Menschenwürde bedeutet Krankenversicherung für alle!

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1 Menschenwürde bedeutet Krankenversicherung für alle! Nachricht von Harald Weinberg, 14. November 2014 Die Bundesregierung interessiert sich nicht dafür, dass inzwischen über eine Million Menschen in Deutschland ohne Krankenversicherung sind. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von Harald Weinberg, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, hervor. Alle Menschen wollen im Krankheitsfall abgesichert sein. Seit 2009 gibt es zudem die gesetzliche Regelung, dass alle Menschen eine Krankenversicherung abgeschlossen haben müssen bei Androhung von Strafzahlungen. Und dennoch gibt es viele Menschen, die über keine Krankenversicherung verfügen. Die wenigsten haben freiwillig keine Krankenversicherung, etwa weil sie Multimillionär sind und sämtliche Krankheitskosten ohne Probleme mit dem Girokonto begleichen können. Die allermeisten hätten gerne ein Krankenversicherung, können sie sich aber entweder nicht leisten oder es gibt andere rechtliche oder faktische Hinderungsgründe. Dazu kommen Hunderttausende, die keine ordentliche Krankenversicherung haben, sondern nur bei akuten

2 Krankheiten, Schmerzen und Schwangerschaft abgesichert sind. Das alles betrifft ganz unterschiedliche Gruppen: Erstens sind es "kleine" Selbständige, deren Einnahmen kaum zum Leben reichen und denen die Krankenversicherung Beiträge berechnet, die locker ein Drittel ihres geringen Einkommens ausmacht. Sie verzichten entweder auf eine Krankenversicherung und hoffen, nicht krank zu werden, oder sie haben eine Krankenversicherung, häufen Schulden an und haben deswegen nur Anspruch auf die oben genannte Notversorgung. Zweitens sind es knapp Asylsuchende, die alleine aufgrund dieses Status nur die Notversorgung erhalten. Drittens sind es Obdachlose, die zwar grundsätzlich Anspruch auf Hartz-IV und damit auch auf eine Krankenversicherung haben, diesen aber oftmals nicht durchzusetzen in der Lage sind und selbst wenn mangels Meldeadresse zusätzliche Schwierigkeiten haben, tatsächlich Krankenversicherungsschutz zu erlangen. Insgesamt gibt es wohl knapp Menschen ohne Wohnung in Deutschland. Viertens gibt es bis sich illegal in Deutschland aufhaltende Menschen, die nicht ins Krankenhaus gehen, weil ihnen dann aufgrund der Feststellung ihrer Identität die Ausweisung droht. Man kann die Anzahl der Menschen, die dieses Problem der fehlenden oder mangelhaften Versicherung betrifft, insgesamt auf über eine Million schätzen. Das steht in einem eklatanten Widerspruch dazu, dass eine ausreichende Krankenversicherung notwendig ist, um das grundlegendste Menschenrecht durchzusetzen, das Recht auf Leben. Deshalb haben wir eine Kleine Anfrage zu diesem Thema an die Bundesregierung gerichtet. Weitere Ergebnisse aus der Antwort der Regierung (BT- Drucksache 18/2969): Trotz des Beitragsschuldengesetzes 2013, das

