Recht für Gründerinnen und Gründer
|
|
- Mathilde Grosser
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Lorem ipsum dolor sit autem ipsum dolor sit autem non diam. Lorem ipsum dolor sit autem Recht für Gründerinnen und Gründer non diam aloret. Lorem ipsum dolor sit ipsum dolor sit autem non diam aloret. Lorem ipsum dolor sit autem non diam aloret: Lorem ipsum Berlin, dolor sit den autem 17. Dezember non diam aloret 2012 Dolor sit autem non diam aloret Autem non diam aloret Referent: Alexander Struß Rechtsanwalt
2 audalis Schick Struß & Kollegen Rechtsanwälte Kurzprofil Alexander Struß audalis 2012 * geboren 1962 * verheiratet, 2 Kinder * Jurastudium in Münster und Freiburg * 1991 Tätigkeit als Honorardozent * 1995 Beteiligungsführung, Insolvenzen * 1997 Existenzgründung: Kanzlei Schick & Struß * 2007 Mitbegründung des audalis-verbundes 1
3 audalis wer wir sind innovativer Verbund von Wirtschaftsund Beratungskanzleien über 50 Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte & Unternehmensberater über 200 Mitarbeiter vertreten an 5 Standorten in Deutschland Weitere Einzelheiten finden Sie unter: internationales Netzwerk über die Alliott-Group 2
4 Recht für Gründerinnen und Gründer Inhalt der heutigen Vorlesung 1. Vertragsrecht Vertragsschluss, Geschäftsverkehr Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertragsabschlüsse bei der Unternehmensgründung 2. Haftungsrisiken für Unternehmen / Unternehmer 3. Auswahl der Rechtsform 4. Rechte & Pflichten GmbH-Geschäftsführer 5. Namens- und Markenrecht 6. Fallstricke bei der Gründung 7. Forderungsmanagement 3
5 1. Vertragsrecht Vertragsschluss Grundsatz 1: Ein Vertragsschluss per Handschlag ist wirksam! Problem: Beweisbarkeit des Vertragsinhalts Empfehlung: Verträge stets schriftlich schließen Besonderheit: Erfordernis notarieller Beurkundung Grundsatz 2: Verträge sind einzuhalten! (pacta sunt servanda) Ausnahme: Nichtigkeit Ausnahme: nachträgliche Loslösung durch Anfechtung Folge: Schadenersatz 4
6 1. Vertragsrecht Schweigen im Geschäftsverkehr Regelfall: Das Schweigen hat keine rechtliche Wirkung! Ausnahme 1: Schweigen des Kaufmanns / Freiberuflers auf ein Vertragsangebot bei laufender Geschäftsbeziehung ( 362 HGB) Ausnahme 2: Kaufmännisches Bestätigungsschreiben bestätigt einen zwischen Kaufleuten mündlich geschlossenen Vertrag 5
7 1. Vertragsrecht Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) das Kleingedruckte AGB finden tagtäglich und fast überall Verwendung (BVG, Bank, Kaufhaus, Online-Shop, Mobilfunkvertrag, ) Meist Zustimmung, ohne sie überhaupt gelesen zu haben juristische Definition: AGB sind die für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt Moderner Geschäftsverkehr ohne AGB nicht denkbar 6
8 1. Vertragsrecht Allgemeine Geschäftsbedingungen WICHTIG: Berücksichtigung Verbraucherschutz! Gesetzlich ausgestaltet durch z.b.: Widerrufs- bzw. Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (z.b. Online-Shop), Haustürgeschäften, Verträgen über Finanzdienstleistungen Informations- und Sicherungsrechte bei Pauschalreisen Schriftformerfordernis bei Verbraucherdarlehen AGB-Verwender müssen umfangreich belehren + tragen hohes Abmahnrisiko durch die Konkurrenz / Verbraucherverbände 7
9 1. Vertragsrecht Allgemeine Geschäftsbedingungen Weiteres Problem für AGB-Verwender: unüberschaubare Rechtsprechung zur Wirksamkeit einzelner Klauseln in den verschiedenen Branchen Risiko: - Klausel ist unwirksam - ggf. gilt sogar diejenige des Vertragspartners Empfehlung: juristische Unterstützung bei AGB-Erstellung 8
10 1. Vertragsrecht Vertragsabschlüsse bei der Unternehmensgründung Gesellschaftsvertrag: Rechtsbeziehungen zwischen den Gründern not. Beurkundung bei GmbH + UG (haftungsbeschränkt) Gesellschaftszweck Gesellschaftsform Franchisevertrag: Nutzung bereits entwickelter Geschäftsmodelle Verhältnis Franchisenehmer Franchisegeber Problem: Knebelung Vorteil: unternehmerische Freiheit, vorhandenes Marketing 9
11 1. Vertragsrecht Vertragsabschlüsse bei der Unternehmensgründung Darlehensvertrag: Finanzierung der Gründung Existenzgründerdarlehen: z.b. EXIST, KfW Sicherheiten: selbstschuldnerische Bürgschaften Empfehlung: genauer Vergleich der Konditionen Versicherungsvertrag: Absicherung der Gründung Berufshaftpflichtversicherung (Freiberufler) Betriebshaftpflichtversicherung Risikoversicherungen: z.b. Betriebsunterbrechung 10
