvolumens bereits begebener Wertpapiere über Strukturierte Anleihen

2 Dieser Basisprospekt ist der Nachfolger des Basisprospekts über Strukturierte Anleihen [mit [Teil- ]Kapitalschutz] der Commerzbank Aktiengesellschaft vom 2. Februar Er tritt die Nachfolge für den Basisprospekt vom 2. Februar 2017 an, sobald dieser mit Ablauf des 8. Februar 2018 seine Gültigkeit verloren hat. 2

3 INHALT Zusammenfassung... 7 Teil A Einleitung und Warnhinweise... 7 Teil B Die Emittentin... 8 Teil C Die Wertpapiere [Express-] Anleihe [Classic][Protect][mit Teilrückzahlung] mit Lieferverpflichtung [Express-] Anleihe Plus [mit Teilrückzahlung] mit Lieferverpflichtung [Express-] Anleihe [Classic][Protect][mit Teilrückzahlung] mit Barausgleich [Express-] Anleihe Plus [mit Teilrückzahlung] mit Barausgleich [Express-] Anleihe [Classic][Protect] bezogen auf mehrere Basiswerte ("worst of") mit Lieferverpflichtung [Express-] Anleihe Plus bezogen auf mehrere Basiswerte ("worst of") mit Lieferverpflichtung [Express-] Anleihe [Classic][Protect][mit Teilrückzahlung] bezogen auf mehrere Basiswerte ("worst of") mit Barausgleich [Express-] Anleihe Plus [mit Teilrückzahlung] bezogen auf mehrere Basiswerte ("worst of") mit Barausgleich [Doppel-]Währungsanleihe [Teil-]Kapitalschutz-Anleihe mit Ausschüttungen [Teil-]Kapitalschutz-Anleihe mit Zinszahlungen Kapitalschutz-Anleihe mit Zusatzbetrag Teilkapitalschutz-Anleihe mit Zusatzbetrag [Teil-]Kapitalschutz-Anleihe bezogen auf einen Korb von Basiswerten Teil D Die Risiken Emittentenrisiko Risiken aus den Wertpapieren Teil E Angebot und Verkauf Risikofaktoren A. Risikofaktoren bezüglich der Wertpapiere Allgemeine Risiken Besondere Risiken Abhängigkeit der Einlösung der Teilschuldverschreibungen von der Wertentwicklung des Basiswerts (Lieferverpflichtung) Abhängigkeit der Einlösung der Teilschuldverschreibungen von der Wertentwicklung des Basiswerts (Barausgleich) Abhängigkeit der Einlösung der Teilschuldverschreibungen von der Wertentwicklung mehrerer Basiswerte ("worst of") (Lieferverpflichtung) Abhängigkeit der Einlösung der Teilschuldverschreibungen von der Wertentwicklung mehrerer Basiswerte ("worst of") (Barausgleich) Abhängigkeit der Einlösung der Teilschuldverschreibungen von der Wertentwicklung des Wechselkurses bei Währungsanleihen z.b. in EUR Abhängigkeit der Einlösung der Teilschuldverschreibungen von der Wertentwicklung des Wechselkurses bei Währungsanleihen z.b. in USD Abhängigkeit der Einlösung der Teilschuldverschreibungen von der Wertentwicklung des Wechselkurses bei Doppel-Währungsanleihen z.b. in EUR Abhängigkeit der Einlösung der Teilschuldverschreibungen von der Wertentwicklung des Wechselkurses bei Doppel-Währungsanleihen z.b. in USD Abhängigkeit der Einlösung der Teilschuldverschreibungen von der Wertentwicklung des Basiswertes bei Teilschuldverschreibungen, deren Barriere über dem Ausgangsniveau des Basiswerts liegt (Lieferverpflichtung) Abhängigkeit der Einlösung der Teilschuldverschreibungen von der Wertentwicklung des Basiswertes bei Teilschuldverschreibungen, deren Barriere über dem Ausgangsniveau des Basiswerts liegt (Barausgleich)

4 2.11 Abhängigkeit der Einlösung der Teilschuldverschreibungen von der Wertentwicklung des Basiswertes bei Teilschuldverschreibungen, deren Basispreis über dem Ausgangsniveau des Basiswerts liegt (Lieferverpflichtung) Abhängigkeit der Einlösung der Teilschuldverschreibungen von der Wertentwicklung des Basiswertes bei Teilschuldverschreibungen, deren Basispreis über dem Ausgangsniveau des Basiswerts liegt (Barausgleich) Lieferverpflichtung in Aktien Lieferverpflichtung in sonstigen Wertpapieren Fortlaufender Kurs des Basiswerts und Kurs des Basiswerts am Bewertungstag (Anleihen ohne Teilkapitalschutz oder Kapitalschutz) Fortlaufender Kurs eines Basiswerts und Kurs eines Basiswerts an einem Bewertungstag (Anleihen mit Teilkapitalschutz oder Kapitalschutz) Express-Struktur (Stichtagsbetrachtung) Express-Struktur (Zeitraumbetrachtung) Bedingte Ausschüttungen Unbedingte Ausschüttungen Bedingte Ausschüttungen bei Kapitalschutz Bedingte Ausschüttungen bei Teilkapitalschutz Bedingte Ausschüttungen mit Memory (Express-Anleihen) Bedingte Ausschüttungen mit Memory (Anleihen mit Teilkapitalschutz oder Kapitalschutz) Bedingte Ausschüttungen ohne Memory (Express-Anleihen und Anleihen mit Teilkapitalschutz oder Kapitalschutz) Variable Zinszahlung bei Kapitalschutz Variable Zinszahlung bei Teilkapitalschutz Abhängigkeit der Höhe der Zinszahlung von der Wertentwicklung des Basiswerts Abhängigkeit der Höhe des Zusatzbetrags von der Wertentwicklung des Basiswerts bei Teilschuldverschreibungen mit Kapitalschutz Abhängigkeit der Höhe des Zusatzbetrags von der Wertentwicklung des Basiswerts bei Teilschuldverschreibungen mit Teil-Kapitalschutz Kapitalschutz nur bei Fälligkeit (Anleihen mit Teilkapitalschutz oder Kapitalschutz) Teilkapitalschutz bei Anleihen mit Zinszahlungen oder Ausschüttungen Basiswert Aktie Basiswert Index Basiswert Edelmetall Basiswert Futures-Kontrakt Basiswert Fondsanteil Basiswert Fondsanteil (indexbasierte Exchange Traded Funds) Basiswert Wechselkurs Risiken in Bezug auf mehrere Basiswerte (Korrelation) B. Risikofaktoren bezüglich des Commerzbank Konzerns Allgemeine Informationen Commerzbank Aktiengesellschaft Per Verweis einbezogene Angaben Funktionsweise der Wertpapiere Anleihe Classic bzw. Express-Anleihe Classic mit Lieferverpflichtung Anleihe Protect bzw. Express-Anleihe Protect mit Lieferverpflichtung Anleihe Plus bzw. Express-Anleihe Plus mit Lieferverpflichtung Anleihe Classic bzw. Express-Anleihe Classic mit Teilrückzahlung (mit Lieferverpflichtung)

