Bericht des Rechnungshofes. Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee:

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1 Bericht des Rechnungshofes Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee: Nachfrageverfahren 2009

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3 Vorbemerkungen Vorbemerkungen Vorlage an den Gemeinderat und den Landtag Der Rechnungshof erstattet dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee gemäß Artikel 127a Absatz 6 Bundes Verfassungsgesetz nachstehenden Bericht. Dieser Bericht wird auch dem Kärntner Landtag gemäß Artikel 127 Absatz 6 Bundes Verfassungsgesetz in Verbindung mit 18 Absatz 8 Rechnungshofgesetz 1948 vorgelegt. Der Bericht beinhaltet das Nachfrageverfahren mit dem Stand der Umsetzung der Empfehlungen, die der Rechnungshof im Jahr 2009 im Wirkungsbereich der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee ausgesprochen hatte. Der vorliegende Bericht des Rechnungshofes ist nach der Vorlage über die Website des Rechnungshofes verfügbar.

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5 Nachgefragt Nachfrageverfahren 2009 Wirkungsbereich der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee Landeshauptstadt Klagenfurt; Maßnahmen der Verwaltungsreform, Follow-Up-Überprüfung Reihe Kärnten 2009/4 Die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee kam den Empfehlungen des RH aus dem Jahr 2005 hinsichtlich der Maßnahmen der Verwaltungsreform nur zum Teil nach. Insbesondere fehlten weitere ausgabenseitige Maßnahmen zur langfristigen Haushaltskonsolidierung. Empfehlung umgesetzt Umsetzung zugesagt offen (1) Konsolidierungspfad jedenfalls ab 2009 wieder aufnehmen k.a. (2) Vor einnahmenseitigen Maßnahmen jedenfalls alle zweckmäßigen Einsparungsmöglichkeiten nutzen k.a. Fazit Die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee gab zu den nachgefragten Empfehlungen keine Stellungnahme ab. Wasserversorgung Villach, Klagenfurt am Wörthersee, Innsbruck; Stadtwerke Klagenfurt Aktiengesellschaft Reihe Kärnten 2009/10 In Klagenfurt war der Wassertarif im Jahr 2006 mit 1,16 EUR pro m 3 teurer als in Villach (0,97 EUR pro m 3 ) und günstiger als in Innsbruck mit 1,29 EUR pro m 3, obwohl in Innsbruck aufgrund der Höhenlage der Quellen auch 5 % der in der Landeshauptstadt benötigten elektrischen Energie erzeugt werden konnte. In Klagenfurt mussten demgegenüber 95 % des benötigten Wassers aus dem Grundwasser gepumpt werden.

6 Eine rund vier Millionen österreichische Verbraucher repräsentierende Erhebung ermittelte für das Jahr 2004 einen durchschnittlich gewichteten Wassertarif von 1,08 EUR je m 3. Empfehlung umgesetzt Umsetzung zugesagt offen (1) Teilnahme am Projekt Benchmarking (2) Evaluierung der Ursachen für den Verwaltungsaufwand der Wasserversorger (3) Auf eine Kostendeckung nach dem Äquivalenzprinzip achten; Analyse von Einsparungsmöglichkeiten (4a) (4b) Vom jeweiligen Aufsichtsrat als Interessenvertreter des Eigentümers wären verbindliche längerfristige Zielvorgaben festzulegen und regelmäßig zu evaluieren k.a. (5a) (5b) Sicherstellung der Versorgung mit Wasser entsprechend der im Rahmen der Daseinsvorsorge gegebenen Verpflichtung (6) Erstellung jährlicher Istkostenrechnungen und Analyse von deren Ergebnissen (7) Entsprechende Wartung und Erneuerung der Leitungsnetze (13) Hinwirken auf die Durchsetzung und Einhaltung der wasserrechtlichen Vorschreibungen in den Grundwasserschutz bzw. schongebieten (14) Grundsätzliche Anerkennung des Anschlussrechts bzw. der Versorgungspflicht (15) Festlegung des Versorgungsbereichs entsprechend dem Gemeindewasserversorgungsgesetz 1997 K-GWVG durch Verordnung des Gemeinderats (16) Einem weiteren Absinken der Eigenkapitalquote entgegenwirken

