Zusatzvereinbarung Frühdiagnostik Rheuma - FAQs -

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zusatzvereinbarung Frühdiagnostik Rheuma - FAQs -"

Transkript

1 1. Was war der Auslöser für den Start der Zusatzvereinbarung Frühdiagnostik? Auslöser für den Start der Zusatzvereinbarung Frühdiagnostik war das gemeinsame Ziel der KVB und des Verbands der Ersatzkassen (vdek), die vereinbarung rheumatische Erkrankungen, die von 1994 bis Ende 2008 bestand, auch in Zukunft fortzuführen. Die Vereinbarung wird allerdings nicht in der bisherigen Form weiterlaufen, sondern um Qualitätskriterien erweitert. 2. Welche Ziele sollen mit der Zusatzvereinbarung Frühdiagnostik erreicht werden? Ziel der KVB und des vdek ist es, die Qualität der Diagnostik sowie der medikamentösen Versorgung von Patienten mit entzündlichen formen mit Basistherapeutika zu verbessern. Der besondere Fokus der Zusatzvereinbarung liegt daher auf: dem Nachweis der fachlichen Routine durch Überprüfung von Mindestfallzahlen bei der Behandlung von entzündlichen formen dem jährlichen Nachweis der Teilnahme an einem nationalen oder internationalen Kongress oder von mind. 30 CME Punkten einer leitliniengerechten medikamentösen Therapie mit Basistherapeutika dem Nachweis der regelmäßigen Überprüfung der Qualität der verwendeten Sonographiegeräte (Mindestgerätequalität sowie standardisierte Wartung) 3. Was ist mit Basistherapeutika genau gemeint? Unter Basistherapeutika versteht sich der Einsatz von konventionellen Disease-Modifying- Antirheumatic Drugs (DMARDs) und Biologica. Folgende DMARDs mit zugelassenem Indikationsspektrum bei rheumatoiden Erkrankungen befinden sich im Handel (Stand: Mai 2014): Methotrexat Leflunomid Sulfasalazin Hydroxychloroquin Chloroquin Azathioprin Ciclosporin A Gold parenteral D-Penicillamin Etanercept FAQ-Liste zur Zusatzvereinbarung Frühdiagnostik Stand April

2 Infliximab Adalimumab Anakinra Abatacept Rituximab Tocilizumab Golimumab Certolizumab Cyclophosphamid (selten und nur bei besonderen Indikationen, zum Beispiel Vaskulitis) 4. Welche Ärzte dürfen sich an der Zusatzvereinbarung beteiligen? Teilnahmeberechtigt sind alle Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt tologie, Fachärzte für Innere Medizin und tologie sowie hausärztlich tätige Internisten mit Genehmigung zur Abrechnung der GOP Daneben sind auch Fachärzte für Orthopädie mit Schwerpunkt tologie, Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzbezeichnung tologie sowie Fachärzte für Kinderund Jugendmedizin mit Zusatzbezeichnung Kinder-tologie zur Teilnahme berechtigt. Voraussetzung: alle Ärzte müssen über eine Ultraschallgenehmigung für die seit gültige Fassung der Ultraschallvereinbarung für den Anwendungsbereich 10.1 Bewegungsapparat verfügen. 5. Welche Leistungen sind betroffen? Im Rahmen der Zusatzvereinbarung sind die GOP oder oder betroffen. Wenn Sie alle Voraussetzungen, die in der Zusatzvereinbarung gefordert sind, erfüllen, erhalten sie zur GOP oder oder bei vdek-patienten einen Zuschlag. 6. Die Patienten welcher Krankenkasse sind betroffen? Im Rahmen der Zusatzvereinbarung sind Patienten des Verbands der Ersatzkassen (Vdek) betroffen. Hierzu gehören: Barmer Ersatzkasse (BARMER) Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) Techniker Krankenkasse (TK) Kaufmännische Krankenkasse (KKH Allianz) Gmünder Ersatzkasse (GEK) FAQ-Liste zur Zusatzvereinbarung Frühdiagnostik Stand April

3 Hanseatische Krankenkasse (HEK, hkk) 7. Wann startete die Zusatzvereinbarung Frühdiagnostik? Die Maßnahme mit dem vdek startete zum Seit können auch Orthopäden mit Schwerpunkt tologie, Fachärzte mit Schwerpunkt Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzweiterbildung tologie sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung Kinderrheumatologie teilnehmen. 8. Wie sieht die Vergütung aus? Sofern Sie alle Voraussetzungen und Pflichten gemäß den beigelegten Teilnahmeerklärungen erfüllen und eine Genehmigung zur Teilnahme an der Zusatzvereinbarung besitzen, erhalten Sie: einen Zuschlag von max. 24 Euro zu der GOP oder oder für Vdek Patienten. Die Höhe des Zuschlages für vdek-patienten variiert abhängig von der abgerechneten Leistungsmenge aller teilnehmenden Ärzte, da der vdek ein Budget zur Verfügung stellt, das nicht überschritten werden darf. Der Zuschlag für vdek-patienten wird Ihnen automatisch zugesetzt, Sie müssen keine extra GOP in Ihrer Abrechnung angeben. 9. Hat der finanzielle Zuschlag einen Einfluss auf die Höhe meines RLV oder QZVs? Den Zuschlag zur Eurogebührenordnung finanziert der vdek außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, er hat daher keinen Einfluss auf die Höhe Ihres Regelleistungsvolumens oder Ihres QZVs (es wird dadurch NICHT verringert)! 10. Ab wann erhalte ich den Zuschlag? Den Zuschlag zur Eurogebührenordnung erhalten Sie ab dem Tag, an dem Ihre vollständig ausgefüllte Teilnahmeerklärung bei uns eintrifft und sichergestellt ist, dass Sie alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und Sie Ihre Teilnahmeerlaubnis erhalten. 11. Welche Inhalte sind im Rahmen der Zusatzvereinbarung vorgesehen? Behandlung einer Mindestanzahl von 100 GKV-Patienten mit GOP oder oder Die Prüfung erfolgt automatisch mit der Abrechnungsbearbeitung bei der KVB. Die Fallzählung bezieht sich auf die Arztebene. Teilnahme an mindestens einem nationalen oder internationalen rheumatologischen Kongress innerhalb der letzten 365 Tage oder alternativ der Erhalt von mindestens 30 CME Punkten innerhalb der letzten 365 Tage für das Fachgebiet tologie. FAQ-Liste zur Zusatzvereinbarung Frühdiagnostik Stand April