5 Anleihe Protect bzw. Express-Anleihe Protect mit Teilrückzahlung (mit Lieferverpflichtung) Anleihe Plus bzw. Express-Anleihe Plus mit Teilrückzahlung (mit Lieferverpflichtung) Anleihe Classic bzw. Express-Anleihe Classic (mit Barausgleich) Anleihe Protect bzw. Express-Anleihe Protect (mit Barausgleich) Anleihe Plus bzw. Express-Anleihe Plus (mit Barausgleich) Anleihe Classic bzw. Express-Anleihe Classic mit Teilrückzahlung (mit Barausgleich) Anleihe Protect bzw. Express-Anleihe Protect mit Teilrückzahlung (mit Barausgleich) Anleihe Plus bzw. Express-Anleihe Plus mit Teilrückzahlung (mit Barausgleich) Anleihe Classic bzw. Express-Anleihe Classic bezogen auf mehrere Basiswerte ("worst of") (mit Lieferverpflichtung) Anleihe Protect bzw. Express-Anleihe Protect bezogen auf mehrere Basiswerte ("worst of") (mit Lieferverpflichtung) Anleihe Plus bzw. Express-Anleihe Plus bezogen auf mehrere Basiswerte ("worst of") (mit Lieferverpflichtung) Anleihe Classic bzw. Express-Anleihe Classic bezogen auf mehrere Basiswerte ("worst of") (mit Barausgleich) Anleihe Protect bzw. Express-Anleihe Protect bezogen auf mehrere Basiswerte ("worst of") (mit Barausgleich) Anleihe Plus bzw. Express-Anleihe Plus bezogen auf mehrere Basiswerte ("worst of") (mit Barausgleich) Anleihe Classic bzw. Express-Anleihe Classic mit Teilrückzahlung bezogen auf mehrere Basiswerte ("worst of") (mit Barausgleich) Anleihe Protect bzw. Express-Anleihe Protect mit Teilrückzahlung bezogen auf mehrere Basiswerte ("worst of") (mit Barausgleich) Anleihe Plus bzw. Express-Anleihe Plus mit Teilrückzahlung bezogen auf mehrere Basiswerte ("worst of") (mit Barausgleich) Währungsanleihe Währungsanleihe mit Barriere Doppel-Währungsanleihe Kapitalschutz-Anleihe mit bedingten Ausschüttungen Teilkapitalschutz-Anleihe mit bedingten Ausschüttungen Kapitalschutz-Anleihe mit variablen Zinszahlungen Teilkapitalschutz-Anleihe mit variablen Zinszahlungen Kapitalschutz-Anleihe mit Zusatzbetrag Teilkapitalschutz-Anleihe mit Zusatzbetrag Kapitalschutz-Anleihe bezogen auf einen Korb von Basiswerten Teilkapitalschutz-Anleihe bezogen auf einen Korb von Basiswerten Besteuerung Verkaufsbeschränkungen Emissionsbedingungen [Express-] Anleihe [Classic][Protect][Plus][mit Teilrückzahlung] bezogen auf [Aktien][einen Index][ein Edelmetall][einen Futures-Kontrakt][einen Fonds] mit Lieferverpflichtung [Express-] Anleihe [Classic][Protect][Plus][mit Teilrückzahlung] bezogen auf [Aktien][einen Index][ein Edelmetall][einen Futures-Kontrakt][einen Fonds] mit Barausgleich [Express-] Anleihe [Classic][Protect][Plus] bezogen auf mehrere [Aktien][Indizes][Fonds] ("worst of") mit Lieferverpflichtung [Express-] Anleihe [Classic][Protect][Plus][mit Teilrückzahlung] bezogen auf mehrere [Aktien][Indizes][Fonds] ("worst of") mit Barausgleich [Doppel-]Währungsanleihe Anleihen mit Kapitalschutz bezogen auf einen Basiswert ([eine Aktie][einen Index][ein Edelmetall][einen Futures-Kontrakt][einen Fonds]) Anleihen mit Teilkapitalschutz bezogen auf einen Basiswert ([eine Aktie][einen Index][ein Edelmetall][einen Futures-Kontrakt][einen Fonds]) Anleihen mit [Teil-]Kapitalschutz bezogen auf einen Korb von Basiswerten ([Aktien][Indizes][Edelmetalle und/oder Rohstoff-Futures-Kontrakte])

6 Muster der Endgültigen Bedingungen Anhang Wertpapiere, für die das öffentliche Angebot unter diesem Basisprospekt fortgeführt werden soll

7 Teil A Einleitung und Warnhinweise: ZUSAMMENFASSUNG Zusammenfassungen bestehen aus Pflichtangaben, den sogenannten "Schlüsselinformationen". Diese Schlüsselinformationen werden in den Abschnitten A - E (A.1 - E.7) dargestellt. Die vorliegende Zusammenfassung enthält sämtliche Schlüsselinformationen, die in einer Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs erforderlich sind. Da einige Angaben nicht erforderlich sind, ergeben sich Lücken in der Nummerierung. Selbst wenn eine Schlüsselinformation aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs gefordert ist, kann es sein, dass die entsprechenden Informationen nicht genannt werden können. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung der Schlüsselinformation und den Hinweis "- entfällt -". A.1 Warnhinweise Die Zusammenfassung ist als Einleitung zu diesem Basisprospekt zu verstehen. Der Anleger sollte sich bei jeder Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren auf den gesamten Prospekt (unter Einbeziehung der Informationen im Basisprospekt und in den anwendbaren Endgültigen Bedingungen) stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung dieses Basisprospektes vor Prozessbeginn zu tragen haben. Die Emittentin, die die Verantwortung für diese Zusammenfassung einschließlich etwaiger Übersetzungen hiervon übernommen hat oder von der der Erlass ausgeht, kann haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass diese Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder inkohärent ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, oder sie enthält, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospekts gelesen wird, nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen. A.2 Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts Die Emittentin stimmt der Verwendung dieses Basisprospekts und der im Zusammenhang mit der Emission der Wertpapiere erstellten endgültigen Bedingungen (die "Endgültigen Bedingungen") für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch jeden Finanzintermediär, der unter diesem Basisprospekt emittierte Wertpapiere verkauft, zu, solange dieser Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen in Übereinstimmung mit 9 des Wertpapierprospektgesetzes gültig sind. Die Angebotsfrist, während der die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Wertpapiere durch Finanzintermediäre erfolgen kann, gilt, solange dieser Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen in Übereinstimmung mit 9 des Wertpapierprospektgesetzes gültig sind. Die Zustimmung zur Verwendung dieses Basisprospekts und der Endgültigen Bedingungen steht unter den Bedingungen, dass (i) dieser Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen potentiellen Investoren nur zusammen mit sämtlichen bis zur Übergabe veröffentlichten Nachträgen übergeben werden und (ii) bei der Verwendung dieses Basisprospekts und der Endgültigen Bedingungen jeder Finanzintermediär sicherstellt, dass er alle 7

