Benutzerreglement

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1 Inhalt 1. Allgemeines Benutzerreglement 2. Sicherheit 2.1 Neukunden 2.2 Eigene Gefahr 2.3 Nicht ausgebildete Personen Hallenregeln 2.5 Installation 2.6 Drehen von Griffen und Tritten 2.7 Ausrüstung 2.8 Seillänge 2.9 Alkohol und Medikamente 3. Vorstieg-Klettern 3.1 Partnercheck 3.2 Sicherungsposition 3.3 Gewichtsunterschied 3.4 Zwischensicherungen 3.5 Sturzraum 3.6 Kommunikation 3.7 Herunterlassen 3.8 Seil abziehen 3.9 Soloklettern 3.10 Sturztraining 4. TopRope-Klettern 4.1 Pendelsturz 4.2 Umlenkung 4.3 straffes Sicherungsseil 4.4 eingehängte TopRope 4.5 Seil auf Seil 4.6 Beschädigungen 4.7 Fixe TopRope ab 21 Uhr einhängen 5. Kinder 5.1 Mindestalter 5.2 Herumrennen und Spielen 5.3 Nicht überfordern 6. Gruppen 6.1 Verantwortung 6.2 Anmeldung 6.3 Rabatt 7. Kurse 7.1 Anweisungen 7.2 Versicherungen 7.3 Abmeldungen 7.4 Absenzen 7.5 Gruppengrösse/Durchführung 8. Betreuungen 8.1 Versicherungen 8.2 Annullierung 8.3 Verspätetes Eintreffen 9. Hallenaufsicht und Unfallverhütung 9.1 Aufsichtsfunktion 9.2 Erfahrene Kletterer 9.3 Wegweisung 10. Hallenöffnungszeiten 10.1 Grundsatz 10.2 Einschränkungen 10.3 Während der Öffnungszeiten 10.4 Ausserhalb der Öffnungszeiten 11. Diebstahl und Vandalismus 11.1 Wertsachen 11.2 Anzeige 11.3 Haftung 12. Abonnemente 12.1 Rückerstattung 12.2 Unfall, Krankheit er-Abo's 12.4 Ermässigungen 13. Eintritte 13.1 Bezahlen 13.2 Ermässigung 13.3 Rückerstattung 14. Ordnung und Sauberkeit 14.1 Wandschutz 14.2 Magnesia 14.3 Rauchverbot 14.4 Ordnung 14.5 Rucksäcke 14.6 Esswaren 14.7 Hunde 15. Haftung 15.1 Allgemein 15.2 Kletterkenntnisse 1. Allgemeines 1.1 Das Benutzerreglement dient in erster Linie der Unfallverhütung, der Hygiene und der Ordnung. Es ist im Eingangsbereich und in der Halle gut sichtbar angeschlagen und kann auch von unserer Homepage heruntergeladen werden. 1.2 Wer die Kletterhalle benutzt, anerkennt das Benutzerreglement und ist verpflichtet, dieses einzuhalten. Verstösse gegen das Reglement können eine Wegweisung durch das Personal zur Folge haben, wobei kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht. 1.3 Beim erstmaligen Zutritt (ab ) zur Kletterhalle, anerkannt der Benutzer das Reglement per Unterschrift und bestätigt, mit dessen Inhalt vertraut und einverstanden zu sein. 1.4 Den Anweisungen des Hallenpersonals ist immer Folge zu leisten. 1.5 Bei wiederholten Verstössen gegen das Benutzerreglement kann das Personal ein Hausverbot aussprechen. Besitzern von Abonnenten wird in diesem Fall das Abo entzogen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittes. Eiselin Sport AG 6003 Luzern Seite 1 von 5

2 2. Sicherheit 2.1 Alle Neukunden (ab ) werden mit einem Formular auf die geltenden Sicherheitsbestimmungen hingewiesen. Durch Ihre Unterschrift bezeugen Sie, dass Sie Diese Informationen gelesen und verstanden haben. Damit soll das Sicherheitsbewusstsein gesteigert und Unfälle verhindert werden. Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist das Formular durch die Eltern zu unterzeichnen. Bei geleiteten Gruppen hat nur der Gruppenleiter ein Formular zu unterzeichnen, welches speziell für Gruppen und Verantwortungsträger ist. 2.2 Das Benutzen der Kletterhalle erfolgt auf eigene Verantwortung! Jeder Benutzer ist sich bewusst, dass das Klettern in der Halle mit Risiken verbunden ist, die vom Betreiber - auch bei Einhaltung des Benutzerreglements durch den Benutzer - nicht restlos eliminiert werden können. Bei starker Auslastung der Halle ist gegenseitige Rücksichtnahme von zentraler Bedeutung. Die Benutzung der Kletteranlage erfordert volle Konzentration beim Sichern und Klettern. 