Vorlage an den Landrat

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vorlage an den Landrat"

Transkript

1 Kanton Basel-Landschaft Regierungsrat Vorlage an den Landrat Abrechnung der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL für das Jahr 2003 vom 1. Rechtliche Grundlagen Der Staatsvertrag vom 26. Januar 1982 legt die Grundlagen der jährlich zu erstellenden Abgeltungsrechnung BVB/BLT/AAGL 1 zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft fest. Er besteht aus der Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG vom 26. Januar 1982 (GS , SGS 480.1) und dem Kommentar zur Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG vom 26. Januar Gemäss 7 der Vereinbarung sollen grundsätzlich alle von den Basler Verkehrs-Betrieben auf Gebiet des Kantons Basel-Landschaft betriebenen Linien erfasst und nach Tram und Bus getrennt verrechnet werden. Das gleiche gilt für die BLT Baselland Transport AG und die Autobus AG Liestal auf Gebiet des Kantons Basel-Stadt. Ziel des Staatsvertrages ist, dass die Fahrleistungen der Transportunternehmen auf kantonsfremdem Gebiet gegenseitig ausgeglichen werden. Der Überhang ist abzugelten. Diese gegenseitige Abgeltung wird mit kalkulatorischen Kostenelementen berechnet. Es ist zu berücksichtigen, dass beide Kantone auch den effektiven Fehlbetrag ihrer Transportunternehmen auf jeweils kantonsfremdem Gebiet übernehmen. 2. Methodik der Abgeltungsrechnung Für alle Linienabschnitte auf kantonsfremdem Gebiet werden einfache Linienrechnungen erstellt. Für jeden Abschnitt wird das finanzielle Resultat als Saldo ausgewiesen. 1 BVB: BLT: AAGL: Basler Verkehrs-Betriebe, Basel BLT Baselland Transport AG, Oberwil Autobus AG Liestal, Liestal

2 2 Bei der Erstellung der Abgeltungsrechnung werden die Kosten und Erlöse den einzelnen Linienabschnitten zugeteilt Kosten Die Kosten werden nach folgenden drei Katogerien ermittelt: - Nach dem Territorialprinzip zuscheidbare Kosten 2 - Zeitabhängige Fahrpersonalkosten 3 - Kilometerabhängige Kosten 4 Es gilt der Kostensatz der betriebsführenden Unternehmung. Betriebsführende Unternehmung ist jene Unternehmung, welche im kantonsfremdem Gebiet Mehrleistungen erbringt, welche anhand der gewichteten Kursstunden gemessen werden (vgl. Anhang/Tabelle 3). Die Gewichtung erfolgt aufgrund der Fahrzeuggrössen, welche für die Fahrzeugkosten bestimmend sind (vgl. Anhang/Tabelle 4) Erlöse Die Verkehrserlöse der einzelnen Linien werden vom Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) übernommen. Die Aufteilung auf die einzelnen Linienabschnitte wird im Verhältnis der jeweiligen Personenkilometer (Pkm) vorgenommen. Als Nebenerträge werden nur Erlöse berücksichtigt, die mit dem Betrieb der Linie direkt in Zusammenhang stehen (vor allem Mieteinnahmen Kioske, Reklameeinnahmen). Sie werden nach dem Territorialprinzip zugeschieden Abgeltungsrechnung Die Kosten und Erlöse der Linienabschnitte auf kantonsfremdem Gebiet beider Kantone werden erfasst, saldiert und gegenseitig verrechnet. Der Überhang in Franken zu Lasten oder zu Gunsten des Kantons Basel-Landschaft ist das Ergebnis der Abgeltungsrechnung. 3. Ergebnis Abgeltungsrechnung Die nachfolgende Tabelle zeigt das Ergebnis der Abgeltungsrechnungen 2003 und Im Wesentlichen: Bahn-/Gleisunterhalt, Energie Tram, Mitbenützungsentschädigung an BVB, Abschreibungen auf Anlagen, Mieten, Leitstelle. Die Fahrpersonalstundensätze (inkl. Sozialversicherungen) werden mit den entsprechenden Stunden multipliziert. Die kilometerabhängigen Fahrzeugkosten (Pflege- und Revisionsunterhalt Fahrzeuge, Energie Bus, Abschreibungen und Zinsen Fahrzeuge) errechnen sich aus der Multiplikation der gewichteten Fahrzeugkilometern mit dem Kilometersatz.

