STATISTISCHES LANDESAMT. Verzeichnis. Gemeinden und Gemeindeteile im Freistaat Sachsen. Gebietsstand: 1. Januar 201.
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1 STATISTISCHES LANDESAMT Verzeichnis Gemeinden und Gemeindeteile im Freistaat Sachsen Gebietsstand: 1. Januar 201 VZ GEMTEIL- j/1
2 Zeichenerklärung - Nichts vorhanden (genau Null) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts... Angabe fällt später an / Zahlenwert nicht sicher genug. Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten x Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll () Aussagewert ist eingeschränkt p vorläufige Zahl r berichtigte Zahl s geschätzte Zahl
3 Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Abbildung Kreisfreie Städte und Landkreise im Freistaat Sachsen mit dem zuständigen Verwaltungssitz 7 Tabellen Verwaltungsgliederung des Freistaates Sachsen Systematisches Verzeichnis der Gemeinden und Gemeindeteile nach Kreisfreien Städten und Landkreisen 8 10 Kreisfreie Städte Kreisfreie Stadt Chemnitz 10 Kreisfreie Stadt Dresden 11 Kreisfreie Stadt Leipzig 14 Landkreise Erzgebirgskreis 16 Landkreis Mittelsachsen 23 Vogtlandkreis 36 Landkreis Zwickau 44 Landkreis Bautzen 49 Landkreis Görlitz 62 Landkreis Meißen 70 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 79 Landkreis Leipzig 86 Landkreis Nordsachsen Große Kreisstädte im Freistaat Sachsen Systematisches Verzeichnis der Verwaltungsgemeinschaften sowie der erfüllenden und beauftragenden Gemeinden nach Landkreisen Systematisches Verzeichnis der Verwaltungsverbände sowie der Mitgliedsgemeinden nach Landkreisen Systematisches Verzeichnis der Einheitsgemeinden nach Kreisfreien Städten und Landkreisen Alphabetisches Verzeichnis der Gemeinden und Gemeindeteile Gemeindegebiets- und Namensänderungen vom 2. Januar 2017 bis 1. Januar Veränderungen der Verwaltungsgemeinschaften, -verbände und Einheitsgemeinden vom Januar 2017 bis 1. Januar Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - Gemeinden und Gemeindeteile - Januar 2018
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5 3 Vorbemerkungen Das Verzeichnis Gemeinden und Gemeindeteile im Freistaat Sachsen" wird regelmäßig zum Gebietsstand 1. Januar des jeweiligen Jahres veröffentlicht. Die vorliegende Ausgabe beinhaltet die Verwaltungsgliederung des Freistaates Sachsen, eine Übersicht zu den Großen Kreisstädten, ein systematisches und ein alphabetisches Verzeichnis aller Gemeinden des Freistaates Sachsen zum Gebietsstand 1. Januar 2018 sowie je eine Übersicht zu den Formen der Verwaltungseinheiten Verwaltungsgemeinschaften, Verwaltungsverbände und Einheitsgemeinden nach Landkreisen. Alle Gemeindegebietsund Namensänderungen sowie die Veränderungen der Verwaltungseinheiten, die zwischen dem 2. Januar 2017 und dem 1. Januar 2018 wirksam geworden sind, wurden dokumentiert. Im aktuellen Verzeichnis sind die Angaben für 46 Gemeinden ohne Gemeindeteile und 375 Gemeinden mit amtlich benannten Gemeindeteilen enthalten. Für jede Gemeinde sind die Gemeindeschlüsselnummer, die amtliche Bezeichnung einschließlich Zusätze bzw. ergänzender Hinweise, deren Postleitzahl bzw. die Postleitzahlen der Gemeindeteile zum Stand 30. Dezember 2017, die Zugehörigkeit zu einer Verwaltungsgemeinschaft bzw. einem Verwaltungsverband, der Bevölkerungsstand zum 31. Dezember 2016 und die Gemeindefläche zum 31. Dezember 2017 ausgewiesen. Neben dem Bevölkerungsstand und der Fläche zu den