Recht für Gründerinnen und Gründer

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2 audalis Schick Struß & Kollegen Rechtsanwälte Kurzprofil Alexander Struß audalis 2012 * geboren 1962 * verheiratet, 2 Kinder * Jurastudium in Münster und Freiburg * 1991 Tätigkeit als Honorardozent * 1995 Beteiligungsführung, Insolvenzen * 1997 Existenzgründung: Kanzlei Schick & Struß * 2007 Mitbegründung des audalis-verbundes 1

3 audalis wer wir sind innovativer Verbund von Wirtschaftsund Beratungskanzleien über 50 Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte & Unternehmensberater über 200 Mitarbeiter vertreten an 5 Standorten in Deutschland Weitere Einzelheiten finden Sie unter: internationales Netzwerk über die Alliott-Group 2

4 Recht für Gründerinnen und Gründer Inhalt der heutigen Vorlesung 1. Vertragsrecht Vertragsschluss, Geschäftsverkehr Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertragsabschlüsse bei der Unternehmensgründung 2. Haftungsrisiken für Unternehmen / Unternehmer 3. Auswahl der Rechtsform 4. Rechte & Pflichten GmbH-Geschäftsführer 5. Namens- und Markenrecht 6. Fallstricke bei der Gründung 7. Forderungsmanagement 3

5 1. Vertragsrecht Vertragsschluss Grundsatz 1: Ein Vertragsschluss per Handschlag ist wirksam! Problem: Beweisbarkeit des Vertragsinhalts Empfehlung: Verträge stets schriftlich schließen Besonderheit: Erfordernis notarieller Beurkundung Grundsatz 2: Verträge sind einzuhalten! (pacta sunt servanda) Ausnahme: Nichtigkeit Ausnahme: nachträgliche Loslösung durch Anfechtung Folge: Schadenersatz 4

6 1. Vertragsrecht Schweigen im Geschäftsverkehr Regelfall: Das Schweigen hat keine rechtliche Wirkung! Ausnahme 1: Schweigen des Kaufmanns / Freiberuflers auf ein Vertragsangebot bei laufender Geschäftsbeziehung ( 362 HGB) Ausnahme 2: Kaufmännisches Bestätigungsschreiben bestätigt einen zwischen Kaufleuten mündlich geschlossenen Vertrag 5

7 1. Vertragsrecht Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) das Kleingedruckte AGB finden tagtäglich und fast überall Verwendung (BVG, Bank, Kaufhaus, Online-Shop, Mobilfunkvertrag, ) Meist Zustimmung, ohne sie überhaupt gelesen zu haben juristische Definition: AGB sind die für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt Moderner Geschäftsverkehr ohne AGB nicht denkbar 6

8 1. Vertragsrecht Allgemeine Geschäftsbedingungen WICHTIG: Berücksichtigung Verbraucherschutz! Gesetzlich ausgestaltet durch z.b.: Widerrufs- bzw. Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen (z.b. Online-Shop), Haustürgeschäften, Verträgen über Finanzdienstleistungen Informations- und Sicherungsrechte bei Pauschalreisen Schriftformerfordernis bei Verbraucherdarlehen AGB-Verwender müssen umfangreich belehren + tragen hohes Abmahnrisiko durch die Konkurrenz / Verbraucherverbände 7

9 1. Vertragsrecht Allgemeine Geschäftsbedingungen Weiteres Problem für AGB-Verwender: unüberschaubare Rechtsprechung zur Wirksamkeit einzelner Klauseln in den verschiedenen Branchen Risiko: - Klausel ist unwirksam - ggf. gilt sogar diejenige des Vertragspartners Empfehlung: juristische Unterstützung bei AGB-Erstellung 8

10 1. Vertragsrecht Vertragsabschlüsse bei der Unternehmensgründung Gesellschaftsvertrag: Rechtsbeziehungen zwischen den Gründern not. Beurkundung bei GmbH + UG (haftungsbeschränkt) Gesellschaftszweck Gesellschaftsform Franchisevertrag: Nutzung bereits entwickelter Geschäftsmodelle Verhältnis Franchisenehmer Franchisegeber Problem: Knebelung Vorteil: unternehmerische Freiheit, vorhandenes Marketing 9

11 1. Vertragsrecht Vertragsabschlüsse bei der Unternehmensgründung Darlehensvertrag: Finanzierung der Gründung Existenzgründerdarlehen: z.b. EXIST, KfW Sicherheiten: selbstschuldnerische Bürgschaften Empfehlung: genauer Vergleich der Konditionen Versicherungsvertrag: Absicherung der Gründung Berufshaftpflichtversicherung (Freiberufler) Betriebshaftpflichtversicherung Risikoversicherungen: z.b. Betriebsunterbrechung 10

