ELTERNINFORMATIONEN Ausgabe August 2016

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1 ELTERNINFORMATIONEN Ausgabe August 2016

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3 Inhaltverzeichnis Seite Einleitung 4 Wichtige Adressen und Telefonnummern 4 Schulpflicht 5 Der Kindergarten 5 Die Primarschule (Unterstufe / Mittelstufe) 5 Pädagogische Förderung 7 Wichtiges von A Z 9,10,11,12,13 Absenzenregelung (neu ab ) Abwesenheit der Schüler Blockzeiten Elternkontakte Ferien Internet Religionsunterricht Schulärzte Schulzahnpflege / Schulzahnarzt Schülerlaufblatt Schulordnung Schulweg Schulreise Übersetzungsdienst Versicherung der Schüler Zeugnisse Verteiler: - bei Eintritt in den Kindergarten - bei Zuzug in unsere Schulgemeinde 3

4 Einleitung Mit dieser Broschüre heisst die Primarschule Schönenberg - Kradolf Sie und Ihre Kinder in unserer Schule herzlich willkommen. Sie finden darin allerlei Wissenswertes, unter anderem Adressen von Stellen und Personen, die Ihnen behilflich sind, wenn Sie Fragen haben. Das Wohl des Schülers steht im Zentrum unserer Schule. Ein gutes Umfeld ist die beste Voraussetzung für eine optimale Förderung. Wenn alle Beteiligten Schüler, Lehrkräfte, Eltern, Schulleitung und Behörde am gleichen Strick und in dieselbe Richtung ziehen, ist es möglich, den Lernenden dieses Umfeld zu schaffen. Wir hoffen auf eine gute Zusammenarbeit, die Ihrem Kind und damit auch Ihnen viel Erfolg und Freude bringt. Für weitere Fragen und Anregungen sind wir offen; sprechen Sie uns an. Wichtige Adressen und Telefonnummern Schulbüro Primarschulgemeinde Schönenberg-Kradolf Schulbüro Thurbruggstrasse Schönenberg Tel. Präsidium: (E.Baumann) Tel. Sekretariat: (J. Merz) Tel. Schulleitung: (J.Gasser) Homepage: Adressen: vorname.name@pssk.ch für alle Mitarbeitenden Öffnungszeiten Dienstag und Donnerstag Uhr und Uhr Termine ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich. Kindergärten Kindergarten Schönenberg Kindergarten Kradolf Primarschule Lehrerzimmer Schulhaus Schönenberg Lehrerzimmer Schulhaus Kradolf

