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1 Gemeinde Maisprach KONZEPT MITTAGSTISCH vom 04. November 2014

2 Konzept Mittagstisch Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. AUSGANGSLAGE Grundlage Angebot Trägerschaft ZIELE UND ERGEBNISSE Zielsetzungen ORGANISATION Wochentag Zeit Ort Haus- und Tischordnung Krankheit und Unfall Versicherung und Haftung FINANZEN Rechnung Preise Zahlungsprozedere Entschädigung Personal RESSOURCEN Lokalität und Infrastruktur Personal AN- UND ABMELDEPROZEDERE KÜCHE UND ORGANISATION TERMINE Schlussbestimmungen Verteiler Inkraftsetzung ANHANG... Fehler! Textmarke nicht definiert.

3 Konzept Mittagstisch Seite 3 1. AUSGANGSLAGE 1.1 Grundlage Die Einwohnergemeinde ist gemäss Bildungsgesetz des Kantons Basel- Landschaft vom 6. Juni 2002 (SGS 640) Trägerin des Kindergartens und der Primarschule. Bei Bedarf hat die Schulträgerin eine Verpflegungsmöglichkeit über Mittag anzubieten. 1.2 Angebot Seit 2005/2006 wird der Mittagstisch einmal wöchentlich angeboten. Sollte die Kinderzahl unter 10 Kinder fallen, ist eine Bedarfsabklärung durchzuführen. Der Gemeinderat entscheidet auf Antrag des Schulrats und der Schulleitung über das weitere Vorgehen. 1.3 Trägerschaft Träger des Mittagstisches ist die Einwohnergemeinde Maisprach. 2. ZIELE UND ERGEBNISSE 2.1 Zielsetzungen Der Mittagstisch ist ein Entlastungsangebot für Familien und bietet seit dem Schuljahr 2005/06 den Kindergarten- und Schulkindern ein ausgewogenes, finanziell günstiges Essen eine gute Betreuung das Erlebnis einer gross-familiären Gemeinschaft ausserhalb von Schule und Zuhause 3. ORGANISATION 3.1 Wochentag 3.2 Zeit Der Mittagstisch findet jeweils am Freitag statt. Die Stundenpläne der Primarschule und des Kindergartens werden entsprechend so gestaltet, dass am Freitag ganztags Unterricht stattfindet. In den Ferien und an schulfreien Tagen findet kein Mittagstisch statt. Der Mittagstisch findet von Uhr bis Uhr statt. Das Betreuungsteam ist dafür besorgt, dass die Kinder pünktlich zu ihrem Schulhaus zurückkehren. Die Kinder dürfen den Mittagstisch nicht frühzeitig verlassen. Ausnahmen müssen der Leitung Mittagstisch von den Eltern mündlich oder schriftlich gemeldet werden.

4 Konzept Mittagstisch Seite Ort Der Mittagstisch findet im Saal des Gemeindezentrum Maisprach statt. Falls der Mittagstisch ausnahmsweise in der Mehrzweckhalle Linde stattfindet, werden die Kinder auf dem Weg von einer Mittagstisch-Leiterin begleitet. 3.4 Haus- und Tischordnung Es wurde eine Haus- und Tischordnung ausgearbeitet (siehe Anhang Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden., S.Fehler! Textmarke nicht definiert.). Sie ist von allen Beteiligten einzuhalten. Wird der Mittagstisch trotz vorherigem Ermahnen und nach Rücksprache mit den Eltern durch untragbares Verhalten eines Kindes gestört oder werden Bedingungen des Konzepts nicht eingehalten, kann ein Kind vom Mittagstisch ausgeschlossen werden. Ein Entscheid darüber liegt beim Gemeinderat. 3.5 Krankheit und Unfall Erkrankt oder verunfallt ein Kind, werden die Eltern so schnell als möglich benachrichtigt. Bei einem Notfall ist die Betreuerin berechtigt, das Kind sofort in ärztliche Betreuung oder Spitalpflege zu geben. Kranke Kinder sind zu Hause zu pflegen. 3.6 Versicherung und Haftung Die Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern. Von den Kindern wird verlangt, dass sie zu den Räumlichkeiten, dem Mobiliar sowie zu den Spielgeräten Sorge tragen. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Sachbeschädigung haften die Eltern. Die Gemeinde haftet nicht für Diebstähle, Verluste oder Schäden an Kleidern oder anderen Gegenständen. 4. FINANZEN 4.1 Rechnung Die Rechnung für den Mittagstisch wird durch die Gemeindeverwaltung geführt. Der Wareneinkauf erfolgt auf Rechnung, ausgenommen Kleinbeträge, welche durch die Leiterinnen bezahlt und auf der Gemeindeverwaltung eingezogen werden können. 4.2 Preise Es gelten folgende Preise: Kindergartenkinder CHF 9.- Schüler/innen CHF 9.- Erwachsene CHF 12.- Betreuungspersonen kostenlos Kinder der Betreuungspersonen kostenlos Die Preise können nach Vorankündigung angepasst werden.

