1.1. Organisation und Führung
|
|
- Viktor Hofmann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1.1. Organisation und Führung BG 59 Abs.2 lit. a BG 77 Abs. 1 lit. a VO 2 Abs. 1 lit. a VO 2 Abs. 2 VO 2 Abs. 3 VO 3 VO 20 Schulprogramm Das Schulprogramm gibt insbesondere Auskunft über das pädagogische und organisatorische Konzept der Schule. Aufgaben Die Schulleitung nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: sie führt die Schule in pädagogischer, personeller, organisatorischer und administrativer Hinsicht. Schulleitung (Amtsauftrag) Die Schulleitungen haben folgenden Auftrag: sie sind für die pädagogischen, organisatorischen und administrativen Belange ihrer Schule zuständig. Die Schulleitungen sind gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern und dem nichtunterrichtenden Schulpersonal in personellen, organisatorischen und administrativen Fragen weisungsbefugt. Sie sind gegenüber ihrer übergeordneten Behörden und Stellen in Angelegenheiten ihrer Schule auskunftspflichtig. Organisation, Zusammensetzung, Konstituierung Die Organisation der Schulleitung wird auf Antrag der Schulleitung durch den Schulrat festgelegt. Sie ist vorgängig dem Lehrerinnen und Lehrerkonvent zur Stellungsnahme vorzulegen. Bei mehrköpfigen Schulleitungen bestimmt der Schulrat deren Vorsitz (Rektor/Rektorin). Co-Vorsitzende sind möglich. Der Lehrerinnen und Lehrerkonvent hat in bezug auf den Vorsitz der Schulleitung ein Vorschlagsrecht. Im Übrigen konstituiert sich die Schulleitung selbst. Schulleitung (Pflichtenheft) Das Pflichtenheft der Schulleitung umfasst folgende Aufgaben: a. sie teilt den Lehrerinnen und Lehrern die Klassen, Pensen und Räume zu; b. sie genehmigt die Stundenpläne c. sie besucht die Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht d. sie führt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitergespräche durch und führt die Personalakten; e. sie sorgt in Konfliktfällen für einen korrekten Verfahrensablauf; f. sie arbeitet zusammen mit dem Lehrerinnen- und Lehrerkonvent das Schulprogramm und schulinterne Erlasse aus und hat dabei die Federführung; g. sie führt im Auftrag des Schulrates die interne Evaluation der Schule durch; h. sie setzt im Auftrag des Schulrates die Ergebnisse der internen und externen Evaluation um; i. sie zieht bei Bedarf Fachpersonen und ausgebildete Mentorinnen und Mentoren bei; j. sie bewilligt Reisen, Lager, Schulverlegungen und weiteren Spezialunterricht; k. sie berät die Schülerinnen und Schüler sowie die Erziehungsberechtigte in Schulfragen; l. sie sorgt zusammen mit den zuständigen Fachstellen für die Integration von Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen und Behinderungen; KG / PS Organisation und Führung
2 m. sie kann Schülerinnen und Schüler bei ausserordentlichen Ereignissen und Anläsen beurlauben; n. sie sorgt in Absprache mit dem Lehrerinnen- und Lehrerkonvent für eine einheitliche Beurlaubungspraxis für Schülerinnen und Schüler innerhalb der Schule und spricht diese mit anderen Schulen im Einzugsgebiet ab; o. sie sorgt in Absprache mit dem Lehrerinnen- und Lehrerkonvent für eine einheitliche Disziplinarpraxis gegenüber Schülerinnen und Schüler; p. sie erstellt zuhanden der vorgesetzten Instanzen das Budget und die Abrechnung der Schule und führt die Budgetkontrolle; q. sie leitet das Sekretariat der Schule; r. sie beantragt dem Schulrat die Ermahnung oder das Aussprechen einer Busse gegenüber den Erziehungsberechtigten. KG / PS Organisation und Führung
3 Inhaltsverzeichnis 1. Ziele 2. Verantwortung 2.1. Schulleitung 2.2. Ansprechperson 3. Inhalt 3.1. Das Schulsystem Basel Land 3.2. Organigramm Kindergarten und Primarschule Sekretariat Hauswart 3.3. Zuständigkeiten KG / PS Organisation und Führung
4 1. Ziele Das Papier informiert über die Organisations und Führungsstruktur des Kindergartens und der Primarschule Arlesheim Sie zeigt die verschiedenen Aufgabenbereiche und ihre Zuständigkeiten auf. 2. Verantwortung 2.1. Schulleitung Die vom Schulrat gewählten Schulleitungsmitglieder bilden das Schulleitungsteam. Sie führt gemäss BG 77 die Schule in pädagogischer, personeller, administrativer und organisatorischer Hinsicht. Sie ist somit zuständig und verantwortlich für den operativen Bereich. Die einzelnen Schulleitungsmitglieder teilen die Ressorts unter sich auf und bearbeiten die entsprechenden Geschäfte weitgehend selbständig. Im Rahmen von regelmässigen Teamsitzungen und Rapporten findet ein umfassender Informations- und Meinungsaustausch statt. Dadurch sind die Schulleitungsmitglieder jeweils im Wesentlichen auf dem gleichen Informationsstand und in der Lage, alle wichtigen Entscheide gemeinsam zu verantworten Ansprechperson Für jedes Schulhaus und für den Kindergarten wird von der Schulleitung eine Ansprechperson bestimmt. Sie ist für die Betreuung der Informationswand im Lehrerzimmer / Kindergarten und des Qualitätshandbuchs verantwortlich. KG / PS Organisation und Führung
