Aufruf Starke Quartiere, starke Menschen : Verfahrensablauf, konkrete Anforderungen und Kriterien bei der Bewertung (Workshop 1)
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- Innozenz Gehrig
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1 Integrierte Quartiersentwicklung und soziale Prävention: Förder- und Unterstützungsangebote Aufruf Starke Quartiere, starke Menschen : Verfahrensablauf, konkrete Anforderungen und Kriterien bei der Bewertung (Workshop 1) Linda Lemloh (Bezirksregierung Münster) Benedikt Große Hüttmann (Bezirksregierung Arnsberg) Essen, 16. Juni 2015
2 Inhalt I. Grundlagen und Zielsetzung des Aufrufs II. III. IV. Verfahrensablauf Verfahrensschritte im Bewerbungs- und Bewilligungsverfahren Beteiligte im Bewerbungsverfahren Bedeutung und Aufgaben der Bezirksregierungen Anforderungen für die Bewerbung Formale Anforderungen Anforderungen an die Bewerber Kriterien bei der Bewerbung Kriterien an das integrierte Handlungskonzept Kriterien für die Umsetzungsprojekte 2/21
3 I. Grundlagen und Zielsetzung des Aufrufs Gemeinsamer Aufruf der Programme des EFRE, des ELER und des ESF ( ) zur präventiven und nachhaltigen Entwicklung von Quartieren und Ortsteilen sowie zur Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung: Starke Quartiere starke Menschen Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung (Prioritätsachse 4 des Operationellen Programms EFRE NRW) Geplant ist insbesondere ein gemeinsamer Aufruf des EFRE, ESF und ELER mit dem Ziel, die jeweils spezifischen Möglichkeiten dieser Fonds für die integrierte Stadtentwicklung zu nutzen. So liegt es nahe, die Themen Integration, soziale Prävention und Armutsbekämpfung abgestimmt mit allen Fonds anzugehen. ( ) 3/21
4 I. Grundlagen und Zielsetzung des Aufrufs Prioritätsachse (OP EFRE) Mittelverteilung 40% 15% 25% 20% Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2- Emissionen Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung / Prävention Spezifisches Ziel Erhöhung des umsetzungsorientierten FuI-Potenzials (1) Steigerung von innovativen und wachstumsstarken Unternehmensgründungen (3) Senkung des Treibhausgas-Ausstoßes durch die Nutzung Erneuerbarer Energien (7) Verbesserung der Integration benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen in Arbeit, Bildung und in die Gemeinschaft (11) Spezifisches Ziel Verbesserung der Innovationsfähigkeit von Unternehmen (2) Steigerung der Wertschöpfung von KMU durch Kompetenzentwicklung und Finanzierungshilfen (4) Senkung des Treibhausgas-Ausstoßes von Unternehmen (8) Ökologische Revitalisierung von Quartieren, Städten und Stadtumlandgebieten (12) Spezifisches Ziel Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU in Gewerbegebieten durch den Anschluss an hochleistungsfähige Breitbandnetze (5) Senkung des Treibhausgas-Ausstoßes in Städten und Regionen (9) Entwicklung und Aufbereitung von Brachund Konversionsflächen zu stadtentwicklungspolitischen bzw. ökologischen Zwecken (13) Spezifisches Ziel Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch den Ausbau innovativer touristischer Infrastrukturen und Dienstleistungen (6) Effizientere Nutzung von KWK in Verbindung mit Wärme- und Kältenetzen (10) 4/21
5 I. Grundlagen und Zielsetzung des Aufrufs Schwerpunkte und Mittelverteilung im OP EFRE NRW Finanzvolumen: 2,4 Mrd. (1,2 Mrd. EFRE + Kofinanzierung) - Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung / Prävention (Prioritätsachse 4) 20% 40% Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation (Prioritätsachse 1) 25% Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen (Prioritätsachse 3) 40 15% % Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU (Prioritätsachse 2) 5/21
6 II. Verfahrensablauf Veröffentlichung des Aufrufs Starke Quartiere, starke Menschen Bewerbungsverfahren Gestuftes Auswahlverfahren Beratung durch Bezirksregierung grundsätzliche bis konkrete Förderfähigkeit der Umsetzungsprojekte Bewilligungsverfahren Projektumsetzung Zuständigkeit der Bezirksregierung Antragsberatung Bewilligungsentscheidung und Bescheiderteilung Projektbegleitung 6/21
