Leiterin Studiengang BWL-Steuern und Prüfungswesen. Studiengang BWL-Steuern und Prüfungswesen

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1 INFORMATIONSMAPPE STUDIENGANG BWL- STEUERN UND PRÜFUNGSWESEN MIT DEN SCHWERPUNKTEN - UNTERNEHMENSSTEUERN - FINANZ- UND RECHNUNGSWESEN Kontakt: Prof. Dr. Elke Heizmann, StB Leiterin Studiengang BWL-Steuern und Prüfungswesen Prof. Dr. Stefan Leukel, StB / WP Studiengang BWL-Steuern und Prüfungswesen Isolde Fichtner Sekretariat Anschrift: DHBW Mosbach Lohrtalweg 10, D Mosbach Tel ++49/ (0) , Fax ++49/(0) heizmann@dhbw-mosbach.de leukel@dhbw-mosbach.de fichtner@dhbw-mosbach.de Internetadresse:

2 - 2 - Inhalt: Seite Konzeption und Inhalt (kommentierte Präsentation) des Studiengangs 3 Studienplan nach dem Fünf-Säulen-Konzept 10 Allgemeine Hinweise zum dualen Studium an der DHBW Mosbach 12 Merkblatt Gebühren und Beiträge (Studierende) 13 Grundsätze für die Eignung von Ausbildungsstätten der Berufsakademien (i. d. R. bei Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen erfüllt) 14 Musterausbildungsvertrag 17 Firmenprofil Kurzdarstellung des Ausbildungsunternehmens 20 Praxisplan 21 Merkblatt über die Kranken- und Pflegeversicherung der Studentinnen und Studenten 22 Übernahme von Studiengebühren durch den Arbeitgeber 24 Firmenliste Aufnahmeformular 26 Blockplanung (Lage der Theorie- und Praxisphasen) 29 Lageplan / Anfahrtsskizze 30 PDF Seite 2

3 Kommentierte Präsentation Studiengang BWL - Steuern und Prüfungswesen Die Duale Hochschule Baden- Württemberg Standort Mosbach (DHBW Mosbach) - ehemalige Berufsakademie Mosbach erweiterte im Jahr 2005 das Studienangebot. Seit Oktober 2005 existiert der Studiengang BWL- Steuern und Prüfungswesen. Studiengang BWL-Steuern und Prüfungswesen Ein Studium mit den Schwerpunkten Unternehmenssteuern Finanz- und Rechnungswesen Studiengang BWL Steuern und Prüfungswesen - Überraschend vielfältig und gar nicht trocken - Ziele: Ziel der Studienrichtung ist es, Studierenden nach einem dreijährigen dualen Studium fundierte Kenntnisse aus dem Bereich des Steuerund Rechnungswesen zu vermitteln. Ziel des Studium Qualifizierte Mitarbeiter im Bereich der Unternehmenssteuern, Finanz- und Rechnungswesen Studiengang BWL Steuern und Prüfungswesen 2 PDF Seite 3

4 Kommentierte Präsentation Studiengang BWL - Steuern und Prüfungswesen Nach einem dreijährigen Studium sollen die Absolventen/innen über bestimmte Fertigkeiten verfügen, die ihnen einen sicheren Umgang mit typischen Fragestellungen aus dem Finanz-, Steuer- und Rechnungswesen ermöglichen. Ziel des Studium Grundproblematik bei Unternehmensgestaltungen / -entwicklungen sicherer Umgang mit Steuererklärungen und Steuerbescheiden Finanzwirtschaftlichen Unternehmensgrößen Studiengang BWL Steuern und Prüfungswesen Erstellung und Auswertung von Jahresabschlüssen 3 Konzept: Der Studiengang basiert auf einem 5-Säulen- Konzept. Dabei stehen die einzelnen Säulen gleichwertig nebeneinander. Sie bilden in ihrer Gesamtheit die Grundlage für ein qualifiziertes Studium, das die Erreichung oben definierter Ziele gewährleisten soll. Fünf-Säulen-Konzept der Studienrichtung Fünf-Säulen-Konzept Studiengang BWL Steuern und Prüfungswesen Recht Steuern Rechnungswesen Betriebswirtschaftslehre Ergänzungsfächer Studiengang BWL - Steuern und Prüfungswesen 4 PDF Seite 4

5 Kommentierte Präsentation Studiengang BWL - Steuern und Prüfungswesen Beteiligte Partner des dualen Studiums sind die Studierenden, die Ausbildungsbetriebe und die DHBW Mosbach. Beteiligte Partner Beteiligte Partner Studiengang BWL Steuern und Prüfungswesen Studierende Ausbildungsfirmen DHBW Mosbach Steuerberatungsunternehmen Wirtschaftsprüfungsunternehmen Unternehmen mit Steuer-, Finanz- und / oder Rechnungswesenabteilungen 5 Inhalt: Auf Basis des Rahmenstudienplans werden schwerpunktmäßig die nachfolgend dargestellten Inhalte vermittelt. Die einzelnen Kernbereiche sind hier losgelöst von formalen Rahmenstudienplänen entsprechend dem 5 Säulen Konzept in ihren Grundzügen aufbereitet. Im Bereich des Steuerwesens werden in den ersten Semestern zunächst die Grundlagen der einzelnen Steuerarten vermittelt. Mit zunehmender Semesterzahl werden die Verknüpfungen zwischen den Steuerarten aus verschiedenen Perspektiven aufgezeigt und komplexe Themenbereiche problemorientiert bearbeitet. Wesentliche Inhalte der Studienrichtung Steuern o Besteuerung natürlicher Personen o Besteuerung juristischer Personen o Besteuerung des Leistungsverkehrs o Internationales Steuerrecht o Unternehmensumwandlungen o Rechtsformvergleich Studiengang BWL Steuern und Prüfungswesen 6 PDF Seite 5

6 Kommentierte Präsentation Studiengang BWL - Steuern und Prüfungswesen Ausgehend von der Finanzbuchhaltung wird schrittweise das Rechnungswesen gelehrt. Im Anschluss hieran stehen die Grundzüge des internationalen Rechnungswesens im Fokus. In höheren Semestern werden einzelne Themenbereiche intensiver behandelt. Der Bereich operatives Prüfungswesen umfasst z.b. die Grundlagen der Wirtschaftsprüfung, der Betriebsprüfung sowie die Kreditwürdigkeitsprüfung. Wesentliche Inhalte der Studienrichtung Rechnungswesen o Nationale Rechnungslegung o Internationale Rechnungslegung o Konzernrechnungslegung o Bilanzanalyse o Investitionsrechnung o Kosten-Leistungs-Rechnung o Operatives Prüfungswesen Studiengang BWL Steuern und Prüfungswesen 7 Das betriebswirtschaftliche Studium in der Studienrichtung Steuern und Prüfungswesen umfasst die für Betriebswirte unumgänglichen betriebswirtschaftlichen Kernfächer. Wesentliche Inhalte der Studienrichtung Betriebswirtschaftslehre o Allgemeine Betriebswirtschaftslehre o Finanzierung o Unternehmensführung Studiengang BWL Steuern und Prüfungswesen o Projektmanagement o Strategisches Management o Unternehmensbewertung o Marketing 8 PDF Seite 6