12 1. Vertragsrecht Vertragsabschlüsse bei der Unternehmensgründung Gewerbemietvertrag: Praxis- oder Büroräume, Labor, Fertigung Unbefristet / befristet Vertragskonditionen Versteuerung Rechte und Pflichten Dienstleistungs-/Werkvertrag: Telekommunikation, Inneneinrichtung AGB Gewährleistungsrechte Haftung & Haftungsausschluss 11
13 1. Vertragsrecht Vertragsabschlüsse bei der Unternehmensgründung Kauf- / Leasing- / Mietvertrag: Inneneinrichtung, IT, Fuhrpark, Maschinen Abwägung Kauf / Leasing / Miete (Vorteile / Nachteile) AGB, Gewährleistung Arbeitsvertrag: Mitarbeiter Schriftform Befristungsmöglichkeit für Existenzgründer Probezeit Kündigung / Kündigungsschutz Beachtung AGG (keine Diskriminierung) 12
14 2. Haftung Haftungsrisiken für Ihr Unternehmen Finanzamt und Sozialversicherungsträger Gesetzliche Haftung (Produkt- oder Umwelthaftung) Unternehmen Kunden oder unbeteiligte Dritte Kreditgeber Zulieferer und Dienstleister 13
15 3. Rechtsformwahl Einzelunternehmen Kleingewerbetreibender e. K. = (ins Handelsregister) eingetragener Kaufmann Freiberufler Personengesellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Personenhandelsgesellschaft (ohg, KG, GmbH & Co. KG) Partnerschaftsgesellschaft (Zusammenschluss von Freiberuflern) Kapitalgesellschaft GmbH, Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt) Aktiengesellschaft (AG) Limited (engl. plc = private limited company) 14
16 3. Rechtsformwahl Übersicht: Rechtsformen im Vergleich Einzelunternehmen GbR ohg KG Kleingewerbetreibender Kaufmann Freiberufler Zusammenschluss mehrerer Personen durch Vertrag (auch formlos) zu einem beliebigen Zweck Zusammenschluss mehrerer Personen durch Vertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes Zusammenschluss mehrerer Personen durch Vertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes Unternehmerhaftung: Unternehmerhaftung: Unternehmerhaftung: Unternehmerhaftung: persönlich primär unmittelbar persönlich primär unmittelbar auch für Mitgesellschafter persönlich primär unmittelbar auch für Mitgesellschafter persönlich,primär, unmittelbar (Komplementär) beschränkt auf Einlagesumme (Kommanditist) 15
17 3. Rechtsformwahl Übersicht: Rechtsformen im Vergleich GmbH / UG GmbH & Co. KG AG Ltd. ein oder mehrere Gesellschafter Gesellschaftsvertrag (Satzung) Handelsregistereintragung Stammkapital: mind. 25 T / 1 Unternehmerhaftung: trifft GmbH, nicht Gesellschafter beschränkt auf Stammkapital Kombination aus KG + GmbH Handelsregistereintragung Unternehmerhaftung: GmbH haftet mit Stammkapital (Komplementärin) Kommanditisten haften in Höhe Ihrer Einlage ein oder mehrere Gesellschafter Gesellschaftsvertrag (Satzung) Handelsregistereintragung Grundkapital: mind. 50 T Unternehmerhaftung: trifft AG, nicht Gesellschafter beschränkt auf AG-Kapital Gründung in GB (in Englisch) Companies- Register-Eintrag director and secretary englisches Recht Stammkapital: mind. 1 GBP Unternehmerhaftung: beschränkt auf Stammkapital 16
18 Exkurs: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH als deutsche Antwort auf die englische Limited Sonderform der GmbH (möglich seit 2008) Gründungsstammkapital kann frei gewählt werden (min. 1 ) Gewinne dürfen nicht an Gesellschafter verteilt werden, bis GmbH- Stammkapital von erreicht ist (UG soll GmbH werden) Danach Umfirmierung und Eintragung als GmbH ins Handelsregister möglich 17
19 Exkurs: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Vorteile: neben geringer Kapitalaufbringung vereinfachte und preiswertere Gründung mit Musterprotokoll (Mustersatzung) Nachteile Musterprotokollvorgaben müssen genutzt werden, es besteht keine Abänderungsmöglichkeit drohende Überschuldung gleich zu Beginn der Geschäftstätigkeit (Empfehlung: Startkapital sollte mehrere Tausend Euro betragen) vorgeschriebene Bezeichnung als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG haftungsbeschränkt 18
20 4. GmbH-Geschäftsführer Ausgangspunkt: bei Personengesellschaften: Geschäftsführung durch alle Gesellschafter, Übertragung der Geschäftsführung ist freigestellt bei Kapitalgesellschaften: Übertragung auf Geschäftsführer (GmbH) oder Vorstand (AG) ist gesetzlich vorgeschrieben! Diese können gleichzeitig Gesellschafter sein. Beispiel GmbH: Gesellschaft nimmt nur durch den GF am Rechtsverkehr teil GF muss zum Handelsregister angemeldet werden 19
