WI SELEKT I. ABWICKLUNGSBERICHT DER VERWAHRSTELLE M.M.WARBURG & CO (AG & CO.) KGAA zum 30. September 2016

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1 ABWICKLUNGSBERICHT DER VERWAHRSTELLE M.M.WARBURG & CO (AG & CO.) KGAA zum 30. September 2016 WI SELEKT I unter der Verwaltung der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA (nachfolgend WI Selekt I)

2 INHALTSVERZEICHNIS Seite Management und Verwaltung 2 Tätigkeitsbericht 3 Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich) 4 Entwicklung des Sondervermögens 5 Verwendung der Erträge des Sondervermögens 5 Vermögensübersicht zum 30. September Vermögensaufstellung im Detail 7 Anhang zum geprüften Abwicklungsbericht per 30. September Vermerk des Abschlussprüfers 12 Besteuerungsgrundlagen 13 1

3 MANAGEMENT UND VERWALTUNG Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien Ferdinandstraße Hamburg Rechtsform: Kommanditgesellschaft auf Aktien Abschlussprüfer BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fuhlentwiete Hamburg DEUTSCHLAND Haftende Eigenmittel: ,57 (Stand: 31. März 2016) Hinweis: Bei dem WI Selekt I handelt es sich um ein Sondervermögen in Abwicklung, dessen Verwaltungsmandat mit den Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) mit Wirkung zum 1. Oktober 2015 auf die Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA, Hamburg, übergegangen ist. 2

4 TÄTIGKEITSBERICHT Aufgrund der am 31. März 2015 erklärten Kündigung endete das Verwaltungsmandat der WARBURG INVEST KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT MBH am 30. September Am 1. Oktober 2015 übernahm die Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA die Abwicklung des Sondervermögens WI SELEKT I. Zielsetzung der Abwicklung ist es die verbliebenen Vermögensgegenstände des Sondervermögens bestmöglich im Anlegerinteresse zu veräußern und den erzielten Abwicklungserlös an die Anleger zu verteilen. Neue Anlagen werden während der Abwicklungsphase nicht mehr getätigt. Zum Übergang des Verwaltungsrechts auf die Verwahrstelle bestand das Vermögen des Fonds im Wesentlichen aus Bankguthaben und Anteilen an offenen Immobilienfonds, deren Rückgabe ausgesetzt war bzw. nur begrenzt möglich war oder die sich in Abwicklung befinden. Im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 konnte die Verwahrstelle Anteile am im Bestand befindlichen Warburg - Henderson Deutschland Fonds Nr. 1 zurückgeben, jedoch wurde dessen Anteilscheinrückgabe mit Wirkung zum 28. Juli 2016 ausgesetzt. Die im Fonds befindlichen Anteile der übrigen offenen Immobilienfonds konnten auf Grund der ausgesetzten Anteilscheinrückgabe nicht veräußert werden. Daneben ergaben sich Geldzuflüsse aus Ausschüttungen der im Bestand befindlichen Zielfonds. 3

5 ERTRAGS- UND AUFWANDSRECHNUNG (INKL. ERTRAGSAUSGLEICH) FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. OKTOBER 2015 BIS 30. SEPTEMBER 2016 I. Erträge 1. Erträge aus Investmentanteilen ,38 2. Sonstige Erträge 26,36 davon Bestandsprovisionen 26,36 II. Summe der Erträge ,74 Aufwendungen 1. Abwicklungsvergütung ,55 2. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten ,45 3. Sonstige Aufwendungen -353,23 davon Fremde Depotgebühren -83,79 davon negative Habenzinsen -269,44 Summe der Aufwendungen ,23 III. Ordentlicher Nettoertrag ,51 IV. Veräußerungsgeschäfte 1. Realisierte Gewinne 2. Realisierte Verluste ,11 davon aus Wertpapiergeschäften ,11 Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften ,11 V. Realisiertes Ergebnis des Berichtszeitraumes ,60 1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne 2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste 1.287,26 VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Berichtszeitraumes 1.287,26 VII. Ergebnis des Berichtszeitraumes ,34 4