4 Verpflichtung zum möglichst frühzeitigen Beginn mit der Basistherapie (innerhalb der ersten drei Monate) Nachweis, dass das für die Gelenksonographie verwendete Ultraschallgerät den Mindestanforderungen der Ultraschallvereinbarung (Stand ), Anwendungsklasse genügt. Darüber hinaus ist nachzuweisen, dass ein Schallkopf mit einer Sendefrequenz von mindestens 7,5 MHz (statt 5 MHz) verwendet wird. Der Nachweis ist mittels Gewährleistungserklärung zu erbringen. Nachweis der Leistungsfähigkeit des gemeldeten Ultraschallsystems durch eine erfolgreich bestandene Bildabnahmeprüfung ( 9 Abs. 2,3 der Ultraschallvereinbarung). Hierzu muss der Arzt eine frei wählbare Bilddokumentation bei der KVB einreichen. Die notwendigen Bildkriterien können Anlage III Nummer 6 der Ultraschallvereinbarung entnommen werden. Verpflichtung, dass das für die Gelenksonographie verwendete Ultraschallgerät mindestens alle zwei Jahre durch einen KVB-akkreditierten Wartungsdienstleister überprüft wird. Nachweis, dass das für die Gelenksonographie verwendete Ultraschallgerät innerhalb der letzten 365 Tage gemäß den Vorgaben der KVB geprüft wurde. Dies ist mittels Wartungsprotokoll zu belegen. Der Wartungsnachweis kann nur durch einen KVBakkreditierten Wartungsdienstleister erteilt werden. Wichtig: Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind Neugeräte, die zum Zeitpunkt der Teilnahmeerklärung an dieser Zusatzvereinbarung nicht älter als 2 Jahre sind. Bei diesen Geräten beginnt die zweijährige Wartungsfrist mit dem Datum des Gerätekaufs. Bei diesen Neugeräten genügt die Einreichung einer Kopie des Kaufbelegs. Sie behandeln mindestens 30 vdek-patienten mit der GOP Die Prüfung erfolgt automatisch mit der Abrechnungsbearbeitung bei der KVB. Die Fallzählung bezieht sich auf die Arztebene. Einhalten einer Verordnungsrate von mindestens 75% Basistherapeutika bei Patienten mit rheumatoider Arthritis Verpflichtung zur Einhaltung einer Neuvorstellungsquote von 10%. Das bedeutet: Mindestens 10% Ihrer vdek-patienten sind neue Patienten. Als neuer Patient gilt, wer länger als 24 Monate zu keiner rheumatischen Indikation in der Praxis behandelt wurde. 12. Wie kann ich mich für die Zusatzvereinbarung Frühdiagnostik anmelden? Um sich zur Teilnahme an der Zusatzvereinbarung Frühdiagnostik anzumelden, füllen Sie bitte die Teilnahmeerklärung aus und senden sie unterschrieben an die KVB zurück. FAQ-Liste zur Zusatzvereinbarung Frühdiagnostik Stand April

5 Bitte fügen Sie der Teilnahmeerklärung auch die Gewährleistungserklärung, das Wartungsprotokoll für Ihr Ultraschallgerät (bzw. eine Kopie des Kaufbelegs, wenn Ihr Gerät nicht älter als 2 Jahre ist) sowie die Bescheinigung der Teilnahme an einem Kongress oder der Erhalt von mind. 30 CME Punkten bei. Die Genehmigung zur Teilnahme und den Zuschlag zur Eurogebührenordnung erhalten Sie ab dem Tag, an dem Ihre vollständig ausgefüllte Teilnahmeerklärung bei uns eintrifft und sichergestellt ist, dass Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. 13. Welche Wartungsintervalle muss ich einhalten? Die Wartung von Gerät und Sonden muss spätestens alle 730 Tage (2 Jahre) durch einen von der KVB-akkreditierten Wartungsdienstleister erfolgen. Zudem unterliegt es der Verantwortung des Arztes, spätestens 14 Kalendertage nach Ablauf dieser Zweijahresfrist das Wartungsprotokoll durch einen akkreditierten Dienstleister unterschreiben zu lassen und der KVB vorzulegen. Ferner muss jede Veränderung am Gerät oder den Sonden (z.b. Neuanschaffung, Austausch, Stilllegung von Geräten oder Sonden etc.) der KVB innerhalb 14 Kalendertagen angezeigt und mittels Gewährleistungserklärung belegt werden. 14. Wo finde ich die Kontaktdaten KVB-akkreditierter Hersteller/ Wartungsdienstleister? Eine Übersicht der KVB-akkreditierten Hersteller/Wartungsdienstleister finden Sie im Internet unter Hier finden Sie sowohl die Kontaktdaten als auch die Verlinkung zur jeweiligen Homepage der akkreditierten Dienstleister. Die KVB bat die Hersteller/ Wartungsdienstleister eine Preisübersicht auf ihrer Homepage einzustellen. Damit möchten wir den an der Zusatzvereinbarung teilnehmenden Ärzten die Möglichkeit geben, verschiedene Dienstleister miteinander zu vergleichen. 15. Wo finde ich die erwähnten Anlagen? Alle erwähnten Anlagen von Gewährleistungserklärung über Teilnahmeerklärung bis Wartungsprotokoll finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik abrechnung/verguetungsvertraege/bestehende-zusatzvereinbarungen/rheumafruehdiagnostik/teilnahme 16. Was ist der Unterschied zwischen einem KVB-akkreditierten Hersteller und einem nicht KVB-akkreditierten Hersteller/ Wartungsdienstleister? Die KVB hat gemeinsam mit Experten der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) und dem Zentralverband Elektrotechnik und Elektroindustrie e.v. (ZVEI) sowie verschiedenen Herstellern und Wartungsdienstleistern eine Empfehlung für eine FAQ-Liste zur Zusatzvereinbarung Frühdiagnostik Stand April