7 Kommentierte Präsentation Studiengang BWL - Steuern und Prüfungswesen Die für den Bereich des Finanz-, Steuer- und Rechnungswesen relevanten Rechtsgebiete deckt die Säule Recht mit den dort vorgesehenen Grundlagenveranstaltungen ab. Wesentlicher Inhalte der Studienrichtung Recht o Schuldrecht o Sachenrecht o Gesellschaftsrecht o Arbeitsrecht o Insolvenzrecht o Kapitalmarktrecht o Umwandlungsrecht Studiengang BWL Steuern und Prüfungswesen 9 Unter Ergänzungsfächern werden hier Fächer verstanden, die das betriebswirtschaftliche Studium abrunden. Diese Fächer fördern neben der fachlichen Kompetenz insbesondere die Methoden und Sozialkompetenz der Studierenden. Wesentliche Inhalte der Studienrichtung Ergänzungsfächer o Volkswirtschaftslehre o Mathematik und Statistik o Business English o Fachvorträge o Soft Skills (Kommunikation, Zeitmanagement, etc.) o Branchenbezogene Software Studiengang BWL Steuern und Prüfungswesen 10 PDF Seite 7

8 Kommentierte Präsentation Studiengang BWL - Steuern und Prüfungswesen Abschluss: Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums an der DHBW Mosbach sind die Absolventen/innen der Studienrichtung Steuern und Prüfungswesen qualifizierte Mitarbeiter auf dem Gebiet der Unternehmenssteuern, Finanz- und Rechnungswesen, die über eine entsprechende Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz verfügen. Studierende führen nach erfolgreichem Studium die Abschlussbezeichnung Bachelor of Arts. Qualifikation der Absolventen nach dem Studium Fach- Kompetenz Qualifizierte Mitarbeiter / Bachelor of Arts Soziale Kompetenz Methoden- Kompetenz Studiengang BWL Steuern und Prüfungswesen 11 Perspektiven: Bachelor of Arts können in allen Bereichen des kaufmännischen Finanzund Rechnungswesen eingesetzt werden. Im Anschluss an das Studium haben sie insbesondere nebenstehende Entwicklungsmöglichkeiten. Ferner können sie sich auch für weiterführende Masterstudiengänge bewerben. Perspektiven nach dem Studium Bachelors of Arts sind tätig im Bereich des Steuer-, Finanz- und Rechnungswesen als Fach- und Führungskraft in entsprechenden Abteilung Steuerberater/in Studiengang BWL Steuern und Prüfungswesen Wirtschaftsprüfer/in nach entsprechender Berufspraxis und erfolgreichem Ablegen der Berufsexamina 12 PDF Seite 8

9 Kommentierte Präsentation Studiengang BWL - Steuern und Prüfungswesen Profile: Interessenten, die sich für ein Studium in der Studienrichtung Steuern und Prüfungswesen entscheiden sollten vor dem Studium Spaß im Umgang mit Zahlen und Textanalysen habe. Während des Studiums wird ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft erwartet. Nach dem Studium verfügen Bachelor of Arts über ein solides Fundament im Bereich der Unternehmenssteuern, des Finanzund Rechnungswesens. Anforderungsprofil vor dem Studium Interessenten mit Spaß o o o am Umgang mit Zahlen. an strukturiertem Denken. an Textanalysen. o o Anforderungsprofil während dem Studium Hohe Leistungsbereitschaft Regelmäßiges Arbeiten Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit komplexen Themenstellungen o o o o Studiengang BWL Steuern und Prüfungswesen nach dem Studium Sicherer im Umgang mit Steuerdeklaration und Steuerbescheiden der Erstellung und Auswertung von Jahresabschlüssen Finanzwirtschaftlichen Kennzahlen und Unternehmensdaten der Grundproblematik von Unternehmensgestaltungen 13 Ausbildungsfirmen können Unternehmen aus dem Bereich der freien Berufe (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) sein oder Unternehmen, die über eine Steuerabteilung und / oder Finanzund Rechnungswesenabteilung verfügen. Geeignete Duale Partner Freiberufler Studiengang BWL Steuern und Prüfungswesen Steuer-, Finanz-, Rechnungswesenabteilungen Industrieunternehmen Handelsunternehmen Steuerberatungskanzleien Wirtschaftsprüfungskanzleien Dienstleistungsunternehmen 14 PDF Seite 9

10 DHBW Mosbach Studienplan der Theoriephasen nach dem Fünf-Säulen-Konzept Anlage 2 1 von 2 Säule 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. Steuern Überblick und Grundlagen des materiellen und formellen Steuersystems (Einführung in Abgabenordnung, Einkommensteuer, Umsatzsteuer) Grundlagen der Besteuerung natürlicher / juristischer Personen I (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) Besteuerung des Leistungsverkehrs und Verfahrensrecht (Abgabenordnung, Umsatzsteuer) Grundlagen der Besteuerung natürlicher / juristischer Personen II (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) Besteuerung des Leistungsverkehrs, Vermögensübergang und Verfahrensrecht (Abgabenordnung, Erbschaft-/ Schenkungsteuer, Bewertungsrecht, Umsatzsteuer) Ausgewählte Themen der Besteuerung Betriebswirtschaftliche natürlicher / juristischer Personen Steuerlehre I (Themengebiete aus Einkommensteuer, (Rechtsformvergleich) Körperschaftsteuer, Gewerbesteuerrecht) Ausgewählte Themen der Besteuerung des Leistungsverkehrs, des Vermögensübergangs und des Verfahrensrechts (Themengebiete aus Abgabenordnung, Erbschaft-/ Schenkungsteuer, Bewertungsrecht, Umsatzsteuer) Betriebswirtschaftliche Steuerlehre I (Internationales Steuerrecht) Betriebswirtschaftliche Steuerlehre II (Umwandlungssteuerrecht) Betriebswirtschaftliche Steuerlehre (Steuerliche Auswirkungen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen) Unternehmensrechnung I (Grundlagen) Unternehmensrechnung I (Unternehmensplanspiel) Unternehmensrechnung II (Einführung IFRS) Unternehmensrechnung II (Fallstudien HGB / Grundlagen IFRS) Unternehmensrechnung III (Vertiefung Kosten- Leistungsrechnung) Unternehmensrechnung III (Unternehmensbewertung) Rechnungswesen / Prüfungswesen Technik der Finanzbuchführung I Technik der Finanzbuchführung II Kosten- Leistungsrechnung Bilanzierung nach HGB Nationale / Internationale Rechnungslegung I (Vertiefung IFRS / HGB) Nationale / Internationale Rechnungslegung II (Vertiefung IFRS / HGB)) Steuerliches Rechnungswesen Bilanzanalyse Steuerliche Betriebsprüfung Konzernrechnungslegung Prüfungswesen (Wirtschaftsprüfung) Kreditwürdigkeitsprüfung Betriebswirtschaftslehre Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Dienstleistung und Produktion Marketing Investition und Finanzierung Organisation und Projektmanagment Finanzmanagement Mitarbeiterführung Personalwirtschaft Unternehmensführung Integrative Managementsysteme PDF Seite 10

