Erfahrungen mit der Einführung von Energiemanagementsystemen

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1 Erfahrungen mit der Einführung von Energiemanagementsystemen DIN EN ISO Rahmenbedingungen und Anforderungen Gerd Marx, EnergieAgentur.NRW Energiemanagement: Erfahrungsbericht aus der Praxis Daniel Herold, Hagener Feinstahl GmbH Information, Beratung, Qualifizierung: Angebote der IHK Stefan vom Schemm, SIHK zu Hagen

2 mod.eem modulares EnergieEffizienzModell Stufenförmige Einführung von Energiemanagementsystemen in Unternehmen Ein Pilotprojekt der EnergieAgentur.NRW

3 Unternehmen des produzierenden Gewerbes Strom- und Energiesteuern Wie die Steuerbelastungen reduziert werden können 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 3

4 Sachstand Bestehende Sonderregelungen für die Wirtschaft Die Sonderregelungen für Unternehmen bestehen aus drei Elementen: Allgemeine Steuerbegünstigungen: Für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sind die Steuersätze für Strom und Heizstoffe auf 75 Prozent der Regelsteuersätze ermäßigt. Spitzenausgleich: Unternehmen des Produzierenden Gewerbes haben Anspruch auf den sogenannten Spitzenausgleich (Ausgleich des Saldos zwischen Entlastung durch Senkung der Rentenversicherungsbeiträge und Belastung durch Ökosteuern). 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 4

5 Steuerbefreiung für bestimmte energieintensive Prozesse und Verfahren: Bei Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sind bestimmte energieintensive Prozesse vollständig von der Steuer befreit (z.b. in der Glas-, Keramik-, Zement-, Kalk- und metallverarbeitenden Industrie). 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 5

6 Der Bundesrat in seiner Sitzung am neben der Fortführung des Spitzenausgleichs auch das Beitragssatzgesetz 2013 gebilligt hat. Damit kann die vom Bundestag beschlossene Absenkung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung von 19,6 auf 18,9 Prozent zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Gemäß 10 Abs. 2 Satz 2 StromStG bzw. 55 Absatz 2 Satz 2 EnergieStG hat diese Anpassung Auswirkungen auf die Berechnung des Entlastungsvolumens im Rahmen des sog. Spitzenausgleichs. Anstelle der juristischen Fiktion der Absenkung des Rentenversicherungsbeitrags von 20,3 auf 19,5 Prozent ist dann in 2013 der niedrigere Beitragssatz von 18,9 Prozent anzuwenden. 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 6

7 Spitzenausgleich ab bedarf folgender Voraussetzungen Zusammenfassung Nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestages wird der Spitzenausgleich ab 2013 an die Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS) oder EMAS geknüpft. Ab dem Jahr 2015 zudem an die Reduzierung der Energieintensität, basierend auf festgelegten, jährlichen Zielwerten (Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft). Für Unternehmen werden Zertifizierungen nach DIN EN ISO notwendig, für Unternehmen gemäß KMU-Definition hingegen werden alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz z.b. Energieaudit EN oder vergleichbare unbürokratische Maßnahmen ausreichend sein. Einführungsphase in den Jahren 2013 und 2014 Zertifizierung in 2015 Reduzierung der Energieintensität ab März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 7

8 KMU-Definition EU-Kriterien für die Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU): Mitarbeiter < 250 und Jahresumsatz < 50 Mio. oder Jahresbilanzsumme < 43 Mio. Kontrolle von weniger als 25 % der Anteile des Kapitals oder der Stimmrechte durch Nicht-KMU oder öffentliche Stellen 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 8

9 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 9

10 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 10

11 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 11

12 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 12

13 Energieproduktivität und Energieintensität - Definition Hintergrund - Die Energieproduktivität ist ein Maß dafür, wie viel Euro wirtschaftlicher Leistung pro Einheit Primärenergie erzeugt wird. Höhere Energieproduktivität durch intelligentere und damit effizientere Nutzung von Energie bedeutet weniger Energieverbrauch und weniger CO 2 -Ausstoß. - Die Energieintensität einer Volkswirtschaft also der Kehrwert der Energieproduktivität - beschreibt deren effizienten Umgang mit Energie. - Sie drückt aus, wie viel Einheiten an Primärenergie notwendig sind, um eine Geldeinheit des Bruttoinlandprodukts herzustellen. Damit gibt sie einen Hinweis darauf, ob das Bruttoinlandsprodukt mit einem gleich bleibenden oder sinkenden Einsatz von Primärenergie erzielt wird. Quelle siehe 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 13