2.3 Nicht ausgebildete Personen dürfen die Kletterhalle nicht alleine benutzen! Klettern im TopRope und im Vorstieg ist für Personen ohne Klettererfahrung (Grundkurs) nur unter Betreuung erlaubt. Dabei darf der Betreuer selbst nicht klettern. Ausbildungskurse und betreutes Klettern werden in der Kletterhalle angeboten, siehe dazu die aufgelegten Broschüren sowie unter Die 12 Plakate "Sicher klettern" zeigen die wichtigsten Sicherheitsregeln für die Kletterarten TopRope und Vorstieg auf. Diese Sicherheitsregeln sind ein Bestandteil dieses Benutzerreglements. All diese Regeln sind verbindlich einzuhalten. Alle 12 Regeln sind in den Garderoben und im Kletterbereich angebracht. Verstösse gegen die Sicherheitsregeln können eine Wegweisung durch das Personal zur Folge haben, wobei kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht. 2.5 Jegliche eigenmächtigen Veränderungen an den Kletterwänden sind untersagt, wie z.b. Griffe versetzen oder Sicherungen verändern, etc. 2.6 Alle Benutzer sind sich bewusst, dass Griffe und Tritte sich drehen oder brechen können, besonders auf strukturierten Wänden. Die Benutzer tragen diesbezüglich jegliches Verletzungsrisiko selbst. Sollten Griffe oder Tritte drehen, wird dies der Aufsichtsperson mitgeteilt, die dies dann weiterleitet oder anziehen der Griffe/Tritte organisiert. 2.7 Jeder Kletterer ist für den einwandfreien Zustand seiner Ausrüstung selbst verantwortlich. Es darf nur normgerechte Bergsportausrüstung (UIAA-Norm oder CE-Prüfzeichen) verwendet werden. 2.8 Das Kletterseil muss mindestens 40 m lang sein. Kürzere Seile sind fahrlässig, da es beim Herunterlassen des Kletterers zu Unfällen führen kann! Es wird empfohlen einen Knoten ins Seilende zu machen. 2.9 Personen die unter Medikamenten-, Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, ist der Aufenthalt in der Kletterhalle untersagt. 3. Vorstieg-Klettern 3.1 Kletterer und Sicherer haben sich vor jeder Route gegenseitig zu kontrollieren. (Sitz des Klettergurtes / zurückverschlaufte Schnallen / einbinden in den Klettergurt - ohne Karabiner - / richtig und vollständig geknüpften Anseilknoten / HMS-Knoten des Sichernden / richtig eingehängtes und funktionierendes Sicherungsgerät / zugeschraubte Sicherungskarabiner / Knoten im Seilende). 3.2 Der Sichernde muss in unmittelbarer Nähe (1m - max. 2.5m Abstand) zum Einstieg sichern. Das Sichern im Sitzen oder Liegen ist aus Sicherheitsgründen verboten. Sichern ist nicht gleich Pause! 3.3 Grosse Gewichtsunterschiede der Kletterpartner gilt es unbedingt zu berücksichtigen. Ab einem Gewichtsunterschied grösser als Faktor 1.3 raten wir von gegenseitigem Klettern bzw. Sichern ab. 3.4 Im Vorstieg müssen alle Zwischensicherungen eingehängt werden. Zwischensicherungen sollten aus Gründen der Sicherheit nicht überstreckt eingehängt werden. Bis zum 4. Haken besteht Bodensturzgefahr. Das Benutzen eigener Express-Schlingen ist verboten. Haken ohne Karabiner dürfen nicht benützt werden. Wer sich an Hakenplatten festhält, kann sich schwer verletzen! 