3 einigen zehntausend Versicherten Erleichterungen gebracht hat oder ihnen den Abschluss einer Krankenversicherung ermöglicht hat, werden auch zukünftig Schulden in nicht bezahlbarer Höhe auflaufen: Wenn ein Selbständiger Kiosk-Betreiber, Döner-Verkäufer oder Call-Center-Mitarbeiter seit 2009 keine Beiträge zahlen konnte, dann hat er Ende 2014 Schulden in Höhe von bis Euro, die in Zukunft wohl noch weiter anwachsen werden. Solange die Schulden nicht restlos getilgt sind, wird er nur die Notversorgung erhalten. Mit dem Beitragsschuldengesetz wurde für privat Versicherte ein Notlagentarif geschaffen, in dem mittlerweile über Menschen versichert sind und für rund 100 Euro monatlich ebenfalls nur diese Notversorgung erhalten. Die Notversorgung an sich ist sehr problematisch. Denn laut Gesetzestext werden nur Behandlungskosten akuter Krankheiten bezahlt. Es gibt aber auch behandlungsbedürftigte chronische Krankheiten, die ohne Behandlung akute Folgen haben können, wie zum Beispiel Diabetes, Epilepsie, Bluthochdruck. Ob die zuständige Krankenkasse einem Epilepsiekranken die notwendigen Arztbesuche und Medikamente bezahlt oder nicht bezahlt und wartet, bis sich ein akuter Anfall ereignet, entscheidet die Kasse zunächst selbst. Die Bundesregierung geht davon aus, dass bei solchen Krankheiten Behandlungen bezahlt werden, wenn eine Verschlimmerung des Zustandes zu erwarten ist, obwohl das Gesetz eine solche Bewertung nicht hergibt. Das Gesetz konkretisieren will sie aber auch nicht. Damit sind hunderttausende säumige Beitragszahler und Asylsuchende immer auf das Wohlwollen ihrer Sachbearbeiter angewiesen. Dass es überhaupt Versicherte gibt, denen weniger als das Notwendige zum Erhalt ihrer Gesundheit zusteht, ist unseres Erachtens verfassungswidrig und muss

4 dringend geändert werden. Das Desinteresse der Bundesregierung an den Problemen der Nicht- und Unterversicherten zeigt sich zuhauf in der Antwort. Oft werden noch nicht einmal Daten erhoben: Keine Angaben gibt es beispielsweise zur Zahl der Beitragsschuldner, über die Zahl der vollsanktionierten ALG-II-Bezieher, die deswegen auch keinen Krankenversicherungsschutz mehr besitzen, über die Zahl der Obdachlosen ohne Krankenversicherung. Auch anderweitig verließt die Bundesregierung beide Augen: "Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur sozialen Stellung oder zu anderen soziodemografischen Merkmalen von Nicht-Versicherten vor." Als sei es schwer, sich soziodemographische Merkmale von Obdachlosen, Flüchtlingen oder kleinen Selbständigen, die ihre Krankenversicherung nicht mehr bezahlen können, vorzustellen. Auch möchte die Bundesregierung keine weitergehende Unterstützung von Krankenhäusern, die Nichtversicherte behandeln. Im Gegensatz zur Bundesregierung sieht Harald Weinberg, gesundheitspolitischer Spracher der Fraktion DIE LINKE, Handlungsbedarf: 1. Alle Versicherten müssen realistische Beiträge zahlen, die sie sich auch leisten können. Insbesondere die Mindestbeitragsbemessungsgrenzen für Selbständige müssen abgeschafft werden. Macht man das nicht, dann sind mehr Schuldner mit immer höheren Schulden vorprogrammiert. Das bedeutet immer mehr Versicherte in der Notversorgung. 2. Asylsuchende dürfen nicht weiter diskriminiert werden. Sie haben das gleiche Menschenrecht auf Leben und deshalb das gleiche Recht auf medizinische Versorgung wie der Rest der

5 3. 4. Bevölkerung. Sie benötigen ausreichende medizinische Leistungen, also einen Versicherungsschutz in der regulären gesetzlichen Krankenversicherung. Auch Beitragsschuldner brauchen eine ausreichende Versorgung; auch sie haben das gleiche Menschenrecht wie andere. Wenn sie zahlen können, aber nicht wollen, muss das Geld eingetrieben werden. Wenn sie nicht zahlen können, darf man ihnen nicht die Behandlung chronischer Krankheiten verweigern. Für illegal in Deutschland lebende Menschen, Obdachlose und sonstige Menschen ohne Krankenversicherung muss eine Regelung gefunden werden, wie sie entsprechend des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt werden können. Im Fall der Papierlosen darf dabei kein Risiko der Ausweisung bestehen, alles andere ist eine Verletzung der Rechte dieser Menschen. linksfraktion.de, 14. November 2014

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