6 ENTWICKLUNG DES SONDERVERMÖGENS I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Berichtszeitraumes ,85 1. Mittelzufluss (netto) a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen 2. Ertragsausgleich / Aufwandsausgleich 3. Ergebnis des Berichtszeitraumes ,34 davon Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne davon Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste 1.287,26 II. Wert des Sondervermögens am Ende des Berichtszeitraumes ,51 VERWENDUNG DER ERTRÄGE DES SONDERVERMÖGENS BERECHNUNG DER AUSSCHÜTTUNG insgesamt je Anteil I. Für die Ausschüttung verfügbar ,50 5, Vortrag aus dem Vorjahr 0 2. Realisiertes Ergebnis des Berichtszeitraumes ,60-1, Zuführung aus dem Sondervermögen *) ,10 7,621 II. Nicht für die Ausschüttung verwendet 0 1. Vortrag auf neue Rechnung 0 III. Gesamtausschüttung ,50 5, Endausschüttung ,50 5,700 *) Die Zuführung aus dem Sondervermögen dient dem Ausgleich im Geschäftsjahr realisierter Verluste. 5

7 VERMÖGENSÜBERSICHT ZUM 30. SEPTEMBER 2016 Wirtschaftliche Gewichtung Geographische Gewichtung I. Vermögensgegenstände 1. Investmentanteile - 84,51 % - 84,51 % 2. Bankguthaben - 16,14 % - 16,14 % II. Verbindlichkeiten - -0,65 % - -0,65 % III. II. Fondsvermögen 10 % 10 % Die Angabe der wirtschaftlichen und geographischen Gewichtung entfällt, sofern nicht angegeben. 6

8 VERMÖGENSAUFSTELLUNG IM DETAIL Gattungsbezeichnung ISIN / VWG Stück, Anteile bzw. Währung Bestand Käufe/Zugänge Verkäufe/Abgänge im Berichtszeitraum Kurs in Währung Kurswert in % des Fondsvermögens Wertpapiervermögen ,98 84,51 Anteile an Immobilien-Sondervermögen ,98 84,51 Gruppeneigene Investmentanteile Warburg-Hender.Deutsch.Fd Nr.1 Inhaber- Anteile *) DE / 1,40 % ANT , ,28 0,94 19 Gruppenfremde Investmentanteile AXA ImmoselectInhaber-Anteile *) ANT , ,61 DE / 0,60 % 0 KanAm SPEZIAL grundinvest FdsInhaber- ANT , ,50 62,62 Anteile *) 0 DE000A0CARS0 / 0,40 % SEB Imm.Portf.Target Ret.FundInhaber-Anteile ANT , ,20 20,34 *) 0 DE / 1,50 % *) Der Fonds ist teilweise in Offenen Immobilienfonds investiert, bei denen zum Berichtsstichtag eine eingeschränkte Liquidität gegeben war. Die Bewertung erfolgte dennoch zum von der Immobilien-Kapitalverwaltungsgesellschaft festgestellten Nettoinventarwert, da nach Abwägung aller bekannten Sachverhalte keine marktgerechte alternative Bewertung vorgelegen hat. Per 30. September 2016 betraf dies den AXA ImmoselectInhaber-Anteile, den KanAm SPEZIAL grundinvest FdsInhaber-Anteile, Warburg-Hender.Deutsch.Fd Nr.1 Inhaber-Anteile und den SEB Imm.Portf.Target Ret.FundInhaber-Anteile. 7

9 Gattungsbezeichnung Stück, Anteile bzw. Währung Bestand Käufe / Zugänge Verkäufe / Abgänge Kurs Kurswert % des in Fondsvermögens Andere Vermögensgegenstände Bankguthaben ,01 16,14 -Bankguthaben bei: Verwahrstelle , ,01 16,14 Sonstige Verbindlichkeiten ,48-0,65 Rückstellungen aus Kostenabgrenzung , ,48-0,65 Fondsvermögen ,51 10 Anteilswert Umlaufende Anteile STK 61,

