Raiffeisen Futura Immo Fonds

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1 Raiffeisen Futura Immo Fonds Anlagefonds schweizerischen Rechts der Art «Immobilienfonds» («der Immobilienfonds») Vereinfachter Prospekt April 2017 Fondsleitung: VERIT Investment Management AG, Zürich Depotbank: Zürcher Kantonalbank, Zürich

2 1. Hinweis Dieser vereinfachte Prospekt enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen über den Immobilienfonds. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte sind abschliessend im ausführlichen Prospekt inkl. Fondsvertrag geregelt. Diese regeln u.a. die Rechte des Anlegers, die Aufgaben und Pflichten der Fondsleitung und der Depotbank sowie die Anlagepolitik des Immobilienfonds. Dem Anleger wird empfohlen, den ausführlichen Prospekt inkl. Fondsvertrag zu konsultieren. Die Jahres- und Halbjahresberichte geben Auskunft über die Vermögens- und Erfolgsrechnung. Diese Unterlagen sind bei der Fondsleitung, der Depotbank sowie bei allen Vertriebsträgern kostenlos erhältlich. 2. Anlageinformationen 2.1 Anlageziel Das Anlageziel des Immobilienfonds besteht hauptsächlich in der langfristigen Substanzerhaltung und in der Ausschüttung angemessener Erträge. Die Fondsleitung bietet indes nicht Gewähr dafür, dass dieses Anlageziel auch erreicht wird. 2.2 Anlagestrategie (Anlagepolitik) Der Raiffeisen Futura Immo Fonds investiert in erster Linie in nachhaltige Neubauprojekte, bestehende Bauten und Umbauten sowie in Grundstücke und andere gemäss Fondsvertrag zulässige nachhaltige Immobilienanlagen, insbesondere in Wohnliegenschaften in der gesamten Schweiz, unter Wahrung des Grundsatzes der Risikoverteilung. Er muss seine Anlagen insbesondere nach Objekten, Nutzungsart, Alter, Bausubstanz, Lage und Regionen verteilen. Die Anlagen erfolgen überwiegend direkt, nicht über Immobiliengesellschaften. Die Fondsleitung setzt keine Derivate ein. Die Fondsleitung tätigt keine Effektenleihe-Geschäfte. Die Fondsleitung tätigt keine Pensionsgeschäfte. Rechnungswährung: Schweizer Franken (CHF). 2.3 Risikoprofil des Immobilienfonds Die wesentlichen Risiken des Immobilienfonds bestehen in der Abhängigkeit von konjunkturellen Entwicklungen, Veränderungen des Angebots und der Nachfrage im schweizerischen Immobilienmarkt, beschränkter Liquidität des schweizerischen Immobilienmarkts, insbesondere bei grösseren Immobilienprojekten, Veränderungen der Kapitalmarktzinsen und Hypothekarzinsen, subjektiver Bewertung der Immobilien, inhärenten Risiken beim Erstellen von Bauten, Umweltrisiken (u.a. Altlasten), ungewisser Entwicklung des Wettbewerbs im Immobilienmarkt, Änderungen von Gesetzen und/oder Vorschriften sowie von möglichen Interessenkonflikten. Der Wert der Anlagen kann sowohl steigen als auch fallen, der Anleger kann möglicherweise sogar weniger als seinen Einsatz zurückerhalten. Überdies muss beachtet werden, dass eine Steigerung des Nettoinventarwertes oder des Kurses der Anteile im ausserbörslichen Handel kein Indiz für eine entsprechende Entwicklung in der Zukunft ist. Ausführlichere Informationen zu den hier genannten Risiken enthält der ausführliche Prospekt. 2.4 Performance der kollektiven Kapitalanlage Die in der Vergangenheit erzielte Performance ist kein Hinweis auf die zukünftige Wertentwicklung des Immobilienfonds. Diese hängt davon ab, wie sich die Anlagen des Immobilienfonds entwickeln und wie erfolgreich der Asset Manager die Anlagepolitik umsetzt. 2.5 Profil des typischen Anlegers Der Immobilienfonds eignet sich für Anleger mit einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont, mit Fokus in erster Linie auf einen laufenden Ertrag. Die Anleger können zeitweilige Schwankungen des Inventarwertes der Fondsanteile verkraften und sind nicht auf einen bestimmten Termin hin auf eine Realisierung der Anlage angewiesen. 2.6 Ausschüttungspolitik Der Nettoertrag des Immobilienfonds wird jährlich spätestens innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres in der Rechnungseinheit Schweizer Franken an die Anleger ausgeschüttet. Mindestens 70% des jährlichen Nettoertrages inklusive der vorgetragenen Erträge früherer Rechnungsjahre werden ausgeschüttet. Auf eine Ausschüttung kann nur verzichtet werden wenn der Nettoertrag des laufenden Geschäftsjahres und die vorgetragenen Erträge 2 RAIFFEISEN FUTURA IMMO FONDS VEREINFACHTER PROSPEKT

