Aufgaben. DasFolterverbotistinzahlreicheninternationalenundregionalenKonventionenverankertundgiltabsolut.DieGeneralversammlungderVereintenNationen

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Fraktion der SPD Folter bekämpfen und Folteropfer unterstützen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DerInternationaleTagderVereintenNationenzurUnterstützungderFolteropferam26.JunimahntdieWelt,beharrlichfürdieAbschaffungderFolter undanderergrausamer,unmenschlicherodererniedrigenderbehandlungoder StrafeeinzutretensowiedieOpfermitallerKraftzuunterstützen.DieweltweiteBekämpfungderFolteristeinederwichtigstenmenschenrechtlichen Aufgaben. DasFolterverbotistinzahlreicheninternationalenundregionalenKonventionenverankertundgiltabsolut.DieGeneralversammlungderVereintenNationen (VN)bekräftigtdasVerbotregelmäßig,unddennochwirdeslautAmnesty Internationalvonmindestens111Staatenmissachtet.Rechtlichgibteskeinerlei ErmessensspielraumfürVerhörmethoden,dieaufFolterundunmenschlicher odererniedrigenderbehandlungberuhen.diesgiltfürfriedens-wiekriegszeiten.folteristimmereinanschlagaufdiewürdedesmenschen.dieopfer sind,sosiedietorturüberleben,meisteinlebenlangtraumatisiert.diemehrheitbleibtindenverfolgerstaaten,oftalsbinnenflüchtlinge;nurwenigekönneninländerfliehen,wosievorverfolgungundfoltergeschütztsind.frauen sindaufgrundgeschlechtsspezifischerfoltermethodenundderenwirkungen besondersverletzlich.auchindeutschlandlebentausendevonmenschen,die gefoltertundmisshandeltwurdenundunendlichesleidertragenhaben.im IdealfallhabensieeinengesichertenAufenthaltsstatusunderhaltenmedizinische und psychotherapeutische Behandlung. DerDeutscheBundestagwürdigtdieschwierigeArbeit,diepsychosozialeBehandlungszentreninDeutschlandundimAuslandleisten,umFolteropfernzu helfen,körperlichundseelischwiedergesundzuwerden.indeutschlandgibt es25derartigeeinrichtungen;ihrdachverbandistdiebundesweitearbeitsgemeinschaftderpsychosozialenzentrenfürflüchtlingeundfolteropfere.v. (BafF).DerDeutscheBundestagtrittmitNachdruckdafürein,dassdieBundesregierungtrotzdeskommendenSparhaushaltsauchkünftigfinanzielleMittelfürdieseArbeitzurVerfügungstellt.EineweiterewichtigeFinanzierungsquellefürdieBehandlungszentrenistdieEuropäischeUnion.Mitden LeitlinienfürdiePolitikderEuropäischenUniongegenüberDrittstaaten betreffendfolterundanderegrausame,unmenschlicheodererniedrigende BehandlungoderStrafe hatsichdieeuzursystematischenbekämpfungder Folterverpflichtet.SowirdalsstrategischesZielfürdieweltweiteFörderung vondemokratieundmenschenrechtenimrahmenderfinanziellenvorschau 2007bis2013dieSolidaritätmitOpfernvonRepressiongenannt,insbesondere dieunterstützungderopfervonfolterundmisshandlung.diesgeschieht in

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode immergeringeremausmaß durchdieeuropäischeinitiativefürdemokratie undmenschenrechte (EIDHR)sowiedurchdenEuropäischenFlüchtlingsfonds (EFF).MehrereinDeutschlandansässigeBehandlungszentrenerhalten vermitteltdurchdasbundesamtfürmigrationundflüchtlinge Projektmitteldes EuropäischenFlüchtlingsfonds.ImJahr2010beläuftsichderFinanzrahmen fürdeutschlandaufgut6,3mio.euro.inderkontroversenaktuellendiskussionüberdieausdemefffinanziertenneuansiedlungsprogrammeunterstützt derdeutschebundestagdaseuropaparlament,dasbesondersschutzbedürftige Personenfördernwill.DerRatdagegenmöchtedieFlüchtlingenachgeographischer