6 standardisierte Wartung von Ultraschallgerätesystemen entwickelt. Alle KVB-akkreditierten Hersteller/ Wartungsdienstleister verpflichten sich, die Wartung gemäß dieser Empfehlung durchzuführen. Wichtig: Im Rahmen der Zusatzvereinbarung dürfen nur akkreditierte Hersteller/ Wartungsdienstleister die Ultraschallgeräte inkl. der Sonden warten. Wird die Wartung von einem nicht akkreditierten Dienstleister durchgeführt, so ist diese nicht gültig. D.h. die KVB kann dem Arzt in diesem Fall den Baustein Wartungsverpflichtung nicht als erfolgreich nachgewiesen anerkennen. 17. Was wird im Rahmen einer Wartung am Ultraschallgerät geprüft? Die Geräteprüfung ist eine kombinierte Sicht- und Messprüfung, die nach den Vorgaben der KVB durchzuführen ist. Sie beinhaltet neben der Überprüfung der Hygiene und der elektrischen Betriebssicherheit des Geräts auch eine Funktionsprüfung des Betrachtungsmonitors sowie eine Funktionsprüfung der Sonden mittels eines Prüfphantoms. 18. Reicht eine sicherheitstechnische Kontrolle auch aus? Nein, eine sicherheitstechnische Kontrolle allein ist nicht ausreichend. Die Wartung des Geräts kann nur anerkannt werden, wenn dies mittels Wartungsprotokoll, das durch einen KVB-akkreditierten Wartungsdienstleister ausgestellt wird, belegt wird. 19. Behalten die Ultraschallvereinbarung oder andere sonographische Normen weiterhin ihre Gültigkeit? Ja, unabhängig von dieser Zusatzvereinbarung sind die definierten Anforderungen und Kriterien bestehender sonographischer Normen und Vereinbarungen (z.b. Ultraschallvereinbarung, Medizinproduktebetreiberverordnung) nach wie vor gültig. 20. Wie ist die Mindestgerätequalität definiert? Im Rahmen der Zusatzvereinbarung Frühdiagnostik ist der Arzt verpflichtet, der KVB seine Gerätequalität mittels Gewährleistungserklärung über die apparative Mindestgerätequalität nachzuweisen. Als Mindestgerätequalität hat die KVB grundsätzlich die Kriterien der seit gültigen Ultraschallvereinbarung festgeschrieben. Als darüber hinaus gehendes Kriterium wurde festgelegt, dass die Sendefrequenz des Schallkopfs 7,5 MHz (statt 5 MHz) betragen muss. Die Leistungsfähigkeit des gemeldeten Ultraschallsystems muss der Arzt zudem durch eine erfolgreich bestandene Bildabnahmeprüfung nachweisen ( 9 Abs. 2,3 der Ultraschallvereinbarung). Hierzu reicht er eine frei wählbare Bilddokumentation FAQ-Liste zur Zusatzvereinbarung Frühdiagnostik Stand April

7 bei der KVB ein. Die notwendigen Bildkriterien können Anlage III Nummer 6 der Ultraschallvereinbarung entnommen werden. 21. Muss jeder Arzt die Mindestgerätequalität nachweisen? Ja, hier gilt keine Ausnahme. 22. Muss der Arzt seine Sonographiegeräte bei der KVB melden unabhängig davon ob diese im Rahmen dieser Zusatzvereinbarung benutzt werden oder nicht? Ja, der Arzt ist grundsätzlich verpflichtet, alle Geräte und Sonden in seinen Betriebsstätten der KVB zu melden. Voraussetzung dafür ist, dass der Arzt dort an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt. FAQ-Liste zur Zusatzvereinbarung Frühdiagnostik Stand April

1. Allgemeines Geräte Fachliche Befähigung Dokumentation Sonographie der Säuglingshüfte...5

1. Allgemeines Geräte Fachliche Befähigung Dokumentation Sonographie der Säuglingshüfte...5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines...1 2. Geräte...2 3. Fachliche Befähigung...3 4. Dokumentation...4 5. Sonographie der Säuglingshüfte...5 1. Allgemeines Behält ein Arzt seine Genehmigung nach der bisher

Mehr

Verordnungen innovativer Arzneimittel in der Rheumatologie

Verordnungen innovativer Arzneimittel in der Rheumatologie Verordnungen innovativer Arzneimittel in der Rheumatologie Was bedeutet dies für den Arzt? Satelliten-Symposium Abbvie Berlin, 04.05.2013 Dr. med. Ulrich v. Hinüber, Praxis für Rheumatologie und Osteologie

Mehr

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen der Nuklearmedizin

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen der Nuklearmedizin Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-667, Fax (030) 31003-730 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung gemäß der Vereinbarung

Mehr

Gesund groß werden Verträge zur Kindervorsorge der KV Bremen

Gesund groß werden Verträge zur Kindervorsorge der KV Bremen Gesund groß werden Verträge zur Kindervorsorge der KV Bremen Inhaltsverzeichnis Kinderprävention AOK Bremen/Bremerhaven (U10, U11, J2) Seite 3 BKK Präventionsangebot Kinder (U10, U11) Seite 6 HKK (U10,

Mehr

Strukturqualität für Ärzte nach 4

Strukturqualität für Ärzte nach 4 bei bestehender KHK nach 137f SGB V auf der Grlage des 73a SGB V Strukturqualität für Ärzte nach 4 Strukturvoraussetzungen kardiologisch qualifizierter Versorgungssektor Teilnahmeberechtigt für die kardiologisch

Mehr

An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016

An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016 KVB 80684 München Abrechnung An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können Ihr Ansprechpartner: Servicetelefon Abrechnung Telefon: 0 89 / 5 70 93-4 00 10 Fax:

Mehr

Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V

Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V Rahmenvereinbarung 1 für Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V 1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden Regelungen enthalten für den vertraglich geregelten Bereich der Qualitätssicherung

Mehr

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Vertragsarzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Vertragsarzt der MVZ-Vertretungsberechtigte) Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Kompetenzzentrum Qualitätssicherung Vogelsgarten 6 90402 Nürnberg Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von ärztlichen Leistungen zur Diagnostik und ambulanten

Mehr

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 321. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 321. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 321. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April

Mehr

Ansatz: Bessere Therapie rechnet sich

Ansatz: Bessere Therapie rechnet sich 9. Kongress des BDRh Tim Steimle, Fachbereichsleiter Arzneimittel, 17. Mai 2014 Ansatz: Bessere Therapie rechnet sich 2 Rheumavertrag der TK mit dem Berufsverband Deutscher Rheumatologen (BDRh) - Tim Steimle,