5 3. Inhalt und Umsetzung 3.1. Das Schulsystem Basel - Land Weiterführende Schulen / Brückenangebote / Berufslehren Sekstufe 2 Werk- Jahr KOSAR* KKO Niveau Niveau Niveau Kleinklasse A E P Oberstufe allgemein erweitert progymnasial * Kooperative Oberstufe Sek.stufe I: 4 Jahre Schulträger: Kanton Besonderheit: KOSAR Primarschule: 5 Jahre Primarschule Schulträger: Gemeinde Kindergarten Kindergarten: 2 Jahre/ 1 Jahr oblig. Schulträger: Gemeinde KG / PS Organisation und Führung
6 3.2. Organigramm Kindergarten und Primarschule siehe Seite Sekretariat Das Sekretariat unterstützt die Schulleitung in ihren administrativen Aufgaben Hauswart Der Hauswart ist ein Gemeindeangestellter. Pro Schulhaus ist eine Lehrperson als Ansprechperson für den Hauswart bestimmt. Nach Bedarf wird der Hauswart an die Schulhaussitzungen eingeladen Zuständigkeiten siehe Seite 8 KG / PS Organisation und Führung
7 KINDERGARTEN UND PRIMARSCHULE Tel Organigramm Kindergarten und Primarschule Schulrat Amt für Volksschulen Kanton Baselland Schulleitung Kindergarten / Primarschule Hauswart Sekretariat Reinigungsteam Ansprechperson Ansprechperson Ansprechperson Ansprechperson Kindergarten Domplatz Gerenmatte 1 Gerenmatte 2 Lehrpersonen Lehrpersonen Lehrpersonen Lehrpersonen Kindergarten Domplatz Gerenmatte 1 Gerenmatte 2 KG / PS Organisation und Führung 7 März 2006
8 3.3. Zuständigkeiten für den Kindergarten und die Primarschule Ressort I Schulentwicklung / Pädagogischer Bereich Erarbeitung Schulprogramm Weiterbearbeitung Schulprogramm QE Durchführung Interne Evaluation Umsetzung der Ergebnisse der internen + externen Evaluation Kontaktperson für die Arbeitsgruppen QE Fördermassnahmen SCHIWE Sprechstunde für Erziehungsberechtigte Sprechstunde für Lehrpersonen Konfliktmanagement Vorbereitung und Leitung ordentliche Konvente Ressort II Personal Dieses Ressort wird aufgeteilt: Gerenmatt I + II, KG: Lee, BL, MW, AM, LP Musik. GK: R. Flück Dom, KG: HG, DS, WM, LP Spez. Förderung: E. Schälle Anstellungen Beratung und Unterstützung Urlaube Fort- und Weiterbildung Stellvertretereinsatz Lehrpersonenbeurteilung: - MAG PS und KG - UB PS und KG Ressort III Planung / Administration / Finanzen Planung neues Schuljahr / Prognosen Kursbildung Klassenbildung / - zuteilung Pensenzuteilung Genehmigung der Stundenpläne SchülerInnen Urlaube Mutationen SchülerInnen / Lehrpersonen Bewilligung Schulreisen / Lager Budget- und Rechnungsführung Leitung Sekretariat Beschwerdeinstanz Konfliktmanagement Sprechstunde für Erziehungsberechtigte Sprechstunde für Lehrpersonen Vorbereitung und Leitung ordentliche Konvente Federführung: E. Schälle R. Flück Federführung: R. Flück E. Schälle KG / PS Organisation und Führung
Allgemeine Information und Kommunikation
2_1_1 Allgemeine Information und Kommunikation Inhaltsverzeichnis 1. Ziele 2. Verantwortung 3. Inhalt 3.1 Mittel 3.2 Interne Kommunikation 3.2.1 Kommunikationsleitsätze 3.2.2 MAG 3.2.3 Sprechstunde der
Mehr642.11 642.11. Verordnung für die Sekundarschule
6. 6. Verordnung für die Sekundarschule Vom. Mai 00 GS.0968 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 7 Absatz der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft vom 7. Mai 98, beschliesst:
Mehr2.1. Allgemeine Information und Kommunikation
2.1. Allgemeine Information und Kommunikation BG 77b Aufgaben der Schulleitung sie (die Schulleitung) sorgt für die Verbindung von Schule und Öffentlichkeit VO 60 Zusammensetzung des Lehrerinnen- und Lehrerkonvents
MehrSchulordnung der Stadt Rheineck
Stadt Rheineck Schulordnung der Stadt Rheineck Vom Stadtrat genehmigt am 14. Oktober 2003 H:\Kanzlei\Kanzlei\Reglemente\Homepage\Schulordnung.doc - 1 - Schulordnung Der Gemeinderat Rheineck erlässt in
MehrSchule Rotweg, Horgen
Bildungsdirektion Kanton Zürich Fachstelle für Schulbeurteilung Evaluationsbericht, Juni 2011 Schule Rotweg, Horgen 1 Vorwort Wir freuen uns, Ihnen den Evaluationsbericht für die Primarschule Rotweg vorzulegen.
MehrVerordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)
Verordnung DLZ 7.00 Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) vom. August 06 (Stand 0. Januar 07) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt
MehrSchule Beckenried Schule Beckenried Kindergarten Schule bis 2. Klasse Beckenried Schule Beckenried
Schule Beckenried Schule Musikalische Beckenried Schule Grundschule Beckenried Schule Beckenried Schule Beckenried Schule Beckenried Kindergarten Schule bis 2. Klasse Beckenried Schule Beckenried Überarbeitete
MehrSchriftliche Befragung: Häufigkeitsverteilungen. Lehrpersonen Primar- und Kindergartenstufe. Lebenswelt Schule
Fachstelle für Schulbeurteilung Schriftliche Befragung: Häufigkeitsverteilungen Datenbasis: Alle Volksschulen des Kantons, Stand Juni 2016 Lehrpersonen Primar- und Kindergartenstufe Anzahl Lehrpersonen,
MehrSCHULGESETZ DER GEMEINDE CAZIS
SCHULGESETZ DER GEMEINDE CAZIS Gestützt auf Artikel 20 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden vom 21. März 2012 erlässt die Gemeinde Cazis nachstehendes Schulgesetz. Die Bezeichnungen
MehrSchulordnung. Schulen und schulische Einrichtungen Die Gemeinde führt folgende Schulen und schulischen Einrichtungen:
Der Gemeinderat Degersheim erlässt, gestützt auf Art. 33 des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 und Art. 40 der Gemeindeordnung vom 26. März 2012 folgende Schulordnung I. Grundlagen Art. 1 Zweck und
MehrSchulkommissionssekretariat. Leitung Spezialunterricht, Schulleitungssekretariat. Ressortleitung Bildung. Schulkommission. d.h.
ssekretariat ssekretariat d.h. 1. Schülerinnen und Schüler 1.1 Schuleintritt und -austritt 100 O Einschreibung V V V 101 O Entscheid über früheren Schuleintritt E M A: EB M: Eltern Art. 22 Abs 1 VSG 102
MehrReglement über den textilen und den nichttextilen Handarbeitsunterricht an der Volksschule inkl. Kurse
Reglement über den textilen und den nichttextilen Handarbeitsunterricht an der Volksschule inkl. Kurse vom 17. Juni 1994 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlage... 3 2. Grundsätze... 3 3. Aufsichtskommission...
MehrFunktionendiagramm für die Schule Pieterlen genehmigt GR 190/15 15.12.2015
Schule Pieterlen Funktionendiagramm für die Schule Pieterlen genehmigt GR 190/15 15.12.2015 Legende: 1. Schülerinnen und Schüler 1.1 Schuleintritt und -austritt Einschreibung V I M V Späterer Eintritt
MehrOrganisation der Katechese und des Religionsunterrichtes in der Pfarrei und der Seelsorgeeinheit
Organisation der Katechese und des Religionsunterrichtes in der Pfarrei und der Seelsorgeeinheit Arbeitshilfe für die Katechese-Verantwortung Im Bistum St. Gallen ist die Kirche in einem dualen Modell
Mehrgestützt auf Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung vom 22. April 1998 zum Schulgesetz (Schulverordnung) 1
RICHTLINIEN zu den Förderungsmassnahmen an der Volksschule (vom 7. Mai 2008) Der Erziehungsrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 8 Absatz 4 der Verordnung vom 22. April 1998 zum Schulgesetz (Schulverordnung)
MehrFunktionendiagramm Schulen Bolligen
IBEM = ollzug 1. Schülerinnen und Schüler 1.1 Schuleintritt und -austritt Einschreibung/Neueintritte M M Campus Entscheid über früheren Schuleintritt E M A: EB M: Eltern Art. 22 Abs 1 SG Entscheid über
MehrKonzept Integrative Förderung Sekundarstufe I
Seite 1 / 5 Konzept Integrative Förderung Sekundarstufe I Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage 2. Vorgaben DVS 3. Zielsetzung 4. Rahmenbedingungen 5. Unterrichtsräume 6. Einführung des Integrationsmodells
MehrMusikalische Grundschule Kindergarten bis 2. Klasse Ennetmoos
Musikalische Grundschule Kindergarten bis 2. Klasse Ennetmoos Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 1 1.1 Auftrag...1 1.2 Vorgehen...1 1.3 Leitideen...1 2 Rahmenbedingungen... 2 2.1 Strukturen...2 2.2 Lehrplan...3
MehrNEUORGANISATION SCHULLEITUNG - AUSWIRKUNGEN AUF DIE ARBEITSVERHÄLTNISSE
NEUORGANISATION SCHULLEITUNG - AUSWIRKUNGEN AUF DIE ARBEITSVERHÄLTNISSE A. Problemstellung Die Neuorganisation der Schulleitung kann zur Folge haben, dass sich die Anzahl der SL- Mitglieder verändert und/oder
MehrQualitätskonzept. Primarschule Altnau
Qualitätskonzept Primarschule Altnau Gültig ab 1. August 2015 Vernehmlassung bei Schulbehörde, Schulberatung und Schulaufsicht April/Mai 2015 Genehmigt durch die Schulbehörde am 8. Juni 2015 Primarschule
MehrPflichtenheft und Stellenbeschreibung Stufenleitung Oberstufe Schule Küttigen-Rombach
Pflichtenheft und Stellenbeschreibung Stufenleitung Oberstufe Schule Küttigen-Rombach Inhaltsverzeichnis 1. Funktion... 2 2. Ziele der Stelle... 2 3. Verantwortung und Kompetenzen... 3 4. Anforderungsprofil...