8 anwendbaren, in den jeweiligen Jurisdiktionen geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften beachtet. Informationen über die Bedingungen des Angebots eines Finanzintermediärs sind von diesem zum Zeitpunkt der Vorlage des Angebots zur Verfügung zu stellen. Teil B Die Emittentin: B.1 Juristischer und kommerzieller Name der Emittentin B.2 Sitz, Rechtsform, Rechtsordnung Die Bank führt die Firma Commerzbank Aktiengesellschaft. Der kommerzielle Name der Bank lautet Commerzbank. Die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, wird nachstehend auch als "Commerzbank", "Bank", "Emittentin" oder "Gesellschaft" und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften auch "Commerzbank-Konzern" oder "Konzern" genannt. Sitz der Bank ist Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland. Die Commerzbank ist eine nach deutschem Recht gegründete und deutschem Recht unterliegende Aktiengesellschaft, die in der Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde. B.4b Trends, die sich auf die Emittentin und die Branchen, in denen sie tätig ist, auswirken Die globale Finanzmarktkrise sowie die Staatsschuldenkrise insbesondere im Euroraum haben die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns in der Vergangenheit ganz erheblich belastet und es ist nicht auszuschließen, dass sich auch in Zukunft erheblich negative Folgen für den Konzern insbesondere bei einer erneuten Verschärfung der Krise ergeben können. B.5 Konzernstruktur Die Commerzbank ist die Konzernobergesellschaft des Commerzbank-Konzerns. Der Commerzbank-Konzern hält direkt oder indirekt Kapitalbeteiligungen an einer Reihe von Unternehmen. B.9 Gewinnprognosen oder -schätzungen B.10 Beschränkungen im Bestätigungsvermerk zu den historischen Finanzinformationen B.12 Ausgewählte wesentliche Finanzinformationen, - entfällt - Die Emittentin gibt derzeit keine Gewinnprognosen oder -schätzungen ab. - entfällt - Uneingeschränkte Bestätigungsvermerke wurden für die Konzernabschlüsse und die Konzernlageberichte für die Geschäftsjahre 2014 und 2015 sowie für den Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 erteilt. Die nachstehende Übersicht zeigt ausgewählte Finanzinformationen des Commerzbank-Konzerns, die den jeweils geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2015 und 2016 sowie dem verkürzten, einer prüferischen Durchsicht unterzogenen Konzernzwischenabschluss zum 30. September 2017 entnommen wurden: Bilanz (in Mio. ) 31. Dezember 31. Dezember 2015 *) September 2017 Bilanzsumme **) Eigenkapital **)

9 Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung (in Mio. ) Januar Dezember Januar - September 2015 *) ***) 2017 Ergebnis vor Steuern Konzernergebnis ****) *) Anpassungen im Jahr 2015 aufgrund geänderten Ausweises sowie diverser Restatements. **) Das Eigenkapital sowie die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2016 wurden aufgrund von Restatements retrospektiv angepasst und werden im ungeprüften Konzernzwischenabschluss zum 30. September 2017 mit EUR Mio. (Eigenkapital) und EUR Mio (Bilanzsumme) ausgewiesen. ***) Anpassungen im Jahr 2016 aufgrund von Restatements. ****) Soweit den Commerzbank-Aktionären zurechenbar. Keine wesentliche negative Veränderung in den Aussichten der Emittentin, wesentliche Veränderungen in der Finanzlage B.13 Jüngste Ereignisse, die in hohem Maße für die Zahlungsfähigkeit der Emittentin relevant sind B.14 Abhängigkeit der Emittentin von anderen Konzerngesellschaften B.15 Haupttätigkeiten der Emittentin Seit dem 31. Dezember 2016 ist keine wesentliche negative Veränderung in den Aussichten des Commerzbank-Konzerns eingetreten. Entfällt. Seit dem 30. September 2017 ist keine wesentliche Veränderung in der Finanzlage des Commerzbank-Konzerns eingetreten. - entfällt - Es gibt keine Ereignisse aus der jüngsten Zeit der Geschäftstätigkeit der Emittentin, die für die Bewertung ihrer Zahlungsfähigkeit in hohem Maße relevant sind. - entfällt - Wie bereits unter Punkt B. 5 erwähnt, ist die Commerzbank die Konzernobergesellschaft des Commerzbank-Konzerns und ist nicht von anderen Unternehmen des Commerzbank-Konzerns abhängig. Die Commerzbank bietet ein umfassendes Portfolio an Bank- und Kapitalmarktdienstleistungen an. Neben ihrem Geschäft in Deutschland ist die Bank international unter anderem über ihre Tochtergesellschaften, Filialen und Beteiligungen tätig. Der Schwerpunkt der internationalen Tätigkeiten liegt dabei in Polen sowie auf dem Ziel, deutsche mittelständische Kunden umfassend in Westeuropa, Zentral- und Osteuropa und Asien zu betreuen. Der Commerzbank-Konzern ist in die drei operativen Segmente Privat- und Unternehmerkunden, Firmenkunden und Asset & Capital Recovery (ACR) sowie in den Bereich Sonstige und Konsolidierung untergliedert. Ihr Geschäft fokussiert die Commerzbank in den zwei Kundensegmenten Privat- und Unternehmerkunden sowie Firmenkunden. B.16 Beherrschungsverhältnisse - entfällt - Die Commerzbank hat die Leitung Ihres Unternehmens keinem anderen Unternehmen bzw. keiner anderen Person unterstellt, etwa auf Basis eines Beherrschungsvertrages, und wird auch nicht von einem anderen Unternehmen bzw. einer anderen Person kontrolliert im Sinne des deutschen Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetzes. 9

