Stärkung des Einsatzes von Recycling-Baustoffen aus Sicht der Produktnormen. Dipl.-Ing. Michael Heide Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e.v.
|
|
- Hennie Kranz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stärkung des Einsatzes von Recycling-Baustoffen aus Sicht der Produktnormen Dipl.-Ing. Michael Heide Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e.v.
2 Notwendigkeit des Baustoff-Recyclings Jährlich ca. 200 Mio. Tonnen mineralische Bau- und Abbruchabfälle stellen den größten Abfallstrom dar! Darunter fallen ca. 70 Mio. Tonnen Bauschutt sowie Straßenaufbruch jährlich an Abfallentsorgung wird zunehmend zum Problem: - schwindende Deponiekapazitäten - wachsende Transportentfernungen zu Deponiestandorten häufig mehr als 200 km - hohe Umwelt- und Verkehrsbelastung - steigende Deponie- und Transportkosten
3 Kreislaufwirtschaft Bau in Zahlen Noch werden ca. 90 % der mineralischen Abfälle wieder verwertet!
4 Notwendige Rahmenbedingungen Baustoff-Recycling ist keine Frage der theoretischen Verwertungsmöglichkeiten sondern der AKZEPTANZ in der Planungs- und Baupraxis! Produktstatus wichtig (für alle Klassen von RC-Baustoffen) Praktikable Regelungen im Hinblick auf Schadstoff- Grenzwerte (GFS-Konzept realitätsfern!) Bauherren in die Verantwortung nehmen: - Vorerkundung von Bauwerken und Böden - Planung der Abfallentsorgung/Recycling/Verwertung - RC-Baustoffe im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes einsetzen, wenn möglich!
5 Recycling-Baustoffe stellen europäisch harmonisierte Bauprodukte dar EU-Bauproduktenverordnung: Ziel: gemeinsamer europäischer Markt für Bauprodukte EU-Kommission mandatiert europäisch harmonisierte Bauproduktnormen (hen), die vom europäischen Normungsinstitut erstellt werden Erfolgreiche Klage der EU-Kommission gegen Deutschland (EuGH-Urteil C-100/13): Deutschland darf an europäisch harmonisierte Bauprodukte keine zusätzlichen Anforderungen stellen (obwohl die hen unvollständig und oftmals mangelhaft sind!)
6 hen gelten für Primär- und rezyklierte Gesteinskörnungen hen Gesteinskörnungen für Beton hen Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische für den Ingenieur- und Straßenbau hen Ungebundene Gemische Anforderungen CE-Kennzeichnung für Recycling-Baustoffe hen wird zur Zeit der EU-Bauproduktenverordnung angepasst Zukünftig Leistungserklärung (LE) nach hen zu erstellen sowie CE-Kennzeichnung nach LE
7
8
9 Umweltverträglichkeit der Gesteinskörnungen Bislang keine Leistungsmerkmale zur Umweltverträglichkeit in hen enthalten CE-gekennzeichnete RC-Baustoffe nicht ohne weiteres verwendbar! Standpunkt EU-Kommission Alle in hen geregelten Bauprodukte müssen ohne Einschränkungen frei handelbar sein Der Mitgliedsstaat muss aber das Sicherheitsniveau von Bauwerken regeln, woraus Anforderungen an Bauprodukten hinsichtlich Ihrer Verwendbarkeit resultieren
10 Umweltverträglichkeit der Gesteinskörnungen Bislang keine Leistungsmerkmale zur Umweltverträglichkeit in hen enthalten CE-gekennzeichnete RC-Baustoffe nicht ohne weiteres verwendbar, da in Deutschland diesbezügliche Anforderungen bestehen! Die Anforderungen sind bislang in Ländererlassen auf Grundlage LAGA M20 und zukünftig in der Ersatzbaustoffverordnung bundeseinheitlich geregelt
11 CEN/TC 351 Bewertung der Freisetzung von gefährlichen Substanzen aus Bauprodukten Europäische Prüfnorm (Säulentest-Eluatprüfung) in Vorbereitung Validierung des Prüfverfahrens läuft
12
13 CEN/TC 351 Bewertung der Freisetzung von gefährlichen Substanzen aus Bauprodukten Wenn die europäische Prüfnorm zum Säulentest (Eluatprüfung) verabschiedet ist (2018/2019/2020?) können Leistungsmerkmale und -klassen der Umweltverträglichkeit sind in den Gesteinskörnungsnormen z.b. in hen verankert werden EU-Bauproduktenverordnung Ist das Abfallende für RC-Baustoffe nach hen ist künftig nicht mehr national zu regeln, da es sich um europäisch harmonisierte Bauprodukte handelt?