14 1 kwh = 3,6 MJ 1 MJ = 0,3 kwh 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 14

15 EEG 2012 Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen gemäß 40 ff. EEG 2012

16 EEG 2012 Ziele und Bewertung Durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634, s. Anhang), das am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wird das EEG 2009 zum 1. Januar 2012 geändert (EEG 2012). Die im Energiekonzept vom 28. September 2010 verankerten Ausbauziele im Stromsektor werden im EEG verankert. Demnach soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch spätestens 2020 mindestens 35 % betragen sollen es 50 %, % und % sein. Mit einem klaren Zielpfad wird allen Akteuren eine langfristige Perspektive aufgezeigt und damit die erforderliche Planungssicherheit geschaffen. 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 16

17 Besondere Ausgleichsregelung gemäß 40 ff. EEG für stromintensive Unternehmen Die EEG-Umlage für nicht privilegierten Letztverbraucherabsatz beträgt für das Jahr ,277 ct/kwh (2012 3,59 ct/kwh / ,53 ct/kwh / ,047 ct/kwh*). Das EEG enthält eine besondere Ausgleichsregelung, welche neben Schienenbahnen insbesondere für stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes eine reduzierte EEG-Umlage bei Vorliegen bestimmter Tatbestände vorsieht. Für Strom, der unter die besondere Ausgleichsregelung nach 40 ff. EEG fällt, kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die EEG-Umlage gemäß 6 Abs. 1 Nr. 1 AusglMechV auf 0,05 ct/kwh begrenzen. 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 17

18 Besondere Ausgleichsregelung gemäß 40 ff. EEG für stromintensive Unternehmen Stromverbrauch größer 1 GWh/a Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens größer 14 Prozent Ab 2012 müssen energieintensive Unternehmen gemäß 41 Abs.1 Nr.2 EEG nachweisen, dass eine Zertifizierung erfolgt ist, mit der der Energieverbrauch und die Potentiale zur Verminderung des Energieverbrauchs erhoben und bewertet worden sind; dies gilt nicht für Unternehmen mit einem Stromverbrauch von unter 10 Gigawattstunden. Antragsstellung für Unternehmen ab Antragsjahr 2012: Nachweis durch die Existenz eines Umwelt- und Energiemanagementsystems (EMAS oder DIN EN / DIN EN ISO 50001:2011). 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 18

19 Besondere Ausgleichsregelung gemäß 40 ff. EEG für stromintensive Unternehmen Unternehmen, die als Unternehmen weniger als 10 GWh verbraucht haben, benötigen keine Zertifizierung. Dies bedeutet aber umgekehrt, daß Unternehmen, die zwar weniger als 10 GWh pro Abnahmestelle verbraucht haben, als Unternehmen jedoch insgesamt mehr als 10 GWh, eine Zertifizierung benötigen. Abschnitt 3. enthält eine Übergangsregelung, die zwar die Grundsatzregelung für die Antragstellung ab 2012 nicht beseitigt, jedoch eine großzügige Übergangsregelung für den Nachweis der Zertifizierung für die Antragstellung 2012 enthält. Antragsstellung für Unternehmen im Antragsjahr 2013: Nachweis einzig durch die Existenz eines Umwelt- und Energiemanagementsystems (EMAS oder DIN EN ISO 50001:2011) möglich. 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 19

20 Besondere Ausgleichsregelung gemäß 40 ff. EEG für stromintensive Unternehmen 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 20