MehrSchulprogramm des Kindergartens und der Primarschule Degersheim, Schuljahr 12/13
Schulprogramm des Kindergartens und der Primarschule Degersheim, Schuljahr 12/13 Kindergarten/Schulhaus Sennrüti: Bereich: Qualitätsentwicklung Umsetzung des lokalen QE- Konzeptes Leitbild umsetzen Die
MehrGemeinderat. Schulordnung der Gemeinde Däniken
Gemeinderat Schulordnung der Gemeinde Däniken Ausgabe 2015 Schulordnung der Gemeinde Däniken Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen... 3 1 Geltungsbereich... 3 2 Zweck... 3 3 Amtsgeheimnis... 3
Mehr3.1. Kindergarteneintritt und Einschulung
3.1. Kindergarteneintritt und Einschulung BG 22 BG 25 Eintritt und Dauer 1. Kinder, die vor dem Stichtag das 4. Altersjahr zurückgelegt haben, können auf Beginn eines der beiden folgenden Schuljahre in
Mehr1001 Organisationsstatut schaffen (Struktur, Organigramm) SL KSK 1002 Planerische, administrative und organisatorische Aufgaben (inkl.
Funktionendiagramm Legende der Akteurinnen und Akteure L = Lehrer/Lehrerin = Kreisschulkommission = Amt für Volksschule und Kindergarten = Schulleiter/Schulleiterin KSP = PräsidentIn Kreisschule RR = Regierungsrat
Mehr6.2. Stellenbeschrieb / Funktionsbeschrieb
6.2. Stellenbeschrieb / Funktionsbeschrieb Die Kita - Leitung Die fachliche, organisatorische und personelle Führung der Kita. 2.1 Fachliche Bereiche Verantwortung für Erarbeitung und Umsetzung des pädagogischen
MehrKindergarten- und Schulgesetz
Kindergarten- und Schulgesetz Inhaltsverzeichnis I. Grundlagen II. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Kindergarten, Schulen 3 Art. 2 Gleichstellung der Geschlechter 3 Art. 3 Kindergartenbesuch, Schulpflicht
MehrNetzwerktagung Bikantonale Jahrestagung Netzwerk Schulentwicklung BL&BS 2016: Personalentwicklung als Führungsaufgabe
Netzwerktagung Bikantonale Jahrestagung Netzwerk Schulentwicklung BL&BS 2016: Personalentwicklung als Führungsaufgabe am Beispiel der Primarstufe Pratteln, Baselland Technische Rahmenbedingungen Schuljahr
MehrReglement Schülerzuteilung
Reglement Schülerzuteilung Wir machen Schule. Exzellent. Für alle. Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen... 3 1.1 Zuständigkeit... 3 1.2 Zweck... 3 2 Vorzeitige Einschulung, Rückstellung... 3 2.1 Vorzeitige
MehrMögliche Aufgaben- und Kompetenzverteilung in einer Schule mit Geschäftsleitungsmodell dargestellt in einem Funktionendiagramm
ögliche ufgaben- und Kompetenzverteilung in einer Schule mit Geschäftsleitungsmodell dargestellt in einem Funktionendiagramm nhang F1 = ntscheid, rlass u = usschuss SL = Schulleitung = itwirkung GL = Geschäftsleitung
MehrTeilrevision der Gemeindeordnung
Politische Gemeinde Bassersdorf Teilrevision der Gemeindeordnung vom 27. November 2005 Synopse Teilrevision der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Bassersdorf 2 2. Die Stimmberechtigten 2. Die Stimmberechtigten
MehrVerordnung Zweckverband Musikschule beider Frenkentäler
Verordnung Zweckverband Musikschule beider Frenkentäler Die Delegiertenversammlung des Zweckverbandes Musikschule beider Frenkentäler, gestützt auf 34 f Absatz 1 des Gemeindegesetzes vom 28. Mai 1970 (GemG/Änderung
MehrVerordnung über die Tagesschulen (VTS)
0.0.7 Verordnung über die Tagesschulen (VTS) (Gemeinderatsbeschluss Nr. 99 vom. September 00) Der Gemeinderat von Thun, gestützt auf Art. 0 Abs. des Bildungsreglements der Stadt Thun (BiR) vom. April 009
MehrSchul- und Kindergartengesetz. der Stadt Ilanz
Schul- und Kindergartengesetz der Stadt Ilanz Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Art. 2 Schultypen 2.1.1 Art. 3 Schulpflicht, Schulzeit 2.1.1 Art. 4 Beginn des Schuljahres 2.1.1 II. Primarschule
Mehrin Vollziehung des Schulgesetzes vom 27. September ) und des Gesetzes über die kantonalen Schulen vom 27. September ),
.9 Verordnung über die Fachmittelschule Vom. Dezember 007 (Stand 0. Oktober 00) Der Regierungsrat des Kantons Zug, in Vollziehung des Schulgesetzes vom 7. September 990 ) und des Gesetzes über die kantonalen
MehrBetriebskonzept der Tagesschule Sumiswald-Wasen
Betriebskonzept der Tagesschule Sumiswald-Wasen Inhaltsverzeichnis I. Organisatorisches Konzept 1. Trägerschaft 2. Aufsicht 3. Zweck der Tagesschule 4. Finanzierung 5. Standorte 6. Angebot 7. Aufnahmeberechtigung
MehrSchulprogramm Oftringen 2009/10 2013/14
