MÖGLICHKEITEN DER VERMARKTUNG VON BOTANICALS IM SPANNUNGSFELD ZWISCHEN ARZNEI- UND LEBENSMITTELRECHT AUS SICHT DES ARZNEIMITTELRECHTS

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "MÖGLICHKEITEN DER VERMARKTUNG VON BOTANICALS IM SPANNUNGSFELD ZWISCHEN ARZNEI- UND LEBENSMITTELRECHT AUS SICHT DES ARZNEIMITTELRECHTS"

Transkript

1 MÖGLICHKEITEN DER VERMARKTUNG VON BOTANICALS IM SPANNUNGSFELD ZWISCHEN ARZNEI- UND LEBENSMITTELRECHT AUS SICHT DES ARZNEIMITTELRECHTS 28. September Andrea Schmitz Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller 5. Oktober 2017 BOTANICALS Was versteht man darunter? Botanicals verleihen Gin den Geschmack: hochwertige Gewürze zum Verfeinern des Barklassikers Gin Tonic?? oder: Luxuriöse Haarpflege mit botanischen Inhaltsstoffen von L Oréal Paris?? dct.cc: Pflanzen und pflanzliche Extrakte EFSA: Pflanzen, Algen, Pilzen oder Flechten gewonnene pflanzliche Stoffe und Zubereitungen 2 1

2 BOTANICALS Betrifft insb.: Lebensmittel Nahrungsergänzungsmittel Arzneimittel 3 ZWECKBESTIMMUNG Arzneimittel Heilung, Linderung, Verhütung von Krankheiten oder krankhafter Beschwerden, in Präsentation oder Funktion ( 2 Abs. 1 AMG) Lebensmittel Lebensmittel, welches allgemeine Ernährung ergänzt 4 2

3 VERKEHRSFÄHIGKEIT Arzneimittel Zulassung mit Prüfung und Nachweis der Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit ( 21 ff. AMG) Registrierung mit Vorlage Unterlagen zu Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit und Tradition ( 38a ff. AMG) Lebensmittel Anzeige beim BVL vor dem ersten Inverkehrbringen ( 5 NEMV): keine Bewertung auf Übereinstimmung mit den lebensmittelrechtlichen Vorschriften und ihrer Verkehrsfähigkeit 5 VERTRIEBSWEGE Arzneimittel Apotheke In Ausnahmefällen Einzelhandel (Vorbeugemittel oder sehr geringes Gefährdungspotential Freiverkäuflichkeitsverordnung) Lebensmittel Einzelhandel 6 3

4 SICHERHEIT Arzneimittel Umfang- und weitreichende Regularien zur Pharmakovigilanz: U.a. vollständige Überwachung der Arzneimittel während der Vermarktung (PSURs) ( 62 ff. AMG) Lebensmittel Überwachung durch zuständige Behörden reaktive Maßnahmen bei Behörde und Unternehmen im Bedarfsfall! proaktive Aktivitäten (zusätzlich zu ggf. reaktiven Maßnahmen) 7 KENNZEICHNUNG Arzneimittel Umfangreiche Kennzeichnungsvorschriften nach dem AMG plus Packungsbeilage nebst Hinweisen zu Risiken ( 10, 11 AMG): Name, Firma, Anschrift des pu, Bezeichnung, Zul.-Nr., Darreichungsform, Inhalt, Art der Anwendung, Wirkstoffe, Verfalldatum, Vertriebsweg, Kinderwarnhinweis, Umwelthinweis (Abfall).. Lebensmittel Gem. NemV und LMIV: Bezeichnung "Nahrungsergänzungsmittel" Charakteristische Stoffkategorie Empfohlene tägliche Verzehrsmenge Warnhinweis Menge der Nährstoffe oder sonstigen Stoffe Empfohlene Tagesdosis Abschreckungshinweis Lagerhinweis 8 4

5 WERBUNG Arzneimittel Strenge Anforderungen nach dem HWG: hauptsächlich Werbeverbote, insb. Publikumswerbeverbote (Irreführung, best. Werbearten, Maßstab: Indikation gem. Zulassung bzw. Registrierung, Gebote (Pflichtangaben), hinsichtl. Werbung mit Hinweisen auf Gutachten etc., Grunds. Verbot von Zuwendungen und Werbegaben.) Lebensmittel Verbote nach 12 LFGB: Krankheitsbezogene Aussagen, Ärztl. Hinweise/Gutachten, Krankengeschichten, Äußerungen Dritter, bildliche Darstellungen von Personen in der Berufskleidung oder bei der Tätigkeit von Heilberuflern, Werbung mit der Angst, Anleitung zur Selbstmedikation sowie Claims-Verordnung 9 PFLANZLICHE ARZNEIMITTEL In der Regel in Verkehr auf der Basis von: - well established use Zulassung oder - Registrierung als traditionelle pflanzliche Arzneimittel

6 WELL ESTABLISHED USE Artikel 10a EU-Richtlinie 2001/83/EG 22 Abs. 3 AMG Gewisse Erleichterung bei Zulassung: statt Vorlage Ergebnisse (eigener) präklinischer und klinischer Studien Rückgriff auf einschlägige wissenschaftliche Dokumentation: z.b. auf in Fachmagazinen veröffentlichtes Erkenntnismaterial zum Arzneimittel. Ferner Nachweis, dass das Produkt über eine anerkannte Wirksamkeit und Sicherheit verfügt. Arzneimittel wurde mindestens zehn Jahre lang in der Europäischen Gemeinschaft verwendet REGISTRIERUNG TRAD. PFLANZL. AM Art. 16a 16i der EU-Richtlinie 2001/83/EG 39a-d AMG Vereinfachtes Verfahren: Nachweis, dass das Arzneimittel mindestens 30 Jahre lang für die beantragte Indikation verwendet wurde, mindestens 15 Jahre davon in Europa

