Landeselterntag 2013 am in Speicher
|
|
- Adrian Schräder
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Landeselterntag 2013 am in Speicher Forum 5: Inklusion und ihre Rahmenbedingungen Sylvia Sund, Medard-Schule Trier und Theresia Görgen, Studienseminar Grundschulen Trier
2 Übersicht 1. Schulgesetz und UN-Behindertenrechtskonvention 2. Schwerpunktschulen und Förderschulen in Rheinland-Pfalz 3. Sonderpädagogischer Förderbedarf und Wahlrecht der Eltern 4. Unterricht an den Schwerpunktschulen und Rahmenbedingungen 5. Integration/Inklusion an anderen Regelschulen 6. Stolpersteine
3 1. Schulgesetz und UN-Behindertenrechtskonvention Entwurf des Schulgesetzes 14 a Inklusiver Unterricht; Schwerpunktschulen (1) Der gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern ist grundsätzlich eine allgemeinpädagogische Aufgabe aller Schulen (inklusiver Unterricht). Es handelt sich um einen erweiterten pädagogischen Auftrag, den zunehmend mehr Schulen übernehmen. Diese Aufgabe wird vorrangig von Schulen wahrgenommen, die auf Dauer mit der Durchführung von inklusivem Unterricht beauftragt sind und diesen möglichst wohnortnah anbieten (Schwerpunktschulen).
4 1. Schulgesetz und UN-Behindertenrechtskonvention Entwurf des Schulgesetzes 3 Schülerinnen und Schüler (5) Alle Schülerinnen und Schüler sollen das schulische Bildungs- und Erziehungsangebot grundsätzlich selbstständig, barrierefrei im Sinne des 2 Abs. 3 des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen und gemeinsam mit nicht behinderten Schülerinnen und Schülern nutzen können. Die Entscheidung, ob der Schulbesuch an einer Förderschule oder im inklusiven Unterricht erfolgen soll, treffen die Eltern; 59 Abs. 4 bleibt unberührt. Bei der Gestaltung des Unterrichts und bei Leistungsfeststellungen sind die besonderen Belange von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen zu berücksichtigen und ihnen die zum Ausgleich ihrer Behinderung erforderlichen Arbeitserleichterungen zu gewähren.
5 1. Schulgesetz und UN-Behindertenrechtskonvention UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert im Dezember 2008, in Kraft getreten am Leitbild: Inklusion, d.h. vollumfängliche Einbeziehung behinderter Menschen in die Gesellschaft von Anfang an Ziel: Befähigung zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft
6 1. Schulgesetz und UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 24 der UN-Konvention (Bildung) Menschen mit besonderen Bedarfen haben das Recht auf Bildung gemeinsames Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung soll zur Regel werden inklusives Schulsystem auf allen Ebenen notwendige Unterstützungsleistungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems
7 2. Schwerpunktschulen und Förderschulen in RLP Schwerpunktschulen im laufenden Schuljahr 150 Grundschulen und 112 weiterführende Schulen (RS plus, IGS) 138 Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen motorische Entwicklung ganzheitliche Entwicklung Sprache sozial-emotionale Entwicklung für blinde und sehbehinderte Schülerinnen und Schüler für gehörlose und schwerhörige Schülerinnen und Schüler
8 3. Sonderpäd. Förderbedarf und Wahlrecht der Eltern Sonderpädagogischer Förderbedarf bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler sonderpädagogische Förderung benötigen, um in der Schule erfolgreich lernen und einen Schulabschluss erreichen zu können. Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs wird eingeleitet, wenn sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet wird Information der Eltern, sonderpädagogisches Gutachten, Untersuchung des Gesundheitsamts Sonderpädagogisches Gutachten ist Grundlage für die Entscheidung darüber, welche sonderpädagogische Förderung erforderlich ist Entscheidung trifft die ADD
9 3. Sonderpäd. Förderbedarf und Wahlrecht der Eltern Wahlrecht der Eltern 3 Abs. 5 SchulG (Entwurf): Die Entscheidung, ob der Schulbesuch an einer Förderschule oder im inklusiven Unterricht erfolgen soll, treffen die Eltern. 59 Abs. 4 SchulG (Entwurf): Schülerinnen und Schüler, die nach Feststellung der Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf haben, nehmen gemäß 3 Abs. 5 am inklusiven Unterricht teil oder besuchen eine Förderschule. Die Entscheidung treffen die Eltern nach Beratung durch die Schulen mit inklusivem Angebot oder durch die Förderschulen. Entsprechend dieser Entscheidung legt die Schulbehörde nach Anhören der Eltern die zu besuchende Schule mit inklusivem Angebot beziehungs-weise die zu besuchende Förderschule fest.
10 4. Unterricht an den Schwerpunktschulen, Rahmenbedingungen 14a Abs. 2 SchulG (Entwurf): zum Unterricht an Schwerpunktschulen und anderen Schulen mit inklusivem Angebot: Ihre Konzepte des inklusiven Unterrichts stellen die gleichberechtigte Einbindung aller Schülerinnen und Schüler in die schulische Gemeinschaft sicher. Sie gewährleisten gemeinsames Leben und Lernen. Sie tragen der Unterschiedlichkeit ihrer Schülerinnen und Schüler Rechnung und ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern individuelle Entwicklungsprozesse. 14a Abs. 3 SchulG (Entwurf): Diese Schulen vermitteln Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ihren Fähigkeiten entsprechende Schulabschlüsse.