5 Schulpflicht Die Volksschule besteht aus Kindergarten, Primarschule und Sekundarschule. Sie ist obligatorisch. Der Kindergarten umfasst 2 Jahre. Die Primarschule umfasst 6 Jahre. Die Sekundarschule umfasst 3 Jahre. Kinder, die am 31. Juli das 4. Lebensjahr vollendet haben, besuchen im folgenden Schuljahr den Kindergarten. Nach der Primarschule erfolgt der Übertritt in die Sekundarstufe I: - entweder in die Sekundarschule G (Grundanforderungen) - oder in die Sekundarschule E (Erweiterte Anforderungen) Im Anschluss an die obligatorische Schulzeit besteht die Möglichkeit, weiterführende Schulen wie 10. Schuljahr, Mittelschulen (Sekundarstufe II) oder private Schulen zu besuchen oder in eine Berufslehre einzusteigen. Der Kindergarten Der Kindergarten dauert normalerweise zwei Jahre. Im Spiel macht das Kind Erfahrungen und Erlebnisse, es lernt und setzt sich mit seiner Umwelt auseinander. Der Kindergarten unterstützt die Entfaltung der Persönlichkeit des Kindes und bereitet es stufenweise auf die Schule und das Leben vor. In den Kindergarten aufgenommen werden Kinder, die am 31. Juli das 4. Altersjahr vollendet haben. Da der Kindergarten ab laut Volksschulgesetz des Kantons Thurgau obligatorisch ist, gelten die gleichen Rechte und Pflichten (Absenzregelung, etc.) wie in der ganzen Schule. Im ersten Kindergartenjahr besuchen die Kinder während 20 Lektionen, im zweiten Jahr während 24 Lektionen den Kindergarten. Der Eintritt in die Schule, resp. den Kindergarten, kann auf Wunsch der Eltern um ein Jahr hinausgeschoben werden. Ein diesbezügliches Gesuch ist an die Schulleitung zu richten. Die Zuteilung in einen der Kindergärten erfolgt unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Zusammensetzung. Die Zuteilung ist ein Entscheid der Schulleitung. Die Primarschule Die Primarschule wird in Unterstufe (1. 3. Klasse) und Mittelstufe (4. 6. Klasse) unterteilt. Der Unterricht in der Primarschule umfasst hauptsächlich Deutsch, Rechnen, Natur- und Heimatkunde (Realien), Zeichnen, Singen, Turnen, Schwimmen und Werken Textil und Nichttextil. Ab der 3. Primarklasse wird das Fach Englisch, ab der 4. Klasse wird Geometrie, Geschichte, Geografie und ab der 5. Klasse Französisch zusätzlich unterrichtet. Der Unterricht findet an fünf Tagen statt. Der Mittwochnachmittag ist schulfrei. 5

6 Die Einteilung in die ersten Klassen erfolgt nicht kindergartenweise, die Klassen werden neu zusammengesetzt. Während der Mittelstufe soll mindestens ein Klassenlager durchgeführt werden. Wochenlektionen: 1. Klasse 24 Lektionen 2. Klasse 24 Lektionen 3. Klasse 29 Lektionen Klasse 30 Lektionen 6

7 Pädagogische Förderung 1. Deutsch als Zweitsprache (DaZ) Für Kinder, die kein oder nur wenig Deutsch sprechen, gibt es im Kindergarten und in der Schule Förderlektionen, um Deutsch zu erlernen. Dieser Förderunterricht wird im Kindergarten und in der Schule durchschnittlich für je zwei Jahre gewährt. 2. Logopädie-Therapie KindergärtnerInnen, LehrerInnen und Eltern können Kinder, die sprachlich auffallen, zur Sprachabklärung bei der zuständigen Logopädin anmelden. 3. Heilpädagogik Die Schulische Heilpädagogin ist im Bereich der sprachlichen und mathematischen Lernstörungen tätig. Sie unterstützt einzelne Kinder oder Schülergruppen, wobei auch die Eltern und Klassenlehrpersonen mit einbezogen werden. 4. Psychomotoriktherapie Die Psychomotoriktherapeutin fördert die Kinder im Bewegungs- und Wahrnehmungsbereich. 5. Kleinklassen Wenn ein Kind den Anforderungen der Regelklasse nicht gewachsen ist, so kann der Besuch einer Kleinklasse sinnvoll sein. Die nötigen Abklärungen werden vom SPB (Schulpsychologie und Schulberatung des Kantons Thurgau) vorgenommen und mit den Eltern besprochen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Schulbehörde auf Antrag der Schulleitung. 6. Einschulungsklasse Kinder, welche nach dem Kindergarten nur teilweise schulbereit sind, können die Einschulungsklasse besuchen. In dieser Klasse wird der Schulstoff der 1. Klasse während zweier Schuljahre erarbeitet. In der Regel tritt das Kind anschliessend in die zweite Primarklasse über. Bezüglich Eintritt in die Einschulungsklasse erzielen Eltern, Kindergärtnerin und ev. der Schulpsychologe gemeinsam eine Einigung. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet die Schulleitung. 7. Weitere Fördermassnahmen nach Bedarf Hausaufgabenbetreuung erhalten die SchülerInnen, wenn die Eltern es wünschen oder die Lehrperson es fordert. Die Eltern werden zu einem Kostenbeitrag verpflichtet. Über die zusätzliche Förderung speziell begabter SchülerInnen entscheidet die Schulleitung. 7

