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1 Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen Zusatzqualifikation für Auszubildende im Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau und Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel Erläuterungen zur betrieblichen und schulischen Ausbildung - Duales Berufskolleg -

2 Inhaltsverzeichnis Ausbildung im Dualen Berufskolleg: Zielsetzung und Eckdaten Seite 3 Übersicht über den Bildungsgang Anlage 1 Ausbildungsschwerpunkte der Zusatzqualifikation Industriekaufmann/-frau Anlage 2 Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel Anlage 3 Ergänzung zum Ausbildungsrahmenplan (sachliche und zeitliche Gliederung) Industriekaufmann/-frau Anlage 4 Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel Anlage 5 Von der Berufsschule zusätzlich vermittelte Kenntnisse (Schulfächer und Stundentafel) Anlage 6 Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation/Prüfungsordnung Anlage 7 Empfohlener Auslandsaufenthalt: Möglichkeit des Erwerbs des Euregegio-Zertifikats Anlage 8 Liste der Ausbildungsbetriebe Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen im Bezirk der IHK Südlicher Oberrhein Anlage 9 Freiburg/Lahr, im Februar 1998 Geschäftsbereich Berufsbildung

3 Ausbildung im Dualen Berufskolleg: Zielsetzung und Eckdaten Bildungsgang Zusatzqualifikation Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen Duales Berufskolleg: Die Berufsausbildung mit Zusatzqualifikation im dualen Berufskolleg erfolgt im Betrieb und in der Berufsschule. Charakteristisches Merkmal der Ausbildung im dualen Berufskolleg ist die Vermittlung zusätzlicher Kenntnisse und Fertigkeiten, die über die regulären Inhalte der Berufsausbildung im anerkannten Ausbildungsberuf hinausgehen. Diese werden sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule vermittelt. In der Berufsschule werden anstelle der allgemeinbildenden Fächer zusätzliche fachtheoretische Kenntnisse vermittelt. Ziel / Zielgruppe: Ausbildung im anerkannten Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau bzw. Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel für volljährige, besonders leistungsfähige Bewerber mit Abitur, Fachhochschulreife oder einer gleichwertigen Vorbildung sowie mit Grundkenntnissen in zwei Fremdsprachen (Englisch und Französisch). Ausbildungsdauer: Zusatzqualifikationen: Prüfungen: Ausbildungsbeginn: 3 Jahre Europabezogene Wirtschafts- und Gesellschaftslehre Europabezogene Betriebswirtschaftslehre Berufsbezogene Fremdsprache I (Englisch) Berufsbezogene Fremdsprache II (Französisch) Datenverarbeitung Controlling Sozial- und Methodenkompetenz Zwischenprüfung Industriekaufmann/-frau bzw. Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel lt. Ausbildungsordnung Abschlußprüfung Industriekaufmann/-frau bzw. Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel lt. Ausbildungsordnung Zusatzprüfung gemäß den Besonderen Rechtsvorschriften Zusatzqualifikation Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen Sommer/Herbst d.j. Schulische Standorte Walter-Eucken-Gymnasium und Kaufmännische Schulen I, im Bezirk der IHK Glümerstraße 4 in Freiburg Südlicher Oberrhein: (Ansprechpartner: Herr OStD. Wilfried Sing, Schulleiter) Kaufmännische Schulen Lahr, Bergstraße 78 in Lahr (Ansprechpartner: Herr OStD. Klaus Alfred Wolf, Schulleiter) Unterrichtsorganisation: durchschnittliche Zahl an Wochenstunden: 13 Freiburg/Lahr, im Februar 1998 Geschäftsbereich Berufsbildung