11 4. Unterricht an den Schwerpunktschulen, Rahmenbedingungen Schulabschlüsse von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf: Förderschwerpunkt Lernen: Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen (besondere Form der Berufsreife), durch freiwilliges 10. Schuljahr Abschluss der allgemeinen Berufsreife (Hauptschulabschluss) grundsätzlich möglich Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung: Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung Diese Abschlüsse werden auf den Zeugnissen der Schwerpunktschulen bescheinigt.
12 4. Unterricht an den Schwerpunktschulen, Rahmenbedingungen sonderpädagogische Förderung durch Förderschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte: im Unterricht, durch Teamteaching ausgehend von der Lernausgangslage und den Förderbedürfnissen notwendige Unterstützung und individuelle Hilfen zusätzlich Integrationshelfer möglich, auf Antrag der Eltern
13 4. Unterricht an den Schwerpunktschulen, Rahmenbedingungen Weiterführung des integrativen Unterrichts nach der Grundschule in der Sekundarstufe I: Regelung in der Übergreifenden Schulordnung: integrativer Unterricht an Schwerpunktgrundschulen wird in der Sekundarstufe I fortgesetzt Beratung aller Eltern im 4. Schuljahr Verpflichtung zur Zusammenarbeit der abgebenden und der aufnehmenden Schwerpunktschulen Anmeldung an der zuständigen Schwerpunktschule durch die Eltern Versetzungsregelungen: wie in den Förderschulen: Besuch der Klassenstufe, die dem Alter und dem Schulbesuchsjahr entspricht
14 Gestaltung integrativen Unterrichts Integrativer Unterricht ist kein grundsätzlich anderer als der, der für alle Schülerinnen und Schüler förderlich ist.
15 4. Unterricht an den Schwerpunktschulen, Rahmenbedingungen individuelle Förderplanung: Grundlage: individueller Förderplan, der sich an den Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler orientiert und auf die Bildungsziele (Schulabschlüsse) ausgerichtet ist Förderplanung hilft Lehrkräften dabei, stärker auf die Individualität aller Schülerinnen und Schüler zu achten und geeignete, vielfältige Lernangebote zu organisieren. Davon profitieren alle Kinder und Jugendlichen, sowohl diejenigen, denen das Lernen leicht fällt, als auch diejenigen mit besonderen Interessen oder mit Lernproblemen. Regellehrkräfte, Lehrkräfte aus den Förderschulen und pädagogische Fachkräfte erarbeiten die Förderpläne gemeinsam und tauschen sich regelmäßig aus.
16 Stationen im Lernprozess Müssen Lernprozesse beschleunigt, verlangsamt, intensiviert werden? Müssen Schwerpunkte gesetzt oder verlagert werden?
17 Grundsätze der Förderplangestaltung Solange Lernschwierigkeiten oder Lernstörungen bestehen, erfolgt die Beurteilung der Leistungen in diesen Bereichen ausschließlich in Bezug auf den individuellen Lernfortschritt.
18 Für wen erstelle ich einen Förderplan? Besonders begabte SchülerInnen in der aufnehmenden Klasse anhand eines individuellen Förderplans so gefördert werden, dass sich Schwierigkeiten möglichst verringern. Beurteilung der Leistungen Nachholfrist von mindestens einem halben Jahr ( 26 GSO) SchülerInnen mit Lernschwierigkeiten /-störungen sind entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen zu fördern. ( 28 GSO) individueller Förderplan ist im Verlauf des Lernprozesses zu überprüfen und anzupassen. ( 28 GSO) ggf. Schüler mit Migrationshintergrund Verhaltensauffällige SchülerInnen
19 Die Umsetzung individuellen Lernens eine Frage der Unterrichtsorganisation Allgemeine Unterrichtsprinzipien: eigenverantwortliches Lernen selbstgesteuertes Lernen kooperatives Lernen o Lernhelfer / Lernpaten o Lernen durch Lehren handlungsorientiertes Lernen ganzheitliches Lernen Lernen in Erfahrungsbereichen Öffnung von Lernsituationen o Lernen in Projekten o Werkstattlernen o Lernen nach Plan (Tages-, Wochenplan) o Freiarbeit interessegeleitetes Arbeiten Förderung basaler Voraussetzungen (z. B Wahrnehmung, Konzentration) inhaltliche / methodische Zugänge (Lerntypen, -strategien)
20 Tandemarbeit Vokabeltraining Englisch
21 Biologie: Schneckenversuche Handlungsorientiertes Lernen
22 Die Umsetzung eine Frage der Unterrichtsorganisation Differenzierung Verschiedene Schwierigkeitsstufen: Arbeit am gleichen Thema auf unterschiedlichen Niveaus!!! Oder-Aufgaben : Finde die Wörter in der Wörterschlange oder Schreibe eigene Wörterschlangen oder Schreibe eine Geschichte mit den Wörtern o o Offene Aufgaben Schwierigkeitsgrad von Aufgaben angeben z.b. mittels Symbolen / Farbpunkten (freie Wahl der Schüler) Aufgaben, die eigene Lösungswege einfordern Projektzeit (nach der Bearbeitung der gestellten Aufgabe darf das Kind eine Buchpräsentation vorbereiten, an einem Forschungsprojekt arbeiten ) Tischbuch Anzahl der notwendigen Durchgänge Abteilungsunterricht
23 5. Integration/Inklusion an anderen Regelschulen weitergehende Regelungen nicht im Schulgesetz Neuregelungen in Landesverordnung für sonderpädagogische Förderung? für Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf mit Autismus sozial-emotionalem Entwicklungsbedarf Seh-, Hörbehinderungen Körperbehinderungen für präventive Unterstützung der Schulen durch weiteres Personal?