3.5 Vermeide den Aufenthalt in den Sturzzonen unterhalb von kletternden Personen. Beziehungsweise steige erst ein, wenn der Kletterer oberhalb genügend Abstand hat. 3.6 Gezielte Kommunikation verhindert Missverständnisse. Informiere deinen Partner immer, bevor du dich ins Seil hängst. 3.7 Rasches Herunterlassen ist verboten. Beim Herunterlassen des Kletterers ist der Sichernde dafür verantwortlich, dass keine Drittpersonen gefährdet werden. Beim Nichterreichen der Umlenkung, muss das Seil nach Bodenkontakt unverzüglich abgezogen werden. Eiselin Sport AG 6003 Luzern kh@eiselinsport.ch Seite 2 von 5

3 3.8 Das Seil ist so abzuziehen, dass es der Wand entlang durch die vom Kletterer zuvor Eingehängten Karabiner zurückläuft. Derjenige, der das Seil abzieht, ist verantwortlich, dass keine Drittpersonen verletzt werden. 3.9 Soloklettern ist verboten (seilfreies Klettern über 1.5 m Höhe mit den Füssen), denn Soloklettern bedeutet nicht nur eine besondere Gefährdung für sich selbst, sondern auch für Dritte Absichtliches Sturztraining darf nur bei nichtausgelasteter Halle und freiem Sturzraum gemacht werden. Dabei darf die letzte eingehängte Expressschlinge maximale Kniehöhe haben, es darf nicht mehr als 1 m Schlappseil gegeben werden und das Ganze muss im oberen Drittel geschehen. 4. TopRope-Klettern 4.1 TopRope darf nur an senkrechten oder leicht überhängenden Routen geklettert werden (Pendelgefahr). Bei stark überhängender Route, darf nur an demjenigen Seil geklettert werden, welches durch alle Zwischensicherungen zum Umlenkpunkt hinaufführt, da sonst die Gefahr eines Pendelsturzes besteht. 4.2 Beim TopRope-Klettern und beim Nachstieg muss das Seil immer in beiden Umlenkungen eingehängt werden. Die letzte Expressschlinge darf nicht ausgehängt werden. Klettern an Expressschlingen als Umlenkung ist nicht gestattet. 4.3 Das Sicherungsseil muss straff gehalten werden. Bei Pendel- oder Sturzgefahr muss auf die anderen Kletterer besondere Rücksicht genommen werden. 4.4 Die eingehängten TopRope müssen für den Vorstieg der jeweiligen Route verwendet werden, solange sie nicht durch einen Kurs benötigt werden. Die TopRope-Seile müssen nach dem Herunterziehen immer wieder eingehängt werden. 4.5 Es dürfen nie 2 Seile in eine Expressschlinge oder Umlenkung (Seilverbrennung innert Sekunden) eingehängt werden. 4.6 Beschädigungen an TopRope-Seilen sind unverzüglich dem Hallenpersonal zu melden. 4.7 Ab Uhr verteilt das Hallenpersonal die TopRop-Seile für den nachfolgenden Tag. Wir sind dankbar, wenn Sie von den Benutzern an den vorgesehenen Routen eingehängt werden. Diese Seile befinden sich während der Öffnungszeiten, am Wandfuss befestigt, in den Seilsäcken. Diese dürfen nicht benutzt werden, dafür gibt es Mietseile. Schon eingehängte TopRope-Routen können danach nochmals geklettert werden, sofern das TopRope wieder eingehängt wird. 5. Kinder 5.1 Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Person oder im begleiteten Gruppentraining in der Kletterhalle klettern. 5.2 Das Herumrennen und Spielen in der Kletterhalle ist verboten. Die Kletterhalle ist kein Kinderspielplatz, sondern eine Sportanlage mit den üblichen Verletzungsgefahren. 5.3 Kinder nicht überfordern! Kinder haben eingeschränkte Konzentrationsfähigkeiten und geringere Handkraft. Unbedingt Gewichtsunterschiede beachten. Ab Faktor 1.3 zwischen Sicherer und Kletterer wird's gefährlich! 