8 8. Repetition einer Klasse Die Repetition einer Klasse wird nur dann angeordnet, wenn Aussicht besteht, die Schulleistungen auf Dauer zu verbessern. Eine Repetition kann einmal in der Primarschule erfolgen. Im Zweifelsfall soll - nach Rücksprache mit den Eltern die schulische Heilpädagogin und/oder der SPB von der Lehrperson in Anspruch genommen werden. Rückversetzungen infolge mangelnder schulischer Reife sollen möglichst frühzeitig erfolgen. Rückversetzungen werden von der Schulleitung - auf begründeten Antrag hin - beschlossen. Ausführliche Informationen sind auch im Förderkonzept (gültig ab Schuljahr 2014/15) zu finden. 8

9 Wichtiges von A Z... Absenzenregelung Der Schulbesuch ist für alle schulpflichtigen Kinder gemäss Unterrichtsgesetz obligatorisch. Die Eltern oder die Erziehungsberechtigten sorgen dafür, dass die Kinder die Schule pünktlich und regelmässig besuchen. 1. Schülerinnen und Schüler dürfen 2 ganze Tage (Jokertage) pro Schuljahr als zusätzliche Urlaubstage beziehen. (neu: ab ) Diese 2 Tage sind für Familienanlässe, religiöse oder sportliche Veranstaltungen, sowie für andere, für die Eltern wichtige Anlässe gedacht. Jokertage sind unteilbar und nicht in Stunden oder halben Tagen zu beziehen. Das Kumulieren und Übertragen von nicht bezogenen Jokertagen auf andere Schuljahre ist nicht möglich. Die Woche direkt nach den Sommerferien (Schuljahresbeginn) gilt als Sperrfrist. Es dürfen keine Urlaubstage/Jokertage bezogen werden! Der Bezug von Jokertagen an den in der Jahresplanung/Quartalsplanung angekündigten, besonderen Schulanlässen, wie z.b. Besuchs- und Sporttagen, Projektwochen, Theateraufführungen, Schulreisen und Klassenlagern, ist nicht möglich. Die Eltern teilen der Klassenlehrperson spätestens bis am letzten Freitag vor dem Bezug schriftlich (mittels Formular Urlaubsgesuch auf der Homepage) die gewünschte Abwesenheit des Kindes mit. Die Klassenlehrperson bestätigt die Mitteilung, wenn keine wichtigen Gründe dagegen sprechen (schulische Anlässe, pädagogische Gründe, Verhalten des Kindes). 2. Alle anderen Urlaubsgesuche, welche 2 Tage pro Schuljahr überschreiten, müssen frühzeitig, schriftlich und begründet an die Schulleitung gerichtet werden. Bewilligungen für diese zusätzlichen Urlaubstage werden nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt. 3. Die Lehrerschaft führt eine Absenzenkontrolle für jedes Kind. 4. Es ist Pflicht des Schülers, den verpassten Unterrichtsstoff nachzuholen. 5. Traueranlässe, Krankheit und Unfälle fallen nicht unter diese Regelung. 6. Bei Absenzen infolge Krankheit und Unfall kann die Schule ein ärztliches Zeugnis verlangen! 7. Unentschuldigte Absenzen werden im Zeugnis vermerkt, von der Schulleitung gemahnt oder bei einer Wiederholung mit Strafantrag an die Staatsanwaltschaft verzeigt. Abwesenheit der Schüler Im Interesse Ihres Kindes ist der regelmässige Besuch von Kindergarten und Schule sehr wichtig. Wenn ein Kind krank ist, oder aus einem anderen Grund den Kindergarten oder die Schule nicht besuchen kann, so muss die Lehrperson sofort, wenn möglich vor Unterrichtsbeginn, orientiert werden. 9

