ARBEITGEBERSERVICE AGSH IHR PERSONALBEDARF - UNSERE KOMPETENZ

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1 ARBEITGEBERSERVICE AGSH IHR PERSONALBEDARF - UNSERE KOMPETENZ INFORMATIONSVERANSTALTUNG, 31. AUGUST 2017 KMU Wirtschaftsforum 2017 «AGSH - Arbeitgebervermittlung» - 0

2 EINLEITUNG ORGANISATION ZIELE DES KMU WIRTSCHAFTSFORUMS PRAXISNAHE THEMEN FÜR DIE UMSETZUNG IM FIRMENALLTAG LEBENSPHASEN EINES UNTERNEHMENS UND DIE DAMIT VERBUNDENEN HERAUSFORDERUNGEN KONKRETE PROBLEMSTELLUNGEN AUS DEM TÄGLICHEN GESCHÄFTSBETRIEB, AKTUELLE SPEZIALTHEMEN ODER UMSETZUNG NEUER GESETZLICHER VORSCHRIFTEN KMU Wirtschaftsforum 2017 «AGSH - Arbeitgebervermittlung» - 1

3 Agenda Begrüssung Vivian Biner, Leiter Kantonales Masseneinwanderungsinitiative Stand der Umsetzung, Zeitplan, weiteres Vorgehen Vivian Biner, Leiter Kantonales Andreas Tremp, Leiter Regionales Arbeitsvermittlungszentrum Arbeitgeberservice Schaffhausen Ihr Personalbedarf unsere Kompetenz. Vivian Biner, Leiter Kantonales Daniel Gretler, Leiter Arbeitgeberservice Podiumsgespräch Erfahrungsaustausch AGSH, Moderation: Andreas Brüllmann, Marketingteam AGSH KMU Wirtschaftsforum Schaffhausen vom 31. August 2017: Arbeitgeberservice Schaffhausen (AGSH) Seite 2

4 Agenda Begrüssung Vivian Biner, Leiter Kantonales Masseneinwanderungsinitiative Stand der Umsetzung, Zeitplan, weiteres Vorgehen Vivian Biner, Leiter Kantonales Andreas Tremp, Leiter Regionales Arbeitsvermittlungszentrum Arbeitgeberservice Schaffhausen Ihr Personalbedarf unsere Kompetenz. Vivian Biner, Leiter Kantonales Daniel Gretler, Leiter Arbeitgeberservice Podiumsgespräch Erfahrungsaustausch AGSH, Moderation: Andreas Brüllmann, Marketingteam AGSH KMU Wirtschaftsforum Schaffhausen vom 31. August 2017: Arbeitgeberservice Schaffhausen (AGSH) Seite 3

5 Inländervorrang light (Art. 121a BV) gesetzliche Bestimmungen Art. 21a AuG Massnahmen für stellensuchende Personen 1 Der Bundesrat legt Massnahmen zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitsmarktpotenziales fest. Er hört vorgängig die Kantone und die Sozialpartner an. 2 Bei einer über dem Durchschnitt liegenden Arbeitslosigkeit in bestimmten Berufsgruppen, Tätigkeitsbereichen oder Wirtschaftsregionen sind zeitlich befristete Massnahmen zur Förderung der Personen zu ergreifen, die bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung als stellensuchend registriert sind. Die Massnahmen können auf Wirtschaftsregionen beschränkt werden. 3 In den Berufsgruppen, Tätigkeitsbereichen oder Wirtschaftsregionen mit einer über dem Durchschnitt liegenden Arbeitslosigkeit sind offene Stellen durch den Arbeitgeber der öffentlichen Arbeitsvermittlung zu melden. Der Zugriff auf die Informationen über die gemeldeten Stellen wird für eine befristete Zeit auf Personen beschränkt, die bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung in der Schweiz angemeldet sind. KMU Wirtschaftsforum Schaffhausen vom 31. August 2017: Arbeitgeberservice Schaffhausen (AGSH) Seite 4

6 Inländervorrang light gesetzliche Bestimmungen 4 Die öffentliche Arbeitsvermittlung stellt den Arbeitgebern innert kurzer Frist passende Dossiers von angemeldeten Stellensuchenden zu. Der Arbeitgeber lädt geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Bewerbungsgespräch oder einer Eignungsabklärung ein. Die Resultate sind der öffentlichen Arbeitsvermittlung mitzuteilen. 5 Werden offene Stellen nach Absatz 3 durch bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung angemeldete stellensuchende Personen besetzt, so ist keine Meldung der offenen Stellen an die öffentliche Arbeitsvermittlung erforderlich. 6 Der Bundesrat kann weitere Ausnahmen von der Stellenmeldepflicht nach Absatz 3 festlegen, insbesondere um der besonderen Situation von Familienunternehmen Rechnung zu tragen oder betreffend Personen, welche bereits früher bei demselben Arbeitgeber tätig waren; vor Erlass der Ausführungsbestimmungen hört er die Kantone und die Sozialpartner an. Er erstellt zudem periodisch Listen mit Berufsgruppen und Tätigkeitsbereichen mit über dem Durchschnitt liegender Arbeitslosigkeit, in welchen eine Stellenmeldepflicht besteht. KMU Wirtschaftsforum Schaffhausen vom 31. August 2017: Arbeitgeberservice Schaffhausen (AGSH) Seite 5