21 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 21

22 Auswirkungen der Gesetzesnovellierung 40 ff. EEG für stromintensive Unternehmen in 2012 Fall 1: Relation Stromkosten zu Bruttowertschöpfung > oder = 20% und Stromverbrauch an der Abnahmestelle > oder = 100 GWh; der Begrenzungssatz gilt ab der ersten bezogenen kwh ( 40 Abs.3 Nr.2). Beispiel: 132 GWh x 0,05 Cent/kWh = Euro (somit unverändert) Fall 2: Relation Stromkosten zu Bruttowertschöpfung > 14% und Stromverbrauch an der Abnahmestelle > 1 GWh; der Begrenzungssatz gilt wie folgt ( 40 Abs. 3 Nr.1 a bis d). Keine Begrenzung der EEG-Umlage 2012 bis 1 GWh (3,59 ct/kwh) 10% Begrenzung der EEG-Umlage über 1 bis einschließlich 10 GWh (0,359 ct/kwh) 1% Begrenzung der EEG-Umlage über 10 bis einschließlich 100 GWh (0,0359 ct/kwh) > 100 GWh Begrenzte EEG-Umlage 2012 in Höhe von 0,05 ct/kwh 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 22 *2012

23 Auswirkungen der Gesetzesnovellierung 40 ff. EEG für stromintensive Unternehmen in 2012 Beispiel zu Fall 2: 72 GWh bis 1 GWh: 1 GWh x 3,59 ct/kwh = Euro 1 bis einschließlich 10 GWh: 9 GWh x 0,359 ct/kwh = Euro 10 bis einschließlich 100 GWh: 62 GWh x 0,0359 ct/kwh = Euro Summe: Euro Monetärer Vorteil gegenüber 2011: Euro 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 23

24 Auswirkungen der Gesetzesnovellierung 40 ff. EEG für stromintensive Unternehmen in 2012 Beispiel zu Fall 2: 15 GWh bis 1 GWh: 1 GWh x 3,59 ct/kwh = Euro 1 bis einschließlich 10 GWh: 9 GWh x 0,359 ct/kwh = Euro 10 bis einschließlich 100 GWh: 5 GWh x 0,0359 ct/kwh = Euro Summe: Euro Monetärer Nachteil gegenüber 2011: Euro 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 24

25 Auswirkungen der Gesetzesnovellierung 40 ff. EEG für stromintensive Unternehmen in 2012 Zusammenfassend: Bei Zugrundelegung einer Relation der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens von 14% wird bei Unternehmen, die einen Stromverbrauch bis zu 10 GWh haben, es zu einem monetären Vorteil kommen. Dagegen wird es bei Unternehmen, die einen Stromverbrauch von 10 bis 17,5 GWh haben, zu einem monetären Nachteil kommen. Unternehmen mit einer Stromverbrauchsmenge größer 17,5 GWh werden wiederum einen monetären Vorteil verzeichnen können. Wie empfehlen vor dem Hintergrund der Herabsetzung des Schwellenwertes von 10 auf 1 GWh, die Relation der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung des Unternehmens erneut zu prüfen! 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 25

26 Hintergrund Anforderungen DIN EN ISO 50001:2011 Diese Norm beschreibt die Anforderungen an ein Energiemanagement-system (EnMS), welches ein Unternehmen in die Lage versetzt, seine energetische Leistung durch einen systematischen Ansatz kontinuierlich zu verbessern und dabei gesetzliche Anforderungen, sowie anderweitige Verpflichtungen für die Organisation zu berücksichtigen. Einbeziehung der Erfahrungen aus EMAS, ISO 14001, ISO 9001 sowie aus dem Emissionshandel zum Aufbau 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 26

27 Sachstand Einführung von Energiemanagementsystemen Betriebliches Energiemanagement befasst sich mit der kostengünstigen Beschaffung betriebssicheren Bereitstellung in bedarfsgerechter Form rationellen und umweltschonenden Verwendung des Produktionsfaktors Energie Initiativen zur rationellen Energieverwendung in der Industrie sind in der Regel auch mit einer Reduzierung des CO 2 -Ausstoßes verbunden. 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 27

28 Sachstand Das Aufgabenspektrum eines EnMS geht in der betrieblichen Praxis weit über technische Optimierungen hinaus und umfasst u.a. folgende Aufgaben: die schrittweise Organisation betriebsorganisatorischer Verbesserungen, die kommunikationsintensive Einbeziehung von Nutzerinnen und Nutzern, die Koordination und Moderation eines abgestimmten Vorgehens zwischen unterschiedlichen Abteilungen wie Betriebstechnik, Beschaffungswesen und Gebäudemanagement. 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 28