Mehr

Anlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V

Anlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein E-Mail: praxisnetze@kvno.de Meldestelle -Anerkennung Praxisnetze- Tel.: (02 11) 59 70-8952 Tersteegenstraße 9 Fax: (02 11) 59 70-9952 40474 Düsseldorf Hiermit beantragt

Mehr

PhysioFit -Gesundheitsprogramm gesunder Rücken PLUS Grundkurs - Übersicht: Krankenkassenförderungen

PhysioFit -Gesundheitsprogramm gesunder Rücken PLUS Grundkurs - Übersicht: Krankenkassenförderungen PhysioFit -Gesundheitsprogramm - Übersicht: Krankenkassenförderungen Krankenkasse Gmünder ErsatzKasse (GEK) www.gek.de Kaufmännische Krankenkasse (KKH) www.kkh.de IKK Nord 143,00 0,00 nein 143,00 0,00

Mehr

Vereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening

Vereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening Information 1.18. 1/6 Vereinbarung über die Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch im Land Brandenburg zwischen Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

TNF-alpha-Blocker: Versorgungssituation und regionale Unterschiede

TNF-alpha-Blocker: Versorgungssituation und regionale Unterschiede TNF-alpha-Blocker: Versorgungssituation und regionale Unterschiede Dr. Roland Windt Universität Bremen Zentrum für Sozialpolitik - Kein Interessenkonflikt im Sinne der Uniform Requirements for Manuscripts

Mehr

Zusatzvereinbarung Multiple Sklerose - FAQs -

Zusatzvereinbarung Multiple Sklerose - FAQs - Rahmenbedingungen I. Allgemeine Infrmatinen zur Zusatzvereinbarung Was ist das Ziel der Zusatzvereinbarung Multiple Sklerse? Ziel der Zusatzvereinbarung Multiple Sklerse ist es, die ambulante Diagnsestellung

Mehr

Anzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V

Anzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V Anzeige Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach 116b SGB V Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten mit pulmonaler Hypertonie gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses

Mehr

Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009

Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009 Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab 01.01.2009 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und den Landesverbänden der Krankenkassen

Mehr

Ergänzungsvereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, vertreten durch den Vorstand (im Folgenden KVSH genannt) und

Ergänzungsvereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, vertreten durch den Vorstand (im Folgenden KVSH genannt) und Ergänzungsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, vertreten durch den Vorstand (im Folgenden KVSH genannt) und der Techniker Krankenkasse Bramfelder Straße 140, 22305

Mehr

Versorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI über Leistungen der vollstationären Pflege

Versorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI über Leistungen der vollstationären Pflege Versorgungsvertrag gemäß 72 SGB XI über Leistungen der vollstationären Pflege zwischen der vollstationären Pflegeeinrichtung (nachstehend Pflegeeinrichtung genannt) Muster-Pflegeheim Muster-Straße 00 00000

Mehr

Hautscreening FAQs. Seite 1 von 9

Hautscreening FAQs. Seite 1 von 9 Hautscreening FAQs I. Hautkrebsscreening für über 35-jährige Versicherte: EBM-Leistung nach den Krebsfrüherkennungs-Richtlinien... 3 1. Welchen Leistungsinhalt sieht das EBM-Hautkrebsscreening nach den

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach 135 Abs. 2 SGB V

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach 135 Abs. 2 SGB V Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach 135 Abs. 2 SGB V (Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur) Inhalt: Abschnitt A Allgemeine Bestimmungen... 3

Mehr

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte) Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Fax 089 / 57093-4398 Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Langzeit-elektrokardiographischen Untersuchungen

Mehr

BAnz AT 07.07.2016 B4. Beschluss

BAnz AT 07.07.2016 B4. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII - Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach 35a SGB

Mehr

Neue AAPV-Vereinbarung mit den Ersatzkassen ab 01. Juli 2015

Neue AAPV-Vereinbarung mit den Ersatzkassen ab 01. Juli 2015 Neue AAPV-Vereinbarung mit den Ersatzkassen ab 01. Juli 2015 17.06.2015 06.07.2015 Moderatoren-/Ansprechpartnertreffen, Düsseldorf Informationsveranstaltung Bezirksstellen Achim Merling, Vertragsabteilung

Mehr

Qualitätssicherungsmaßnahmen im Mammographie-Screening

Qualitätssicherungsmaßnahmen im Mammographie-Screening Qualitätssicherungsmaßnahmen im Mammographie-Screening 1. Der programmverantwortliche Arzt 1.1. Übermittlung der Daten zur Überprüfung der Dedektionsraten an das Referenzzentrum in 3-monatigen Abstand

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,

Mehr

Straße: Facharzt für: ggf. Schwerpunkt- bzw. Zusatzbezeichnung: seit: Niedergelassen seit: Niederlassung geplant ab. Gemeinschaftspraxis mit:

Straße: Facharzt für: ggf. Schwerpunkt- bzw. Zusatzbezeichnung: seit: Niedergelassen seit: Niederlassung geplant ab. Gemeinschaftspraxis mit: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Abteilung: Qualitätssicherung und -management Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung der Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers und/oder implantierten

Mehr

Förderung besonders betreuungsintensiver ambulanter Behandlungsformen durch die AOK Bayern

Förderung besonders betreuungsintensiver ambulanter Behandlungsformen durch die AOK Bayern KVB 80684 München An alle hausärztlich tätigen Ärzte in Bayern Vorstand Ihr Ansprechpartner: Mitgliederservice und Beratung Telefon: 0 89 / 5 70 93-400 10 Fax: 0 89 / 5 70 93-400 11 E-Mail: Abrechnungsberatung@kvb.de

Mehr

Die Weiterbildung im Fach Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde gliedert sich in die

Die Weiterbildung im Fach Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde gliedert sich in die Empfehlungen für die Landesärztekammern der Bundesrepublik Deutschland zur Begutachtung von Anträgen auf Weiterbildungsbefugnis für das Fach Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Präambel: Die nachfolgenden Empfehlungen

