Merkblatt. für die nachhaltige Waldbewirtschaftung in der REGION 7 Nördliche Randalpen Ost

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1 Merkblatt für die nachhaltige Waldbewirtschaftung in der REGION 7 Nördliche Randalpen Ost Verfasst vom Regionenkomitee der REGION 7 gültig für die Zertifizierungsperiode PEFC/

2 Nachhaltige Waldbewirtschaftung Helsinki Kriterien Grundlegendes Ziel der PEFC-Wald- und Holzzertifizierung in Österreich ist es, den hohen Standard der Waldbewirtschaftung in Österreich aufrecht zu erhalten, zu dokumentieren und festgestellte Verbesserungspotenziale in der Region umzusetzen. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung durch die Teilnehmer in der Region 7 Nördliche Randalpen - Ost orientiert sich an den 1993 in Helsinki auf der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa beschlossenen Kriterien: Erhaltung und angemessene Verbesserung der Waldressourcen und ihres Beitrages zu den globalen Kohlenstoffkreisläufen. 2. Erhaltung der Gesundheit und Vitalität von Waldökosystemen. 3. Erhaltung und Förderung der Produktionsfunktion der Wälder (Holz- und Nichtholzprodukte). 4. Erhaltung, Schutz und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt in Waldökosystemen. 5. Erhaltung und angemessene Verbesserung der Schutzfunktion in der Waldbewirtschaftung (insbesondere Boden und Wasser). 6. Erhaltung anderer sozioökonomischer Funktionen und Bedingungen. Bei der Zertifizierung wird Österreich in neun natürliche Waldregionen unterteilt. Ausgehend von den Nachhaltigkeits-Kriterien sowie vielen weiteren Unterkriterien und Indikatoren wird der Wald in den Regionen periodisch untersucht. Die Daten der Österreichischen Waldinventur (ÖWI) und viele weitere Informationsquellen sind die Grundlage für den regionalen Nachhaltigkeitsbericht. Nach Ablauf von nunmehr bereits zwei Zertifizierungsperioden wurde 2012 das Zertifikat neuerlich erteilt. Die Region Nördliche Randalpen Ost bildet die PEFC Zertifizierungsregion 7. In den vier Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Steiermark sind dies die politischen Bezirke Amstetten (Südteil), Baden, Lilienfeld, Mödling, Scheibbs, Waidhofen a.d.ybbs, Wien-Umgebung (Westteil), Gmunden, Kirchdorf a.d. Krems, Steyr-Land, Steyr-Stadt, Hallein und Liezen (BFI Liezen). in ha HA 110,0 100, ,0 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 0,0 62,3 GM Waldflächen nach Eigentumsarten Quelle: ÖWI 2007/ ,2 KI SE LI 81,7 7 Kleinwald Betriebe ha Betriebe > 1000 ha Gebietskörperschaften ÖBF AG 61,5 49,3 5% 42,2 34% 20% WU MD AM SB LF BN 32% 9% 29,3 30,7 12,3 Die wichtigsten Daten der PEFC Region 7: Waldfläche Gesamtwald ha Waldausstattung 66,8 % Holzvorrat 169,2 Mio. Vfm Holzvorrat pro Hektar 323,0 Vfm Jährlicher Holzzuwachs 4,0 Mio. Vfm Jährlicher Holzzuwachs pro Hektar 7,6 Vfm Jährliche Holznutzung 3,7 Mio. Vfm Jährliche Holznutzung pro Hektar 7,0 Vfm 30,3 7,7 1,7 Ertragswaldfläche nach Altersklassen Quelle: ÖWI 2007/ Jahre 62, Jahre 114, Jahre 81, Jahre 61, Jahre 49, Jahre 42, Jahre 29,3 > 140 Jahre 30,7 Blößen 12,3 Lücken 30,3 Sträucher 7,7 Strauchflächen 1,7 Gesamt 523,2 ha Nachhaltige Waldbewirtschaftung Region 7