24 6. Stolpersteine Förderschullehrkräfte sind für viele Klassen zuständig Unterrichtsmethoden Wechsel von Grundschulen in SEK I Individuelle Bewertungspraxis im SEK-I-Bereich
Inklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention
Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention
MehrSCHWERPUNKTSCHULE RS+ Hachenburg. RS+ Hachenburg SJ 12/13
SCHWERPUNKTSCHULE RS+ Hachenburg Realschule Plus Hachenburg ca. 900 Schüler insgesamt über 70 Lehrpersonen In Bezug auf Schwerpunktschule: Schwerpunktschule aufgrund der Fusion seit Schuljahr 2012/2013
MehrVoraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe
Voraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe Günter Wottke (Dipl. Soz. Päd. BA) Abteilungsleiter Soziale Dienste Kinder- und Jugendamt Heidelberg Inklusion - Grundsätzliches
MehrIndividuell Fördern - Gemeinsam lernen Grundschule SRH SCHULEN
Individuell Fördern - Gemeinsam lernen Grundschule SRH SCHULEN Kurze Wege Haben Sie eine Tochter oder einen Sohn mit besonderem Förderbedarf? Suchen Sie eine Schule, die ein auf die Bedürfnisse Ihres Kindes
MehrAntrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel
Antrag zur Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung/Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ( 19 SchulG AO-SF 11) Schulstempel S c h ü l e r b o g e n Neuantrag: Wechsel des Förderortes: Änderung
MehrLänderbericht RLP Heike Körblein-Bauer 2011
Länderbericht RLP RHEINLAND-PFALZ Landesweites Integrationskonzept als Regelform seit 2001/2002 Schwerpunktschulen Schuljahr 20010/11: 201 SPS SCHWERPUNKTSCHULEN Schulversuch: Gemeinsamer Unterricht Schuljahr
MehrFörder- und Beratungszentrum Mayen Koblenz. Vorstellung auf der Schulleiterdienstbesprechung am 08. Dezember 2015 in Weißenthurm
Förder- und Beratungszentrum Mayen Kblenz Vrstellung auf der Schulleiterdienstbesprechung am 08. Dezember 2015 in Weißenthurm Gesetzliche Grundlagen und Entstehung Ministerratsbeschluss vm 15. Januar 2013
MehrLeistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung in der Schwerpunktschule
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung in der Schwerpunktschule Rechtliche Grundlagen Schulgesetz (SchulG) Vom 30. März 2004 3 Schülerinnen und Schüler (5) Bei der Gestaltung des Unterrichts und
MehrWie weiter ab Klasse 7?
Wie weiter ab Klasse 7? Der Übergang der Schülerinnen und Schüler in weiterführende Bildungsgänge in Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur IMPRESSUM Herausgeber: Ministerium
MehrBerufliche Rehabilitation
Berufliche Rehabilitation Sigrid Welnhofer Agentur für Arbeit München Berufliche Beratung für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf berufliche Rehabilitation Inhaltsverzeichnis 1. Berufsberatung
Mehr1. Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll, zwischen pädagogischer und. sonderpädagogischer Förderung zu unterscheiden und dadurch die
1. Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll, zwischen pädagogischer und sonderpädagogischer Förderung zu unterscheiden und dadurch die zustehenden Förderzeiten zu differenzieren? Diese Unterscheidung führt tatsächlich
MehrInklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen
Inklusion an Schulen aus Sicht der Lehrerinnen und Lehrer Meinungen, Einstellungen und Erfahrungen Ergebnisse einer repräsentativen Lehrerbefragung Auswertung Baden-Württemberg 21. April 2015 q5355/31532
MehrBildung von Kindern und Jugendlichen unter erschwerten Bedingungen auch die Kommune ist gefordert
Bildung von Kindern und Jugendlichen unter erschwerten Bedingungen auch die Kommune ist gefordert Klaus Hebborn Beigeordneter für Bildung, Kultur und Sport beim Deutschen Städtetag/Städtetag NRW Überblick
MehrEinführung Diversität und Inklusion in der Essener Bildungslandschaft. Klaus Hebborn Beigeordneter für Bildung, Kultur und Sport Deutscher Städtetag
Einführung Diversität und Inklusion in der Essener Bildungslandschaft Klaus Hebborn Beigeordneter für Bildung, Kultur und Sport Deutscher Städtetag Begriff der Inklusion Inklusion im Bildungsbereich bedeutet,
MehrInhalt. Laubenstein / Lindmeier / Guthöhrlein / Scheer, Auf dem Weg zur schulischen Inklusion ISBN 978-3-7815-2056-1. Vor wort...
Vor wort......................................................................... 11 1 Die rheinland-pfälzische Schwerpunktschule: Ein Weg zur inklusiven Schule?... 13 1.1 Überblick über die Integrationsmaßnahmen
MehrInklusive Bildung und bürgerschaftliches Engagement
Matthias Rösch Newsletter für Engagement und Partizipation in Deutschland 23/2015 Inklusive Bildung und bürgerschaftliches Engagement Mehr als 80 Prozent aller behinderten Kinder gehen in Regelschulen.