29 mod.eem Pilotprojekt zur stufenförmigen Einführung von EnMS in Unternehmen Initiative des BMU, des MKULNV NRW und der EnergieAgentur.NRW Das mod.eem ist als Pilotprojekt für eine Dauer von drei Jahren ausgelegt. Ziel ist die bundesweite Anwendung dieses Systems. Die Struktur des mod.eem orientiert sich in Abhängigkeit von möglicherweise bereits vorhandenen Systemen an der DIN EN ISO bzw. Energieaudits gemäß DIN EN mod.eem schafft Transparenz bezüglich Ausgangslage, Umsetzungsgrad und Zielerreichung unternehmerischer Aktivitäten im Energiesektor. Das mod.eem dient als digitaler Leitfaden zur Einführung eines stufenförmigen EnMS Damit schafft mod.eem die Vorrausetzungen für zukünftige Strom- und Energiesteuerermäßigungen sowie für die Besondere Ausgleichsregelung gemäß 40 ff. EEG 2012 für stromintensive Unternehmen 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 29

30 Energiemanagement in der Praxis 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 30

31 Gründungsjahr Mitarbeiter Umsatz p. a. ca t Hochlegierter Edelstahldraht: nichtrostender, säure- und hitzebeständiger Edelstahl Abmessungsbereich: 0,20 mm bis 15,00 mm Ripinox Profildraht 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 32

32 DIN EN ISO 50001: Kontinuierliche Verbesserung Energiepolitik Die Struktur der ISO entspricht im Aufbau der Struktur der: Management- Review Energieplanung Einführung und Umsetzung ISO 9001 (Qualitätsmanagement) ISO (Umweltmanagement) Kernziel: kontinuierliche Verbesserung Kontrolle Überwachung, Messung und Analyse der energiebezogenen Leistung des Managementsystem an sich Interne Auditierung des EnMS Nichtkonformitäten, Korrekturen, Korrekturund Vorbeugungsmaßnahmen 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 33

33 Verantwortung des Management (Anforderungspunkt 4.2) Verantwortung des Topmanagement (Anforderungspunkt 4.2.1) Energiemanagementbeauftragten sowie Energiemanagement- Team benennen Energiepolitik Anwendungsbereiche und Bilanzgrenzen festlegen Energieziele und Energiekennzahlen festlegen Bereitstellung von Ressourcen ( Schulungen, Personal, Finanzen) Bedeutung des Energiemanagement in der Organisation kommunizieren Berücksichtigung der energiebezogenen Leistungen bei der langfristigen Planung 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 34

34 Verantwortung des Management (Anforderungspunkt 4.2) Verantwortung des Managementbeauftragtem sowie dem Energiemanagement- Team (Anforderungspunkt 4.2.2) Sicherstellung der Normkonformität des Energiemanagement Managementbeauftragter: verantwortlich für die operative Umsetzung des EnMS berichtet an das Top Management leitet das Energieteam Fachliches und technisches Wissen zu betrieblichen Abläufen und Energie nötig Durch eine sinnvolle Verteilung der Mitglieder des Energieteams, kann die energiebezogenen Leistung in den verschiedenen Bereichen der Organisation optimal umgesetzt werden. 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 35

35 Energieplanung (Anforderungspunkt 4.4) Eingabeparameter für die Planung ( Ist-Zustand) Energetische Bewertung (4.4.3) Ergebnisse der Planung Aktuelle Energiearten Energieeinsatz Energieverbraucher Relevante Aktionen der Organisation mit Auswirkungen auf den Energieeinsatz Weiter Variablen Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs Ermittlung der Bereiche mit wesentlichem Energieeinsatz und wesentlichem Energieverbrauch Ermittlung von Möglichkeiten für die Verbesserung der energiebezogenen Leistung Energetische Ausgangsbasis ( 4.4.4) Aktionspläne (4.4.6) strategische und operative Energieziele ( 4.4.6) Energieleistungskennzahlen (4.4.5) Einhaltung relevanter rechtlicher und anderer Vorschriften (4.4.2) 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 36