3 Waldbewirtschaftungsgrundsätze für die Region 7 Mit der Zertifizierung ist das Ziel der laufenden Verbesserung der Waldbewirtschaftung verbunden. In der Region 7 werden in der Folge die unten angeführten kurzfristigen und langfristigen Zielsetzungen bezogen auf die Gesamtregion verfolgt. Die Teilnehmer an der PEFC-Zertifizierung tragen nach ihren betrieblichen Möglichkeiten zur Umsetzung dieser Ziele bei. 1. Waldressourcen Die Waldbewirtschaftung erfolgt aus einer langen Tradition heraus in einer umfassend nachhaltigen Art und Weise, welche die Waldressourcen und die vom Wald ausgehenden vielfältigen Wirkungen erhält, sowie deren Beitrag zu den globalen Kohlenstoffkreisläufen fördert. Dies wird gewährleistet durch: Die Erhaltung der Waldfläche zumindest im derzeitigen Ausmaß die Waldausstattung soll zumindest 65% betragen. Die Erhaltung eines durchschnittlichen Holzvorrates von zumindest 250 Vfm je Hektar. Die periodische Erfassung des Zustandes und der Entwicklung der Wälder durch die Österreichische Waldinventur (ÖWI). Eine laufende Aktualisierung des Waldentwicklungsplanes. Die Erhöhung des Anteils an Naturverjüngungsverfahren. Die Erhöhung des Stellenwertes des Waldes in der öffentlichen Meinung, insbesondere in unterbewaldeten Gebieten. 2. Gesundheit und Vitalität des Waldes Die Gesundheit und die Vitalität des Ökosystems Wald sind Voraussetzung für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung. Im Rahmen der Bewirtschaftung wird daher besondere Rücksicht auf das Ökosystem Wald genommen. Die Gesundheit und die Vitalität der Wälder sollen erhalten und verbessert werden. Dies wird sichergestellt durch: Die Verringerung des Schadholzaufkommens durch den Aufbau stabiler Mischbestände; gezielte Information darüber, dass stabile, standortsgemäße Mischwälder die vielfältigen Waldfunktionen langfristig am zweckmäßigsten erfüllen. Die Vermeidung von Ernteschäden bei der Holzernte durch Schulungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur abschließenden Erfolgsbeurteilung nach Nutzungen sodass maximal 15 % der Stämme Ernteschäden aufweisen. Die Anpassung der Wildbestände auf ein zur Erreichung der waldbaulichen Ziele verträgliches Ausmaß. 3. Produktionsfunktion der Wälder Die heimische Holzproduktion gewährleistet die Bereitstellung des ökologisch wertvollen Rohstoffes Holz für die heimische Holz verarbeitende Industrie. Durch angemessene Einkünfte aus dem Wald ist der Waldbesitzer in der Lage, auf lange Sicht eine umfassend nachhaltige Waldbewirtschaftung und Pflege zu gewährleisten. Dies geschieht durch: Die jährliche Nutzungsmenge soll zumindest 2,4 Mio. Festmeter betragen. Verstärkte Pflegemaßnahmen in jüngeren Beständen sowie insgesamt die Verkleinerung vorhandener Pflegerückstände, sodass zumindest auf der Hälfte der Waldfläche keinerlei Pflegebedarf ausgewiesen ist. Waldbesitzer sollen Ihre Waldbestände durchforsten, um die Stabilität, Gesundheit und Produktionskraft ihres Waldes zu verbessern. Standortsangepasste, ökologisch verträgliche Nutzungsverfahren nach dem Stand der jeweiligen Technik. 4. Biologische Vielfalt in Waldökosystemen Die Bewirtschaftung der Wälder erfolgt unter Bedachtnahme auf die Erhaltung und angemessene Verbesserung der biologischen Vielfalt im Konsens mit nationalen und internationalen Verpflichtungen. Dies wird gewährleistet durch:

4 Die Bevorzugung der Naturverjüngung, wenn die Provenienz dem Standort entspricht. Der Anteil der Fichten-Reinbestände soll maximal 35 % betragen. Spechtbäume (starkes stehendes Totholz) hat eine ökologisch wichtige Funktion im Durchschnitt sollen je Hektar zumindest 7 Vfm an stehendem Totholz vorhanden sein. Die weitere Ausweisung von Generhaltungsbeständen und Naturwaldreservaten bestehende Naturschutzgebiete und Nationalparks sollen qualitativ weiterentwickelt werden. Eine im internationalen Vergleich außerordentlich kleinflächige Waldbewirtschaftung mit Orientierung an den natürlichen Waldgesell - schaften wird angestrebt. Die Waldbewirtschaftung mit Rücksicht auf bekannte Vorkommen gefährdeter und geschützter Arten und Waldgesellschaften zur Erhaltung der Artenvielfalt und zur Minimierung nachteiliger Einflüsse. Die Erhaltung der genetischen Vielfalt bei Verjüngungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Anpassungsfähigkeit der Waldbäume an wechselnde Umweltbedingungen. 5. Schutzfunktionen der Wälder Durch die Bewirtschaftung der Wälder wird die Einhaltung und angemessene Verbesserung des Schutzes vor Erosionen bzw. vor Elementar - gefahren und der Wohlfahrtswirkung bzw. des Wasserschutzes ermöglicht. Dies geschieht durch: Die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Schutzwaldes insbesondere durch schonende Maßnahmen zur Schutzwaldverjüngung. Das Ziel, die Stabilität des Schutzwaldes zu verbessern, sodass zumindest die Hälfte des Schutzwaldes in den Stufen stabil und stabil bis labil liegt. Bei Wäldern mit Bann- und Objektschutzfunktion ist eine stärkere finanzielle Beteiligung begünstigter Unterlieger zum Erhalt der Bannfunktion anzustreben. Die Erhaltung und Entwicklung der Wasserressourcen im Wald. Die periodische Aufnahme des Zustandes der Schutzwälder im Rahmen der Österreichischen Waldinventur (ÖWI). 6. Sozioökonomische Funktionen und Bedingungen Die Waldbesitzer nehmen ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und insbesondere gegenüber den im Wald beschäftigten Menschen in weitem Umfang wahr. Sie haben eine hohe Verantwortung für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Sie nehmen die Verantwortung wahr durch: Die Bereitstellung von Holz als Rohstoff und Energieträger sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Marktpartnern. Die Bewirtschaftung der Wälder und damit Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen und Einkommensmöglichkeiten im ländlichen Raum. Die konsequente, an Kosten und Erträgen orientierte Betriebsführung. Die ungelenkte Waldbenützung durch Erholungssuchende soll unter anderem wegen der Störung sensibler Tier- und Pflanzenarten vermieden werden. Die Erhaltung des forstlichen Bildungsangebotes zumindest im derzeitigen Umfang (gemessen am Stand des Jahres 2005). Regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen. Maßnahmen zur forstlichen Öffentlichkeitsarbeit: Der aktuelle Holzwerbebeitrag soll erhöht werden, damit die Maßnahmen zur Holzwerbung intensiviert werden können. Die vorstehenden Grundsätze definieren, abgeleitet vom Nachhaltigkeitsbereicht 2006, Anforderungen an die mit der Bewirtschaftung des Waldes befassten Personen und Institutionen in der Region 7 Nördlicher Alpenrand - Ost auf Basis der PEFC - Standards für nachhaltige Waldbewirtschaftung in Österreich. PEFC ist mittlerweile das größte Wald- und Holzzertifizierungssystem der Welt. Es sichert den Waldbesitzern und Forstbetrieben den Zugang zu den internationalen Holzmärkten. Die Teilnahme am Zertifizierungssystem ist freiwillig. Je höher der Grad der Beteiligung, desto wirkungsvoller können die Ziele umgesetzt werden.

5 Wichtige Beiträge der Betriebe in der Region 7 um den aktuellen Standard der Waldbewirtschaftung kontinuierlich zu verbessern: Die jährliche Nutzung unter Orientierung am Zuwachs und des durchschnittlichen Vorrates. Durchforstungsrückstände abbauen. Durchführung von Stammzahlreduktionen und Mischungsregulierungen. Holzerntemethoden, die Stammschäden möglichst vermeiden. Einhaltung der Sicherheitsstandards bei Arbeiten im Wald zur Reduktion von Arbeitsunfällen wie die Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung und die Verwendung von sicherheitstechnisch intakter Werkzeuge und Maschinen. Rücksichtsnahme auf die Lebensräume der vorhandenen Tier- und Pflanzenarten bei der Waldbewirtschaftung, insbesondere wenn es sich um schützenswerte und geschützte Arten handelt. Verwendung biologisch abbaubarer Motorsägenkettenöle und Hydrauliköle bei Forstmaschinen. Erhaltung der vorhandenen Artenvielfalt in den Waldhabitaten. Inanspruchnahme von Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten in diversen Ausbildungsstätten, sowie der Berater durch Forstleute und Experten. Die Familienforstwirtschaft aufrecht erhalten. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen sichern Sie als Waldbewirtschafter eines Familienforstbetriebes auch für nachfolgende Generationen die nachhaltige Waldbewirtschaftung in der Region 7. Für das Regionenkomitee: DI Günter Affenzeller Landwirtschaftskammer Oberösterreich Bezirksbauernkammer Freistadt Kammerstraße Freistadt Tel: +43(0)50/ Fax: DW guenter.affenzeller@lk-ooe.at Erstellung des Nachhaltigkeitsberichtes: Forstbüro REITERER, Kirchdorf / K., OÖ Quellenangabe bei den Graphiken jeweils ÖWI 2007/09 Nachhaltige Waldbewirtschaftung Region 7

