Abwasserbeseitigung. Status der landesrechtlichen Situation in. Schleswig-Holstein. Dipl.-Ing. Peter Janson
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1 Abwasserbeseitigung Status der landesrechtlichen Situation in Dipl.-Ing. Peter Janson, LLUR 40 Peter Janson, März
2 Gliederung 1. Novelle Landeswassergesetz (LWG) 2. Selbstüberwachungsverordnung (SüVO) 3. DIN 1986 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke, Teil 30: Instandhaltung 4. Abwasserbeseitigungskonzept LLUR 40 Peter Janson, März
3 Novelle LWG Mit dem Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes und anderer wasserrechtlicher Vorschriften vom 13. Dezember 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 499) wurde das LWG novelliert und in der geltenden Fassung vom 11. Februar 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 91) bekannt gemacht. Änderungen im Bereich der Abwasserbeseitigung ( 31, 31a, 33 LWG) LLUR 40 Peter Janson, März
4 Novelle LWG Grundsatz: Die Gemeinden sind zur Abwasserbeseitigung im Rahmen der Selbstverwaltung verpflichtet. Die örtliche Zuständigkeit erstreckt sich uneingeschränkt auf das gesamte Gemeindegebiet, also auch auf Privatgrundstücke und für jegliches Abwasser. LLUR 40 Peter Janson, März
5 Abwasserbeseitigung SüVO Stand zur Umsetzung der SüVO ¾ Arbeitsheft SHGT ¾ Erstellung und Vorlage der Betriebsberichte ¾ Aufstellen der Kanalkataster und Dichtheitsuntersuchungen LLUR 40 Peter Janson, März
6 SüVO Datenart Regelwerk Kanalart / Anlagenteil erforderlich bis 2012 Grunddaten (Vermessung) ATV-DVWK-M 145 SW, MW, RW, Sonderentwässerungsverfahren, alle Sonderbauwerke im Netz, GAK, SE, SAK, X erforderlich bis 2017 sinnvolle Ergänzung bis 2012 Bemerkung Ordnungsdaten und Stammdaten; Beschreibung der Lage (Gauß-Krüger-Koordinaten - Höhe ü. NN), Geometrie, Funktion und baulichen Ausbildung des Kanalnetzes; Erfassung aller Daten in einem digitalen Kanalkataster (Kanalinformationssystem) Zustandsdaten (optische Inspektion) DWA-M / ATV- DVWK-M 145 / ATV- DVWK-M150-1 SW, MW incl. SE + SAK X Kodierung nach DIN EN ; Datenaustauschformat ISYBAU 2007 XML Planung einer ordnungsgemäßen und bedarfsgerechten Betriebsdaten Kanalreinigung mit dem Ziel der Erhaltung der (Reinigungs- und DWA-A 147 SW, MW, RW + SE + SAK X hydraulischen Leistungsfähigheit, der Vermeidung von Wartungsintervalle- Geruchsbelästigungen und dem Werterhalt der und Arten) Anlage Indirekteinleitungen ATV-DVWK-M SW, MW X Erfassung der für das Kanalnetz und die Behandlungsanlage relevanten Einleiter Kodierung nach DIN EN ; Zustandsdaten DWA-M / ATV- Datenaustauschformat ISYBAU 2007 XML; RW (optische DVWK-M 145 / ATV- RW incl. SE +SAK, GAK X X unumgänglich vor Durchführung von Inspektion) DVWK-M150-1 Infrastrukturmaßnahmen im Straßenraum Hydraulische Daten (Berechnung nach hydrodynamischen Verfahren) DWA-A 118 MW, RW X Kostendaten DWA-A 133 SW, MW, RW X Grunddaten / Zustandsdaten / Sanierung DIN / ATV- DVWK-M Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) X ( *) bei vorh. hydraulischen Problemen und Kenntnislücken unumgänglich auch im Zusammenhang mit Haftungsfragen (Überflutungsereignisse) sowie generell vor Sanierungen bei Einführung Doppik und bedarfsgerechter Gebührenkalkulation