Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung: Die GEMA Aufgaben und Arbeit einer musikalischen Verwertungsgesellschaft

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1 Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung: Die GEMA Aufgaben und Arbeit einer musikalischen Verwertungsgesellschaft GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 1

2 Gliederung 1. Aufgaben der GEMA 2. GEMA-Mitgliedschaft 3. Lizenzierung und Inkasso 4. Gesamtverträge 5. Information zur Tariflinearisierung ab GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 2

3 1. Aufgaben der GEMA GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 3

4 Begriff: GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Rechtliche Form wirtschaftlicher Verein kraft staatlicher Verleihung Satzung 2 Ziff. 1.: Zweck des Vereins - Schutz des Urhebers - Wahrnehmung seiner Rechte Kontrolle unterliegt der Staatsaufsicht durch - Deutsche Patent- und Markenamt - Kartellaufsicht durch das Deutsche Kartellamt GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 4

5 Rechte des Urhebers nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG): das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten ( 15 I UrhG) bzw. in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben ( 15 II UrhG) das Recht auf eine angemessene Vergütung ( 11 UrhG) für jede Nutzung seiner Werke GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 5

6 Formen der Rechtewahrnehmung Individuelle Wahrnehmung der Rechte = durch den Rechteinhaber selbst Kollektive Wahrnehmung der Rechte = durch die GEMA GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 6

7 Zahlen und Fakten (2012) über Mitglieder über 2 Millionen Berechtigte aus dem Ausland (Gegenseitigkeitsverträge) insgesamt ca. 6 Millionen geschützte Werke etwa Mitarbeiter 820,2 Mio. EUR Gesamtertrag 15,6 % Kostensatz GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 7

8 2. GEMA-Mitgliedschaft GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 8

9 Mitglieder der GEMA sind: Komponisten Textdichter Musikverleger Rechtsnachfolger Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Andere Inhaber von Urheberrechten und Leistungsschutzrechten (z.b. Interpreten, Musikwissenschaftler, Herausgeber) müssen Mitglieder anderer, jeweils zuständiger Urheberrechtsgesellschaften werden (z.b. GVL, VG Wort) GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 9

10 3. Lizenzierung und Inkasso GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 10

11 Lizenzbereiche der GEMA-Bezirksdirektionen Aufführung (Live-Musik) Wiedergabe von Ton- und Bildtonträgern Wiedergabe von Funksendungen Filmvorführungen Weiterleitung von Musik Vermieten und Verleihen von bespielten Tonträgern und Bildtonträgern Musik auf Internetseiten GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 11

12 Inkassorechte für andere Verwertungsgesellschaften GVL Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten - z.b. DJ Party VG WORT Verwertungsgesellschaft WORT - z.b. Radio- / Fernsehwiedergabe VG Media - z.b. Weiterleitung Hotelzimmer ZWF Zentralstelle für die Weiterleitung von Fernsehsendungen - z.b. Weiterleitung Hotelzimmer GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 12

13 Anmeldung von Veranstaltungen Anmeldung muss vor Stattfinden erfolgen: keine feste Form vorgeschrieben (per Post, , Fax oder telefonisch) wichtig sind u.a. folgende Angaben: - Datum - Uhrzeit (ggf. Zeitzuschläge) - Veranstaltungsort - Raumgröße - Eintrittsentgelt (der höchste, für die Veranstaltung geltende Eintrittspreis) - Musikmittel (Live, CDs, kopierte CDs, etc.) Musiknutzung ohne Anmeldung: GEMA hat Anspruch auf Schadenersatz ( 97 UrhG): +100% Kontrollkosten GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 13

14 Musikfolge Einreichen der Musikfolge nach der Veranstaltung (auch online möglich) wichtig sind u.a. folgende Angaben: -Titel - Komponist bzw. Bearbeiter - Datum der Veranstaltung ungeschützte Lieder: - auf Musikfolge vermerken, dann wird explizit geprüft - Lieder sind GEMA-frei, wenn Komponist bzw. Bearbeiter mehr als 70 Jahre Tod ist z. B. Lieder von Mozart Komponist kein Mitglied ist oder Aufführungsrechte nicht erteilt hat GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 14

