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- Renate Mann
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1 Bitte direkt im Adobe Reader ausfüllen, ausdrucken und an die EWE NETZ senden! Betreiberwechsel Für die Einspeiseanlage: Anlagenstandort: PLZ Ort: Vertragskontonummer: wurde am : durch den Betreiber Frau* Herr* Firma: Straße Hausnummer PLZ Ort eine Betreibererklärung abgegeben. * bei verstorbenen Vorbesitzer: Sterbeurkunde und Erbschein liegen bei. Diese Anlage übernimmt der zukünftige Anlagenbetreiber ab dem Frau Herr Firma: Straße Hausnummer PLZ Ort Telefon: Geb. Datum: Eintrag Handelsregister: : Zählerstände aller von der Einspeisung betroffenen Messungen sind hier anzugeben. Ggf Anlage beifügen. Übergabezähler: Zählernummer: Zählerstand am: kwh Eigenerzeugungszähler (Überschusseinspeisung mit Eigenerzeugungszähler): Zählernummer: Zählerstand am: kwh Erklärung bei einer bestehenden Abtretungserklärung: Wurde durch den übergebenden Anlagenbetreiber eine Abtretungserklärung gegenüber seinem finanzierenden Kreditinstitut abgegeben, ist diesem Betreiberwechselformular eine Bestätigung des Kreditinstitutes beizufügen, das einem Betreiberwechsel zugestimmt wird. eine Bestätigung des Kreditinstitutes ist beigefügt. der übergebende Anlagenbetreiber erklärt, dass keine Abtretungserklärung abgeben wurde. Erklärung bei Teilnahme an der Direktvermarktung: Der Direktvermarktungshändler ist über diesen Betreiberwechsel informiert und führt diese Anlage in seinem Bilanzkreis weiter, eine entsprechende Erklärung ist beigefügt. Die nachfolgend unterzeichneten Parteien betätigen die Richtigkeit der o.a. Angaben. Der neue Betreiber tritt mit Übergabe in die daraus resultierenden Rechte und Pflichten ein., den, den Unterschrift - bisheriger Betreiber - Unterschrift - neuer Betreiber - -1-
2 Erklärung zu EEG Umlagepflicht (Zutreffendes bitte ankreuzen) Volleinspeisung Der gesamte aus der betreffenden Anlage erzeugte Strom wird in das Netz von EWE NETZ eingespeist (keine EEG-Umlagepflicht). Keine weiteren Angaben zur Umlagepflicht notwendig oder Überschusseinspeisung Unterscheidung: Eigenversorgung oder Stromlieferung an Dritte Eigenversorgung - Abwicklung über EWE NETZ Aus der betreffenden Anlage versorgt der Anlagenbetreiberausschließlich sich selbst mit Strom. Etwaige nach dem Eigenverbrauch verbleibende Strommengen werden in das Netz von EWE NETZ eigespeist. (siehe I. in Anlage 1 Erläuterungen zur EEG-Umlage ) Weitere Angaben zu Stromerzeugungsanlagen zur Eigenversorgung mit Befreiung von der EEG-Umlage: Ausnahmefälle nach 61a und 61c EEG (Zutreffendes bitte ankreuzen) Die Stromerzeugungsanlage hat eine installierte Leistung von höchstens 10 kw und ich werde höchstens kwhjahr zur Eigenversorgung nutzen. Die Stromerzeugungsanlage ist weder unmittelbar noch mittelbar an ein Netz für die allgemeine Versorgung angeschlossen (sog. Inselnetz). Der eigenverbrauchte Strom aus dieser Anlage wird ausschließlich in den Neben- und Hilfsanlagen einer Stromerzeugungsanlage zur Erzeugung von Strom im technischen Sinne verbraucht (Kraftwerkseigenverbrauch). Der Anlagenbetreiber versorgt sich am Standort dieser Anlage vollständig (in jeder Viertelstunde eines Jahres) selbst mit Strom aus erneuerbaren Energien. Für den nicht selbstverbrauchten Strom der Anlage wird keine finanzielle Förderung nach Teil 3 EEG in Anspruch genommen. Bei der Stromerzeugungsanlage handelt es sich um eine Erweiterung einer Bestandsanlage im Sinne von 61c EEG, deren installierte Leistung dabei um nicht mehr als 30 Prozent erhöht wird. oder Abwicklung über die Übertragungsnetzbetreiber (siehe II. in Anlage 1 Erläuterungen zur EEGUmlage ) Aus der betreffenden Anlage beliefert der Anlagenbetreiber ausschließlich andere Letztverbraucher mit Strom. Aus der betreffenden Anlage versorgt der Anlagenbetreiber sich selbst und beliefert andere Letztverbraucher mit Strom. Die Stromerzeugungsanlage versorgt einemehrere Abnahmestellen, an derdenen die EEGUmlage nach der besonderen Ausgleichsregelung begrenzt (zum Beispiel stromkostenintensive Unternehmen oder Schienenbahnen) Die Eigenversorgungsmenge beträgt pro Jahr voraussichtlich ca.:... kwh Mitteilungspflicht: Die EEG-Umlage erhöht sich auf 100 Prozent, wenn der Eigenversorger gegen seine Mitteilungspflicht verstößt und EWE NETZ nicht jährlich bis zum 28. Februar Angaben über die umlagepflichtigen Strommengen mitteilt. -2-