MehrIndividuelle Förderung und Integration: Herausforderung für ganztägige Schulen. Ausnahmslos Pädagogik!
Dr. Sabine Knauer Individuelle Förderung und Integration: Herausforderung für ganztägige Schulen Ausnahmslos Pädagogik! Förderschwerpunkte 2006 Quelle: KMK 2008 - eigene Grafik Hören 3,0% Sehen 1,4% Sprache
MehrErlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen RdErl. d. MK v.
Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen RdErl. d. MK v. 4.10.2005 268163105 (SVBl. 11/2005 S.560) VORIS 22410 Bezug 1. Lesen,
MehrLWL-Schulen. WS 1: Inklusion Folgen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes für den Planungsprozess
LWL-Schulen WS 1: Inklusion Folgen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes für den Planungsprozess Verstehen lernen, was Schule morgen braucht Dortmund, 16. Mai 2014 Die LWL-Förderschulen FSP Körperliche und
MehrFörder- und Forderkonzept der IGS Wedemark
1 Stand: August 2013 Förder- und Forderkonzept der IGS Wedemark Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen 2 Schulsituation 3 Förderbedarf 4 Zielsetzung 5 Organisation/Konkrete Umsetzung 6 Inhalte des Förderunterrichtes
MehrLeistungskonzept der Paul-Maar-Schule
Leistungskonzept der Paul-Maar-Schule I Grundsätzliche Überlegungen zu Leistungsbeurteilung und individueller Entwicklung Ein schuleigenes Leistungskonzept dient der Transparenz und Vergleichbarkeit der
MehrWas Schulen brauchen. ONLINEUMFRAGE ZUR INKLUSION IN NRW.
Was Schulen brauchen. ONLINEUMFRAGE ZUR INKLUSION IN NRW www.inklusion.gew-nrw.de Wieso hat die GEW diese Umfrage gemacht? Seit dem Schuljahr 2014/2015 setzen engagierte Kolleginnen und Kollegen an den
MehrInklusive Bildung in Köln
Der Oberbürgermeister Inklusive Bildung in Köln Information für Eltern Seite 3 Liebe Leserinnen und liebe Leser, liebe Eltern! Kinder und Jugendliche können je nach Situation neugierig und fordernd, aber
MehrVom Kindergarten in die Schule
Vom Kindergarten in die Schule In Zusammenarbeit mit den Kindergärten Aaremätteli, Chalet Bähler, Göttibach I+II, Seefeld und Selve Stand Dezember 2012 Liebe Eltern Mit dieser Broschüre informieren wir
MehrBerufswahlkompetenz. Berufseinstiegsbegleitung. Befähigung zur Erstellung eines Eignungsprofils
Berufswahlkompetenz Projekt 4 Berufseinstiegsbegleitung Befähigung zur Erstellung eines Eignungsprofils Anlage III. Berufswahlkompetenz: Befähigung zur Erstellung eines Eignungsprofils Laufende Nummer
MehrDas GSG auf dem Weg zu einer inklusiven Schule Dienstag, der 11. Februar 2014 Stadt Pulheim Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit
Das GSG auf dem Weg zu einer inklusiven Schule Dienstag, der 11. Februar 2014 Stadt Pulheim Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit Jan Springob, Andreas Niessen Vier Sätze vorweg Inklusion in
MehrKrankheit. 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen
Kr BESONDERER FÖRDERBEDARF UND NACHTEILSAUSGLEICH BEI Krankheit 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen 1.1 Bedeutung des Unterrichts für Kranke Wenn Schülerinnen und Schüler längerfristig
MehrFachdialog Recht pragmatisch die offene Ganztagsschule auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungsort am 16.Dezember 2014 in Köln
Inputreferat Der steinige Weg zur Inklusion Aktuelle Rechtsfragen zur Schulbegleitung im Ganztag von (Rechtsanwältin, Mitautorin von ganz!recht) www.ganztag.nrw.de Fachdialog Recht pragmatisch die offene
MehrRechenschwäche und Rechenstörungen
Rechenschwäche und Rechenstörungen Schulrechtliche Grundlagen Folie 1 Ausgangslagen Verpflichtung zur individuellen Förderung (Prävention und integrierte Förderung, Beobachten, Wahrnehmen von Besonderheiten)
Mehr1. Die Gemeinschaftsschule in BW
1. Die Gemeinschaftsschule in BW 1 Grundsätze der Gemeinschaftsschule Längeres gemeinsames Lernen Keine Trennung nach Klasse 4 Späte Entscheidung über Abschluss Bildungsstandards der HS, der RS und des
MehrGewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Niedersachsen Stellungnahme der GEW zum Gesetzentwurf Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule in Niedersachen Vorbemerkung Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
MehrGemeinsam Lernen - Eine Schule für alle!
