Information für die Eltern der Vierjährigen
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- Marie Wolf
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Information für die Eltern der Vierjährigen
2 Informationen über die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Kindertageseinrichtung Informationen zum Sprachstand Informationen zum Schulanfang Beratungsangebote Gelegenheit zum Gespräch und zur Klärung von Fragen
3 ELTERNHAUS GRUNDSCHULE KIND KINDERGARTEN Kinder profitieren, wenn alle Aktivitäten gut ineinander greifen!
4 36 Vorschulische Beratung und Förderung (1)Der Schulträger lädt gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Tageseinrichtungen für Kinder und der Grundschulen die Eltern, deren Kinder in zwei Jahren eingeschult werden, zu einer Informationsveranstaltung ein, in der die Eltern über vorschulische Fördermöglichkeiten beraten werden.
5 Das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (Kibiz) formuliert einen eigenständigen Bildungsauftrag für die Tageseinrichtungen. Das Schulgesetz NRW formuliert den Bildungsauftrag für die Schule. Die verschiedenen Träger von Tageseinrichtungen und die Ministerien für Schule, Jugend und Kinder haben zudem eine gemeinsame Bildungsvereinbarung unterzeichnet.
6 Kindertageseinrichtung als erste Bildungsinstitution Die Kindertageseinrichtung führt die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Eltern ergänzend und begleitend weiter. Bildung in der Kita ist mehr als Aneignung von Wissen und Fertigkeiten In der Kita wird Ihr Kind in allen Bereichen seiner Persönlichkeit gefördert Ihr Kind wird auf künftige Lebens und Lernaufgaben vorbereitet
7 Bereitstellung geeigneter Materialien Herausforderung schaffen Individuelle Förderangebote Abwechslungsreiche Raumgestaltung Grundlage sind tragfähige Beziehungen, Geborgenheit und gegenseitige Wertschätzung
8 Wir können Ich-Stärken fördern, indem wir den Kindern etwas zutrauen und zumuten. wir Rituale schaffen und sie gemeinsam einhalten. wir den Kindern Zeit in die eigene Verantwortung geben (keine Terminvorgabe).
9 Wir können den Umgang mit anderen fördern, indem Kinder miteinander handeln und gemeinsam Dinge erleben. wir ihnen den Umgang mit anderen Kindern ermöglichen. sie erfahren zu gewinnen, aber auch zu verlieren.
10 Wir können Lernen und Leisten fördern, indem wir Kinder für Sachen begeistern und Herausforderungen schaffen wir ein Kind etwas ausprobieren lassen. wir Auseinandersetzungen aushalten und Ergebnisse angemessen würdigen.
11 Wir können Zählen, Mengen erfassen und vergleichen fördern, indem Kinder Umweltdinge zählen. Kinder den Tisch decken (Anzahl von Tassen, Untertassen, Messer, Löffel). Würfelspiele gespielt werden.
12 Wir können die Zeitorientierung fördern, indem wir Abläufe und Planungen mit den Kindern besprechen. wir den Tages-, Monats und Jahresablauf gemeinsam einteilen. vielfältige Kontakte mit anderen Generationen gepflegt werden.
13 Wir können Umwelterfahrungen fördern, indem wir gemeinsam Ausflüge machen. die Kinder die direkte Umwelt wahrnehmen und wir sie ihnen erklären. wir die Kinder am eigenen Alltag teilnehmen lassen.
14 Wir können die Bewegungsfähigkeit fördern, indem Kinder matschen und im Sand spielen können. Kinder eigene Möglichkeiten und Grenzen ausprobieren. wir Kindern Wege zumuten. wir durch Fordern fördern.
15 Wir können die Geschicklichkeit fördern, indem Kinder malen und basteln. Kinder werken. Kinder bei häuslichen Tätigkeiten helfen.
16 Wir können die Sprechfähigkeit fördern, indem wir Sprechanlässe schaffen und zum Sprechen ermutigen. wir Kinder ausreden lassen und ihnen gut zuhören. wir mit Kindern in ganzen Sätzen sprechen.
17 Die Sprache erschließt dem Kind die Welt, in der es lebt. Frühe Erkenntnisse und Feststellungen sind Grundlage für eine Sprachförderung. Sprachförderung ist bereits im Rahmen des ganzheitlichen Ansatzes im Programm der Tageseinrichtung verankert. Eine flächendeckende Sprachstandserhebung für alle Kinder ist im Schulgesetz verankert.
