Betriebsreglement Schulanlage Loowisen

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1 Betriebsreglement Schulanlage Loowisen 1. Zweck, Organisation 1.1 Die Schulanlage "Loowisen" ist Eigentum der Primarschulgemeinde Langrickenbach und wird von ihr unterhalten. 1.2 Der Betrieb wird durch die Schulbehörde Langrickenbach und die Betriebskommission der Mehrzweckanlage Loowisen geregelt und überwacht. Die Schulanlage "Loowisen" soll nach Möglichkeit nebst den schulischen Bedürfnissen, der Bevölkerung und den Vereinen aus der Gemeinde Langrickenbach zur Benützung offen stehen. Die Anlage kann auch auswärtigen Vereinen oder Organisationen zur Verfügung gestellt werden. Die Schulbehörde erteilt die Bewilligung unter Berücksichtigung der Einzel- und Jahresbelegungen. 1.3 Die direkte Aufsicht obliegt dem Hauswart. Seine Aufgaben und die Kompetenzen sind im Pflichtenheft umschrieben. Den Anordnungen des Hauswartes ist Folge zu leisten. 2. Benützung 2.1 Generelles Die Schulanlage "Loowisen", bestehend aus dem Schulhaus, dem Kindergarten, den Aussenanlagen und der Mehrzweckhalle mit Nebenräumen ist unter folgenden Bedingungen zur Benützung frei: Es besteht ein generelles Rauchverbot in allen Räumlichkeiten Tagsüber steht die Schulanlage der Primarschule Langrickenbach zur Verfügung, abends den Vereinen und den Organisationen aus der Gemeinde Langrickenbach. Ausnahmen bewilligt die Schulbehörde Einheimische Organisationen und Vereine haben bei der Belegung Vorrang. Als "einheimische Organisation oder einheimischer Verein" gelten Gruppierungen, die in der Gemeinde Langrickenbach ansässig sind. Gesuche um regelmässige Benützung sind vor dem 1. April an die Schulbehörde einzureichen. Sie legt die entsprechenden Termine und die Hallenbelegungspläne fest. Gesuche für Sonderanlässe sind mind. 4 Wochen vor der Veranstaltung mittels Reservationsformular einzureichen. Gesuche für kurzfristig angesetzte Spiele und Anlässe können ausnahmsweise bewilligt werden. Das Führen einer Festwirtschaft ist bewilligungspflichtig. Benützer, welche die Bestimmungen dieses Reglements verletzen oder die Gebühren nach Tarif nicht entrichten, können nach erfolgter Mahnung von der weiteren Benützung ausgeschlossen werden. Solche Entscheide werden durch die Schulbehörde gefällt.

2 Seite 2/5 Eine erteilte Bewilligung kann jederzeit entschädigungslos zurückgezogen werden, wenn - gestellte Bedingungen nicht erfüllt werden - eine höhere Gewalt die Durchführung eines Anlasses verunmöglicht Die Schulbehörde stellt auf Grund der Gesuche den Belegungsplan auf. Zugunsten von Sonderanlässen kann die Schulbehörde den Belegungsplan ändern. Die Einschränkung des Normalbetriebs ist auf ein Minimum zu reduzieren An folgenden Feiertagen sind die Mehrzweckhalle und die Aussenanlage für Anlässe geschlossen: Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Bettag, Weihnachten ( Dezember). Die Schulbehörde kann zudem für notwendige Revisionsarbeiten, Reinigungen, etc. weitere Benützungssperren verfügen Der Ausfall von Veranstaltungen ist dem Hauswart in jedem Fall sofort zu melden Bei besonderen Belegungen, welche nicht in diesem Benützungsreglement enthalten sind, entscheidet die Schulbehörde. Weitere ausserordentliche Benützungen sind möglich. Bewilligung und Tarif werden vom Hauswart in Absprache mit dem Ressortverantwortlichen bestimmt Installationen dürfen nur mit Bewilligung des Hauswarts oder der Schulbehörde ausgeführt werden. Sie sind nach Gebrauch zu entfernen. Der ursprüngliche Zustand muss wieder hergestellt werden Spezielle Weisungen (Benutzungsordnung) für die Benützung der Räumlichkeiten sind einzuhalten. Diese sind am Anschlagbrett der Turnhalle angebracht Für jede Benützung muss eine verantwortliche Person mit Adresse und Telefonnummer bekannt sein. 2.2 Halle Betriebszeiten Montag - Freitag Generelle Mittagsruhe: Uhr Uhr Ende Sportbetrieb: Uhr Hallenzugänge geschlossen: Uhr Samstag und Sonntag gemäss Einzelbewilligungen 2.3 Aussensportanlagen Betriebszeiten Montag - Freitag Generelle Mittagsruhe: Uhr Uhr Schluss Betrieb Lautsprecheranlage Uhr Ende Spielbetrieb: Uhr Plätze geräumt: Uhr Ab Uhr ist die gesamte Anlage nur noch für die Vereine gemäss Belegungsplan offen. 2.4 Schulräumlichkeiten Die Schulräume stehen in erster Linie für den Schulunterricht und für Kurse zur Verfügung. Über deren Benützung entscheidet die Schulbehörde Langrickenbach. 2.5 Bühne Die Bühne steht hauptsächlich den musischen Vereinen als Probelokal zur Verfügung. Die Bühne samt den dazugehörigen Anlagen für Beleuchtung und Akustik darf nur durch speziell dafür instruiertes Personal bedient werden.

