EKAS Eidgenössische Koordinationskommission

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1 Nr. 20 NOVEMBER 2007 KUNDENINFORMATION DER AGRO-TREUHAND BÄREGG UNFÄLLE IN DER LANDWIRTSCHAFT Unfallverhütung warum und wie?! 3552 Bärau P.P. Jedes Jahr erleiden 25 % der landwirtschaftlichen Angestellten in der Schweiz einen Un fall! Die schweizerische Landwirtschaft beklagt pro Jahr 80 tödliche Unfälle! In der Unfallhäufigkeitsliste nach Branchen belegt die Landwirtschaft den unrühmlichen dritten Platz.»Wer Unfälle verhütet, spart nicht nur Geld, sondern vermeidet oft auch das quälende Gefühl, jemanden geschädigt zu haben.«mit diesem Satz beginnt der Prospekt der BUL zum Thema Unfallverhütung. Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung sind Themen, welche jedermann beschäftigen müssen. Das können und dürfen wir nicht den professionellen Organisationen überlassen. Aber wir können und müssen deren Hilfe in Anspruch nehmen! Landwirte, die familienfremde Arbeitnehmer beschäftigen, müssen sich seit dem nachweislich in Unfallverhütung aus- und weiterbilden. Die meisten schweren Unfälle führen zu einem gerichtlichen Nachspiel, oft mit beträchtlichen finanziellen Folgen und moralischer Belastung. Vor dem Richter gilt heute betreffend Unfallprävention bereits:»was nicht aufgeschrieben ist, ist nicht gemacht.«nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der Organisationen und Begriffe aus dem Bereich Unfallverhütung: BUL Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft Die altbewährte Stiftung und erste Adresse, welche den Landwirt in allen Belangen der Unfallverhütung unterstützt und betreut. Gleichzeitig ist die BUL Bezugsquelle für allgemeine und persönliche Schutzausrüstungen. EKAS Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit Die EKAS schreibt in den Bestimmungen zwingend vor, dass Landwirtschaftsbetriebe mit familienfremden Arbeitskräften die ASA Richtlinie 6508 ein zuhalten haben. ASA Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit Die ASA Richtlinie 6508 schreibt unterstellten Betrieben vor, einen Unfallverhütungsverantwortlichen auszubilden. Dieser muss Unfall ver hütungsmass nahmen durchführen und dokumentieren. AgriTOP Das Kursangebot der BUL Das Ziel von AgriTOP ist es, mit vernünftigem finanziellem und zeitli chem Aufwand die oben genannten Vorschriften einhalten zu können (Branchenlösung Landwirtschaft). AGRISS Neue, dem BUL verwandte Stiftung, welche die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen durchführt Die AGRISS befasst sich auch mit der Kontrolle von Schutzeinrichtungen an Maschinen und der Einhaltung des Jugendschutzes im Landwirtschaftsbetrieb. INHALT Standpunkt Seite 2 Der Landwirt als Vermieter Seite 3 Bis wann kann das staatliche Milchkontingent noch verkauft werden? Seite 4 Die Lohnabrechnung korrekt erstellen Seite 5 AGRO-TWIN.eBanking Seite 6 AGRISANO Die Krankenund Unfallversicherung für die Landwirtschaft Seite 7 Mitarbeiterporträts Seite 8 AGRO-Treuhand Bäregg 3552 Bärau Telefon Fax Buchhaltung PC-Lösungen Steuern Unternehmensberatung Versicherungen Geschäftsführungsmandate