4 Ausbildung mit Zusatzqualifikation Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen (Duales Berufskolleg Ausbildungsdauer: 3 Jahre) Zusatzqualifikation Empfehlung Ausbildung im anerkannten Ausbildungsberuf Industriekaufmann/ Industriekauffrau oder Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel Europäische Betriebswirtschaftslehre Berufsbezogene Fremdsprache I Berufsbezogene Fremdsprache II Betrieblicher Ausbildungsabschnitt im Ausland in Betrieb und Berufsschule in Betrieb und Berufsschule Abschlussprüfung laut Ausbildungsordnung im anerkannten Ausbildungsberuf Abschlussprüfung laut den Besonderen Rechtsvorschriften: - Europabezogene Betriebswirtschaftslehre - Fremdsprache I in der kaufmännischen Anwendung - Fremdsprache II in der kaufmännischen Anwendung Bei Auslandsaufenthalten im grenznahen Ausland (Frankreich oder Schweiz) Euregio-Zertifikat

5 Anlage 2 Ausbildungsschwerpunkte Industriekaufmann/-frau mit Zusatzqualifikation Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen Zusätzliche Inhalte Personalwesen/Personalentwicklung/ Aus- und Weiterbildung (EU) Absatzförderung/Marketing (EU) Einkauf/Verkauf/Export/Auftragsbearbeitung (EU) Versandwesen/Logistik (EU) Rechnungswesen/Zahlungsverkehr (EU) Datenverarbeitung/Controlling/Qualitätsmanagement Ausbildungsbereichsübergreifende Schlüsselqualifikationen Fremdsprachen (Englisch bzw. Französisch) Umsetzung in der betrieblichen Ausbildung Kennenlernen, Vergleich und Anwendung bedeutsamer arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften sowie der Rahmenbedingungen der Personalentwicklung in ausgewählten EU-Ländern Kennenlernen, Vergleich und Anwendung von Marketingmaßnahmen bzw. -plänen (z.b. Marketing-Mix), Vermarktungs- und Promotionsstrategien unter Bezug auf EU-länderspezifische Standards Mitwirkung bei/erledigung von Korrespondenz mit ausländischen Kunden und Lieferanten (z.b. Bearbeitung von Anfragen, Erstellung von Angeboten, Auftragsbestätigungen); Mitwirkung bei Beratungs- und Verkaufsgesprächen sowie Verhandlungen mit ausländischen Kunden Auswahl von Verkehrs- und Transportdienstleistungen mit Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs Abwicklung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs EDV-gestützte Erfassung, Aufbereitung und Auswahl von Daten als Grundlage unternehmerischer Entscheidungsprozesse; Mitwirkung bei der Erarbeitung von Optimierungsmaßnahmen für Qualitätszirkel Erwerb von Sozial- und Methodenkompetenz (z.b. Erstellung von Präsentationsunterlagen, auch in Fremdsprachen), Mitwirkung in betrieblichen Arbeitskreisen und Projektgruppen Berufsbezogene Anwendung der Fremdsprachen in allen Ausbildungsbereichen Freiburg/Lahr, im Februar 1998 Geschäftsbereich Berufsbildung

6 Anlage 3 Ausbildungsschwerpunkte Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel mit Zusatzqualifikation Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen Zusätzliche Inhalte Personalwesen/Personalentwicklung/ Aus- und Weiterbildung (EU) Absatzförderung/Marketing (EU) Wareneinkauf- und verkauf/export/ Auftragsbearbeitung (EU) Versandwesen/Logistik einschl. Transportund Speditionswesen (EU) Rechnungswesen/Zahlungsverkehr (EU) Datenverarbeitung/Controlling/Qualitätsmanagement Ausbildungsbereichsübergreifende Schlüsselqualifikationen Fremdsprachen (Englisch bzw. Französisch) Umsetzung in der betrieblichen Ausbildung Kennenlernen, Vergleich und Anwendung bedeutsamer arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften sowie der Rahmenbedingungen der Personalentwicklung in ausgewählten EU-Ländern Kennenlernen, Vergleich und Anwendung von Marketingmaßnahmen bzw. -plänen (z.b. Marketing-Mix), Vermarktungs- und Promotionsstrategien unter Bezug auf EU-länderspezifische Standards Kennenlernen, Vergleich und Erstellung von Kriterien für die Beurteilung ausländischer Lieferanten (z.b. ABC-Analyse); Mitwirkung und Erledigung von Korrespondenz mit ausländischen Kunden und Lieferanten (z.b. Bearbeitung von Anfragen, Erstellung von Angeboten, Auftragsbestätigungen); Mitwirkung bei Beratungs- und Verkaufsgesprächen sowie Verhandlungen mit ausländischen Kunden Auswahl von Verkehrs- und Transportdienstleistungen mit Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs Abwicklung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs EDV-gestützte Erfassung, Aufbereitung und Auswahl von Daten als Grundlage unternehmerischer Entscheidungsprozesse; Mitwirkung bei der Erarbeitung von Optimierungsmaßnahmen für Qualitätszirkel Erwerb von Sozial- und Methodenkompetenz (z.b. Erstellung von Präsentationsunterlagen, auch in Fremdsprachen), Mitwirkung in betrieblichen Arbeitskreisen/Projektgruppen Berufsbezogene Anwendung der Fremdsprachen in allen Ausbildungsbereichen Freiburg/Lahr, im Februar 1998 Geschäftsbereich Berufsbildung