3 2.6 Office Seite 3/5 Die Geräte im Office dürfen nur durch entsprechend instruiertes Personal bedient werden. Siehe auch Benützungsordnung. Für bewegliche Gerätschaften besteht ein Inventar. 3 Veranstaltungen 3.1 Die Organisation des Sanitäts-, Feuerwehr- und Ordnungsdienstes in der Halle und auf den Aussen- und Parkplätzen ist Sache des Veranstalters. 3.2 Es besteht eine Verkehrs- und Parkplatzordnung. Der Veranstalter sorgt für einen Parkplatzordnungsdienst. Verkehrsordnung und Auflagen der Gemeinde sind zu beachten. Parkplatzbelegungen ausserhalb der in der Parkplatzordnung verzeichneten Parkareale müssen mit den jeweiligen Landbesitzern geklärt werden. 3.3 Die Reinigung ist Aufgabe des Veranstalters. Bei mehrtägigen Veranstaltungen sind die Reinigungsarbeiten durch den Veranstalter täglich vorzunehmen. 4 Finanzielles 4.1 Die Betriebskommission Loowisen legt die Benützungstarife fest. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Schulbehörde. 4.2 Schülerveranstaltungen, Jugend- und Sportkurse sowie Behindertensportgruppen erhalten 50% Ermässigung. 4.3 Die Jahresgebühren werden vor Antritt der Benützung durch die Schulbehörde eingezogen. Bei allen anderen Veranstaltungen kann vor Antritt der Benützung ein Teilbetrag in Rechnung gestellt werden. Die Schlussabrechnung inkl. des Hauswartaufwandes erfolgt nach Ende der Veranstaltung. 4.4 Werden vom Veranstalter schriftlich bewilligte Benützungen abgesagt, können die getätigten Aufwendungen von der Schulbehörde in Rechnung gestellt werden.

4 5 Schlüsselregelung Seite 4/5 5.1 Schlüsselabgabe Den Vereinen oder Veranstaltungen kann gegen Unterschrift des Leiters/der Leiterin von einem durch die Behörde bestimmten Schlüssel- Verantwortlichen ein Schlüssel abgegeben werden. Über die abgegebenen Schlüssel ist ein Verzeichnis zu führen 5.2 Schlüsselbenutzung Der Schlüssel darf nur für die im Belegungsplan eingetragenen oder angemeldeten Veranstaltungen benutzt werden. 5.3 Leiterwechsel Leiterwechsel müssen dem Schlüssel- Verantwortlichen unaufgefordert und sofort mitgeteilt werden. 5.4 Verlust Beim Verlust des Schlüssels haftet der verantwortliche Leiter/Leiterin für die entstehenden Kosten. 6 Haftung 6.1 Die Handhabung der Geräte muss mit aller nötigen Sorgfalt vorgenommen werden. Die Vereine und Organisationen haften für allfällige Schäden und Verluste, welche die Benützer an Gebäuden, Einrichtungen, Turngeräten und anderem Mobiliar verursachen. Beschädigungen sind sofort dem Hauswart anzuzeigen. 6.2 Haftpflicht Für Diebstahl von privaten Gegenständen oder deren Beschädigung kann keine Haftung übernommen werden. Die Benützer der Anlagen haften vollumfänglich und sind entsprechend versichert. 6.3 Eine Haftung für Vereinsmobiliar wird abgelehnt.

5 7 Schlussbestimmungen Seite 5/5 7.1 Reglementsänderungen werden von der Betriebskommission Loowisen in Absprache mit dem Gemeinderat und Schulbehörde Langrickenbach genehmigt. 7.2 Gesuche und Beschwerden sind schriftlich an die Betriebskommission zu richten. 7.3 Dieses Reglement tritt ab 1. August 2008 in Kraft und ersetzt alle vorhergehenden Reglemente. Langrickenbach, 1. August 2008

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