Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung: Die GEMA Aufgaben und Arbeit einer musikalischen Verwertungsgesellschaft
|
|
- Anton Otto
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung: Die GEMA Aufgaben und Arbeit einer musikalischen Verwertungsgesellschaft GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 1
2 Gliederung 1. Aufgaben der GEMA 2. GEMA-Mitgliedschaft 3. Lizenzierung und Inkasso 4. Gesamtverträge 5. Information zur Tariflinearisierung ab GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 2
3 1. Aufgaben der GEMA GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 3
4 Begriff: GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Rechtliche Form wirtschaftlicher Verein kraft staatlicher Verleihung Satzung 2 Ziff. 1.: Zweck des Vereins - Schutz des Urhebers - Wahrnehmung seiner Rechte Kontrolle unterliegt der Staatsaufsicht durch - Deutsche Patent- und Markenamt - Kartellaufsicht durch das Deutsche Kartellamt GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 4
5 Rechte des Urhebers nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG): das ausschließliche Recht, sein Werk in körperlicher Form zu verwerten ( 15 I UrhG) bzw. in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben ( 15 II UrhG) das Recht auf eine angemessene Vergütung ( 11 UrhG) für jede Nutzung seiner Werke GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 5
6 Formen der Rechtewahrnehmung Individuelle Wahrnehmung der Rechte = durch den Rechteinhaber selbst Kollektive Wahrnehmung der Rechte = durch die GEMA GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 6
7 Zahlen und Fakten (2012) über Mitglieder über 2 Millionen Berechtigte aus dem Ausland (Gegenseitigkeitsverträge) insgesamt ca. 6 Millionen geschützte Werke etwa Mitarbeiter 820,2 Mio. EUR Gesamtertrag 15,6 % Kostensatz GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 7
8 2. GEMA-Mitgliedschaft GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 8
9 Mitglieder der GEMA sind: Komponisten Textdichter Musikverleger Rechtsnachfolger Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers. Andere Inhaber von Urheberrechten und Leistungsschutzrechten (z.b. Interpreten, Musikwissenschaftler, Herausgeber) müssen Mitglieder anderer, jeweils zuständiger Urheberrechtsgesellschaften werden (z.b. GVL, VG Wort) GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 9
10 3. Lizenzierung und Inkasso GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 10
11 Lizenzbereiche der GEMA-Bezirksdirektionen Aufführung (Live-Musik) Wiedergabe von Ton- und Bildtonträgern Wiedergabe von Funksendungen Filmvorführungen Weiterleitung von Musik Vermieten und Verleihen von bespielten Tonträgern und Bildtonträgern Musik auf Internetseiten GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 11
12 Inkassorechte für andere Verwertungsgesellschaften GVL Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten - z.b. DJ Party VG WORT Verwertungsgesellschaft WORT - z.b. Radio- / Fernsehwiedergabe VG Media - z.b. Weiterleitung Hotelzimmer ZWF Zentralstelle für die Weiterleitung von Fernsehsendungen - z.b. Weiterleitung Hotelzimmer GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 12
13 Anmeldung von Veranstaltungen Anmeldung muss vor Stattfinden erfolgen: keine feste Form vorgeschrieben (per Post, , Fax oder telefonisch) wichtig sind u.a. folgende Angaben: - Datum - Uhrzeit (ggf. Zeitzuschläge) - Veranstaltungsort - Raumgröße - Eintrittsentgelt (der höchste, für die Veranstaltung geltende Eintrittspreis) - Musikmittel (Live, CDs, kopierte CDs, etc.) Musiknutzung ohne Anmeldung: GEMA hat Anspruch auf Schadenersatz ( 97 UrhG): +100% Kontrollkosten GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 13
14 Musikfolge Einreichen der Musikfolge nach der Veranstaltung (auch online möglich) wichtig sind u.a. folgende Angaben: -Titel - Komponist bzw. Bearbeiter - Datum der Veranstaltung ungeschützte Lieder: - auf Musikfolge vermerken, dann wird explizit geprüft - Lieder sind GEMA-frei, wenn Komponist bzw. Bearbeiter mehr als 70 Jahre Tod ist z. B. Lieder von Mozart Komponist kein Mitglied ist oder Aufführungsrechte nicht erteilt hat GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 14
15 Härtefallnachlassregelung Lizenzierung gemäß der Härtefallnachlassregelung kann im Einzelfall erfolgen, wenn Bruttoeinnahmen aus der Veranstaltung im groben Missverhältnis zur GEMA Tarifpauschale stehen berechnet werden 10 % der Einnahmen aus den Bruttoeintrittsgeldern 20 % GSVT-Nachlass wird nicht gewährt Mindestvergütung darf nicht unterschritten werden 20 % GSVT-Nachlass wird gewährt tarifliche Zuschläge (Zeitzuschlag, GVL, etc.) bleiben unberührt Antrag muss unmittelbar nach Stattfinden der Veranstaltung gestellt werden GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 15
