Fachgruppe Rohholz Nord im GD Holz. Holztransporte sind kein Kinderspiel!
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- Klaudia Fürst
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Fachgruppe Rohholz Nord im GD Holz Holztransporte sind kein Kinderspiel!
2 Fachgruppe Rohholz Nord im GD Holz , Hotel Heide-Kröpke, Esseler Damm 1, Essel Ihr Referent: Immanuel Noske freier Sachverständiger IHK-geprüfter Verkehrsleiter
3 Beispiel Berechnung zulässig...? 2 h 1 h 2,5 h 30 Min 4 h 15 Min
4 Ziele: Stärkung der Rechtssicherheit in beruflichen Alltagssituationen in einem Transportunternehmen Erkennen von individuellen, effizienten und praxisnahen Lösungsmöglichkeiten Förderung der Handlungssicherheit im Arbeitsalltag
5 Ihr Veranstaltungsverlauf: Abgrenzung Lenkzeit, Ruhezeit, Arbeitszeit und Bereitschaftszeit Nachweis- und Dokumentationspflichten als Unternehmerin/Unternehmer und als Fahrerin/Fahrer Praxisbeispiele aus dem Holztransportgewerbe
6 Einfache Formel zum Berechnen der Arbeitszeit: = Arbeitszeit
7 Ist das die Matrix?
8 Unternehmerpflichten 20a FpersV: Der Auftraggeberist auch verantwortlich für die Einhaltung der Lenk-und Ruhezeiten des beauftragten Unternehmens.
9 Unternehmerpflichten Grundlage: 20a FpersV: Der jeweilige Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass das beauftragte Verkehrsunternehmen die Vorschriften einhält. Er hat sich vor dem Vertragsabschluss mit einem Verkehrsunternehmen und während der Vertragslaufzeit in angemessenen Zeitabständen darüber zu vergewissern und darauf hinzuwirken, dass das beauftragte Verkehrsunternehmen aufgrund seiner personellen und sachlichen Ausstattung sowie seiner betrieblichen Organisation in der Lage ist, die vorgesehenen Transportaufträge unter Einhaltung der V o r s c h r i f t e n d u r c h z u f ü h r e n.
10 Wann ist was zu schalten? und warum??
11 heute:
12
13 Arbeitszeit Alle in Artikel 3 Buchstabe a) der Richtlinie 2002/15 EG als Arbeitszeit definierten Tätigkeiten mit Ausnahme der Fahrtätigkeit sowie jegliche Arbeit für denselben oder einen anderen Arbeitgeber, sei es innerhalb oder a u ß e r h a l b d e s V e r k e h r s s e k t o r s
14 Arbeitszeit Artikel 3 Buchstabe a) der Richtlinie 2002/15 EG
15 Arbeitszeit die Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende, während der der Beschäftigte an seinem Arbeitsplatz ist, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und während der er seine Funktion oder T ä t i g k e i t a u s ü b t.
16 Arbeitszeit Fahren Be- und Entladen Reinigung und technische Wartung alle Arbeiten zur Sicherung von Fahrzeug und Ladung alle Verwaltungsarbeiten Wartezeiten, wenn deren Dauer nicht bekannt ist
17 Arbeitszeit Keine Arbeitszeit: Ruhepausen und Ruhezeiten Bereitschaftszeiten, deren voraussichtliche Dauer bekannt ist Achtung: Gilt nicht für Fahrzeuge bis 3,5t Zuggesamtgewicht!!! (FPersV)
18 Ruhezeit Jeder ununterbrochene Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann
19 Bereitschaftszeit Artikel 3 Buchstabe b) der Richtlinie 2002/15 EG
20 Bereitschaftszeit Andere Zeiten als Ruhepausen und R u h e z e i t e n, i n d e n e n d a s Fahrpersonal nicht verpflichtet ist, an seinem Arbeitsplatz zu bleiben, wenn deren voraussichtliche Dauer im V o r a u s b e k a n n t i s t
21
22 Arbeitszeiten Arbeitszeitgesetz Besonders zu beachten: Die Arbeitszeiten des Fahrpersonals wurden in 21a neu geregelt!
23 Arbeitszeiten Die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten!* *Eine Erhöhung auf wöchentlich 60 Stunden ist möglich!** **Jedoch darf die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit in einem 16-Wochen- Zeitraum 48 Stunden nicht überschreiten!
24 Arbeitszeiten Im VORAUS bekannte Bereitschaftszeiten werden nicht der Arbeitszeit zugerechnet!!!
25 Arbeitszeiten Ruhepausen bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden: 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden: 45 Minuten Eine Aufteilung in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten ist möglich!
26 Arbeitszeiten Länger als 6 Stunden dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
27 Nachweis- und Dokumentationspflichten Nachweispflichten: Das Fahrpersonal hat bei Kontrollen den aktuellen Tag und die vorangegangenen 28 KALENDERtage lückenlos nachzuweisen! Eigenständige Dokumentation auf Schaublatt oder Fahrerkarte (durch Nachtrag) Bescheinigung (empfohlen EU-Muster) durch das Unternehmen nur noch bedingt möglich!!
28 Nachweis- und Dokumentationspflichten Durchgängige Urlaubs- und Krankheitstage müssen als Ruhezeit auf der Fahrerkarte nachgetragen werden! Eine Bescheinigung des Unternehmens ist für solche Tage nicht erforderlich (zum Teil nicht zulässig!) wenn ordnungsgemäß nachgetragen wurde.
29 Unternehmerpflichten Artikel 33 VO EG 165/2014 Verantwortlichkeit des Verkehrsunternehmens (1) Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist; es führt regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß v e r w e n d e n
30 Ausnahmen Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse oder Zuggesamtmasse von nicht mehr als 2,8 t
31 Ausnahmen Art. 3 h VO (EG) Nr. 561/2006 Fz. oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen (privaten) Güterbeförderung verwendet werden
32 Ausnahmen Art. 13 Abs. 1 d VO (EG) Nr. 561/2006 Fz. oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmaße von nicht mehr als 7,5 t die zur Beförderung Material, Ausrüstung oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt.
33 Ausnahmen Wer NICHT unter diese Ausnahmen fällt, muss alle Vorschriften beachten, die auch ein Fernfahrer einer Spedition beachten muss!
34 Digitaler Fahrtenschreiber Aufzeichnen Speichern Anzeigen Ausdrucken und Ausgeben von tätigkeitsbezogenen Daten des Fahrpersonals
35 rechtliche Themen??? Warum??
36 Die wichtigsten Begriffe: Berufskraftfahrerqualifikation VO EG 165/2014 VDO DTCO 2.0 C1 Telematik Stress UVV Mischbetrieb Guidelines C1E VO EG 561/2006 Kundenverständnis VDI 2700 / EN Gesundheitsmanagement Visitenkarte ISO-Zertifikat BG-Vorschriften Kontrolle StVO / StVZO
37 ???
38 Vielen Dank!
39 Kontakt:
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