Gemeinsam Lernen - Eine Schule für alle! 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Gemeinsam Lernen - Eine Schule für alle!... 4 Stufenplan zur inklusiven Schule... 5 Ergebnis... 7 Erscheinungsvermerk Favoritenstraße
Mehr"Kooperative Angebote Berufsvorbereitende Einrichtungen (BVE) und Klassen zur Kooperativen Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Ministerium für Kultus- Jugend und Sport Baden-Württemberg Schulversuchsbestimmung gemäß 22 SchG "Kooperative Angebote Berufsvorbereitende Einrichtungen (BVE) und Klassen zur Kooperativen Bildung und Vorbereitung
MehrVon der Exklusion zur Inklusion im deutschen Bildungssystem Umsetzung, Auswirkungen und Perspektiven
Von der Exklusion zur Inklusion im deutschen Bildungssystem Umsetzung, Auswirkungen und Perspektiven Vortrag im Rahmen der DAJ-Fortbildung 2013 am 5.12. in Erfurt Prof. em. Dr. Klaus Klemm Universität
MehrSIG: II-Vo Übergang Kindergarten-Grundschule Einverständniserklärung der Eltern
SIG: II-Vo Übergang Kindergarten-Grundschule Einverständniserklärung der Eltern Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Unterricht
MehrThemenübersicht. ! Allg. Informationen zur Schulstation. ! Zielgruppe. ! Schülerzahlen. ! Aufnahme und Beendigung. !
Themenübersicht! Allg. Informationen zur Schulstation! Zielgruppe! Schülerzahlen! Aufnahme und Beendigung! Auftrag der SST! Inhalte der pädagogischen Arbeit! Schulische Inhalte! Konzept! Personelle Besetzung!
MehrPositionspapier Inklusion in Bildungseinrichtungen des Fachbereichs Bildungseinrichtungen
1. Präambel Der Fachbereich Bildungseinrichtungen ist das federführende Fachgremium der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), das sich mit der Förderung von Sicherheit und Gesundheit in den
MehrRdErl. des MK vom Bezug: RdErl. des MK vom (SVBl. LSA S.166), geändert durch RdErl. vom (SVBl. LSA S.
Haftungsausschluss: Der vorliegende Text dient lediglich der Information. Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA) oder im Schulverwaltungsblatt
MehrDer Prozess der Inklusion an Bremer Schulen (strukturelle Perspektiven) Inklusion An allen Schulen nehmen Schülerinnen und Schüler mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen am Unterricht teil. Heterogenität
MehrSonderpädagogische Förderung im Schuljahr 2010/11
Sonderpädagogische Förderung im Schuljahr 2010/11 Jede vierte Absolventin bzw. jeder vierte Absolvent einer Förderschule erzielt den Hauptschulabschluss Von Bettina Link Bereits im Jahr 1994 empfahl die
MehrPositionspapier des PARITÄTISCHEN Schleswig-Holstein zur Schulbegleitung
Positionspapier des PARITÄTISCHEN Schleswig-Holstein zur Schulbegleitung Zusammenfassung Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein verfolgt mit großer Sorge die öffentlichen Diskussionen zur inklusiven Schule
MehrWeiterentwicklung der Realschulen
Weiterentwicklung der Realschulen Zielsetzung der Landesregierung Weiterentwicklung des Schulsystems in Baden-Württemberg zu einem Zwei-Säulen-System. Die Realschulen leisten durch die Stärkung individualisierter
MehrJedes Kind ist anders. Jedes Kind lernt anders. Jedes Kind kann etwas anderes.
Jedes Kind ist anders. Jedes Kind lernt anders. Jedes Kind kann etwas anderes. 1. Vorbemerkungen Weil das so ist, beachten wir bei unserem täglichen Bemühen den Grundsatz: Es gibt nichts Ungerechteres
MehrIntegrationsfachdienste in Nordrhein-Westfalen
Integrationsfachdienste in Nordrhein-Westfalen Aufgaben, Organisation und Arbeitsweise Zielgruppen I 1. (Schwer)behinderte Menschen, die einen besonderen Bedarf an unterstützender Arbeitsbegleitung / Vermittlung
MehrGemeinschaftsschule Informationsabend für Eltern der 4. Grundschulklassen - November 2016
Gemeinschaftsschule Gemeinschaftsschulen im Filstal / Voralbgebiet Heinrich-Schickhardt-Schule Bad Boll Albert-Schweitzer-Schule Göppingen Hieberschule Uhingen Albert-Schweitzer-Schule Albershausen Schluss
MehrWeiterentwicklung der Inklusion im schulischen Bereich
Der Ministerrat hat im Januar 2013 ein Landeskonzept für die Weiterentwicklung der Inklusion im schulischen Bereich beschlossen mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen optimale Teilhabechancen im Bildungsbereich
MehrErgänzende Bestimmungen zur Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung RdErl. d. MK v. 31.1.2013-32-81006/2 - VORIS 22410 01 70 00 001- Bezug: Verordnung zur Feststellung
MehrLeistungsfeststellung und Leistungsbewertung in den Fächern der Gesellschaftslehre (Geschichte, Erdkunde, Politik) an der RS Hohenhameln
Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung in den Fächern der Gesellschaftslehre (Geschichte, Erdkunde, Politik) an der RS Hohenhameln 1. Schulrechtliche Vorgaben A Niedersächsisches Schulgesetz in der
Mehr1. Wie viele Stunden für pädagogische Fachkräfte stehen den Klassen des Projekts Keiner ohne Abschluss sowie des Berufsvorbereitungsjahres
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode Drucksache 16/1874 04. 12. 2012 K l e i n e A n f r a g e n der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung
MehrEine Schule für alle Kinder Wie können alle Kinder und Jugendlichen gut gemeinsam lernen? In diesem Heft steht, was das Land Brandenburg dafür macht.