7 II. Verfahrensablauf Veröffentlichung des Aufrufs Starke Quartiere, starke Menschen Bewilligungsverfahren Bewerbungsverfahren Abstimmung der integrierten Handlungskonzepte Einreichung der Bewerbungen Einholung der Stellungnahmen aus dem Gutachtergremium Votum des Gutachtergremiums an die IntermAG Projektauswahl durch die IntermAG Start der Antragsphase Antrags-, Bewilligungs- und Projektumsetzungsverfahren Förderberatung durch die Bezirksregierungen Stellungnahmen der Bezirksregierung nach den anzuwendenden Fördervoraussetzungen Votum der Bezirksregierung Zuständigkeit der Bezirksregierung für: - Antragsberatung - Bewilligungsentscheidung / Bescheiderteilung - Projektbegleitung 7/21
8 II. Verfahrensablauf Verfahrensschritte Städtische Problemgebiete Kommune erstellt IHK Kommune reicht IHK unter Benennung von Umsetzungsprojekten für die sie sich um EFRE/ESF und Landesförderung bewirbt bei BezReg ein; BezReg berichtet Intermag Soziale Stadt über das Ergebnis der Begutachtung Intermag Soziale Stadt: - erörtert das Ergebnis der Begutachtung, - entscheidet über die Annahme des IHK - schlägt eine Auswahl förderungswürdiger Projekte für das EFRE- und ESF- Antragsverfahren vor Die Geschäftsstelle der IntermAG (MBWSV) informiert die Fachressorts und die Kommunen Kommune stellt Förderantrag für die Umsetzungsanträge BezReg: - trifft die Förderentscheidung gemäß der jeweiligen Regelungen der Fonds, - fertigt die Zuwendungsbescheide, - wickelt das Bewilligungsgeschäft ab 8/21
9 II. Verfahrensablauf Beteiligte im Bewerbungs- und Bewilligungsverfahren Bewerber (= potentielle Zuwendungsempfänger) Gutachtergremium: Bezirksregierungen Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe Informations- und Qualifizierungszentrums für Kommunen (IQZ) an der Ruhr-Universität Bochum DGB-Bildungswerk NRW e.v. NRW.Bank NRW.Projekt.Arbeit Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW G.I.B. - Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh IntermaAG ( Soziale Stadt ) (jeweils zuständige) Bezirksregierung 9/21
10 II. Verfahrensablauf Bedeutung und Aufgaben der Bezirksregierungen im Aufrufverfahren Beratung der Bewerber bei der Abstimmung und Erstellung der integrierten Handlungskonzepte Beratung der Mitglieder im Gutachtergremium BezReg als federführendes Mitglied Verfahrenssteuerung durch die BezReg: Entgegennahme der Bewerbungen (Verfahrenssteuerung) Votum an die IntermAG Antragsberatung und -qualifizierung ( ausgewählte und zur Förderung empfohlene Umsetzungsprojekte) 10/21
11 III. Anforderungen für die Bewerbung Rechtlicher Rahmen zur Auswahl und Bewertung von Projekten: Bewilligungsverfahren OP EFRE NRW Programm- und aufrufspezifische Kriterien Europäische und nationale Rechtsvorschriften Allgemeine rechtliche Kriterien 11/21
12 III. Anforderung an die Bewerbung Anforderungen an die Bewerber : Bestenauslese unter Beachtung der systematisierten Förderfähigkeitsprüfung Zeitliche Förderfähigkeit Räumliche Förderfähigkeit Inhaltliche Förderfähigkeit Erfüllung der Zielvorgaben OP EFRE NRW OP + EFRE RRLNRW Spezifische Projektauswahlkriterien Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben Qualität und Wirtschaftlichkeit von Projekten 12/21
13 IV. Kriterien bei der Bewerbung Die integrierten Konzepte müssen gemäß Art. 7.1 der VO 1301/2013 die wirtschaftlichen, ökologischen, klimatischen, demographischen und sozialen Herausforderungen für die Kommune beschreiben. Die Handlungskonzepte müssen Investitionsprioritäten aus mindestens zwei thematischen Zielen umfassen. Die eingereichten integrierten Handlungskonzepte und die darin enthaltenen Projekte werden durch ein Gutachtergremium an Hand transparenter Kriterien bewertet und ggf. zur Förderung empfohlen. (OP EFRE NRW) Der Aufruf Starke Quartiere, starke Menschen konkretisiert die Anforderungen an die integrierten Konzepte und Projekte und legt folgende wesentlichen Auswahlkriterien fest: Beitrag der ausgewählten Maßnahmen zum Ziel der Prävention Beitrag zur Integration benachteiligter Gruppen, Beitrag zur Belebung der lokalen Ökonomie und Beitrag zur Verbesserung der Umweltsituation sein. 13/21
14 IV. Kriterien bei der Bewerbung 14/21