2 STANDPUNKT DER REDAKTION Ein kleines Jubiläum! Liebe Leserin, lieber Leser Wir sind stolz, Ihnen hier die Nummer 20 unserer Kundenzeitschrift»Aktuell«überreichen zu dürfen. Denn dies bedeutet, dass wir Sie bereits 10 Jahre lang über Aktuelles und Wichtiges aus den Bereichen Steuern, Betriebsführung, Versicherung, Vorsorge, Investitionen, Finanzen und Recht informieren und sensibilisieren durften. Auch in Zukunft wollen wir den Bauernfamilien Nützliches für die Betriebsführung weitergeben. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der bäuerlichen Praxis verankert sind, kennen sie die Bedürfnisse der Kunden sehr gut. Wir sind bestrebt, die für die Betriebsleiterfamilie wichtigen Themen aus dem vielfältigen Treuhandbereich so zu vermitteln, dass sie einen konkreten Nutzen für ihre persönlichen und unternehmerischen Entscheide hat. Ruth Stoller-Reusser Redaktion Aktuell Wie Sie bemerkt haben, nehmen wir das Jubiläum der zwanzigsten Ausgabe zum Anlass, dem»aktuell«ein neues Outfit zu geben. Wenn Ihnen das angepasste Erscheinungsbild eher schlicht vorkommt, so entspricht dies dem Wesen der AGRO TREUHAND. Als Partner unserer Kunden wollen wir uns auf das Wesentliche konzentrieren, nämlich: Kompetenz, Qualität, Effizienz und Flexibilität. Wir freuen uns, Sie auch in Zukunft auf dem Laufenden zu halten! AGRO TREUHAND Die Redaktion IMPRESSUM HERAUSGEBER AGRO-TREUHAND BÄREGG AGRO-TREUHAND BERNER OBERLAND AGRO TREUHAND SCHWAND AGRO-TREUHAND SEELAND AG ERSCHEINUNGSWEISE 2 X JÄHRLICH AUFLAGE EXPL. ADRESSE REDAKTION AGRO TREUHAND BERNER OBERLAND FRAU RUTH STOLLER-REUSSER 3702 HONDRICH TEL , FAX INFO@TREUHAND-BEO.CH GESTALTUNG DÄNZER WERBUNG THUN DRUCK GERBER DRUCK AG, STEFFISBURG 2 AKTUELL Nr. 20 November 2007

3 MIETRECHT Der Landwirt als Vermieter von Liegenschaften Werden Wohnungen oder ganze Häuser vermietet, gilt es nicht nur die Rendite zu beachten, sondern auch gesetzliche Vorschriften einzuhalten. Untenstehende Informationen sollen Ihnen beim Vermieten von Wohnungen behilflich sein. Rechtliche Grundlagen OR Art. 253 bis 274g Verordnung über Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) Ablauf bei einer Vermietung 1. Besichtigung der Wohnung mit den möglichen Mietern. Jeder interessierte Mieter soll ein Anmeldeformular ausfüllen (Personalien, Lohn und diverse Angaben). 2. Betreibungsauskunft beim Betreibungsamt verlangen (Original). Mit dem ausgefüllten Anmeldeformular bekommt man diese Auskunft immer. 3. Evtl. Referenzen einholen (Arbeitgeber, Vermieter) 4. Mietvertrag abschliessen Mietvertrag Mietvertrag muss nicht zwingend schriftlich abgeschlossen sein. Mündlicher Vertrag ist auch gültig (nicht zu empfehlen)! Für alle Parteien ein Original ausfertigen. Offizielle Formulare für Mietverträge verwenden (es geht nichts vergessen). Darauf achten, dass das neuste Dokument verwendet wird (Neuerungen im Mietrecht sind angepasst). Die ses Formular kann bei den Gemeindeverwaltungen oder beim Mietamt bezogen werden. Wichtig ist, dass das Formular vom je weiligen Kanton, in dem die Liegenschaft steht, bezogen wird. Bei Ehepaaren ist es sinnvoller, dass beide Partner im Vertrag aufgeführt sind, so haften beide solidarisch für die zu bezahlenden Mieten. In den Mietverträgen darf keine negative Abrede zu Ungunsten des Mieters getroffen werden (Schlechterstellung des Mieters als im Gesetz vorgeschrieben). Mietzins Im Mietzins sollten nebst Eigen- und Fremdkapital auch Rückstellungen und Amortisationen eingerechnet werden. Wird kein Mieter gefunden, der den benötigten Mietzins bezahlen will oder kann, so ist es immer noch besser zu einem tieferen Zins die Wohnung zu vermieten. Im Vertrag muss aber eine Mietzinsreserve ausgeschieden werden (Benötigte Miete , vereinbarte Miete , Reserve= 300. ). Ändert sich die Wohnungssituation, hat man bessere Chancen, die Miete zu erhöhen. Nebenkosten Der Mieter muss die Nebenkosten nur bezahlen, wenn er dies mit dem