16 Tarif U-VK für Veranstaltungen mit Live-Musik und Tanz GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 16
17 4. Gesamtverträge GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 17
18 Gesamtvertrag Gesamtvertragsnachlass bei Mitgliedschaft in einem Gesamtvertragsverband von 20 % auf GEMA Vergütungssätze bei rechtzeitiger Meldung je nach Verband sind bestimmte Musiknutzungen durch den Gesamtvertrag geregelt und somit kein zusätzliches Entgelt nötig (z.b. MON,DOSB, Trachtenverband, Kirchen, etc.) bei Live Musik Veranstaltungen ist eine Einreichung von Musikfolgen (Playlist) notwendig, damit eine entsprechende Ausschüttung von Mitgliedertantiemen erfolgen kann für die Zukunft wird angestrebt: bei nicht erfolgter Einreichung von Musikfolgen wird nur ein Teil des Gesamtvertragsnachlass gewährt bzw. nachberechnet GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 18
19 Abgegoltene Musiknutzungen lt. Gesamtvertrag mit dem Deutschen Olympischen Sportbund e.v. Jahres- und Monatsversammlungen Vortragsabende Weihnachtsfeiern oder Jahres- bzw. Saisonabschlussfeiern ohne Tanz Festakte bei offiziellen Gelegenheiten Totenfeiern Musiknutzungen zur Vorführung einer Sportart anl. Präsentation der Angebote zur Mitgliederwerbung Musikalische Umrahmungen bei Sportveranstaltungen (sog. Pausenmusik ), ausschließlich bei Amateurveranstaltungen mit bis zu 1000 Besuchern uvm GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 19
20 5. Informationen zur Tariflinearisierung ab GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 20
21 GEMA-Tarifreform Vergütungssätze für Einzelveranstaltungen (U-VK / M-U) GEMA lizenziert jährlich rund Einzelveranstaltungen mit Musik (nach den Tarifen für Einzelveranstaltungen U-VK und M-U, aber außerhalb Konzertbereich) GEMA lizenziert jährlich rund regelmäßige Veranstaltungen (nach den Tarifen Barpianist, Discotheken etc.) Neubewertung der Tariflandschaft wird bereits seit 2007 mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter diskutiert und wurde seit 2010 als eigenständiger Verhandlungspunkt in die Verhandlungen aufgenommen GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 21
22 Ziele Mit der Schaffung einer klaren und fairen Tarifstruktur soll die Tariflandschaft der GEMA zukünftig ausgewogener einfacher transparenter nachvollziehbarer werden Dies entspricht insbesondere auch den Anforderungen, die der Markt an uns herangetragen hat GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 22
23 Auswirkungen künftig deutliche Reduzierung der Tarifanzahl deutliche Entlastung der kleinen und mittleren sowie nicht primär kommerziell ausgerichteten Veranstaltungsformate angemessene Vergütung für hochpreisige Veranstaltungen Vereinfachung der Tarife dadurch bessere Marktakzeptanz keine Tariferhöhungen mehr in der Zukunft (außerhalb Mindestsatz) GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 23
24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 24
25 GEMA Bezirksdirektion Nürnberg Ihre Ansprechpartner vor Ort: Matthias Zettner, Kundenberater Sachgebiet Oberbayern Tel. 0911/ Fax 0911/ Stefanie Fuchs, Kundenberaterin Sachgebiet Oberbayern Tel. 0911/ Fax 0911/ GEMA Informationsveranstaltung BLSV, Grainau 25
Workshop - GEMAinfo. Stand: November 2014
Workshop - GEMAinfo Was macht die GEMA und auf welcher Grundlage? Welche Rechte haben Urheber? Wann ist ein Lizenzerwerb notwendig? Gibt es auch GEMA-freie Musik? Die GEMA Tarifreform Welche Nachlässe
MehrDie GEMA Aufgaben und Arbeit einer musikalischen Verwertungsgesellschaft
Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung: Die GEMA Aufgaben und Arbeit einer musikalischen Verwertungsgesellschaft 14.04.2010 NBMB - Bezirk Oberpfalz 1 Gliederung 1. Aufgaben der GEMA 2. GEMA-Mitgliedschaft
MehrFür Unterhaltungsmusik mit Tonträgern in Musikkneipen, Clubs, Diskotheken und ähnlichen Betrieben
Tarif Vergütungssätze M-CD Für Unterhaltungsmusik mit Tonträgern in Musikkneipen, Clubs, Diskotheken und ähnlichen Betrieben 01.01.2016 (3) Nettobeträge zuzüglich z. Zt. 7 % Umsatzsteuer I. Allgemeines
MehrDie GEMA und das Urheberrecht in Schulen. Referent Martin W. Vierrath GEMA Bezirksdirektion Stuttgart
Die GEMA und das Urheberrecht in Schulen Referent Martin W. Vierrath GEMA Bezirksdirektion Stuttgart A. Informationen zur GEMA B. Gesetzliche Grundlagen zum Urheberrecht C. Pauschalvertrag zwischen Bundesverband
MehrWelche Rechte brauche ich?