7 Ergänzung zum Ausbildungsrahmenplan (sachliche und zeitliche Gliederung) Industriekaufmann/-frau Zusatzqualifikation: Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen Lfd-Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten + Kenntnisse zu vermitteln im Ausbildungshalbjahr Zu 7. Personalwesen (EU) - Wichtige arbeits - und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften der EU-Länder in der Praxis aufzeigen/anwenden Ausbildungsjahr - Unterschiede der Ausbildungs- und Weiterbildungssysteme ausgewählter EU-Länder aufzeigen. - Die für die Personalsuche, -auswahl, -führung, -einsatz und -entwicklung bedeutsamen Unterschiede für die Praxis der Personalarbeit erkennen und auswerten. - Unterschiede in den Grundsätzen der Arbeitnehmervertretung anderer EU-Länder mit denen des Ausbildungsbetriebes vergleichen. Zu 5. Absatzförderung/ Marketing (EU) Unter Berücksichtigung EU-länderspezifischer Standards - bei der Erstellung von Marketing-Plänen unter Berücksichtigung von Marketing-Mix mitwirken, - die unterschiedlichen Vermarktungsstrategien eines Produktes zur Generierung von Schlüsseldaten der Märkte und Produkte analysieren, - Auswahl, Umsetzung und Auswertung unterschiedlicher Vermarktungs- und Promotionsstrategien in der Praxis kennenlernen Ausbildungsjahr Zu Beschaffung/ Absatz/ Auftragsbearbeitung (EU) - Anfragen und Angebote aus EU-Ländern bearbeiten. - Korrespondenz mit ausländischen Kunden und Lieferanten erledigen. - Bei Beratungs- und Verkaufsgesprächen mit ausländischen Kunden mitwirken und entsprechende Geschäftsvorfälle veranlassen und bearbeiten Ausbildungsjahr Zu 4.1. Versand/Logistik (EU) - Grenzüberschreitenden Warenverkehr unter Berücksichtigung zolltechnischer und exportrelevanter Richtlinien abwickeln Ausbildungsjahr - Bei der Auswahl von Verkehrs-/Transportleistungen mitwirken. Zu 9.1. Zahlungsverkehr (EU) - Grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr unter Berücksichtigung internationaler Zahlungsströme, nationaler und internationaler Finanzierungsmodalitäten abwickeln. 2. Ausbildungsjahr Zu 3. Information/ Kommunikation/ Arbeitsorganisation - Daten mit Hilfe der EDV erf assen und anhand betriebsspezifischer Software unter Anwendung von Textverarbeitungs -, Tabellenkalkulations- und Grafikprogrammen sowie Datenbanken als Grundlage für Entscheidungsprozesse aufbereiten Ausbildungsjahr