genannten Stichtagen wird für die Verwaltungsgemeinschaften und -verbände auch deren Entstehungsdatum angegeben. Die Bevölkerungsdaten sind Ergebnis der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus vom 9. Mai Die Flächenangaben (Katasterflächen) basieren auf den Angaben des Staatsbetriebes Geobasisinformation und Vermessung Sachsen. Flächenänderungen ergeben sich aus Grenzänderungen und Neuvermessungen. Aufgrund fachlicher und methodischer Umstellungen in der Vermessungsverwaltung ist der Vergleich der Flächendaten ab 2015 mit den Flächendaten der vorangegangenen Jahre erheblich eingeschränkt. Für das sorbische Siedlungsgebiet der Landkreise Bautzen und Görlitz sind die Gemeinde- und Gemeindeteilnamen auch in sorbischer Sprache aufgeführt. Erläuterungen 1. Amtlicher Gemeindeschlüssel Der Aufbau der im Jahre 1954 in der BRD eingeführten Gemeindeschlüsselnummern ist bundeseinheitlich. Dieses Verschlüsselungssystem wurde 1990 von den neuen Ländern übernommen. Der Gemeindeschlüssel ist 8-stellig. In der 1. und 2. Stelle wird das Bundesland (für Sachsen 14) verschlüsselt. Die 3. Stelle bezeichnet den Regierungsbezirk. Die Verschlüsselung der am 2. März 2012 aufgelösten Direktionsbezirke wird in Sachsen als NUTS 2-Region beibehalten. In der 4. und 5. Stelle werden die Kreisfreien Städte und Landkreise verschlüsselt. Seit der am 1. August 2008 in Kraft getretenen Kreisneugliederung werden für die Kreisfreien Städte die Nummern 11 bis 13 und für die Landkreise die Nummern 21ff. verwendet. Die drei folgenden Stellen (6. bis 8. Stelle) kennzeichnen die Gemeinden innerhalb eines Landkreises. Als Beispiel sei die Verschlüsselung für die Gemeinde Amtsberg angeführt: Land Sachsen Chemnitz Kreis ehemaliger Direktionsbezirk Erzgebirgskreis Gemeinde Amtsberg 2. Regionalschlüssel Der Regionalschlüssel ist als erweiterter Gemeindeschlüssel zu betrachten. Er umfasst 21 Stellen und bildet sowohl die Verwaltungsstrukturen nach Verwaltungseinheiten durch Einschub zwischen der Kreis- und Gemeindeverschlüsselung als auch die zu den Gemeinden gehörenden Gemeindeteile durch Anhängen ab. Für den Gemeindeteil Borstendorf der Gemeinde Grünhainichen gilt beispielsweise folgender Regionalschlüssel: Land ehemaliger Direktionsbezirk Sachsen Chemnitz Erzgebirgskreis Kreis Verwaltungseinheit Gemeinde Gemeindeteil Verwaltungsverband Wildenstein Grünhainichen Borstendorf Innerhalb des bundesweiten Gemeindeverzeichnis- Informationssystems (GV-ISys) wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2009 der 12-stellige Regionalschlüssel als bundeseinheitlicher Schlüssel flächendeckend auf allen regionalen Ebenen eingeführt. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - Gemeinden und Gemeindeteile - Januar 2018
6 4 Für Gemeindeteile gibt es keine bundesweite einheitliche Verschlüsselung. Im Freistaat Sachsen werden die Gemeindeteile in dreistelligen Schlüsselnummern verschlüsselt, die nur in Bezug auf die jeweilige Gemeindeschlüsselnummer Gültigkeit haben und entsprechend durch das Statistische Landesamt fortgeschrieben werden. Ausnahmen bilden die Kreisfreien Städte und die Städte mit einer eigenen kommunalen Statistikstelle, deren Schlüsselnummern übernommen wurden, wenn sie diese im Rahmen des Systems der kleinräumigen Gliederung nach den Empfehlungen des Deutschen Städtetages selbst führen. Für Verwaltungseinheiten, dies sind in Sachsen Verwaltungsgemeinschaften, Verwaltungsverbände und