10 ANHANG ZUM GEPRÜFTEN ABWICKLUNGSBERICHT PER 30. SEPTEMBER 2016 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Angaben zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände Die Bewertung erfolgt durch die Verwahrstelle. Investmentanteile werden mit dem von der Investmentgesellschaft veröffentlichten Rücknahmepreis bewertet, sofern keine anderen Angaben unterhalb der Vermögensaufstellung erfolgen. Bankguthaben werden zum Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen bewertet. Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert und Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag bewertet. ERLÄUTERUNGEN ZUR VERMÖGENSAUFSTELLUNG Die Anzahl der umlaufenden Anteile zum Ende des Berichtsjahres und der Anteilswert sind unterhalb der Vermögensaufstellung angegeben. Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/Marktsätze bewertet: Inländische Vermögenswerte Kurse per 29. September 2016 Alle anderen Vermögenswerte Kurse per 29. September 2016 Kapitalmaßnahmen: Alle Umsätze, die aus Kapitalmaßnahmen hervorgehen (technische Umsätze), werden als Zu- oder Abgang ausgewiesen. ERLÄUTERUNGEN ZUR ERTRAGS- UND AUFWANDSRECHNUNG Die Aufgliederung wesentlicher sonstiger Erträge und sonstiger Aufwendungen erfolgt im Rahmen der Ertrags- und Aufwandsrechnung. Die Ermittlung der Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne und Verluste erfolgt dadurch, dass in jedem Berichtszeitraum die in den Anteilspreis einfließenden Wertansätze der Vermögensgegenstände mit den jeweiligen historischen Anschaffungskosten verglichen werden, die Höhe der positiven Differenzen in die Summe der nicht realisierten Gewinne einfließen, die Höhe der negativen Differenzen in die Summe der nicht realisierten Verluste einfließen und aus dem Vergleich der Summenpositionen zum Ende des Berichtszeitraumes mit den Summenpositionen zum Anfang des Berichtszeitraumes die Nettoveränderungen ermittelt werden. 9

11 ANGABEN NACH DER DERIVATEVERORDNUNG Das Sondervermögen befindet sich in Abwicklung. Geschäfte mit Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften werden nicht getätigt. ANGABEN ZUR TRANSPARENZ SOWIE ZUR GESAMTKOSTENQUOTE Gesamtkostenquote (synthetisch) 2,56 % Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio TER) drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten, Zinsen aus Kreditaufnahme und etwaiger erfolgsabhängiger Vergütung) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus. Der Aufwandsausgleich für die angefallenen Kosten wird nicht berücksichtigt. Da das Sondervermögen mehr als 10 % seiner Vermögenswerte in andere Investmentvermögen ( Zielfonds ) anlegen kann, fallen im Zusammenhang mit den Zielfonds weitere Kosten an, die bei der Ermittlung der TER anteilig berücksichtigt werden. Die Berechnungsweise entspricht der gemäß der CESR Guideline in Verbindung mit der EU-Verordnung 583/2010 empfohlenen Methode. Die Beträge der Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen an Zielfonds betragen: Ausgabeaufschläge Rücknahmeabschläge Die Verwaltungsvergütungssätze für die am Berichtstag im Bestand befindlichen Sondervermögen und die Sondervermögen, die im Berichtszeitraum ge- und verkauft werden, sind in der Vermögensaufstellung bzw. der Auflistung der während des Berichtszeitraumes abgeschlossenen Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, aufgeführt. Das Zeichen + bedeutet, dass ggf. eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet werden kann. Die Angaben zu den Vergütungssätzen wurden Wertpapierinformationssystemen wie WM- Datenservice und anderen Wertpapierinformationsportalen wie Morning Star und Onvista entnommen. Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände des Sondervermögens) Die Verwahrstelle gewährt keine wiederkehrenden Vermittlungsentgelte als sogenannte "Vermittlungsfolgeprovisionen". Der Verwahrstelle fließen keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu. 10