8 Ergänzung zum Ausbildungsrahmenplan (sachliche und zeitliche Gliederung) Industriekaufmann/-frau Zusatzqualifikation: Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen Zu Leistungserstellung/ Leistungsabrechung - Bezogen auf die Aufgabe, Zielsetzung und organisatorische Struktur des betrieblichen Controlling, bei der Erfassung, Erstellung und Auswertung von Kennzahlen zur Beurteilung definierter Leistungs - elemente mitwirken Ausbildungsjahr Zu 4.4. Controlling - Kennzahlen und Leistungsdaten auswählen und in Bezug zu unternehmerischen Entscheidungsprozessen setzen Ausbildungsjahr - Optimierungsmaßnahmen für Qualitätszirkel erarbeiten und bei der praktischen Umsetzung mitwirken (z.b. ISO 9000 ff). Zu Fachübergreifende Kompetenzen Sozial- Methodenkompetenz - Präsentationsunterlagen, auch fremdsprachliche, nach Vorgabe erstellen. - Sonderaufgaben und Projekte, Planspiele, Simulation, selbständig übernehmen und durchführen. - An betrieblichen Arbeitskreisen wie Qualitätszirkeln, Problemlösungsgruppen und KVP-Gruppen (kontinuierlicher Verbesserungsprozeß) mitwirken Ausbildungsjahr Zu Fremdsprachen Fremdsprachenkenntnisse (in mindestens einer Fremdsprache) in mündlicher und schriftlicher Form berufsbezogen anwenden Ausbildungsjahr Auslandspraktikum Mehrmonatiges Auslandspraktikum zur Festigung und Vertiefung der o.a. Ausbildungsinhalte Ausbildungsjahr

9 Anlage 5 Ergänzung zum Ausbildungsrahmenplan (sachliche und zeitliche Gliederung) Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel Zusatzqualifikation: Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen Lfd-Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten + Kenntnisse zu vermitteln im Ausbildungshalbjahr Zu 1.1. Wareneinkauf (EU) ( 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) - Bei der Erstellung von Kriterien für die Beurteilung von ausländischen Lieferanten mitwirken (z.b. ABC- Analysen u.a.) Ausbildungshalbjahr - Korrespondenz mit ausländischen Lieferanten erledigen. - Auswirkungen der Produkthaftung innerhalb von EU-Ländern kennenlernen. Zu 2.1. Warenverkauf (EU) ( 3 Abs.1 Nr. 2 Buchstabe a) - Anfragen aus EU-Ländern bearbeiten. - Korrespondenz mit ausländischen Kunden erledigen. - Bei Beratungs- und Verkaufsgesprächen mit ausländischen Kunden mitwirken und entsprechende Geschäftsvorfälle veranlassen und bearbeiten Ausbildungshalbjahr Zu 2.2. Markt und Werbung/Marketing (EU) ( 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) - Unterschiedliche Werbemaßnahmen unter Berücksichtigung EU-länderspezifischer Besonderheiten erläutern Ausbildungshalbjahr Zu 2.4. Warenversand/Logistik einschl. Transport- und Speditionswesen (EU) ( 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe d) - Grenzüberschreitenden Warenverkehr, unter Berücksichtigung zolltechnischer und exportrelevanter Richtlinien abwickeln. - Bei der Auswahl von Verkehrs- /Transportleistungen mitwirken Ausbildungshalbjahr Zu 3.1. Zahlungsverkehr (EU) ( 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a) - Grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr unter Berücksichtigung internationaler Zahlungsströme, unterschiedlicher Währungen, nationaler und internationaler Finanzierungsmodalitäten abwickeln Ausbildungshalbjahr Zu 3.3. Kostenrechnung/Controlling ( 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe c) - Bezogen auf die Aufgabe, Zielsetzung und organisatorische Struktur des betrieblichen Controlling, bei der Erfassung, Erstellung und Auswertung von Kennzahlen zur Beurteilung definierter Leistungselemente mitwirken. - Kennzahlen und Leistungsdaten auswählen und in Bezug zu unternehmerischen Entscheidungsprozessen setzen Ausbildungshalbjahr - Optimierungsmaßnahmen für Qualitätszirkel erarbeiten und bei der praktischen Umsetzung mitwirken (z.b. ISO 9000 ff). Seite -1-