21 4. GmbH-Geschäftsführer Funktionen des GmbH-Geschäftsführers: (gesetzlicher) Vertreter der GmbH nach außen Angestellter der GmbH aufgrund eines Dienstvertrags Arbeitgeberfunktion gegenüber den Mitarbeitern Grundsatz: "Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes Vertretung der Gesellschaft Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft permanente Informationspflicht über alle geschäftlichen Abläufe rechtzeitiges Handeln nach den allgemein anerkannten betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen und Erfahrungen 20
22 4. GmbH-Geschäftsführer Wichtige Pflichten Sozialversicherung / Berufsgenossenschaft Steuern (Umsatzsteuer, Lohnsteuer) aktuelle Gesellschafterliste ordnungsgemäße Buchführung und Bilanzierung Insolvenzantrag Achtung: Bei Verstößen droht persönliche unbeschränkte Haftung (finanziell) & strafrechtliche Verfolgung (Geld-, Haftstrafe, Berufsverbot) Rechte gesetzlich unbeschränkt; Einschränkung nur durch Dienstvertrag 21
23 5. Namens- und Markenrecht Kriterien bei der Namenswahl: Grundsätzlich Fantasienamen zulässig (Ausnahmen: e.k. + berufs-/ standesrechtliche Beschränkungen) Wiedererkennungswert Zielgruppen Beschränkungen: Irreführungsverbot Keine Verwechselungsgefahr (Abmahngefahr) 22
24 5. Namens- und Markenrecht Kriterien bei der Verwendung eines Logos: Wortmarke, Bildmarke bzw. Wort-/ Bildmarke Wiedererkennungswert Keine Verwechselungsgefahr Schutz durch Anmeldung einer Marke deutschlandweit: beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) europaweit: beim Harmonisierungsamt für den europäischen Binnenmarkt (HABM) weltweit: bei der Weltorganisation für geistige Eigentum (WIPO) Schutz in den beigetretenen Mitgliedsstaaten 23
25 5. Namens- und Markenrecht Domainrecht Internetdomain nicht gesondert schutzfähig (Markenschutz) 1. Anfrage bei DENIC (Deutsches Network Information Center; gewünschte Domain schon vergeben 2. falls nein > sichern; falls ja > Dispute-Eintrag 3. ggf. Rechtsweg beschreiten Hinweis: gesetzliche Pflichtangaben für Geschäftsbriefe (= alle Kontaktdaten + Verantwortliche, Registerdaten, USt.-ID.-Nr.) müssen in das Webseiten- Impressum und die -Signaturen aufgenommen werden 24
26 6. Fallstricke bei der Gründung Verlust eigener Rechte und Beachtung Schutzrechte Dritter Informationsbeschaffung (Ringvorlesung, Internet) Qualifizierung: Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes Haftungsvermeidung durch Aneignung Wissen Vertragliche Bindungen (einseitig, Knebelungsverträge, etc.) Juristische Prüfung vor Unterzeichnung Fehler durch Konzentration auf operatives Geschäft Zeitmanagement: immer auch an Unternehmen arbeiten! Adressbuchbetrug, Trickformulare, Online-Betrug Grundsatz: erst gründlich lesen, dann unterzeichnen 25
27 7. Forderungsmanagement Liquiditätssteuerung durch professionelle Buchhaltung Herbeiführung Verzug (Zeitablauf, Mahnung); Folgen Forderungseinzug (Inkasso, Factoring, Rechtsanwalt) Gerichtliches Mahnverfahren Klageverfahren vor den Zivilgerichten Zwangsvollstreckung 26
28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen? audalis Schick Struß & Kollegen Charlottenstr. 65, Berlin Tel. +49 (0)
KANZLEI KRÜGER Steuerberater Rechtsanwalt DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei Unternehmensgründungen
DIE QUAL DER WAHL! Rechtsformen bei 2012 ÜBERBLICK 1. Die wichtigsten Rechtsformen 2. Grundsätze für die Entscheidung 3. Merkmale der einzelnen Rechtsformen 2012 Die wichtigsten RECHTSFORMEN für Existenzgründer
MehrRechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008
Rechtsformen bei der Existenzgründung 18. November 2008 Vorgestellt von: Harry Nöthe Abteilungsleiter Betriebsberatung Handwerkskammer Potsdam, Tel. 0331 3703-170 Personenunternehmen Kapitalgesellschaften
MehrGbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform?
GbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform? Dr. Stephan Dornbusch Fachanwalt für Steuerrecht und für gewerblichen Rechtsschutz MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater www.meyer-koering.de Überblick
MehrGbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform?