Das vorliegende Schulprogramm stellt eine übersichtsmässige Leitplanke dar für die koordinierte Entwicklung in den fünf Hauptaufgaben-Bereichen der Schule/Schulleitung. Die Dauer von fünf Jahren für das
MehrWorkshop 4 Mitarbeitergespräche führen Praxisworkshop und Erfahrungsaustausch
Workshop 4 Mitarbeitergespräche führen Praxisworkshop und Erfahrungsaustausch Donnerstag, 10. März 2016 11.00 12.30 Uhr Dr. Martin Keller, Universität St. Gallen 1 2 Ziele 1. Anregungen für die Gestaltung
MehrInfoblatt für Schülerinnen und Schüler der Freien Katholischen Schule Zürich
VEREIN FREIE KATHOLISCHE SCHULEN ZÜERICH Respekt ist Pflicht Infoblatt für Schülerinnen und Schüler der Freien Katholischen Schule Zürich An der Freien Katholischen Schule Zürich haben alle das Recht auf
MehrKindergartenreglement. Gemeinde Schinznach
Gemeinde Schinznach Kindergartenreglement Gemeinde Schinznach - 2 - Allgemeine Informationen Mit dem Besuch des Kindergartens beginnt ein neuer Abschnitt im Leben Ihres Kindes. Es tritt aus der Geborgenheit
Mehrder Bildungseinrichtung Montessori Schule Seetal (MSS) Montessori Kinderhaus Seetal (MKS) Montessori Primarschule Seetal (MPS)
SCHULREGLEMENT der Bildungseinrichtung Montessori Schule Seetal (MSS) Montessori Kinderhaus Seetal (MKS) Montessori Primarschule Seetal (MPS) Schulreglement FO 1.3.01 04.04.11 Seite 1 / 6 Inhaltsverzeichnis
MehrReglement für den Personalausschuss Bürgerspital Basel 1)
Personalausschuss Bürgerspital: Reglement BaB 69.400 Reglement für den Personalausschuss Bürgerspital Basel ) Vom. Februar 0 (Stand. April 0) Der Leitungsausschuss des Bürgerspitals, gestützt auf des Reglements
MehrKindergarten- und Primarschulreglement der Einwohnergemeinde Rapperswil BE
Kindergarten- und Primarschulreglement der Einwohnergemeinde Rapperswil BE vom 3. Dezember 2001 mit Änderungen vom 22. Oktober 2012 und 9. Dezember 2013 Die Einwohnergemeinde Rapperswil BE, gestützt auf
MehrEINWOHNERGEMEINDE SISSACH. Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Sissach
EINWOHNERGEMEINDE SISSACH Reglement über die Organisation der Sozialhilfe der Einwohnergemeinde Sissach Beschluss der Einwohnergemeinde-Versammlung vom. Dezember 00 Von der Finanz- und Kirchendirektion
MehrWeiterbildung Volksschule. Intensivkurs «Medien und Informatik» Zyklus / 17. weiterwissen.
Weiterbildung Volksschule Intensivkurs «Medien und Informatik» Zyklus 2 2016 / 17 weiterwissen. Intensivkurs «Medien und Informatik» Zyklus 2 Mit dem Lehrplan 21 wurden die Bereiche Medien und Informatik
MehrInformationsabend Übertritt in die Sekundarstufe I HERZLICH WILLKOMMEN. 21. September 2015 Elternabend Übertritt 1
Informationsabend Übertritt in die Sekundarstufe I HERZLICH WILLKOMMEN 21. September 2015 Elternabend Übertritt 1 Programm Wer Zeit ca. 1. Begrüssung M. Zollinger / Rektor 20.00 2. Unser Schulsystem Übertrittsmöglichkeiten
Mehr1. Inhalt. 2. Grundlagen
Vereinbarung zwischen den Volksschulen des Kantons Basel-Landschaft vertreten durch die Schulräte, Schulleitungen und die Amtliche Kantonalkonferenz der Lehrerinnen und Lehrer des Kantons Basel-Landschaft
MehrEINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH SCHUL- REGLEMENT
EINWOHNERGEMEINDE MEIKIRCH SCHUL- REGLEMENT Beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 11. September 1996 Genehmigt durch die Erziehungsdirektion am 30. Oktober 1996 Mit Änderungen vom 15. November 2000,
MehrFunktionendiagramm der Schulen Wangen-Brüttisellen
Gemeinde Wangen-Brüttisellen Ressort Bildung Schulpflege Funktionendiagramm der Schulen Wangen-Brüttisellen Legende: ntscheid, rlass Volksschulgesetz A Ausführen, verantwortlich für Umsetzung oder rarbeitung
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Nr. 28 I ausgegeben am 21. Mai 2014 Neubekanntmachung der Rahmenbestimmungen der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für die Bachelor- und Masterstudiengänge vom 11. April 2012,
MehrHerzlich Willkommen!
Herzlich Willkommen! Sparmassnahmen in der Volksschule Wie Burgdorf die Vorgaben des Kantons umsetzt Informationsveranstaltung vom 8. Mai 2014 Stadt Burgdorf 1 Programm Begrüssung Andrea Probst, Gemeinderat
MehrHerzlich willkommen am OZL zum Orientierungsabend der 6. Klassen
Herzlich willkommen am OZL zum Orientierungsabend der 6. Klassen Orientierungsabend der 6. Klassen vom 12. September 2016 Begrüssung S. Gronki, Gesamtleitung ZSL Informationen zum Übertrittsverfahren S.