7 REGISTRIERUNG - VORAUSSETZUNGEN Unterlagen müssen den Forderungen der aktuellen Arzneimittelprüfrichtlinie und der EU-Guidelines entsprechen Identische Anforderungen an Unterlagen zur Qualität wie in Zulassungsverfahren! Plausibilitätsbeleg der Wirksamkeit gemäß 39b Abs. 1 Nr. 4 AMG über die traditionelle medizinische Verwendung dieses oder eines entsprechenden Arzneimittels über einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren Unterlagen zum Traditionsbeleg gemäß 39b Abs.1 Nr. 4 AMG Unterlagen zur Unbedenklichkeit gemäß 39b Abs.1 Nr. 5 AMG gemäß 39b Abs. 2 AMG kann anstelle der Unterlagen zum Traditionsbeleg und zur Unbedenklichkeit gemäß 39b Abs. 1 Nr. 4 und 5 AMG auf eine Pflanzenmonographie nach Art. 16h Abs. 3 oder eine Listenposition nach Art. 16f der Richtlinie 2001/83/EG Bezug genommen werden (ggf. sind teilweise weitere Unterlagen zu Genotox u.a. erforderlich) user-testing : 39b Abs.1 Nr. 1 i.v.m. 22 Abs. 7 AMG Umweltverträglichkeit gemäß 22 Abs. 3c AMG: meist kann für pflanzliche Präparate (auch mit Vitaminen) entsprechend der EU-Leitlinie EMEA/CHMP/SWP/4447/00 verfahren werden, wenn nicht besondere Umweltprobleme bestehen HMPC HMPC (Committee on Herbal Medicinal Products): Gremium der europäischen EMA Im September 2004 mit dem Inkrafttreten der RL 2004/24/EC etabliert: Einführung Registrierung für traditionelle Arzneimittel Aufgaben: Harmonisierung der Regularien zu pflanzlichen Arzneimitteln innerhalb der EU und weitergehende Integration der Phytotherapie in das Europäische Regelwerk Erstellung wissenschaftlicher Gutachten zu Fragestellungen im Bereich der Phytotherapie für die EU-Mitgliedstaaten und europäische Institutionen Erarbeitung von Gemeinschaftsmonographien (Community herbal monographs), Erstellung einer Gemeinschaftsliste für pflanzliche Wirkstoffe, deren Zubereitungen und Kombinationen (Community List) Monographien = wichtige Entscheidungsgrundlage für nationale Zulassungsbehörden 39b Abs. 2 AMG: Verweisung im Registrierungsantrag für traditionelle Arzneimittel auf eine gemeinschaftliche Pflanzenmonographie oder auf die Gemeinschaftsliste möglich

8 15 15 PFLANZEN IN LM/NEM? Pflanzen, die physiologische Wirkung haben und sicher sind: Grds. möglich, aber: Insb. pflanzliche NEM erhalten Profil über Aussagen über gesundheitlichen Nutzen! Bewertungen Health Claims für Pflanzen und Pflanzenzubereitungen: ernüchternd: Viele Pflanzen und Zubereitungen: Erfahrung als Arzneimittel zur Behandlung von Krankheitssymptomen Rückschlüsse auf gesundheitsfördernde Wirkung??? Belege aus Arzneimittelbereich???

9

10 BEISPIEL Teltonal Teufelskralle 480 mg Bei Arthrose (Verschleisserscheinungen des Bewegungsapparates) Wirkstoff: Teufelskralle gegen Schmerzen und Entzündungen der Gelenke verbessert die Beweglichkeit gut verträglich nur 2 mal täglich 1Teltonal Teufelskralle 480 mg Bei Arthrose (Verschleisserscheinungen des Bewegungsapparates) Wirkstoff: Teufelskralle BEISPIEL TEUFELSKRALLE Erfahrung/Tradition als Arzneimittel Belege für symptomlindernde Wirkung bei degenerativen Gelenkerkrankungen Ableitung für positive Wirkung auf gesunde Gelenke????

11 BELEGE FÜR CLAIMS BEISPIEL TEUFELSKRALLE ID 3770: Harpagophytum procumbens (Common Name: Devil's craw) and Joint health 1. Blumenthal M, Busse W, Goldberg A, Gruenwald J, Hall T, Klein S, Riggins C, Rister R, The Complete German Commission E Monographs: Therapeutic Guide to Herbal Medicines. American Botanical Council, Austin, TX. 2. Blumenthal M, Goldberg A, Brinckmann J, Herbal Medicine: Expanded Commission E Monographs. American Botanical Council, Austin, TX. 3. Bruneton J, Pharmacognosie Phytochimie plantes médicinales. Tec & Doc, Lavoisier, Paris

12 BEISPIEL TEUFELSKRALLE 4. Cahiers de l'agence, Les Cahiers de l Agence n 3. Médicaments à base de plantes. République Française, Ministère de l'emploi et de la Solidarité, Paris. 5. ESCOP (The European Scientific Cooperative on Phytotherapy), ESCOP Monographs: The Scientific Foundation of Herbal Medicinal Products. Thieme, Stuttgart. 6. Wichtl M and Anton R, Plantes thérapeutiques: tradition, pratique officinale, science et thérapeutique. Ed. Tec & Doc, Lavoisier, Paris MÖGLICHKEITEN FÜR BOTANICAL-CLAIMS? 2010: Prüfung von ca Botanical-Claims durch EFSA ausgesetzt, wg. Klärung grundsätzlicher Fragen 2012: Discussion Paper der EU-Kommission: traditioneller Ansatz und Anleihe an Traditionsbeleg für Arzneimittel 2015: Better Regulation Communication: REFIT evaluation of the EU legislation on nutrition and health Claims 2016: Start Evaluierung und Eignungstest der VO (EG) Nr. 1924/2006 Zeitraum Januar 2016 bis Juni

13 GEGENSTAND DER EVALUIERUNG Tauglichkeitsprüfung der Health-Claims-Verordnung hinsichtlich: Nährwertprofilen Health Claims für Pflanzen und Pflanzenzubereitungen ABLAUF DER EVALUIERUNG Öffentliche Konsultation, Dauer 12 Wochen Veröffentlichung der Kommentare auf der Website der Kommission Your voice in Europe Anhörung der interessierten Fachkreise Dauer 8 Wochen Schwerpunkt: SMEs Stakeholders to be consulted: Member States, Primary producers, food manufacturers, food retaillers, advertisers, consumers, NGOs (consumer organisations, public health organisations), etc. Ergänzende externe Studie, die quantitative und qualitative Hintergrundinformationen liefern soll

14 QUESTIONS FOR EVALUATION 1. Effectiveness Welche Fortschritte wurden mit Blick auf die Ziele der Health-Claims-Verordnung erreicht? Entspricht der erzielte Fortschritt den Erwartungen? Wurde die Realisierung der Ziele der Verordnung dadurch behindert, dass keine Entscheidung über die Zulassung oder die Ablehnung von Health Claims über Pflanzen und Pflanzenzubereitungen in Lebensmitteln getroffen wurden, und wenn ja, auf welche Weise? Welche Ziele wurden nicht erreicht? In welchem Umfang haben die lebensmittelrechtlichen Vorschriften, die auf Pflanzen und ihre Zubereitungen in Lebensmitteln Anwendung finden, es ermöglicht, dass das Ziel sicherer Lebensmittel auf dem europäischen Markt und das Ziel der Erleichterung des freien Warenverkehrs erreicht wurden? QUESTIONS FOR EVALUATION 2. Efficiency Was sind die monetären und nicht-monetären Kosten/Nachteile und der Nutzen der ausstehenden Entscheidung über die Zulassung von Health Claims für Botanicals? Wie ist die Kostenbelastung der kleinen und mittleren Unternehmen durch die Genehmigungsverfahren für Health Claims zu sehen? Welche Alternativen gibt es zu den derzeitigen Anforderungen an die Regulierung von Health Claims für Botanicals, die Ergebnisse erwarten lassen, die mit denjenigen der Health-Claims-Verordnung vergleichbar sind, jedoch mit weniger Belastungen verbunden sind? Welche Aufwendungen und welcher Nutzen ergibt sich aus den lebensmittelrechtlichen Vorschriften, die auf Pflanzen und Pflanzenzubereitungen Anwendung finden?