11 DHBW Mosbach Studienplan der Theoriephasen nach dem Fünf-Säulen-Konzept Anlage 2 2 von 2 Säule Teilgebiete 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. Recht Einführung in das Rechtssystem, Methodenlehre BGB Schuldrecht Handelsrecht und Recht der Recht der Kapitalgesellschaften Unternehmensrecht I Personengesellschaften, (Umwandlungsrecht, Erbrecht Stiftungsrecht) BGB Sachenrecht / Zivilrecht Grundzüge des Arbeitsrecht Grundzüge des Insolvenzrecht Unternehmensrecht II (Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht) Volkswirtschaftslehre Mathematik / Statistik Wirtschaftspolitik II, Soziale Sicherung, Verteilungspolitik Ergänzungsfächer Grundlagen der Informationstechnologie Kommunikation, Netze Einführung in die VWL; Mikroökonomie I Mikroökonomie II Makroökonomie Geld und Währung Wirtschaftspolitik I Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler Statistik Informationstechnologie Wissenschaftliches Arbeiten Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten Wissenschaftstheorie; Wissensschaftliches Arbeiten Sprache Business English Business English Business English Business English Business English Business English Fachvorträge diverse Fachvorträge diverse Fachvorträge diverse Fachvorträge diverse Fachvorträge diverse Fachvorträge diverse Fachvorträge Soft Skills Powerpoint Planspiel Planspiel / Exkursion Planspiel Excel Word für Windows branchenbezogene EDV Programme branchenbezogene EDV Programme branchenbezogene EDV Programme diverse Soft Skills diverse Soft Skills diverse Softs Skill diverse Softs Skill diverse Soft Skills diverse Soft Skills PDF Seite 11

12 ALLGEMEINE HINWEISE ZUM DUALEN STUDIUM AN DER DHBW MOSBACH Voraussetzungen an den /die Studierende(n) Voraussetzung für ein Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg ist die allgemeine Hochschulreife, oder die dem gewählten Studiengang entsprechende fachgebundene Hochschulreife. Über einen zusätzlichen Nachweis können auch Bewerber mit Fachhochschulreife zum Studium an der DHBW zugelassen werden. Die rechtlichen Voraussetzungen für den Zugang finden Sie auf der Homepage der DHBW Mosbach. Abgeschlossener Ausbildungsvertrag (siehe Formular Ausbildungsvertrag ) zwischen Ausbildungsbetrieb und Studierendem. Voraussetzungen Ausbildungsbetrieb Ausbildungsbetrieb stellt an der DHBW Mosbach einen Zulassungsantrag (siehe Formular Firmenprofil ). Ausbildungsstätte muss in Art und Ausstattung gewährleisten können, dass die in den Studien- und Ausbildungsplänen vorgeschriebenen Inhalte des Studiengangs BWL-Steuern und Prüfungswesen vermittelt werden können (vgl. Grundsätze für die Eignung von Ausbildungsstätten; Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen erfüllen i. d. R. die geforderten Anforderungen). Die Ausbildungsstätte erstellt einen Ausbildungsplan und überreicht diesen der DHBW Mosbach. Ausbildungsstätte kann ihren Sitz auch außerhalb von Baden-Württemberg haben. Keine regionale Bindung. Ausbildungsvergütungen, Urlaub Der Ausbildungsbetrieb vereinbart mit dem /der Studierenden im Rahmen des Ausbildungsvertrages (siehe Ausbildungsvertrag ) eine monatliche Vergütung. Die Vergütung orientiert sich i. d. R. an den geltenden Branchen-Tarifverträgen bzw. Vorgaben der jeweiligen Berufskammern für Auszubildende. Die Vergütung wird durchgehend auch für die Studien- und Prüfungszeiten an der Studienakademie bezahlt. Mit der Ausbildungsvergütung fallen die üblichen Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall-, Pflegeversicherung) sowie ggf. Steuern (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) nach den jeweils geltenden gesetzlichen bzw. tarifvertraglichen Regelungen an. Als Urlaub ist der gesetzlich vorgesehene Mindesturlaub zu gewähren (Untergrenze). Der Urlaub ist in die Zeit der betrieblichen Praxisphasen zu legen. Es besteht ggf. Anspruch auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG), wenn die individuellen Voraussetzungen vorliegen. Anträge sind bei den örtlich zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen. Sonstige Kosten: Für den Ausbildungsbetrieb fallen keine Studiengebühren an. Zu den allgemeinen Studiengebühren siehe gesondertes Merkblatt (Verwaltungskostenbeitrag, Studienbeitrag, Studentenwerksbeitrag, Langzeitstudiengebühren). Unterbringung, Verpflegung, Fahrtkosten und Literaturaufwand während des Studiums haben die Studierenden selbst zu tragen. In besonderen Fällen übernehmen die Ausbildungsbetriebe freiwillig einen Teil der Kosten. Die Studierenden wohnen i. a. während der Theoriephase in Privatunterkünften in Mosbach und Umgebung. Im Internet kann unter (Kontakt/Infos Zimmerbörse) das Angebot abgerufen werden. Bewerbersuche Die DHBW Mosbach unterstützt bei der Bewerbersuche nach Absprache. Die Ausbildungsfirmen werden auf Wunsch in die Firmenliste der DHBW Mosbach aufgenommen. PDF Seite 12

13 Zahlungsmitteilung Stand: Februar 2010 Für die Dauer ihres Studiums haben alle Studierenden folgende Gebühren und Beiträge an die DHBW zu bezahlen: 1. Verwaltungskostenbeitrag Gemäß 12 Landeshochschulgebührengesetz ist von allen Studierenden ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von EUR 80,00 zu entrichten. Der Betrag ist immer zum eines Jahres fällig. 2. Studentenwerksbeitrag Gemäß 4 der Beitragsordnung des Studentenwerks Heidelberg ist von allen Studierenden ein jährlicher Studentenwerksbeitrag in Höhe von EUR 39,00 zu entrichten. Der Betrag ist immer zum eines Jahres fällig. 3. Allgemeine Studiengebühren Gemäß 3 Landeshochschulgebührengesetz werden von allen Studierenden pro Semester EUR 500,00 Studiengebühren erhoben. Die Studiengebühren sind jeweils zum und eines jeden Jahres fällig. 4. Zahlungsweise Für die Dauer Ihres Studiums an der DHBW müssen Sie somit zu den genannten Terminen folgende Beträge bezahlen: Jeweils zum 1.Oktober Jeweils zum 1. März EUR 619,00 (Studiengebühren, Verwaltungskosten- und Studentenwerksbeitrag) EUR 500,00 (Studiengebühren) Die Beträge, die am 1.Oktober fällig sind, können Sie in einer Überweisung zusammenfassen. Die Bankverbindung und den Verwendungszweck entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Gebührenbescheid über die Studiengebühren. Bitte halten Sie sich genau an den vorgegebenen Verwendungszweck. Ansonsten kann Ihre Überweisung nicht zugeordnet werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Büro für studentische Angelegenheiten, Frau Harrer (harrer@dhbw-mosbach.de). PDF Seite 13