GbR, Ltd, GmbH & Co Was ist die richtige Rechtsform? Dr. Stephan Dornbusch Fachanwalt für Steuerrecht und für gewerblichen Rechtsschutz MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater www.meyer-koering.de 1 Überblick
MehrWissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN
Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Die richtige Wahl treffen Es gibt viele Unternehmensformen, welche dabei für Sie die richtige ist, hängt von vielen
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrDipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB
Dipl. Kfm. Andreas L. Huber WP StB Herzlich willkommen! Sie sind da, ein guter Anfang! Rechtsformen im Überblick, in einer halben Stunde, geht das? Wer stellt die Fragen, wer kennt die Antworten? Wichtig:
MehrUnternehmensformen im Überblick
Unternehmensformen im Überblick Wichtige Tipps für Unternehmer und Existenzgründer Januar 2015 Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Tel.: 0385 5103 514 Fax: 0385
MehrWahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht. Nicole Ruetz - Steuerberaterin -
Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht Nicole Ruetz - Steuerberaterin - GmbH GbR e.k. GmbH & Co KG UG OHG Grundsätzliche Unterscheidung Einzelkaufmann Personengesellschaft Kapitalgesellschaft
MehrDie Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
MehrDie richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen. Dipl.-Betriebswirt (FH) / steuerberater ROGER GÖLZ Bensheim mail@mehr-beratung.de Tel.
Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen Dipl.-Betriebswirt (FH) / steuerberater ROGER GÖLZ Bensheim mail@mehr-beratung.de Tel. 06251/ 70 19 10 Brauche ich überhaupt eine bestimmte Rechtsform? Neugründungen
Mehr5.3.7.3 Rechtsformen. 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen. Businessplanung Seminar
5.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.1 Rechtsformen im Überblick 3.3.7.3.2 Entscheidungskriterien 3.3.7.3.3 Einzelunternehmen 3.3.7.3 Rechtsformen 3.3.7.3.4 Personengesellschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts
MehrExistenzgründung rechtliche und steuerliche Aspekte. Christian Laudenberg, IHK Aachen
Existenzgründung rechtliche und steuerliche Aspekte Christian Laudenberg, IHK Aachen Typische Rechtsfragen Gewerberecht: Anmeldung, Genehmigung etc. Rechtsform: GbR, GmbH etc. Unternehmensname und Briefbogen
MehrDas Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht
Das Haftungsrisiko im Gesellschaftsrecht Die Gesellschaftsformen im Überblick Personengesellschaften Mischform Kapitalgesellschaften GbR OHG KG GmbH & Co. KG GmbH Limited UG haftungdbeschränkt I. Die Gesellschaft
MehrDie UG (haftungsbeschränkt) als Gesellschaftsform für Filmproduktionen?
Die UG (haftungsbeschränkt) als Gesellschaftsform für Filmproduktionen? Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Dieckert WRD-Unternehmergespräch am 22. April 2010 in Berlin zum Filmrecht WRD Berlin Leipziger
MehrGesellschaftsformen in Polen
Gesellschaftsformen in Polen 1. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts Bezeichnung der Gesellschaft in polnischer Sprache: Spółka Cywilna (s.c.) Rechtsgrundlage: Zivilgesetzbuch vom 23.04.1964, Dz.U. 1964
MehrTücken von Rechtsformen: GmbH - Limited - Unternehmergesellschaft
Wer bringt Licht in den Steuer-? Ihr Steuerberater : GmbH - Limited - Unternehmergesellschaft Download der Vorträge ab Montag unter www.stbverband-berlin-bb.de Kriterien der Rechtsform-Wahl (I) Kriterien
MehrEntscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht
Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht 1. Haftung 2. Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung 3. Entnahmerechte 4. Leitungsbefugnis
MehrEinzelunternehmen, UG oder besser GmbH? Eine Entscheidungshilfe für die richtige Rechtsform.
Einzelunternehmen, UG oder besser GmbH? Eine Entscheidungshilfe für die richtige Rechtsform. Dipl.-Kfm. Dr. Stephan Knabe Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Alexandra Flieger Rechtsanwältin Inhalt 1. Grundüberlegungen
MehrDie Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft.
Rechtsformen der Unternehmen 17 Firma Kapital Fremdkapital Haftung Geschäftsführung Die Firma kann Personen-, Sach-, Phantasieoder gemischte Firma sein. Sie muss die Bezeichnung OHG bzw. offene Handelsgesellschaft
MehrDer Rechtsratgeber für Existenzgründer
Eva Engelken Der Rechtsratgeber für Existenzgründer So bleibt Ihr Unternehmen auf der sicheren Seite Die häufigsten juristischen Probleme Mit Checklisten und weiterführenden Adressen Anmerkung.........................................
MehrDer Rechtsratgeber für Existenzgründer
Eva Engelken Der Rechtsratgeber für Existenzgründer So bleibt Ihr Unternehmen auf der sicheren Seite Die häufigsten juristischen Probleme Mit Checklisten und weiterführenden Adressen REDLINE VERLAG Anmerkung
MehrBettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main. Existenzgründung. Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform
Bettina Schmidt, Kanzlei Schmidt & Kollegen Rechtsanwälte, Frankfurt am Main Existenzgründung Die Frage nach der richtigen Gesellschaftsform Die Referentin seit 1996 zugelassene Rechtsanwältin 2003 Gründung
MehrWoche 7: Gesellschaftsrecht
Recht für Wirtschaftswissenschaftler PD Dr. Timo Fest, LL.M. (Pennsylvania) Woche 7: Gesellschaftsrecht Übersicht zur heutigen Veranstaltung I. Einführung II. BGB-Gesellschaft III. Offene Handelsgesellschaft
MehrAusgangslage. wegen Niederlassungsfreiheit (Art. 43 und 48 EGV) ist Rechtsfähigkeit anderer EU- Gesellschaften zu achten
Ausgangslage Eröffnung des Wettbewerbs zwischen den nationalen Gesellschaftsformen: Urteile des EuGH in den Rechtssachen Centros (9.3.1999) Überseering (5.11.2002) Inspire Art (30.9.2003) wegen Niederlassungsfreiheit
MehrGrundlagen der Betriebswirtschaftslehre
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre / Script 8 ) Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre S c r i p t ( Teil 8 ) [ Dr. Lenk ] 2 11. Rechtsformen... 3 11.1 Privatrechtliche Formen...5 11.1.1 Einzelunternehmen...