15 Härtefallnachlassregelung Lizenzierung gemäß der Härtefallnachlassregelung kann im Einzelfall erfolgen, wenn Bruttoeinnahmen aus der Veranstaltung im groben Missverhältnis zur GEMA Tarifpauschale stehen berechnet werden 10 % der Einnahmen aus den Bruttoeintrittsgeldern 20 % GSVT-Nachlass wird nicht gewährt Mindestvergütung darf nicht unterschritten werden 20 % GSVT-Nachlass wird gewährt tarifliche Zuschläge (Zeitzuschlag, GVL, etc.) bleiben unberührt Antrag muss unmittelbar nach Stattfinden der Veranstaltung gestellt werden GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 15

16 Tarif U-VK für Veranstaltungen mit Live-Musik und Tanz GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 16

17 4. Gesamtverträge GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 17

18 Gesamtvertrag Gesamtvertragsnachlass bei Mitgliedschaft in einem Gesamtvertragsverband von 20 % auf GEMA Vergütungssätze bei rechtzeitiger Meldung je nach Verband sind bestimmte Musiknutzungen durch den Gesamtvertrag geregelt und somit kein zusätzliches Entgelt nötig (z.b. MON,DOSB, Trachtenverband, Kirchen, etc.) bei Live Musik Veranstaltungen ist eine Einreichung von Musikfolgen (Playlist) notwendig, damit eine entsprechende Ausschüttung von Mitgliedertantiemen erfolgen kann für die Zukunft wird angestrebt: bei nicht erfolgter Einreichung von Musikfolgen wird nur ein Teil des Gesamtvertragsnachlass gewährt bzw. nachberechnet GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 18

19 Abgegoltene Musiknutzungen lt. Gesamtvertrag mit dem Deutschen Olympischen Sportbund e.v. Jahres- und Monatsversammlungen Vortragsabende Weihnachtsfeiern oder Jahres- bzw. Saisonabschlussfeiern ohne Tanz Festakte bei offiziellen Gelegenheiten Totenfeiern Musiknutzungen zur Vorführung einer Sportart anl. Präsentation der Angebote zur Mitgliederwerbung Musikalische Umrahmungen bei Sportveranstaltungen (sog. Pausenmusik ), ausschließlich bei Amateurveranstaltungen mit bis zu 1000 Besuchern uvm GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 19

20 5. Informationen zur Tariflinearisierung ab GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 20

21 GEMA-Tarifreform Vergütungssätze für Einzelveranstaltungen (U-VK / M-U) GEMA lizenziert jährlich rund Einzelveranstaltungen mit Musik (nach den Tarifen für Einzelveranstaltungen U-VK und M-U, aber außerhalb Konzertbereich) GEMA lizenziert jährlich rund regelmäßige Veranstaltungen (nach den Tarifen Barpianist, Discotheken etc.) Neubewertung der Tariflandschaft wird bereits seit 2007 mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter diskutiert und wurde seit 2010 als eigenständiger Verhandlungspunkt in die Verhandlungen aufgenommen GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 21

22 Ziele Mit der Schaffung einer klaren und fairen Tarifstruktur soll die Tariflandschaft der GEMA zukünftig ausgewogener einfacher transparenter nachvollziehbarer werden Dies entspricht insbesondere auch den Anforderungen, die der Markt an uns herangetragen hat GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 22

23 Auswirkungen künftig deutliche Reduzierung der Tarifanzahl deutliche Entlastung der kleinen und mittleren sowie nicht primär kommerziell ausgerichteten Veranstaltungsformate angemessene Vergütung für hochpreisige Veranstaltungen Vereinfachung der Tarife dadurch bessere Marktakzeptanz keine Tariferhöhungen mehr in der Zukunft (außerhalb Mindestsatz) GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 23

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 24

25 GEMA Bezirksdirektion Nürnberg Ihre Ansprechpartner vor Ort: Matthias Zettner, Kundenberater Sachgebiet Oberbayern Tel. 0911/ Fax 0911/ Stefanie Fuchs, Kundenberaterin Sachgebiet Oberbayern Tel. 0911/ Fax 0911/ GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 25

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