Eine Schule für alle Kinder Wie können alle Kinder und Jugendlichen gut gemeinsam lernen? In diesem Heft steht, was das Land Brandenburg dafür macht. Eine Schule für alle Kinder Wie können alle Kinder
MehrKooperation in inklusiven Kontexten - Chancen und Hürden. Impulsreferat 5 Schulmanagement-Tagung in Schortens 26. April 2016
Kooperation in inklusiven Kontexten - Chancen und Hürden Impulsreferat 5 Schulmanagement-Tagung in Schortens 26. April 2016 Inklusion Nur wenige Themen sind täglich so prominent platziert. Das wird zur
MehrANALYSE DES UNTERRICHTS MIT SCHWIERIGEN" KINDERN Hintergründe, Untersuchungsergebnisse, Empfehlungen
ANALYSE DES UNTERRICHTS MIT SCHWIERIGEN" KINDERN Hintergründe, Untersuchungsergebnisse, Empfehlungen von.annette Textor VERLAG JULIUS KLINKHARDT BAD HEILBRUNN 2007 KLINKHARDT Inhalt 1. Einleitung 10 2.
MehrInklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im BayEUG
Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im BayEUG Fachtagung Inklusive Schule der VKS München, 23. November 2011 MRin Tanja Götz 1 I. Inklusion durch
MehrHausaufgaben in der Ganztagesgrundschule
Pädagogische Hochschule Freiburg Institut für Erziehungswissenschaft Seminar: Schultheoretische Aspekte der Ganztagspädagogik Dozent: Prof. Dr. Alfred Holzbrecher Wintersemester 2007/2008 Hausaufgaben
MehrHilfen für behinderte Kinder und Jugendliche
58 Frühförderung und besondere Schulangebote für behinderte Kinder Mögliche Schädigungen frühzeitig erkennen Wird nach der Geburt oder im Rahmen der obligatorischen Vorsorgeuntersuchungen bei einem Kind
MehrVerwaltungsvorschrift über die Arbeit in der Kooperativen und in der Integrierten Gesamtschule
Verwaltungsvorschrift über die Arbeit in der Kooperativen und in der Integrierten Gesamtschule Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 2. Juni 2014 Nach 17 und 18
MehrLeitbild Grundschule
Leitbild Grundschule Unsere Lebenswelt wandelt sich, besonders die Lebensverhältnisse unserer Kinder, und mit den Verhältnissen verändern sich die Kinder. Von allen Schulformen spürt die Grundschule diesen
MehrV. 5 Informationsblätter
V. 5 Informationsblätter V. 5.1 Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Stand: Januar 2001 Informationsblatt Außenklassen der Sonderschulen an allgemeinen Schulen 1. Ausgangslage Seit
Mehr(Termine, Daten, Inhalte)
IV. Dokumentationsbögen / Planungsbögen (I VII) für die Referendarinnen und Referendare hinsichtlich des Erwerbs der geforderten und im Verlauf ihrer Ausbildung am Marie-Curie-Gymnasium Die Referendarinnen
MehrOtto-Wels-Grundschule
ericht zur Inspektion der Otto-Wels-Grundschule Qualitätstableau (auf der Grundlage des Handlungsrahmens Schulqualität in erlin) 1 Ergebnisse der Schule 1.1 Schulleistungsdaten und Schullaufbahn 1.2 Methoden-
MehrKlassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen
Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen 1. Der Erlass regelt die Verteilung der Lehrerstunden, die den Schulen nach dem jeweiligen Landeshaushalt zur Verfügung stehen.
MehrFortbildungskonzept. der Ellef-Ringnes-Grundschule
der Ellef-Ringnes-Grundschule Berlin, August 2015 Einleitung Durch unsere sich rasant ändernde Gesellschaft ist Schule ein Ort, wo sich das schulische Leben ständig verändert. Immer wieder gibt es neue
MehrInklusion konkret Die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in den Kommunen Kommunale Inklusion konkret: Die Schullandschaft in Jena
Inklusion konkret Die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in den Kommunen Kommunale Inklusion konkret: Die Schullandschaft in Jena Frank Schenker Bürgermeister und Dezernent für Familie, Bildung
MehrKlassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen
Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen RdErl. d. MK v. 7. 7. 2011-15-84001/3 (SVBl 8/2011 S.268), geändert durch RdErl. v. 31. 7. 2012 (SVBl. 9/2012 S.461) - VORIS
MehrBarrierefreie Bildung für alle. - Bedingungen für Inklusive Bildung
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen MonitoringAusschuss.at Diskussionsgrundlage Barrierefreie Bildung für alle - Bedingungen