15 IV. Kriterien bei der Bewerbung Kriterien an das integrierte Handlungskonzept 1. Gebietsauswahl anhand von Indikatoren Erforderlich ist die Auswahl des Gebietes durch die Kommune anhand eines stadtweiten Vergleichs sozialstatistischer Indikatoren, die geeignet sind, die spezifische Problemlage des Gebietes zu beschreiben (Ziff. 2.1 des Aufrufs). 2. Integrierte Handlungskonzepte Die örtlichen Interventionen müssen Teil von ganzheitlichen integrierten Handlungs- bzw. Entwicklungskonzepten sein, die vom Rat der Stadt beschlossen worden sind. Die Integrierten Konzepte sollen folgende Aspekte enthalten (Ziff. 2.2 des Aufrufs): Bestandsanalyse (Stärken-Schwächen-Analyse) und angepasste Handlungsstrategie mit entsprechenden Entwicklungszielen Konkrete Handlungsprioritäten und Maßnahmen (mindestens ein Projekt, das dem spezifischen Ziel 12 oder 13 entspricht und ein Projekt, das dem spezifischen Ziel 11 entspricht) Kosten- und Finanzierungsplanung Beachtung der Querschnittsziele Nachhaltigkeit, Nichtdiskriminierung und Gleichstellung von Männern und Frauen Geeignete Umsetzungsstrukturen Beschreibung zivilgesellschaftlichen Engagements Darstellung voraussichtlicher privater Investitionen Beschreibung des Monitorings Aussagen zur Verstetigung und ggf. Aussagen zu Projekten, die kreditwirtschaftlich finanziert werden sollen 15/21
16 IV. Kriterien bei der Bewerbung Kriterien an die Umsetzungsprojekte - Beitrag zu den maßnahmenspezifischen Zielen und Querschnittszielen der OP EFRE NRW und ESF NRW (auch: Auswahlkriterien des OP EFRE NRW, Zielgruppe und Zuwendungsempfänger)Nachweis des besonderen Handlungsbedarfs - Qualität des integrierten Handlungs- bzw. Entwicklungskonzeptes - Förderrechtliche Kriterien (u. a. grundsätzliche Förderfähigkeit im Rahmen des EFRE und ESF, Finanzierungskonzept) BEACHTE: Zur Auswahl der Umsetzungsprojekte ist ein Abkommen zwischen den Kommunen als Antragsteller/Bewerber und der Verwaltungsbehörde EFRE (MWEIMH) erforderlich ( Zwischengeschaltete Stelle light ) 16/21
17 IV. Kriterien bei der Bewerbung Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung/Prävention ( Mischachse ) (Prioritätsachse 4) Spezifisches Ziel 11: Früh ansetzende Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien Verbesserung der Integration benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen in Arbeit, Bildung und in die Gemeinschaft zu unterstützende Maßnahmen Verbesserung des öffentlichen Raums/ Wohnumfelds Belebung der örtlichen Wirtschaft 17/21
18 IV. Kriterien bei der Bewerbung Beispiel: Maßnahme (1.) Verbesserung der Integration benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen in Arbeit, Bildung und in die Gemeinschaft (Spez. Ziel 11) Früh ansetzende Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien Zielerreichung Mögliche Vorhaben Primäre Zielgruppe Bedarfsgerechte und qualifizierte Bildungs- und Betreuungsangebote; Erreichen von Kindern und Jugendlichen und deren Familien nach dem Prinzip früh handeln, gezielt fördern und ganzheitlich unterstützen ; Modellhafter Aus- und Aufbau (investive und ergänzende Maßnahme) von Gemeinbedarfseinrichtungen in sozial benachteiligten Stadtteilen (z.b. als Anlaufstelle für Eltern-/Gesundheitsberatung und zur Unterstützung bei schulischen oder berufseinstiegsbedingten Problemen) Bewohnerinnen und Bewohner der benachteiligten Gebiete, lokale Wirtschaft und lokale Akteure Primäre Zuwendungsempfänger Kommunen und kommunale Eigenbetriebe, öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereine 18/21
19 IV. Kriterien bei der Bewerbung Spezifisches Ziel 12: Grüne Infrastruktur Ökologische Revitalisierung von Quartieren, Städten und Stadtumlandgebieten zu unterstützende Maßnahmen Naturerlebnisse und Naturschutzbildungsprogram me Schutz und Wiederherstellung von Freiräumen 19/21
20 IV. Kriterien bei der Bewerbung Spezifisches Ziel 13: Nutzbarmachung von Brachen und leerstehenden Gebäuden Entwicklung und Aufbereitung von Brachund Konversionsflächen zu stadtentwicklungspolitischen bzw. ökologischen Zwecken zu unterstützende Maßnahmen Beseitigung von Hemmnissen für die Stadtentwicklung Beseitigung von Hemmnissen für ökologische Ziele 20/21
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Linda Lemloh Bezirksregierung Münster Dezernat 34 EU-Förderung Europäischer Sozialfonds und Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, regionale Wirtschaftsförderung, INTERREG - Domplatz Münster Tel.: 0251 / Fax.: 0251 / linda.lemloh@bezreg-muenster.nrw.de Benedikt Große Hüttmann Bezirksregierung Arnsberg Dezernat Städtebauförderung Seibertzstr Arnsberg Telefon: Telefax: benedikt.grossehuettmann@bra.nrw.de 21/21
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