10 Zu 4.3. Datenverarbeitung ( 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe c) - Daten mit Hilfe der EDV erfassen und anhand betriebsspezifischer Software unter Anwendung von Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Grafikprogrammen sowie Datenbanken als Grundlage für Entscheidungsprozesse aufbereiten Ausbildungsjahr Zu 5. Personalwesen (EU) ( 3 Abs. 1 Nr. 5) - Wichtige arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften der EU-Länder in der Praxis aufzeigen/anwenden. - Unterschiede der Ausbildungs- und Weiterbildungssysteme der einzelnen Partnerländer aufzeigen. - Die für die Personalsuche, -auswahl, -führung, - einsatz und -entwicklung bedeutsamen Unterschiede für die Praxis der Personalarbeit erkennen und auswerten Ausbildungshalbjahr - Unterschiede in den Grundsätzen der Arbeitnehmervertretung anderer EU-Länder mit denen des Ausbildungsbetriebes vergleichen. Neu 6. Ausbildungsbereichsübergreifende Schlüsselqualifikationen Sozial- und Methodenkompetenz - Präsentationsunterlagen, auch fremdsprachliche, nach Vorgaben erstellen. - Sonderaufgaben und Projekte, Planspiele, Simulationen, selbständig übernehmen und durchführen. - An betrieblichen Arbeitskreisen wie Qualitätszirkeln, Problemlösungsgruppen und KVP- Gruppen (kontinuierlicher Verbesserungsprozeß) mitwirken Ausbildungshalbjahr Neu 7. Fremdsprachen Fremdsprachenkenntnisse (in mindestens einer Fremdsprache) in mündlicher und schriftlicher Form berufsbezogen anwenden.. Erwünscht Auslandspraktikum Mehrmonatiges Auslandspraktikum zur Festigung und Vertiefung der o.a. Ausbildungsinhalte Ausbildungshalbjahr Ausbildungshalbjahr Freiburg/Lahr, im Februar 1998 Geschäftsbereich Berufsbildung Seite -2-

11 Anlage 6 Von der Berufsschule zusätzlich vermittelte Kenntnisse (Schulfächer und Stundentafel) Zusatzqualifikation Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen für Auszubildende im Beruf Industriekaufmann/-frau und Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel ab Ausbildungsbeginn 1999 Duales Berufskolleg in Teilzeitform (durchschnittliche Zahl der Wochenstunden) Fach 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Allgemeine Wirtschaftslehre Spezielle Wirtschaftslehre 2+1* 2 1 Rechnungswesen 2 1+1* 1 Datenverarbeitung Europabezogene Volks- und Betriebswirtschaftslehre * Englisch (1. Fremdsprache) Französisch (bzw. 2. Fremdsprache) Controlling ø Zahl der Wochenstunden Projektstunden* ø Stundenzahl insgesamt Freiburg/Lahr, im Mai 1999 Geschäftsbereich Berufsbildung * Projektstunden = Eigenständige Bearbeitung von Projekten durch die Auszubildenden in der Schule ohne direkte Betreuung durch eine Lehrkraft. Der in der Zeit des Auslandsaufenthaltes ausfallende Berufsschulunterricht wird während der gesamten sonstigen Ausbildungszeit vor- oder nachgeholt.