7 Inländervorrang light gesetzliche Bestimmungen 7 Sind die Voraussetzungen nach Absatz 2 erfüllt, so kann ein Kanton beim Bundesrat die Einführung einer Stellenmeldepflicht beantragen. 8 Erzielen die Massnahmen nach den Absätzen 1 bis 5 nicht die gewünschte Wirkung oder ergeben sich neue Probleme, so unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung nach Anhörung der Kantone und der Sozialpartner zusätzliche Massnahmen. Bei erheblichen Problemen, insbesondere solchen, die durch Grenzgängerinnen und Grenzgänger verursacht werden, kann ein Kanton beim Bundesrat weitere Massnahmen beantragen. KMU Wirtschaftsforum Schaffhausen vom 31. August 2017: Arbeitgeberservice Schaffhausen (AGSH) Seite 6

8 Inländervorrang light Umsetzungsbestimmungen Die Stellenmeldepflicht wird wie gesehen als Inländervorrang zur indirekten Steuerung der Zuwanderung im Ausländergesetz geregelt (Art. 21a AuG). Umgesetzt wird die Regelung im Rahmen der öffentlichen Arbeitsvermittlung (Arbeitsvermittlungsverordnung), die Vernehmlassung dazu läuft. Die Umsetzungsbestimmungen sollen so wenig wie möglich und so viel wie nötig regeln. Bestimmt werden soll, wann welche Stelle wie gemeldet werden muss (Auslösemechanismus) oder welche Fristen gelten (Informationsvorsprung). Ziel ist eine pragmatische und unbürokratische Ausgestaltung. PS (Transparenz): Wer die Stellenmeldepflicht oder die Pflicht zur Durchführung eines Bewerbungsgespräches oder einer Eignungsabklärung vorsätzlich verletzt, wird mit Busse bis zu Franken bestraft (fahrlässig: bis zu Franken, vgl. Art. 117a Abs. 1 und 2 AuG). KMU Wirtschaftsforum Schaffhausen vom 31. August 2017: Arbeitgeberservice Schaffhausen (AGSH) Seite 7

9 Inländervorrang light Art. 53a e AVV (Vernehmlassung) aktuelle Eckpunkte der bis am 6. September 2017 laufenden Vernehmlassung: Plan des Bundesrates: Offene Stellen in Berufen mit einer nationalen Arbeitslosenquote von mindestens fünf Prozent (Schwellenwert) müssen den RAV gemeldet werden (Liste im Anhang der AVV wird vom WBF jährlich festgelegt). Diese haben drei Arbeitstage Zeit, um geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Die meldepflichtigen Arbeitgeber müssen fünf Arbeitstage (Karenzfrist) warten, bis sie ihre Stellen normal ausschreiben dürfen. Ziel ist es, tatsächlich geeignete inländische Stellensuchende zu vermitteln und nicht einfach einen administrativen Prozess abzuwickeln. Jede gemeldete Stelle ist für uns eine Chance (SN vom ). Denn wir (AGSH) versuchen unabhängig vom künftigen Meldezwang Unternehmen mit gutem Service davon zu überzeugen, sich bei Vakanzen an das zu wenden (Stichwort: Reflexwirkung). Grundsätzlich beurteilen wir den Informationsvorsprung für Stellensuchende kritisch, da er dazu führen kann, dass Arbeitgeber nicht nur passende Dossiers erhalten (Ziel: Vermittlungsmandat gezielt, persönlich, praxisnah). Beschlussfassung Bundesrat erfolgt voraussichtlich am 10. Januar KMU Wirtschaftsforum Schaffhausen vom 31. August 2017: Arbeitgeberservice Schaffhausen (AGSH) Seite 8

10 Inländervorrang light schematische Darstellung Stellenmeldungen erhöhen die Chance für Stellensuchende und sollen als effiziente und kostenlose Dienstleistungen für die Personalrekrutierung wahrgenommen werden. KMU Wirtschaftsforum Schaffhausen vom 31. August 2017: Arbeitgeberservice Schaffhausen (AGSH) Seite 9