Vermieter besonders vereinbart hat (OR Art. 257a). Es dürfen nur Kosten verrechnet werden, welche auch vereinbart sind. Nebenkosten können wie folgt vereinbart werden: Mietzins Direkt z.l. Pauschal Abrechnung Inklusive Mieter Mietzins Mieter bezahlt Entschädigung Mieter leistet umfasst alle Rechnungen für Nebenkosten monatlich Kosten selber wird im voraus Akontozahlung (ganzes Haus ziffernmässig (vereinbarter Betrag) vermietet) festgelegt Keine Keine Keine Abrechnung jährliche Abrechnung Abrechnung (Mieter kann aber Abrechnung eine verlangen) Was gehört zu den Nebenkosten Brennstoffe, Elektrizität für Pumpen, Kaminfeger, Rauchgaskontrolle, Tankrevision, Kosten zur Herstellung von Warmwasser, ARA- Gebühren, Reinigung Abwasserleitung, Kehricht, Allgemeinstrom, Hauswartung, Gartenpflege, Kabelfernsehen, Entkalkung usw. Es gehören keine Reparaturen und Erneuerungen sowie Verzinsungen und Abschreibungen in die Nebenkostenabrechnungen. Kleiner Unterhalt (ca pro Ereignis) muss vom Mieter getragen werden. Kündigung Mietverhältnis endet durch Vereinbarung (gegenseitiges Einvernehmen) Mietverhältnis endet durch Zeitablauf (befristetes Verhältnis) Mietverhältnis endet durch Kündigung: Kündigung Vermieter schriftlich mit amtl. Formular Mieter schriftlich Fristen Wohnung 3 Monate Geschäft 6 Monate Termin frei vereinbart (ansonsten ortsüblicher Termin) Wer/Wem Vermieter zwingend an beide Ehepartner Mieter Person, welche Mietvertrag abgeschlossen hat Bei der Rückgabe der Wohnung soll ein Mängelprotokoll (WAG- Protokoll) genau ausgefüllt und unterzeichnet werden. Ist der Mieter bei der Wohnungsabgabe nicht anwesend, so wird ihm das WAG-Protokoll eingeschrieben zugestellt. November 2007 AKTUELL Nr. 20 3

4 KUNDENINFORMATION DER AGRO-TREUHAND BÄREGG AG MILCHKONTINGENTIERUNG Bis wann kann das staatliche Milchkontingent noch verkauft werden? Ein Teil unserer Kunden ist noch in der staatlichen Kontingentierung. Bei gewissen Landwirten herrscht Unsicherheit, wie lange sie das Milchkontingent verkaufen können. Der Handel von staatlichem Milchkontingent (nicht zu verwechseln mit vorzeitig ausgestiegenem Basismengenanteil!) ist bis zum 01. März 2009 möglich, d.h. die abgeschlossenen Verträge müssen bis spätestens zu diesem Zeitpunkt bei der entsprechenden Administrationsstelle der Milchkontingentierung (in unserem Gebiet LOBAG) eintreffen. Wenn ein Landwirt sein Kontingent im Milchjahr 2008 / 2009 verkauft, so darf er in dieser Periode keine Milch mehr abliefern. Falls er ohne ein Kontingent Milch vom Betrieb liefert, so schuldet er dem Bund für jedes kg Milch 60 Rappen, bzw. 10 Rappen für den Sömmerungsbetrieb (Art. 36 Abs. 1 Landwirtschaftsgesetz). Das Kontingent, welches verkauft werden soll, darf im Verkaufsjahr nicht in Verkehr gebracht werden, sonst müssen eben diese Überlieferungsabgaben an den Bund bezahlt werden. Beachten Sie die Tabelle. Zusammenfassung: Wenn ein Betrieb noch in der staatlichen Milchkontingentierung ist, muss er auf Anfang Mai 2008 den Verkauf von Verkehrsmilch einstellen, damit er ohne den Überlieferungsabzug von 60 Rappen pro Kilo sein Kontingent bis am 1. März 2009 verkaufen kann. Beispiele Kontingent Milchjahr 2008 / 2009 Noch zu Verkaufen ohne Kosten Überlieferungsin Verkehr gebrachte Milch»Überlieferungsabzug«abzug (60 Rp. / Kilo) Betrieb A kg 0 kg kg 0. Betrieb B kg kg kg Betrieb C kg kg 0 kg Ringtagung 2007 / 08 Die Ringtagungen finden diesen Winter in den Monaten Dezember und Januar statt. Unsere Mitarbeiter werden folgende Themen aufarbeiten und Ihnen präsentieren: Versicherungen (AHV, IV, Krankenkasse Agrisano) Lohnmeldung bei der Ausgleichskasse, Lohnausweis ausfüllen Steuern Betriebswirtschaftlicher Buchhaltungsabschluss Agrarpolitik Ringtabelle Die Gruppen sind aufgeteilt in Tal- und Bergbetriebe. Wenn Sie Interesse haben und keinem Ring angeschlossen sind, so melden Sie sich bitte bis Ende November 2007 bei uns an. Tel oder per an: info@atbaeregg.ch 4 AKTUELL Nr. 20 November 2007