MehrPflichtenheft Präsident
Pflichtenheft Präsident 1. Der Präsident vertritt die Thurgauer Unteroffiziersgesellschaft nach aussen. 2. Er sorgt für einen reibungslosen Ablauf der Geschäfte gemäss den Statuten der Dachverbände und
MehrBildungsplan Realschule. Umsetzungsbeispiel für TOP BORS Organisation des TOP BORS an der Schule
Bildungsplan 2004 Realschule Umsetzungsbeispiel für TOP BORS Organisation des TOP BORS an der Schule Landesinstitut für Schulentwicklung Hartmut Meier 22.07.2005 Baden-Württemberg MINISTERIUM FÜR KULTUS,
MehrKindergarten und Primarschule Brislach. Schulprogramm
Kindergarten und Primarschule Brislach Schulprogramm Erarbeitet durch Schulleitung und Lehrerschaft aufgrund des Bildungsgesetzes und der Verordnungen zum Bildungsgesetz. Das Schulprogramm wird periodisch
MehrKonzept Pädagogische Kommissionen des Erziehungsrates
Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Amt für Volksschule Konzept Pädagogische Kommissionen des Erziehungsrates vom Erziehungsrat erlassen am 22. Mai 2013 Inhalt 1 Ausgangslage 3 1.1 Gesetzliche Grundlagen
MehrSatzung für das Nachdiplomstudium Master of Business Administration der Universität St.Gallen (MBA HSG)
Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 217.643 Satzung für das Nachdiplomstudium Master of Business Administration der Universität St.Gallen (MBA HSG) vom 28. August 2003 (Stand 6. Dezember 2010) Der Universitätsrat
MehrBerufsauftrag für Musikschullehrpersonen
Berufsauftrag für Musikschullehrpersonen Der Berufsauftrag für Musikschullehrpersonen beschreibt als kantonale Empfehlung die Aufteilung der unterschiedlichen Arbeitsfelder einer Musikschullehrperson sowie
MehrSchule und Administration
Schule und Administration Gedanken zur administrativen Verwaltung der Schule Die Schule als Organisation braucht klare Strukturen, damit sie funktionieren kann. Mit der Einführung der Schulleitungen veränderten
MehrKonzept. Elternmitwirkung Schule Entlebuch
Konzept Elternmitwirkung Schule Entlebuch Juni 2004 Inhaltsverzeichnis 1. Konzept 4 1.1 Warum ein Konzept Elternmitwirkung? 4 1.2 Erziehungsberechtigte und Schule: Gesetzliche Bestimmungen 5 1.3 Grenzen
MehrDelegiertenversammlung der AKK 22. Mai 2013. 3. Informationen zur Bildungsharmonisierung, Alberto Schneebeli, Projektleiter Bildungsharmonisierung
Delegiertenversammlung der AKK 22. Mai 2013 3. Informationen zur Bildungsharmonisierung, Alberto Schneebeli, Projektleiter Bildungsharmonisierung 3. Informationen zur Bildungsharmonisierung A) Meilensteine
Mehrerfüllt haben wird, ist mit Beginn des Schuljahres zum Besuch der Primarschule verpflichtet.
421.010 Vollziehungsverordnung zum Schulgesetz 1 Gestützt auf Art. 57 des Gesetzes für die Volksschulen des Kantons Graubünden (Schulgesetz) 2 vom Grossen Rat erlassen am 31. Mai 1961 3 I.... 4 Art. 1
MehrGemeindeordnung. vom 3. März 2013
Gemeindeordnung vom 3. März 2013 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Grundsätze 1 2 Aufgabenerfüllung 1 3 Organisationstyp 1 1. Politische Rechte 4 Obligatorisches Referendum 1 5 Fakultatives Referendum 2 6 Initiative
MehrWillkommen an der Sekundarschule Oberwil
Willkommen an der Sekundarschule Oberwil 2016 Vielfältiger Lebensraum für uns alle Vielfältiger Lebensraum für uns alle Anlässe Sporttag / Spieltag Vielfältiger Lebensraum für uns alle Schulhaus- Umgebung
MehrWeisungen zur Unterrichtsorganisation, zur Klassenbildung und zum Personalpool in der Volksschule
Amtliches Schulblatt.. Weisungen zur Unterrichtsorganisation, zur Klassenbildung und zum Personalpool in der Volksschule vom 18. Mai 016 1 Der Erziehungsrat und das Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen
MehrPriorisierung der Empfehlungen aus der Evaluation SEst, Schulrat St.Margrethen / März 2012
Priorisierung der Empfehlungen aus der Evaluation SEst, Schulrat St.Margrethen / März 2012 Das Evaluationsteam SEst (ntwicklung strategisch) hat aufgrund der durchgeführten Erfolgsüberprüfung Empfehlungen
Mehr9) Die Lehrperson kontrolliert, ob wir vollzählig sind.