11 Agenda Begrüssung Vivian Biner, Leiter Kantonales Masseneinwanderungsinitiative Stand der Umsetzung, Zeitplan, weiteres Vorgehen Vivian Biner, Leiter Kantonales Andreas Tremp, Leiter Regionales Arbeitsvermittlungszentrum Arbeitgeberservice Schaffhausen Ihr Personalbedarf unsere Kompetenz. Vivian Biner, Leiter Kantonales Daniel Gretler, Leiter Arbeitgeberservice Podiumsgespräch Erfahrungsaustausch AGSH, Moderation: Andreas Brüllmann, Marketingteam AGSH KMU Wirtschaftsforum Schaffhausen vom 31. August 2017: Arbeitgeberservice Schaffhausen (AGSH) Seite 10

12 individueller Prozess Der Bedarf unserer Kunden bestimmt unser Handeln Ihre individuellen Bedürfnisse definieren den Prozess. Wir bieten Ihnen einen einfachen und unbürokratischen Zugang zu uns und unseren Dienstleistungen. Sie finden bei uns kreative und praxisnahe Lösungen. Ob rasch oder in einer längeren Zusammenarbeit wir sind bereit. 24 Stunden 14 Tage 1 Monat «Pronto Service» sofortige starke Unterstützung «Kernteam» erfolgreiche Vermittlung «Arbeitgeberservice» Zusammenarbeit in Zukunft KMU Wirtschaftsforum Schaffhausen vom 31. August 2017: Arbeitgeberservice Schaffhausen (AGSH) Seite 11

13 individueller Prozess Kontaktaufnahme 24 Stunden 14 Tage 1 Monat Ihre Vakanz trifft auf unterschiedlichen Wegen bei uns ein. Der Arbeitgeberservice kontaktiert Sie umgehend und klärt Ihren Bedarf und das weitere Vorgehen. Ob kostenlose Publikation oder interne Vorselektion, wir setzen Ihre Vorstellungen um. KMU Wirtschaftsforum Schaffhausen vom 31. August 2017: Arbeitgeberservice Schaffhausen (AGSH) Seite 12

14 individueller Prozess attraktiver Kandidatenpool 24 Stunden 14 Tage 1 Monat Mit einem gezielten Matchingverfahren erkennen wir mögliche Personen, die sofort verfügbar sind. Wir gestalten den Rekrutierungsprozess nach Ihren Bedürfnissen rasch und unkompliziert. KMU Wirtschaftsforum Schaffhausen vom 31. August 2017: Arbeitgeberservice Schaffhausen (AGSH) Seite 13

15 individueller Prozess Bedarfsanalyse 24 Stunden 14 Tage 1 Monat Sie nennen uns Ihren Personalbedarf, Ihre Anforderungen und Wünsche. Und wir bringen die passenden Menschen mit Ihrem Unternehmen zusammen. Ob Generalist oder Spezialist die Profile unserer Bewerber sind vielfältig. KMU Wirtschaftsforum Schaffhausen vom 31. August 2017: Arbeitgeberservice Schaffhausen (AGSH) Seite 14

16 individueller Prozess Beratung vor Ort 14 Tage 1 Monat Kundennähe und persönliche Beratung liegen uns am Herzen transparent, ehrlich, provisionsfrei. Wir kommen auf Wunsch in Ihren Betrieb, um Ihren Bedarf vor Ort zu erfahren. Personalsuche ist Vertrauenssache. KMU Wirtschaftsforum Schaffhausen vom 31. August 2017: Arbeitgeberservice Schaffhausen (AGSH) Seite 15

17 individueller Prozess Vorselektion 14 Tage 1 Monat Wir ermitteln eine Auswahl von fachlich und persönlich passenden Menschen aus unserem Pool und ersparen Ihnen ein aufwendiges Bewerbungsverfahren. KMU Wirtschaftsforum Schaffhausen vom 31. August 2017: Arbeitgeberservice Schaffhausen (AGSH) Seite 16

18 individueller Prozess Lebensläufe 14 Tage 1 Monat In Absprache mit den ausgewählten Bewerbern erhalten Sie passende Lebensläufe, entweder per oder anlässlich unseres Besuches bei Ihnen. Sie wählen Ihren Wunschkandidaten aus. KMU Wirtschaftsforum Schaffhausen vom 31. August 2017: Arbeitgeberservice Schaffhausen (AGSH) Seite 17

19 individueller Prozess Bewerbungsdossiers 1 Monat Wir stellen Ihnen Profile unserer Kandidaten vor. Die Bewerbungsunterlagen inklusive Motivationsschreiben erhalten Sie von den ausgewählten Kandidaten direkt. KMU Wirtschaftsforum Schaffhausen vom 31. August 2017: Arbeitgeberservice Schaffhausen (AGSH) Seite 18

