Das Präventionsgesetz 2015 Mehr Unterstützung für Lebenswelten? Uwe Dresel / Gesundheitsmanagement /
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1 Das Präventionsgesetz 2015 Mehr Unterstützung für Lebenswelten? Uwe Dresel / Gesundheitsmanagement /
2 Präventionsgesetz 2015 Das Präventionsgesetz 2015 ist ein Bundesgesetzund regelt Aufgaben und Ausgabevolumen für die gesetzlichen Sozialversicherungen (z.b. im Sozialgesetzbuch SGB V, VI und XI). Die meisten Aufgaben und Ausgaben liegen bei den gesetzlichen Krankenkassen. Es legt keineverpflichtungen für Verbände, Länder, Kommunen, Träger, Unternehmen, Verbände usw. fest. Es wurde im Juli 2015 im Bundestag verabschiedet. 2
3 Die nationale Präventionsstrategie Abbildung: GKV-Spitzenverband 3
4 Inhalte des Präventionsgesetzes Folgende Themen werden im Präventionsgesetz aufgegriffen: Festlegung von Zielen der Prävention (z.b. mit Blick auf gesundheitziele.de, deutsche Arbeitsschutzstrategie) Einrichtung einer nationalen Präventionskonferenz und regelmäßige Berichterstattung Landesrahmenvereinbarungen zur Prävention individuelle Prävention (z.b. Kurse) Lebenswelten (z.b. Setting Kindergarten, Schule, Gemeinde) Übertragung von Aufgaben an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) betriebliche Gesundheitsförderung Gesundheitsuntersuchungen (durch Ärzte) Vorsorgeuntersuchungen (z.b. für Kinder) Hebammenhilfe (Erweiterung des Leistungszeitraum) Bonus für gesundheitliches Verhalten Prävention in der stationären Pflege (Pflegeversicherung) Ausbau der Evaluation, Einführung von Modellprojekten 4
5 Schwerpunkte in der Gesundheitsförderung Der Schwerpunkt bei den Änderungen des 20 Sozialgesetzbuch Fünf liegt auf Interventionen in den Lebenswelten (Settings) 1. betriebliche Gesundheitsförderung (Setting Betrieb mit Schwerpunkt KMU) 2. nicht-betriebliche Settings (Schule, Kita, Kommune) 3. Setting stationäre Pflege 5
6 Präventionsgesetz - Finanzierung der Prävention Die gesetzlichen Krankenkassen sollen ab 2016 folgende Mittel für Prävention zur Verfügung stellen: 3 Euro/Vers. für Präventionsleistungen (Richtwert), 2 Euro/Vers. für betriebliche Gesundheitsförderung (Mindestwert), 2 Euro/Vers. für nicht betriebliche Lebenswelten, z.b. Kita, Schule Kommune (Mindestwert), davon 0,45 Euro/Vers. für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), 0,30 Euro/Vers. für Setting in der stationären Pflege. Weitere Elemente des Präventionsgesetzes: nicht verausgabte Mittel fließen in einen Überlauftopf beim GKV-Spitzenverband(BGF) bzw. müssen im Folgejahr verbraucht werden (Setting), jährliche Steigerung der Finanzierung nach 18 Abs. 1 SGB IV (ca. 1-2%). Diese Ausgaben entsprechen ungefähr einer Verdoppelung der bisherigen Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen im Bereich Prävention. 6
7 Anforderungen zum Thema Setting Erhöhung des Ausgabevolumens der Krankenkassen auf 2 Euro/Versicherten jährlich (ca. 140 Mio. Euro bundesweit), Die BZgAwird vom GKV-Spitzenverband beauftragt das Thema Setting zu begleiten (Konzeptentwicklung, Evaluation usw.) Dafür werden jährlich 0,45 Euro/Vers. (31,5 Mio)aus dem o.g. Volumen zur Verfügung gestellt. Abschuss der Bundesrahmenvereinbarung (Februar 2016), Festlegung von Präventionszielen, Die Umsetzung erfolgt auf der Ebene der Bundesländer. 7
8 Umsetzung auf Landesebene Abschluss von Landesrahmenvereinbarungen (Sozialversicherungsträger + Land), Es wird 16 verschiedene Vereinbarungen mit unterschiedlichen Inhalten geben. Schon vorhandene Strukturen (Landesarbeitsgemeinschaft Gesundheitsförderung, Koordinationsstelle Chancengleichheit usw.) sollen einbezogen werden, Abstimmung und Regelung der Finanzierung von Projekten ( gemeinsame und einheitliche Finanzierung durch Krankenkassen), Vernetzung mit schon vorhadenen Setting-Projekten der Krankenkassen Es werden Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene gebildet ( Steuerungsgruppe ), die den Prozess begleiten. Festlegung der Antragsbearbeitung und bewilligung. Die Förderung durch die Krankenkassen erfolgt nach dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes (s. Anhang). 8
9 weitere Tätigkeitsfelder Betriebliche Gesundheitsförderung Entwicklung einer online-gestützten Beratungsstruktur für Unternehmen, Einrichtung von regionalen Koordinierungsstellen für die Beratung von Unternehmen, regionale Vereinbarungen mit Unternehmensorganisationen. Prävention in der stationären Pflege Übertragung der Aufgaben von der Pflegeversicherung auf die Krankenversicherung, Entwicklung von Zielen, Inhalten und Kriterien zur Förderung von Projekten. 9
10 Fragen? Anmerkungen? Anhang: weiterführende Informationen (Links) Uwe Dresel DAK-Gesundheit Tel
11 weitere Informationen Der vollständige Wortlaut des Präventionsgesetzes ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit einzusehen: Link: Die Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung des Gesetzes sind im Leitfaden Prävention zu finden. Link: tion-2014_barrierefrei.pdf 11
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