Mehr

Angriffspunkte bei der Behandlung von Autoimmunerkrankungen

Angriffspunkte bei der Behandlung von Autoimmunerkrankungen Angriffspunkte bei der Behandlung von Autoimmunerkrankungen Dr. Ilse Zündorf Institut für Pharmazeutische Biologie Goethe-Universität Frankfurt zuendorf@em.uni-frankfurt.de Autoimmunerkrankungen Grundlagen

Mehr

Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2014 (Richtgrößen-Vereinbarung/Arzneimittel)

Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2014 (Richtgrößen-Vereinbarung/Arzneimittel) Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel für das Jahr 2014 (Richtgrößen-Vereinbarung/Arzneimittel) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen - Körperschaft

Mehr

Retinopathie-Screening

Retinopathie-Screening Vereinbarung zur Umsetzung von Screening-Maßnahmen nach 7 Abs. 1 der Anlage 4 des Hausarztvertrages Retinopathie-Screening zwischen der AOK Sachsen-Anhalt und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e.v. unter

Mehr

Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014. Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen

Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014. Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014 Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen gültig vom 01.02.2016 bis 31.03.2017 für Niedersachsen zwischen

Mehr

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (Kurzzeitpflege) zwischen. Träger. und. den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen

Versorgungsvertrag. nach 72 SGB XI (Kurzzeitpflege) zwischen. Träger. und. den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI (Kurzzeitpflege) zwischen Träger und den Verbänden der gesetzlichen Pflegekassen in Niedersachsen AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen*) BKK Landesverband Mitte,

Mehr

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats Empfehlungen der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten

Mehr

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte) Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Herzschrittmacher- Kontrolle nach der Qualitätssicherungsvereinbarung

Mehr

Antrag auf Förderung ambulanter Hospizdienste gemäß 39 a Abs. 2 SGB V

Antrag auf Förderung ambulanter Hospizdienste gemäß 39 a Abs. 2 SGB V - 1 - Antrag an: vdek-landesvertretung Sachsen Referat Pflege Glacisstr. 4 01099 Dresden E-Mail-Adresse: rene.kellner@vdek.com Antrag auf Förderung ambulanter Hospizdienste gemäß 39 a Abs. 2 SGB V für

Mehr

Der Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung

Der Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung Der Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung 18. Februar 2015 Hausärzte können seit dem 01. Januar 2015 auch in nicht unterversorgten Gebieten für die Tätigkeit

Mehr

Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer

Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer im Rahmen der Ausbildung zur Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer Zwischen (im folgenden Träger praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... (im folgenden

Mehr

Vereinbarung. über die besondere ambulante ärztliche Versorgung. von Kindern und Jugendlichen. gemäß 73 c SGB V

Vereinbarung. über die besondere ambulante ärztliche Versorgung. von Kindern und Jugendlichen. gemäß 73 c SGB V Vereinbarung über die besondere ambulante ärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen gemäß 73 c SGB V zwischen der IKK gesund plus Konrad-Adenauer-Allee 42 28239 Bremen (nachfolgend IKK genannt)

Mehr

VEREINBARUNG. zwischen. der SOZIALVERSICHERUNG für LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN und GARTENBAU (SVLFG) als LANDWIRTSCHAFTLICHE KRANKENKASSE

VEREINBARUNG. zwischen. der SOZIALVERSICHERUNG für LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN und GARTENBAU (SVLFG) als LANDWIRTSCHAFTLICHE KRANKENKASSE VEREINBARUNG zwischen der KASSENÄRZTLICHEN VEREINIGUNG HESSEN und der AOK - DIE GESUNDHEITSKASSE IN HESSEN dem BKK LANDESVERBAND SÜD, Regionaldirektion Hessen der IKK CLASSIC der SOZIALVERSICHERUNG für

Mehr

Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V

Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V 3. Nachtrag zur Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V mit Wirkung ab dem 1. Juli 2009 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses Anlage Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die stationäre Versorgung bei der Indikation Bauchaortenaneurysma (Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma,

Mehr

Fragen und Antworten. zum Thema Zentrale Prüfstelle Prävention

Fragen und Antworten. zum Thema Zentrale Prüfstelle Prävention Fragen und Antworten zum Thema Zentrale Prüfstelle Prävention I. Allgemeines 1. Warum gibt es die Zentrale Prüfstelle Prävention? Ziel der neuen Zentrale Prüfstelle Prävention ist eine zentrale, einheitliche

Mehr

Rheuma-Strukturvertrag in Brandenburg

Rheuma-Strukturvertrag in Brandenburg Dr. med. Joachim - Michael Engel Berufsverband Deutscher Rheumatologen e.v. LV Brandenburg BDRh Kongress Berlin Neue Versorgungsformen 4.5.2013 LANDESVERBAND BRANDENBURG Wer auf morgen wartet, wird übermorgen

Mehr

Versorgung HIV-Infizierter e.v. (dagnä) und dem Berufsverband niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e.v. (bng).

Versorgung HIV-Infizierter e.v. (dagnä) und dem Berufsverband niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands e.v. (bng). Patienteninformationen zur Teilnahme an der Besonderen Versorgung zur Verbesserung der Versorgungsqualität von Patienten mit einer chronischen Die BARMER GEK hat mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe

Mehr

- andererseits. Präambel

- andererseits. Präambel Rahmenvereinbarung gem. 86 Abs. 3 SGB XI zur Umsetzung der Verordnung über die Einführung einer Umlage zur Finanzierung der Altenpflegeausbildung vom 22.11.2011 sowie zur Refinanzierung der Ausgleichsbeträge

Mehr

Disease Management Programm. Koronare Herzkrankheit. Was beinhaltet das DMP KHK? Vertragspartner:

Disease Management Programm. Koronare Herzkrankheit. Was beinhaltet das DMP KHK? Vertragspartner: Was beinhaltet das DMP KHK? Disease Management Programm Koronare Herzkrankheit Vertragspartner: AOK Rheinland/Hamburg Landesverband der Betriebskrankenkassen Vereinigte IKK Landwirtschaftliche Krankenkasse

Mehr

Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V

Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V 1. Nachtrag zur Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V mit Wirkung ab dem 1. April 2009 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung

Mehr

Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014. Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen

Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014. Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen Anlage 3 zum Rahmenvertrag vom 01.01.2014 Vergütungsliste gemäß 125 SGB V für die Abrechnung stimm-, sprech-, sprachtherapeutischer Leistungen gültig vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 für die Bundesländer

Mehr

Vertrag. über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach 73c SGB V.