MehrInklusion als Leitdimension für das Bildungswesen. Die Position der Stiftung Liebenau
Inklusion als Leitdimension für das Bildungswesen Die Position der Stiftung Liebenau Inklusion als Leitdimension für das Bildungswesen Die Position der Stiftung Liebenau Einführung Im März 2009 hat Deutschland
MehrAktuelle Angebote des Fortbildungsschwerpunktes
Aktuelle Angebote des Fortbildungsschwerpunktes Auftaktveranstaltung zu Jahresschwerpunkt Vorträge und Diskussion mit den Referenten Dr. Peter Schmidt (http://www.dr-peter-schmidt.de/) lebt mit dem Asperger
MehrT H E M A. Die Regionale Schule und neue. Schulpolitische Entwicklungen. Rheinland-Pfalz
T H E M A Die Regionale Schule und neue schulpolitische Entwicklungen in Rheinland-Pfalz Realschule plus: Rheinland-Pfalz auf dem Weg in ein zweigliedriges Schulsystem? 1 G L I E D E R U N G 1. Ursachen
MehrSchleswig-Holstein Der echte Norden
Schleswig-Holstein Der echte Norden Schulische Assistenz an den Grundschulen des Landes Dr. Heide Hollmer Expertinnengespräch AFET 31.05.2016, Hannover Inklusion Im Schulgesetz des Landes ist seit 1990
MehrSoziales Lernen Werte erfahren, entdecken, einprägen
Soziales Lernen Werte erfahren, entdecken, einprägen "Zwei Dinge sollen Kinder von ihren Eltern bekommen: Wurzeln und Flügel." (Johann Wolfgang Goethe) Die Verankerung in verlässlichen Beziehungen und
MehrInformationen zur Schuleinschreibung 2015
Staatliches Schulamt Pfaffenhofen Beratungsstelle Ilmmünster Barbara Amasreiter, BRin, staatl. Schulpsy. Freisinger Str. 8, 85304 Ilmmünster Tel: 08441/860896 Fax: 08441/860897 www.schulberatung-pfaffenhofen.de
MehrSonderpädagogische Förderung an Schwerpunktschulen und an Förderschulen
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur Sonderpädagogische Förderung an Schwerpunktschulen und an Förderschulen in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I Ausgabe 2007 2. Auflage 1
MehrII. Förderung in der allgemeinen Schule
II. Förderung in der allgemeinen Schule II. 1 Pädagogische Grundlegung Entsprechend dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und Artikel 11 der Landesverfassung hat Schule die Aufgabe, jedem Kind
MehrFörderkonzept der Clemens-Brentano/Overberg Realschule plus
Förderkonzept der Clemens-Brentano/Overberg Realschule plus Aus unseren Zielen: 1. Allen Schülerinnen und Schülern sollen den bestmöglichen Schulabschluss erreichen. 2. Die Schülerinnen und Schüler unserer
MehrStruktur und Ablauf des Referendariats in Berlin
Struktur und Ablauf des Referendariats in Berlin nach neuer Verordnung Vorbereitungsdienst und Staatsprüfungen vom 23. Juni 2014 (in Kraft seit 10.07.14, GVBl, S. 228) Aktueller Stand immer unter http://www.gew-berlin.de/referendariat.php
MehrDie Astrid-Lindgren- Grundschule
Die Astrid-Lindgren- Grundschule Neuenburg Astede 8, 26340 Zetel/Neuenburg Tel.: 0 44 52 / 3 43 Fax: 0 44 52 / 70 99 22 Email: gs.neuenburg@t-online.de Internet: www.algs-neuenburg.de Unser Leitbild Zweierlei
MehrAuf dem Weg zum inklusiven Unterricht Fortbildungsveranstaltung an der Grundschule Bilshausen Mittwoch, 27. Mai 2015
Auf dem Weg zum inklusiven Unterricht Fortbildungsveranstaltung an der Grundschule Bilshausen Mittwoch, 27. Mai 2015 Markus Cherouny - Fachberater für sonderpädagogische Förderung und Inklusion - Förderschullehrer
MehrGliederung: - Allgemein zur UN- Konvention: 1. UN Behindertenrechtskonvention gültig seit 26. März 2009. Artikel 24
Konzept Inklusion Ina Korter, MdL: - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Gliederung: - 1. UN- Konvention
MehrInklusion in der beruflichen Bildung
1. Inklusion geht uns alle an 2. UN-Behindertenrechtskonvention und weitere Rechtsgrundlagen 3. Prinzipien, Bewertungen und Voraussetzungen von Inklusion 4. Übergänge von Jugendlichen mit Behinderungen
MehrLeitsätze für das Schulsystem 2016
Leitsätze für das Schulsystem 2016 Impulspapier für eine zukunftsfähige Bildungspolitik in Baden-Württemberg Zukunftswerkstatt der CDU Baden-Württemberg 3 Impulspapier Nr. 3 für den Themenkongress am 13.