12 ANGABEN ZU WESENTLICHEN ÄNDERUNGEN GEM. 101 ABS. 3 NR. 3 KAGB Wesentliche Änderungen der im Verkaufsprospekt aufgeführten Informationen in der Berichtsperiode ergaben sich gemäß nachfolgender Darstellung: 1. Gesellschaft keine Änderungen 2. Verwahrstelle keine Änderungen 3. Abschlussprüfer keine Änderungen 4. Allgemeine und Besondere Anlagebedingungen keine Änderungen 5. Anlagestrategie und ziel * 6. Anlagegrundsätze * 7. Risikoprofil keine Änderungen 8. Kosten * 9. Auslagerungen * 10. Bewertungsverfahren keine Änderungen 11. Vereinbarungen, die die Verwahrstelle getroffen hat, um sich vertraglich von der Haftung gem. 88 Abs. 4 keine Änderungen KAGB freizustellen 12. Sonstige Sachverhalte, die den WI Selekt I betreffen * *) zu 5) Mit Beginn der Abwicklung durch die Verwahrstelle zum 1. Oktober 2015 entfallen Anlagestrategie und -ziel. Die Tätigkeit der Verwahrstelle ist allein auf die Abwicklung des Sondervermögens gerichtet. zu 6) Mit Beginn der Abwicklung durch die Verwahrstelle zum 1. Oktober 2015 kommen die Anlagegrundsätze nicht mehr zum Tragen. Die Tätigkeit der Verwahrstelle ist allein auf die Abwicklung des Sondervermögens gerichtet. zu 8) Ab dem 1. Oktober 2015 wird anstelle der Verwaltungsvergütung und der Verwahrstellenvergütung von der Verwahrstelle eine einheitliche Abwicklungsvergütung in Höhe von 1,3 % p.a. erhoben. Die Abwicklungsvergütung wird auf täglicher Basis ermittelt und dem Sondervermögen monatlich in Rechnung gestellt. Die Minimumvergütung beträgt unverändert p.a. zu 9) Mit Beginn der Abwicklung durch die Verwahrstelle zum 1. Oktober 2015 sind sämtliche Auslagerungen aufgehoben worden bis auf die Fondsadministration durch die WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A., Luxemburg. zu 12) Die Verwaltung wurde durch die Gesellschaft gem. 99 KAGB in Verbindung mit 22 Abs.1 der Allgemeine Anlagebedingungen mit Wirkung zum Ende des 30. September 2015 gekündigt. Das Verwaltungsrecht ist auf die Verwahrstelle übergegangen. Hamburg, den 29. Dezember 2016 gez. Dr. Peter Rentrop-Schmid Partner M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA gez. Joachim Olearius Partner 11

13 VERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS An die M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA, Hamburg Die M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA, Hamburg hat uns beauftragt, gemäß 105 Abs. 3 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) den Abwicklungsbericht des Sondervermögens WI SELEKT I für den Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 zu prüfen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die Aufstellung des Abwicklungsberichts nach den Vorschriften des KAGB und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Verwahrstelle. Verantwortung des Abschlussprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Abwicklungsbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung nach 105 Abs. 3 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Abwicklungsbericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Abwicklung des Sondervermögens sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und die Nachweise für die Angaben im Abwicklungsbericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Abwicklungsbericht und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Verwahrstelle. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Abwicklungsbericht für den Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 den gesetzlichen Vorschriften. Hamburg, 30. Dezember 2016 BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Zemke Wirtschaftsprüfer Rüdiger Wirtschaftsprüfer 12

14 M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien Ferdinandstraße Hamburg WI SELEKT I Sondervermögen nach KAGB Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 u. 2 Investmentsteuergesetz Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016 Endausschüttung ISIN: WKN: DE000A0RHEG6 A0RHEG Ex-Tag: 11. Januar 2017 Zahltag: 11. Januar 2017 Tag des Ausschüttungsbeschlusses: 11. Januar 2017 Gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 u. 2 InvStG Buchstabe: Betrag per Anteil in Natürliche Natürliche Körper- Personen Personen schaften 2) mit Anteilen mit Anteilen im Privat- im Betriebsvermögen vermögen 1) a) Betrag der Ausschüttung 5, , , Nachrichtlich: Zahlbetrag der Ausschüttung 5, , , aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge davon aufgrund von Absetzungen f. Abnutzung (AfA) oder Absetzungen f. Substanzverringerung (AfS) b) Gesamtbetrag der ausgeschütteten / ausschüttungsgleichen Erträge 5, , , davon Betrag der ausgeschütteten Erträge 5, , , davon Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0, , , c) In dem Gesamtbetrag der ausgeschütteten aa) / ausschüttungsgleichen Erträge enthaltenen Erträge i.s.d. 2 Abs. 2 S. 1 i.v.m. 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG 3) - 0, bb) Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 2 S. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG 3) cc) Erträge i.s.d. 2 Abs. 2a dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung ee) Erträge i.s.d. 2 Abs. 3 Nr. 1 S. 2 in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge i.s.d. 20 EStG sind