Welche Rechte brauche ich? - Herstellungsrecht / Synch Right - Urheber / Verlag - Leistungsschutzrecht / Master Right - Interpret / Label - Aufführungs- und Vervielfältigunsgrechte - Verwertungsgesellschaft
MehrBerechnungsbeispiele zur GEMA-Tarifreform ab 1.4.2013
Berechnungsbeispiele zur GEMA-Tarifreform ab 1.4.2013 Am 2. April 2012 hat die GEMA, ohne dass es vorher zu einer Verständigung mit dem langjährigen Verhandlungspartner, dem DEHOGA bzw. der Bundesvereinigung
MehrHintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.
HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker
MehrKollektive Rechtewahrnehmung: freiwillig und gesetzlich
Kollektive Rechtewahrnehmung: freiwillig und gesetzlich Dr. Robert Staats - VG WORT GRUR Jahrestagung am 25. September 2014 in Düsseldorf Fachausschuss Urheber- und Verlagsrecht Einleitung Freiwillige
MehrGEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin
GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin Vergütungssätze VR-W 2 für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires in Websites mit Electronic Commerce
MehrEin kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere
Fakultät Informatik Medieninformatik INF-B-490 Institut für Software- und Multimediatechnik, Computergrafik Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere Dresden, 18.04.2012 Urheberrechtsgesetz Was
MehrInternet- und Urheberrecht
Internet- und Urheberrecht Von den Verwertungsrechten, dem Vervielfältigungsrecht und dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung bis zum elearning Gabriele Beger, SUB Hamburg Informations- und Urheberrecht
MehrMusik kostet Geld - Die GEMA
Musik kostet Geld - Die GEMA Na klar, Musik kostet Geld! Gleichgültig ob man auf ein Konzert geht, eine Band oder einen Musikverein engagiert oder ob man beispielsweise eine CD kauft. Immer muß man dafür
MehrGesetzliche Grundlagen für die Geschäftstätigkeit der GEMA sind insbesondere
MUSIK UND GEMA Was Musik ist, wissen alle. Was die GEMA ist, wissen viele. Was bei Musikveranstaltungen zu beachten ist, wissen manche. In dieser Information ist Wissenswertes zum Thema: "Musik und GEMA"
Mehrfür Konzerte der Unterhaltungsmusik und Wortkabarett (Wortkabarett, Comedy u.ä.)
PDF: 17/12/15 Tarif Vergütungssätze U-K für Konzerte der Unterhaltungsmusik und Wortkabarett (Wortkabarett, Comedy u.ä.) Nettobeträge zuzüglich z. Zt. 7 % Umsatzsteuer I. Vergütungssätze 1. Die Vergütung
MehrInformationsblatt zur Eigenpräsentation von GEMA-Mitgliedern
Informationsblatt zur Eigenpräsentation von GEMA-Mitgliedern Das Wichtigste in Kürze Die GEMA unterstützt ihre Mitglieder bei der Präsentation eigener Werke auf der persönlichen Homepage. Mit diesem Mitglieder-Service
MehrPauschalvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Verwertungsgesellschaft WORT über Fotokopien und sonstige Vervielfältigungen
Vertrag über Fotokopien VtgFotokop 96-6 Pauschalvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Verwertungsgesellschaft WORT über Fotokopien und sonstige Vervielfältigungen Vom 11./19.
MehrGEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin
GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin Vergütungssätze VR-AV DT-H 3 für die Vervielfältigung von Werken des GEMA-Repertoires auf audiovisuellen Datenträgern
MehrTarif. Vergütungssätze M-V. Für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe mit Veranstaltungscharakter. I. Allgemeines 01.01.
Tarif Vergütungssätze M-V Für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe mit Veranstaltungscharakter 01.01.2016 (7) Nettobeträge zuzüglich z. Zt. 7 % Umsatzsteuer I. Allgemeines 1. Geltungsbereich
MehrTarif. Vergütungssätze U-V. Für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern. I. Allgemeines 01.01.2016 (8)
Tarif Vergütungssätze U-V Für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern 01.01.2016 (8) Nettobeträge zuzüglich z. Zt. 7 % Umsatzsteuer I. Allgemeines 1. Geltungsbereich Die Vergütungssätze U-V finden -
MehrUrheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten
Band 2 herausgegeben von Stefan Haupt Stefan Haupt Urheberrecht in der Schule Was Lehrer, Eltern, Schüler, Medienzentren und Schulbehörden vom Urheberrecht wissen sollten 2., überarbeitete Auflage Verlag
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrVorlesung Medienrecht 23. März 2015
Vorlesung Medienrecht 23. März 2015 Was ist Medienrecht? Es gibt verschiedene Definitionen für Medienrecht. Nach einer weiten Definition ist Medienrecht die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die die Arbeit
MehrGEMA. Wer oder was ist die GEMA? Welche Nutzungen sind GEMA-pflichtig? ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN - R18
ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN - R18 Stand: Mai 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 GEMA Wer oder was ist die GEMA? Das Kürzel GEMA
MehrBjörn Jakob. Verwertung und Verteilung von Tantiemen aus digitaler Distribution. Untersuchung der Verteilungsstruktur der GEMA.
Björn Jakob Verwertung und Verteilung von Tantiemen aus digitaler Distribution Untersuchung der Verteilungsstruktur der GEMA Diplomica Verlag Björn Jakob Verwertung und Verteilung von Tantiemen aus digitaler
Mehr52a: Lehre und Forschung in Gefahr?
52a: Lehre und Forschung in Gefahr? Wie sieht eine Hochschule ohne 52a UrhG aus? Dipl.-Phys. Thomas Severiens Mathematisches Institut Universität Osnabrück Was ist eigentlich 52a? 52a Öffentliche Zugänglichmachung
MehrDas Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern
Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung vermutlich gesetzwidriger
MehrNeues Modul für individuelle Anlagen. Änderung bei den Postleitzahl-Mutationen
NEWSLETTER APRIL 2015 Neues Modul für individuelle Anlagen Die LESS Informatik hat in Zusammenarbeit mit einem Kunden die Umsetzung des neuen Moduls 1e für die Anwendung von individuelle Anlagen in Angriff
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem
Mehrwww.schule.at Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung RA Mag. Ralph Kilches Bad Hofgastein 4. Mai 2006
www.schule.at Rechtsfragen zu Urheberrecht und Portalhaftung Bad Hofgastein 4. Mai 2006 RA Mag. Ralph Kilches Inhalt Urheberrecht und Freie Werknutzung Lehrer Schüler Schulbuch Urheberrechte an Foto Musik
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrUrheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen
Urheberrechtsschutz von Filemaker- Anwendungen RA Christoph Kluss RAe Haaß & Kluss Martorffstr. 5 D 60320 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 562095 lawoffice@t-online.de Was ist ein Urheberrecht? Voraussetzung
MehrGesamtvertrag Speichermedienvergütung Neue Medien
Gesamtverträge Gesamtvertrag Speichermedienvergütung Neue Medien Austro-Mechana Gesellschaft zur Wahrnehmung mechanisch-musikalischer Urheberrechte GesmbH LSG Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten GesmbH
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH Stand: September 2015 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Muster-Widerrufsformular Seite 5 Widerrufsbelehrung