3 Abrechnung Der Anlagenbetreiber ist damit einverstanden von EWE NETZ monatliche Abschlagsbeträge zu erhalten. Einmal jährlich erhält er von EWE NETZ eine Abrechnung. Abrechnungsrelevante Daten werden ggf. vom Anlagenbetreiber zur Verfügung gestellt. Die Regelungen der Stromgrundversorgungsverordnung (GVV) gelten sinngemäß. Mit dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 14. März 2011 ist klargestellt, dass Betreiber von Eigenerzeugungsanlagen unabhängig von der Höhe der erzielten Einnahmen und unabhängig von der leistungsmäßigen Auslegung der Anlage als Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuergesetzes anzusehen sind. Der Anlagenbetreiber tritt als regelbesteuernder Unternehmer auf und hat die Umsatzsteuer für die Stromeinspeisevergütung an das Finanzamt abzuführen. Steuernummer (inkl. Länderschlüssel): Zu dem ermittelten Entgelt für die Einspeisung elektrischer Energie in das Netz von EWE NETZ wird die Umsatzsteuer von EWE NETZ in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe zusätzlich vergütet. Falls die Eigenerzeugungsanlage Teil eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist und der Anlagenbetreiber einen verringerten Steuersatz gemäß 24 Absatz 1 Nr. 3 UStG unterliegt, informiert er EWE NETZ gesondert. Ebenso informiert er EWE NETZ, falls er aus anderen Gründen einen verringerten Steuersatz zahlt. Der Anlagenbetreiber erklärt, dass der oben genannte Tatbestand nicht auf ihn zutrifft, weil er: (Zutreffendes bitte ankreuzen) Ich bin Wir sind Kleinunternehmer im Sinne des 19 Umsatzsteuergesetzes. Von der Option nach 19 Abs. 2 UStG wird kein Gebrauch gemacht. Die Auszahlung auf die Einspeisevergütung entfallende Umsatzsteuer kommt daher nicht in Betracht. Die Gutschrifterstellung im Sinne des 14 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 UStG erfolgt ohne Umsatzsteuerausweis. Ich Wir unterliege(n) den Bestimmungen der Regelbesteuerung bzw. es wurde zur Regelbesteuerung nach 19 Abs. 2 UStG optiert und wünsche(n) daher eine Auszahlung der auf die Einspeisevergütung entfallende Umsatzsteuer in Höhe des gültigen Regelsteuersatzes gemäß 12 Abs. 1 UStG. Die Erstellung der Gutschrift im Sinne des 14 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 UStG erfolgt mit Umsatzsteuer ( 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 8 UStG). Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (z.b. Gemeinden) und unterhalten keinen Betrieb gewerblicher Art ( 1 Abs. 1 Nr. 4, 4 KStG) im Sinne des 2 Abs. 3 Satz 1 UStG. Wir unterliegen nicht der Umsatzsteuerbesteuerung. Die Auszahlung auf die Einspeisevergütung entfallende Umsatzsteuer kommt daher nicht in Betracht. Desweiterem erfolgt die Gutschrifterstellung im Sinne des 14 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 UStG ohne Umsatzsteuerausweis. -3-