6. Gruppen 6.1 Der Leiter einer Gruppe trägt die volle Verantwortung für die Teilnehmer und verfügt über die notwendigen Kletterkenntnisse. Er bestätigt dies mit seiner Unterschrift. Zur Entlastung des Gruppenleiters empfehlen wir daher, einen Kletterinstruktor der Kletterhalle beizuziehen. Nähere Informationen auf Eine Gruppe muss sich im vorhinein anmelden. Das Reservieren und Absperren von Wänden oder Sektoren, ohne die Genehmigung des Hallenpersonals, ist nicht erlaubt. 6.3 Gruppen haben nur ausserhalb der Öffnungszeiten und am Wochenende Rabatt. Eine Gruppe hat mind. 6 Pers., die einen Einzeleintritt lösen (ohne Abo). Unter der Woche, während den Öffnungszeiten, besteht kein Rabatt für Gruppen. 7. Kurse 7.1 Die Kursteilnehmer müssen die Anweisungen des Kursleiters strikte einhalten. Im Grundkurs z.b. darf kein Teilnehmer ohne den obligatorischen Sicherheitscheck des Leiters losklettern. 7.2 Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmer. 7.3 Die Abmeldung eines Grundkurses muss mindestens 5 Tage vor Kursbeginn geschehen, ansonsten werden die Kosten zu den normalen Tarifen verrechnet. 7.4 Aufgrund von Absenzen während des Kurses hat der Teilnehmer weder Anrecht auf Rückerstattung eines Teilbetrages noch auf Nachholung der verpassten Lektionen. Eiselin Sport AG 6003 Luzern kh@eiselinsport.ch Seite 3 von 5

4 7.5 In der Regel nehmen bis zu 8 Personen an einem Kurs teil. Bei weniger als 4 Anmeldungen kann der Kurs durch Eiselin Sport abgesagt werden. Die Teilnehmer werden rechtzeitig über eine allfällige Absage informiert. 8. Betreuungen 8.1 Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmer. 8.2 Erfolgt die Annullierung eines Termins weniger als 48 Stunden davor, wird 50% der Kosten verrechnet. Erfolgt die Annullierung eines Termins weniger als 24 Stunden davor, wird 100% der Kosten verrechnet. 8.3 Bei verspätetem Eintreffen verkürzt sich die Dauer des Anlasses und dauert bis zum vereinbarten Endzeitpunkt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Reduktion des vereinbarten Preises aufgrund des verkürzten Anlasses, er schuldet den im Voraus festgelegten Preis. 9. Hallenaufsicht und Unfallverhütung 9.1 Achtung: Das Hallenpersonal kann nicht überall präsent sein und eine permanente Aufsichtsfunktion übernehmen. Somit ist das Hallenpersonal weder verpflichtet noch in der Lage, die Benutzer ständig auf korrekte Sicherungstechnik zu überprüfen. 9.2 Erfahrene Kletterer können bei Unsicherheiten entweder selber Hinweise und Tips geben oder das Hallenpersonal informieren. 9.3 Nichtbeherrschung und Unwissen der Sicherungstechnik können eine Wegweisung durch das Personal zur Folge haben, wobei kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht. 10. Hallenöffnungszeiten 10.1 Die Halle steht dem Kunden gemäss den aktuellen Öffnungszeiten zur Verfügung. Details auf Jederzeit können Teilbereiche oder gar die ganze Halle geschlossen werden (Routenbau, Revision, Wettkämpfe, Veranstaltungen etc.) Solche Sonderfälle werden im Voraus auf der Homepage und in der Kletterhalle bekanntgegeben Während der Öffnungszeiten ist der Halleneintritt unaufgefordert vor dem Klettern zu bezahlen Die Kletterhalle schliesst um 22.00/18.00 Uhr, bis 22.10/18.10 Uhr muss die Kletterhalle verlassen werden. Bei mehrmaliger Nichteinhaltung, kann dies zu einem Hallenverbot führen Ausserhalb der Öffnungszeiten darf nur mit Voranmeldung und Vorbezahlung die Kletterhalle betreten werden. Wird dies nicht gemacht, so führt dies zu einer Anzeige wegen Betreten eines Privatgrundstücks Die Kletterhalle steht nur dann zur Verfügung, wenn sie nicht durch eine Gruppe belegt ist. Siehe mehr dazu in der Agenda auf Mit dem Hallenschlüssel darf nur die Eingangstüre geöffnet werden. Jegliches Öffnen eines Schrankes führt zu einer Anzeige und einem Hallenverbot Es stehen weder Mietgegenstände noch Musikanlage zur freien Verfügung. 