14
15
16 Abfallende für RC-Baustoffe: Es sollte gelingen, in den hen gleichermaßen für Primärwie auch rezyklierte Gesteinskörnungen geltende Umweltverträglichkeitsklassen zu definieren Über die Verwendbarkeit von Gesteinskörnungen (Primärwie auch RC-Baustoffe) entscheidet dann die geforderte Umweltverträglichkeitsklasse
17 Verstößt die Mantelverordnung gegen die EU-Bauproduktenverordnung? Festlegung der Prüfmethodik in 9 der Ersatzbaustoffverordnung:
18 Verstößt die Mantelverordnung gegen die EU-Bauproduktenverordnung? Problematik/Thesen: 1. Sobald die europäischen Prüfnorm (Säulentest) verabschiedet ist, wird das DIN entgegenstehende nationale Prüfnormen zurückziehen 2. Selbst wenn diese zurückgezogenen Normen vom BMUB weiterhin in Bezug genommen werden, beziehen sich die in der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) aufgeführten Prüfverfahren und Anforderungen auf europäisch harmonisierte Bauprodukte! zumindest müssten die europäischen Prüfnormen berücksichtigt werden Regelungen der EBV zum Produktstatus erscheinen fragwürdig
19 Verstößt die Mantelverordnung gegen die EU-Bauproduktenverordnung? Problematik/Thesen: 3. Da sich die Prüfmethodik von den nationalen Prüfnormen unterscheidet, wären auch die Materialwerte in der EBV anzupassen 4. Sobald in den europäisch harmonisierten Bauproduktnormen Umweltverträglichkeitsklassen definiert sind, müssen diese auch vom nationalen Gesetzgeber in Bezug genommen werden Fazit: Die Mantelverordnung könnte in Teilen gegen die EU-Bauproduktenverordnung verstoßen. Vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils C-100/13 sollte die EBV einer kritischen Prüfung unterzogen werden.
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
DIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN
DIE VERWENDUNG VON ABDICHTUNGSPRODUKTEN NACH EUROPÄISCHEN UND DEUTSCHEN NORMEN EUROPÄISCHE NORMEN FÜR ABDICHTUNGSPRODUKTE Fragen des Feuchteschutzes von Bauwerken spielen in Verbindung mit der europäischen
MehrMögliche Verschiebungen der Bauabfallströme durch genehmigungsrechtliche
Mögliche Verschiebungen der Bauabfallströme durch genehmigungsrechtliche Veränderungen im Landkreis Meißen Georg Schiller, Anne Bräuer, Michael Holfeld Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung
MehrONR Gesteinskörnungen im Bauwesen Leitfaden für die Erstellung von Leistungserklärungen ICS
ICS 93.120 ONR 23130 Gesteinskörnungen im Bauwesen Leitfaden für die Erstellung von Leistungserklärungen Aggregates for construction Guideline for the preparation of declarations of performance Agrégats
MehrInformationsveranstaltung zur RECYCLING-BAUSTOFFVERORDNUNG. Qualitätssicherung Dipl.-Ing. Robert Mauerhofer
Informationsveranstaltung zur RECYCLING-BAUSTOFFVERORDNUNG Qualitätssicherung Dipl.-Ing. Robert Mauerhofer Inhalt Qualitätssicherung (QS) - Umweltverträglichkeit gemäß RecBstVO - Bautechnisch gemäß Stand
MehrCE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle?
CE-Kennzeichnung und Leistungsnachweis Was mache ich damit auf der Baustelle? Dipl.-Ing. Thomas Krause-Czeranka Dipl.-Ing. Guido Müller Agenda Einführung Gesetzliche Grundlagen CE-Kennzeichnung + Leistungserklärung
MehrTore-Produktnorm DIN EN Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften
Tore-Produktnorm DIN EN 13241-1 Tore ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften Warum europäische Normen? Die Europäische Union hat zum Ziel, einen gemeinsamen Binnenmarkt zu schaffen, um die Wettbewerbsfähigkeit
MehrAnforderungen an die Verwertung von Baggergut aus Sicht der Abfallwirtschaft
Anforderungen an die Verwertung von Baggergut aus Sicht der Abfallwirtschaft Vortrag von Dr.-Ing. H.-U. Bertram, Umweltministerium Niedersachsen Obmann der LAGA-AG Mineralische Abfälle beim Sprechtag des
MehrEntsorgung und Recycling von Baustoffen
Entsorgung und Recycling von Baustoffen - Aktuelle und künftige Herausforderungen - Hamburg, 23. September 2014 Seite 1 Daten & Fakten zur Buhck Gruppe Die Buhck Gruppe: Unternehmen Umweltwirtschaft 100
MehrDeutsche Akkreditierungsstelle GmbH. Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE-02-0-00 nach DIN EN ISO/IEC 7065:203 Gültigkeitsdauer: 8.0.206 bis 0.07.208 Ausstellungsdatum: 8.0.206 Urkundeninhaber: Gesellschaft