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20 Stufe 1 Durchführung der Tests Besuch im Zoo in der Zeit vom bis in den Kindertageseinrichtungen/Schulen Am Ende der ersten Stufe ordnet die Lehrkraft nach gemeinsamer Beratung mit der Erzieherin/dem Erzieher und mit Hilfe der Entscheidungsmatrix die Kinder folgenden Fallgruppen zu:
21 Kinder, die bereits so viele Punkte erreichen, dass deutlich wird, dass sie keine zusätzliche Sprachförderung benötigen: Für sie ist die Sprachstandsfeststellung beendet! Kinder, die in einem Punktbereich liegen, bei dem noch keine definitive Aussage zur Sprachentwicklung getroffen werden kann: Diese Kinder nehmen am Test der Stufe 2 teil! Kinder, die so wenige Punkte erreichen, dass bereits die erste Stufe der Sprachstandsfeststellung eine zusätzliche Sprachförderung nahe legt: Für sie ist die Sprachstandsfeststellung ebenfalls beendet, unter der Voraussetzung, dass die Erzieherin / der Erzieher dieser Einschätzung zustimmen! Sprachförderbedarf wird verbindlich festgestellt!
22 Stufe 2 Es werden eingeladen alle Kinder, deren Sprachentwicklung im Rahmen der ersten Stufe nicht eindeutig feststellbar war alle Kinder, die nicht an Stufe1teilgenommen haben auf Wunsch der Erziehungsberechtigten Die beteiligten Grundschulen laden im Auftrag des Schulamtes die Kinder zur 2.Stufe schriftlich ein. Sie können die Kinder in ihre Schule einladen oder die zweite Stufe wenn die KITA einverstanden ist auch dort durchführen. Terminänderungen sind nur aus zwingenden Gründen möglich.
23 Besuch im Pfiffikus-Haus ist ein Einzeltest (circa 20-25Minuten) Durchführung des Tests in der Zeit vom Kinder, die zu dem vorgegebenen Termin nicht erscheinen, werden durch das Schulamt zu einem zweiten Termin eingeladen. Die Erziehungsberechtigten werden über das Ergebnis der ersten wie auch der zweiten Sprachstandsfeststellung unmittelbar, schriftlich, in Form des Ergebnisbogens informiert. (parallel auch das Schulamt)
24 Falls das Kind noch keine Kindertageseinrichtung besucht, werden Sie gebeten, ihr Kind in einer KITA anzumelden und dem Schulamt mitzuteilen, dass Sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung angemeldet haben. Kinder, bei denen Sprachförderbedarf festgestellt wurde und die weiterhin keine KITA besuchen, werden vom Schulamt durch begründeten Bescheid zur Teilnahme an einem vorschulischen Sprachförderkurs verpflichtet. Die zusätzliche Sprachförderung erfolgt in der KITA. Sie ist in die grundständige Sprachförderung, die Teil des Bildungsauftrages ist, eingebettet.. Hinweise für die Förderung (Ergebnisbögen) sind der Tageseinrichtung vorzulegen
25 Individuelle Förderung aller Kinder in ihrer Persönlichkeit Hinführung zu systematischem Lernen Aufbauend auf den Elementarbereich Erhaltung und Weiterführung ihrer Lernfreude Vermittlung grundlegender Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen
26 Bewegung (Geschicklichkeit) Wahrnehmung (sehen, hören, orientieren) Sprache (sprechen, hören, zuhören, verstehen, anwenden) Mathematik (zählen, Mengen erfassen, vergleichen) Umgang mit anderen (Kooperationsfähigkeit) Lernen und leisten (Begeisterung, Herausforderung) Umwelterfahrung ) Selbstständigkeit Selbstbestimmung Selbstbewusstsein
27 35 Abs. 1 Schulgesetz NRW (1)Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
28 Ihr Kind ist im Zeitraum bis geboren: Schulpflicht beginnt zum Schuljahr 2016/2017 Vorzeitige Einschulung, wenn körperliche und geistige Voraussetzung vorhanden und das soziale Verhalten ausreichend entwickelt ist (Rücksprache mit der KITA) Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleitung. Vorzeitig eingeschulte Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig
29 Sie können bei der Grundschule Ihrer Wahl anmelden. Die Schule kann im Rahmen der festgelegten Kapazitäten aufnehmen. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, weist sie unter Berücksichtigung festgelegter Kriterien ab. Infotage in den Grundschulen Anmeldetermine bis 15. November Schulärztliche Untersuchung Einschulungsparcours
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31 Suchen Sie Unterstützung, die für Sie und Ihr Kind hilfreich ist? Sie sind auf der Suche nach passenden Fördermöglichkeiten für Ihr Kind?
32 Auffälligkeiten in der kindlichen Entwicklung können in verschiedenen Bereichen liegen: Sprache Hören Sehen Motorik/Bewegung Verhalten Lernen
33 Beratung von Familien und Mitarbeiter/innen der Institutionen Unterstützende Begleitung von Familien
34 Eine frühzeitige und bestmögliche Förderung von entwicklungsverzögerten und/oder behinderten Kindern.
35 Gesprächsangebote für Eltern Informationsangebote Hilfen bei Kontakten zu Ärzten, Therapeuten und Einrichtungen Begleitung des Entwicklungsprozesses des Kindes
36 Persönliche Gesprächstermine nach telefonischer Vereinbarung! Wir nehmen uns gerne Zeit für ein Gespräch mit Ihnen! Dagmar Hillen Monika Widlok-Dröge Martinusschule Halestraße 7, Kaarst 02131/532284
37 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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