10 Teil C Die Wertpapiere: [Express-] Anleihe [Classic][Protect][mit Teilrückzahlung] mit Lieferverpflichtung C.1 Art und Gattung der Wertpapiere: Art: Schuldverschreibung Gattung: [Express-] Anleihe [Classic][Protect][mit Teilrückzahlung] bezogen auf [den in der Ausstattungstabelle genannten Basiswert ("Ausstattungstabelle" ist die Tabelle im Anschluss an Teil E dieser Zusammenfassung)] [die][den][aktie] [Index] [Edelmetall] [Futures-Kontrakt] [Fonds] Clearing Nummern: [siehe Ausstattungstabelle][WKN][ISIN] Jede Anleihe ist in auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von [EUR][Emissionswährung] [Nennbetrag] eingeteilt. C.2 Währung der Wertpapieremission: C.5 Beschränkung der freien Übertragbarkeit C.8 Rechte, die mit den Wertpapieren verbunden sind, sowie Rangfolge und Beschränkungen dieser Rechte: [EUR] [Emissionswährung] - entfällt - Die Wertpapiere sind frei übertragbar. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte [Express:][Die Teilschuldverschreibungen gelten ohne weiteres Tätigwerden ihres Inhabers an einem der vorgesehenen Vorzeitigen Fälligkeitstage als fällig, wenn der Referenzpreis des Basiswerts an dem entsprechenden Vorzeitigen Bewertungstag [auf oder] über dem Vorzeitigen Auszahlungslevel liegt. In diesem Fall werden die Teilschuldverschreibungen automatisch vorzeitig zum Vorzeitigen Auszahlungsbetrag [bei Teilrückzahlung:] [oder, sofern zuvor [eine Teilrückzahlung erfolgt ist][eine oder mehrere Teilrückzahlungen erfolgt sind], zum Reduzierten Nennbetrag] eingelöst. [Nach erfolgter [bei Teilrückzahlung:] [vollständiger] vorzeitiger Einlösung erfolgen keinerlei [Ausschüttungen][und][Zinszahlungen] mehr.] ] [[mit Unbedingter Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten [an den][am] Teilrückzahlungstag[en jeweils] eine Teilrückzahlung in bei Emission festgelegter Höhe. Der Nennbetrag reduziert sich dabei [mit jeder][um die]teilrückzahlung.] [mit Bedingter Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten [an den][am] Teilrückzahlungstag[en jeweils] eine Teilrückzahlung in bei Emission festgelegter Höhe, wenn der Referenzpreis am [jeweiligen] Teilrückzahlungsbewertungstag unter dem Teilrückzahlungslevel liegt. Der Nennbetrag reduziert sich dabei [mit jeder][um die] Teilrückzahlung. Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten am Fälligkeitstag entweder den Reduzierten Nennbetrag einer Teilschuldverschreibung oder [Aktien][Indexzertifikate] [Fondsanteile][Wertpapiere]. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Reduzierten Nennbetrag oder [Aktien][Indexzertifikate] [Fondsanteile][Wertpapiere] erhält, hängt von dem Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag ab.] 10

11 [ohne Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten am Fälligkeitstag entweder den Nennbetrag einer Teilschuldverschreibung oder [Aktien][Indexzertifikate] [Fondsanteile][Wertpapiere]. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Nennbetrag oder [Aktien][Indexzertifikate] [Fondsanteile][Wertpapiere] erhält, hängt von dem Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag ab.] Bruchteile von [Aktien][Indexzertifikaten][Fondsanteilen] [Wertpapiere] werden nicht geliefert; stattdessen erhält der Anleger pro Teilschuldverschreibung einen Ausgleich in [EUR][Emissionswährung]. [Zinsen:][Die Teilschuldverschreibungen werden vom [Valutatag] an verzinst. Die Zinsen sind[, vorbehaltlich einer vorzeitigen Einlösung,] nachträglich [am Fälligkeitstag][an den Zinszahlungstagen] zahlbar.] [Die Teilschuldverschreibungen werden nicht verzinst.] [unbed. Ausschüttung:][An de[n][m] vorgesehenen Ausschüttungstermin[en] wird die Ausschüttung gezahlt.] [bedingte Ausschüttung am Fälligkeitstag:][Ob am Fälligkeitstag die Ausschüttung gezahlt wird, hängt vom Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag ab.] [bedingte Ausschüttung während der Laufzeit:][Ob an einem der [weiteren] vorgesehenen Ausschüttungstermine die Ausschüttung gezahlt wird, hängt vom Kurs des Basiswertes [an dem jeweiligen Ausschüttungsbewertungstag][im jeweiligen Ausschüttungsbeobachtungszeitraum] ab.] Beschränkungen der Rechte [Basiswert Aktie:][Während der Laufzeit der Wertpapiere erhält der Anleger keine Dividenden der Aktien, auf die sich die Wertpapiere beziehen.] [Basiswert Fonds, wenn dieser ein ausschüttender Fonds ist:][während der Laufzeit der Wertpapiere erhält der Anleger keine Ausschüttungen des Fonds, auf den sich die Wertpapiere beziehen.] Im Falle von bestimmten Ereignissen passt die Emittentin die Emissionsbedingungen der Wertpapiere an. Darüber hinaus kann die Emittentin bei bestimmten Ereignissen die Wertpapiere kündigen. Status Die Verpflichtungen der Emittentin aus den Wertpapieren stellen unmittelbare, unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, mindestens im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten und nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin. C.11 Zulassung zum Handel: [bei erstem öffentlichen Angebot:] [Die Bank beabsichtigt die Notierung der Wertpapiere im regulierten Markt [der Börse Frankfurt im Marktsegment 11

12 Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt im Marktsegment Zertifikate Premium] [und] [der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] [zu beantragen][zum [Datum] zu beantragen].] [- entfällt - Es ist nicht vorgesehen die Zulassung der Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt an einer Börse zu beantragen. Die Bank beabsichtigt allerdings die Einbeziehung der Wertpapiere in den Freiverkehr der [Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt im Marktsegment Zertifikate Standard] [Börse Frankfurt im Marktsegment Zertifikate Premium] zu beantragen.] [- entfällt - Es ist nicht vorgesehen die Notierung der Wertpapiere an einer Wertpapierbörse zu beantragen.] [bei Fortführung des öffentlichen Angebots oder im Fall einer Erhöhung des Emissionsvolumens:] [Die Wertpapiere werden an [der Börse Frankfurt im Marktsegment Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt im Marktsegment Zertifikate Premium] [und] [der Baden- Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] notiert.] [- entfällt - Die Zulassung der Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt an einer Börse wurde nicht beantragt. Die Wertpapiere sind allerdings in den Freiverkehr der [Baden- Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt im Marktsegment Zertifikate Standard] [Börse Frankfurt im Marktsegment Zertifikate Premium] einbezogen.] [- entfällt - Die Wertpapiere werden bisher nicht an einer Wertpapierbörse notiert, und die Bank beabsichtigt derzeit nicht die Notierung der Wertpapiere an einer Wertpapierbörse zu beantragen.] C.15 Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert: Was der Anleger am Fälligkeitstag pro Teilschuldverschreibung erhält, hängt von der Kursentwicklung des Basiswerts ab. [Express:][Die Teilschuldverschreibungen gelten ohne weiteres Tätigwerden ihres Inhabers an einem der vorgesehenen Vorzeitigen Fälligkeitstage als fällig, wenn der Referenzpreis des Basiswerts an dem entsprechenden Vorzeitigen Bewertungstag [auf oder] über dem Vorzeitigen Auszahlungslevel liegt. In diesem Fall werden die Teilschuldverschreibungen automatisch vorzeitig zum Vorzeitigen Auszahlungsbetrag [bei Teilrückzahlung:] [oder, sofern zuvor [eine Teilrückzahlung erfolgt ist][eine oder mehrere Teilrückzahlungen erfolgt sind], zum Reduzierten Nennbetrag] eingelöst. [Nach erfolgter [bei Teilrückzahlung:] [vollständiger] vorzeitiger Einlösung erfolgen keinerlei 12