5 Konzept Mittagstisch Seite Zahlungsprozedere Die Rechnungsstellung an die Eltern erfolgt periodisch durch die Gemeindeverwaltung. Als Basis dient die geführte Präsenzliste (siehe Anhang Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden., S.Fehler! Textmarke nicht definiert.). 4.4 Entschädigung Personal Das Personal wird vom Gemeinderat gewählt und mit öffentlich-rechtlichem Vertrag angestellt. 5. RESSOURCEN 5.1 Lokalität und Infrastruktur Die Gemeinde stellt das Gemeindezentrum (Saal und Küche) zur Benutzung zur Verfügung. 5.2 Personal Das Team besteht aus zwei Personen. Falls die Anzahl der zahlenden Kinder unter 10 fällt, wird die zweite Person nur für die Betreuungszeit zwischen Uhr eingesetzt. Wenn die Kinderzahl über 20 steigt, wird für die Betreuungszeit zwischen Uhr eine dritte Person angestellt. 6. AN- UND ABMELDEPROZEDERE Für die regelmässige Teilnahme am Mittagstisch ist eine schriftliche Anmeldung mit einem Formular nötig (siehe Anhang Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden., S.Fehler! Textmarke nicht definiert.). Sie gilt jeweils für ein ganzes Schuljahr. Das Formular muss bis spätestens zum 1. Schultag des neuen Schuljahres auf der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Eine Abmeldung z.b. bei Wegzug oder geänderten Verhältnissen möglich. Sporadische An- und Abmeldungen haben via Telefon oder bis spätestens 12 Uhr des Vortages an die Leiterin des Mittagstisches zu erfolgen, in Ausnahmefällen bei Krankheit bis Freitag 8 Uhr. 7. KÜCHE UND ORGANISATION Die Benutzung der Räumlichkeiten erfolgt im Rahmen der Benützungs- und Gebührenordnung für Gemeindeliegenschaften der Gemeinde Maisprach und in Absprache mit dem/der zuständigen Hauswart/in. Die Gemeinde ist zuständig für die Grundreinigung und Kontrolle der Räumlichkeiten. Es wurde ein Pflichtenheft (siehe Anhang Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden., S.Fehler! Textmarke nicht definiert.) und ein

6 Konzept Mittagstisch Seite 6 Hygienekonzept ausgearbeitet (siehe Anhang Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden., S.Fehler! Textmarke nicht definiert.). Beide sind vom Personal einzuhalten.

7 Konzept Mittagstisch Seite 7 8. TERMINE Der Mittagstisch startet jeweils in der ersten Schulwoche des neuen Schuljahres. 9. Schlussbestimmungen Der Gemeinderat kann Änderungen an diesem Konzept vornehmen. Die Eltern werden in diesem Fall schriftlich orientiert 9.1 Verteiler Präsident/in Schulrat Schulleitung Betreuungspersonen des Mittagstisches Hauswart/in Gemeinderat Gemeindeverwaltung Homepage Inkraftsetzung Das vorliegende Konzept wurde vom Gemeinderat am genehmigt und per sofort in Kraft gesetzt. Bisherige Mittagstischkonzepte sind damit aufgehoben. Genehmigt durch den Gemeinderat Maisprach Maisprach, 04. November 2014 Der Präsident Der Verwalter sig. P. Spänhauer sig. S. Tonazzi

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