5 KUNDENINFORMATION DER AGRO-TREUHAND BÄREGG AG PERSONALADMINISTRATION Die Lohnabrechnung korrekt erstellen Ende Jahr ist es wieder soweit: die Löhne der Arbeitnehmer und evtl. der Ehefrau müssen für die AHV gemeldet und mit dem Lohnausweis bescheinigt werden. Die Grundlage für die Lohndeklaration bildet immer der Bruttolohn. Wird ein Nettolohn vereinbart, wie es in der Landwirtschaft noch üblich ist, so muss dieser ausbezahlte Nettolohn auf den Bruttolohn umgerechnet werden. Dabei ist zwischen familieneigenen und familienfremden Löhnen zu unterscheiden. Die AHV-Pflicht beginnt ab dem 1. Januar, welcher dem 17. Altersjahr folgt. Für familieneigenes Personal ist ein Naturallohn erst ab dem 1. Januar, welcher dem 20. Altersjahr folgt, abzurechnen. Familieneigene Mitarbeiter Oft bezahlt der Betriebsleiter Rechnungen für den Angestellten, ohne diese beim Lohn abzuziehen. (Bsp. Krankenkassenprämien, Autoversicherungen, Steuern, Lebensversicherungen, Zahnarztrechnungen etc.). Diese Zahlungen sind als Lohn zu berücksichtigen und bei der Berechnung des Bruttolohnes einzubeziehen. Es besteht keine UVG-, Krankentaggeld- oder BVG-Pflicht. Beispiel: Jahres-Lohnabrechnung für familieneigene Mitarbeiter Barlohn (monatlich ausbezahlt) CHF Zahnarztrechnung + CHF 350. Krankenkassenprämie + CHF Versicherung Auto + CHF 955. Nettolohn = CHF = % Anteil AHV/IV/EO-Beitrag + CHF = 5.05 % Bruttolohn ohne Naturallohn = CHF = % Naturallohn (inkl. AHV/IV/EO) + CHF AHV-pflichtiger Bruttolohn = CHF = % Beiträge auf AHV-pfl. Bruttolohn CHF = 5.05 % CHF sind als Bruttolohn auf der Lohnbescheinigung für die AHV unter der Rubrik»Abrechnung für mitarbeitende Familienmitglieder des Betriebsleiters«einzusetzen. Für die mitarbeitende Ehefrau muss der Lohn nicht umgerechnet werden, aber der Lohnausweis ist mit dem AHV-Abzug von 5.05% richtig auszufüllen. Familienfremde Mitarbeiter Es ist von Vorteil immer einen Bruttolohn zu vereinbaren und auf die möglichen Lohnabzüge hinzuweisen. Sind die Arbeitnehmer über die Globalversicherung des Bauernverbandes versichert, so werden die möglichen Lohnabzüge vor Jahresbeginn mitgeteilt. Nebst der AHV muss die Unfallversicherung UVG, Krankentaggeld, und evtl. Pensionskasse BVG (Bruttolohn pro Monat über CHF ) abgerechnet werden. Beispiel: Monatslohnabrechnung für familienfremden Mitarbeiter Männlicher Angestellter, Jahrgang 1970 Bruttobarlohn CHF Naturallohn für Kost und Logis + CHF 990. AHV-pflichtiger Bruttolohn = CHF AHV/IV/EO-Beitrag - CHF % Arbeitslosenversicherung (ALV) - CHF % Berufliche Vorsorge BVG - CHF % Krankentaggeld - CHF % Prämie Nichtbetriebsunfall - CHF % Nettolohn = CHF Mit der monatlichen Lohnabrechung sollen auch die Überstunden sowie die bezo genen und offenen Ferientage aufgeführt werden. Saubere Lohnabrechnungen sind die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. Hinweise zu Löhnen und Lohnabrechnungen: Neuer Lohnausweis Lohnausweis Ausgefüllte Beispiele Download Richtlöhne Richtlöhne Versicherung Deklaration / Auszug aus dem neuen Lohnausweis November 2007 AKTUELL Nr. 20 5