14 MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST BADEN-WÜRTTEMBERG Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Postfach Stuttgart An die Berufsakademien - Staatliche Studienakademien im Lande Baden-Württemberg An die Außenstelle Horb der Berufsakademie Stuttgart An die Außenstelle Friedrichshafen der Berufsakademie Ravensburg Stuttgart, Durchwahl (0711) 279- Name: Aktenzeichen: 24. Juni Herr Bauer /19 (Bitte bei Antwort angeben) Grundsätze für die Eignung von Ausbildungsstätten der Berufsakademien Staatliche Studienakademien in Baden-Württemberg 1 Art und Einrichtung der Ausbildungsstätte (1) In den Ausbildungsbereichen Technik und Wirtschaft müssen Art und Umfang der Produktion, des Sortiments und der Dienstleistungen sowie die Produktions- und Arbeitsverfahren der Ausbildungsstätte gewährleisten, dass die in den Studien- und Ausbildungsplänen der jeweiligen Fachrichtung vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte vermittelt werden können. Grundsätze für die Eignung von Ausbildungsstätten der Berufsakademien Staatliche Studienakademien in Baden-Württemberg I. Mit Verwaltungsvorschrift des Wissenschaftsministeriums vom 24. September 1993, Az.: /14, wurden die Grundsätze für die Eignung von Ausbildungsstätten der Berufsakademien Staatliche Studienakademien in Baden-Württemberg bekanntgegeben. Diese Verwaltungsvorschrift ist aufgrund der Bereinigungsanordnung in der Fassung vom 8. Januar 1997 (GABl. S. 74) inzwischen außer Kraft getreten. II. Aufgrund des Beschlusses des Kuratoriums vom 12. Juni 2002 wird unter Bezugnahme auf 8 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Berufsakademien im Land Baden-Württemberg vom 1. Februar 2000 (GBl. S. 197) die Verwaltungsvorschrift in der nachfolgenden Form neu erlassen: (2) Die Ausbildungsstätte in den Ausbildungsbereichen Technik und Wirtschaft soll über eine ausreichende Einrichtung und Ausstattung verfügen. Dazu gehören insbesondere die erforderlichen Werkzeuge, Maschinen, Geräte und sonstige notwendigen Ausbildungsmittel (bürotechnische Einrichtungen, Büroorganisationsmittel, Qualifizierungsaktivitäten wie Lehrgänge, Programme, usw.). (3) Die Ausbildungsstätte im Ausbildungsbereich Sozialwesen muss personell und sachlich geeignet sein, die in den Studien- und Ausbildungsplänen vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Die dort praktizierten Arbeitsformen und die Adressaten der sozialen Arbeit (Zielgruppe) müssen gewährleisten, dass die Umsetzung der Ausbildungsinhalte, wie sie in den Studien- und Ausbildungsplänen festgelegt sind, im berufspraktischen Handeln erreicht werden. (4) Eine Ausbildungsstätte, an welcher die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte oder Ausbildungsmittel nicht in vollem Umfang vermittelt werden können, gilt als geeignet, wenn eine Ergänzung durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vorgenommen wird (z. B. Verbundausbildung). Wird die Ausbildung an mehreren Ausbildungs- Dienstgebäude: Vermittlung X.400: Internet: Innenhof Mittnachtbau VVS-Anschluss: Königstraße 46 (0711) C=DE; A=DBP; P=BWL; poststelle@mwk.bwl.de (Einfahrt Gymnasiumstraße) S - Stadtmitte Stuttgart Telefax O=MWK; S=POSTSTELLE U - Schlossplatz (Mittnachtbau) (0711) PDF Seite 14

15 stätten durchgeführt, so müssen in der Gesamtheit der Ausbildungsstätten die Grundsätze zur Eignung erfüllt sein. 2 Ausbildungspersonal (1) Wer die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte unmittelbar verantwortlich und im wesentlichen Umfang selbst vermittelt, muss hierfür fachlich und persönlich geeignet sein. (2) Die fachliche Eignung setzt voraus, dass die/der Ausbildungsleiter/in eine dem Studiengang entsprechende Qualifikation hat und eine angemessene Zeit in seinem Beruf praktisch tätig gewesen ist. (3) Von der/vom Ausbildungsleiter/in können gelegentlich oder in begrenztem Umfang Aufgaben an Personen übertragen werden, für die die fachlichen Anforderungen nach Absatz 2 nicht erfüllt sind (Fachausbilder/in). 4 Planmäßigkeit und Vollständigkeit der Ausbildung (1) Die Ausbildungsstätte im Ausbildungsbereich Technik und Wirtschaft legt dem zuständigen Dualen Senat eine Ausbildungsübersicht vor, aus der hervorgeht, dass die Ausbildung in der Ausbildungsstätte nach den geltenden Studien- und Ausbildungsplänen planmäßig und vollständig durchgeführt wird. Hierbei ist insbesondere nachzuweisen, dass die praktische Ausbildung im Betrieb - konkretisiert in den Studienplänen / Ausbildungsplänen - eingehalten und umgesetzt wird. Die Ausbildungsübersicht soll Angaben über die mit dem jeweiligen Ausbildungsschwerpunkt des jeweiligen Ausbildungshalbjahres zugeordneten Themen Gebiete/Abteilungen, in denen betriebliche Praktika stattfinden, beinhalten, betriebliche Seminare aufzeigen und ggf. Kooperationen mit anderen Ausbildungsstätten ausweisen. Die Ausbildungsübersicht im Ausbildungsbereich Sozialwesen ist zeitlich und sachlich zu gliedern. Aus ihr soll ersichtlich sein, wo die/der Auszubildende konkret tätig wird. (4) Ausbilder im Ausbildungsbereich Sozialwesen sollten möglichst nicht ausschließlich Ausbildungsaufgaben übernehmen, sondern Funktionen im jeweiligen Arbeitsfeld weiterhin ausüben. Hierzu ist erforderlich, dass in der Regel die Zahl von zwei Auszubildenden (Studierenden) pro Ausbilder nicht überschritten wird. (2) Die Ausbildungsstätten ermöglichen den Studierenden in den verschiedenen Bereichen bzw. Themen sowohl fachliches als auch soziales Lernen. Zielsetzung ist, die Selbständigkeit der Studierenden zu fördern durch z. B. Übertragung von Projektarbeiten, Mitarbeit am Tagesgeschäft und unterschiedliche Praxiseinsätze. 3 Zahl der Ausbildungsplätze (1) Die Zahl der Ausbildungsplätze muss so bemessen sein, dass die ordnungsgemäße Ausbildung gewährleistet ist. (2) Es wird empfohlen, dass Ausbilder in den Ausbildungsbereichen Technik und Wirtschaft, die ausschließlich Ausbildungsaufgaben wahrnehmen, nicht mehr als 16 Studierende ausbilden. (3) Die Ausbildungsstätte schließt vor jeder Praxisphase mit der/dem Studierenden eine Lernzielvereinbarung ab. In dem Beurteilungsgespräch am Ende der Praxisphase erhalten die Studierenden unmittelbare Rückmeldung auf ihr Lern- und Arbeitsverhalten sowie Anregungen für ihre weitere Entwicklung. (4) Die Ausbildungsstätte gewährt den Studierenden einen angemessenen Zeitraum zur Erstellung ihrer Praxisarbeiten bzw. der Studien- und der Diplomarbeit. Näheres regelt die Prüfungsordnung des Ausbildungsbereichs. (5) In der Ausbildungsstätte im Ausbildungsbereich Sozialwesen sollte sichergestellt sein, dass der/dem Auszubildende(n) Gelegenheit zu Anleitergesprächen von in der Regel wöchentlich zwei Stunden geboten wird. PDF Seite 15

