Dieses Dokument wurde am 9. Juni 2017 durch Andrea Schuster schlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift gültig.
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4 LAND BRANDENBURG Landesamt für Umwelt Abteilung Technischer Umweltschutz 2 Landesamt für Umwelt P o s t f a c h P o t s d a m Landeshauptstadt Potsdam Bereich Stadterneuerung Potsdam Bearb.: Frau Andrea Schuster Gesch-Z.: LfU_TÖB- 3700/613+76#144407/2017 Hausruf: Fax: Internet: Andrea.Schuster@LfU.Brandenburg.de Cottbus, 9. Juni 2017 Beteiligung Behörden und Träger öffentlicher Belange - Bebauungsplan Nr. 127 "Leipziger Dreieck" der Stadt Potsdam Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange Eingereichte Unterlagen: - Anschreiben vom Begründung mit Umweltbericht, 05/ Planzeichnung, 05/2017 Sehr geehrte Damen und Herren, die zum o. g. Betreff übergebenen Unterlagen wurden von den Fachabteilungen Naturschutz, Immissionsschutz und Wasserwirtschaft (Prüfung des Belangs Wasserwirtschaft hier bezogen auf die Zuständigkeiten des Wasserwirtschaftsamtes gemäß BbgWG 126, Abs. 3, Satz 3, Punkte 1-5 u. 8) des Landesamtes für Umwelt (LfU) zur Kenntnis genommen und geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung werden für die weitere Bearbeitung der Planungsunterlagen sowie deren Umsetzung beiliegende Anregungen und Hinweise der Fachbereiche Immissionsschutz und Wasserwirtschaft übergeben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Andrea Schuster Dieses Dokument wurde am 9. Juni 2017 durch Andrea Schuster schlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift gültig. Anlage Besucheranschrift: Hauptsitz: Von-Schön-Straße Cottbus Tel: Fax: Seeburger Chaussee Potsdam OT Groß Glienicke
5 FORMBLATT Beteiligung der Träger öffentlicher Belange an Bauleitplanverfahren und vergleichbaren Satzungsverfahren ( 4 BauGB) Stellungnahme des Trägers öffentlicher Belange Name/Stelle des Trägers öffentlicher Belange Belang Vorhaben Landesamt für Umwelt - Abteilung Technischer Umweltschutz 2 Immissionsschutz Bebauungsplan Nr. 127 "Leipziger Dreieck", der Stadt Potsdam Bitte zutreffendes ankreuzen und ausfüllen. Keine Betroffenheit durch die vorgesehene Planung 1. Einwendungen Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die ohne Zustimmung, Befreiung o. Ä. der Fachbehörde in der Abwägung nicht überwunden werden können (bitte alle drei Rubriken ausfüllen) a) Einwendung b) Rechtsgrundlage c) Möglichkeiten der Anpassung an die fachgesetzlichen Anordnungen oder die Überwindung (z. B. Ausnahmen oder Befreiungen) 2. Fachliche Stellungnahme Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o. g. Plan berühren können, mit Angabe des Sachstands und des Zeitrahmens Sonstige fachliche Informationen oder rechtserhebliche Hinweise aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage Belange des Immissionsschutzes, Gz: 087/17 Planinhalt Mit dem planfeststellungsersetzenden B-Plan Nr. 127 Leipziger Dreieck sollen die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Umbau der Straßenbahnhaltestelle und eine Neuordnung der Trassenführung der Straßenbahn im Bereich des südlichen Bahnhofsvorplatzes des Potsdamer Hauptbahnhofes geschaffen werden. Der ca. 2,9 ha große Geltungsbereich umfasst Immissionsschutz Seite 1 von 3
6 Teilflächen der Heinrich-Mann-Allee (Bundesstraße B2), der Friedrich-Engels-Straße sowie den Vorplatz des Hauptbahnhofs Potsdam. Teile des Plangebietes befinden sich innerhalb des Geltungsbereichs des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 37A Potsdam Center. Grundlage der Maßnahmen bildet die Verkehrsführungs- und Gestaltungsvariante Nr. 3 der integrativen verkehrlichen und städtebaulichen Konzeption für das Leipziger Dreieck. Im Geltungsbereich des B-Plans sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Verlegung der TRAM-Trasse einschließlich der Haltestelle aus der Heinrich-Mann-Allee in den südlichen Fahrstreifen der Friedrich-Engels-Straße Rückbau der TRAM-Trasse einschließlich der Haltestelle im Bereich der Heinrich- Mann-Allee Anbindung an das