12 1. Vertragsrecht Vertragsabschlüsse bei der Unternehmensgründung Gewerbemietvertrag: Praxis- oder Büroräume, Labor, Fertigung Unbefristet / befristet Vertragskonditionen Versteuerung Rechte und Pflichten Dienstleistungs-/Werkvertrag: Telekommunikation, Inneneinrichtung AGB Gewährleistungsrechte Haftung & Haftungsausschluss 11

13 1. Vertragsrecht Vertragsabschlüsse bei der Unternehmensgründung Kauf- / Leasing- / Mietvertrag: Inneneinrichtung, IT, Fuhrpark, Maschinen Abwägung Kauf / Leasing / Miete (Vorteile / Nachteile) AGB, Gewährleistung Arbeitsvertrag: Mitarbeiter Schriftform Befristungsmöglichkeit für Existenzgründer Probezeit Kündigung / Kündigungsschutz Beachtung AGG (keine Diskriminierung) 12

14 2. Haftung Haftungsrisiken für Ihr Unternehmen Finanzamt und Sozialversicherungsträger Gesetzliche Haftung (Produkt- oder Umwelthaftung) Unternehmen Kunden oder unbeteiligte Dritte Kreditgeber Zulieferer und Dienstleister 13

15 3. Rechtsformwahl Einzelunternehmen Kleingewerbetreibender e. K. = (ins Handelsregister) eingetragener Kaufmann Freiberufler Personengesellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Personenhandelsgesellschaft (ohg, KG, GmbH & Co. KG) Partnerschaftsgesellschaft (Zusammenschluss von Freiberuflern) Kapitalgesellschaft GmbH, Unternehmergesellschaft UG (haftungsbeschränkt) Aktiengesellschaft (AG) Limited (engl. plc = private limited company) 14

16 3. Rechtsformwahl Übersicht: Rechtsformen im Vergleich Einzelunternehmen GbR ohg KG Kleingewerbetreibender Kaufmann Freiberufler Zusammenschluss mehrerer Personen durch Vertrag (auch formlos) zu einem beliebigen Zweck Zusammenschluss mehrerer Personen durch Vertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes Zusammenschluss mehrerer Personen durch Vertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes Unternehmerhaftung: Unternehmerhaftung: Unternehmerhaftung: Unternehmerhaftung: persönlich primär unmittelbar persönlich primär unmittelbar auch für Mitgesellschafter persönlich primär unmittelbar auch für Mitgesellschafter persönlich,primär, unmittelbar (Komplementär) beschränkt auf Einlagesumme (Kommanditist) 15

17 3. Rechtsformwahl Übersicht: Rechtsformen im Vergleich GmbH / UG GmbH & Co. KG AG Ltd. ein oder mehrere Gesellschafter Gesellschaftsvertrag (Satzung) Handelsregistereintragung Stammkapital: mind. 25 T / 1 Unternehmerhaftung: trifft GmbH, nicht Gesellschafter beschränkt auf Stammkapital Kombination aus KG + GmbH Handelsregistereintragung Unternehmerhaftung: GmbH haftet mit Stammkapital (Komplementärin) Kommanditisten haften in Höhe Ihrer Einlage ein oder mehrere Gesellschafter Gesellschaftsvertrag (Satzung) Handelsregistereintragung Grundkapital: mind. 50 T Unternehmerhaftung: trifft AG, nicht Gesellschafter beschränkt auf AG-Kapital Gründung in GB (in Englisch) Companies- Register-Eintrag director and secretary englisches Recht Stammkapital: mind. 1 GBP Unternehmerhaftung: beschränkt auf Stammkapital 16

18 Exkurs: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH als deutsche Antwort auf die englische Limited Sonderform der GmbH (möglich seit 2008) Gründungsstammkapital kann frei gewählt werden (min. 1 ) Gewinne dürfen nicht an Gesellschafter verteilt werden, bis GmbH- Stammkapital von erreicht ist (UG soll GmbH werden) Danach Umfirmierung und Eintragung als GmbH ins Handelsregister möglich 17