Feueralarm 1) Sind alle Kinder im Zimmer? 2) Türe und Fenster schliessen! 3) Einstehen in 2er-Kolonne! 4) Kinder zählen! 5) Warten auf Bescheid, den Raum zu verlassen. (Die Lehrperson schaut, ob wir das
MehrSchule der Gemeinde Glarus Süd. Mitwirkung Erziehungsberechtigte (Elternmitwirkung)
Schule der Gemeinde Glarus Süd Mitwirkung Erziehungsberechtigte (Elternmitwirkung) (erlassen von der Schulkommission am 28. März 2011) Vorbereitende Arbeitsgruppe G (D4) Irena Zweifel Schiesser, Leitung
MehrReglement der Musikschule der Gemeinde Risch
320 Reglement der Musikschule der Gemeinde Risch vom 7. Juni 2010 1 [Stand vom 1. August 2014] Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Risch erlässt, gestützt auf 19 Abs. 1 des Schulgesetzes vom
MehrVERORDNUNG TAGESSCHULE AEFLIGEN
VERORDNUNG TAGESSCHULE AEFLIGEN vom 13. März 2015 Verordnung Tagesschule Aefligen 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Rechtsgrundlagen...3 2. Organisation...3 3. Leitung der Tagesschule...4 4. Betrieb...4 5. Personal...6
MehrDas voxmi-curriculum. Erstellt von. Mag. Erika Hummer Mag. Martina-Huber-Kriegler Mag. Ursula Maurič dem Team der voxmi-lehrer/innen.
Das voxmi-curriculum Erstellt von Mag. Erika Hummer Mag. Martina-Huber-Kriegler Mag. Ursula Maurič dem Team der voxmi-lehrer/innen Graz/Wien 2013 INHALT 1. voxmi-lehrer/innen: Kompetenzprofil 2. voxmi-curriculum
Mehr2.3. Promotions- und Übertrittsreglement. I. Kindergarten. II. Primarschule. Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15.
Im Amtlichen Schulblatt veröffentlicht am 15. August 2008 2.3 Promotions- und Übertrittsreglement vom 25. Juni 2008 Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 31 Abs. 1 des
MehrKommunikationskonzept. Schule Rothenburg
Kommunikationskonzept (13. März 2013) Informations- und Kommunikationskonzept 1 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 1.1 Zweck... 3 1.2 Geltungsbereich... 3 1.3 Grundsätze des Kommunikation...
MehrHeilpädagogische Schule Baselland. Leitkonzept HPS BL. 2.2.2 Leitkonzept HPS BL/Qualitätshandbuch Seite 1 von 11
Leitkonzept HPS BL 2.2.2 Leitkonzept HPS BL/Qualitätshandbuch Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einleitung 4 1.1 Wertebekenntnis 4 1.2 Grundlagen 4 2. Struktur und Organisation 4 2.1 Trägerschaft
MehrABSENZEN... 2 BEITRÄGE... 3 FUNDSACHEN... 4 HANDY... 5 KONFLIKTLÖSESCHEMA... 6 RAUCHEN... 7 VERSICHERUNG... 8
SCHULE TELEFON 041 676 75 30 SCHULHAUSPLATZ 2 ADMIN@GISWIL.EDUCANET2.CH 6074 GISWIL WWW.SCHULE-GISWIL.CH ABC Inhaltsverzeichnis ABSENZEN... 2 BEITRÄGE... 3 FUNDSACHEN... 4 HANDY... 5 KONFLIKTLÖSESCHEMA...
MehrTeil 1 Absenzen- und Urlaubsreglement Schüler Seiten 2, 3 Teil 2 Absenzen- und Urlaubsreglement Lehrpersonen Seiten 4, 5
Inhalt Teil 1 Absenzen- und Urlaubsreglement Schüler Seiten 2, 3 Teil 2 Absenzen- und Urlaubsreglement Lehrpersonen Seiten 4, 5 Von der Kreisschulpflege an ihrer Sitzung vom 3. Juni 2008 genehmigt und
MehrTagesschulverordnung. Einwohnergemeinde Grindelwald
Tagesschulverordnung Einwohnergemeinde Grindelwald Gültig ab 0. August 0 - - Gestützt auf - Volksschulgesetz vom 9. März 00 inkl. Änderung vom. August 008 - Volksschulverordnung vom 8. Mai 008 - Tagesschulverordnung
MehrInklusive Bildung in Niedersachsen. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen. Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention
Inklusive Bildung in Niedersachsen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in Schulen Umsetzung des Artikels 24 der Behindertenrechtskonvention 1 Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Behindertenrechtskonvention
MehrKONZEPT TALENT LANGENTHAL
KONZEPT TALENT LANGENTHAL 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis... 1 2 Zweck... 2 3 Schulorganisation... 2 4 Dispensationen / pädagogische Massnahmen... 3 5 Stundenplan... 3 6 Anforderungen / Kriterien...
MehrKommunikationskonzept
Kommunikationskonzept erstellt Januar 2013 durch Irma Roth Schulleiterin Schule Ersigen Genehmigt durch die Schulkommission Ersigen 13. März 2013 Inhalt Inhalt...2 1Ausgangslage... 3 2Ziele der Information
MehrStatuten Verein Naturschule St. Gallen
Statuten Verein Naturschule St. Gallen l. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen "Verein Naturschule St. Gallen" besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff ZGB mit Sitz in St. Gallen. ll. Ziel, Zweck,
MehrStadt Luzern. Stadtrat. auf
Stadt Luzern Stadtrat Antwort auf Interpellation Nr. 84 2000/2004 von Markus T. Schmid namens der SP-Fraktion, vom 15. März 2001 Schulen ans Netz Der Stadtrat beantwortet die Interpellation wie folgt:
MehrSchulen Neuenkirch Leistungsauftrag 2014/2015
Gemeindeschulen Schulen Neuenkirch Leistungsauftrag 2014/2015 Teil 1: Allgemeiner Auftrag (vom Gemeinderat zu genehmigen) 1.1 Übergeordnete Zielsetzung (strategische Ziele) Gemeinderat / Schulpflege 1.