4 SEPA-Lastschriftenmandat Der Anlagenbetreiber ist bis auf Widerruf damit einverstanden, dass eventuelle Forderungen aus der Abrechnung der Einspeisevergütung von diesem Konto abgebucht werden. Hiermit ermächtigt der Kontoinhaber die EWE NETZ GmbH, fällige Beträge vom unten angegebenen Konto wiederkehrend mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich wird das Kreditinstitut angewiesen, die von EWE NETZ auf das Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Den Nachweis des SEPA-Lastschriftmandates gegenüber der Bank erbringt EWE NETZ. Gläubiger ID-Nr. EWE NETZ: DE13ZZZ Hinweis: Innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, kann die Erstattung des Lastschriftbetrages vom Kontoinhaber verlangt werden. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Änderungen der Bankverbindung sowie sonstige für dieses SEPA-Lastschriftmandat relevante Änderungen wird der Kontoinhaber EWE NETZ unverzüglich in Schriftform mitteilen IBAN Name und Sitz des Kreditinstituts Vorname und Name Firmierung des Kontoinhabers Datum und Unterschrift des Kontoinhabers Der Anlagenbetreiber erklärt, dass er auch Kontoinhaber ist. Bei abweichenden Kontoinhaber: Der Anlagenbetreiber stimmt der schuldbefreienden Zahlung auf das Konto zu Ich bestätige die Richtigkeit aller gemachten Angaben. Über jede Änderungen, die den Inhalt dieser Erklärung betrifft werde ich EWE NETZ unverzüglich informieren. Ich stimme zu, dass sich EWE NETZ und der Übertragungsnetzbetreiber ( 74 EEG) über meine für die Erhebung der EEG-Umlage notwendigen Informationen gegenseitig informieren dürfen. Ort, Datum Unterschrift Anlagenbetreiber Das ausgefüllte Formular schicken Sie an eine der folgenden Adressen: info@ewe-netz.de Fax: Post: EWE NETZ GmbH Cloppenburger Str Oldenburg Anlage: Erläuterungen zur EEG-Umlage -4-
5 Anlage 1: Erläuterungen zur EEG Umlage I. Eigenversorgung nach 3 Nr. 19 EEG Eigenversorgung ist in 3 Nr. 19 EEG wie folgt definiert: Verbrauch von Strom, den eine natürliche oder juristische Person im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht, wenn der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und diese Person die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt. Diese Definition für die Eigenversorgung gilt so jedoch nur für Neuanlagen. Bereits vor dem EEG 2014 in Betrieb genommene Anlagen genießen Bestandsschutz. Folgende Punkte werden alle eingehalten: 1) Eine natürliche oder juristische Person betreibt eine Stromerzeugungsanlage selbst ( 3 Nr. 19 EEG), 2) der in dieser Stromerzeugungsanlage erzeugte Strom wird durch dieselbe natürliche oder juristische Person selbst verbraucht ( 3 Nr. 19 EEG), 3) der Stromverbrauch erfolgt im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage und 4) Erzeugung und Verbrauch des Stroms erfolgt zeitgleich. 5) der Strom wird nicht durch ein Netz durchgeleitet ( 3 Nr. 19 EEG). Wurde die Stromerzeugungsanlage bereits zwischen dem und dem zum Selbstverbrauch genutzt, darf eine Netzdurchleitung stattfinden, sofern der Strom im räumlichen Zusammenhang zur Stromerzeugungsanlage verbraucht wird. Wurde die Stromerzeugungsanlage bereits vor dem zum Selbstverbrauch genutzt, darf eine Netzdurchleitung stattfinden und es ist kein räumlicher Zusammenhang des Stromverbrauchs zur Stromerzeugungsanlage erforderlich. II. Abwicklung der EEG-Umlage über die Übertragungsnetzbetreiber Werden aus der Anlage weitere Letztverbraucher (Dritte) beliefert oder wird aus der Anlage mindestens eine Abnahmestelle versorgt, an der die EEG-Umlage nach der besonderen Ausgleichsregelung begrenzt ist, erfolgt die Abwicklung der EEG-Umlage in diesen Fällen über den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber. Bitte melden Sie Ihre Anlage bei dem Übertragungsnetzbetreiber: TenneT TSO GmbH Bernecker Str Bayreuth info@tennet.eu bezüglich der EEG-Umlage an. -5-
Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht
Zurück an: regionetz GmbH Telefon: 02403/701-5830 NM-D / Einspeisung Fax: 02403/701-5000 Zum Hagelkreuz 16 Email: einspeisung@regionetz.de 52249 Eschweiler Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- konventionellen
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Bitte zurücksenden an: Syna GmbH Team Einspeiser Ludwigshafener Str. 4 65929 Frankfurt am Main Kontakt: Einspeiser-Team Telefon: 069 8088 0022 Telefax: 069 3107-2553 E-Mail: einspeiser@syna.de Erklärung
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