3 3 Schema in Fr. in Fr. + Kostenüberschuss (Saldo aus Kosten und Erlös) BLT/AAGL auf BS-Gebiet Tram 2'913'241 1'909'863 Bus 959' '031 Total 3'872'634 2'788'894./. Kostenüberschuss (Saldo aus Kosten und Erlös) BVB auf BL-Gebiet Tram 2'368'917 1'516'886 Bus 1'491'632 1'476'067 Total 3'860'549 2'992'953 = Abgeltung von BS an BL + 12'085 = Abgeltung von BL an BS - 204'059 Details zur Abgeltungsrechnung 2003 sind im Anhang/Tabelle 6 ersichtlich. Die auf kantonsfremdem Gebiet betriebenen Linienabschnitte sind im Anhang/Tabelle 1 dargestellt. Beim Verkehrsertrag wurden die dem TNW zugeschiedenen Einnahmen aus dem gesamtschweizerischen Einnahmentopf für GA (Generalabonnemente), Halbtax (Halbtaxabonnemente) und Mehrfahrtenkarten bei den Transportunternehmungen erstmals abgegrenzt, da die Transportleistungen teilweise erst in den Folgejahren erbracht werden. Diese Abgrenzungen wirken sich bei den Einnahmen als Abnahme einmalig wie folgt aus: Abgrenzung Einnahmen Tram Bus Total Fr. Fr. Fr. BVB auf basellandschaftlichem Gebiet 398'090 67' '849 BLT auf baselstädtischem Gebiet 698'587 15' '664 Saldo zu Gunsten BL 247'815 Die Zunahme der Abgeltung von Basel-Stadt an Basel-Landschaft im Jahr 2003 gegenüber 2002 von 216'144 Franken hat verschiedene Gründe. Die Abgrenzung beim Verkehrsertrag für die oben erwähnte Einnahmenrückstellung ist bei der BLT auf BS-Gebiet um 247'815 Franken höher als diejenige der BVB auf BL-Gebiet. Die Auswirkungen des Kontrolldienstes der BVB auf BL-Gebiet wurden erstmals erfasst. Den daraus zugeschiedenen Einnahmen von 129'369 Franken zu Gunsten BL stehen Kosten von 303'116 Franken zu Lasten BL gegenüber. Die BLT erfüllt auf BS-Gebiet keine Kontrolldienstaufgabe. Die Nebenerträge (Mietzinse, Reklame) sind Schwankungen unterworfen. Die Leitstellenkosten für die von der BVB auf BL-Gebiet betriebenen Linienabschnitte Bus wurden ebenfalls erstmals erfasst. Die Veränderungen sind in der nachfolgenden Aufstellung dargestellt.