16 Außerdem hat die Ausbildungsstätte die Aufgabe, innerhalb der einzelnen Ausbildungsstätte oder im Verbund von mehreren Ausbildungsstätten derselben Fachrichtung die in den Praxisplänen ausgewiesene praxisbegleitende Information und Reflexion zu vermitteln. Bei dem berufspraktischen Arbeitseinsatz der/des Auszubildenden sollte darauf geachtet werden, dass in einer bestimmten Bezugsgruppe (z. B. Erziehungsgruppe) nicht ausschließlich Auszubildende eingesetzt sind. Die Arbeit in einzelnen Gruppen sollte auch nicht die Möglichkeit beeinträchtigen, an Mitarbeiterbesprechungen teilzunehmen, sich durch Lektüre der Erziehungsakte etc. fachlich über die einzelnen zu Betreuenden zu informieren und sich auch gelegentlich an Aktivitäten außerhalb der Wohngruppe zu beteiligen. 5 Beteiligung an der Gremienarbeit bzw. in Prüfungskommissionen (1) Die Ausbildungsstätten beteiligen sich an der Gremienarbeit insbesondere an den Arbeitskreisen der Ausbildungsleiter/innen und Ausbilder/innen. Für den Dualen Senat, den Senat (academic board) und das Kuratorium erfolgt die partnerschaftliche Zusammenarbeit auf Basis des Wahlmodus in den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen. (2) Die Ausbildungsstätten erklären sich bereit, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter die Mitwirkung in den Prüfungskommissionen zu ermöglichen. Die Beteiligung betrifft insbesondere die Prüfungsteile B (praxisbezogene Prüfungsteile) und hierbei die Erarbeitung von Fallstudien, Stellung sowie Korrektur von Prüfungsaufgaben sowie die Abnahme der mündlichen Prüfung, soweit dieses Prüfungsbestandteile sind. 7 Feststellung und Überwachung der Eignung (1) Zuständig für die Feststellung, Überwachung und Aberkennung der Eignung der Ausbildungsstätte ist der Duale Senat der jeweiligen Berufsakademie. (2) Die Ausbildungsstätte benennt dem Dualen Senat den/die für die Durchführung der Ausbildung im jeweiligen Ausbildungsbereich verantwortliche(n) Ausbildungsleiter/in. (3) Die Ausbildungsstätte hat jede Änderung von Tatsachen, die der Eignungsfeststellung zugrunde lagen, unverzüglich dem Dualen Senat mitzuteilen. (4) Werden Mängel der Eignung festgestellt, so hat der Duale Senat die Ausbildungsstätte aufzufordern, innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel zu beseitigen. (5) Ist der Mangel der Eignung nicht zu beheben oder wird der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt, so wirkt der Duale Senat darauf hin, dass der betroffene Studierende seine Ausbildung in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte fortsetzen kann. III. Die Verwaltungsvorschrift wird im Gemeinsamen Amtsblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht und ab 1. Januar 2002 in Kraft gesetzt. 6 Sonstige Eignungsvoraussetzungen Studierende dürfen nicht eingestellt werden, wenn über die Ausbildungsstätte ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder wenn eine Gewerbeuntersagung rechtskräftig ausgesprochen oder für vorläufig vollziehbar erklärt worden ist. Keller Ministerialdirigent PDF Seite 16

17 STUDIEN- UND AUSBILDUNGSVERTRAG Studienbereich Wirtschaft zum Bachelor of Arts (B.A.) oder zum Bachelor of Science (B.Sc.) 1 Zwischen dem von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zugelassenen Ausbildungspartner (im folgenden Vertrag Ausbildungsstätte genannt) und dem / der an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Studierenden (im folgenden Vertrag Studierender / Studierende genannt) Name: ationalität:... Geboren am:... in:... Anschrift:... Gesetzliche Vertreter bei Personen unter 18 Jahren 2 Eltern Vater Mutter Vormund Namen, Vornamen der gesetzlichen Vertreter:... Anschrift:... wird zum Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg im Studiengang/in der Studienrichtung... Folgendes vereinbart (Im Folgenden Nichtzutreffendes bitte streichen): 3 1. GEGENSTAND DES VERTRAGES Die Duale Hochschule Baden-Württemberg vermittelt durch die Verbindung des Studiums an der Studienakademie mit der praxisorientierten Ausbildung in den beteiligten Ausbildungsstätten (duales System) die Fähigkeit zu selbstständiger Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in der Berufspraxis. Gegenstand dieses Vertrages ist der Teil der Ausbildung, welcher nach dem Rahmenstudienplan des Studiengangs den Ausbildungsstätten 4 obliegt. 2. VERTRAGSDAUER 2.1. Das Vertragsverhältnis beginnt am 1. Oktober... und endet am 30. September Kann das Prüfungsverfahren aus Gründen, die der/ die Studierende nicht zu vertreten hat, nicht innerhalb dieses Zeitraums abgeschlossen werden, so verlängert sich der Vertrag entsprechend, längstens um 2 Monate Besteht der/ die Studierende die Bachelorprüfung in dem oben bezeichneten Studiengang nicht, so verlängert sich der Vertrag auf sein/ ihr Verlangen bis zur nächsten Wiederholungsprüfung. Besteht der/ die Studierende die zulässige(n) Wiederholungsprüfung(en) nicht, so endet der Vertrag mit dem Nichtbestehen der zulässigen Wiederholungsprüfung(en). 3. PROBEZEIT 3.1. Die Probezeit beträgt 3 Monate Die Zeiten des Studiums an der Studienakademie zählen nicht zur Probezeit, so dass diese Zeiten bei der Berechnung der Probezeit nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus verlängert sich die Probezeit um den Zeitraum der Unterbrechung, sofern die Ausbildung in der Ausbildungsstätte während der Probezeit um mehr als ein Drittel dieser Zeit unterbrochen wird. 4. DURCHFÜHRUNG DES STUDIUMS 4.1. Die Studienphasen werden an der Studienakademie... durchgeführt Die Ausbildungsphasen werden in... durchgeführt. Die Ausbildungsstätte behält sich einen Einsatz in anderen Ausbildungsstätten und -orten vor, soweit dies zur Erreichung des Studien- und Ausbildungsziels erforderlich ist. Bei den internationalen Studiengängen sind bis zu sechs Monate Ausbildung im Ausland zu absolvieren (umfasst sowohl das Studium als auch die Ausbildung). Auch bei den deutschsprachigen Studiengängen kann es im Einzelfall zu einem Auslandseinsatz kommen, auf den jedoch kein Anspruch besteht. Die Ausbildungsphasen werden entsprechend der Rahmenvorgaben der Dualen Hochschule Baden-Württemberg absolviert und sind dem Studierenden durch die Ausbildungsstätte rechtzeitig mitzuteilen. Für die gesamte Dauer der Ausbildung wird ein individueller Ausbildungsplan erstellt Die Verknüpfung von Studien- und Ausbildungsphasen wird durch den Rahmenstudienplan des Studiengangs und durch die Studien- und Prüfungsordnung sichergestellt Die Abschlussbezeichnung richtet sich nach dem Studiengang. Vertretungsberechtigt sind beide Eltern gemeinsam, soweit nicht die Vertretungsberechtigung nur einem Elternteil zusteht. Ist ein Vormund bestellt, so bedarf dieser zum Abschluss des Ausbildungsvertrages der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Der Vertrag entfaltet nur Rechtwirkungen, wenn der / die Studierende von der Hochschule gemäß 60 des Landeshochschulgesetzes (LHG) immatrikuliert ist. Nach 9 Abs. 1 Satz 6 LHG sind die Ausbildungsstätten Mitglieder der Dualen Hochschule nach Maßgabe des 65b LHG. PDF Seite 17 1