MehrDer Einfluss Europas auf das deutsche Bauordnungsrecht Eurocodes, Bauregellisten und Zulassungen
Der Einfluss Europas auf das deutsche Bauordnungsrecht Eurocodes, Bauregellisten und Zulassungen Deutscher Mauerwerkskongress 20. Januar 2016 in Darmstadt Gerhard Breitschaft Einfluss Europas auf d. Bauordnungsrecht
MehrUmsetzung der Recycling-Strategie Aargau Die gesetzlichen Vorgaben. 25. Februar 2015
DEPARTEMENT BAU, VOLKSWIRTSCHAFT VERKEHR UND UMWELT UND INNERES Umsetzung der Recycling-Strategie Aargau Die gesetzlichen Vorgaben 25. Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 2. Die Recycling-Strategie
MehrAnforderungen Qualitätskontrollen
Fachkolloquium TBA O+G Gesteinskörnungen für ungebundene Gemische, SN 670 119-NA Anforderungen Qualitätskontrollen 1. Einsatz Kiessand bisher Grabenauffüllungen - Kiessand / Kiessand RCB Bauteil Strassenoberbau
MehrStrategien im Umgang mit Böden und Feinmaterial
Strategien im Umgang mit Böden und Feinmaterial Walter Feeß Heinrich Feess GmbH & Co. KG Heinkelstraße 2 73230 Kirchheim/Teck 2 Themenüberblick I. II. III. IV. 3 l. Entsorgungsthematik Flächenverbrauch
MehrAchter Monitoring-Bericht zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle veröffentlicht
SAND+KIES AKTUELL 2013-7 15. März 2013 R OHSTOFFSICHERUNG/UMWELT/TECHNIK Achter Monitoring-Bericht zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle veröffentlicht Am 13. März 2013 übergab die Initiative
MehrLeistungserklärung Nr. 002BauPVo (EU Nr. 305/2011)
Leistungserklärung Nr. 002BauPVo (EU Nr. 305/2011) Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: Verschlüsse für Türen in Notausgängen nach DIN EN 179 0432-CPD-0086 Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein
MehrEntsorgung mineralischer Abfälle
Entsorgung mineralischer Abfälle Rechtliche Situation Vortrag am 15.01.2013 Rechtliche Entwicklung und Situation Einleitung Abfallrechtliche Grundsätze, Erzeuger- und Produktverantwortung Erste fachliche
MehrEU Bauproduktenrecht. Auswirkungen des EuGH-Urteils auf die Baupraxis
EU Bauproduktenrecht Auswirkungen des EuGH-Urteils auf die Baupraxis IMMOBILIENTAG NRW Düsseldorf, den 17.03.2015 Michael Halstenberg, Rechtsanwalt 1 Der EuGH hat durch Urteil vom 16.10.2014 festgestellt:
MehrUmweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung orechtliche Grundlagen ostoffe oorganisatorische Aspekte ogrenzen der Abfalltrennung Dipl.-Ing. Ulf Berger /
MehrInformationsanlass Recyclingbeton
Informationsanlass Recyclingbeton Amt für Umweltschutz Kanton Zug 17. November 2014 Heinrich Gugerli Dr. Ing., dipl. Bauing. ETH/SIA, Bülach (ehemals Stadt Zürich, Fachstelle nachhaltiges Bauen) Ressourcenstrategie
MehrEidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Strassen ASTRA. Recycling-Baustoffe im Strassenbau
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Recycling-Baustoffe im Strassenbau Hans-Peter Beyeler Cham, 17. November 2014 Themen Vorschriften BAFU Vorgaben VSS Vorgaben
MehrMichael Halstenberg Rechtsanwalt und Ministerialdirektor a.d.
Michael Halstenberg Rechtsanwalt und Ministerialdirektor a.d. Zum Verhältnis zwischen nationalem und europäischem Bauproduktenrecht nach der EU Bauproduktenverordnung Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung
MehrEUROCODES eine Übersicht
EUROCODES eine Übersicht Dr.-Ing. Matthias Witte Gruppenleiter Technische Gruppe 2.1 im DIN e. V. Geschäftsführer Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN e. V. 1 Inhaltsverzeichnis Was sind die Eurocodes?
MehrENTWURF ÖNORM EN 13139
ENTWURF ÖNORM EN 13139 Ausgabe: 2015-07-15 Gesteinskörnungen für Mörtel Aggregates for mortar Granulats pour mortiers Hinweis: Aufgrund von Stellungnahmen kann die endgültige Fassung dieser ÖNORM vom vorliegenden
MehrRecyclingbaustoffe im Straßenbau
Recyclingbaustoffe im Straßenbau Möglichkeiten, Vorteile und Rahmenbedingungen für den Einsatz Inhalt Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung (HSVV) Gesetze, Richtlinien und ergänzende Festlegungen Beispiele
MehrWelche Auswirkungen hat die neue Bauproduktenverordnung für den Brandschutz?
Seite 1 von 7 ift Rosenheim Welche Auswirkungen hat die neue Bauproduktenverordnung für den Brandschutz? Das müssen Sie beachten bei der zukünftigen CE- Kennzeichnung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen!