10 ... Blockzeiten Kindergarten: Die Kinder des 2. Kindergartenjahres werden ausnahmslos an jedem Vormittag von bis Uhr unterrichtet. Zusätzlich findet der Unterricht für die Grossen an zwei Nachmittagen von Uhr statt. Die Kinder des 1. Kindergartenjahres werden ausnahmslos an jedem Vormittag von Uhr in der Schule sein. Zusätzlich findet der Unterricht für die Kleinen an einem Nachmittag statt. Primarschule: Die Primarschüler werden ausnahmslos an jedem Vormittag von Uhr bis Uhr unterrichtet. Die restlichen Lektionen verteilen sich auf die Nachmittage. Ab der 3. Klasse können auch Lektionen in die Zeit von Uhr oder ab Uhr Uhr gesetzt werden.... Elternkontakte sind z.b. Schulbesuche, Besuchstage, Elternabende und Elterngespräche. Als Eltern sind Sie im Kindergarten und in der Schule immer herzlich willkommen. Sprechen Sie bitte den Besuch mit der Lehrperson ab. Schulbesuche sind für Sie, Ihr Kind und auch für die Lehrperson sehr nützlich. Falls Sie mit der Lehrperson über Ihr Kind sprechen möchten, so ist das nach Rücksprache jederzeit möglich. In jedem Schuljahr findet pro Klasse mindestens ein Elternabend statt. Von der Schule angekündigte Elternabende und Gespräche sind für die Eltern obligatorisch (Volksschulgesetz). Ein Fernbleiben ohne Abmeldung kann eine Verwarnung, bei Wiederholung eine Verzeigung nach sich ziehen.... Ferien Die Ferien in Kindergarten und Schule finden immer zur gleichen Zeit statt. Pro Jahr gibt es rund zwölf Wochen Ferien, verteilt auf Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter. Ferienpläne können im Schulbüro bezogen werden und sind auch im Internet veröffentlicht. Internet Unter finden Sie alle wichtigen Informationen über unsere Schule. Religionsunterricht Der Religionsunterricht ist Sache der Landeskirchen. Die Schule stellt wenn nötig Räumlichkeiten zur Verfügung und hilft bei der Stundenplangestaltung mit.... Schulärzte Es findet eine Reihenuntersuchung im 2. Kindergartenjahr und in der 5. Primarklasse statt. Der Untersuch findet während der Schulzeit statt und ist unentgeltlich. 10

11 Schulzahnpflege / Schulzahnarzt Der jährliche Untersuch beim Schulzahnarzt ist kostenlos. In regelmässigen Abständen werden die Kinder der Kindergärten und der Primarschule zudem von einer Fachperson in der richtigen Zahnpflege angeleitet.... Schülerlaufbahnblatt Ein Schülerlaufbahnblatt begleitet den Schüler vom Kindergarten bis zum Schulaustritt. Es enthält alle wichtigen Daten der Schulkarriere. Die Klassenlehrer führen das Laufbahnblatt und geben es, von den Eltern unterschrieben, dem nachfolgenden Klassenlehrer weiter. Die erziehungsberechtigten Eltern oder deren gesetzliche Vertreter haben grundsätzlich jederzeit Einsichtsrecht. SCHULORDNUNG gültig ab Februar 2012 Sie ist im Schulhaus angeschlagen. Die Schüler sind verpflichtet, diese einzuhalten. 1. Wir tragen Sorge zu Menschen und Material. Ich gehe FAIR mit meinen Mitmenschen um. Ich nehme Rücksicht auf die anderen. Ich grüsse freundlich und rede anständig. Ich akzeptiere andere Meinungen, höre zu und lasse andere ausreden. Bei Streit suchen wir gewaltfreie Lösungen. (Konfliktlösungsstrategie) Mit eigenen und fremden Dingen gehe ich verantwortungsbewusst um. Beschädigungen melde ich der Pausenaufsicht oder der Lehrperson. Für absichtliche Beschädigungen haften die Verursacher oder die Eltern. 2. Wir verhalten uns im Schulhaus immer ruhig. Nach Schulschluss verlasse ich das Gebäude sofort und halte mich in der unterrichtsfreien Zeit nicht in den Gebäuden auf. Im Schulhaus renne, turne und spiele ich nicht. (Unfallgefahr) Ich betrete das Schulhaus oder die Turnhalle 5 Minuten (Schönenberg) und 10 Min. (Kradolf) vor Schulbeginn. 3. Wir konzentrieren uns aufs Lernen und lassen einander in Ruhe arbeiten. Bei Gruppenarbeiten ausserhalb des Schulzimmers flüstern wir. Ich lasse meine elektronischen Geräte auf dem Schulareal ausgeschaltet. 11