15 QUESTIONS FOR EVALUATION 3. Relevance In welchem Umfang sind die Vorschriften, die mit der Health-Claims- Verordnung eingeführt wurden, noch relevant, um die current needs and trends hinsichtlich Health Claims für Botanicals zu erfüllen? Gibt es andere Überlegungen, die berücksichtigt werden sollten? Inwieweit sind die Vorschriften, die auf Botanicals Anwendung finden, noch relevant, um Sachverhalte angemessen zu regeln, die mit der Entwicklung der Märkte pflanzlicher Produkte und Zubereitungen in Lebensmitteln zusammenhängen? QUESTIONS FOR EVALUATION 4. Coherence Inwieweit sind die Anforderungen der Health-Claims-Verordnung in Übereinstimmung ( coherent ) mit dem europäischen Recht, nach welchem Pflanzen und Zubereitungen geregelt werden, einschließlich der Vorschriften für traditionelle pflanzliche Arzneimittel? Wie und in welchem Umfang beeinflussen die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Verwendung nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben den Handel von Produkten, die mit Claims ausgestattet sind? Wie passt die Existenz einer Positivliste mit zugelassenen Health Claims für Pflanzen und -zubereitungen zu der fehlenden Positivliste der zugelassenen Pflanzen und -zubereitungen in Lebensmitteln?

16 QUESTIONS FOR EVALUATION 5. EU added value Vor- und Nachteile der derzeitigen Verfahrensweise hinsichtlich Health Claims für Pflanzen und Zubereitungen? Vor- und Nachteile einer Positivliste mit Pflanzen und Zubereitungen in Lebensmitteln? ZUKUNFT NEM mit Pflanzen möglich, soweit sicher Auch klassische Arzneipflanzen Profil geschärft erst durch aussagekräftige gesundheitsbezogen Aussagen Besonderes Augenmerk: Health Claims für Botanicals Attraktivität pflanzlicher Nahrungsergänzungsmittel für Verbraucher und Hersteller steht und fällt mit den Möglichkeiten der gesundheitsbezogenen Auslobung

17 HCVO Erwägungsgrund 8: Es gibt eine Vielzahl von Nährstoffen und anderen Substanzen unter anderem Vitamine, Mineralstoffe einschließlich Spurenelementen, Aminosäuren, essenzielle Fettsäuren, Ballaststoffe, verschiedene Pflanzenund Kräuterextrakte und andere mit ernährungsbezogener oder physiologischer Wirkung, die in Lebensmitteln vorhanden und Gegenstand entsprechender Angaben sein können. Daher sollten allgemeine Grundsätze für alle Angaben über Lebensmittel festgesetzt werden, um ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten, dem Verbraucher die notwendigen Informationen für eine sachkundige Entscheidung zu liefern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Lebensmittelindustrie zu schaffen.! ZUKUNFT Traditioneller pflanzlicher Arzneimittel: Ansatz von arzneimittelnahen Wirkaussagen für Botanicals: zu Lasten Arzneimittel Botanicals = Pseudo-Arzneimittel oder Arzneimittel light?

18 HEALTH CLAIMS FÜR BOTANICALS Nur für wenige Botanicals Beleg einer gesundheitsfördernden Wirkung möglich Marktchancen von attraktiven Health Claims abhängig Bestrebungen, Anleihen an Indikationen für traditionelle pflanzliche Arzneimittel) Politische Lösung!

Abgrenzung aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft

Abgrenzung aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft Abgrenzung aus Sicht der Lebensmittelwirtschaft Antje Preußker Wissenschaftliche Leitung BfArM im Dialog: Abgrenzung von Arzneimitteln 19. September 2016 Schwerpunkt Nahrungsergänzungsmittel steht für

Mehr

HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel

HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel Warum gibt es die Health-Claims-Verordnung? Jeder Mensch verzehrt täglich Lebensmittel. Diese müssen grundsätzlich sicher sein, d. h. sie dürfen

Mehr

Abgrenzung Arzneimittel Lebensmittel

Abgrenzung Arzneimittel Lebensmittel Einstufung von Pflanzen und Pflanzenteile Vorstellung und Übergabe der Stoffliste des Bundes und der Bundesländer an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Abgrenzung Arzneimittel Lebensmittel

Mehr

Health Claims aus Sicht der amtlichen Lebensmittelkontrolle

Health Claims aus Sicht der amtlichen Lebensmittelkontrolle Health Claims aus Sicht der amtlichen Lebensmittelkontrolle Mag. Markus Zsivkovits, MScTOX Institut für Lebensmittelsicherheit Wien BfR Forum Verbraucherschutz NEM Berlin, 10.10.2012 www.ages.at Österreichische

Mehr

Traditionelle pflanzliche Arzneimittel

Traditionelle pflanzliche Arzneimittel EuropaThemen-FAKTEN: Traditionelle pflanzliche Arzneimittel Stand: Dezember 2010 Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel Natürliche Produkte werden nicht illegal - Foto: Kommission hinsichtlich

Mehr

Zulassungsverfahren bei Enzymen und Zusatzstoffen

Zulassungsverfahren bei Enzymen und Zusatzstoffen Zulassungsverfahren bei Enzymen und Zusatzstoffen Die Neuordnung des Zusatzstoff- und Enzymrechts 13. Lebensmittelrechtstag für Erzeugnisse aus Getreide in Detmold am 20. Juni 2006 RA Amin Werner, Vb.

Mehr

Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht

Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht Dokumentationshilfe Einzelhändler - Arzneimittelrecht Besichtigung des Bestandes an Arzneimitteln Fertigarzneimittel Der Einzelhändler bringt nur freiverkäufliche Arzneimittel in den Verkehr ( 43 Abs.