3 aus früheren Rechnungsjahren weniger als 1% des Nettoinventarwertes und weniger als einen Schweizer Franken pro Anteil betragen. Die Fondsleitung kann zusätzlich Zwischenausschüttungen aus den Erträgen vornehmen. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten können von der Fondsleitung ganz oder teilweise ausgeschüttet oder ganz oder teilweise zur Wiederanlage zurückbehalten werden. 2.7 Anteilsklassen Der Raiffeisen Futura Immo Fonds ist nicht in Anteilsklassen unterteilt. 3. Wirtschaftliche Informationen 3.1 Vergütungen und Nebenkosten Vergütungen und Nebenkosten 2014/ / /2017 Beim Erwerb und der Rückgabe direkt beim Anleger anfallende Vergütungen und Nebenkosten Ausgabekommission max. 3.0% 3.0% 3.0% Rücknahmekommission max. 2.0% 2.0% 2.0% Laufend dem Fondsvermögen belastete Vergütungen und Nebenkosten Pauschale Verwaltungskommission der Fondsleitung max. 0.8% 0.8% 0.8% Weitere Vergütungen und Nebenkosten Gemäss 20 Ziffer 2 und 3 des Fondsvertrags Laufend dem Fondsvermögen belastete Kosten (Total Expense Ratio TER REF) TER REF Gesamtfondsvermögen (GAV) 0.49% 0.79% n/a TER REF Nettofondsvermögen (NAV) 0.49% 0.80% n/a Die Fondsleitung und deren Beauftragte können gemäss den Bestimmungen im Prospekt Retrozessionen zur Entschädigung der Vertriebstätigkeit von Fondsanteilen bezahlen. Sie bezahlen keine Rabatte, um die auf den Anleger entfallenden, dem Immobilienfonds belasteten Gebühren und Kosten zu reduzieren. 3.2 Gebührenteilungsvereinbarungen und geldwerte Vorteile («soft commissions») Es bestehen keine Gebührenteilungsvereinbarungen. Die Fondsleitung hat keine Vereinbarungen bezüglich Retrozessionen in Form von so genannten «soft commissions» geschlossen. 3.3 Steuerliches (Immobilienfonds) Der Immobilienfonds besitzt keine Rechtspersönlichkeit und untersteht schweizerischer Gesetzgebung. In Übereinstimmung mit dieser unterliegt der Immobilienfonds grundsätzlich weder einer Ertrags- noch einer Kapitalsteuer. Eine Ausnahme bilden Immobilienfonds mit direktem Grundbesitz. Die Erträge aus direktem Grundbesitz unterliegen gemäss dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer der Besteuerung beim Fonds selbst und sind dafür beim Anteilsinhaber steuerfrei. Kapitalgewinne aus direktem Grundbesitz sind ebenfalls nur beim Immobilienfonds steuerbar. Die steuerlichen Ausführungen gehen von der derzeit bekannten Rechtslage und Praxis aus. Änderungen der Gesetzgebung, Rechtsprechung bzw. Erlasse und Praxis der Steuerbehörden bleiben ausdrücklich vorbehalten. 1 Für den Zeitraum vom 05. März 2014 (Lancierung) bis 31. März RAIFFEISEN FUTURA IMMO FONDS VEREINFACHTER PROSPEKT