MehrVolksschulen Änderungen Im Lehrplan 1
Volksschulen Änderungen Im Lehrplan 1 Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ab September 2003 ergeben sich durch die Verordnung des BM:BWK wichtige Änderungen im Lehrplan der Volksschule, daher erlaube
MehrUnterrichtsteams an der Schule Meggen, Luzern
Vielfalt strukturieren vielfältige Strukturen Tagungsreihe Brennpunkt Heterogenität Aarau, 9. November 2013 Unterrichtsteams an der Schule Meggen, Luzern Unterrichtsteams an der Schule Meggen, Luzern 1.
MehrPraxisorientierung für Schulleiterinnen und Schulleiter
Modul A Einführung für neu gewählter Schulleiterinnen und Schulleiter im Kanton Gesetzliche Grundlagen, Schulbetrieb Dienstag und 11. und 12. August 2015 Hinweis in der Ausschreibung e Tagesstruktur und
MehrHinweise zu den Rahmenbedingungen der zukünftigen Primarschule
Hinweise zu den Rahmenbedingungen der zukünftigen Primarschule Eine kurz- und mittelfristige breite Umsetzung der Vision «Primarschule der Zukunft» ist nicht geplant. Trotzdem ist eine Umsetzung mit den
MehrHerzlich willkommen. Steuerung Berufsbildender Schulen
Herzlich willkommen Oldenburg 27. und 28. Oktober 2013 Der Rote Faden für die Fortbildung Block 1: Block 2: Block 3: Block 4: Strategischer Gesamtzusammenhang: QM zur Steuerung von Schul- und Unterrichtsentwicklung
MehrBetriebsreglement Schulergänzende Betreuung
Betriebsreglement Schulergänzende Betreuung Primarschule Rickenbach www.primarschule-rickenbach.ch 1 Zusammenfassung Das nachfolgende Regelwerk gibt umfassend Auskunft über Sinn, Zweck und Organisation
MehrVerordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) vom (Stand )
8.05 Verordnung über die Kantonale Ethikkommission für die Forschung (KEKV) vom 0.08.04 (Stand 0.0.06) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 54 des Bundesgesetzes vom 0. September 0
MehrFunktionendiagramm gültig ab 25. Januar Volksschule Postfach CH 5401 Baden
gültig ab 25. Januar 2016 Volksschule Postfach CH 5401 Baden 1. BDUTUNG DS FUNKTIONNDIAGRAMMS Das Funktionendiagramm listet die häufigsten bzw. wichtigsten Aufgaben auf, welche die Schulorganisation betreffen.
MehrSATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v.
TSG DOSSENHEIM SATZUNG der Tennisabteilung der TSG Germania 1889 e.v. l Name, Zweck, Aufgaben und Geschäftsjahr Die Tennisabteilung arbeitet im Rahmen der Vereinssatzung und Geschäftsordnung der TSG GERMANIA
MehrPensionskasse SHP. Organisationsreglement. Vom Stiftungsrat genehmigt: 16. Dezember 2014. In Kraft gesetzt per: 1. Januar 2015.
Pensionskasse SHP Organisationsreglement Vom Stiftungsrat genehmigt: 16. Dezember 2014 In Kraft gesetzt per: 1. Januar 2015 Pensionskasse SHP i Inhaltsverzeichnis Stiftungsrat 3 Art. 1 Führungsverantwortung
MehrSchulinterne Zusammenarbeit
Bildungsdirektion Kanton Zürich Qualitätsbereich Schulinterne Zusammenarbeit Erprobungsfassung Juni 2006 Qualitätsbereich Schulinterne Zusammenarbeit Schulinterne Zusammenarbeit umfasst alles, was Schulleitung,
MehrFamilienergänzende Tagesstrukturen: Angebot der Gemeinde Neuenkirch
Familienergänzende Tagesstrukturen: Angebot der Gemeinde Neuenkirch Konzept Tagesstrukturen Neuenkirch 1/5 13.05.2012 Betrieb und Struktur 1. Grundlagen Die Tagesstrukturen der Schule Neuenkirch stützen
MehrSchule Kloten. Organisationsbeschrieb. Primarschule Spitz. Stand 10.09.2015. Schule Kloten Primarschule Spitz Seite 1. Organisationsbeschrieb
Schule Kloten Primarschule Spitz Stand 10.09.2015 Schule Kloten Primarschule Spitz Seite 1 1. Einleitung Der vorliegende wurde am 6. Februar 2014 1 von der Schulbehörde genehmigt und in Kraft gesetzt.
MehrInterkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Weiterbildung VSZGB August/September 2014
Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Weiterbildung VSZGB August/September 2014 Allgemeines Die IVSE hat zum Ziel: Die Situation von Personen, die ausserhalb ihres Kantons besondere
MehrBegabungs- und Begabtenförderung an der Primarschule Arlesheim: Elternbrief BBF
3_1_1_4 Begabungs- und Begabtenförderung an der Primarschule Arlesheim: Elternbrief BBF Liebe Eltern Die Begabungs- und Begabtenförderung (BBF) der Primarschule Arlesheim ist ein ergänzendes Angebot zum
MehrEidgenössischer Hornusserverband EHV. Funktionsbeschreibungen und Stellenbeschreibung für:
Eidgenössischer Hornusserverband EHV Funktionsbeschreibungen und Stellenbeschreibung für: - Zentralpräsident - Finanzchef - Ressortleiter Wettkämpfe - Ressortleiter Ausbildung/Nachwuchs - Ressortleiter
Mehr