MehrStand und Umsetzung der Regelwerke im Straßenbau. bup Vortrag BauDir in Dipl.-Ing. Gudrun Isle 14. März
Stand und Umsetzung der Regelwerke im Straßenbau 1 Ausführungsvorschriften (AV) zu 7 des Berliner Straßengesetzes Straßenbau Brücken- / Ingenieurbau 2 AV ZTV Asphalt-StB 07 und AV TL Asphalt-StB 07 weiterhin
MehrBAUSTOFFRECYCLING EINE FRAGE DER VERANTWORTUNG
Wasser Tirol Wasserdienstleistungs-GmbH ein guter und verlässlicher Partner mit Perspektiven BAUSTOFFRECYCLING EINE FRAGE DER VERANTWORTUNG Erpfendorf, am 07.04.2016 Mangel an Ressourcen Wir müssen recyceln!
MehrHerzlich Willkommen!!! CE-Kennzeichnung bei Kleinkläranlagen für Anlagen nach DIN EN Teil 3 was sind die Auswirkungen?
Herzlich Willkommen!!! CE-Kennzeichnung bei Kleinkläranlagen für Anlagen nach DIN EN 12566 Teil 3 was sind die Auswirkungen? 1 Vorstellung der europäischen Kleinkläranlagen-Normenreihe EN 12566 Dr.-Ing.
MehrRezyklierter Beton. Stand der Wissenschaft, Technik und Gesetzgebung in Deutschland
Rezyklierter Beton Stand der Wissenschaft, Technik und Gesetzgebung in Deutschland Prof. Dr.-Ing. Jürgen Schnell Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Breit Dipl.-Ing. Julia Scheidt Technische Universität Kaiserslautern
MehrSulfate in Bauschutt
Sulfate in Bauschutt - Herkunft und Auswirkungen - Dipl.-Ing Jan Matyschik, Dr.-Ing. Karin Weimann BAM Bundesanstalt für Materialforschung und prüfung Fachgruppe IV.3 Abfallbehandlung und Altlastensanierung
MehrDer Weg von der Philosophie zur Realität. Die Verantwortung von Industrieunternehmen für die Nachwelt am Beispiel von Michelin
Der Weg von der Philosophie zur Realität Die Verantwortung von Industrieunternehmen für die Nachwelt am Beispiel von Michelin - Chart 1 - Wegweiser Gesetze, Verordnungen, Regulierung Umweltbewusstsein
MehrEntsorgungssituation mineralischer Abfälle in Baden-Württemberg. MR Martin Kneisel Referat Kommunale Kreislaufwirtschaft, Abfalltechnik
Entsorgungssituation mineralischer Abfälle in Baden-Württemberg MR Martin Kneisel Referat Kommunale Kreislaufwirtschaft, Abfalltechnik Die öffentliche / privatwirtschaftliche Aufgabe Entsorgung von Abfällen
MehrDeutsche Akkreditierungsstelle GmbH. Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE-02-0-00 nach DIN EN ISO/IEC 7065:203 Gültigkeitsdauer: 5.06.206 bis 0.07.208 Ausstellungsdatum: 5.06.206 Urkundeninhaber: Gesellschaft
MehrZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 und 57 KrWG. BAUREKA Baustoff-Recycling GmbH Dennhäuser Str. 118, DE Kassel
ZERTIFIKAT Das Unternehmen erfüllt am Standort Erdwall Braunsberg, An der A 44, DE-34134 Kassel die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) vom 10.09.1996 für die genannten abfallwirtschaftlichen
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D PL
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL 11142 01 04 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 19.12.2014 bis 18.12.2019 Ausstellungsdatum: 19.01.2015 Urkundeninhaber:
Mehrüber die Nutzung von Prüfergebnissen der Typprüfung der RAICO Bautechnik GmbH nach der Bauproduktenverordnung i.v.m. der EN und der EN 13830
über die Nutzung von Prüfergebnissen der Typprüfung der RAICO Bautechnik GmbH nach der Bauproduktenverordnung i.v.m. der EN 14351-1 und der EN 13830 zwischen der RAICO Bautechnik GmbH vertreten durch Manfred
MehrStellungnahme zum Thema Verwendung von Produkten nach DIN EN 179 und DIN EN 1125
Stellungnahme zum Thema Verwendung von Produkten nach DIN EN 179 und DIN EN 1125 Dipl.-Ing. Stephan Schmidt, Fachverband der Schloss- und Beschlagindustrie e.v. Velbert Stand: 20. Mai 2004 (anhand versch.