Einheitsgemeinden, gelten folgende Definitionen: Einheitsgemeinde ist eine mögliche Organisationsform der kommunalen Zusammenarbeit. Sie hat umfassende Verwaltungskompetenz und nimmt alle gemeindlichen Aufgaben wahr. Sie ist aus verwaltungsorganisatorischer Sicht die effektivste Form zur Erledigung kommunaler Verwaltungsarbeit. Die Schaffung von Einheitsgemeinden kann durch Gemeindeeingliederung oder -vereinigung erfolgen. Rechtsgrundlage sind die Grundsätze für freiwillige Zusammenschlüsse von Gemeinden im Freistaat Sachsen vom 26. Oktober 2010 (SächsABl. S vom 11. November 2010). Benachbarte weiterhin selbständig bleibende Gemeinden innerhalb eines Landkreises können vereinbaren, dass eine Gemeinde (erfüllende Gemeinde) für die anderen beteiligten Gemeinden die Aufgaben eines Verwaltungsverbandes wahrnimmt (Verwaltungsgemeinschaft). Das heißt die Verwaltungsgemeinschaft erledigt entsprechend ihrer Gemeinschaftsvereinbarung vollständig oder in Teilbereichen verwaltungstechnische Aufgaben für die Mitgliedsgemeinden. Rechtsgrundlage ist das Sächsische Gesetz über kommunale Zusammenarbeit - Sächs- KomZG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 196), zuletzt geändert durch Artikel 3 des zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 13. Dezember 2017 (Sächs.GVBl. S. 626). Der Verwaltungsverband ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er nimmt die in der Verbandssatzung vereinbarten Aufgaben für die Gemeinden (z. B. Meldeamt, Gewerbeamt, Standesamt, Bauamt) wahr. Er ist als Form der Zusammenarbeit für benachbarte Gemeinden innerhalb eines Landkreises vergleichbarer Größe geeignet, wo durch das Nichtvorhandensein eines Zentralen Ortes ein Kristallisationspunkt für eine Einheitsgemeinde mit umfassender Verwaltungskompetenz oder Verwaltungsgemeinschaft fehlt. Die Mitgliedsgemeinden sollen zusammen mindestens Einwohner haben. Rechtsgrundlage ist das Sächsische Gesetz über kommunale Zusammenarbeit - SächsKomZG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2014 (SächsGVBl. S. 196), zuletzt geändert durch Artikel 3 des zweiten Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 13. Dezember 2017 (Sächs.GVBl. S. 626). Verwaltungsgemeinschaften und -verbände konnten nach diesem Gesetz bis zum 17. November 2012 gebildet werden. Für die Einheitsgemeinden (EG), Verwaltungsgemeinschaften (VG) und -verbände (VV) wird deren regionale Zuordnung in einem vierstelligen Schlüssel (Verbandsschlüssel - Schlüsselstellen 6 bis 9 des Regionalschlüssels) wie folgt dargestellt: Schlüsselstelle Erläuterung 6. Stelle Typisierungskennzeichen 0 - verbandsfreie Gemeinde (in Sachsen - Einheitsgemeinden) 5 - verbandsangehörige Gemeinde 9 - gemeindefreies Gebiet (trifft für Sachsen nicht zu) 7. bis 9. Stelle verbandsfreie Gemeinden - identisch mit Stellen 10 bis 12 des Regionalschlüssels verbandsangehörige Gemeinden - 3-stellige landesinterne Verschlüsselung der Verbände Für die landesinterne Verschlüsselung der Verwaltungsgemeinschaften und -verbände wird folgende Systematik angewandt: Schlüsselstelle Erläuterung 7. Stelle 1 - Verwaltungsgemeinschaft im ehemaligen Direktionsbezirk Chemnitz 2 - Verwaltungsgemeinschaft im ehemaligen Direktionsbezirk Dresden 3 - Verwaltungsgemeinschaft im ehemaligen Direktionsbezirk Leipzig 4 - Verwaltungsverband im ehemaligen Direktionsbezirk Chemnitz 5 - Verwaltungsverband im ehemaligen Direktionsbezirk Dresden 6 - Verwaltungsverband im ehemaligen Direktionsbezirk Leipzig 8. und 9. Stelle laufende Nummer der Verwaltungsgemeinschaft bzw. des Verwaltungsverbandes im jeweiligen ehemaligen Direktionsbezirk Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - Gemeinden und Gemeindeteile Januar 2018