12 Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen für Auszubildende in den Ausbildungsberufen Industriekaufmann/-frau und Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom und des Änderungsbeschlusses des Berufsbildungsausschusses vom erlässt die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein als zuständige Stelle nach 44 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 14. August 1969 (BGBl. I, S. 1112), zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 25. März 1998 (BGBI I, S. 596ff.), in Verbindung mit der Prüfungsordnung für Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen folgende Rechtsvorschriften: Zusatzqualifikation Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen 1 Ziel der Prüfung (1) Die Prüfung dient dem Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Erfahrungen, die Auszubildende in den anerkannten Ausbildungsberufen Industriekaufmann/Industriekauffrau oder Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel über die in den jeweiligen Ausbildungsordnungen vorgeschriebenen Inhalte hinaus erworben haben. (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der/die Prüfungsteilnehmer/-in die in den 3 bis 5 genannten Prüfungsgebiete beherrscht und praxisgerecht umsetzen bzw. anwenden kann. 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer - im anerkannten Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau oder Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel ausgebildet wird und - glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen in den in den 3 bis 5 aufgeführten Gebieten erworben hat. (2) Die Glaubhaftmachung erfordert i.d.r. die Vorlage einer entsprechenden Bestätigung des Ausbildungsbetriebes. (3) Die Zulassung kann frühestens mit der Zulassung zur Abschlussprüfung im jeweiligen anerkannten Ausbildungsberuf erfolgen. (4) Die Zulassung zur Prüfung in der Zusatzqualifikation steht unter der auflösenden Bedingung der bestandenen Abschlussprüfung im nach Absatz 1 jeweils zugrundeliegenden anerkannten Ausbildungsberuf. 3 Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung (1) Die Prüfung besteht aus den Prüfungsfächern (a) Europabezogene Betriebswirtschaftslehre (b) Fremdsprachen in der kaufmännischen Anwendung (2) Die Prüfung wird in beiden Prüfungsfächern schriftlich und mündlich durchgeführt. (3) Die schriftliche Prüfung im Prüfungsfach Europabezogene Betriebswirtschaftslehre kann gemeinsam mit der Berufsschule durchgeführt werden. Seite - 1 -

13 4 Prüfungsfach Europabezogene Betriebswirtschaftslehre (1) In der schriftlichen Prüfung soll der Prüfling in 120 Minuten mehrere praxisbezogene Aufgaben bearbeiten. Hierfür kommen insbesondere folgende Gebiete, jeweils unter Berücksichtigung der internationalen Aspekte im Rahmen der EU in Betracht: - Warenein- und -verkauf mit Auftragsbearbeitung - Absatzförderung/Werbung/Marketing - Versand/Logistik - Internationaler Zahlungsverkehr - Kostenrechnung/Controlling (2) In der mündlichen Prüfung hat der Prüfling in einem verkaufsbetonten Prüfungsgespräch die europabezogenen Kenntnisse und Erfahrungen, insbesondere aus den Bereichen Warenein- und - verkauf/marketing/logistik und internationaler Zahlungsverkehr nachzuweisen. Das Prüfungsgespräch soll nicht länger als 20 Minuten dauern. 5 Prüfungsfach Fremdsprachen in der kaufmännischen Anwendung (1) Die Fremdsprachenprüfung ist schriftlich und mündlich in zwei Fremdsprachen durchzuführen. (2) Die schriftliche Prüfung umfasst jeweils in insgesamt maximal 145 Minuten folgende Leistungen: (a) Einen Geschäftsbrief nach Stichwortangaben in Deutsch formgerecht in der Fremdsprache formulieren. Richtzeit: 45 Minuten (b) Eine kurzgefasste schriftliche Mitteilung per moderner Telekommunikation (z.b. Fax) zu einem in der Fremdsprache vorgegebenen Geschäftsfall in der Fremdsprache formulieren. Richtzeit: 30 Minuten (c) Einen Vermerk in Deutsch über ein in der Fremdsprache geführtes Gespräch formulieren. Richtzeit (einschließlich Aufgabendarbietung): 20 Minuten (d) Einen Vermerk in Deutsch über einen in der Fremdsprache abgefassten Geschäftsbrief formulieren. Richtzeit: 30 Minuten (e) Nachweis der allgemeinen Fremdsprachenbeherrschung durch einen C-Test (besondere Form eines Wortergänzungstests) oder durch eine Weiterentwicklung dieses Testverfahrens. Richtzeit: 20 Minuten Der/die Prüfungsteilnehmer/in darf in den Teilen a.) - d.) ein allgemeines zweisprachiges Wörterbuch benutzen. (3) Die mündliche Prüfung umfasst jeweils in insgesamt maximal 20 Minuten folgende Leistungen: (a) Ein Telefongespräch allgemein geschäftlicher Natur in der Fremdsprache führen. (b) Ein Gespräch in der Fremdsprache führen. Dabei soll der Prüfling nachweisen, dass er - sich über Themen aus seinem Ausbildungsberuf (incl. Zusatzqualifikation) in der Fremdsprache unterhalten kann und - häufig auftretende Alltagssituationen (z.b. Vorstellen/Begrüßen etc.) sprachlich angemessen bewältigen kann. Seite - 2 -