Gleisnetz im Bereich des Vorplatzes des Hauptbahnhofes Schaffung einer Gleisverbindung von der Haltestelle Friedrich-Engels-Straße in Richtung Heinrich-Mann-Allee Änderung der Gleisanlage im Bereich der Wendeschleife Hauptbahnhof-Heinrich-Mann-Allee Beurteilung Im Rahmen der Planungen wurde bereits mit Datum vom Mai 2017 durch die Planungsgruppe für Immissionsschutz, ISU Plan, Berlin ein vorläufiges schalltechnisches Gutachten zum Schienenverkehr erstellt. Durch den geplanten Neubau der TRAM-Trasse (Wendeschleife) ist der Anwendungsbereich der 16. BImSchV(Verkehrslärmschutzverordnung) gegeben. Die Ergebnisse der Berechnungen werden im Gutachten in Form von Rasterlärmkarten dargestellt. Aus der Darstellung ist ersichtlich, dass es im Bereich der Bebauung an der südlichen Seite der Friedrich-Engels-Straße durch die geplante Gleisführung der Straßenbahn zu einer Erhöhung der Beurteilungspegel, vor allem während der Nachtzeitkommt kommt. Hier werden die Grenzwerte der 16. BImSchV durch die Planungen überschritten. Im weiteren Verfahren ist anhand von Einzelpunktberechnungen festzustellen, an welchen Gebäuden / Gebäudeteilen es sich um eine Rechtsansprüche auslösende wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV handelt. Aufgrund der ermittelten Ergebnisse sind Maßnahmen des Schallschutzes einzelgebäudebezogen konkret und auf der Grundlage der 24.BImSchV vorzuschlagen. Nach Angaben des Begründungstextes ist bereits geplant im weiteren B-Plan-Verfahren ein Erschütterungsgutachten zu erstellen. Bei Überschreitung der Anhaltswerte der DIN 4150 sind Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungen aufzuzeigen. Des Weiteren ist im Plangebiet laut Begründungstext eine Untersuchung zur Luftschadstoff-Situation vorgesehen. Von Seiten des Immissionsschutzes gibt es zum gegenwärtigen Planungsstand keine weiteren Hinweise und Forderungen. Bearbeiter: Fr. Feld, Tel sigrid.feld@lfu.brandenburg.de. Dieses Dokument wurde am 30. Mai 2017 durch Volker Markusch schlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift gültig. Immissionsschutz Seite 2 von 3
7 Immissionsschutz Seite 3 von 3
8 FORMBLATT Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bei der Festlegung des Untersuchungsumfangs für die Umweltprüfung ( 4 Absatz 1 BauGB) Name/Stelle des Trägers öffentlicher Belange Belang Stellungnahme des Trägers öffentlicher Belange Landesamt für Umwelt - Abteilung Wasserwirtschaft 1 und 2 Wasserwirtschaft Vorhaben BP Nr. 127 "Leipziger Dreieck" der Stadt Potsdam Bitte zutreffendes ankreuzen und ausfüllen. Keine Betroffenheit durch die vorgesehene Planung 1. Einwendungen Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit aufgrund fachgesetzlicher Regelungen, die ohne Zustimmung, Befreiung o. Ä. der Fachbehörde in der Abwägung nicht überwunden werden können (bitte alle drei Rubriken ausfüllen) a) Einwendung b) Rechtsgrundlage c) Möglichkeiten der Anpassung an die fachgesetzlichen Anordnungen oder die Überwindung (z. B. Ausnahmen oder Befreiungen) 2. Hinweise zur Festlegung des Untersuchungsumfangs des Umweltberichts a) Insgesamt durchzuführende Untersuchungen: b) Untersuchungsumfang für die aktuell beabsichtigte Planung: 3. Hinweise für Überwachungsmaßnahmen a) Mögliche Überwachungsmaßnahmen zur Feststellung unvorhergesehener nachteiliger Auswirkungen Wasserwirtschaft Seite 1 von 2
9 b) Möglichkeiten zur Nutzung bestehender Überwachungssysteme: 4. Weitergehende Hinweise Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen, die den o. g. Plan berühren können, mit Angabe des Sachstands und des Zeitrahmens Sonstige fachliche Informationen oder rechtserhebliche Hinweise aus der eigenen Zuständigkeit zu dem o. g. Plan, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit Begründung und ggf. Rechtsgrundlage Kirsten Genselin Sachbearbeiterin Referat W 13 (GG) Dieses Dokument wurde am 8. Juni 2017 durch Kirsten Genselin schlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift gültig. Wasserwirtschaft Seite 2 von 2
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