7 5 Beispiele für die Verschlüsselung der Regionaleinheiten nach bundeseinheitlichem Regionalschlüssel: Verbandsfreie Gemeinde Land ehemaliger Direktionsbezirk Kreis Verwaltungseinheit Gemeinde Sachsen Chemnitz Erzgebirgskreis Einheitsgemeinde Amtsberg Amtsberg Verbandsangehörige Gemeinde Land ehemaliger Direktionsbezirk Sachsen Chemnitz Erzgebirgskreis Kreis Verwaltungseinheit Gemeinde Verwaltungsgemeinschaft Burkhardtsdorf Burkhardtsdorf 3. Große Kreisstadt Gemäß 3 Abs. 3 SächsGemO können Gemeinden mit mehr als Einwohnern auf Antrag der Gemeinde durch das Staatsministerium des Innern zu Großen Kreisstädten erklärt werden, wenn sie in drei aufeinanderfolgenden Jahren die erforderlichen Einwohnerzahlen überschreiten. Gemeinden, die durch das Kreisgebietsreformgesetz ihre Eigenschaft als Kreissitz mit Wirkung vom 1. August 1994 verloren haben, konnten auf ihren Antrag nach Sächs- KrGebRefG 15 Abs. 4 zu Großen Kreisstädten erklärt werden. Der Antrag war bis zum 31. Dezember 1996 zu stellen. Mit Inkrafttreten des Sächsischen Kreisgebietsneugliederungsgesetzes am 1. August 2008 wurden die bisherigen Kreisfreien Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau und die Gemeinden, die als Folge der Neugliederung den Sitz des Landratsamtes verloren und nicht bereits Große Kreisstädte waren, zu Großen Kreisstädten (SächsKrGebNG 9). 4. NUTS-Klassifikation Die Regionalstatistik bildet einen Eckpfeiler des Europäischen Statistischen Systems, da ein hoher Bedarf nach vergleichbaren regionalstatistischen Daten besteht. Um die einzelnen Regionen miteinander vergleichen zu können, müssen diese eine vergleichbare Bevölkerungszahl aufweisen. Dies setzt die Schaffung einer einheitlichen regionalen Klassifikation als Grundlage für die Datenerhebung, -auswertung sowie -analyse voraus. Mit der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) hat die EU ein Instrumentarium geschaffen, das diese Anforderungen erfüllt (Amtsblatt der Europäischen Union L 154/1 vom 21. Juni 2003). NUTS ist eine hierarchische Systematik mit fünf Ebenen (drei regionale und zwei lokale). Grundlage für die Einordnung in NUTS sind die jeweiligen Verwaltungseinheiten mit ihrer durchschnittlichen Größe. Für die Bevölkerung in den Verwaltungseinheiten gelten folgende Ober- und Untergrenzen. Ebene Einwohner Untergrenze Obergrenze NUTS NUTS NUTS Unterhalb der NUTS-Regionen sind zwei Ebenen der Lokalen Gebietseinheiten (LAU) definiert. Die obere LAU- Ebene (LAU 1) ist nicht für alle Mitgliedsländer definiert. In Deutschland werden die Verwaltungsgemeinschaften der LAU 1 zugeordnet. Die zweite LAU-Ebene (LAU 2) bilden die Gemeinden. Der Freistaat Sachsen ordnet sich in diese Systematik folgendermaßen ein: NUTS - Klassifikation Verwaltungsgliederung Sachsen Anzahl NUTS 1 Land 001 NUTS 2 ehemaliger Direktionsbezirk 003 NUTS 3 LAU 1 Landkreise Kreisfreie Städte Verwaltungseinheiten (Verwaltungsgemeinschaften, Verwaltungsverbände, Einheitsgemeinden) (66, 6, 238) LAU 2 Gemeinden 421 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - Gemeinden und Gemeindeteile - Januar 2018