Vertrag. über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach 73c SGB V. Vertrag über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach 73c SGB V zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf - vertreten

Mehr

Zulassungsantrag Ergotherapie. für AOK NW und vdek

Zulassungsantrag Ergotherapie. für AOK NW und vdek Stand: 01.03.2012 Zulassungsantrag Ergotherapie für AOK NW und vdek I. Antragsteller/in Name Vorname Geburtsdatum Privatanschrift Telefon/Telefax E-Mail Name Vorname Geburtsdatum Privatanschrift Telefon/Telefax

Mehr

Vereinbarung. die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen/Kosten gemäß 36 des DMP-Vertrages Diabetes mellitus Typ 2 vom

Vereinbarung. die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen/Kosten gemäß 36 des DMP-Vertrages Diabetes mellitus Typ 2 vom Vereinbarung über die Sondervergütung und Abrechnung von Leistungen/Kosten gemäß 36 des DMP-Vertrages Diabetes mellitus Typ 2 vom 06.06.2013 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und der AOK

Mehr

Therapeutische Targets und Wirkstoffe zur Behandlung von Autoimmunerkrankungen

Therapeutische Targets und Wirkstoffe zur Behandlung von Autoimmunerkrankungen Therapeutische Targets und Wirkstoffe zur Behandlung von Autoimmunerkrankungen Dr. Ilse Zündorf Institut für Pharmazeutische Biologie Goethe-Universität Frankfurt zuendorf@em.uni-frankfurt.de Neues Lehrbuch

Mehr

Vertragsnummer.: 41 07 041. Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gemäß 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes

Vertragsnummer.: 41 07 041. Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gemäß 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes Vertragsnummer.: 41 07 041 Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gemäß 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes Zwischen dem Landkreis Uelzen Veerßer Str. 53 29525 Uelzen

Mehr

A N T R A G zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik

A N T R A G zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Ultraschalldiagnostik KV RLP HV Mainz Postfach 2567 55015 Mainz Abteilung Qualitätssicherung E-Mail genehmigung@kv-rlp.de Fax 0261 39002-5168 Telefon 06131 326-326 www.kv-rlp.de/271696 A N T R A G zur Ausführung und Abrechnung

Mehr

Die Antragstellung erfolgt für mich persönlich (gilt nicht für angestellte Ärzte) LANR: (lebenslange Arztnummer, falls diese bekannt ist) LANR: LANR:

Die Antragstellung erfolgt für mich persönlich (gilt nicht für angestellte Ärzte) LANR: (lebenslange Arztnummer, falls diese bekannt ist) LANR: LANR: Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der MR-Angiographie gemäß der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V (Qualitätssicherungsvereinbarung

Mehr

Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes

Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes Zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse, dem BKK- Landesverband NORDWEST, die Krankenkasse für den Gartenbau, handelnd als Landesverband

Mehr

DAS QUALITÄTSPORTAL FÜR PRÄVENTIONSKURSE stellt sich vor

DAS QUALITÄTSPORTAL FÜR PRÄVENTIONSKURSE stellt sich vor DAS QUALITÄTSPORTAL FÜR PRÄVENTIONSKURSE stellt sich vor WIR sind Ihre Zentrale Prüfstelle Prävention Lernen Sie uns kennen. Wir stehen Ihnen seit Januar 2014 mit einem Qualitätsportal für Präventionskurse

Mehr

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover Vertrag über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß 34 des Vertrags zur Durchführung des Strukturierten Behandlungsprogramms nach 137f SGB V Koronare Herzkrankheit (KHK) auf der Grundlage von

Mehr

Vertrag zur Umsetzung der Übergangsregelung : häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI

Vertrag zur Umsetzung der Übergangsregelung : häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI Vertrag zur Umsetzung der Übergangsregelung : häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI zwischen - den Krankenkassen in Sachsen-Anhalt und zugleich handelnd in Aufgabenwahrnehmung für die Landesverbände der

Mehr

Rheumatische Erkrankungen: Grundsätze der Therapie

Rheumatische Erkrankungen: Grundsätze der Therapie Rheumatische Erkrankungen: Grundsätze der Therapie Kausale (kurative) Therapie nur in experimentellen Ansätzen möglich Verhinderung von Schmerz und Behinderung Kombination aus verschiedenen Medikamenten

Mehr

Rheuma bei Kindern, Rheuma bei Erwachsenen gleiche Krankheit, gleiche Behandlung?

Rheuma bei Kindern, Rheuma bei Erwachsenen gleiche Krankheit, gleiche Behandlung? Rheuma bei Kindern, Rheuma bei Erwachsenen gleiche Krankheit, gleiche Behandlung? Medizinkongress der BARMER GEK und des Zentrums für Sozialpolitik der Universität Bremen Wenn junge Patientinnen und Patienten

Mehr

Name, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am

Name, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am KV HESSEN I Georg-Voigt-Straße 15 I 60325 Frankfurt Kassenärztliche Vereinigung Hessen Qualitätssicherung Georg-Voigt-Straße 15 60325 Frankfurt Langzeit-EKG im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung

Mehr

Rahmenvereinbarung zum Strukturfonds 2015 (Verbände der Krankenkassen) Rahmenvereinbarung zum Strukturfonds nach 105 Abs. 1a SGB V für das Jahr 2015

Rahmenvereinbarung zum Strukturfonds 2015 (Verbände der Krankenkassen) Rahmenvereinbarung zum Strukturfonds nach 105 Abs. 1a SGB V für das Jahr 2015 (Verbände Krankenkassen) 1/5 Strukturfonds nach 105 Abs. 1a SGB V für das Jahr 2015 zwischen Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg () sowie AOK Nordost - Die Gesundheitskasse (handelnd als Landesverband)

Mehr

Richtlinien. über die Beschäftigung von angestellten Praxisärzten in der Vertragsarztpraxis ( Angestellte-Ärzte-Richtlinien ) *

Richtlinien. über die Beschäftigung von angestellten Praxisärzten in der Vertragsarztpraxis ( Angestellte-Ärzte-Richtlinien ) * Richtlinien über die Beschäftigung von angestellten Praxisärzten in der Vertragsarztpraxis ( Angestellte-Ärzte-Richtlinien ) * in der Fassung vom 1. Oktober 1997 (BAnz. Nr. 9, S. 372 vom 15. Januar 1998)