Mehr

Seite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Seite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis XI Literaturverzeichnis XII 1. Kapitel Einfuhrung ins Lebensmittelrecht - der europäische Rechtsrahmen 1 1. Die Entwicklung des Lebensmirtelrechts

Mehr

NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL. Lebensmittel. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL. Lebensmittel. Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL Lebensmittel Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Was ist ein Nahrungsergänzungsmittel? Im 3 Ziffer 4 des LMSVG (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz),

Mehr

Stofflisten. Entwicklungen auf deutscher und europäischer Ebene

Stofflisten. Entwicklungen auf deutscher und europäischer Ebene Stofflisten Entwicklungen auf deutscher und europäischer Ebene Pflanzen als Lebensmittel Pflanzen und Pflanzenteile stellen einen wichtigen Teil einer gesunden und ausgewogenen Ernährung dar. Traditionelle

Mehr

Dokumentationspflichten bei Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln

Dokumentationspflichten bei Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln Dokumentationspflichten bei Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln Unterer Lindenhof Neues aus dem Hühnerstall, 23.03.2011 Dr. Dagmar Duda-Spiegel, Stabsstelle Ernährungssicherheit (SES) 1. Vorstellung

Mehr

Die EU zum Thema Kräuter

Die EU zum Thema Kräuter Die EU zum Thema Kräuter Herbert DORFMANN Mitglied des Europäischen Parlaments AGENDA Die Herausforderungen Nationale Agenturen Europäische Arzneimittelagentur Der Gesetzesrahmen Richtlinie zu pflanzlichen

Mehr

Nem & Novel Food Neue schweizer Recht aus europ. Sicht. Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer: Oktober 2015 meyer.rechtsanwälte Partnerschaft

Nem & Novel Food Neue schweizer Recht aus europ. Sicht. Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer: Oktober 2015 meyer.rechtsanwälte Partnerschaft Nem & Novel Food Neue schweizer Recht aus europ. Sicht Prof. Dr. Alfred Hagen Meyer: Oktober 2015 meyer.rechtsanwälte Partnerschaft Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) Kap. 2 Abschn.

Mehr

Richtiges Brillen-Management nach dem Medizinprodukte-Gesetz. SPECTARIS-Infoveranstaltung

Richtiges Brillen-Management nach dem Medizinprodukte-Gesetz. SPECTARIS-Infoveranstaltung Richtiges Brillen-Management nach dem Medizinprodukte-Gesetz SPECTARIS-Infoveranstaltung München, 10. Januar 2014 Was ist zu tun? - Warum ist meine Brille ein Medizinprodukt? - Welche Maßnahmen muss ich

Mehr

Stand der Umsetzung der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Nährwertprofile und weiteres Verfahren bei Botanicals

Stand der Umsetzung der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Nährwertprofile und weiteres Verfahren bei Botanicals Deutscher Bundestag Drucksache 18/1273 18. Wahlperiode 30.04.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Kordula Schulz-Asche, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter

Mehr

Rechtliche Besonderheiten pflanzlicher Arzneimittel

Rechtliche Besonderheiten pflanzlicher Arzneimittel Fortbildungstage für PTA, Isny 17./18.11.2014 Rechtliche Besonderheiten pflanzlicher Arzneimittel Pflanzliche Arzneimittel zur Linderung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten Dr. Ursula Lang 1 Volksmedizin

Mehr

10. FEI-Kooperationsforum 2011

10. FEI-Kooperationsforum 2011 10. FEI-Kooperationsforum 2011 Functional Food 2.0: Neue Perspektiven für die Lebensmittelindustrie Functional Food: Der aktuelle Rechtsrahmen RA Peter Loosen, LL.M. Geschäftsführer/Leiter Büro Brüssel

Mehr

Gute Klinische Praxis : Prüfungsmaßstäbe für die Ethik-Kommission

Gute Klinische Praxis : Prüfungsmaßstäbe für die Ethik-Kommission Gute Klinische Praxis : Prüfungsmaßstäbe für die Ethik-Kommission ass. iur. Jan Paus, LL.M. Rechtsreferent Ethik-Kommission der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Medizinischen Fakultät der WWU Münster

Mehr

Kriterien zur Unterscheidung von AM/ NEM und bilanzierten Diäten

Kriterien zur Unterscheidung von AM/ NEM und bilanzierten Diäten Rechtliche Einteilung Arzneimittel Nahrungsergänzungsmittel Ergänzende bilanzierte Diät Gesetz AMG NemV und LFGB DiätV und LFGB Zweck Vorbeugung, Linderung und Heilung von Krankheiten oder Beeinflussung

Mehr

Health Claims und die Auswirkungen auf die Apotheke

Health Claims und die Auswirkungen auf die Apotheke Health Claims und die Auswirkungen auf die Apotheke aus ernährungswissenschaftlicher Sicht Mag. Martin Schiller, Fa. esstempore Überblick Health Claims Funktion, Nutzen, Schwachstellen Artikel 13 vs. Artikel

Mehr

Überprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG

Überprüfung der Qualifikation des Personals nach 14, 52a, 63a, 72 Abs. 2 und 74a AMG Seite 2 von 5 1 Zweck Diese Verfahrensanweisung regelt das Verfahren zur Feststellung der erforderlichen Qualifikation bei Personen, die eine oder mehrere der folgenden Tätigkeiten auszuüben beabsichtigen:

Mehr

RAT DER (26.01) EUROPÄISCHEN UNION (OR.

RAT DER (26.01) EUROPÄISCHEN UNION (OR. RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 25. Januar 2012 (26.01) (OR. en) 5726/12 NLEG 5 AGRI 43 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 20. Januar 2012 Empfänger: Generalsekretariat

Mehr

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom zur Untersuchung des Acrylamidgehalts von Lebensmitteln. (Text von Bedeutung für den EWR)

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom zur Untersuchung des Acrylamidgehalts von Lebensmitteln. (Text von Bedeutung für den EWR) EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.1.2011 K(2010) 9681 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 10.1.2011 zur Untersuchung des Acrylamidgehalts von Lebensmitteln (Text von Bedeutung für den EWR) EMPFEHLUNG

Mehr

FÜR RISIKOBEWERTUNG. Rechtlicher Rahmen für den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln BUNDESINSTITUT. Klaus J. Henning

FÜR RISIKOBEWERTUNG. Rechtlicher Rahmen für den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln BUNDESINSTITUT. Klaus J. Henning BUNDESINSTITUT FÜR RISIKOBEWERTUNG Rechtlicher Rahmen für den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln Klaus J. Henning Recht im Verbraucherschutz Schutzgüter: Gesundheit und Verbraucherautonomie Gerechter