13 [Ausschüttungen][und][Zinszahlungen] mehr.] ] [mit Unbedingter Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten [an den][am] Teilrückzahlungstag[en jeweils] eine Teilrückzahlung in bei Emission festgelegter Höhe. Der Nennbetrag reduziert sich dabei [mit jeder][um die] Teilrückzahlung.] [mit Bedingter Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten [an den][am] Teilrückzahlungstag[en jeweils] eine Teilrückzahlung in bei Emission festgelegter Höhe, wenn der Referenzpreis am [jeweiligen] Teilrückzahlungsbewertungstag unter dem Teilrückzahlungslevel liegt. Der Nennbetrag reduziert sich dabei [mit jeder][um die] Teilrückzahlung.] Für die Einlösung der Teilschuldverschreibungen bei Fälligkeit gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Der Anleger erhält am Fälligkeitstag pro Teilschuldverschreibung den [Nennbetrag][mit Teilrückzahlung:][Reduzierten Nennbetrag], falls der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag [auf oder] über [Classic:][dem [in der Ausstattungstabelle genannten] Basispreis] [Protect:][der [in der Ausstattungstabelle genannten] Barriere] liegt. 2. Der Anleger erhält am Fälligkeitstag pro Teilschuldverschreibung statt des [Nennbetrages][mit Teilrückzahlung:][Reduzierten Nennbetrages] [Aktien][Indexzertifikate][Fondsanteile][Wertpapiere], wenn der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag [auf oder] unter [Classic:][dem Basispreis] [Protect:][der Barriere] liegt. [bedingte Ausschüttung am Fälligkeitstag:][Ob am Fälligkeitstag die Ausschüttung gezahlt wird, hängt vom Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag ab.] [bedingte Ausschüttung während der Laufzeit:][Ob an einem der vorgesehenen Ausschüttungstermine die Ausschüttung gezahlt wird, hängt vom Kurs des Basiswertes [an dem jeweiligen Ausschüttungsbewertungstag][im jeweiligen Ausschüttungsbeobachtungszeitraum] ab.] [Memory:][Entfällt eine Ausschüttung, weil die Voraussetzung nicht erfüllt ist, wird sie zu einem späteren Ausschüttungstermin nachgeholt, wenn für diesen Ausschüttungstermin die Voraussetzung für eine Ausschüttung wieder erfüllt ist.] C.16 Referenztermin: Fälligkeitstermin: Bewertungstag: [der in der Ausstattungstabelle genannte Tag][Datum] [Teilrückzahlungstage: [die in der Ausstattungstabelle genannten Tage][Datum]] Fälligkeitstag: [der in der Ausstattungstabelle genannte Tag][Datum] C.17 Abrechnungsverfahren (Settlement): Die Lieferung der verkauften Wertpapiere erfolgt nach dem Ausgabetag bzw. im Falle einer Zeichnungsfrist nach Ablauf der Zeichnungsfrist an dem Valutatag über das angegebene 13

14 Clearing System. Bei einem Verkauf der Wertpapiere nach dem Valutatag erfolgt die Lieferung gemäß den anwendbaren örtlichen Marktusancen über das Clearing System. C.18 Einlösungsmodalitäten (Abwicklung am Fälligkeitstag): Sämtliche zahlbaren Beträge bzw. zu liefernden Wertpapiere sind der Zahlstelle mit der Maßgabe zu zahlen bzw. zu liefern, dass die Zahlstelle die zahlbaren Beträge bzw. zu liefernden Wertpapiere an dem Fälligkeitstag dem Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Inhaber von Wertpapieren überweist bzw. liefert. Falls eine Zahlung bzw. Lieferung an einem Tag zu leisten ist, der kein Zahlungsgeschäftstag ist, so erfolgt die Zahlung bzw. Lieferung am nächstfolgenden Zahlungsgeschäftstag. In diesem Fall steht den betreffenden Inhabern von Wertpapieren weder eine Zahlung noch ein Anspruch auf Verzinsung oder eine andere Entschädigung wegen dieser zeitlichen Verschiebung zu. C.19 Referenzpreis des Basiswerts: [Aktie:][der Schlusskurs der [in der Ausstattungstabelle genannten] Aktie an der Maßgeblichen Börse [an einem Geschäftstag]] [andere Bestimmung] [Index:][der Schlusskurs des an einem Geschäftstag vom Indexsponsor festgestellten und veröffentlichten [Index] [Index]] [andere Bestimmung] [Edelmetall:] [Gold/Silber:][der von der Maßgeblichen Referenzstelle für den jeweiligen Geschäftstag veröffentlichte Preis für eine Feinunze [Gold][Silber]] [Platin/Palladium:][der von der Maßgeblichen Referenzstelle für den jeweiligen Geschäftstag veröffentlichte Preis für eine Feinunze [Platin][Palladium]] [andere Bestimmung] [Futures-Kontrakt:][der von der Maßgeblichen Terminbörse an einem [Geschäftstag][Tag] festgestellte und veröffentlichte [Abrechnungspreis (settlement price)] [andere Bestimmung] für den Maßgeblichen Futures-Kontrakt] [Fonds:][der von der Fondsgesellschaft an einem Geschäftstag veröffentlichte Nettoinventarwert (NAV) des Fondsanteils] [Schlusskurs des Fondsanteils an der Maßgeblichen Börse] [andere Bestimmung] 14

15 C.20 Typ des Basiswerts und Einzelheiten, wo Angaben über den Basiswert eingeholt werden können: Der den Wertpapieren zugrunde liegende Basiswert ist [die jeweilige in der Ausstattungstabelle genannte Aktie] [die Aktie, Aktiengesellschaft, ISIN] [der Index, Indexsponsor, ISIN] [Edelmetall] [der Futures-Kontrakt, Bildschirmseite, an der Maßgeblichen Terminbörse mit Reuters RIC [RIC]] [der Fonds] [andere Bestimmung]. [Der Basiswert ist eine "Benchmark" im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011 (die "Benchmark-Verordnung") und wird von [Name des Administrators einfügen] bereit gestellt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen ist [Name des Administrators einfügen] [nicht] in dem von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ("ESMA") gemäß Artikel 36 der Benchmark-Verordnung erstellten und geführten Register der Administratoren und Benchmarks eingetragen.] Weitere Informationen über den Basiswert sind im Internet unter [ [und unter] [Internetseite] verfügbar. [Express-] Anleihe Plus [mit Teilrückzahlung] mit Lieferverpflichtung C.1 Art und Gattung der Wertpapiere: Art: Schuldverschreibung Gattung: [Express-] Anleihe Plus [mit Teilrückzahlung] bezogen auf [den in der Ausstattungstabelle genannten Basiswert ("Ausstattungstabelle" ist die Tabelle im Anschluss an Teil E dieser Zusammenfassung)] [die][den][aktie] [Index] [Edelmetall] [Futures-Kontrakt] [Fonds] Clearing Nummern: [siehe Ausstattungstabelle][WKN][ISIN] Jede Anleihe ist in auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von [EUR][Emissionswährung] [Nennbetrag] eingeteilt. C.2 Währung der Wertpapieremission: C.5 Beschränkung der freien Übertragbarkeit C.8 Rechte, die mit den Wertpapieren verbunden sind, sowie Rangfolge und Beschränkungen dieser Rechte: [EUR][Emissionswährung] - entfällt - Die Wertpapiere sind frei übertragbar. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte [Express:][Die Teilschuldverschreibungen gelten ohne weiteres Tätigwerden ihres Inhabers an einem der vorgesehenen Vorzeitigen Fälligkeitstage als fällig, wenn der Referenzpreis des Basiswerts an dem entsprechenden Vorzeitigen Bewertungstag [auf oder] über dem Vorzeitigen Auszahlungslevel liegt. In diesem Fall werden die Teilschuldverschreibungen automatisch vorzeitig zum Vorzeitigen Auszahlungsbetrag [bei Teilrückzahlung:] [oder, sofern zuvor [eine Teilrückzahlung erfolgt ist][eine oder mehrere Teilrückzahlungen erfolgt sind], zum Reduzierten Nennbetrag] eingelöst. [Nach erfolgter [bei Teilrückzahlung:] [vollständiger] vorzeitiger Einlösung erfolgen keinerlei [Ausschüttungen] [und] [Zinszahlungen] mehr.] ] [[mit Unbedingter Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten [an den][am Teilrückzahlungstag[en jeweils] eine Teilrückzahlung in bei 15