6 Freiwillige Teilnahmeerklärung des Waldbesitzers Appendix 7 Diese Erklärung bietet Ihnen als Waldbesitzer die Möglichkeit, an dem PEFC Zertifizierungssystem teilzunehmen. Sie können dieses Angebot annehmen, wenn Sie die folgende Erklärung unterschreiben: Erklärung über die Teilnahme des Waldbesitzers am Zertifizierungssystem von PEFC Austria Name: Geburtsdatum: Straße, PLZ, Ort: Telefon: Waldfläche in Hektar: Politische(r) Bezirk/Bezirke der Waldfläche(n): Mit meiner Unterschrift erkläre ich, dass ich nach Maßgabe der sich aus den technischen Dokumenten ergebenden Rechte und Pflichten am PEFC Austria Zertifizierungssystem teilnehme. Das bedeutet: 1. Ich stimme zu, Änderungen oben angeführter Daten unverzüglich dem autorisierten PEFC Vertreter mitzuteilen. 2. Ich werde die Waldbewirtschaftung nachhaltig im Sinne des PEFC Zertifizierungssystems lt. PEFC Systembeschreibung i.d.g.f. durchführen. Ich bekenne mich insbesondere zu den im regionenspezifischen Merkblatt definierten Zielen und werde diese nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten umsetzen. 3. Personen der Zertifizierungsstelle und dem autorisierten PEFC Vertreter gewähre ich das Betreten meines Waldes und das Befahren der Forststraßen zu Zwecken der Vor Ort Überprüfung der PEFC Zertifizierungskriterien. 4. Ich stimme zu, interne Audits und allenfalls notwendige Kontrollmaßnahmen zu akzeptieren. 5. Es ist mir bekannt, dass ich bei schwerwiegenden Abweichungen vom PEFC Zertifizierungssystem nach vorhergehender Abmahnung nicht mehr berechtigt bin, mein Holz als zertifiziert zu bezeichnen. Die Mitteilung darüber wird mir schriftlich bekannt gegeben. Über den Verlust dieser Berechtigung kann PEFC auf Anfrage informieren. 6. Wird bei einer außerordentlichen Überprüfung durch die Zertifizierungsstelle festgestellt, dass Abweichungen die nachhaltige Waldbewirtschaftung schwerwiegend gefährden, übernehme ich die Aufwendungen für die außerordentliche Überprüfung. 7. Im Falle der Kündigung der Teilnahme, welche durch mich jederzeit möglich ist, oder des Entzuges der Berechtigung, mein Holz als zertifiziert zu bezeichnen, sende ich die ausgestellte Teilnahmebescheinigung an den autorisierten PEFC Vertreter zurück. 8. Meine Teilnahme am PEFC-Zertifizierungssystem dient unter anderem meinem Interesse, potenziellen Holzabnehmern PEFC zertifizierte Ware liefern zu können. Ich bin daher damit einverstanden, dass PEFC Austria berechtigt und verpflichtet ist, mich in ein Verzeichnis der an der Zertifizierung teilnehmenden Waldbesitzer mit Name, Adresse und Geburtsdatum, das auch in elektronischer Form geführt werden kann, aufzunehmen. Dieses Verzeichnis ist ausschließlich potenziellen Holzabnehmern mit einer PEFC Chain of Custody Zertifizierung zugänglich. Unterschrift Waldbesitzer: Datum: DI Günter Affenzeller Der PEFC Vertreter der Region 7 in Vertretung der LK Oberösterreich PEFC Austria Arbeitsgemeinschaft Austria PEFC/ A-1080 Wien, Strozzigasse 10 / Top 7 I Tel: +43 / 1 / I Fax: +43 / 1 / info@pefc.at I