Mehr

Degenerativ: Gelenke (Arthrosen) Wirbelsäule (Diskushernien, Osteochondrosen, Spondylarthrosen, Spinalkanastenosen)

Degenerativ: Gelenke (Arthrosen) Wirbelsäule (Diskushernien, Osteochondrosen, Spondylarthrosen, Spinalkanastenosen) M E D I S E R V I C E- V E R A N S T A L T U N G F Ü R B E T R O F F E N E E I N E R E N T Z Ü N D L I C H E N R H E U M A T I S C H E N E R K R A N K U N G U N D D E R E N AN G E H Ö R I G E Z Ü R I C

Mehr

BAnz AT 10.07.2013 B3. Beschluss

BAnz AT 10.07.2013 B3. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Enukleation der Prostata mittels Thulium-Laser (TmLEP) zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS) 21. März

Mehr

FAQ - Anleihegläubiger: Wahl eines gemeinsamen Vertreters

FAQ - Anleihegläubiger: Wahl eines gemeinsamen Vertreters FAQ - Anleihegläubiger: Wahl eines gemeinsamen Vertreters 1. Weshalb wird ein gemeinsamer Vertreter gewählt? Das Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) überlagert die Insolvenzordnung (InsO). Das SchVG sieht

Mehr

Neue Betreuungsstrukturverträge mit der Techniker Krankenkasse, der BARMER GEK und der BAHN BKK ab

Neue Betreuungsstrukturverträge mit der Techniker Krankenkasse, der BARMER GEK und der BAHN BKK ab ,, An alle Ärztinnen und Ärzte - außer den Fachgruppen, die ausschließlich auf Überweisung tätig werden dürfen Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) 3 0 03-999 Fax: (030) 3 0 03 900

Mehr

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme der Ärzte an diesem Vertrag und Einschreibung von Versicherten

PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme der Ärzte an diesem Vertrag und Einschreibung von Versicherten PROZESSBESCHREIBUNG Teilnahme der Ärzte an diesem Vertrag und Einschreibung von Versicherten Inhaltsverzeichnis 1 Teilnahme der Ärzte an diesem Vertrag... 2 1.1 Information und Einschreibung der Ärzte...

Mehr

Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der MR Angiographie

Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der MR Angiographie Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Qualitätssicherung / Abrechnungsgenehmigung Humboldtstraße 56 22083 Hamburg Arztstempel Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der MR Angiographie

Mehr

nach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).

nach 20 SGB IX ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX). Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB

Mehr

ZUR TEILNAHMEVEREINBARUNG. zwischen dem. vertreten durch. nachfolgend Krankenhaus genannt. und der. EPRD Endoprothesenregister Deutschland ggmbh

ZUR TEILNAHMEVEREINBARUNG. zwischen dem. vertreten durch. nachfolgend Krankenhaus genannt. und der. EPRD Endoprothesenregister Deutschland ggmbh ZUSATZVEREINBARUNG ZUR TEILNAHMEVEREINBARUNG zwischen dem vertreten durch nachfolgend Krankenhaus genannt und der EPRD Endoprothesenregister ggmbh nachfolgend EPRD ggmbh genannt, - vertreten durch den

Mehr

5 Allgemeine Therapieprinzipien bei Vaskulitiden und Kollagenosen... 23

5 Allgemeine Therapieprinzipien bei Vaskulitiden und Kollagenosen... 23 V 1 Vorwort... 1 2 Einführung in das Thema... 3 3 Vaskulitiden und Kollagenosen... 5 3.1 Wie wird eine Vaskulitis oder Kollagenose erkannt?... 5 3.2 Vaskulitiden (Gefäßentzündungen)... 6 3.3 Kollagenosen

Mehr

Merkblatt. Der Weg zu einer Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis

Merkblatt. Der Weg zu einer Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis Dieses Dokument finden Sie unter https://www.aachen.ihk.de unter der Dok.-Nr. 71951 Merkblatt Der Weg zu einer Abschlussprüfung ohne vorangegangenes Berufsausbildungsverhältnis (Externenprüfung) Was ist

Mehr

Handbuch des Kreistages/Kreisrechtssammlung

Handbuch des Kreistages/Kreisrechtssammlung Die Vereinbarung wird in den Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern in der Regel jährlich neu abgeschlossen. Vereinbarung zwischen dem Landkreis Stade Am Sande 2, 21682 Stade (Träger des Rettungsdienstes)

Mehr

Aktuelle Rechtsfragen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

Aktuelle Rechtsfragen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung 38. Deutscher Krankenhaustag am 18.11.2015 in Düsseldorf Aktuelle Rechtsfragen zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung Rechtsanwalt Andreas Wagener Stv. Hauptgeschäftsführer Deutsche Krankenhausgesellschaft

Mehr

Anlage 1a zum Vertrag über ein strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) zur Verbesserung der Versorgungssituation von

Anlage 1a zum Vertrag über ein strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) zur Verbesserung der Versorgungssituation von Anlage 1a zum Vertrag über ein strukturiertes Behandlungsprogramm (DMP) zur Verbesserung der Versorgungssituation von Brustkrebspatientinnen DMP Brustkrebs Fragebogen zur Erhebung der Strukturqualität

Mehr

Klassische Basistherapeutika 1

Klassische Basistherapeutika 1 Klassische Basistherapeutika 1 Auranofin Ridaura 3-9 mg pro Tag; bei Magenbeschwerden Übelkeit, Bauchschmerzen, Goldallergie, Knochenmark- (1 Filmtablette = 3 mg) Tabletten auf den Tag Darmentzündung,

Mehr

R a h m e n v e r e i n b a r u n g der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V.

R a h m e n v e r e i n b a r u n g der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. R a h m e n v e r e i n b a r u n g der Landesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V. (LAJ) 1. Die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin 2. Die

Mehr

HAUSARZTZENTRIERTE VERSORGUNG. FRAGEN UND ANTWORTEN.

HAUSARZTZENTRIERTE VERSORGUNG. FRAGEN UND ANTWORTEN. HAUSARZTZENTRIERTE VERSORGUNG. FRAGEN UND ANTWORTEN. 1. Was ist die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV)? 2. Ist eine Teilnahme an der HzV für mich sinnvoll? 3. Welche Hausärzte nehmen an der HzV teil?