MehrMUSIC ON DEMAND. Beschreibung:
MUSIC ON DEMAND Dem Website-Besucher wird ein umfassendes Musikangebot (Audiobeiträge und/oder Musikvideo-Clips) zur Verfügung gestellt, aus dem er individuelle Titel oder Kombinationen aus einzelnen Titeln
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein
MehrUrheber- und Leistungsschutzrechte Teil II
Der Urheber Nach 7 UrhG ist der Schöpfer des Werkes der Urheber. Als Urheber kommen nach dem deutschen Urheberrecht nur natürliche Personen in Betracht. Dies ist z. B. in den USA anders, dort können auch
MehrAntrag für GEMA Download anfordern
Information Online-Service GEMA Download Anleitung zur Freischaltung Der Online-Service GEMA Download ermöglicht Urhebern und Musikverlegern den schnellen und unkomplizierten Zugriff auf ihre Abrechnungsdaten
MehrDer Jazz Veranstaltungskalender für Deutschland, Österreich und die Schweiz
Veranstaltung erstellen mit vorheriger Registrierung Wenn Sie sich bei Treffpunkt Jazz registrieren, genießen Sie folgende Vorteile: Sie können bereits eingestellte Veranstaltungen auch noch später ändern
MehrAnlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1)
Gemeinde Gemmingen Anlage 1 An das Bürgermeisteramt Gemmingen Hauptamt Frau Karin Gross Hausener Str. 1 75050 Gemmingen I. Antrag Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Ich beantrage
MehrAnleitung für Anbieter
Anleitung für Anbieter Damit Sie Ihre Veranstaltungen in das Online-Buchungsportal https://essen.bfe-nrw.de eintragen können, sind nur wenige einfache Schritte notwendig. Diese werden wir Ihnen im Folgenden
MehrFRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrWiderrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014
Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, Ausschluss des Widerrufsrechts und Muster- Widerrufsformular Stand 13.06.2014 Verbrauchern im Sinne des 13 BGB steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu: 1.
MehrAufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter. sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende
Grundsatz: 8 Abs. 2 APG DVO Aufwendungen für die Miete langfristiger und sonstiger Anlagegüter sind als betriebsnotwendig anzuerkennen, wenn das zu zahlende Jahresentgelt die Summe nicht übersteigt, die
MehrKreativität hat ihren Wert!
Kreativität hat ihren Wert! Die GEMA als Partner bei der Nutzung von Musik Vortrag Vereinsring Kronberg am 26. März 2013 Susanne Schönborn - Peter Priesterroth GEMA Was heißt das eigentlich? - ausgeschrieben
MehrGesamtvertrag 1510423300
Gesamtvertrag 1510423300 Zwischen der GEMA, Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, Sitz Berlin, vertreten durch ihren Vorstand, Dr. Harald Heker (Vorstandsvorsitzender),
MehrSATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz
Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss
MehrDas System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht
Das System der gewerblichen Schutzrechte und der Grundzüge des Urheberrechts aus gründerspezifischer Sicht Vorlesung Wintersemester 2014/2015 Rechtsanwalt Alexander Goldberg Fachanwalt für gewerblichen
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrMedienrecht. Datenschutz Urheberrecht
Medienrecht Datenschutz Urheberrecht Problemaufriss/Gefahrenlage Unterscheidung Printmedium Internet Gefahren im Internet ungleich höher Datenschutz Personenbezogene Daten Betrifft Mitarbeiter, Gemeindemitglied,
MehrArbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)
Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen
MehrWenn Sie kein in seinen Rechten verletzter Inhaber von Schutzrechten sind, melden Sie rechteverletzende Artikel bitte unserem Sicherheitsteam:
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung vermutlich rechteverletzender Angebote von unserem Marktplatz bemühen. Sollten Sie Inhaber gewerblicher Schutzrechte (z.b. Patente,
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrWie erreiche ich was?