Mehr

Service-Angebote des BPI

Service-Angebote des BPI Pharmakovigilanz Service-Angebote des BPI BPI-Pharmakovigilanz Knowledge Base Mit dem EU-Pharmapackage und dem Zweiten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 19. Oktober

Mehr

Europäische Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004. Gute Herstellungspraxis nach Verordnung (EG) Nr. 2023/2006

Europäische Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004. Gute Herstellungspraxis nach Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 Seite 1 von 5 TÜV Rheinland LGA Products - Information 05/2016 Inhalt und Umfang von Konformitätserklärungen Entsprechend des Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände,

Mehr

Zulassung von Arzneimitteln in Österreich und EU/EWR

Zulassung von Arzneimitteln in Österreich und EU/EWR Zulassung von Arzneimitteln in Österreich und EU/EWR Dr. Gerhard Beck Institute Begutachtung & Analytik AGES Medizinmarkaufsicht UBA 3.12.2015 Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en) 15273/15 NLEG 164 AGRI 670 SAN 437 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 11. Dezember 2015 Empfänger: Nr.

Mehr

Vorwort. Die Autoren. B Die europäische Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe 5

Vorwort. Die Autoren. B Die europäische Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe 5 Inhaltsverzeichnis Vorwort Die Autoren V VII A Allgemeines 1 1. Wie hat sich das Recht der Lebensmittelzusatzstoffe und Enzyme entwickelt? 1 2. Welche nationalen Gesetze regeln den Bereich der Zusatzstoffe?

Mehr

Quelle:

Quelle: Time To Do.ch Thema: Körper Geist und Seele Quelle: http://www.gesundheitlicheaufklaerung.de/eu-richtlinie-thmpd-das-aus-furheilpflanzen-und-naturheilmittel Die EU-Richtlinie THMPD (Traditional Herbal

Mehr

LEBENSMITTEL MIT GESUNDHEITSVERSPRECHEN WIRKLICH GESÜNDER?

LEBENSMITTEL MIT GESUNDHEITSVERSPRECHEN WIRKLICH GESÜNDER? LEBENSMITTEL MIT GESUNDHEITSVERSPRECHEN WIRKLICH GESÜNDER? Gesundheitsbezogene Aussagen Bundesweite Markterhebung Eine Gemeinschaftsaktion der Verbraucherzentralen Bericht Dezember 2014 Kurzfassung 2 Verbraucherzentralen

Mehr

Pflanzliche Inhaltsstoffe nutzbar machen: Der Weg von der Pflanze zum Nahrungsergänzungsmittel

Pflanzliche Inhaltsstoffe nutzbar machen: Der Weg von der Pflanze zum Nahrungsergänzungsmittel Pflanzliche Inhaltsstoffe nutzbar machen: Der Weg von der Pflanze zum Nahrungsergänzungsmittel Vital Solutions Swiss Haupstrasse 137 C Ch 8274 Tägerwilen Bbi - Breeding Botanicals International Haupstrasse

Mehr

Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht. -Doramectin-

Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht. -Doramectin- Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht Antrag auf Entlassung von Doramectin aus der Verschreibungspflicht für die topische Anwendung bei Königspython, Abgottschlange und Bartagame bei einem

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 2009R0041 DE 10.02.2009 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 41/2009 DER

Mehr

Wozu ein Gesetz, das Arzneimittel behandelt? Arzneimittelgesetz (AMG)

Wozu ein Gesetz, das Arzneimittel behandelt? Arzneimittelgesetz (AMG) Gesetzliche Regelungen für Arzneimittel Wozu ein Gesetz, das Arzneimittel behandelt? Arzneimittelgesetz (AMG) 1 Zweck des Gesetzes Es ist der Zweck dieses Gesetzes, im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung

Mehr

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel

Mehr

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71

9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 489/2012 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2012 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des Artikels

Mehr

DECHEMA November 2007 Luckenwalde

DECHEMA November 2007 Luckenwalde DECHEMA November 2007 Luckenwalde Gesundheit durch präventive Lebensmittel Ungesättigte Fettsäuren als Teil gesundheitlich präventiver Lebensmittel Gliederung der Präsentation - Warum? - positive Nährstoffe

Mehr

Regulatorischer Rahmen. Klassifizierung

Regulatorischer Rahmen. Klassifizierung Regulatorischer Rahmen Erkenntnisgewinn zu Regenerations- und Reparaturprozessen des menschlichen Körpers führen zu neuen Arten innovativer und komplexer Produkte. Unter Regenerativer Medizin (kurz: RegMed)

Mehr

Zur Auslegung des Begriffes natürliches Aroma i.s.d. Art. 16 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1334/2008

Zur Auslegung des Begriffes natürliches Aroma i.s.d. Art. 16 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1334/2008 188 Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Zur Auslegung des Begriffes natürliches Aroma i.s.d. Art. 16 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1334/2008 2016 Deutscher Bundestag PE 6-3000-22/16 Seite 2 Zur Auslegung des

Mehr

Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Ernährungswissenschaften (Dr. troph.)

Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Ernährungswissenschaften (Dr. troph.) Wissenschaftliche Substantiierung von gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel innerhalb der Europäischen Union Unter besonderer Berücksichtigung der EFSA-Gutachten zu gesundheitsbezogenen Angaben

Mehr

RA Peter Loosen, LL.M.

RA Peter Loosen, LL.M. 1 Nährwertprofile als Voraussetzung für Health Claims 3. BfR-Forum Verbraucherschutz Berlin, 23. April 2007 Aus der Sicht des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.v. Geschäftsführer/Leiter

Mehr

Das Netzwerk,,Bioaktive pflanzliche Lebensmittel

Das Netzwerk,,Bioaktive pflanzliche Lebensmittel Das Netzwerk,,Bioaktive pflanzliche Lebensmittel Netzwerk Warum? Bündelung und Sichtbarmachung der Kompetenz im Bereich Lebensmittel/Ernährung vorrangig in Baden- Württemberg Interdisziplinäre Vernetzung

Mehr

1. Marburger Symposium zum Lebensmittelrecht

1. Marburger Symposium zum Lebensmittelrecht 1. Marburger Symposium zum Lebensmittelrecht am 23. November 2007 Problemstellungen aus Sicht der Lebensmittelindustrie: Angelika Mrohs Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.v., Bonn Wann

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht. Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht. Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1 Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsübersicht III X Rechtliche Grundlagen des Medizinprodukterechts 1 Richtlinie über Medizinprodukte 1 Rechtliche Grundlagen in der Europäischen Union (EU) 1 Rechtliche Grundlagen

Mehr

Patentverletzung von Pharmapatenten durch Fach- oder Gebrauchsinformation

Patentverletzung von Pharmapatenten durch Fach- oder Gebrauchsinformation Patentverletzung von Pharmapatenten durch Fach- oder Gebrauchsinformation Dr. Anna Wolters 29. September 2010 Universität Augsburg Institut für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht (IBGM) Vorbereitung Patentverletzungsprozess

Mehr

Stellungnahme des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des BVL veröffentlich in: J. Verbr. Lebensm.