6 SOFTWARE AGRO-TWIN.eBanking: eine praktische Erweiterung von AGRO-TWIN Online-Banking wird immer populärer. Nicht zuletzt deshalb, weil die Branche der Finanzdienstleister dem gesamten Bereich des elektronischen Zahlungsverkehrs und des ebankings eine sehr grosse Bedeutung schenkt. Mit sanftem Druck auf ihre Kunden versuchen diese zum elektronischen Zahlungsverkehr zu animieren die Spesen für den schriftlichen Vergütungsauftrag und Posteinzahlungen wurden erhöht. Für Online-Banking benötigen Sie lediglich einen Computer, einen Internetanschluss sowie einen Vertrag mit dem entsprechenden Finanzinstitut. Mit AGRO-TWIN.eBanking Zahlungen erfassen und direkt verbuchen Mit AGRO-TWIN.eBanking steht Ihnen innerhalb der AGRO-TWIN Produktefamilie eine neue Software zur Verfügung, mit der das doppelte Erfassen von Zahlungen wegfällt. Sie nehmen gleichzeitig mit der Erfassung der Zahlung die Kontierung vor, mit welcher die Zahlung in der Buchhaltung AGRO-TWIN Rechnungswesen oder AGRO-TWIN Cash verbucht werden soll. Falls nötig können Sie einen Betrag auf unterschiedliche Konti aufteilen (sog. Sammelbuchung) oder für die Zahlungen unterschiedliche Belastungskonti verwalten. Noch schneller und bequemer erledigen Sie die Erfassung der Einzahlungsscheine mittels eines Beleglesers. Dieser elektronische Stift scannt die Codierzeile des Einzahlungsscheines ein und überträgt alle vorhandenen Informationen in den Einzahlungsschein, den Sie am Bildschirm sehen. Direkte Übermittlung des elektronischen Zahlungsauftrages an das Finanzinstitut Nachdem Sie mit AGRO-TWIN.eBanking alle Zahlungen erfasst haben, können Sie diese direkt an Ihr Finanzinstitut senden. Dabei werden Sie von AGRO-TWIN.eBanking aufgefordert, die dazu benötigten Identifikationsdaten einzugeben. AGRO-TWIN.eBanking bietet Ihnen einen guten Überblick über alle anstehenden und erledigten Zahlungen. Nutzung ohne zusätzliche Kosten Für die Benutzung von AGRO-TWIN.eBanking entstehen für Anwenderinnen und Anwender von AGRO-TWIN Rechnungswesen oder AGRO-TWIN Cash keine zusätzlichen Kosten. Sind Sie interessiert? Melden Sie sich bei Ihrer AGRO TREUHAND. 6 AKTUELL Nr. 20 November 2007

7 AGRISANO AGRISANO die Kranken- und Unfallversicherung für die Landwirtschaft Anfang Oktober sind die Grundversicherungsprämien für das Jahr 2008 durch das Bundesamt genehmigt worden. Wie in der Tabelle ersichtlich ist, sind die AGRISANO-Prämien im Vergleich zur Konkurrenz nach wie vor sehr vorteilhaft. Wer sich im Internet unter über den Prämienvergleich informiert, wird feststellen, dass die AGRISANO weiterhin zu den günstigsten Anbietern gehört. Zudem ist die Finanzlage der AGRISANO sehr solid, was sich mit Sicherheit positiv auf die zukünftigen Prämien auswirken wird. Bei der Wahl der Franchise ist für Erwachsene und Jugendliche (19 25-Jährige) in der Regel die Franchise CHF sinnvoll. Fallen pro Jahr und Person mehr als CHF Arzt- und Medikamentenkosten an, so ist die tiefste Franchisestufe CHF 300. zu empfehlen. Die AGRISANO gewährt seit Anfang 2007 für das dritte und für jedes weitere Kind unter 18 Jahren einen Rabatt von über 50 % der normalen Kinderprämie (gilt für die Grundversicherung). Sparmöglichkeiten, Rabatte Seit 2007 bietet die AGRISANO das Hausarztmodell»agri eco«an. Dabei verpflichtet sich der Versicherte, bei jeder Erstkonsultation zuerst den Hausarzt aufzusuchen (Ausnahmen: Besuche beim Augenarzt und beim Frauenarzt sowie bei Notfällen). Im Weiteren muss der Versicherte beim Abschluss von»agri eco«dafür sorgen, dass er sich