16 Emission festgelegter Höhe. Der Nennbetrag reduziert sich dabei [mit jeder][um die] Teilrückzahlung.] [mit Bedingter Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten [an den][am] Teilrückzahlungstag[en jeweils] eine Teilrückzahlung in bei Emission festgelegter Höhe, wenn der Referenzpreis am [jeweiligen] Teilrückzahlungsbewertungstag unter dem Teilrückzahlungslevel liegt. Der Nennbetrag reduziert sich dabei [mit jeder][um die] Teilrückzahlung. Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten am Fälligkeitstag entweder den Reduzierten Nennbetrag einer Teilschuldverschreibung oder [Aktien][Indexzertifikate] [Fondsanteile][Wertpapiere]. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Reduzierten Nennbetrag oder [Aktien][Indexzertifikate] [Fondsanteile][Wertpapiere] erhält, hängt von dem Kurs des Basiswerts im Beobachtungszeitraum und am Bewertungstag ab.] [ohne Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten am Fälligkeitstag entweder den Nennbetrag einer Teilschuldverschreibung oder [Aktien][Indexzertifikate] [Fondsanteile][Wertpapiere]. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Nennbetrag oder [Aktien][Indexzertifikate] [Fondsanteile][Wertpapiere] erhält, hängt von dem Kurs des Basiswerts im Beobachtungszeitraum und am Bewertungstag ab.] Bruchteile von [Aktien][Indexzertifikate] [Fondsanteile][Wertpapiere] werden nicht geliefert; stattdessen erhält der Anleger pro Teilschuldverschreibung einen Ausgleich in [EUR][Emissionswährung]. [Zinsen:][Die Teilschuldverschreibungen werden vom [Valutatag] an verzinst. Die Zinsen sind[, vorbehaltlich einer vorzeitigen Einlösung,] nachträglich [am Fälligkeitstag][an den Zinszahlungstagen] zahlbar.] [Die Teilschuldverschreibungen werden nicht verzinst.] [unbed. Ausschüttung:][An de[n][m] vorgesehenen Ausschüttungstermin[en] wird die Ausschüttung gezahlt.] [bedingte Ausschüttung am Fälligkeitstag:][Ob am Fälligkeitstag die Ausschüttung gezahlt wird, hängt vom Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag ab.] [bedingte Ausschüttung während der Laufzeit:][Ob an einem der [weiteren] vorgesehenen Ausschüttungstermine die Ausschüttung gezahlt wird, hängt vom Kurs des Basiswertes [an dem jeweiligen Ausschüttungsbewertungstag][im jeweiligen Ausschüttungsbeobachtungszeitraum] ab.] Beschränkungen der Rechte [Basiswert Aktie:][Während der Laufzeit der Wertpapiere erhält der Anleger keine Dividenden der Aktien, auf die sich die Wertpapiere beziehen.] [Basiswert Fonds, wenn dieser ein ausschüttender Fonds ist:][während der Laufzeit der Wertpapiere erhält der Anleger 16

17 keine Ausschüttungen des Fonds, auf den sich die Wertpapiere beziehen.] Im Falle von bestimmten Ereignissen passt die Emittentin die Emissionsbedingungen der Wertpapiere an. Darüber hinaus kann die Emittentin bei bestimmten Ereignissen die Wertpapiere kündigen. Status Die Verpflichtungen der Emittentin aus den Wertpapieren stellen unmittelbare, unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, mindestens im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten und nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin. C.11 Zulassung zum Handel: [bei erstem öffentlichen Angebot:] [Die Bank beabsichtigt die Notierung der Wertpapiere im regulierten Markt [der Börse Frankfurt im Marktsegment Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt im Marktsegment Zertifikate Premium] [und] [der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] [zu beantragen][zum [Datum] zu beantragen].] [- entfällt - Es ist nicht vorgesehen die Zulassung der Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt an einer Börse zu beantragen. Die Bank beabsichtigt allerdings die Einbeziehung der Wertpapiere in den Freiverkehr der [Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt im Marktsegment Zertifikate Standard] [Börse Frankfurt im Marktsegment Zertifikate Premium] zu beantragen.] [- entfällt - Es ist nicht vorgesehen die Notierung der Wertpapiere an einer Wertpapierbörse zu beantragen.] [bei Fortführung des öffentlichen Angebots oder im Fall einer Erhöhung des Emissionsvolumens:] [Die Wertpapiere werden an [der Börse Frankfurt im Marktsegment Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt im Marktsegment Zertifikate Premium] [und] [der Baden- Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] notiert.] [- entfällt - Die Zulassung der Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt an einer Börse wurde nicht beantragt. Die Wertpapiere sind allerdings in den Freiverkehr der [Baden- Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt im Marktsegment Zertifikate Standard] [Börse Frankfurt im Marktsegment Zertifikate Premium] einbezogen.] 17