Stellungnahme des Arbeitskreises Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des BVL veröffentlich in: J. Verbr. Lebensm. * Beurteilung von ergänzenden bilanzierten Diäten Auf Grund der Entwicklung auf dem Gebiet der Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke hat der Arbeitskreis seine Stellungnahme Nr. 47 (Bundesgesundheitsblatt

Mehr

1. Hamburger Pharma Tag 17. April 2012. Anpassung des Heilmittelwerbegesetzes an europäische Vorgaben

1. Hamburger Pharma Tag 17. April 2012. Anpassung des Heilmittelwerbegesetzes an europäische Vorgaben 1. Hamburger Pharma Tag 17. April 2012 Anpassung des Heilmittelwerbegesetzes an europäische Vorgaben Mehr Freiheit, mehr Risiko? Rechtsprechung und Gesetzgebung Michael Weidner Überblick NEU: Ausnahme

Mehr

Die Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck

Die Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck Die Kombination von Medizinprodukten SystemCheck Fachtagung der FKT 12.06.2008 Untertitel Die Prüfung und Bewertung von medizinischen elektrischen Systemen mit rechtssicherer Dokumentation zum Schutz von

Mehr

Aktuelle Entwicklungen im Pflanzenschutz

Aktuelle Entwicklungen im Pflanzenschutz Aktuelle Entwicklungen im Pflanzenschutz Dr. Wolfgang Zornbach Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2 Themen 1. Internationale Pflanzenschutzpolitik - ICCM 4 - illegaler Handel - OECD Aktivitäten

Mehr

Diätrecht Neue Regularien für Kategorien von Lebensmitteln. Prof. Dr. J. Wilfried Kügel Bonn, 26. November 2013

Diätrecht Neue Regularien für Kategorien von Lebensmitteln. Prof. Dr. J. Wilfried Kügel Bonn, 26. November 2013 Diätrecht Neue Regularien für Kategorien von Lebensmitteln Prof. Dr. J. Wilfried Kügel Bonn, 26. November 2013 Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über

Mehr

Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen

Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen Stand: November 2014 Merkblatt: Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände sind Gegenstände des

Mehr

WERTBESTIMMENDE INHALTSSTOFFE VON NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTELN Werner Pfannhauser O.Univ.Prof. Dr. Werner Pfannhauser KG A-1180 Wien, Kreuzgasse 79

WERTBESTIMMENDE INHALTSSTOFFE VON NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTELN Werner Pfannhauser O.Univ.Prof. Dr. Werner Pfannhauser KG A-1180 Wien, Kreuzgasse 79 WERTBESTIMMENDE INHALTSSTOFFE VON NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTELN Werner Pfannhauser O.Univ.Prof. Dr. Werner Pfannhauser KG A-1180 Wien, Kreuzgasse 79 Wertbestimmende Inhaltsstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln

Mehr

LEISTUNGSSpEkTRUm health Food

LEISTUNGSSpEkTRUm health Food LEISTUNGSSPEKTRUM HEALTH FOOD LEISTUNGSSPEKTRUM HEALTH FOOD Vom Konzept bis hin zur Herstellung und Vermarktung Ihrer Health Food Produkte. SGS INSTITUT FRESENIUS ist Ihr Partner entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Mehr

Educational Material und paralleler Vertrieb von Infobroschüren durch pu 73. Routinesitzung, Bonn, 28.11.2013

Educational Material und paralleler Vertrieb von Infobroschüren durch pu 73. Routinesitzung, Bonn, 28.11.2013 Educational Material und paralleler Vertrieb von Infobroschüren durch pu 73. Routinesitzung, Bonn, 28.11.2013 Hintergrund zu Educational Material (EM) Möglicher Bestandteil der 2005 eingeführten Risikomanagement

Mehr

Zusatzstoffe Rechtliche Rahmenbedingungen in der Tier- und Humanernährung Hülsenberger Gespräche 2012 Lübeck 6. Juni 2012

Zusatzstoffe Rechtliche Rahmenbedingungen in der Tier- und Humanernährung Hülsenberger Gespräche 2012 Lübeck 6. Juni 2012 Zusatzstoffe Rechtliche Rahmenbedingungen in der Tier- und Humanernährung Hülsenberger Gespräche 2012 Lübeck 6. Juni 2012 Gliederung Einleitung Rechtsbestimmungen Übersicht Begriffsbestimmungen / Definitionen

Mehr

Risikomanagement in Theorie und Praxis

Risikomanagement in Theorie und Praxis Risikomanagement in Theorie und Praxis Prof. Dr. Wolfgang Voit Philipps-Universität Marburg Forschungsstelle für Lebensmittelrecht Anforderungen an ein sicheres Lebensmittel Art. 14 VO 178/2002 Gesundheitsschädlich

Mehr

LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist

LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist Durchführungsverordnungen bzw. delegierte Verordnungen der EK Delegierte Verordnung (EU) Nr. 78/2014 der Kommission vom 22.

Mehr

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03.

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03. RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. Januar 2010 (15.01) (OR. en) 5349/10 NLEG 5 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 8. Januar 2010 Empfänger: Generalsekretariat des

Mehr

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung für die Studiengänge an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BA GSS) Gem. 2 des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.

Mehr

BAnz AT B3. Beschluss

BAnz AT B3. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union

Amtsblatt der Europäischen Union 18.1.2007 L 12/3 BERICHTIGUNGEN Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel

Mehr

Hinweisblatt zum Handel mit Alkoholika

Hinweisblatt zum Handel mit Alkoholika Hinweisblatt zum Handel mit Alkoholika 1. Preisangabe Bei der Werbung für Alkoholika unter Nennung von Preisen sowie beim Handel mit Alkoholika sind die Preise einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger

Mehr

Europarechtliche Gestaltungsspielräume für nationale Vorgaben zur Zusammensetzung von Babynahrung

Europarechtliche Gestaltungsspielräume für nationale Vorgaben zur Zusammensetzung von Babynahrung Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Europarechtliche Gestaltungsspielräume für nationale Vorgaben zur Zusammensetzung von Babynahrung Europarechtliche Gestaltungsräume für nationale Vorgaben zur Zusammensetzung

Mehr

Control 2010 Qualitätssicherung in der Medizintechnik

Control 2010 Qualitätssicherung in der Medizintechnik Control 2010 Qualitätssicherung in der Geschäftsbereiche Consulting The Business Designers Investitionsunabhängige Beratung Management Consulting Compliance Consulting IS/CSV Consulting Engineering The

Mehr

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung Bundesrat Drucksache 768/12 (Beschluss) 01.02.13 Beschluss des Bundesrates Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung Der Bundesrat hat in seiner 906. Sitzung am 1. Februar

Mehr

Versandhandel: Sparen an der Patientensicherheit?