von seinem Arzt wenn möglich das billigere Medikament (Generika) verschreiben lässt. Mit dem Hausarztmodell spart der Versicherte 8 % der Grundversicherungsprämie. Unterschiedliche Kündigungsfristen Während die Grundversicherung noch bis zum 30. November auf den gekündigt werden kann, sind die Zusatzversicherungen in der Regel nur mit drei- oder gar sechsmonatiger Frist kündbar. Erkundigen Sie sich bei Ihrer AGRO TREUHAND, wir beraten Sie gerne! Region 2, Mittelland AGRISANO VISANA HELSANA INNOVA (ohne Hausarztmodell) (Prämien in CHF/Mt.) (Prämien in CHF/Mt.) (Prämien in CHF/Mt.) (Prämien in CHF/Mt.) Kinder bis 18-jährig (Franchise 0, inkl. Unfall) Erwachsene ab 26. Altersjahr (Franchise 300, inkl. Unfall) November 2007 AKTUELL Nr. 20 7

8 KUNDENINFORMATION DER AGRO-TREUHAND BÄREGG AG DIVERSES Mitarbeiterporträts Franziska Gerber, Hinterdorfstr. 16a, 3550 Langnau Ursula Hirschi, Bütschwil 209, 3054 Schüpfen 1960 bin ich in Solothurn ge boren und anschliessend in Frutigen aufgewachsen. Nach der Schule absolvierte ich eine kaufm. Lehre in Spiez. Danach weilte ich für 4 Monate in Brighton (GB), um Englisch zu lernen. Nach der Rückkehr aus England fand ich eine Stelle bei der Emmentaler Druck AG in Langnau und betreute während 6 Jahren die Inseratenverwaltung des Amt s- anzeigers. Berufsbegleitend belegte ich einen Lehrgang als Werbeassistentin. Eigentlich hatte ich vor, in Zürich ein Volontariat in einer Werbeagentur zu machen. Kurz zuvor lernte ich aber meinen zukünftigen Mann kennen und verzichtete deshalb auf einen Wechsel nach Zürich. Nach der Heirat 1985 arbeitete ich auf dem Landwirtschaftsbetrieb meines Mannes mit. Ich besuchte während zwei Wintern einen Weiterbildungskurs für Bäuerinnen. Dabei kam ich erstmals mit der»buchstelle«in Kontakt. Nach einigen Kursen begann ich 1994 meine Tätigkeit als externe Agro-Buchhalterin bei der AGRO Treuhand. Seit 2003 bin ich geschieden und wohne nun mit zwei von meinen drei Kindern in Langnau. In der Freizeit engagiere ich mich in der OEME-Gruppe der Kirchgemeinde und im Schweiz. Verein für das Kurhaus Bella-Lui in Montana (VS). Wasser ist mein Element und so findet man mich seit kurzem auch wöchentlich beim Aquafit. Ich bin 1967 geboren und mit meinem Bruder und meiner Schwester auf unserem Bauernhof in Schüpfen aufgewachsen. Nach der Primarschule habe ich in Biel das 10. Schuljahr besucht. Anschliessend absolvierte ich das bäuerliche Haushaltlehrjahr, wo ich auch meinen Mann Fritz kennen lernte. Auf der Gemeindeverwaltung Mei kirch mach te ich die 3-jährige Ver waltungslehre. Am über nahmen Fritz und ich den elterlichen Betrieb in Zollbrück. Im September 1988 kam unsere Tochter Helene auf die Welt und im Mai 1991 Alexandra. Im November 1992 begann ich meine Tätigkeit auf der AGRO Treuhand Bäregg. Mit grossem Lampenfieber gab ich Buchhaltungseinführungskurse. Anschliessend besuchte ich 250 Betriebe um die Eingangsbilanzen aufzunehmen. Bis heute schliesse ich Buchhaltungen ab und fülle Steuererklärungen aus. Am zog ich mit meiner Familie nach Schüpfen, um den Betrieb von meinen Eltern zu übernehmen. Seither ist der Anfahrtsweg zu»meinen«betrieben etwas weiter. Ich freue mich aber immer wieder auf einen Tag Betriebsbesuche im schönen Emmental. Ich hoffe, dass dies noch lange so bleibt. An dieser Stelle möchte ich mich bei»meinen«betrieben ganz herzlich bedanken, für die gute Zusammenarbeit und das mir entgegengebrachte Vertrauen. 8 AKTUELL Nr. 20 November 2007

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