Stärkung des Einsatzes von Recycling-Baustoffen aus Sicht der Produktnormen. Dipl.-Ing. Michael Heide Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e.v.

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1 Stärkung des Einsatzes von Recycling-Baustoffen aus Sicht der Produktnormen Dipl.-Ing. Michael Heide Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e.v.

2 Notwendigkeit des Baustoff-Recyclings Jährlich ca. 200 Mio. Tonnen mineralische Bau- und Abbruchabfälle stellen den größten Abfallstrom dar! Darunter fallen ca. 70 Mio. Tonnen Bauschutt sowie Straßenaufbruch jährlich an Abfallentsorgung wird zunehmend zum Problem: - schwindende Deponiekapazitäten - wachsende Transportentfernungen zu Deponiestandorten häufig mehr als 200 km - hohe Umwelt- und Verkehrsbelastung - steigende Deponie- und Transportkosten

3 Kreislaufwirtschaft Bau in Zahlen Noch werden ca. 90 % der mineralischen Abfälle wieder verwertet!

4 Notwendige Rahmenbedingungen Baustoff-Recycling ist keine Frage der theoretischen Verwertungsmöglichkeiten sondern der AKZEPTANZ in der Planungs- und Baupraxis! Produktstatus wichtig (für alle Klassen von RC-Baustoffen) Praktikable Regelungen im Hinblick auf Schadstoff- Grenzwerte (GFS-Konzept realitätsfern!) Bauherren in die Verantwortung nehmen: - Vorerkundung von Bauwerken und Böden - Planung der Abfallentsorgung/Recycling/Verwertung - RC-Baustoffe im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes einsetzen, wenn möglich!

5 Recycling-Baustoffe stellen europäisch harmonisierte Bauprodukte dar EU-Bauproduktenverordnung: Ziel: gemeinsamer europäischer Markt für Bauprodukte EU-Kommission mandatiert europäisch harmonisierte Bauproduktnormen (hen), die vom europäischen Normungsinstitut erstellt werden Erfolgreiche Klage der EU-Kommission gegen Deutschland (EuGH-Urteil C-100/13): Deutschland darf an europäisch harmonisierte Bauprodukte keine zusätzlichen Anforderungen stellen (obwohl die hen unvollständig und oftmals mangelhaft sind!)

6 hen gelten für Primär- und rezyklierte Gesteinskörnungen hen Gesteinskörnungen für Beton hen Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische für den Ingenieur- und Straßenbau hen Ungebundene Gemische Anforderungen CE-Kennzeichnung für Recycling-Baustoffe hen wird zur Zeit der EU-Bauproduktenverordnung angepasst Zukünftig Leistungserklärung (LE) nach hen zu erstellen sowie CE-Kennzeichnung nach LE

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9 Umweltverträglichkeit der Gesteinskörnungen Bislang keine Leistungsmerkmale zur Umweltverträglichkeit in hen enthalten CE-gekennzeichnete RC-Baustoffe nicht ohne weiteres verwendbar! Standpunkt EU-Kommission Alle in hen geregelten Bauprodukte müssen ohne Einschränkungen frei handelbar sein Der Mitgliedsstaat muss aber das Sicherheitsniveau von Bauwerken regeln, woraus Anforderungen an Bauprodukten hinsichtlich Ihrer Verwendbarkeit resultieren

10 Umweltverträglichkeit der Gesteinskörnungen Bislang keine Leistungsmerkmale zur Umweltverträglichkeit in hen enthalten CE-gekennzeichnete RC-Baustoffe nicht ohne weiteres verwendbar, da in Deutschland diesbezügliche Anforderungen bestehen! Die Anforderungen sind bislang in Ländererlassen auf Grundlage LAGA M20 und zukünftig in der Ersatzbaustoffverordnung bundeseinheitlich geregelt

11 CEN/TC 351 Bewertung der Freisetzung von gefährlichen Substanzen aus Bauprodukten Europäische Prüfnorm (Säulentest-Eluatprüfung) in Vorbereitung Validierung des Prüfverfahrens läuft

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13 CEN/TC 351 Bewertung der Freisetzung von gefährlichen Substanzen aus Bauprodukten Wenn die europäische Prüfnorm zum Säulentest (Eluatprüfung) verabschiedet ist (2018/2019/2020?) können Leistungsmerkmale und -klassen der Umweltverträglichkeit sind in den Gesteinskörnungsnormen z.b. in hen verankert werden EU-Bauproduktenverordnung Ist das Abfallende für RC-Baustoffe nach hen ist künftig nicht mehr national zu regeln, da es sich um europäisch harmonisierte Bauprodukte handelt?

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16 Abfallende für RC-Baustoffe: Es sollte gelingen, in den hen gleichermaßen für Primärwie auch rezyklierte Gesteinskörnungen geltende Umweltverträglichkeitsklassen zu definieren Über die Verwendbarkeit von Gesteinskörnungen (Primärwie auch RC-Baustoffe) entscheidet dann die geforderte Umweltverträglichkeitsklasse

17 Verstößt die Mantelverordnung gegen die EU-Bauproduktenverordnung? Festlegung der Prüfmethodik in 9 der Ersatzbaustoffverordnung:

18 Verstößt die Mantelverordnung gegen die EU-Bauproduktenverordnung? Problematik/Thesen: 1. Sobald die europäischen Prüfnorm (Säulentest) verabschiedet ist, wird das DIN entgegenstehende nationale Prüfnormen zurückziehen 2. Selbst wenn diese zurückgezogenen Normen vom BMUB weiterhin in Bezug genommen werden, beziehen sich die in der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) aufgeführten Prüfverfahren und Anforderungen auf europäisch harmonisierte Bauprodukte! zumindest müssten die europäischen Prüfnormen berücksichtigt werden Regelungen der EBV zum Produktstatus erscheinen fragwürdig

19 Verstößt die Mantelverordnung gegen die EU-Bauproduktenverordnung? Problematik/Thesen: 3. Da sich die Prüfmethodik von den nationalen Prüfnormen unterscheidet, wären auch die Materialwerte in der EBV anzupassen 4. Sobald in den europäisch harmonisierten Bauproduktnormen Umweltverträglichkeitsklassen definiert sind, müssen diese auch vom nationalen Gesetzgeber in Bezug genommen werden Fazit: Die Mantelverordnung könnte in Teilen gegen die EU-Bauproduktenverordnung verstoßen. Vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils C-100/13 sollte die EBV einer kritischen Prüfung unterzogen werden.

20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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