7 Nachgefragt (17) Vom Einsatz zusätzlicher Leiharbeiter möglichst absehen (18) Umgehende Veranlassung einer ordnungsgemäßen und zweckmäßigen Fremdüberwachung der Klagenfurter Wasserversorgung (19) Verstärken der Maßnahmen zur Erneuerung des Leitungsnetzes (20) Verhandlung über eine Reduzierung der Ausgaben für Straßeninstandsetzungen nach dem Leitungsbau (21) Überarbeiten der Grabungs- und Instandhaltungsrichtlinien (22) Rasche Umsetzung der bereits konzeptionell aufgezeigten alternativen Verwertungsmöglichkeiten betreffend die Karawankenquellen sowie den Wasserverband Klagenfurt St. Veit an der Glan (23) Verwendung der Wasserschutzrücklage ausschließlich für den ursprünglich beantragten Zweck des Wasserschutzes Fazit Die Stadtwerke Klagenfurt AG und die Landeshauptstadt Klagenfurt gaben zum Teil divergierende Stellungnahmen ab. So teilte die Stadt mit, dass für die Stadtwerke Klagenfurt AG als Monopolunternehmen eine Versorgungspflicht und ein Anschlussrecht bestehen sowie diese die Aufgabe der Allgemeinwasserversorgung verpflichtend fortzuführen habe. Der RH bewirkte mit seinen Empfehlungen eine weitere Teilnahme am Benchmarking Projekt, eine Evaluierung der Ursachen für den Verwaltungsaufwand, infolge der Einführung einer Bereitstellungsgebühr die Erreichung der Kostendeckung und damit die Einhaltung des Äquivalenzprinzips, die jährliche Erstellung von Ist Kostenrechnungen, die Einleitung von Maßnahmen zur entsprechenden Wartung und Erneuerung des Leitungsnetzes, wobei die jährlichen Rehabilitationsmaßnahmen von 0,9 Mill. EUR auf 1,4 Mill. EUR erhöht werden, die Einhaltung der Vorschreibungen zum Wasserschutz, eine Umsetzung von Maßnahmen, um einem Absinken der Eigenkapitalquote entgegenzuwirken, den Verzicht auf den Einsatz von Leiharbeitern und einen Abbau des Mitarbeiterstandes im Wasserwerk, wodurch die Kennzahl

8 Mitarbeiter je 100 km Leitungsnetz von 11,96 (2006) auf 7,28 (2009) sank, eine Zusage, die nächste im Jahr 2011 erfolgende Fremdüberprüfung vergaberechtskonform auszuschreiben und an einen Dritt Prüfer zu vergeben, sowie eine Wasserschutzrücklage zweckentsprechend zu verwenden. Die Stadtwerke Klagenfurt AG sagte eine Aufnahme von Verhandlungen zur Anpassung der Grabungsrichtlinien im Herbst 2010 mit dem Ziel, die Ausgaben für Straßeninstandsetzungen zu verringern, zu und die Landeshauptstadt Klagenfurt kündigte den Verzicht auf die provisorische Instandsetzung nach Grabungsarbeiten an. Seine Empfehlungen vom Aufsichtsrat als Interessenvertreter des Eigentümers Zielvorgaben und den Versorgungsbereich durch eine Verordnung des Gemeinderates festzulegen, blieben unbeachtet. Auch konnte keine rasche Umsetzung der bereits konzeptionell aufgezeigten alternativen Verwertungsmöglichkeiten betreffend die Karawankenquellen und den Wasserverband Klagenfurt St. Veit an der Glan erreicht werden; in Bezug auf die Karawankenquellen mussten Wertberichtigungen erfolgen. Zu den Empfehlungen betreffend der vom Aufsichtsrat als Interessenvertreter des Eigentümers festzulegenden Zielvorgaben sowie zur Eigenkapitalquote gab die Landeshauptstadt Klagenfurt keine Stellungnahme ab. Wien, im Dezember 2010 Der Präsident: Dr. Josef Moser

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