Herkunft und Staatsangehörigkeit auswählen. PsychosozialeBehandlungszentreninDeutschlandvereinbarenauchKooperationeninDrittländern.FinanziellunterstütztdurchdasAuswärtigeAmteröffnetebeispielsweisedasBehandlungszentrumfürFolteropferBerline.V.im Mai2010einepsychosozialeEinrichtungimnordirakischenErbil.600Opfer vonmenschenrechtsverletzungensollendortjährlichversorgtwerden.in Kirkuk und Sulaimaniya gibt es zwei weitere Einrichtungen. Am16.September2009beschlossdasBundeskabinettdenFünftenStaatenberichtderBundesrepublikDeutschlandüberMaßnahmenzurDurchführungdes Übereinkommensvom10.Dezember1984gegenFolterundanderegrausame, unmenschlicheodererniedrigendebehandlungoderstrafe (CAT Convention againsttorture) (Bundestagsdrucksache16/14138).DerBerichtbeziehtsich aufdenzeitraum2004bis2008undsollbedauerlicherweiseerst2011vondem fürdasübereinkommenzuständigenvn-ausschussbehandeltwerden.der DeutscheBundestagbegrüßt,dassdieimBerichtszeitraumdebattierteRelativierungdesFolterverbotsentschiedenzurückgewiesenunddasabsoluteFolterverbotbekräftigtwurde.DerBerichtverdeutlichtdievölkerrechtlicheund verfassungsrechtlicheverpflichtungdeutschlandszumfolterverbot,nennt KontrollorganeundÜberwachungsmechanismen,beschreibtdieZusammenarbeitDeutschlandsmitdemEuroparatunddenVereintenNationen,gibtAufschlussüberdieFörderungvonEinrichtungenundProjektenzurBekämpfung vonfolterundlistetkritischeaspektedertätigkeitvongeheimdiensten,bundeswehr,polizeiundjustizimin-undauslandaufbzw.diestraf-und disziplinarrechtlichenkonsequenzeninkonkreteneinzelfällen.zugleich nimmterstellungzudenabschließendenbeobachtungendesvn-ausschusses zum gemeinsamen dritten und vierten Staatenbericht. AngesichtseinigerimBerichtgeschildertenEinzelfälleausderVergangenheit erwartetderdeutschebundestag,dassstaatlichestellenmaßnahmenergreifen, uminzukunftsolchevorfällezuvermeiden.ererwartetauch,dassetwaige künftigefällestaatlichergewaltodererniedrigenderbehandlungunverzüglich undunabhängigaufklärtwerdenunddassregelmäßigmenschenrechtlichefortbildungendespersonalsstattfinden.imberichtszeitraumaufsehenerregendwar insbesonderediefolterandrohungdurchdiefrankfurterpolizeiimjahr2002 sowiediefolgendengerichtsverfahren.diegroßekammerdeseuropäischen GerichtshofsfürMenschenrechte (EGMR)entschiedam1.Juni2010abschließendüberdieFolterbeschwerdedesKindesmördersMagnusGäfgen,dassdie ihmangedrohtezufügungstarkerschmerzendurchpolizeibeamteeineunmenschlichebehandlungimsinnevonartikel3dereuropäischenmenschenrechtskonvention (EMRK)war.ZugleichkritisiertedieGroßeKammerden geringenabschreckungseffektdurchdiemildebestrafungderbeamtensowie die Tatsache, dass einer der Beamten anschließend befördert wurde. Anlass zur Sorge geben außerdem zwei weitere Punkte des CAT-Berichts: 1.DernationalePräventionsmechanismus:Seit3.Januar2009istfürDeutschlanddasZusatzprotokollzurVN-Anti-Folter-KonventioninKraft.DasZusatzprotokollermöglicht,dasseininternationalesExpertengremiumunangemeldetEinrichtungenbesuchenkann,indenenMenschendieFreiheit