Wie erreiche ich was? Projekt: Bezeichnung: Präsentationen Webinare Version: 2.0 Datum: 20. Februar 2014 Kurzbeschreibung: In der vorliegenden Kurzbeschreibung finden Sie die genaue Anleitung für die Teilnahme
MehrUm sich zu registrieren, öffnen Sie die Internetseite www.doodle.de und wählen Sie dort rechts oben
Doodle Anleitung Konto erstellen Die Registrierung eines Benutzerkontos ist für Umfragen nicht erforderlich. Sollten Sie jedoch öfters Umfragen erstellen, ist dies aus Gründen der Übersicht und Einfachheit
MehrUrheberrecht im Internet
Wissensmanagement mit Neuen Medien Übung Geltungsbereich im Internet Grundsätzlich gilt für das Internet deutsches (Bundes-)Recht im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dies ergibt sich aus dem
MehrWeiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse
Weiterleitung einrichten für eine 1&1-E-Mail-Adresse Für die Nutzung der E-Mail-Adresse mit den Push-E-Mail-Services BlackBerry und Windows Mobile E-Mail von Vodafone Sämtliche geistigen Eigentumsrechte
MehrVertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"
Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrHintergrundinformation
Hintergrundinformation 14. März 2013 Fragen rund um den Tarif VR-Ö Der Tarif VR-Ö regelt die Vervielfältigung bzw. Kopien von Musikwerken aus dem GEMA- Repertoire, die zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrS A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) -----------------------------------------------------------------------
S A T Z U N G der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der Verein führt den Namen
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrLeistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.
SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
MehrSatzung des Fördervereins der
2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de
MehrWas ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte
Wahlprogramm in leichter Sprache Was ich als Bürgermeister für Lübbecke tun möchte Hallo, ich bin Dirk Raddy! Ich bin 47 Jahre alt. Ich wohne in Hüllhorst. Ich mache gerne Sport. Ich fahre gerne Ski. Ich
MehrAnlage zur Deputationsvorlage L 30/17. Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements. Zeugnisordnung AP-V 2008
Änderung der Verordnungen zur Umgestaltung des fünften Prüfungselements Anlage zur Deputationsvorlage L 30/17 Zeugnisordnung Geltender Verordnungstext Zeugnisordnung vom 4.11.2002 4 Inhalt des Zeugnisses
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrKontaktdaten (Pflichtangaben!)
g n u b i e r esch b t k e j o Pr Kontaktdaten (Pflichtangaben!) Name Kindergarten/Schule: Kategorie bitte ankreuzen: Kindergarten 1. 4. Klasse 5. 10. Klasse Sek.-I+II-übergreifend Kreativpreis Die (kreativen)
MehrKapitel I: Registrierung im Portal
Kapitel I: Registrierung im Portal Um zu unserem Portal zu gelangen, rufen Sie bitte die folgende Internetseite auf: www.arag-forderungsmanagement.de Bei Ihrem ersten Besuch des ARAG Portals ist es notwendig,
MehrUmfrage. Social Media Monitoring
Umfrage Social Media Monitoring Social Media Trendmonitor Inhalt Untersuchungsansatz Themenschwerpunkte Ergebnisse erstellt von / am LD / 08.03.2011 // 08.04.2011 geprüft von / am KS / 08.03.2011 freigegeben
MehrRechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 1
Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 1 Urheber- & Persönlichkeitsrechte beim Management von Nachlässen und Autorenbibliotheken Berlin 23./24. April 2009 Dr. Harald Müller Urheberrecht / Persönlichkeitsrecht
MehrWichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.
Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur
MehrAngebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen
Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen
MehrHilfe zur ekim. Inhalt:
Hilfe zur ekim 1 Hilfe zur ekim Inhalt: 1 Benutzerkonten und rechte... 2 1.1 Hauptkonto (Unternehmer bzw. Lehrer)... 2 1.2 Benutzer (Mitarbeiter bzw. Schüler)... 3 2 Präsentationsmodus... 4 3 Warenkorb...
MehrSatzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen
Satzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen I. StugA 1 Mitgliedschaft Mitglied des Studiengangausschusses (im Folgenden StugA) kann jede*r immatrikulierte Student*in
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
MehrUnterhalts-Schnell-Check
Unterhalts-Schnell-Check Hörnlein Rechtsanwälte Fragebogen bitte sorgfältig ausfüllen! Name: Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Anschrift: Telefon: Fax: Handy: E-Mail: Konto Nr.: Name der Bank: BLZ: Kontoinhaber:
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrDie Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der Mittleren Reife an Gymnasien
Die Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der Mittleren Reife an Gymnasien Gesetzliche Grundlagen SchulG M-V 19 (4) Schüler, die das Gymnasium vor dem Erwerb der Allg. Hochschulreife verlassen und die
MehrVertrauen in Banken. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage. PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG. Partner der Befragung
Vertrauen in Banken Bevölkerungsrepräsentative Umfrage PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Partner der Befragung Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Gertrudenstraße 2, 20095 Hamburg Telefax: Seite 0 +49 (0)40
MehrRichtlinien für öffentliche Vorführung Fußball WM 2006 Deutschland
In Zusammenarbeit mit ORF-Enterprise Richtlinien für öffentliche Vorführung Fußball WM 2006 Deutschland Kommerzielle und Nichtkommerzielle Vorführung Seite 1 von 5 Fußball WM 2006 Deutschland Rechtliche
MehrMustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)
Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung
MehrWIR SCHÜTZEN IHR RECHT
Schutzfaktor So schützen Sie IHR RECHT mit Faktor 100... So schützen Sie Ihr Recht mit Faktor 100! Gefahren lauern überall. Und wir schützen uns davor: Ein Helm mindert die Folgen einer Kopfverletzung,
Mehrim Folgenden kurz, auch mehrheitlich, Lizenzgeber genannt, einerseits, und
L I Z E N Z V E R T R A G abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen Name: E-Mail Kontoverbindung: oder Band: bestehend aus den Interpreten: 1).. 6). 2). 7)... 3). 8). 4). 9). 5). 10) die Band vertreten
MehrBEITRAGSORDNUNG DES BUNDESARBEITGEBERVERBANDES DER PERSONALDIENSTLEISTER E.V. (BAP)
BEITRAGSORDNUNG DES BUNDESARBEITGEBERVERBANDES DER PERSONALDIENSTLEISTER E.V. (BAP) Stand: 18. Juni 2015 INHALT 1 Ordentliche Mitglieder 1 1a) Grundbeitrag 1 1b) Umsatzbezogener Beitrag 1 1c) Umsatzsteuer
MehrEin Sozialprojekt der Rotary Clubs Paderbon Kaiserpfalz
Ein Sozialprojekt der Rotary Clubs Paderbon Kaiserpfalz hilft Kindern von Ausländern und Aussiedlern, die deutsche Sprache zu erlernen. Das besondere hierbei ist, dass die betreuten Kinder in ihrer eigenen
MehrDamit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben
MehrRisikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland
Verein PPP Schweiz Risikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland Veranstaltung des Verein PPP Schweiz am14.05.2014 in Bern Vortrag von Peter Walter Landrat a.d., Vorsitzender Verein PPP
MehrE-Mail Adressen der BA Leipzig
E-Mail Adressen der BA Jeder Student der BA bekommt mit Beginn des Studiums eine E-Mail Adresse zugeteilt. Diese wird zur internen Kommunikation im Kurs, von der Akademie und deren Dozenten zur Verteilung
Mehr1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?
Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die
MehrInfo- Broschüre. zur kostenlosen Mitgliedschaft. grundschule AM HEIDBERG
Info- Broschüre zur kostenlosen Mitgliedschaft grundschule AM HEIDBERG Der SiB-Club: Seit 2000 gibt es den Sportverein SiB-Club e.v.am Standort der Schulen Am Heidberg. SiB bedeutete Schule in Bewegung,
MehrAnlage Stellenbeschreibung (Nr. )
Anlage Stellenbeschreibung (Nr. ) Antragsteller/in Ausführende Stelle (Immer ausfüllen, auch wenn Antragsteller und ausführende Stelle identisch sind.) Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort Projektleitung
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Uhrzeiten-Training in der Grundschule, Klasse 1 und 2
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: zeiten-training in der Grundschule, Klasse und Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de Inge Buggenthin zeiten-training
MehrSo wird s gemacht - Nr. 24
Im DFBnet Vereinsmeldebogen können alle Vereine ihre Vereinsdaten selbstständig pflegen. Eine entsprechende Kennung hat jeder Verein. Im Zweifel fragen Sie bitte innerhalb des Vereins nach, welche Person
MehrAngaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme
Angaben zur Person für die erstmalige Schulaufnahme S c h u l j a h r 2 0 1 6 / 1 7 Die Anmeldung meines / unseres Kindes erfolgt an der Name der Schule 1. Unser / Mein Kind Familienname:... Vorname(n):...
MehrMINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT
MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart An die öffentlichen Schulen im Land Baden-Württemberg nachrichtlich:
MehrVKJF Seminare für Mitarbeitervertreter 2016
VKJF Seminare für Mitarbeitervertreter 2016 16-MAV-01 Eingruppierung in der AVR Eingruppierung in den AVR ist für viele MAVen ein unübersichtliches Wirrwarr. Das Seminar erklärt anhand von Beispielen,
Mehr