20 individueller Prozess Mandatsbasis 1 Monat Sie entscheiden, wie viel Ihrer Personalsuche und -selektion Sie uns übertragen möchten. Wir bieten ein umfassendes Bewerbungsmanagement von A-Z an. Oder wir übernehmen einzelne Schritte davon, wie z.b. Interviews, Auswahl, Terminkoordination. KMU Wirtschaftsforum Schaffhausen vom 31. August 2017: Arbeitgeberservice Schaffhausen (AGSH) Seite 19

21 individueller Prozess Vorstellungsgespräch 1 Monat Wenn Sie die Gespräche lieber ausserhalb Ihres Unternehmens führen möchten, stellen wir Ihnen gerne unsere Räume für die Interviews zur Verfügung. KMU Wirtschaftsforum Schaffhausen vom 31. August 2017: Arbeitgeberservice Schaffhausen (AGSH) Seite 20

22 Jobmarkt KMU Wirtschaftsforum Schaffhausen vom 31. August 2017: Arbeitgeberservice Schaffhausen (AGSH) Seite 21

23 Möglichkeiten der Unterstützung vor Anstellung: Eignungsabklärungen Ausbildungspraktika Berufspraktika bei Anstellung: Einarbeitungszuschüsse Pendlerkosten- und Wochenaufenthalterbeiträge Ausbildungszuschüsse KMU Wirtschaftsforum Schaffhausen vom 31. August 2017: Arbeitgeberservice Schaffhausen (AGSH) Seite 22

24 Organisation Arbeitgeberservice Leitung und Strategie Vivian Biner Andreas Tremp Daniel Gretler Koordinationsteam Andreas Tremp Nicole Barbato Daniel Gretler Aylin Pinarci Marketing Sabine Breitenmoser Andreas Brüllmann Michèle Bouvard Alessandra Culotta Innendienst Karin Blum Alessandra Culotta Barbara Hausmann Karin Schläpfer Irène Stübing KMU Wirtschaftsforum Schaffhausen vom 31. August 2017: Arbeitgeberservice Schaffhausen (AGSH) Seite 23

25 Organisation Arbeitgeberservice Kernteam Daniel Gretler Sabine Breitenmoser Daniel Rapold Michel Gamper Ester Knijn Aylin Pinarci Anita Scherrer Brigitta Schwarzer Fachberatung Bruno Büchi Gülsah Cyril Isabelle Düggelin Andreas Eberhard Daniel Sigg Team Pronto Michel Gamper Karin Blum Dusica Janjos Lisa Mittelstaedt Marko Nasteski Karin Schläpfer Nancy Schünemann KMU Wirtschaftsforum Schaffhausen vom 31. August 2017: Arbeitgeberservice Schaffhausen (AGSH) Seite 24

26 Agenda Begrüssung Vivian Biner, Leiter Kantonales Masseneinwanderungsinitiative Stand der Umsetzung, Zeitplan, weiteres Vorgehen Vivian Biner, Leiter Kantonales Andreas Tremp, Leiter Regionales Arbeitsvermittlungszentrum Arbeitgeberservice Schaffhausen Ihr Personalbedarf unsere Kompetenz. Vivian Biner, Leiter Kantonales Daniel Gretler, Leiter Arbeitgeberservice Podiumsgespräch Erfahrungsaustausch AGSH, Moderation: Andreas Brüllmann, Marketingteam AGSH KMU Wirtschaftsforum Schaffhausen vom 31. August 2017: Arbeitgeberservice Schaffhausen (AGSH) Seite 25

27 Podium Teilnehmende: Faiveley Transport Schwab AG Sandra Baltisberger Ticos Systems AG / REB Holding AG Eberhard Henter-Besting Palmberg (Schweiz) AG Heike Kögl Moderation: Kantonales Andreas Brüllmann KMU Wirtschaftsforum Schaffhausen vom 31. August 2017: Arbeitgeberservice Schaffhausen (AGSH) Seite 26

28 NÄCHSTE VERANSTALTUNGEN NÄCHSTE VERANSTALTUNGEN MITTWOCH, 8. NOVEMBER 2017 MITTWOCH, 22. NOVEMBER 2017 DONNERSTAG, 23. NOVEMBER 2017 EHE- & ERBRECHTLICHE ASPEKTE DER UNTERNEHMENSNACHFOLGE WIRKUNGSVOLLES MARKETING FÜR KMU & GEWERBE JUNGUNTERNEHMERFÖRDERUNG Laufend neue Veranstaltungen finden Sie unter KMU Wirtschaftsforum 2017 «AGSH - Arbeitgebervermittlung»

29 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! KMU Wirtschaftsforum Schaffhausen vom 31. August 2017: Arbeitgeberservice Schaffhausen (AGSH) Seite 28

30 Arbeitgeberservice Schaffhausen Ihr Personalbedarf unsere Kompetenz. Datum: 31. August 2017

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