MehrRechtsformwahl für Gründer
Am Anfang steht die Rechtsformwahl -> beschränkte oder unbeschränkte Haftung? Unbeschränkte Haftung: Einzelunternehmen oder ab zwei Personen: GbR (je nach Umfang: ohg) Grundsatz: Haftung mit Betriebs-/Gesellschafts-
Mehr1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
1.4 Die Kapitalgesellschaften 1.4.1 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Folie Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die GmbH wird von einer Person oder mehreren Personen gegründet.
MehrRechtsformvergleich 2
Rechtsformvergleich 2 Europäische Genossenschaft (SCE) Private Limited Company (Ltd.) Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Zweck Förderung des Bedarfs ihrer Mitglieder und/oder deren wirtschaftliche
MehrWirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro
Wirtschaftlichkeits- und Rechtsfragen im Planungsbüro Rechtsformen und Kooperationen - Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten - 1/28 Der Architekt / Ingenieur als Einzelunternehmer - kein Gründungsakt erforderlich
MehrFragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften
Rechtsformenvergleich: Merkblatt Fragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften Inhalt 1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 1.1 Fragen und Antworten zu den gesetzlichen 1.2 Fragen
MehrVORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN. Referentin: Madlen Schumann
VORLESUNG: ALLG. BWL J THEMA: RECHTSFORMEN Referentin: Madlen Schumann 23.10.2013 M. Schumann 2 Bedeutung der Rechtsform 1. Rechtsgestaltung (Haftung) 2. Leistungsbefugnisse (Vertretung nach außen, Geschäftsführung)
MehrBetriebswirtschaftslehre
Betriebswirtschaftslehre Norddeutsche Akademie für Marketing + Kommunikation e.v. Dipl.-Ök. Oliver Wruck Dievision - Agentur für Kommunikation GmbH Sommersemester 2004 Rechtsformen Was wird durch die Wahl
MehrRechtsformen der privat-rechtlichen Unternehmen. Betriebswirtschaftslehre
Die Rechtsform eines Unternehmens ist die, nach außen wirksame und typisierte Struktur und regelt das Außenund Innerverhältnis von Unternehmen Außenverhältnis: Rechtsbeziehungen gegenüber Dritten (Lieferanten,
MehrUnternehmensformen für Existenzgründer unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten
Unternehmensformen für Existenzgründer unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten Reutlingen, 13.03.2015 Oliver Rupp, Steuerberater Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Rechtsberatung Unternehmensberatung
MehrBeispiel 17. Folie 94. Gesellschaftsrecht Prof. Dr. Florian Jacoby
Beispiel 17 A ist Kommanditist der X-KG. Im Gesellschaftsvertrag sind 50.000 als Haftsumme für A festgelegt. Ferner hat A sich dort verpflichtet, 50.000 als Einlage zu erbringen. Die A-AG verlangt von
MehrRechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
Rechtliche Aspekte der Bedeutung der Rechtsform und sonstig Hinweise bei Nachfolge / Übergang von Unternehmen 1 Einleitung erfordert eine ganzheitliche Betrachtung : Betriebswirtschaft Gesellschaftsrecht
Mehr4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick
4. Das neue Recht der GmbH ein Überblick Wie sieht die GmbH-Reform eigentlich aus und was sind ihre Auswirkungen? Hier bekommen Sie einen kompakten Überblick. Einer der wesentlichen Anstöße, das Recht
MehrSteuern, Rechtsform, Buchführung und Co. Referent: Stephan Weigelt
Steuern, Rechtsform, Buchführung und Co. Referent: Stephan Weigelt Rechtsform Einzelunternehmer (e. K.) GbR GmbH GmbH & Co. KG UG (haftungsbeschränkt) OHG, KG, AG, Limited Vorteile: Einzelunternehmer (e.
