Sound Branding in Recht und Praxis
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- Martha Oswalda Baum
- vor 8 Jahren
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1 MC-Berlin, 21. Februar 2012 Rechtsanwalt Raphael Gaßmann
2 Teil 1: Urheberrecht - Urheber- und Leistungsschutzrechte - Schutzfähigkeit - Nutzungsrechte, Rechteerwerb - Rechtsfolgen Teil 2: Markenrecht - Schutzvoraussetzungen - Grafische Darstellbarkeit von Hörmarken - Identität/Ähnlichkeit von Hörmarken
3 Urheberrecht Unterscheidung der nach UrhG geschützten Rechte > Urheberrechte und Leistungsschutzrechte - Urheberrechte erwerben Schöpfer ( 2 Abs. 1 UrhG) -> Sprachwerke, Werke der Musik, Werke der bildenden Künste, Filmwerke
4 Urheberrecht Unterscheidung der nach UrhG geschützten Rechte > Urheberrechte und Leistungsschutzrechte - neben Werken auch Schutz bestimmter Leistungen, die zur äußeren Formgebung (z.b. Darbietung, Produktion) eines Werks künstlerisch, organisatorisch oder wirtschaftlich beigetragen haben -> verwandte Schutzrechte : ausübender Künstler, Tonträgerhersteller, Lichtbildner
5 Urheberrecht Urheber- und Leistungsschutzrechte in der Musik - Musikkompositionen -> Werk der Musik - Liedtexte -> Sprachwerk - Arrangements/Textübersetzungen -> Bearbeitung - Musikaufnahme -> Schutz des ausübenden Künstlers (Einspielung) sowie des Tonträgerherstellers - Musikdarbietung -> z.b. Konzert (Musiker, Veranstalter) - Musiksendung -> Fernsehen/Sendeunternehmen
6 Urheberrecht Schutzfähigkeit > Schutz der Komposition in ihrer Gesamtheit -> Gesamteindruck verschiedener Elemente entscheidend: Melodie, Themen/Motive, Harmonik, Rhythmik, Arrangement, Begleitmusik -> Kleine Münze, geringer Eigentümlichkeitsgrad ausreichend > Kein Schutz des Sounds -> nicht im Werk verkörpert, sondern entsteht erst durch Interpretation und Aufnahme des Musikwerks
7 Urheberrecht Schutzfähigkeit > Kein Schutz musikalischer Grundprinzipien (Rhythmik, Harmonik) > Problem: kurze Werke/einzelne Elemente -> wenn genug Charakter/Wiedererkennungswert, um als persönlich geistige Schöpfung angesehen zu werden
8 Urheberrecht Schutzfähigkeit - LG und OLG München ( Ich liebe es ) > drei Töne der Textzeile ( I m lovin it ) sind zu simpel, um die erforderliche Gestaltungshöhe zu erreichen
9 Urheberrecht Leistungsschutzrechte im Musikbereich > Interpretation und Produktion -> ausübender Künstler (auch Studiomusiker, ggf. auch Sprecher), Produzent, Tonträgerhersteller und Veranstalter > Werkcharakter/Schöpfungshöhe der Produktion nicht erforderlich -> Bsp. Meditations-CD mit Naturgeräuschen
10 Urheberrecht Nutzungs-/Verwertungsrechte (1) Vervielfältigungsrecht (2) Verbreitungsrecht (3) Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht (4) Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (5) Senderecht (6) sonstige Zweit- und Drittverwertungsrechte (Wiedergabe durch Bild- und Tonträger) (7) Bearbeitungsrecht
11 Urheberrecht Rechteerwerb (Musik in Werbespots) > Grundsätzliche Unterscheidung: -> Urheberrecht am Musikwerk - Filmherstellungsrecht/Synchronization Right = erstmalige Verbindung einer Komposition mit einem Film -> Leistungsschutzechte an Musikaufnahme - Filmeinblendungsrecht/Master Use Right = erstmalige Einblendung der Musikaufnahme im Film
12 Markenrecht Rechteerwerb Beteiligte Rechteinhaber > Synch Right -> Autor (Komponist/Textdichter), Musikverlag > Master Use Right -> Interpret, Produzent, Label/Tonträgerhersteller
13 Markenrecht Rechteerwerb Beteiligte Rechteinhaber > GEMA -> Zweitverwertungsrechte (an Musik in Verbindung mit dem Werbespot) - öffentliche Wiedergabe, Vervielfältigung, Verbreitung, Senderechte > BGH-Entscheidung vom 10. Juni 2009 (Az.: I ZR 226/06)
14 Urheberrecht Rechtsfolgen bei Verletzung von Urheberrechten - Unterlassung - Auskunft - Schadensersatz > nach Rspr. sog. GEMA-Zuschlag (doppelte Lizenzgebühr)
15 Markenrecht Was ist eine Marke? - Alles was als Herkunftshinweis dient - Wortmarke, Bildmarke, Kombinierte Wort-/ Bildmarke - Farbe - Sound - Produktgestaltung
16 Markenrecht Voraussetzungen für den Schutz als Marke - Unterscheidungskraft Nicht bei beschreibenden Angaben (Bsp. Gackern eines Huhnes in Bezug auf (Hühner-) Eier, Motorengeräusche für Sportwagen; anders Löwengebrüll für Filmproduktion) - zur Frage der Unterscheidungskraft bisher keine Rechtsprechung
17 Markenrecht Voraussetzungen für den Schutz als Marke - keine kollidierenden Marken - oder sonstige ältere Rechte (z.b. Urheberrechte) > Kein Eintragungshindernis in Deutschland/EU > Wird im Widerspruchsverfahren / Verletzungsprozess geprüft
18 Markenrecht Voraussetzungen für den Schutz als Marke > Problem bei Hörmarken: grafische Darstellbarkeit - Notation (EuGH: in Takte gegliedertes Notensystem, das insbesondere einen Notenschlüssel sowie Notenund Pausenzeichen enthält) - kein Sonagramm (grafische Darstellung von Geräuschen), keine klare und verständliche Darstellung, weil es keiner lesen kann > Problem bei Hörmarken in Form von Geräuschen und Einzeltönen, die keine melodiöse Tonfolge bilden (höchstrichterlich noch nicht entschieden)
19 Markenrecht Identität/Ähnlichkeit von Hörmarken > klangliche Wiedergabe für Schutzgegenstand maßgeblich - Markenidentität bei völliger Übereinstimmung der registrierten Tonfolgen - Markenähnlichkeit anhand objektiver Parameter zu ermitteln: Klangbild, Rhythmus, Harmonien, Instrumentierung, Interpretation > bisher keine Rechtsprechung dazu
20 Markenrecht Unterschiede zum Urheberrecht - Ohne Eintragung in das Markenregister kein Schutz - Kostenpflichtige Registereintragung (DPMA: 300 EUR; HABM: 900 EUR (bei Online-Anmeldung) - Schutz nur in den Ländern, in denen die Marke eingetragen ist - Schutzdauer unbegrenzt, aber Verlängerung von Gebührenzahlung abhängig
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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