8 6 5. Übersicht über den Inhalt der Amtlichen Gemeindeschlüsselnummern Für die Länder der Bundesrepublik gelten folgende Schlüssel: 01 - Schleswig-Holstein 02 - Hamburg 03 - Niedersachsen 04 - Bremen 05 - Nordrhein-Westfalen 06 - Hessen 07 - Rheinland-Pfalz 08 - Baden-Württemberg 09 - Bayern 10 - Saarland 11 - Berlin 12 - Brandenburg 13 - Mecklenburg-Vorpommern 14 - Sachsen 15 - Sachsen-Anhalt 16 - Thüringen Für die ehemaligen Direktionsbezirke des Freistaates Sachsen gelten folgende Schlüsselnummern: 5 - ehemaliger Direktionsbezirk Chemnitz 6 - ehemaliger Direktionsbezirk Dresden 7 - ehemaliger Direktionsbezirk Leipzig Die Kreisfreien Städte des Freistaates Sachsen haben folgende Schlüsselnummern: 11 - Kreisfreie Stadt Chemnitz 12 - Kreisfreie Stadt Dresden 13 - Kreisfreie Stadt Leipzig Die Landkreise des Freistaates Sachsen haben folgende Schlüsselnummern: 21 - Erzgebirgskreis 22 - Landkreis Mittelsachsen 23 - Vogtlandkreis 24 - Landkreis Zwickau 25 - Landkreis Bautzen 26 - Landkreis Görlitz 27 - Landkreis Meißen 28 - Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 29 - Landkreis Leipzig 30 - Landkreis Nordsachsen Die kreisangehörigen Gemeinden innerhalb der Landkreise sind an den Stellen 6 bis 8 des Gemeindeschlüssels mit den Schlüsselnummern 010 bis 710 verschlüsselt. Die Kreisfreien Städte haben an diesen Stellen Nullen. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - Gemeinden und Gemeindeteile Januar 2018
9 Görlitz Görlitz, Stadt 7 Kreisfreie Städte und Landkreise im Freistaat Sachsen mit dem zuständigen Verwaltungssitz am 1. Januar 2018 Gebietsstand: 1. Januar 2018 Nordsachsen Torgau, Stadt Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - Gemeinden und Gemeindeteile - Januar 2018 Leipzig, Stadt Plauen, Stadt Borna, Stadt Zwickau Zwickau, Stadt Leipzig Mittelsachsen Chemnitz, Stadt Erzgebirgskreis Annaberg-Buchholz, Stadt Freiberg, Stadt Meißen Meißen, Stadt Dresden, Stadt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Bautzen Pirna, Stadt Bautzen, Stadt Kreisfreie Stadt Landkreis Kreisstadt Vogtlandkreis Kartengrundlage: Verwaltungsgrenzen, GeoSN 2018
10 Herausgeber, Redaktion, Gestaltung, Satz Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Druck Staatsbetrieb Sächsische Informatikdienste Redaktionsschluss April 2018 Preis/Bezug PDF 8,80 XLSX 13,20 Print 8,80 Diese Druckschrift kann bezogen werden bei Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Macherstraße 63, Kamenz Telefon Telefax Erscheinungsfolge jährlich Verteilerhinweis Diese Informationsschrift wird von der Sächsischen Staatsregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandidaten oder Helfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für alle Wahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zur Verwendung bei der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht so verwendet werden, dass dies als Parteinahme des Herausgebers zu Gunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Vertriebsweg, also unabhängig davon, auf welchem Wege und in welcher Anzahl diese Informationsschrift dem Empfänger zugegangen ist. Erlaubt ist jedoch den Parteien, diese Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden. Copyright Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Kamenz 2018 Diese Veröffentlichung ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die des Nachdruckes von Auszügen und der fotomechanischen Wiedergabe, sind dem Herausgeber vorbehalten. ISSN der Printausgabe ISSN der Internetausgabe
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