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/2115 entzogenist.fernerschreibtdaszusatzprotokolleinenunabhängigennationalenpräventionsmechanismusvor.aufgrundderföderalenstrukturerfolgte einezweiteilungdespräventionsmechanismusineinenationalebundesstellezurverhütungvonfolterfürdenzuständigkeitsbereichdesbundes (GewahrsamseinrichtungenderBundeswehrundderBundespolizei)undin einegemeinsamekommissionderländerfürdenzuständigkeitsbereichder Länder (Justizvollzug,PolizeigewahrsamundgeschlosseneAbteilungen psychiatrischerkliniken).beidesollenbeiderkriminologischenzentralstellee.v.inwiesbadenangegliedertsein.diebundesstellehatihrearbeit immai2009aufgenommen.derdeutschebundestagbegrüßt,dassdemnächstderstaatsvertragzwischendenländerninkrafttretenwird,sodass sich auch die Länderkommission bald konstituieren kann. DerDeutscheBundestagbedauertallerdingsdieunzureichendefinanzielle undpersonelleausstattungdespräventionsmechanismus.eristderauffassung,dassderinderletztenlegislaturperiodegefasstebeschlusskeinenendpunktdarstellt,wasdieausstattungdespräventionsmechanismusanbelangt, sonderneinenausbaufähigeneinstieg.esistnämlichkaumvorstellbar,dass diebundesstellemit100000eurojahresbudgetpluszweifestenstellenund einerehrenamtlichenleitungihreumfangreicheaufgabe,300einrichtungen desbundeszuüberprüfen,ggf.missständefestzuhaltenundempfehlungen auszusprechen,angemessenerfüllenkann.dieausgangsbasisderkünftigen Länderkommissionmit200000EuroJahresbudgetundvierehrenamtlichen MitgliedernistangesichtsdersehrhohenZahlderzuüberprüfendenEinrichtungennochschwieriger.DieGefahristgroß,dasssichandere,vorallem menschenrechtlichproblematischevertragsstaatendeszusatzprotokolls,an derknappenausstattungdeutschlandsorientieren.51staatenhabendaszusatzprotokollbislangratifiziert,darunteraserbaidschan,kambodschaund Liberia.EinschwachernationalerPräventionsmechanismusgehtzuLasten jener Menschen, für die das Zusatzprotokoll geschaffen wurde. 2.DiePraxisdiplomatischerZusicherungen:Seitdem11.September2001hat indeneuropäischenstaatendiepraxiszugenommen,inhaftierteterrorverdächtigeanstaatenauszuliefern,indenengefoltertwird.voraussetzungist, dassderenregierungenzusichern,dassbestimmtemindeststandardsbei denhaftbedingungeneingehaltenwerdenunddassnichtgefoltertwird. AuchderCAT-BerichtverteidigtfürDeutschlanddiesePraxis.JedereinzelneFallwerdevorabdurchdieinternationaleRechtshilfeinStrafsachen mithilfederexpertisedesauswärtigenamtesgeprüftundauchnachder AuslieferungkönnedieZusicherungdurchkonsularischeMaßnahmenwie z.b.haftbesuchekontrolliertwerden.indeutschlandsinddiplomatische ZusicherungenindenVerwaltungsvorschriftenzumAufenthaltsgesetzverankert. DerVN-SonderberichterstatterüberFolter,ManfredNowak,undzahlreiche MenschenrechtsorganisationenkritisierendiplomatischeZusicherungen,weil ihreeinhaltungkaumüberprüftwerdenkann.vieleterrorverdächtigekommen ausländern,derengeheimdienstebeiverhörenfoltern.deshalbgenießensie alssubsidiärschutzberechtigteabschiebungsschutznach 60Absatz2des Aufenthaltsgesetzes;ihreAbschiebungwäreeinVerstoßgegendasNon-Refoulement-Gebot.DieGefahristgroß,dassdiplomatischeZusicherungendas Non-Refoulement-GebotaushöhlenundletztlichdasabsoluteFolterverbotaufweichen.BeispielehierfürliefertderaktuelleBerichtvonAmnestyInternational,DangerousDeals.Europe srelianceon DiplomaticAssurances against Torture.DerEuropäischeGerichtshoffürMenschenrechtewendetsichinseinerRechtsprechungzwarnichtgrundsätzlichgegendiplomatischeZusicherungen,bewertetsieabernichtalszuverlässigeGarantie,wennsievonStaatenabgegebenwerden,indenensystematischgefoltertwird (Ismailovandothersv. Russia, No. 2947/06, Urteil vom 24. April 2008).