18 [- entfällt - Die Wertpapiere werden bisher nicht an einer Wertpapierbörse notiert, und die Bank beabsichtigt derzeit nicht die Notierung der Wertpapiere an einer Wertpapierbörse zu beantragen.] C.15 Beeinflussung des Wertes der Wertpapiere durch den Basiswert: Was der Anleger am Fälligkeitstag pro Teilschuldverschreibung erhält, hängt von der Kursentwicklung des Basiswerts ab. [Express:][Die Teilschuldverschreibungen gelten ohne weiteres Tätigwerden ihres Inhabers an einem der vorgesehenen Vorzeitigen Fälligkeitstage als fällig, wenn der Referenzpreis des Basiswerts an dem entsprechenden Vorzeitigen Bewertungstag [auf oder] über dem Vorzeitigen Auszahlungslevel liegt. In diesem Fall werden die Teilschuldverschreibungen automatisch vorzeitig zum Vorzeitigen Auszahlungsbetrag [bei Teilrückzahlung:] [oder, sofern zuvor [eine Teilrückzahlung erfolgt ist][eine oder mehrere Teilrückzahlungen erfolgt sind], zum Reduzierten Nennbetrag] eingelöst. [Nach erfolgter [bei Teilrückzahlung:] [vollständiger] vorzeitiger Einlösung erfolgen keinerlei [Ausschüttungen] [und] [Zinszahlungen] mehr.] ] [mit Unbedingter Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten [an den][am] Teilrückzahlungstag[en jeweils] eine Teilrückzahlung in bei Emission festgelegter Höhe. Der Nennbetrag reduziert sich dabei [mit jeder][um die] Teilrückzahlung.] [mit Bedingter Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten [an den][am] Teilrückzahlungstag[en jeweils] eine Teilrückzahlung in bei Emission festgelegter Höhe, wenn der Referenzpreis am [jeweiligen] Teilrückzahlungsbewertungstag unter dem Teilrückzahlungslevel liegt. Der Nennbetrag reduziert sich dabei [mit jeder][um die] Teilrückzahlung.] Für die Einlösung der Teilschuldverschreibungen bei Fälligkeit gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Der Anleger erhält am Fälligkeitstag pro Teilschuldverschreibung den [Nennbetrag][mit Teilrückzahlung:][Reduzierten Nennbetrag], falls i) der [Kurs][daily close:][referenzpreis] des Basiswerts im Beobachtungszeitraum nie [auf oder] unter der [in der Ausstattungstabelle genannten] Barriere liegt, oder, falls ii) der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag [auf oder] über dem [in der Ausstattungstabelle genannten] Basispreis liegt. 2. Der Anleger erhält am Fälligkeitstag pro Teilschuldverschreibung statt des [Nennbetrages][mit Teilrückzahlung:][Reduzierten Nennbetrages] [Aktien][Indexzertifikate][Fondsanteile][Wertpapiere], wenn i) der [Kurs][daily close:][referenzpreis] des Basiswerts im 18

19 Beobachtungszeitraum [auf oder] unter der Barriere liegt und ii) der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag [auf oder] unter dem Basispreis liegt. [Pro:][Die Besonderheit bei dieser Anleihe ("Plus Pro") besteht darin, dass der Beobachtungszeitraum nicht die gesamte Laufzeit, sondern nur einen verkürzten Zeitraum am Ende der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen umfasst. Das Risiko, dass der Anleger den Anspruch auf den [Nennbetrag][mit Teilrückzahlung:][Reduzierten Nennbetrag] verliert, weil der [Referenzpreis][Kurs] des Basiswerts unter der Barriere liegt, besteht also nur in diesem kurzen Zeitraum vor Laufzeitende der Anleihe.] [bedingte Ausschüttung am Fälligkeitstag:][Ob am Fälligkeitstag die Ausschüttung gezahlt wird, hängt vom Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag ab.] [bedingte Ausschüttung während der Laufzeit:][Ob an einem der vorgesehenen Ausschüttungstermine die Ausschüttung gezahlt wird, hängt vom Kurs des Basiswertes [an dem jeweiligen Ausschüttungsbewertungstag][im jeweiligen Ausschüttungsbeobachtungszeitraum] ab.] [Memory:][Entfällt eine Ausschüttung, weil die Voraussetzung nicht erfüllt ist, wird sie zu einem späteren Ausschüttungstermin nachgeholt, wenn für diesen Ausschüttungstermin die Voraussetzung für eine Ausschüttung wieder erfüllt ist.] C.16 Referenztermin: Fälligkeitstermin: Bewertungstag: [der in der Ausstattungstabelle genannte Tag][Datum] Beobachtungszeitraum: [der in der Ausstattungstabelle genannte Zeitraum][Zeitraum] [Teilrückzahlungstage: [die in der Ausstattungstabelle genannten Tage][Datum]] Fälligkeitstag: [der in der Ausstattungstabelle genannte Tag][Datum] C.17 Abrechnungsverfahren (Settlement): C.18 Einlösungsmodalitäten (Abwicklung am Fälligkeitstag): Die Lieferung der verkauften Wertpapiere erfolgt nach dem Ausgabetag bzw. im Falle einer Zeichnungsfrist nach Ablauf der Zeichnungsfrist an dem Valutatag über das angegebene Clearing System. Bei einem Verkauf der Wertpapiere nach dem Valutatag erfolgt die Lieferung gemäß den anwendbaren örtlichen Marktusancen über das Clearing System. Sämtliche zahlbaren Beträge bzw. zu liefernden Wertpapiere sind der Zahlstelle mit der Maßgabe zu zahlen bzw. zu liefern, dass die Zahlstelle die zahlbaren Beträge bzw. zu liefernden Wertpapiere an dem Fälligkeitstag dem Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Inhaber von Wertpapieren überweist bzw. liefert. Falls eine Zahlung bzw. Lieferung an einem Tag zu leisten ist, der kein Zahlungsgeschäftstag ist, so erfolgt die Zahlung bzw. Lieferung am nächstfolgenden Zahlungsgeschäftstag. In diesem 19