15 ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne i.s.d. 2 Abs. 3 in der ab dem 1. Januar 2009 anzuw. Fassung gg) Einkünfte im Sinne des 4 Abs hh) in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen ii) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2, für die kein Abzug jj) nach Absatz 4 vorgenommen wurde in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 3) kk) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen ll) in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 3) d) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung bzw. der ausschüttungsgleichen Erträge aa) im Sinne des 7 Abs. 1 und 2 5, , , bb) im Sinne des 7 Abs davon auf Erträge i.s.d. 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 InvStG i.v.m. 8b Abs. 1 KStG oder 3 Nr. 40 EStG davon auf Erträge i.s.d. 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 InvStG cc) im Sinne des 7 Abs. 1 S. 4, soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten 0, , , davon auf ausländische Erträge i.s.d. 2 Abs. 2 S. 1 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG oder 3 Nr. 40 EStG - 0, davon steuerpflichtige Veräußerungsgewinne, nicht enthalten in c) dd) und in c) ff) f) Betrag der ausländischen Steuern, der auf die in den Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 entfällt, und aa) der nach 4 Abs. 2 i.v.m. 32d Abs. 5 oder 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 vorgenommen wurde 4) bb) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) cc) der nach 4 Abs. 2 i.v.m. 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 vorgenommen wurde 4) dd) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4)

16 ee) der nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 i.v.m diesem Abkommen anrechenbar ist 4) ff) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die 2 Abs. 2 i.v.m. 8b Abs. 2 KStG oder 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des 16 i.v.m. 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 4) g) Betrag der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung 1, , , h) im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre Sofern anwendbar, wurden die Vorschriften des 1 Abs. 3 Satz 3 InvStG unter Berücksichtigung der Datenschlüsselung durch die marktbekannten Finanzdatenbanken und Börseninformationsdienste (soweit verfügbar) angewandt. Diese Bescheinigung wird beim Elektronischen Bundesanzeiger in der Rubrik Besteuerungsgrundlagen zur Veröffentlichung eingereicht. 1) Angaben für Anleger, die ihre Anteile im Betriebsvermögen halten und nach dem EStG besteuert werden (z.b. Einzelunternehmer oder Mitunternehmer in gewerblichen Personengesellschaften). 2) Angaben für Anleger, die nach dem KStG besteuert werden. Bei den Angaben ist zu beachten, dass 8b Abs. 1 bis 6 KStG für Anleger, die bestimmte Körperschaften sind, keine Anwendung findet. Die Anwendbarkeit vorgenannter Vorschriften kann auch Einfluss auf die Anrechenbarkeit ausländischer Quellensteuern haben. 3) Die Einkünfte sind zu 100 % ausgewiesen. 4) Bei Anrechnung bzw. Abzug ausländischer Quellensteuern ist bei natürlichen Personen mit Anteilen im Privatvermögen 32d Abs. 5 EStG, bei natürlichen Personen mit Anteilen im Betriebsvermögen 34c EStG und bei Körperschaften 26 KStG zu beachten. Der Ausweis der anrechenbaren Quellensteuer für natürliche Personen mit Anteilen im Privatvermögen erfolgt nach Berücksichtigung der Anrechnungslimitierung gemäß BMF v. 18. August 2009 (IV C 1 - S /08/10019), Rz. 77a. Hamburg, den 5. Dezember 2016 M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien 15

17 WI Selekt I unter der Verwaltung der Verwahrstelle M.M.Warburg & CO (AG & Co.) Kommanditgesellschaft auf Aktien Ferdinandstraße Hamburg Tel FAX

Barausschüttung 2,4000 2,4000 2,4000. aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000 0,0000 0,0000

Barausschüttung 2,4000 2,4000 2,4000. aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000 0,0000 0,0000 Geschäftsjahr vom 01.04.2014 bis 31.03.2015 Ex-Tag der Ausschüttung: 24.07.2015 Valuta: 31.07.2015 Datum des Ausschüttungsbeschlusses: 17.07.2015 Name des Investmentvermögens: LUX-PROTECT FUND BOND INVEST

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