19 Exkurs: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Vorteile: neben geringer Kapitalaufbringung vereinfachte und preiswertere Gründung mit Musterprotokoll (Mustersatzung) Nachteile Musterprotokollvorgaben müssen genutzt werden, es besteht keine Abänderungsmöglichkeit drohende Überschuldung gleich zu Beginn der Geschäftstätigkeit (Empfehlung: Startkapital sollte mehrere Tausend Euro betragen) vorgeschriebene Bezeichnung als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG haftungsbeschränkt 18

20 4. GmbH-Geschäftsführer Ausgangspunkt: bei Personengesellschaften: Geschäftsführung durch alle Gesellschafter, Übertragung der Geschäftsführung ist freigestellt bei Kapitalgesellschaften: Übertragung auf Geschäftsführer (GmbH) oder Vorstand (AG) ist gesetzlich vorgeschrieben! Diese können gleichzeitig Gesellschafter sein. Beispiel GmbH: Gesellschaft nimmt nur durch den GF am Rechtsverkehr teil GF muss zum Handelsregister angemeldet werden 19

21 4. GmbH-Geschäftsführer Funktionen des GmbH-Geschäftsführers: (gesetzlicher) Vertreter der GmbH nach außen Angestellter der GmbH aufgrund eines Dienstvertrags Arbeitgeberfunktion gegenüber den Mitarbeitern Grundsatz: "Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes Vertretung der Gesellschaft Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft permanente Informationspflicht über alle geschäftlichen Abläufe rechtzeitiges Handeln nach den allgemein anerkannten betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen und Erfahrungen 20

22 4. GmbH-Geschäftsführer Wichtige Pflichten Sozialversicherung / Berufsgenossenschaft Steuern (Umsatzsteuer, Lohnsteuer) aktuelle Gesellschafterliste ordnungsgemäße Buchführung und Bilanzierung Insolvenzantrag Achtung: Bei Verstößen droht persönliche unbeschränkte Haftung (finanziell) & strafrechtliche Verfolgung (Geld-, Haftstrafe, Berufsverbot) Rechte gesetzlich unbeschränkt; Einschränkung nur durch Dienstvertrag 21

23 5. Namens- und Markenrecht Kriterien bei der Namenswahl: Grundsätzlich Fantasienamen zulässig (Ausnahmen: e.k. + berufs-/ standesrechtliche Beschränkungen) Wiedererkennungswert Zielgruppen Beschränkungen: Irreführungsverbot Keine Verwechselungsgefahr (Abmahngefahr) 22

24 5. Namens- und Markenrecht Kriterien bei der Verwendung eines Logos: Wortmarke, Bildmarke bzw. Wort-/ Bildmarke Wiedererkennungswert Keine Verwechselungsgefahr Schutz durch Anmeldung einer Marke deutschlandweit: beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) europaweit: beim Harmonisierungsamt für den europäischen Binnenmarkt (HABM) weltweit: bei der Weltorganisation für geistige Eigentum (WIPO) Schutz in den beigetretenen Mitgliedsstaaten 23

25 5. Namens- und Markenrecht Domainrecht Internetdomain nicht gesondert schutzfähig (Markenschutz) 1. Anfrage bei DENIC (Deutsches Network Information Center; gewünschte Domain schon vergeben 2. falls nein > sichern; falls ja > Dispute-Eintrag 3. ggf. Rechtsweg beschreiten Hinweis: gesetzliche Pflichtangaben für Geschäftsbriefe (= alle Kontaktdaten + Verantwortliche, Registerdaten, USt.-ID.-Nr.) müssen in das Webseiten- Impressum und die -Signaturen aufgenommen werden 24

26 6. Fallstricke bei der Gründung Verlust eigener Rechte und Beachtung Schutzrechte Dritter Informationsbeschaffung (Ringvorlesung, Internet) Qualifizierung: Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes Haftungsvermeidung durch Aneignung Wissen Vertragliche Bindungen (einseitig, Knebelungsverträge, etc.) Juristische Prüfung vor Unterzeichnung Fehler durch Konzentration auf operatives Geschäft Zeitmanagement: immer auch an Unternehmen arbeiten! Adressbuchbetrug, Trickformulare, Online-Betrug Grundsatz: erst gründlich lesen, dann unterzeichnen 25

27 7. Forderungsmanagement Liquiditätssteuerung durch professionelle Buchhaltung Herbeiführung Verzug (Zeitablauf, Mahnung); Folgen Forderungseinzug (Inkasso, Factoring, Rechtsanwalt) Gerichtliches Mahnverfahren Klageverfahren vor den Zivilgerichten Zwangsvollstreckung 26

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen? audalis Schick Struß & Kollegen Charlottenstr. 65, Berlin Tel. +49 (0)

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