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-15/0296 vom 27. August Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-15/0296 vom 27. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrCE - Kennzeichen. Fenster - Türen - Vorhangfassaden
CE - Kennzeichen Fenster - Türen - Vorhangfassaden Produktesicherheitsgesetz Bauprodukteverordnung Was ändert sich durch die Bauprodukteverordnung? CE Kennzeichnug Folie 2 Produktesicherheit PrS Richtlinie
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-12/0166 vom 18. Juni 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrDer Europäische Abfallkatalog ab 2002
Der Europäische Abfallkatalog ab 2002 Dr. Hans-Dietrich Zerbe und Esther Frambach Zum 1.1.1999 wurde die bis dahin geltende Bezeichnung von Abfällen nach dem LAGA - Abfallartenkatalog im Rahmen der europäischen
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-11/0492 vom 26. Juni Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0492 vom 26. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrPinkataler Schotterwerke GmbH & Co KG Steinamangererstraße Oberwart
Gesteinskörnungen für Asphalt und Oberflächenbehandlungen für Straßen, Flugplätze und andere Verkehrsflächen EN 13043 Handelsbezeichnung: EBK 0/2 Korngruppe / Korngemisch 0/2 Korngrößenverteilung G F 85
MehrHinweise der Obersten Bauaufsicht
Hinweise der Obersten Bauaufsicht Dipl.-Ing. Andreas Plietz Ratingen, 29.10.2014 www.mbwsv.nrw.de - Bauen - Bautechnik 1 Die Themen: Novelle BauO NRW / Technische Baubestimmungen Energieeinsparverordnung
MehrDIE EUROPÄISCHE NORM EN 343:2003 SCHUTZ GEGEN REGEN
DIE EUROPÄISCHE NORM EN 343:2003 SCHUTZ GEGEN REGEN Herausgeber W. L. Gore & Associates Redaktionelle Unterstützung Petra Jackisch, Zentrum für Sicherheitstechnik, Erkrath, Deutschland Geeigneter Schutz
MehrBerücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen
28. Oktober 2014 Berücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen Dr. Winfried Golla FachDialog Nanotechnologie und Abfall Was sind Abfälle aus rechtlicher
MehrVST-SEMINAR TRENDS UND FAKTEN RUND UM DIE TÜRE
VST-SEMINAR TRENDS UND FAKTEN RUND UM DIE TÜRE Mittwoch, 9. November 2011 tägi wettingen sport fun kongress 1 Konformitätserklärung in der Schweiz CE Kennzeichnung? 2 Nationales Vorwort Verordnung über
MehrEN ISO Verpackung Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter
ÖNORM EN ISO 23667 Ausgabe: 2007-10-01 Verpackung Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter Starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoffinnenbehälter Verträglichkeitsprüfung (ISO 23667:2007)
MehrLEISTUNGSERKLÄRUNG. Nr Mörtel/2016 für das Produktionsjahr 16
1 LEISTUNGSERKLÄRUNG Nr.007-2 Mörtel/2016 für das Produktionsjahr 16 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: RK 0/1 2. Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen zur Identifikation
MehrETA-11/0493 vom 15. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0493 vom 15. April 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname
MehrInhalt und Hintergrund der POP-Verordnung
Mareike Walther FG III 1.5 Kommunale Abfallwirtschaft, Gefährliche Abfälle, Anlaufstelle Basler Übereinkommen Veranstaltung der SBB Der richtige Umgang mit der POP-Verordnung Potsdam, den 1 Gliederung
MehrNewsletter - Tragwerksplanung
06-2012 Seite 1 von 5 - Tragwerksplanung EUROCODES Die Einführung der Eurocodes als technische Regeln für die Bemessung, Planung und Konstruktion von baulichen Anlagen wird durch Bekanntgabe mit Runderlass
MehrThe bilingual tour. Bilingualer Unterricht im Fach Geschichte an der KGS Wiesmoor
The bilingual tour Bilingualer Unterricht im Fach Geschichte an der KGS Wiesmoor Worüber werden sie informiert? Unser Verständnis von bilingualem Unterricht Warum überhaupt bilingualer Unterricht? Schafft
MehrBeton - Teil 1: Festlegung, Eigenschaften, Herstellung und Konformität
SIA 162.051 Bauwesen EN 206-1:2000 EINGETRAGENE NORM DER SCHWEIZERISCHEN NORMEN-VEREINIGUNG SNV NORME ENREGISTRÉE DE L'ASSOCIATION SUISSE DE NORMALISATION Diese Norm ersetzt Norm SIA V162.051:1994 (ENV
MehrSoftwareentwicklung nach der ISO9001?