18 5. PFLICHTEN DER AUSBILDUNGSSTÄTTE Die Ausbildungsstätte verpflichtet sich, 5.1. Eignung - dafür zu sorgen, dass die Ausbildungsstätte die von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg festgelegten Eignungsvoraussetzungen erfüllt, - dafür zu sorgen, dass die Feststellung der Eignung der Ausbildungsstätte durch den Hochschulrat und die Überwachung der Eignung durch die für die Qualitätssicherung zuständigen Gremien und Personen ermöglicht wird und die hierfür notwendigen Auskünfte erteilt und Unterlagen vorgelegt werden sowie die Besichtigung der Ausbildungsstätten gestattet wird; 5.2. Ausbildungsziel; Ausbildungsplan - dafür zu sorgen, dass der/ dem Studierenden die Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflichen Erfahrungen vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungsziels nach dem Rahmenstudienplan des Studiengangs erforderlich sind, - die Ausbildung nach der diesem Vertrag beigefügten sachlichen und zeitlichen Gliederung des Ausbildungsablaufes (Ausbildungsplan) so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann; 5.3. Ausbilder/Ausbilderin; Anleiter/Anleiterin - geeignete Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen mit der Ausbildung zu beauftragen und der Studienakademie einen Ausbildungsverantwortlichen nach 65 b Abs. 3 LHG zu benennen Rahmenstudienplan des Studiengangs - dem/ der Studierenden vor Beginn der Ausbildung den Rahmenstudienplan des Studiengangs zur Verfügung zu stellen; 5.5. Ausbildungsmittel - dem/ der Studierende(n) leihweise die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge, Werkstoffe und Fachliteratur zur Verfügung zu stellen, die für die Ausbildung in den betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungsstätten erforderlich sind. Dies betrifft nicht Lernmittel, die für das Studium an der Studienakademie erforderlich sind; 5.6. Freistellung; Studium - den Studierenden/ die Studierende für die Studienphasen an der Studienakademie sowie für die Teilnahme an den Prüfungen, die außerhalb der Studienphasen stattfinden, freizustellen sowie zum Studium an der Studienakademie anzuhalten. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte stattfinden; 5.7. Ausbildungsbezogene Tätigkeiten - dem/ der Studierenden nur Tätigkeiten zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen und dem Ausbildungsstand angemessen sind; 5.8. Anmeldung zur Zulassung und Immatrikulation - den Studierenden/ die Studierende zur Zulassung und zur Immatrikulation an der jeweiligen Studienakademie anzumelden; 6. VERGÜTUNG UND SONSTIGE LEISTUNGEN 6.1. Die monatliche Vergütung des / der Studierenden beträgt im 1. Studienjahr..Euro im 2. Studienjahr.. Euro im 3. Studienjahr.. Euro 6.2. Die Vergütung wird spätestens am letzten Arbeitstag des Monats gezahlt Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Die Ausbildungsstätte trägt die Kosten für die ihr nach dem Vertrag obliegenden Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte gemäß Ziffer 4.2., soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Der Umfang der Kostenerstattung richtet sich nach den einschlägigen Regelungen Berufskleidung Wird von der Ausbildungsstätte besondere Berufskleidung vorgeschrieben, so wird sie von ihr zu Verfügung gestellt Fortzahlung der Vergütung Dem/ der Studierenden wird die Vergütung auch gezahlt (1) für die Zeit der Freistellung gemäß Ziffer 5.6., (2) bis zur Dauer von 6 Wochen, wenn er/ sie a) sich für die Ausbildung bereithält, diese aber ausfällt, b) infolge unverschuldeter Krankheit nicht an der Ausbildung teilnehmen kann, c) aus einem sonstigen, in seiner/ ihrer Person liegenden Grund unverschuldet verhindert ist, seine/ ihre Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis zu erfüllen. 7. PFLICHTEN DES/DER STUDIERENDEN Der/ die Studierende hat sich zu bemühen, die Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflichen Erfahrungen zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit zu erreichen. Er/sie verpflichtet sich insbesondere, 7.1. Lernpflicht - die ihm/ ihr im Rahmen seiner/ ihrer Ausbildung übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft auszuführen; 7.2. Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studienakademie, sonstige Ausbildungsmaßnahmen - an den Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studienakademie sowie an sonstigen Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen; 7.3. Weisungsgebundenheit - den Weisungen zu folgen, die ihm/ ihr im Rahmen der Ausbildung vom Ausbilder/Anleiter bzw. von der Ausbilderin/der Anleiterin und von anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden; 7.4. Betriebliche Ordnung/Dienstordnung - die für die jeweilige Ausbildungsstätte geltende Ordnung zu beachten; 7.5. Sorgfaltspflicht - Ausbildungsmittel, Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen pfleglich zu behandeln und sie nur zu den ihm/ ihr übertragenen Arbeiten zu verwenden; 7.6. Betriebsgeheimnisse - über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auch nach seinem/ ihrem Ausscheiden Stillschweigen zu wahren; 7.7. Benachrichtigung - bei Fernbleiben von der Ausbildung, von Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studienakademie oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen unter Angabe von Gründen unverzüglich die Ausbildungsstätte zu benachrichtigen und ihr bei Krankheit oder Unfall die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche PDF Seite 18 2