20 Fall steht den betreffenden Inhabern von Wertpapieren weder eine Zahlung noch ein Anspruch auf Verzinsung oder eine andere Entschädigung wegen dieser zeitlichen Verschiebung zu. C.19 Referenzpreis des Basiswerts: [Aktie:][der Schlusskurs der [in der Ausstattungstabelle genannten] Aktie an der Maßgeblichen Börse [an einem Geschäftstag]] [andere Bestimmung] [Index:][der Schlusskurs des an einem Geschäftstag vom Indexsponsor festgestellten und veröffentlichten [Index] [Index]] [andere Bestimmung] [Edelmetall:] [Gold/Silber:][der von der Maßgeblichen Referenzstelle für den jeweiligen Geschäftstag veröffentlichte Preis für eine Feinunze [Gold][Silber]] [Platin/Palladium:][der von der Maßgeblichen Referenzstelle für den jeweiligen Geschäftstag veröffentlichte Preis für eine Feinunze [Platin][Palladium]] [andere Bestimmung] [Futures-Kontrakt:][der von der Maßgeblichen Terminbörse an einem [Geschäftstag][Tag] festgestellte und veröffentlichte [Abrechnungspreis (settlement price)] [andere Bestimmung] für den Maßgeblichen Futures-Kontrakt] [Fonds:][der von der Fondsgesellschaft an einem Geschäftstag veröffentlichte Nettoinventarwert (NAV) des Fondsanteils] [Schlusskurs des Fondsanteils an der Maßgeblichen Börse] [andere Bestimmung] C.20 Typ des Basiswerts und Einzelheiten, wo Angaben über den Basiswert eingeholt werden können: Der den Wertpapieren zugrunde liegende Basiswert ist [die jeweilige in der Ausstattungstabelle genannte Aktie] [die Aktie, Aktiengesellschaft, ISIN] [der Index, Indexsponsor, ISIN] [Edelmetall] [der Futures-Kontrakt, Bildschirmseite, an der Maßgeblichen Terminbörse mit Reuters RIC [RIC]] [der Fonds] [andere Bestimmung]. [Der Basiswert ist eine "Benchmark" im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2016/1011 (die "Benchmark-Verordnung") und wird von [Name des Administrators einfügen] bereit gestellt. Zum Datum dieser Endgültigen Bedingungen ist [Name des Administrators einfügen] [nicht] in dem von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ("ESMA") gemäß Artikel 36 der Benchmark-Verordnung erstellten und geführten Register der Administratoren und Benchmarks eingetragen.] Weitere Informationen über den Basiswert sind im Internet unter [ [und unter] [Internetseite] verfügbar. [Express-] Anleihe [Classic][Protect][mit Teilrückzahlung] mit Barausgleich C.1 Art und Gattung der Wertpapiere: Art: Schuldverschreibung Gattung: [Express-] Anleihe [Classic][Protect][mit Teilrückzahlung] bezogen auf [den in der Ausstattungstabelle genannten Basiswert ("Ausstattungstabelle" ist die Tabelle im Anschluss an Teil E dieser Zusammenfassung)] [die][den][aktie] [Index] [Edelmetall] [Futures-Kontrakt] [Fonds] 20

21 Clearing Nummern: [siehe Ausstattungstabelle][WKN][ISIN] Jede Anleihe ist in auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von [EUR][Emissionswährung] [Nennbetrag] eingeteilt. C.2 Währung der Wertpapieremission: C.5 Beschränkung der freien Übertragbarkeit C.8 Rechte, die mit den Wertpapieren verbunden sind, sowie Rangfolge und Beschränkungen dieser Rechte: [EUR][Emissionswährung] - entfällt - Die Wertpapiere sind frei übertragbar. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte [Express:][Die Teilschuldverschreibungen gelten ohne weiteres Tätigwerden ihres Inhabers an einem der vorgesehenen Vorzeitigen Fälligkeitstage als fällig, wenn der Referenzpreis des Basiswerts an dem entsprechenden Vorzeitigen Bewertungstag [auf oder] über dem Vorzeitigen Auszahlungslevel liegt. In diesem Fall werden die Teilschuldverschreibungen automatisch vorzeitig zum Vorzeitigen Auszahlungsbetrag [bei Teilrückzahlung:] [oder, sofern zuvor [eine Teilrückzahlung erfolgt ist][eine oder mehrere Teilrückzahlungen erfolgt sind], zum Reduzierten Nennbetrag] eingelöst. [Nach erfolgter [bei Teilrückzahlung:] [vollständiger] vorzeitiger Einlösung erfolgen keinerlei [Ausschüttungen] [und] [Zinszahlungen] mehr.] ] [[mit Unbedingter Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten [an den][am] Teilrückzahlungstag[en jeweils] eine Teilrückzahlung in bei Emission festgelegter Höhe. Der Nennbetrag reduziert sich dabei [mit jeder][um die] Teilrückzahlung.] [mit Bedingter Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten [an den][am] Teilrückzahlungstag[en jeweils] eine Teilrückzahlung in bei Emission festgelegter Höhe, wenn der Referenzpreis am [jeweiligen] Teilrückzahlungsbewertungstag unter dem Teilrückzahlungslevel liegt. Der Nennbetrag reduziert sich dabei [mit jeder][um die] Teilrückzahlung. Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten am Fälligkeitstag entweder den Reduzierten Nennbetrag einer Teilschuldverschreibung oder einen Auszahlungsbetrag, der nach einer in den Emissionsbedingungen festgelegten Formel berechnet wird und der vom Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag abhängt. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Reduzierten Nennbetrag oder den Auszahlungsbetrag erhält, hängt vom Kurs des Basiswerts am Bewertungstag ab.] [ohne Teilrückzahlung:][Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten am Fälligkeitstag entweder den Nennbetrag einer Teilschuldverschreibung oder einen Auszahlungsbetrag, der nach einer in den Emissionsbedingungen festgelegten Formel berechnet wird und der vom Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag abhängt. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Nennbetrag oder den Auszahlungsbetrag erhält, hängt vom Kurs des Basiswerts am Bewertungstag ab.] 21

22 [Zinsen:][Die Teilschuldverschreibungen werden vom [Valutatag] an verzinst. Die Zinsen sind[, vorbehaltlich einer vorzeitigen Einlösung,] nachträglich [am Fälligkeitstag][an den Zinszahlungstagen] zahlbar.] [Die Teilschuldverschreibungen werden nicht verzinst.] [unbed. Ausschüttung:][An de[n][m] vorgesehenen Ausschüttungstermin[en] wird die Ausschüttung gezahlt.] [bedingte Ausschüttung am Fälligkeitstag:][Ob am Fälligkeitstag die Ausschüttung gezahlt wird, hängt vom Referenzpreis des Basiswertes am Bewertungstag ab.] [bedingte Ausschüttung während der Laufzeit:][Ob an einem der [weiteren] vorgesehenen Ausschüttungstermine die Ausschüttung gezahlt wird, hängt vom Kurs des Basiswertes [an dem jeweiligen Ausschüttungsbewertungstag][im jeweiligen Ausschüttungsbeobachtungszeitraum] ab.] Beschränkungen der Rechte [Basiswert Aktie:][Während der Laufzeit der Wertpapiere erhält der Anleger keine Dividenden der Aktien, auf die sich die Wertpapiere beziehen.] [Basiswert Fonds, wenn dieser ein ausschüttender Fonds ist:][während der Laufzeit der Wertpapiere erhält der Anleger keine Ausschüttungen des Fonds, auf den sich die Wertpapiere beziehen.] Im Falle von bestimmten Ereignissen passt die Emittentin die Emissionsbedingungen der Wertpapiere an. Darüber hinaus kann die Emittentin bei bestimmten Ereignissen die Wertpapiere kündigen. Status Die Verpflichtungen der Emittentin aus den Wertpapieren stellen unmittelbare, unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, mindestens im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten und nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin. C.11 Zulassung zum Handel: [bei erstem öffentlichen Angebot:] [Die Bank beabsichtigt die Notierung der Wertpapiere im regulierten Markt [der Börse Frankfurt im Marktsegment Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt im Marktsegment Zertifikate Premium] [und] [der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] [zu beantragen][zum [Datum] zu beantragen].] [- entfällt - Es ist nicht vorgesehen die Zulassung der Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt an einer Börse zu beantragen. Die Bank beabsichtigt allerdings die Einbeziehung der Wertpapiere in den Freiverkehr der [Baden-Württembergischen 22

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