11. Diebstahl und Vandalismus 11.1 Keine Wertsachen unbeaufsichtigt lassen. Es stehen Schliessfächer zur Verfügung Das Personal ist verpflichtet, fehlbare Personen bei Diebstahl (Wertsachen, Sportartikel, Griffe, etc.) und Vandalismus der Polizei zu melden Für Diebstahl und Vandalismus wird keine Haftung übernommen. 12. Abonnemente 12.1 Abonnementsinhaber haben keinen Anspruch auf Geldrückerstattung bei Hallenschliessung oder reduziertem Betrieb Bei einem Unfall oder bei Krankheit wird ein Gutschein ausgestellt, sofern ein Arztzeugnis vorgelegt wird, welches bestätigt, dass der Klettersport für mindestens einen Monat nicht ausgeübt werden kann. Die Gutschrift beträgt die Hälfte des auf den bestätigten Zeitraum umgerechneten Betrages des Abonnements er-Abonnemente sind nicht übertragbar Bei einem ermässigten Abonnement ist dem Hallenpersonal unaufgefordert zusätzlich der entsprechende Ausweis (SAC-Pilatus, ID, Schülerausweis, etc.) vorzuweisen. Eiselin Sport AG 6003 Luzern kh@eiselinsport.ch Seite 4 von 5

5 13. Eintritt 13.1 Beim Betreten der Kletterhalle ist dem Personal unaufgefordert das Abonnement vorzuweisen bzw. ein Eintritt zu lösen Bei ermässigtem Eintritt muss jedesmal der entsprechende Ausweis vorgewiesen werden Bei einem Unfall, Wegweisung durch das Personal usw. besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. 14. Ordnung und Sauberkeit 14.1 Zum Schutz der Wandstruktur ist das Klettern in Bergschuhen, Hausschuhen, Socken und Barfuss untersagt, zugelassen werden nur Kletterfinken und Turnschuhe Offenes Magnesia ist aus lufthygienischen Gründen in der Kletterhalle verboten, Magnesia-Balls kann an der Bar gekauft werden In der Kletterhalle herrscht absolutes Rauchverbot Die Kletterhalle, WC's, Duschen und Garderoben sind sauber zu halten. In der Halle stehen Abfalleimer und Lappen zur Verfügung Private Kleider, Rücksäcke usw. sind in der Garderobe zu deponieren. Es ist untersagt, den Kletterbereich mit Gegenständen zu belagern Esswaren dürfen nur auf der Terrasse zu sich genommen werden, nicht im Kletterbereich Hunde dürfen nur angebunden und nicht bellend in die Kletterhalle genommen werden. In der Garderobe haben sie nichts zu suchen, der Besitzer ist für die Ordnung zuständig. Störende Hunde werden mit Besitzer aus der Halle verwiesen, dabei besteht kein Recht auf Rückerstattung des Eintrittes. 15. Haftung 15.1 Für Personen- und Sachschäden sowie für Garderoben und Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Wer Schaden verursacht oder Personen verletzt, hat die Konsequenzen selber zu tragen. Die Kletterhalle Eiselin Sport Luzern nimmt hierfür keine Haftung Es besteht keine generelle Aufsichtspflicht des Hallenpersonals. Für Personen- und Sachschäden aufgrund ungenügender Kletterkenntnisse (inkl. Verwendung des Materials) übernimmt die Kletterhalle Eiselin Luzern keinerlei Haftung. Luzern, / Eiselin Sport AG Eiselin Sport AG 6003 Luzern kh@eiselinsport.ch Seite 5 von 5

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