MehrAnbieterkennzeichnung im Internet (Webimpressum)
Anbieterkennzeichnung im Internet (Webimpressum) Beratungszentrum Recht und Betriebswirtschaft Unternehmen, die sich mit einer Website im Internet präsentieren, müssen nach 5 Telemediengesetz (TMG) ein
MehrDorfläden erfolgreich führen- Wahl der passenden Rechtsform und arbeitsrechtliche Vorgaben
Dorfläden erfolgreich führen- Wahl der passenden Rechtsform und arbeitsrechtliche Vorgaben Neunkirchen, 25.6.13 Bernd Weißenfels www.hv-wuerttemberg.de Gliederung Teil 1: Wahl der Rechtsform zur Führung
Mehrrechnungswesenlehrer.de Rechnungswesen lernen * Rechnungswesen unterrichten * Jobs im Rechnungswesen finden Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen
Betriebswirtschaftslehre: Rechtsformen Rechtsformen in Deutschland Einzelunternehmen 70% GmbH 15% ohg 9% KG 4% andere Rechtsformen 2% AG 1% GbR ( 705-740 BGB) Ziel Gründung Firma Vertretung Nach außen
MehrGesellschaft mit beschränkter Haftung Unternehmergesellschaft (mit beschränkter Haftung)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung Unternehmergesellschaft (mit beschränkter Haftung) Sie tragen sich mit dem Gedanken, ein Unternehmen zu gründen und wollen die persönliche Haftung für etwaige Verbindlichkeiten
MehrInhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7
Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen
MehrARTIKEL WER DIE WAHL HAT. Das Einzelunternehmen. Existenzgründung und Unternehmensförderung
ARTIKEL Existenzgründung und Unternehmensförderung WER DIE WAHL HAT Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und Unternehmer benötigen eine ihren Unternehmensverhältnissen am besten passende, das heißt,
MehrOffene Handelsgesellschaft (ohg)
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51957 Offene Handelsgesellschaft (ohg) Inhalt: 1. Was ist eine ohg?...2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die wichtigsten Voraussetzungen
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrRechtsformen der Unternehmen
Rechtsformen der Unternehmen Jedes Unternehmen benötigt eine Rechtsform. Jeder angehende Unternehmer sollte sich rechtzeitig Gedanken machen, welche Rechtsform die für sein Unternehmen angemessene ist.
MehrInhalt. Vorwort 11. Frauen gründen anders? 18. Vor der Gründung: Die persönliche Planung 27
Vorwort 11 Frauen gründen anders? 18 Frauen gründen: Daten und Fakten 18 Frauen brauchen weniger Geld für ihre Gründung 20 Frauen gründen eher allein 21 Hoffentlich bald kein Thema mehr Frauen planen weniger
MehrGründung einer Personengesellschaft
Gründung einer Personengesellschaft Rechtliche Rahmenbedingungen und steuerliche Folgen der Gründung einer OG und KG Vom Handelsgesetzbuch (HBG) zum Unternehmensgesetzbuch (UGB): - Die Personengesellschaften:
MehrVorlesung Gesellschaftsrecht
Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung Einheit 5: Offene Handelsgesellschaft (ohg) Haftung bei Wechsel im Bestand der ohg Übersicht: Offene Handelsgesellschaft Kurzübersicht zur ohg 105 ff. HGB 2 Übersicht:
MehrGLARONIA TREUHAND AG, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 FAX 055 645 29 89 E-Mail email@gtag.ch
GLARONIA TREUHAND, SPIELHOF 14A, 8750 GLARUS Tel 055 645 29 70 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesetzliche Grundlage Art. 552 ff. OR Art. 594 ff. OR Art. 620 ff. OR Art. 772 ff. OR Zweck
MehrDie optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler
Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler Unter Berücksichtigung der Nachfolge- und Haftungsregelungen Hamburg, Schwintowski Geschäftsführender Direktor des EWeRK 1 Registrierung Ca. 47.000 Versicherungsmakler
MehrEntscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Dipl. Kfm. Jörg Bringmann Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl Dipl. Kfm. Jörg Bringmann Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 1. Haftung Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl 2. Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung 3. Entnahmerechte
MehrUnternehmensgründung - Wie plane ich mein Unternehmen? Recht für Gründungsunternehmen
Unternehmensgründung - Wie plane ich mein Unternehmen? Recht für Gründungsunternehmen 1 1. Unternehmensformen Einzelunternehmen Gesellschaft Personengesellschaft Kapitalgesellschaft GbR GmbH Partnerschaftsgesellschaft
MehrDIE LIMITED (LTD.) Rechtsformen von Unternehmen. Medien- und Arbeitsrecht WiSe 2015/2016 Universität Eichstätt-Ingolstadt Lisa Tünnermann
DIE LIMITED (LTD.) Rechtsformen von Unternehmen Medien- und Arbeitsrecht WiSe 2015/2016 Universität Eichstätt-Ingolstadt Lisa Tünnermann 1. Begriff der Limited (Ltd.) Limited / Limited Company by Shares
MehrZur Finanzierung des Sozietätsinventars unterzeichnen A und B im Namen der GbR einen Darlehensvertrag bei der B-Bank über EUR 20.000,00.