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode EbensokritischsiehtderDeutscheBundestagdieAbschiebungvonanderen subsidiärschutzberechtigtenundvonflüchtlingeninstaaten,indenenihnen FolterundMisshandlungdroht.DiplomatischeZusicherungenoderbilaterale RückübernahmeabkommenbieteninStaaten,indenenFoltergängigePraxis ist,keinenschutz.deshalbsprichtsichderdeutschebundestagnachdrücklich gegen Abschiebungen nach Syrien aus. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.sichimRahmenderVereintenNationen,desEuroparatesundderEuropäischenUnionsowieinbilateralenGesprächenweltweitfürdieBekämpfung der Folter einzusetzen; 2.konkreteMaßnahmenzurBekämpfungderFolterzuunterstützensowie Behandlungszentren für Folteropfer im In- und Ausland zu fördern; 3.Folteropferndenihnennach 60Absatz2desAufenthaltsgesetzesrechtlichzustehendenAufenthaltsstatusinDeutschlandtatsächlichzugewähren,damitsielängerfristigplanenundsichhiernichtnurgesundheitlich stabilisieren, sondern auch gesellschaftlich integrieren können; 4.überdieUnterstützungdesBürosderVN-KommissarinfürMenschenrechteweiterhindenfreiwilligenFolteropferfondsderVereintenNationen und den VN-Sonderberichterstatter über Folter zu fördern; 5.sicherzustellen,dassdieEU-MissioneninDrittstaatenkonsequentdieEU- LeitliniebetreffendFolterundanderegrausame,unmenschlicheodererniedrigendeBehandlungoderStrafeumsetzenundFolteropferaktivvor Ort unterstützen; 6.sichdafüreinzusetzen,dassauchkünftiginderEUtätigeBehandlungszentrenfürFolteropferFördermitteldurchdieEuropäischeInitiativefür Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) erhalten; 7.sichimEuropäischenRatdafüreinzusetzen,dassdiePrioritätskategorien deseuropäischenflüchtlingsfonds (EFF)besondersschutzbedürftigePersonen berücksichtigen; 8.nachderPräsentationdesFünftenStaatenberichtsvordemVN-Ausschuss die Umsetzung seiner Empfehlungen sorgfältig zu prüfen; 9.aufandereStaateneinzuwirken,dasssiedieVN-Anti-Folter-Konvention unddaszusatzprotokollzurvn-anti-folter-konventionratifizierenund einen nationalen Präventionsmechanismus einrichten; 10.FällestaatlicherGewaltimZuständigkeitsbereichdesBundesunverzüglichundunabhängigaufzuklärenunddieLänderaufzufordern,diesebenso in ihrem Zuständigkeitsbereich zu tun; 11.dieaktuelleEntscheidungdesEGMRimFallMagnusGäfgenzumAnlass zunehmen,uminbundundländernmaßnahmenanzustoßen,diefolter und unmenschliche Behandlung vermeiden helfen; 12.diebisherigenErfahrungenderBundesstellezurVerhütungvonFolterauszuwerten und die finanzielle und personelle Ausstattung zu verbessern; 13.beidenBundesländerndaraufzudrängen,diegemeinsameKommission nachdemabschlussdesstaatsvertragsraschzugründenunddiegeplante Ausstattung von Anbeginn an zu verbessern; 14.diePraxisdiplomatischerZusicherungenimSinnederRechtsprechungdes EGMRzuüberprüfenundsolcheZusicherungennurimAusnahmefallanzuwenden;

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ imKampfgegendenTerrorismusmenschenrechtlicheStandardsnichtzu relativierenundkeinemaßnahmenzuergreifenoderzuakzeptieren,die dasnon-refoulement-prinzipunddasabsolutefolterverbotaushöhlen könnten; 16.FlüchtlingeundsubsidiärSchutzberechtigtenichtinStaatenabzuschieben, in denen gefoltert wird. Berlin, den 15. Juni 2010 Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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