Mehr

Bedeutung psychischer Gesundheit im Arbeitsleben aus Sicht der Ersatzkassen

Bedeutung psychischer Gesundheit im Arbeitsleben aus Sicht der Ersatzkassen Seelisch fit im Job! Förderung psychischer Gesundheit im Arbeitsleben Bedeutung psychischer Gesundheit im Arbeitsleben aus Sicht der Ersatzkassen Kerstin Keding-Bärschneider vdek-landesvertretung Thüringen

Mehr

Berichtsbogen zur Abgabe von Heilmitteln nach 124 SGB V. Anschrift der Praxis, für die die Abgabeberechtigung beantragt wird Name: Adresse:

Berichtsbogen zur Abgabe von Heilmitteln nach 124 SGB V. Anschrift der Praxis, für die die Abgabeberechtigung beantragt wird Name: Adresse: IK Südwest Berichtsbogen zur Abgabe von Heilmitteln nach 124 SGB V Logopädische/sprachtherapeutische Praxis Zulassungsantrag vom: Anschrift der Praxis, für die die Abgabeberechtigung beantragt wird Name:

Mehr

Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V

Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V Regelung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Fortbildungsverpflichtung der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten nach 95d SGB V Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat auf

Mehr

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung für Leistungen der MR-Angiographie

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung für Leistungen der MR-Angiographie Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-221, Fax (030) 31003-730 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung für Leistungen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Was ist eine rheumatoide Arthritis

Was ist eine rheumatoide Arthritis Was ist eine rheumatoide Arthritis Mehrere Bezeichnungen für eine Erkrankung Rheumatoide Arthritis (gebräuchliche Abkürzung: RA). Infoblatt I Chronische Polyarthritis oder Polyarthritis. Rheuma wird umgangssprachlich

Mehr

Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e.v.

Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e.v. Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege des Freistaates Sachsen e.v. Geschäftsstelle - Schützenhöhe 11, 01099 Dresden, Tel.: 0351/ 80 66 330, Fax.: 0351/ 80 66 340 Die AOK PLUS, Rahmenvereinbarung

Mehr

Vereinbarung zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen (Katarakt-Vereinbarung) zum 1. Juli 2015.

Vereinbarung zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen (Katarakt-Vereinbarung) zum 1. Juli 2015. Vereinbarung zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen (Katarakt-Vereinbarung) zum 1. Juli 2015 zwischen der AOK PLUS Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.

Mehr

Informationen zum Gütesiegel der IGÄM e. V.

Informationen zum Gütesiegel der IGÄM e. V. Informationen zum Gütesiegel der IGÄM e. V. Internationale Gesellschaft für Ästhetische Medizin e.v. Einleitung Auf Grund der sich ständig erweiternden Nachfrage von Patienten nach qualifizierten und nachweislich

Mehr

1. Fortbildung Gruppenpsychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

1. Fortbildung Gruppenpsychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Stand 14.03.2016 Richtlinie zur Förderung der ambulanten Aus-, Fort- und Weiterbildung für psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Fachärzte für psychosomatische Medizin

Mehr

V E R T R A G. zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg vertreten durch die Behörde für Inneres (im folgenden BfI genannt), und

V E R T R A G. zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg vertreten durch die Behörde für Inneres (im folgenden BfI genannt), und V E R T R A G zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg vertreten durch die Behörde für Inneres (im folgenden BfI genannt), und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hamburg (im folgenden KZV Hamburg genannt)

Mehr

Allgemeine Daten/ Erklärung

Allgemeine Daten/ Erklärung Antrag auf Zertifizierung als Psychologischer Lerntherapeut BDP/Psychologische nach der Übergangsregelung (bis 30.06.2017) A Allgemeine Daten/ Erklärung Frau Herr Titel: Vorname: Name: Postanschrift: Telefon:/Telefax:

Mehr

Merkblatt für Antragsteller(innen) im Förderansatz QualiScheck in der ESF-Förderperiode

Merkblatt für Antragsteller(innen) im Förderansatz QualiScheck in der ESF-Förderperiode Merkblatt für Antragsteller(innen) im Förderansatz QualiScheck in der ESF-Förderperiode 2014-2020 Sehr geehrte Weiterbildungsinteressentin, sehr geehrter Weitebildungsinteressent, wir freuen uns, dass

Mehr

abrechnungs.letter Dezember 2014 Sehr geehrte Damen und Herren,

abrechnungs.letter Dezember 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, abrechnungs.letter Einführung neuer Leistungen zur Vergütung der Tätigkeit einer qualifizierten nicht-ärztlichen Praxisassistenz in hausärztlichen Praxen ab 01.01.2015 Dezember 2014 Sehr geehrte Damen

Mehr

Rehabilitationssport 2016

Rehabilitationssport 2016 Rehabilitationssport 2016 neue Positionsnummern, erhöhte Kostentensätze, Beantragung Klaas Brose, Monique Wichmann, Kirsten Leow Behinderten- und Rehabilitations- Sportverband Berlin e.v. Informationsveranstaltung

Mehr

Diagnose Rheuma. Lebensqualität mit einer entzündlichen Gelenkerkrankung. Bearbeitet von Daniela Loisl, Rudolf Puchner

Diagnose Rheuma. Lebensqualität mit einer entzündlichen Gelenkerkrankung. Bearbeitet von Daniela Loisl, Rudolf Puchner Diagnose Rheuma Lebensqualität mit einer entzündlichen Gelenkerkrankung Bearbeitet von Daniela Loisl, Rudolf Puchner Neuausgabe 2008. Buch. x, 158 S. Hardcover ISBN 978 3 211 75637 9 Format (B x L): 15,5

Mehr

Muster Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI vollstationäre Pflege

Muster Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI vollstationäre Pflege Muster Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI vollstationäre Pflege zwischen dem Pflegeheim Name der Pflegeeinrichtung...... in Trägerschaft von Name des Trägers der Pflegeeinrichtung......... und den Landesverbänden

Mehr

Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gemäß 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes. Zwischen.

Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gemäß 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes. Zwischen. Region Hannover Vertragsnummer: 41 07 110 Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten im Rettungsdienst gemäß 15 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes Zwischen der Region Hannover Aufgabenträgerin

Mehr