19 Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, haben Studierende eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauf folgenden Arbeitstag vorzulegen. Die Ausbildungsstätte ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen Mitteilung über Noten - die Ausbildungsstätte über die von ihm/ ihr erzielten Noten jedes Semester unverzüglich zu informieren Beurlaubung - einen Antrag auf Beurlaubung ( 61 LHG) bei der Studienakademie für ein Auslandsstudium und ein Auslandspraktikum nur dann zu stellen, wenn sich die Ausbildungsstätte damit einverstanden erklärt hat. 8. WÖCHENTLICHE AUSBILDUNGSZEIT 8.1. Die regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit in der Ausbildungsstätte beträgt.. Stunden Über die regelmäßige wöchentliche Ausbildungszeit hinausgehende Stunden werden mit 1/ 100 der monatlichen Vergütung bezahlt oder durch entsprechende Freizeit ausgeglichen; dies gilt nur, soweit sie von der Ausbildungsstätte veranlasst wurden. 9. URLAUB 9.1. Der / Die Studierende hat Anspruch im Jahr 20.. im Jahr im Jahr im Jahr auf Urlaub in Höhe von Werktagen.... Arbeitstagen Der Urlaub soll zusammenhängend und in der Zeit der betrieblichen Ausbildung gewährt und genommen werden. Während des Urlaubs darf der/ die Studierende keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit ausüben. 10. KÜNDIGUNG Kündigung während der Probezeit Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden Kündigungsgründe Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur gekündigt werden, (1) wenn die Exmatrikulation auf Antrag ( 62 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 LHG), nach 62 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2, Nr. 3 und Nr. 5 LHG oder nach 62 Abs. 3 LHG ausgesprochen worden ist, (2) aus einem anderen wichtigen Grund Form der Kündigung Die Kündigung muss schriftlich, im Fall der Ziffer unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen Unwirksamkeit einer Kündigung Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem/ der zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind Schadensersatz bei vorzeitiger Auflösung durch die Ausbildungsstätte oder den Studierenden/ die Studierende Wird das Ausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann die Ausbildungsstätte oder der/ die Studierende Schadensersatz verlangen, wenn der andere den Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Das gilt nicht bei der Kündigung wegen einer Exmatrikulation auf Antrag nach Ziffer 10.2.(1) Aufgabe des Betriebes, Wegfall der Ausbildungseignung Bei Kündigung des Ausbildungsverhältnisses wegen Betriebsaufgabe oder wegen Wegfalls der Ausbildungseignung verpflichtet sich die Ausbildungsstätte, mit Hilfe der Studienakademie sich rechtzeitig um eine weitere Ausbildung in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen. 11. ZEUGNIS Die Ausbildungsstätte stellt dem/ der Studierenden bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ein Zeugnis aus. Es muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Ausbildung sowie über die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und beruflichen Erfahrungen des/ der Studierenden, auf Verlangen des/ der Studierenden auch Angaben über Führung und Leistung. 12. AUSSCHLUSSFRISTEN Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis sind innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit geltend zu machen. Ansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der/ die Studierende durch unverschuldete Umstände nicht in der Lage war, diese Frist einzuhalten. 13. SONSTIGE VEREINBARUNGEN Ergänzende Nebenabreden** bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und müssen zusammen mit dem Ausbildungsvertrag zur Zulassung zum Studium bei der Studienakademie vorgelegt werden Die Vereinbarungen in den Ziffern 1 bis 13 sind unabdingbar..., den..... Die Ausbildungsstätte (Stempel, Unterschrift). Der Studierende/ Die Studierende (Unterschrift). ggf. gesetzliche Vertreter (Unterschrift) Der Vertrag ist in drei gleich lautenden Ausfertigungen ausgestellt und von den Vertragsschließenden eigenhändig unterschrieben. ** Unzulässige Nebenabreden sind u. a. Abreden über eine Bindung nach Beendigung der Ausbildung oder über einen Kostenersatz bei einem Wechsel des Arbeitgebers nach Beendigung der Ausbildung; dies gilt nicht für Rückzahlungsvereinbarungen über von der Ausbildungsstätte gegebenenfalls freiwillig bezahlte Studiengebühren. PDF Seite 19 3

20 Kurzdarstellung des Ausbildungsunternehmens (Firmenprofil) im Studiengang BWL-Steuern und Prüfungswesen Über die Zulassung als Ausbildungsbetrieb beschließt der Hochschulrat der DHBW Mosbach. Hierzu bitten wir um folgende Angaben: Name, Anschrift, Telefon, Fax, Web-Adresse des Unternehmens: Branche: Betriebsform: Firmenstruktur (bei verbundenen Unternehmen): Anzahl der Mitarbeiter: davon Auszubildende: Die Ausbildungsinhalte werden in unserem Haus intern voll vermittelt: Die Ausbildungsinhalte werden in unserem Haus intern nur teilweise vermittelt (Externe Vermittlung bitte im Ausbildungsplan darlegen): Der Ausbildungsplan für unsere Studierenden ist beigefügt wird nachgereicht bis (Anleitung für die Erstellung eines Praxisplans als Download unter Rubrik Download ) Verantwortlich für die betriebliche Ausbildung ist (z.b. Geschäftsführer/ Personalleiter) (Name, Funktion, Tel.Nr., ): Beauftragter Ansprechpartner (Name, Funktion, Tel.Nr., ): Ansprechpartner in den Funktionsbereichen (Name, Funktion, Tel.Nr., ): Wir haben die Grundsätze für die Eignung von Ausbildungsstätten erhalten und werden die dort gegebenen Richtlinien beachten. Ort, Datum Stempel, Unterschrift Bitte zurück per Post oder per FAX an Danke! PDF Seite 20