MehrFragebogen für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I / II
Fragebogen für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I / II Wie sehr stimmst du den folgenden Aussagen über deine Schule zu? 1 Ich fühle mich in unserer Schule wohl. 2 An unserer Schule gibt es klare
MehrSchulische Inklusion und Jugendhilfe. Olaf Meyer-Helfers Jugendamt Friesland
Schulische Inklusion und Jugendhilfe Olaf Meyer-Helfers Jugendamt Friesland Aufgaben der Jugendhilfe Ziele und Aufgaben der Jugendhilfe gem. 1 Abs. 3 SGB VIII Junge Menschen in ihrer individuellen und
MehrChronisch kranke Kinder und Jugendliche in der Schule
Chronisch kranke Kinder und Jugendliche in der Schule 11.Rheumatag Freiburg 11.10.2009 J.W. Schmidt, Klinikschule Freiburg Krankheit ist Leben unter veränderten Bedingungen. Rudolf Virchow Schulrechtliche
MehrBildungspolitik. Geld ist rund und rollt weg Bildung bleibt. Stand:
Bildungspolitik Geld ist rund und rollt weg Bildung bleibt Stand: 08.01.2014 Kurzanalyse * Leistungen in Deutsch und Englisch landesweit insgesamt mangelhaft bzw. ungenügend * Hohe Abgängerquote ohne Abschluss
MehrFörderkonzepte der Oberschule Herzlake
Förderkonzepte der Oberschule Herzlake mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen nicht-deutscher Herkunftssprache Förderung von leistungsstarken
MehrDurchführungszeitraum: bis
Dieses Projekt wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds durch das Programm Inklusion durch Enkulturation des Niedersächsischen Kultusministeriums gefördert. Durchführungszeitraum: 01.09.2013 bis 31.08.2015
MehrFörderkonzept. Grundschule Mahlsdorf
Förderkonzept Grundschule Mahlsdorf Förderkonzept 1. Rahmenbedingungen Das Förderkonzept der BEST-Sabel-Grundschule Mahlsdorf geht davon aus, dass die individuelle Förderung einzelner Kinder als durchgängiges
MehrWorkshop Frühkindliche Bildung. Tandempartner: Sigrid Schmidts - Ev. KiTa-Verband Bayern, Dr. Hans Eirich, Hans- Jürgen Dunkl StMAS
Workshop Frühkindliche Bildung Tandempartner: Sigrid Schmidts - Ev. KiTa-Verband Bayern, Dr. Hans Eirich, Hans- Jürgen Dunkl StMAS Schwerpunktmäßig wurden folgende Themen behandelt: Inklusion im Bayerischen
MehrAUF DEM WEG ZUR INKLUSION IN DER SCHULE
AUF DEM WEG ZUR INKLUSION IN DER SCHULE STAND DER DINGE IN RLP Vortrag am Psychologischen Institut der Johannes Gutenberg- Universität Mainz, 22.5.2014 Dr. Katja Waligora, Pädagogisches Landesinstitut
MehrTagesschulen und Internat für Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen
Tagesschulen und Internat für Kinder und Jugendliche mit Körperbehinderungen Die Tagesschulen in Aarau und Baden-Dättwil sowie das Wocheninternat in Aarau sind ein Angebot für normalbildungsfähige und
MehrWELCHE WEITERFÜHRENDE SCHULE IST FÜR MEIN KIND GEEIGNET? Infoveranstaltung am
WELCHE WEITERFÜHRENDE SCHULE IST FÜR MEIN KIND GEEIGNET? Infoveranstaltung am 26.11.2014 Tagesordnungspunkte 1. Voraussetzungen für den Schullaufbahnwechsel, Empfehlungskriterien der Grundschule, Entscheidungshilfen
MehrBeitrag: Schule für alle Hürden bei der Umsetzung der Inklusion
Manuskript Beitrag: Schule für alle Hürden bei der Umsetzung der Inklusion Sendung vom 7. Oktober 2014 von Martina Morawietz und Astrid Randerath Anmoderation: Da gibt es eine UN-Konvention, die festschreibt,
MehrKrankheit. 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen. 1.1 Bedeutung des Unterrichts für kranke Schülerinnen und Schüler
Kr BESONDERER FÖRDERBEDARF UND NACHTEILSAUSGLEICH BEI Krankheit 1 Begriffliche Klärungen und grundsätzliche Überlegungen 1.1 Bedeutung des Unterrichts für kranke Schülerinnen und Schüler Wenn Schülerinnen
MehrDer Gebundene Ganztag am EMG. 1. Stundenpläne der Klassen Ganztagsaufbau Mittagspause (SI) Aktive Pause...
Der Gebundene Ganztag am EMG 1. Stundenpläne der Klassen... 3 2. Ganztagsaufbau... 5 3. Mittagspause (SI)... 5 4. Aktive Pause... 5 5. Unterrichtsschluss... 6 6. Hausaufgaben... 6 7. Silentien... 6 8.
MehrHandreichung für Eltern
Handreichung für Eltern BADEN-WÜRTTEMBERG STAATLICHES SCHULAMT FREIBURG Beschulung von Kindern mit einem sonderpädagogischen Bildungsanspruch Inhaltsangabe Vorwort Verantwortung der Grundschule Schulanmeldung
Mehrwww.tmbjs.de Schulen in Thüringen Informationen in Leichter Sprache
www.tmbjs.de Schulen in Thüringen Informationen in Leichter Sprache Diese Broschüre ist in Leichter Sprache geschrieben. Leichte Sprache verstehen viele Menschen besser. Zum Beispiel: Menschen mit Lern-Schwierigkeiten
MehrFragen und Antworten:
Fragen und Antworten: 1. Änderungen in der Schulstruktur der Sekundarstufe I Welche Schulabschlüsse bietet die Realschule plus an? Jede Realschule plus bietet zwei Schulabschlüsse unter einem Dach: die
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3127 22.05.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Birke Bull (DIE LINKE) Inklusionspädagogische Förderung
MehrSchulbegleitung allein kann kein inklusives Schulsystem gewährleisten
Schulbegleitung allein kann kein inklusives Schulsystem gewährleisten Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe AGJ I. Ausgangssituation Durch das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention
MehrWie kann eine Schule entwickelt werden, in der es normal ist verschieden zu sein? EINE Schule für ALLE
Wie kann eine Schule entwickelt werden, in der es normal ist verschieden zu sein? EINE Schule für ALLE Strukturen Raum für Vielfalt Orte des Lernens Arbeit im Team Rituale als Rahmen Rückzugsorte für Raum
Mehr