36 Einführung und Umsetzung (Anforderungspunkt 4.5) Fähigkeiten, Schulung und Bewusstsein (4.5.2) Kommunikation (4.5.3) Dokumentation und Lenkung der Dokumente (4.5.4) Ablauflenkung (4.5.5) Auslegung (4.5.6) Jeder Anforderungspunkt wird bei der Zertifizierung geprüft. Dokumentationsanforderungen sind in der Norm benannt. (Dokumentenbeispiele zum Download bei Modeem) Änderungen bei der energiebezogenen Leistung durch Verbesserungsmöglichkeiten müssen Berücksichtigt werden! Beschaffung (4.5.7) 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 37

37 Überprüfung (Anforderungspunkt 4.6) Überwachung, Messung und Analyse (4.6.1) wesentliche Energieeinsatzbereiche Energiekennzahlen Wirksamkeit der Aktionspläne Energieziele aktueller und geplanter Energieverbrauch Bewertung der Einhaltung rechtlicher und anderer Vorschriften (4.6.2) Interne Auditierung des EnMS (4.6.2) Korrektur, Nichtkonformitäten, Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen ( 4.6.4) Lenkung von Aufzeichnungen ( 4.6.5) 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 38

38 Vorteile für den Betrieb durch Einführung eines EnMS Identifizierung von Optimierungspotential im Unternehmen Spürbare Einsparungen von Kosten durch Energieeffizienz Projekte: Optimierung der Beleuchtung energieeffiziente Anlagentechnik Wärmerückgewinnung Druckluftsystem optimieren. 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 39

39 Vorteile für den Betrieb durch Einführung eines EnMS Strombedarf der Heizstäbe kwh/a Nutzbares Wärmeangebot kwh/a Anschaffungskosten ca Ersparnis kwh/a Vermiedenes CO kg/a Amortisation 1,5 Jahren 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 40

40 Information, Beratung, Qualifizierung - Angebote der IHK 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 41

41 Information: Veranstaltungen 11. April: Strukturierte Energiebeschaffung IHK Siegen Alternative Einkaufsstrategien für Unternehmen 18. April: Energiedatenmanagement IHK Siegen Neue Voraussetzungen beim Spitzenausgleich, Energiemanagementsysteme 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 42

42 Beratung: Individuell im Unternehmen - Einstiegsberatung - Identifizierung der Einsparpotentiale - Tipps zur Ökosteuer Erstattung - Neuerungen bei der EEG Umlage - Fördermittelberatung - Ansprechpartner und weitere Informationsquellen - Kostenlos und unabhängig! 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 43

43 Qualifizierung: EnergieManager (IHK) Ausbildung von Fachkräften im Unternehmen Inhalte: Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO Qualifizierung zum Internen Auditor Effizienzmaßnahmen für alle relevanten Querschnittstechnologien Praxisnahe Projektarbeit 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 44

44 Qualifizierung: EnergieManager (IHK) Erfolgreiche Bilanz der Projektarbeiten seit 2009: 71 Experten qualifiziert /a Einsparung 2,2 Jahre Amortisation > 80% Umsetzungswahrscheinlichkeit Nächster Lehrgang: Start: 26. April 2013 Kosten: (Letztmalig Förderung 1/3 möglich!) 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 45

45 Projektarbeit Beispiel 1 Beispiel Beleuchtung: Weniger ist mehr Austausch und Tageslicht abhängige Schaltung Investition Einsparung /a Amortisation 1,78 a 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 46

46 Projektarbeit Beispiel 2 Beispiel Druckluft: Keine Energie verschwenden! Installation einer Wärmerückgewinnung zur Heizungsunterstützung Investition Einsparung /a Amortisation 2,0 a 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 47

47 Projektarbeit Beispiel 3 Beispiel Kraft-Wärme-Kopplung: Neue Technik sinnvoll einsetzen! Einsatz eines BHKW zur Strom und Wärmeerzeugung für die Produktion Investition Einsparung /a Amortisation 1,5 a 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 48

48 Projektarbeit Beispiel 4 Beispiel elektrische Antriebe: Einfach mal messen! Umstellung von Dauer- auf Taktbetrieb Investition 400 Einsparung /a Amortisation unter 1 Monat! 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 49

49 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt: Gerd Marx Daniel Herold Stefan vom Schemm EnergieAgentur.NRW Hagener Feinstahl GmbH SIHK zu Hagen 6. März 2013 Gerd Marx, Daniel Herold, Stefan vom Schemm 50

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