A, B und C gründen eine Rechtsanwaltssozietät in der Rechtsform einer GbR mit der Firma: A, B, C Rechtsrat-GbR mbh. Der GbR-Vertrag regelt, dass C nicht zur Geschäftsführung befugt ist. Zur Finanzierung
MehrInformationsblatt Nr. 10 Notariat Maulbronn Notar Walter Strobel Klosterhof 22 75433 Maulbronn Tel. 07043 2356 Fax 07043 40042
Informationsblatt Nr. 10 Notariat Maulbronn Notar Walter Strobel Klosterhof 22 75433 Maulbronn Tel. 07043 2356 Fax 07043 40042 Gesellschaften und Unternehmensrecht Die BGB-Gesellschaft (GdbR) Die BGB-Gesellschaft,
MehrGesellschafts- und steuerrechtliche Betrachtungen zur Unternehmergesellschaft bzw. Ein-Mann-GmbH/-KG
Gesellschafts- und steuerrechtliche Betrachtungen zur Unternehmergesellschaft bzw. Ein-Mann-GmbH/-KG Inhalt des Vortrages 1. Vorstellung Kanzlei 2. Überblick 3. Unternehmergesellschaft (UG) 4. Ein-Mann/-Frau-GmbH
MehrGestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschaftsrecht und Rechtsform. Rechtsanwalt Dr. Harald Kronberger
Gestaltungsmöglichkeiten durch Gesellschaftsrecht und Rechtsform Rechtsanwalt Dr. Harald Kronberger 1. Unternehmen jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie
MehrGründung einer offenen Handelsgesellschaft (OHG)
Gründung einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) Ein Merkblatt der Industrie- und Handelskammer Hannover I. Allgemeines Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf
MehrDie offene Handelsgesellschaft
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht Dokument-Nr. 51957 März 2009 Merkblatt zur Rechtsform Inhalt: Die offene Handelsgesellschaft 1. Was ist eine ohg?... 2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die
MehrGünter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna
Günter Seefelder Die besten Konzepte für Ihren erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Die richtige Wahl der Unternehmensform................. 6 1.1 Haftungsverhältnisse..............................
MehrDas Innenverhältnis der OHG
Folie 11 Die Rechte und Pflichten der Gesellschafter ergeben sich aus dem GesV, subsidiär aus den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften (vgl. Folie 10). Für die Folgen von Pflichtverletzungen gelten die
MehrRechtsformen. Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar 2015. Rolf Koch
Rechtsformen Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Esslingen, 9. Februar 2015 Rolf Koch Diplom-Kaufmann Einzelunternehmung Gründung Unternehmensform Rechtsgrundlage Eigene Rechtspersönlichkeit
MehrBeilage 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Personengesellschaften Kapitalgesellschaften
Seite 1 Checkliste Wahl der Rechtsform Rechtliche Aspekte Gesesetzliche Grundlage OR 552 ff. OR 594 ff. OR 620 ff. OR 772 ff. Zweck Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich Wirtschaftlich oder nicht wirtschaftlich
MehrRechtsformen von Unternehmen in Deutschland
Wesentliche Rechtsformen im Überblick Rechtsformen für privatwirtschaftliche Unternehmen Einzelunternehmen/ Einzelfirma Gesellschaftsunternehmen/ Gesellschaften Personengesellschaften Kapitalgesellschaften
MehrRechtsform der Unternehmung. Rechtsform der Unternehmung
Rechtsform der Unternehmung Quelle: Frankfurter Rundschau, 2008-03-21 Rechtsform der Unternehmung Allgemein gilt: Die optimale Rechtsform gibt es nicht. Jede Form hat Vor- und Nachteile. Bevor die Rechtsform
MehrInhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
MehrGünter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna
Günter Seefelder So gründen Sie eine GmbH & Co. KG interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einführung........................................ 5 Die Struktur der Kommanditgesellschaft..................
MehrExistenzgründung rechtliche und steuerliche Aspekte. Markus Kämmerling, IHK Aachen
Existenzgründung rechtliche und steuerliche Aspekte Markus Kämmerling, IHK Aachen Fragen zur Veranstaltung #matsefragt Typische Rechtsfragen Gewerberecht: Anmeldung, Genehmigung etc. Rechtsform: GbR, GmbH
MehrBuse Heberer Fromm Rechtsanwalt Nezih Ülkekul Vortrag am 05.05.2011 in Vilnius
Buse Heberer Fromm Rechtsanwalt Nezih Ülkekul Vortrag am 05.05.2011 in Vilnius Thema des Vortrags Freier Arbeitsmarkt in Deutschland neue Möglichkeiten für die litauischen Exporteure Rechtliche Rahmenbedingungen
MehrGründung Personengesellschaft
1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)
MehrVertragsmuster Arbeitsvertrag Freier Mitarbeiter
Felix-Dahn-Str. 43 70597 Stuttgart Telefon 07 11 / 97 63 90 Telefax 07 11 / 97 63 98 info@rationelle-arztpraxis.de www.rationelle-arztpraxis.de Entwurf: Messner Dönnebrink Marcus Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
MehrVorlesung Gesellschaftsrecht Übung - Einheit 8 GmbH Einführung GmbH, die UG, Haftung im Gründungsstadium
Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung - Einheit 8 GmbH Einführung GmbH, die UG, Haftung im Gründungsstadium Einführung: Gründungsvoraussetzungen der GmbH Die Gründung der GmbH erfolgt in zwei Schritten: 1.
MehrRecht kurz & knapp Der richtige Auftritt: Gewerberecht Vertrauen ist gut, Verträge sind besser Internet kein rechtsfreier Raum
Recht kurz & knapp Der richtige Auftritt: Gewerberecht Vertrauen ist gut, Verträge sind besser Internet kein rechtsfreier Raum Rechtsanwältin Annette Schwirten IHK Köln, Geschäftsbereich Recht und Steuern
MehrDie Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird, hat persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen.