21 DHBW Mosbach Übersicht über Allgemeine Anforderungen an den Praxisplan Säule 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5. Sem. 6. Sem. Praxismodul I Praxismodul II Praxismodul III Allgemein Lernziele der Praxisphase Der Praxisplan sollte zeitlich und inhaltlich an die Besonderheiten des jeweiligen Ausbildungsunternehmens angepasst werden und den individuellen Kenntnisstand des Studierenden berücksichtigen. Dabei sind betriebliche Schwerpunktsetzungen und Anpassungen möglich. Bei den Freien Berufen ist der Rahmenplan in Übereinstimmung mit dem Berufsrecht anzuwenden. Aus den nachfolgend benannten Lerninhalten sollten Grundlagen aus nachfolgenden Bereichen vermittelt werden. Die Studierenden lernen den Aufbau und die Organisation des Ausbildungsbetriebs kennen. Die im Betrieb verwendete EDV-technische Unterstützung ist den Studierenden vertraut und kann in den Grundfunktionen angewandt werden. Die Studierenden erhalten die Fähigkeit einfache betriebsspezifische Sachverhalte eigenständig im Rahmen einer Buchhaltung zu erfassen. Daneben erfolgt der erste Einstieg in die Erstellung einfacher betriebsspezifischer Steuererklärungen. Ferner lernen die Studierenden einzelne Auswertungsmöglichkeiten des Rechnungswesens kennen, um erste Aussagen über die verarbeiteten Daten treffen zu können. Die Studierenden erhalten die Möglichkeit an konkreten Projekten des internen und Die Studierenden sammeln in dieser Praxisphase vertiefte Kenntnisse. externen Rechnungswesens teilzunehmen, um die theoretischen Kenntnisse Insbesondere können sie eigenständig ausgewählte Bereiche der anhand praktischer Fälle umsetzen zu können. Sie lernen z. B. mit welchen Werten Jahresabschlusserstellung bearbeiten und an komplexen Steuererklärungen einzelne Bilanzposten anzusetzen sind und wie diese Werte in der Praxis ermittelt mitwirken. Das kann sich je nach den Mandaten und Aufgabengebieten der werden oder wie z. B. eine Kalkulation, ein Finanzplan o. ä. zu erstellen und / oder Ausbildungskanzlei auch auf einfache internationale Fälle, Konzernfälle und zu interpretieren ist. Sie werden mit betriebsspezifischen Problemen aus dem Unternehmenszusammenschlüsse beziehen. Die Studierenden nehmen u. a. auch Finanz- / Rechnungswesen konfrontiert und erlangen eine Vertrautheit mit an Kunden- / Mandantengesprächen teil. Sie können im Rahmen von Kunden- / entsprechenden Problemlösungstechniken. Im Bereich der Besteuerung sind die Mandantengesprächen u. a. fachbezogene Sachverhalte präsentieren und erörtern. Studierenden in der Lage eigenständige Lösungsvorschläge bezüglich steuerartenrechtlicher und verfahrensrechtlicher sowie eingeschränkt anderer rechtlicher Fragestellungen auszuarbeiten Sie wirken an der Bearbeitung schwieriger Steuererklärungen mit. Betriebsablauf: z. B. Einführung in den organisatorischen Ablauf und das Qualitätsmanagement des Ausbildungsbetriebs Zusammenwirken der einzelnen Bereiche BWL / Qualitätsmanagement: z.b. Einführung in ausgewählte Bereiche der Betriebswirtschaftslehre ( z. B. Mitarbeit an der Erstellung / Auswertung von einfachen typischen Kennzahlen, einfachen Finanz- / Investitionsplänen, Kosten- und Leistungsrechnung, etc.) Eigenorganisation (z. B. Prozessabläufe, Honorargestaltung) - Anwendung ausgewählter Bereiche der Betriebswirtschaftslehre (z. B. Erstellung / Auswertung von typischen Kennzahlen, einfachen Finanz- / Investitionsplänen, einfachen Bereichen der Kosten- und Leistungsrechnung etc.) BWL / Qualitätsmanagement: z. B. Mitarbeit ausgewählter betriebswirtschaftlicher Fragestellungen (z. B. aus dem Bereich des Controlling, der Finanzierung, der Investition etc.) Mandanten- / Kundenkontakte (z. B. Teilnahme an Besprechungen und Präsentationen, etc.) - Mitarbeit ausgewählter Bereiche betriebswirtschaftlicher Fragestellungen Lerninhalte der Praxisphase Rechnungswesen: z. B. Einführung in die Finanzbuchhaltung / Rechnungswesen Arbeiten mit den entsprechenden Buchhaltungs-/Rechnungswesensystemen - Kennenlernen verschiedener Auswertungsmöglichkeiten Besteuerung: z. B. Einführung in die Erstellung einfacher Steuererklärungen - Arbeiten mit Steuererklärungssystemen - Mitarbeit an der Erstellung einfacher Steuererklärungen/-anmeldungen Mitarbeit an der Überprüfung von Steuerbescheiden Arbeiten mit Steuererklärungsprogrammen Rechnungswesen: z. B. Einführung / Mitarbeit an der Erstellung von Jahresabschlüssen Erstellung von Jahresabschlüssen Bearbeitung einzelner Jahresabschluss-posten Einführung in ausgewählte Bereiche des Rechnungswesens Besteuerung: z. B. Ermittlung steuerlicher Bemessungsgrundlagen Erstellung umfangreicher Steuererklärungen Überprüfung von Steuerbescheiden Aufgaben aus dem Steuerverfahrensrecht (z. B. Stundungsanträge, Fristverlängerungsanträge, Bescheidprüfungen etc.) - Erstellung umfangreicher Steuererklärungen Bearbeitung ausgewählter Bereiche des Wirtschaftsrechts (z. B. Handelsrecht, Recht der Personen- / Kapitalgesellschaft, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht etc.) Rechnungswesen: z. B. Bearbeitung komplexer Sachverhalte aus dem nationalen Rechnungswesen ggf. Einführung / Mitarbeit im Bereich der internationalen Rechnungslegung / Konzernrechnungslegung Besteuerung / Recht: z. B. Erstellung komplexer Steuererklärungen / Lösung komplexer Sachverhalte aus dem Steuerverfahrensrecht / Mitarbeit an einfachen Steuergestaltungen - Mitarbeit an komplexen Fällen des Steuerrechts und ggf. anderer Rechtsgebiete Lernergebnisse der Praxsiphase Ergänzende Ausbildungsinhalte für Unternehmen mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsprüfung: Kennenlernen der Prüfungstechniken Einfache Assistententätigkeiten im Rahmen von Abschlussprüfungen Vertiefung der Prüfungstechniken Umgang mit dem Internen Kontrollsystem Assistententätigkeiten im Rahmen von Abschlussprüfungen Die Studierenden erhalten Grundlagenwissen im Bereich des Rechnungswesens. Sie können beobachten wie sich der betriebsinterne Arbeitsablauf vollzieht und wie Daten erfasst und verarbeitet werden. Sie haben das Wissen über den praktischen Einsatz der Finanzbuchhaltung, den Einsatz von Steuererklärungsprogrammen. Sie verstehen einfache Geschäftsvorfälle im Rahmen des Finanz- und Rechnungswesens sowie der Besteuerung zu verarbeiten und ansatzweise auszuwerten. Ergänzende Ausbildungsinhalte für Unternehmen mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsprüfung: Vorbereitende Tätigkeiten zur Erstellung von Gutachten, Mitwirkung beim Abfassen von Prüfungsberichten Die Studierenden wenden ihre Kenntnisse aus den Bereichen des Rechnungswesens, der Besteuerung und der Betriebswirtschaftlehre an. Sie üben anhand praktischer Fälle ausgewählte Bereiche der Jahresabschlusserstellung und/ oder der Erstellung einfacher bis komplexer Steuererklärungen. Sie analysieren betriebswirtschaftliche Zusammenhänge z. B. mittels branchentypischer Kennzahlen. Sie erschließen anhand einfacher Fälle praktische Anwendungsbereiche aus verschiedenen Rechtsgebieten (z. B. Verfahrensrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht). Ergänzende Ausbildungsinhalte für Unternehmen mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsprüfung: Mitwirkung bei der Prüfung von Konzernabschlüssen Mitwirkung bei Erstellung von Verträgen und Gutachten Die Studierenden haben ihre analytische Arbeitsweise weiterentwickelt. Sie sind fähig eigenständig komplexere Fragestellungen aus dem Steuer-, Finanz- und Rechnungswesen zu lösen bzw. Lösungsvorschläge aufzuzeigen. Sie können ausgewählte betriebswirtschaftliche Fragestellungen aufbereiten und / oder Entscheidungsalternativen beurteilen. PDF Seite 21

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