4 3.4 Steuerliches (Anleger mit Steuerdomizil in der Schweiz) Die Ertragsausschüttungen des Immobilienfonds an in der Schweiz domizilierte Anleger unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer) von 35%. Allfällige, mit separatem Coupon ausgeschüttete Kapitalgewinne aus direktem Grundbesitz und Kapitalgewinne aus Veräusserung von Immobiliengesellschaften und übrigen Vermögenswerten unterliegen keiner Verrechnungssteuer. In der Schweiz domizilierte Anleger können die in Abzug gebrachte Verrechnungssteuer durch Deklaration in der Steuererklärung resp. mit separatem Verrechnungsantrag zurückfordern. Die übrigen steuerlichen Auswirkungen für den Anleger beim Halten bzw. Kaufen oder Verkaufen von Anteilen am Immobilienfonds richten sich nach den steuerlichen Vorschriften im Domizilland des Anlegers. Für Auskünfte dazu wenden sich Anleger an ihren Steuerberater. 3.5 Steuerliches (Anleger mit Steuerdomizil im Ausland) Die Ertragsausschüttungen der kollektiven Kapitalanlage an im Ausland domizilierte Anleger unterliegen der eidgenössischen Verrechnungssteuer (Quellensteuer) von 35%. Allfällige, mit separatem Coupon ausgeschüttete oder in der Abrechnung dem Anleger gesondert ausgewiesenen Erträge oder Kapitalgewinne aus direktem Grundbesitz und Kapitalgewinne aus Veräusserung von Immobiliegesellschaften und übrigen Vermögenswerten unterliegen keiner Verrechnungssteuer. Anlegern mit Domizil Ausland ist die Rückforderung der Quellensteuer ggf. im Rahmen von mit der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) möglich. Ferner können sowohl Erträge als auch Kapitalgewinne, ob ausgeschüttet oder thesauriert, je nach Person, welche die Anteile direkt oder indirekt hält, teilweise oder ganz einer sogenannten Zahlstellensteuer (bspw. Foreign Account Tax Compliance Act) unterliegen. Die übrigen steuerlichen Auswirkungen für den Anleger beim Halten bzw. Kaufen oder Verkaufen von Anteilen am Immobilienfonds richten sich nach den steuerlichen Vorschriften im Domizilland des Anlegers. Für Auskünfte dazu wenden sich Anleger an ihren Steuerberater. Dieser Immobilienfonds hat folgende Steuerstatus: Internationaler automatischer Informationsaustausch in Steuersachen (automatischer Informationsaustausch): Dieser Immobilienfonds qualifiziert für die Zwecke des automatischen Informationsaustausches im Sinne des gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandard der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für Informationen über Finanzkonten (GMS) als nicht meldendes Finanzinstitut. FATCA: Der Immobilienfonds wurde bei der US-Steuerbehörden als Registered Deemed Compliant Foreign Financial Institution im Sinne der Section des U.S. Internal Revenue Code (Foreign Account Tax Compliance Act, einschliesslich diesbezüglicher Erlass, «FATCA») registriert. 4. Den Handel betreffende Informationen 4.1 Preispublikation Veröffentlichungen des Nettoinventarwertes erfolgen für jeden Tag, an welchem Ausgaben und Rücknahmen von Fondsanteilen getätigt werden. Die Nettoinventarwerte sind jederzeit auf der Website « einsehbar. Die Preise des regelmässigen ausserbörslichen Handels der Anteile werden auf der Website « publiziert. 4.2 Art und Weise des Erwerbs und der Rücknahme von Anteilen Die Ausgabe von Anteilen ist jederzeit möglich. Sie darf nur tranchenweise erfolgen. Die Fondsleitung bestimmt die geplante Anzahl der neu auszugebenden Anteile, das Bezugsverhältnis für die bisherigen Anleger, die Emissionsmethode für das Bezugsrecht und die übrigen Bedingungen in einem separaten Emissionsprospekt. 4 RAIFFEISEN FUTURA IMMO FONDS VEREINFACHTER PROSPEKT

5 Der Anleger kann seinen Anteil jeweils auf das Ende eines Rechnungsjahres, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten, kündigen. Die Fondsleitung kann unter bestimmten Bedingungen die während eines Rechnungsjahres gekündigten Anteile vorzeitig zurückzahlen. Falls der Anleger die vorzeitige Rückzahlung wünscht, so hat er dies bei der Kündigung schriftlich zu verlangen. Die ordentliche wie auch die vorzeitige Rückzahlung erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Rechnungsjahres. Der Nettoinventarwert des Immobilienfonds wird zum Verkehrswert auf das Ende des Rechnungsjahres und bei jeder Ausgabe von Anteilen berechnet. Die Fondsleitung stellt einen ausserbörslichen Handel der Immobilienfondsanteile über die Raiffeisen Schweiz Genossenschaft, St.Gallen, als Market Maker sicher. Der Handel erfolgt täglich gemäss den offiziellen SIX Swiss Exchange Öffnungszeiten. 5. Kurzdarstellung des Immobilienfonds Lancierungsdatum des Immobilienfonds 5. März 2014 nach schweizerischem Recht Rechnungsjahr 1. April bis 31. März Valorennummer ISIN CH Laufzeit unbeschränkt Anbietende Finanzgruppe (Promotor und Vertriebsträger) Fondsleitung Depotbank Prüfgesellschaft Aufsichtsbehörde Kontaktstelle Raiffeisen Schweiz Genossenschaft Raiffeisenplatz 9001 St.Gallen VERIT Investment Management AG Klausstrasse Zürich Zürcher Kantonalbank Bahnhofstrasse Zürich PricewaterhouseCoopers AG Birchstrasse Zürich Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Bern VERIT Investment Management AG Klausstrasse Zürich 5 RAIFFEISEN FUTURA IMMO FONDS VEREINFACHTER PROSPEKT

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