Agenda Softwareentwicklung nach der ISO9001? von Robert Woll Motivation Einige aktuelle Herausforderungen für Unternehmen heutzutage: zunehmende Konkurrenz höhere Kundenanforderungen stärkere Integration
MehrDas Eckpunktepapier der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall als Grundlage für die neue Verwertungsverordnung
Das Eckpunktepapier der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall als Grundlage für die neue Verwertungsverordnung Dr. Hans-Dietrich Zerbe S-H Flintbek Rostock, 26.09.2006 Dr. H.-D. Zerbe 1 Übersicht Einführung
MehrGrundsätze der Bauabfallentsorgung
Grundsätze der Bauabfallentsorgung Förderung von Kreisläufen Vorsorgeprinzip Keine Problemverlagerung Wirtschaftliche Tragbarkeit René Sägesser Abteilung für Umwelt, Abfälle und Altlasten Gesetzliche Vorgaben
MehrRichtiges Brillen-Management nach dem Medizinprodukte-Gesetz. SPECTARIS-Infoveranstaltung
Richtiges Brillen-Management nach dem Medizinprodukte-Gesetz SPECTARIS-Infoveranstaltung München, 10. Januar 2014 Was ist zu tun? - Warum ist meine Brille ein Medizinprodukt? - Welche Maßnahmen muss ich
MehrVerpflichtungen aus ElektroG2 und anderen nationalen Gesetzen - viele Fragen, eine Lösung... WEEE Europe!" WEEE Europe AG 1
Verpflichtungen aus ElektroG2 und anderen nationalen Gesetzen - viele Fragen, eine Lösung... WEEE Europe!" 1 Auf einen Blick WEEE Europe bietet die Stärke eines international ausgerichteten Unternehmens
MehrTobias Lauströer, InnovaKom GmbH Büren, 27.08.2015. Qualität Umwelt & Energie Arbeitssicherheit
??? Tobias Lauströer, InnovaKom GmbH Büren, 27.08.2015 High Level Structure ISO 14001:2004 1. Anwendungsbereich 2. Normative Verweise 3. Begriffe 4. Anforderungen an ein UMS 4.1 Allgemeine Anforderungen
MehrGeltungsbereich: Datum der Bestätigung durch den Akkreditierungsbeirat:
Akkreditierungskriterien für Stellen, die an der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von Bauprodukten entsprechend Anhang V BauPVO (305/2011) beteiligt sind Produktzertifizierungsstellen
Mehr2 3 4 5 6 7 8 9 10 12,999,976 km 9,136,765 km 1,276,765 km 499,892 km 245,066 km 112,907 km 36,765 km 24,159 km 7899 km 2408 km 76 km 12 14 16 1 12 7 3 1 6 2 5 4 3 11 9 10 8 18 20 21 22 23 24 25 26 28
Mehr1 Hintergrund und Veranlassung
1. Ergänzung zum Wegekostengutachten 2013 2017 14.04.2014 Mautsatzberechnung als Grundlage für den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Hinweis: Durch Rundungen
MehrLohntabelle gültig ab 1. Januar 2016
Klasse 1 A 34'953 2'912.75 16.00 37'865.75 B 36'543 3'045.25 16.73 39'588.25 C 38'130 3'177.50 17.46 41'307.50 1 39'720 3'310.00 18.19 43'030.00 2 41'307 3'442.25 18.91 44'749.25 3 42'897 3'574.75 19.64
MehrLohntabelle gültig ab 1. Januar 2015
Klasse 1 A 34'953 2'912.75 16.00 37'865.75 23666 2'390.40 199.20 B 36'543 3'045.25 16.73 39'588.25 24743 2'499.00 208.25 C 38'130 3'177.50 17.46 41'307.50 25817 2'607.60 217.30 1 39'720 3'310.00 18.19
MehrÜbersicht über die Updates von Medizinprodukte in Europa
Medizinprodukte in Europa Online www.medizinprodukte-europa.de Übersicht über die Updates von Medizinprodukte in Europa Update Mai 2016 98/79/EG ersetzt durch 98/79/EG 2016-05 DIN 58953-1*) 2010-05 entnommen
MehrKreisläufe sind wichtig
UMWELTTECHNIK TAGUNG 08 Kreisläufe sind wichtig warum sie nicht geschlossenwerden können Paul H. Brunner Technische Universität Wien Institut für Wassergüte, Ressourcenmanagement und Abfallwirtschaft www.iwa.tuwien.ac.at
MehrAufbereitung und Verwertung von Bauabfällen in Baden-Württemberg Anlagen und durchgesetzte Mengen in den Regionen
Aufbereitung und Verwertung von Bauabfällen in Anlagen und durchgesetzte Mengen in den Regionen Michael Bannholzer 11. Baustoff-Recycling-Tag, 8.1.28 Gliederung - Statistiken zur Entsorgung von Bauabfällen
Mehr1 Einleitung 1.1 Ausgangssituation. (SVHC-Liste).