14 6 Zulassung zur mündlichen Prüfung (1) Die Zulassung im Prüfungsfach Europabezogene Betriebswirtschaftslehre ist zu versagen, wenn in der schriftlichen Prüfung in diesem Fach nicht mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden. (2) Die Zulassung zur mündlichen Prüfung im Prüfungsfach Fremdsprachen in der kaufmännischen Anwendung ist zu versagen, wenn in der schriftlichen Prüfung in diesem Fach eine Prüfungsleistung gemäß 5 Abs. 2 Ziffer (a) bis (e) mit ungenügend oder mehr als eine Prüfungsleistung mit mangelhaft bewertet wurde. 7 Bestehen der Prüfung (1) Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn (a) im Prüfungsfach Europabezogene Betriebswirtschaftslehre in der schriftlichen Prüfung und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden und (b) im Prüfungsfach Fremdsprachen in der kaufmännischen Anwendung die Prüfung in einer der beiden Fremdsprachen bestanden wurde. Die Prüfung in einer Fremdsprache ist bestanden, wenn der Teilnehmer in der schriftlichen Prüfung nicht mehr als eine mangelhafte Leistung und in der mündlichen Prüfung keine Leistung, die schlechter als ausreichend bewertet wurde, erbracht hat. 8 Prüfungszeugnis und Gesamtergebnis der Prüfung (1) Über die bestandene Prüfung stellt die Kammer ein Zeugnis aus, in dem die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsleistungen und das Gesamtergebnis in Punkten und Noten aufgeführt sind. Das Gesamtergebnis ergibt sich als arithmetisches Mittel der Ergebnisse der beiden Prüfungsfächer Europabezogene Betriebswirtschaftslehre und Fremdsprachen in der kaufmännischen Anwendung. (2) Das Ergebnis im Prüfungsfach Europabezogene Betriebswirtschaftslehre ergibt sich als arithmetisches Mittel aus der Bewertung der schriftlichen und der mündlichen Prüfung in diesem Fach. (3) Das Ergebnis im Prüfungsfach Fremdsprachen in der kaufmännischen Anwendung ergibt sich je Fremdsprache als arithmetisches Mittel der Bewertung der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prüfung in diesem Fach. Dabei wird das Ergebnis in der schriftlichen Prüfung als arithmetisches Mittel der Prüfungsteile (a) bis (e) gemäß 5 Abs. 2 ermittelt und das Ergebnis der mündlichen Prüfung als arithmetisches Mittel der Prüfungsteile (a) und (b) gemäß 5 Abs. 3. (4) Über die erfolgreiche Prüfung im Prüfungsfach Fremdsprachen in der kaufmännischen Anwendung erteilt die Kammer je Fremdsprache zusätzlich ein Zeugnis gemäß der von der Kammer erlassenen Rechtsvorschrift Zusatzqualifikation Fremdsprache für kaufmännische Auszubildende. Seite - 3 -

15 9 Sonstige Bestimmungen Soweit diese Rechtsvorschriften nichts Abweichendes regeln, findet die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen sinngemäß Anwendung. 10 Inkrafttreten Diese Rechtsvorschriften sind mit Verkündung im Mitteilungsblatt der Kammer am in Kraft getreten. Die Änderungen treten am Tag nach ihrer Verkündigung im Mitteilungsblatt der Kammer in Kraft. Die Besonderen Rechtsvorschriften sind durch das Wirtschaftsministerium mit AZ /35-39 am genehmigt worden. Freiburg, den 10. Januar Der Präsident Georg Fröhner... Der Hauptgeschäftsführer Dr. Norbert Euba Seite - 4 -