7 Freiwillige Teilnahmeerklärung des Forstlichen Zusammenschlusses Appendix 7.1 Diese Erklärung bietet dem Forstlichen Zusammenschluss die Möglichkeit, an dem PEFC Zertifizierungssystem teilzunehmen. Sie können dieses Angebot annehmen, wenn Sie die folgende Erklärung unterschreiben: Erklärung über die Teilnahme eines Forstlichen Zusammenschlusses am Zertifizierungssystem von PEFC Austria Name des forstlichen Zusammenschlusses: Ansprechperson: Waldfläche aller Mitglieder in Hektar: Straße, PLZ, Ort: Telefon: Politische(r) Bezirk/Bezirke der Waldfläche(n): Mit meiner Unterschrift erkläre ich als Vertreter des Forstlichen Zusammenschlusses, dass dieser nach Maßgabe der sich aus den technischen Dokumenten ergebenden Rechte und Pflichten am PEFC Zertifizierungssystem teilnimmt. Das bedeutet: 1. Ich bin von den Mitgliedern ermächtigt, in Vertretung dieser die Teilnahme am PEFC Zertifizierungssystem zu beantragen. 2. Die von jedem aktiv an der Zertifizierung teilnehmenden Mitglied vorliegende Erklärung über die Teilnahme am Zertifizierungssystem von PEFC Austria wird im Büro des Forstlichen Zusammenschlusses verwaltet. 3. Relevante Änderungen leitet der Forstliche Zusammenschluss unverzüglich an den autorisierten PEFC Vertreter weiter. 4. Der Forstliche Zusammenschluss stimmt zu, auf Anfrage den Mitgliedern des Forstlichen Zusammenschlusses eine Teilnahmebestätigung auszustellen. 5. Im Falle der Kündigung der Teilnahme, welche jederzeit möglich ist, oder des Entzuges der Berechtigung, das Holz des Forstlichen Zusammenschlusses als zertifiziert zu bezeichnen, sendet der Forstliche Zusammenschluss die ihm ausgestellte Teilnahmebescheinigung und die von ihm an die Mitglieder des Forstlichen Zusammenschlusses ausgestellten Teilnahmebestätigungen an den autorisierten PEFC Vertreter zurück. 6. Die Teilnahme des Forstlichen Zusammenschlusses am PEFC-Zertifizierungssystem dient unter anderem dem Interesse des Forstlichen Zusammenschlusses, potenziellen Holzabnehmern PEFC zertifizierte Ware liefern zu können. Der Forstliche Zusammenschluss ist daher damit einverstanden, dass PEFC Austria berechtigt und verpflichtet ist, den Forstlichen Zusammenschluss in ein Verzeichnis der an der Zertifizierung teilnehmenden Waldbesitzer mit Name und Adresse, das auch in elektronischer Form geführt werden kann, aufzunehmen. Dieses Verzeichnis ist ausschließlich potenziellen Holzabnehmern mit einer PEFC Chain of Custody Zertifizierung zugänglich. Unterschrift Vertreter des Forstlichen Zusammenschlusses: DI Günter Affenzeller Der PEFC Vertreter der Region 7 in Vertretung der LK Oberösterreich PEFC Austria Arbeitsgemeinschaft Austria PEFC/ A-1080 Wien, Strozzigasse 10 / Top 7 I Tel: +43 / 1 / I Fax: +43 / 1 / info@pefc.at I

8 Region 7 PEFC/ PEFC Austria Arbeitsgemeinschaft Austria A-1080 Wien, Strozzigasse 10 / Top 7 Tel: +43 / 1 / Fax: +43 / 1 / info@pefc.at Web: PEFC zertifiziert Dieses Produkt stammt aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern und kontrollierten Quellen. PEFC/ Druck: Druckerei Janetschek GmbH Nachhaltige Waldbewirtschaftung Region 7

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