Vorwort 1 2 Vorwort Anfang der 1990er Jahre erließ das Land Berlin das Verwendungsverbot von Aluminium als Baustoff, gegen das der Gesamtverband der Aluminiumindustrie (GDA) erfolgreich Einspruch eingelegt
MehrBaurestmassen Zahlen und Fakten
BRM-Tagung 29. Februar 2012 Wirtschaftskammer Stmk Baurestmassen Zahlen und Fakten Dipl.-Ing. Dr. Wilhelm l Himmel Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung 19D Internationale Bedeutung der
MehrBauproduktenverordnung (BauPVO) im Überblick
Seite 1 von 9 Dipl.-Ing., MBA Andreas Woest, Leiter ift Normungszentrum Dipl.-Ing. Jürgen Benitz-Wildenburg, Leiter PR & Kommunikation Bauproduktenverordnung (BauPVO) im Überblick Praktische Auswirkungen
MehrF144 Relevante Umweltaspekte
MHB-Register: 7 Seite: 1 von 6 1. Umweltrelevanzmatrix Kriterien für Umweltrelevanzmatrix Klassifizierungskriterien Umweltbereich 0 (gering) 1 (mittel) 2 (hoch) RESSOURCEN Verbrauch von Roh- /Hilfsstoffen
MehrInformationen. Platten aus Beton nach neuer Europäischer Norm DIN EN für Planer, Ausführende, Baustoffhandel und Bauherren
Betonverband Straße, Landschaft, Garten e.v. (SLG) Platten aus Beton nach neuer Europäischer Norm DIN EN 1339 Informationen für Planer, Ausführende, Baustoffhandel und Bauherren Herausgeber: Betonverband
MehrAnforderungen an Flachdachkonstruktionen Konstruktiver Brandschutz. PHOENIX Dichtungstechnik GmbH
Anforderungen an Flachdachkonstruktionen Konstruktiver Brandschutz PHOENIX Dichtungstechnik GmbH Anforderungen an Flachdachkonstruktionen Flachdachkonstruktionen Systemanforderungen 1. Abdichtung 2. Wärmeschutz
MehrTechnische Informationen
Dokument : TI-SB Datum : 01/06 Änd.Stand : 01 Seite : 1 von 5 Ausgangslage Die europäische Normung soll dem Ziel dienen, den freien Warenverkehr innerhalb des europäischen Binnenmarktes zu fördern. Die
MehrGemeinsame Stellungnahme
Gemeinsame Stellungnahme zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in Deutschland und zu dem Entwurf Handlungsempfehlungen für VU und GDI-Kontaktstellen der GDI-DE Datenoffenlegung für die Infrastrukturen Energie,
MehrGrundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Einrichtungen zur Entstaubung
Prüfgrundsätze Ausgabe: Dezember 2005 Entstaubungseinrichtungen Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Einrichtungen zur Entstaubung Fachausschüsse Steine und Erden Prüf- und Zertifizierungsstelle
MehrMandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB
Die Entwicklung einer für den Rechtsverkehr sicheren und dem europäischen Verbraucherschutzrecht entsprechende Gestaltung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der amtlichen
MehrDie Rolle der Ökobilanzen im Rahmen der Grünen Wirtschaft
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Ökonomie und Umweltbeobachtung Die Rolle der Ökobilanzen im Rahmen der Grünen Wirtschaft Ökobilanzplattform
MehrLED Lampen. Eur.Phys. Dipl. Ing. Alfred Mörx. diam consult, Wien
Konformitätsnachweis für Leuchten mit LED Lampen Ergänzung zum Vortrag: Konformitätsnachweis gemäß Niederspannungs und EMV Richtlinie in der Praxis Eur.Phys. Dipl. Ing. Alfred Mörx diam consult, Wien www.diamcons.com
MehrBeitrag zum nachhaltigen Bauen im staatlich geförderten kommunalen Hochbau von Baden-Württemberg
EXPO REAL 2014 Beitrag zum nachhaltigen Bauen im staatlich geförderten kommunalen Hochbau von Baden-Württemberg MR Dr.-Ing. Gerhard Scheuermann Folie 1 MBO enthält keine Anforderungen an das nachhaltige
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-11/0240 vom 7. Mai Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-11/0240 vom 7. Mai 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrSchutzhandschuhe gegen ionisierende Strahlung und radioaktive Kontamination
ÖNORM EN 421 Ausgabe: 2010-07-01 Schutzhandschuhe gegen ionisierende Strahlung und radioaktive Kontamination Protective gloves against ionizing radiation and radioactive contamination Gants de protection
MehrBrandschutzbemessung
Brandschutzbemessung Eurocode 2 und/oder DIN 4102-4 Dipl.-Ing. Mathias Tillmann Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.v. 2. Jahrestagung und 55. Forschungskolloquium des DAfStb, 26. und 27. November
MehrWichtige Normen für Gesteinskörnungen und ungebundene Baustoffgemische im Überblick Stand: Januar 2014
Wichtige Normen für und ungebundene Baustoffgemische im Überblick Stand: Januar 2014 Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie wird jährlich aktualisiert. 1 Europäische Normen und
MehrSind Rückbaustoffe ein Risiko?