zur Ermittlung der Restnutzungsdauer und weiterer Kennzahlen zur Beschreibung der Vermögenswerte unumgänglich *) Eine Verlängerung bis ist aufgrund der thematischen Verknüpfung mit den Grundstücksanschlusskanälen (GAK) wahrscheinlich SW = Schmutzwasserkanal GAK = Grundstücksanschlusskanal ISYBAU = Datenformat zur virtuellen Beschreibung der Kanalisation MW = Mischwasserkanal SE = Straßeneinläufe RW = Regenwasserkanal SAK = Anschlusskanäle Straßenentwässerung Sonderentwässerung = Vakuum- u. Druckentwässerung Sonderbauwerke = z.b. Abschlagsbauwerke, Düker, MW-Entlastungen, Stauräume Checkliste - Anforderungen an ein Kanalkataster LLUR 40 Peter Janson, März
7 DIN Abwasseranlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben. ( 18 b WHG) grundsätzlich gelten Normen des DIN und DWA-Arbeitsblätter als aardt Verantwortlichkeit für die Anwendung liegt beim Betreiber ordnungsrechtliche Zuständigkeit bezüglich Umsetzung liegt bei der Gemeinde (Abwasserbeseitigungspflichtiger) bzw. bei der UWB (Ausschluss von der Beseitigungspflicht) LLUR 40 Peter Janson, März
8 DIN Prüffristen und -intervalle Häusliches Abwasser Erstprüfung bis bzw. im Zuge v. Baumaßnahmen (WSG 2008) Wiederholungsprüfung alle 20 Jahre (WSG 10 Jahre) Gewerbliches Abwasser Erstprüfung umgehend bzw. bis 2004 Wiederholungsprüfung alle 5 bzw. 15 Jahre (WSG alle 5 Jahre) LLUR 40 Peter Janson, März
9 DIN Sachstand zur Umsetzung der DIN Arbeitsgruppe Land, Landkreistag, Gemeinden, Grundstückseigentümer keine landesrechtlichen Regelungen (Norm gilt uneingeschränkt) Empfehlungen für Gemeinden und Bürger in 2009 (Broschüre, Flyer) Berücksichtigung von Umsetzungsbeispielen (inkl. Finanzierung) LLUR 40 Peter Janson, März
10 Novelle LWG 31 Abs. 3a LWG - Abwasserbeseitigungskonzept: Das bisher schon vorhandene Instrument des Abwasserbeseitigungskonzeptes hat eine neue Bedeutung erhalten. Soweit die Gemeinden ein Abwasserbeseitigungskonzept aufstellen, schließt die Genehmigung (durch die UWB) des Konzeptes nach 31 Abs. 3a Satz 3 LWG folgende Erlaubnisse nach 2 und 7 WHG ein: alle Kleineinleitungen (KKA) und die Niederschlagswassereinleitungen von anderen Flächen als reinen Wohngrundstücken in reinen und allgemeinen Wohngebieten in das Grundwasser und in das oberirdische Gewässer für befestigte Flächen von m 2 bis m 2 LLUR 40 Peter Janson, März
11 Novelle LWG Die Gemeinden sollten grundsätzlich ein Abwasserbeseitigungskonzept erstellen Dies dient dem Überblick über die Abwasserverhältnisse in den Gemeinden und der Verwaltungsvereinfachung, da eine Reihe von Einleitungserlaubnissen entfallen. Im Rahmen der Genehmigung werden die Wasser- und Bodenverbände hinsichtlich der Einleitung in Verbandsgewässer beteiligt. Bei der Übertragung der Beseitigungspflicht (Außenbereich/KKA, Versickerung, Gewerbe) ist die Aufstellung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes obligatorisch!!! Mindestinhalte und Form werden über eine Verwaltungsvorschrift bestimmt LLUR 40 Peter Janson, März
12 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!! Rückfragen bitte an: Peter Janson des Landes Hamburger Chaussee 25, D Flintbek Tel Fax mail: LLUR 40 Peter Janson, März
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