Wahl der Rechtsform Ihr Ansprechpartner: Ass. Robert Neuhaus Telefon: 02 03-28 21-346 1. Allgemeines Die Entscheidung, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird, hat persönliche, finanzielle,
MehrF. GmbH. IV. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG
F. GmbH I. Grundlagen und Gründung II. Organisationsverfassung III. Haftungsgefahren für Gesellschafter IV. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG Folie 418 Charakter der GmbH GmbH juristische Person, rechtsfähig,
MehrVon Steuern, Buchhaltung und Rechnungswesen
Von Steuern, Buchhaltung und Rechnungswesen Wer wir sind eine hochqualifizierte StB- und WP-Kanzlei mit 20 Mitarbeiter/innen seit über 50 Jahren in Weinheim seit 2008: Weinheims erster Fachberater für
MehrRechtsformen von Unternehmen Vor- und Nachteile
Rechtsformen von Unternehmen Vor- und Nachteile!A&C Gesellschaft für Mittelstandsberatung mbh Sandgasse 51 67459 Böhl-Iggelheim Tel.: (0) 63 24-97 99 49 Fax: 64 14 0 E-Mail: info@ac-mittelstand.de Internet:
MehrP A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain
Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,
Mehr6: Sonderformen der GmbH. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
6: Sonderformen der GmbH I. Einmann-GmbH II. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) III. GmbH & Co. KG Folie 133 Einmann-GmbH GmbH, bei der sich alle Geschäftsanteile in der Hand einer Person befinden,
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrRechtsformwahl für Gründer
Am Anfang steht die Rechtsformwahl -> beschränkte oder unbeschränkte Haftung? Unbeschränkte Haftung: Einzelunternehmen oder ab zwei Personen: GbR (je nach Umfang: ohg) Grundsatz: Haftung mit Betriebs-/Gesellschafts-
MehrWelche Rechtsform ist für Sie die zweckmäßigste?
Welche Rechtsform ist für Sie die zweckmäßigste? Sie müssen sich auch Gedanken über die Gesellschaftsform Ihres Unternehmens machen. Bei der Wahl der für Ihren Betrieb rechtlich und wirtschaftlich zweckmäßigsten
MehrVon der Geschäftsidee bis zur Rechtsform
5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 1 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 2 5 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 3 Von der Geschäftsidee bis
MehrOffene Handelsgesellschaft (OHG)
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51957 Offene Handelsgesellschaft (OHG) Inhalt: Offene Handelsgesellschaft (OHG)... 1 1. Was ist eine OHG?... 2 2. Was sind die Voraussetzungen
Mehr1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.
Gemeinnützigkeit in Europa C.O.X. Schweden Vereine Rechtlicher Rahmen 1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. 2. Definition
MehrEinfach online gründen.
Einfach online gründen. Ein gelungener Start in die Selbstständigkeit mit den Online-Gründertools von GO AHEAD. Online gründen leicht gemacht Mit dem Gründungsassistenten für GmbHs und UGs ist das Gründen
MehrJahresabschluss der Rechtsformen II
Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)
MehrGesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (GmbH) Verfolgung beliebiger gemeinsamer
Rechtsformvergleich Eingetragene Zweck Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder oder deren sozialen oder kulturellen Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs jeder, aber grundsätzlich
MehrGestaltungsbeispiel Holdingstruktur
Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung
MehrVertrag über ein Nachrangdarlehen
Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse
MehrRecht, Steuern, Wirtschaft. Rechtsformen für Freiberufler 14.11.2015 K. Finck
Rechtsformen für Freiberufler 14.11.2015 K. Finck Inhalt 1. Haftung und Rechtsform 2. Steuer 3. Zusammenfassung Haftung und Rechtsform Recht, Steuern, Wirtschaft. Risiko Persönliche Haftung Mittel zur
MehrUnternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Daten & Fakten zur Ihrer Gesellschaft Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Kaufpreis: 2.500 EURO inkl. 1.000 EURO Stammkapital mit übernahmefähigem Konto Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
MehrDie Gleichbehandlung der Gesellschafter
Die Gleichbehandlung der Gesellschafter Aus vielen Vorschriften des Gesellschaftsrechts folgt, dass die Gesellschafter gleich zu behandeln sind, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorgesehen
MehrDie häufigsten Fragen zum Firmen- und Gesellschaftsrecht
Die häufigsten Fragen zum Firmen- und Gesellschaftsrecht Rechtstipps für Gründer und junge Unternehmen Ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Unternehmensgründung ist die richtige Rechtsform. Aber
MehrV ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.
V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu. Zum 1.1.2007 hat V seinen volljährigen Sohn S an seinem Unternehmen als Partner
MehrInhaltsverzeichnis. a. Standorte...3 1. Vertragsrecht... 4. A. Softwareentwicklungsverträge...4. B. Vertragsrecht... 8
2 Inhaltsverzeichnis a. Standorte...3 1. Vertragsrecht... 4 A. Softwareentwicklungsverträge...4 i. Verträge in der IT...4 ii. Verträge in der IT... 6 B. Vertragsrecht... 8 i. Die rechtlichen Besonderheiten
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften
Mehr