Sind Rückbaustoffe ein Risiko? Dr. Bruno Schmid Leiter Bereich Altlasten und Entsorgung FRIEDLIPARTNER AG Tagung «Kies für Generationen», 24. März 2010, ETH Zürich Partner Ausgangslage 1992-1995: Untersuchung
MehrBundesverband der Gipsindustrie e.v. Industriegruppe Gipsplatten. CE-Kennzeichnung von Gipsplatten
Bundesverband der Gipsindustrie e.v. Industriegruppe Gipsplatten CE-Kennzeichnung von Gipsplatten Merkblatt 7 Vorwort Für Gipsplatten, die bisher nach DIN 18180 als Gipskartonplatten bezeichnet wurden,
MehrVermeidung von Schäden an Betonbauwerken durch baubegleitende Qualitätssicherung Vortrag
Vermeidung von Schäden an Betonbauwerken durch baubegleitende Qualitätssicherung Vortrag von Dipl. Ing. (FH) Horst Töllner BDSH geprüfter Sachverständiger Bund Deutscher Sachverständiger im Handwerk e.v.
MehrLEISTUNGSERKLÄRUNG gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011. für das Produkt Disboxid 462 EP-Siegel NEU DIS-462-001240
LEISTUNGSERKLÄRUNG gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 für das Produkt Disboxid 462 EP-Siegel NEU DIS-462-001240 1. Eindeutiger Kenncode des Produkttyps: EN 1504-2: ZA.1d, ZA.1e, ZA.1f und
Mehrurban mining Schliessung der Stoffkreisläufe mit Innovation
urban mining Schliessung der Stoffkreisläufe mit Innovation 6. Mai 2015 Patric Van der Haegen Unternehmungen Kurzvorstellung Unternehmungen 6. Mai 2015 Patric Van der Haegen Unternehmungen Kurzportrait
Mehr-Es gilt das gesprochene Wort-
Redebeitrag Plenum, 20.06.2016 Dok. 102 (2015-2016) Nr.3 Resolutionsvorschlag eines Belgien- und EU-weiten Verbots des Weichmachers Bisphenol A (BPA) -Michael Balter- -Es gilt das gesprochene Wort- hier
MehrDüsseldorf, den 10. April 2014 Planung von Lüftungsanlagen technische Lösungen Lüftungskonzepte bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden
Düsseldorf, den 10. April 2014 Planung von Lüftungsanlagen technische Lösungen Lüftungskonzepte bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden Lüftungskonzepte bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden
MehrZertifikat der Leistungsbeständigkeit Certificate of constancy of performance CPR
PIV Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert Wallstraße 41 D 42551 Velbert Institutsleitung: Rainer Ehle, Dipl.-Ing. Tel 0049-(0)2051-9506 5 Fax 0049-(0)2051-9506 69 Mail: piv.velbert@t-online.de 1309
MehrBauproduktenverordnung was Sachverständige wissen müssen
Bauproduktenverordnung was Sachverständige wissen müssen Vortrag für den Bundesverband der Sachverständigen für Raum und Ausstattung (BSR) Fachgruppe Fußboden Zur Person: Martin Kuschel Rechtsanwalt geboren
MehrCE-Kennzeichnung und Ü-Zeichen für Verbindungselemente und Bauprodukte
14.06.2012 CE-Kennzeichnung und Ü-Zeichen für Verbindungselemente und Bauprodukte Einkäufer und Konstrukteure verlangen häufig für Bauprodukte und auch für andere Verbindungselemente eine CE-Kennzeichnung
MehrVorstellung. Deponiebau und Sanierung Altlastensanierung Lärmschutzwälle Herstellung güteüberwachter Recycling-Baustoffe Stoffstrom Entsorgung
Vorstellung Dr. Gregor Silvers Agraringenieur Geschäftsfeldleiter Flächenrecycling & Stoffstrom Deponiebau und Sanierung Altlastensanierung Lärmschutzwälle Herstellung güteüberwachter Recycling-Baustoffe
MehrNichtaktive chirurgische Implantate Besondere Anforderungen an Herz- und Gefäßimplantate
ÖNORM EN 12006-2 Ausgabe: 2009-09-15 Nichtaktive chirurgische Implantate Besondere Anforderungen an Herz- und Gefäßimplantate Teil 2: Gefäßprothesen, einschließlich Herzklappen- Gefäßstutzen Non active
MehrVerschärfte gesetzliche Rahmenbedingungen
Verschärfte gesetzliche Rahmenbedingungen für den Hafner ab 2015 Thomas Schiffert Gesetzliche Grundlagen Vereinbarung über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen
MehrMerkblatt Industrieböden
Merkblatt Industrieböden DBV-Merkblatt Industrieböden aus Beton für Frei- und Hallenflächen Fassung November 2004 DEUTSCHER BETON- UND BAUTECHNIK-VEREIN E.V. DBV-Merkblatt Industrieböden aus Beton für
MehrSchlacken und andere mineralische Abfälle,
Horst Fehrenbach KBwS ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung ggmbh, Heidelberg Schlacken und andere mineralische Abfälle, wann wassergefährdend, wann nicht Informationsveranstaltung des BMU,
Mehr