Versandhandel: Sparen an der Patientensicherheit? Versandhandel: Sparen an der Patientensicherheit? Kai Vogel Symposium Fortschritt der Arzneimittelversorgung oder Gesundheitsgefährdung Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 11. Oktober 2007 Gliederung

Mehr

Volldeklaration im Naturkostfachhandel - Einleitung -

Volldeklaration im Naturkostfachhandel - Einleitung - Volldeklaration im Naturkostfachhandel - Einleitung - Die lückenlose Deklaration der Zutaten hat in der Naturkostbranche Tradition und wird von der Mehrzahl der Unternehmen praktiziert. Dazu hat im April

Mehr

Verpflichtende Nährwertangabe ab Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin (VLB) e.v.

Verpflichtende Nährwertangabe ab Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin (VLB) e.v. Verpflichtende Nährwertangabe ab 13.12.2016 Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin (VLB) e.v. Rechtliche Grundlage VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES Lebensmittelinformationsverordnung

Mehr

LEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/

LEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/ EBA/GL/2014/09 22. September 2014 Leitlinien zu den Arten von Tests, Bewertungen oder Prüfungen, die eine Unterstützungsmaßnahme nach Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe d Ziffer iii der Richtlinie zur Sanierung

Mehr

Studiensteckbrief. Fragestellungen Inhalte Beteiligung Preise. Consumer & Retail Kontakt:

Studiensteckbrief. Fragestellungen Inhalte Beteiligung Preise. Consumer & Retail Kontakt: : Studiensteckbrief Fragestellungen Inhalte Beteiligung Preise 1 Unser Ziel: Direkten Zugang zur Verbrauchermeinung ermöglichen, um Ihre und unsere Expertise im Bereich Lebensmittel zu stärken Im Überblick:

Mehr

Informationen zur Ausnahmebewilligung für verbotene Betäubungsmittel des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)

Informationen zur Ausnahmebewilligung für verbotene Betäubungsmittel des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) Informationen zur Ausnahmebewilligung für verbotene Betäubungsmittel des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) 1. Zweck dieses Merkblatts Dieses Merkblatt gibt eine Übersicht darüber, welche Tätigkeiten im

Mehr

DHA- UND EPA-REICHES ÖL AUS DER MIKROALGE SCHIZOCHYTRIUM

DHA- UND EPA-REICHES ÖL AUS DER MIKROALGE SCHIZOCHYTRIUM Dr. Rodney Gray DSM Nutritional Lipids (eine Abteilung der DSM Nutritional Products LLC) 6. Juli 2012 NFU 786 DHA- UND EPA-REICHES ÖL AUS DER MIKROALGE SCHIZOCHYTRIUM Lieber Rodney, Gegenstand meines Schreibens

Mehr

Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung?

Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung? Sind Sie bereit für die neue europäische Chemikaliengesetzgebung? Sehr geehrte Geschäftspartner, mit einem umfassenden Portfolio aus rund 25.000 Produkten von über 5.000 Lieferanten sowie der Belieferung

Mehr

Aktuelle Aspekte der Allergenkennzeichnung. Ulrich Busch

Aktuelle Aspekte der Allergenkennzeichnung. Ulrich Busch Aktuelle Aspekte der Allergenkennzeichnung Ulrich Busch http://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/app/process/warnung/detail17/13282?execution=e16s1 Allergenkennzeichnung und Produkthaftung Pflichten

Mehr

Kritische Angebote in Partnerprogrammen: Medikamente und Arzneimittel

Kritische Angebote in Partnerprogrammen: Medikamente und Arzneimittel RA DR. MARTIN BAHR Kritische Angebote in Partnerprogrammen: Medikamente und Arzneimittel aus der Reihe: Recht für Merchants und Affiliates - Teil III!"### - Seite 2 - RA Dr. Martin Bahr Kritische Angebote

Mehr

Erfahrungen der. DQS GmbH. bei der Zertifizierung von Medizinprodukteherstellern

Erfahrungen der. DQS GmbH. bei der Zertifizierung von Medizinprodukteherstellern Erfahrungen der DQS GmbH bei der Zertifizierung von Medizinprodukteherstellern 2004-11-24, Seite 1 Normensituation Medizinprodukte DIN EN ISO 9001:94 DIN EN ISO 9001:2000 DIN EN 46001/2:1996 DIN EN ISO

Mehr

AMNOG: Wenn Innovation aufs System trifft: Ist das AMNOG System fit für Innovation- Beispiel Onkologie

AMNOG: Wenn Innovation aufs System trifft: Ist das AMNOG System fit für Innovation- Beispiel Onkologie AMNOG: Wenn Innovation aufs System trifft: Ist das AMNOG System fit für Innovation- Beispiel Onkologie Dr. Jutta Wendel-Schrief Direktor Market Access MSD SHARP & DOHME GMBH Was sind Innovationen? Neue

Mehr

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Internationalisierungsförderung De-minimis-Beihilfe lt. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der

Mehr

Guideline für Klasse I Hersteller Abgrenzung und Klassifizierung

Guideline für Klasse I Hersteller Abgrenzung und Klassifizierung Guideline für Klasse I Hersteller Abgrenzung und Klassifizierung CMI Workshop Medizinprodukte Klasse I Vademecum für den Marktzugang 29.11.2011 Bundesministerium für Gesundheit Seite 1 Aufgabenbereiche

Mehr

Analyse der Arzneimittelgesetze in Polen, Lettland und Malta

Analyse der Arzneimittelgesetze in Polen, Lettland und Malta Analyse der Arzneimittelgesetze in Polen, Lettland und Malta unter besonderer Berücksichtigung des Parallelimports Esther Timm-Kilian Doktorandenkolloquium Bonn, 25. April 2009 EU-Osterweiterungen 2 Agenda

Mehr

Anforderungen an die Qualität von Einmalschutzhandschuhen in Gesundheitseinrichtungen

Anforderungen an die Qualität von Einmalschutzhandschuhen in Gesundheitseinrichtungen Anforderungen an die Qualität von Einmalschutzhandschuhen in Gesundheitseinrichtungen Die aktualisierte Richtlinie Nr. 11 des Arbeitskreises für Hygiene in Gesundheitseinrichtungen der MA 15 was ist neu?