12 4. Wir halten im und ums Schulhaus Ordnung. Ich werfe die Abfälle in den Eimer. Ich verzichte während des Unterrichts auf das Kaugummikauen. Ich spucke nicht herum, weder auf dem Pausenplatz noch in den Gebäuden. Fundgegenstände gebe ich der Lehrperson ab. Die Toiletten verlasse ich sauber. Velos und andere Fortbewegungsmittel versorge ich am dafür vorgesehenen Ort. Die Schule übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden. Messer und andere gefährliche Gegenstände sind auf dem ganzen Schulhausareal verboten. 5. Wir halten uns an die Pausenplatzregeln. Pausenplatzareale und Pausenplatzspiele werden schulhausintern geregelt. Für Ball- und Schneeballspiele benutze ich nur den roten Platz und/oder die Wiese. Bälle und Schneebälle werfe ich nicht gegen die Gebäude. Die Pause verbringe ich im Freien und bleibe auf dem Schulareal. Das Gelände des Kindergartens betrete ich nicht. Blumenbeete und Rabatten betrachte ich nicht als Spielplatz. Für Notfälle und Probleme in der Pause ist die Pausenaufsicht zuständig. Ich nehme meinen Znüni, Süssgetränke, usw. nur auf dem Pausenplatz ein. Staumaterial räume ich fünf Minuten vor Pausenende aus der Brunnenanlage weg (Schönenberg). Schulweg Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Die Schule hilft bei der Gestaltung von sicheren Schulwegen mit. Leuchtstreifen werden an Kindergärtler und Erstklässler abgegeben (das Tragen ist obligatorisch) und Leuchtwesten an die übrigen Schülerinnen und Schüler. Für die Benützung des Velos gibt die Schulleitung folgende Empfehlungen ab: - Velobenutzung für den Schulweg erst ab der dritten Primarklasse, die Erst- und Zweitklässler sollen möglichst zu Fuss in die Schule kommen. - Besuchen eines Velokurses (zb. provelo) - Tragen eines Velohelms und einer Sicherheitsweste. Schulreise Pro Jahr soll eine Schulreise stattfinden; diese kann einen oder mehrere Tage dauern. 12

13 ... Übersetzungsdienst Um die Verständigung zwischen fremdsprachigen Eltern und Lehrern zu unterstützen, kann von der Lehrperson ein Übersetzer für Gespräche angefordert werden.... Versicherung der Schüler Die Schüler sind von der Schule nicht gegen Unfall versichert, sondern vollumfänglich über die private obligatorische Grundversicherung der eigenen Krankenkasse.... Zeugnisse In der ersten und zweiten Klasse wird an Stelle eines Notenzeugnisses ein jährlicher Kurzbericht über Leistung und Verhalten des Schülers erstellt. Ab der dritten Klasse werden Jahreszeugnisse mit Noten und eine Beurteilung des Arbeits-, Lern- und Sozialverhaltens erstellt. Die Eltern bestätigen die Einsichtnahme mit ihrer Unterschrift. 13

14 14

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