16 Liste der Ausbildungsbetriebe Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein Im Bereich der Hauptstelle Freiburg Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau Kaufmann/-frau im Großund Außenhandel Ascom Energy Systems Werk Teningen Tscheulinstraße Teningen Kadabell & Co. KG Ludwig-Kegel-Straße Lenzkirch Thieme & Co. KG Tullastraße Teningen DUBSTA Export-Import Güterhallenstr Freiburg Ch. Beha Techn. Neuentwicklungen In den Engelmatten Glottertal EHT Werkzeugmaschinen Emmendinger Str Teningen Upat & Co. Freiburger Straße Emmendingen IVP Gewerbestraße Buchenbach Ferromatik Milacron Maschinenbau Riegeler Straße Malterdingen Messmer Pen Schützenstraße Emmendingen YSTRAL Maschinenbau+ Processtechnik Wettelbrunner Straße Ballrechten-Dott. Freiburger Stahlhandel & Co. KG Auerstraße Freiburg Pfizer Arzneimittelwerk Gödecke Mooswaldallee Freiburg Micronas Hans-Bunte-Straße Freiburg Raimann Holzoptimierung & Co. KG Weißerlenstr Freiburg ABC Telekommunikation Schwarzwaldstraße Freiburg Gütermann AG Landstraße Gutach/Breisgau Nylstar Engesserstraße Freiburg Risdon Kunststoffverpackungen Rheinwaldstr Neuenburg Hekatron Brühlmatten Sulzburg Hans Oetiker Metallwaren- Apparatefabrik Üsenberger Straße Endingen Werner Riester & Co. KG Renkenrunsstraße Müllheim GE Medical Systems Information Technologies Munzinger Straße Freiburg Rhodia Acetow AG Engesserstraße Freiburg Schurter Elsässer Straße Endingen IMS Connector Systems Obere Hauptstraße Löffingen Schölly Fiberoptic Robert-Bosch-Straße Denzlingen SICK AG Erwin-Sick-Str Waldkirch Stand: Oktober

17 Liste der Ausbildungsbetriebe Europäisches Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein Im Bereich der Hauptgeschäftsstelle Lahr Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau Kaufmann/-frau im Großund Außenhandel Herrenknecht AG Schlehenweg Schwanau MAJA-Maschinenfabrik Hermann Schill & Co. KG Tullastr Kehl Parker Hannifin Zweigniederlass. Offenburg Robert-Bosch-Straße Offenburg AHG Autohaus Offenburg Schutterwälder Str Offenburg Brüder Neumeister Maschinen- und Gerätebau Gottlieb-Daimler-Straße Lahr Progress-Werk Oberkirch AG Industriestraße Oberkirch Etol-Werk Eberhard Tripp & Co. OHG Allerheiligenstraße Oppenau CIDELCEM ISECO Wilhelmstraße Offenburg Bürstner & Co. KG Weststraße Kehl Gerd Rodermund & Co. KG Schmiedeweg Mahlberg Weber & Lederer & Co. KG Lotzbeckstraße Lahr Orsay Tannenstraße Willstätt BSW Anlagenbau und Ausbildung Weststraße Kehl Sapa Aluminiumprofile Industriestraße Offenburg Duravit AG Werderstraße Hornberg Pfeiffer & May Offenburg KG Carl-Zeiss-Straße Offenburg Meiko Maschinenbau & Co. Englerstr Offenburg Müller Offenburg & Co. KG Englerstr Offenburg PMD Moden Handels Herzthauen Willstätt Schneider Electric Motion Breslauer Str Lahr Ytong Deutschland AG Betriebsstätte Rheinau Rheinstraße Rheinau Hydro-Gerätebau & Co. KG Hebezeuge Anfeldstraße Biberach Zehnder Wärmekörper Almweg Lahr Kohler Maschinenbau Oberweier Hauptstraße Friesenheim Papierfabrik August Koehler AG Hauptstr Oberkirch Marconi Communications Werk Offenburg Max-Planck-Straße Offenburg Nester Wellpappe Am Stadtpark Lahr Stand: Oktober

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