Mehr

Zur Abgrenzung von Arzneimittel und Lebensmittel

Zur Abgrenzung von Arzneimittel und Lebensmittel Christiane Muhl Zur Abgrenzung von Arzneimittel und Lebensmittel Exposé zur Erstellung einer Dissertation: Eingereicht zur Bewerbung um eine Promotion bei Herrn Prof. Dr. rer. nat. habil. Harald G. Schweim

Mehr

Vorschau. Leitfaden zur Umsetzung eines HACCP-Systems im Lebensmittelbetrieb

Vorschau. Leitfaden zur Umsetzung eines HACCP-Systems im Lebensmittelbetrieb Vorschau Bitte beachten Sie, dieses Dokument ist nur eine Vorschau. Hier werden nur Auszüge dargestellt. Nach dem Erwerb steht Ihnen selbstverständlich die vollständige Version im offenen Dateiformat zur

Mehr

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME. des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses. zu dem

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME. des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses. zu dem Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss NAT/ 228 "Zusatz von Vitaminen und Mineralien sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln" Brüssel, den 31. März 2004 STELLUNGNAHME des Europäischen

Mehr

Ausgabe 2016 FLIEGEN IN DER EU OPS IS IN THE AIR

Ausgabe 2016 FLIEGEN IN DER EU OPS IS IN THE AIR Ausgabe 2016 FLIEGEN IN DER EU OPS IS IN THE AIR Vorschriften für den Betrieb von Luftfahrzeugen der Allgemeinen Luftfahrt in ganz Europa Am 26. August 2016 tritt die Vorschrift für den nicht kommerziellen

Mehr

Neu! VITALISIERENDER HAAR & NAGEL KOMPLEX. Für den Aufbau und das gesunde Wachstum von Haaren und Nägeln.

Neu! VITALISIERENDER HAAR & NAGEL KOMPLEX. Für den Aufbau und das gesunde Wachstum von Haaren und Nägeln. Neu! VITALISIERENDER HAAR & NAGEL KOMPLEX Für den Aufbau und das gesunde Wachstum von Haaren und Nägeln. DAS FLÜSSIGE BIO-H-TIN FÜr JEDEN TAG. Neu Das Nahrungsergänzungsmittel für den Aufbau und das gesunde

Mehr

Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln

Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV) Änderungen vom... Das Eidgenössische Departement des Innern verordnet: I Die Verordnung des EDI vom 23. November 2005 1

Mehr

Mutterkorn in Getreide

Mutterkorn in Getreide Mutterkorn in Getreide Dem Thema Mutterkorn in Getreide in der gesamten Wertschöpfungskette kommt eine höhere Bedeutung zu, seitdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Jahr 2012

Mehr

7. Geriatrischer Ernährungstag 04. November 2015 Supplemente Vorteile Nachteile - Unterschiede

7. Geriatrischer Ernährungstag 04. November 2015 Supplemente Vorteile Nachteile - Unterschiede 7. Geriatrischer Ernährungstag 04. November 2015 Supplemente Vorteile Nachteile - Unterschiede Dr. rer. physiol. Bettina Jagemann Worüber reden wir? Supplement bedeutet allgemein Ergänzung Als Supplement

Mehr

Aktuelles zum Lebensmittelkennzeichnungsrecht

Aktuelles zum Lebensmittelkennzeichnungsrecht Aktuelles zum Lebensmittelkennzeichnungsrecht Orientierung oder Verwirrung? Im Spannfeld zwischen Verbraucherschutz und Wettbewerberabmahnung Ihr Referent Jürgen Linhart Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Mehr

Pflanzenschutzmittel Fakten statt Hysterie Gefahr, Risiko oder Sicherheit

Pflanzenschutzmittel Fakten statt Hysterie Gefahr, Risiko oder Sicherheit Pflanzenschutzmittel Fakten statt Hysterie Gefahr, Risiko oder Sicherheit Dr. Albert Bergmann Institut für Pflanzenschutzmittel Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH Zusammenfassung

Mehr

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 1423) (Nur der dänische Text ist verbindlich)

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2016) 1423) (Nur der dänische Text ist verbindlich) 16.3.2016 L 70/27 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2016/376 R KOMMISSION vom 11. März 2016 zur Genehmigung des Inverkehrbringens von 2 -O-Fucosyllactose als neuartige Lebensmittelzutat im Sinne der Verordnung

Mehr

Doping im Sport. Wer - Womit - Warum. Von Karl Feiden, Bonn Helga Blasius, Remagen. Mit 10 Abbildungen und 15 Tabellen

Doping im Sport. Wer - Womit - Warum. Von Karl Feiden, Bonn Helga Blasius, Remagen. Mit 10 Abbildungen und 15 Tabellen Doping im Sport Wer - Womit - Warum Von Karl Feiden, Bonn Helga Blasius, Remagen Mit 10 Abbildungen und 15 Tabellen Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbh Stuttgart 2002 INHALT Vorwort V 1 Definition

Mehr

Landesuntersuchungsamt, Institut für Lebensmittelchemie Trier. Information

Landesuntersuchungsamt, Institut für Lebensmittelchemie Trier. Information Die Europäische Kommission hat am 18.07.2002 mit der Richtlinie 2002/67/EG 1 neue Etikettierungsvorschriften für koffein- und chininhaltige Lebensmittel beschlossen, die zum 01.07.2004 in Kraft treten

Mehr

Vermerk: Keimgefahr aus der Massentierhaltung Victoria Döringer, Praktikantin im Abgeordnetenbüro Dr.Werner Langen

Vermerk: Keimgefahr aus der Massentierhaltung Victoria Döringer, Praktikantin im Abgeordnetenbüro Dr.Werner Langen Vermerk: Keimgefahr aus der Massentierhaltung 19.02.2016 Victoria Döringer, Praktikantin im Abgeordnetenbüro Dr.Werner Langen Hintergrundinformation: Multiresistente Keime - bezeichnen in der Medizin eine

Mehr

Qualität von Phytopharmaka. Sandra Stamm Praktikum Pharmazeutische Biologie III

Qualität von Phytopharmaka. Sandra Stamm Praktikum Pharmazeutische Biologie III Qualität von Phytopharmaka Sandra Stamm Praktikum Pharmazeutische Biologie III Bedeutung von Phytopharmaka Ausgaben für rezeptfreie Arzneimittel im Jahr 2007: (BAH) gesamt: 6,2 Mrd. Euro davon für Phytopharmaka:

Mehr