4 4 Gründe für die Zunahme der Abgeltung BS - BL Franken Veränderung Verkehrs- und Nebenertrag zu Gunsten BL Abnahme Einnahmen aus Verkehrsertrag z.g. BS - 8'387 Auswirkung einmalige Abgrenzung Einnahmen z.g. BL + 247'815 Erstmalige Erfassung Einnahmen Kontrolldienst z. G. BL + 129'369 Veränderung Nebenerträge z.g. BL + 126' '723./. Zunahme der Tram- und Buskosten zu Lasten BL Erstmalige Erfassung Kosten Kontrolldienst z.l. BL - 303'116 Erstmalige Erfassung Kosten Leitstelle Bus BVB z.l. BL - 76'941 Diverse Veränderungen z.g. BL + 100' '579 = Abnahme der Abgeltung zu Gunsten BL 216'144 Die Abgeltungsrechnung 2003 wurde von der Prüfgruppe der Paritätischen Kommission BVB/BLT, bestehend aus Vertretern der BVB und BLT, sowie dem Amt für Raumplanung/ Abteilung Öffentlicher Verkehr des Kantons Basel-Landschaft geprüft (Plausibilität der Daten). Die Paritätische Kommission BVB/BLT hat die Abgeltungsrechnung 2003 an ihrer 179. Sitzung vom 24. Mai 2004 überprüft und nach den beschlossenen Änderungen die überarbeitete Version mit dem Ergebnis von 12'085 Franken zu Lasten Basel-Stadt am 21. Juni 2004 auf dem Zirkulationsweg genehmigt. 4. Berechnung der Kosten der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL zu Lasten BL Zwischen den Ergebnissen (Fehlbeträgen) gemäss Abgeltungsrechnung und den effektiven Ergebnissen der zuständigen Transportunternehmung (auf BS-Gebiet = BLT/AAGL ; auf BL- Gebiet = BVB) gemäss Betriebsrechnungen entsteht eine Differenz, weil die Abgeltungsrechnung gemäss Staatsvertrag auf Grund von durchschnittlichen Kostensätzen der betriebsführenden Unternehmung berechnet wird. Diese Differenz ergibt den "Saldo aus Staatsvertrag". Der vom Kanton Basel-Landschaft an die BLT bezahlte tatsächliche Fehlbetrag der BLT auf BS- Gebiet beim Tram (Linien 10,11,17) ist grösser als der Fehlbetrag gemäss Abgeltungsrechnung. Diese Differenz ergibt den "Saldo aus Staatsvertrag Tram" zu Lasten des Kantons BL. Der Kanton Basel-Stadt übernimmt beim Tram demgegenüber die Differenz aus den effektiven Fehlbeträgen gemäss Betriebsrechnung der BVB auf BL-Gebiet (Linien 2,3,6,14) und den verrechneten tieferen Beträgen gemäss Abgeltungsrechnung (BLT-Kostensätze). Beim Bus ist der vom Kanton Basel-Landschaft an die BLT bezahlte tatsächliche Fehlbetrag (Buslinie 37) auf BS-Gebiet kleiner als der Fehlbetrag gemäss der Abgeltungsrechnung (BVB- Kostensätze). Diese Differenz ergibt den "Saldo aus Staatsvertrag Bus" zu Gunsten des Kantons BL. Auch beim Bus geht die Differenz zwischen den effektiven Fehlbeträgen gemäss Betriebsrechnung der BVB auf BL-Gebiet (Linien 34 und 38) und den Fehlbeträgen gemäss Abgeltungsrechnung zu Lasten oder zu Gunsten des Kantons Basel-Stadt.

5 Saldo aus Staatsvertrag Am Beispiel Tram (Betriebsführerschaft BLT): Der verrechnete Fehlbetrag der BLT auf baselstädtischem Gebiet gemäss Staatsvertrag ist kleiner als der effektive Fehlbetrag der BLT auf baselstädtischem Gebiet gemäss Betriebsrechnung. Der Kanton Basel-Landschaft vergütet der BLT diesen effektiven Fehlbetrag. Die Differenz (Saldo aus Staatsvertrag) geht zu Lasten des Kantons Basel-Landschaft. Differenz ( = Saldo aus Staatsvertrag) zu Lasten Kanton BL Tram Fr. 1'271'335 Fehlbetrag der BLT auf baselstädtischem Gebiet gemäss Staatsvertrag (Abgeltungsrechnung) effektiver Fehlbetrag der BLT auf baselstädtischem Gebiet gemäss Betriebsrechnung BLT Fr. 4'184'576 Fr. 2'913'241 Beim Bus liegt die Betriebsführerschaft bei den BVB; das bedeutet, dass in der Abgeltungsrechnung die (höheren) Kostensätze der BVB zur Anwendung kommen. Bus Differenz ( = Saldo aus Staatsvertrag) zu Gunsten Kanton BL Fehlbetrag der BLT auf baselstädtischem Gebiet gemäss Staatsvertrag (Abgeltungsrechnung) Fr. 959'393 Fr. 318'843 effektiver Fehlbetrag der BLT/AAGL auf baselstädtischem Gebiet gemäss Betriebsrechnung BLT/AAGL Fr. 640'550

6 Saldo aus Staatsvertrag Tram Abweichung 2002 / 2003 Fr. Fr. Fr. - + = Kostenüberschuss der BLT-Linien 10, 11 und 17 auf baselstädtischem Gebiet gemäss Staatsvertrag (Abgeltungsrechnung) 2'913'241 1'909'863 1'003'378 Tatsächlicher Fehlbetrag der BLT-Linien 10,11 und 17 auf baselstädtischem Gebiet gemäss Kostenrechnung BLT 4'184'576 3'147'559 1'037'017 Differenz zu Lasten / zu Gunsten ( - ) Kanton Basel-Landschaft 1'271'335 1'237'696 33'639 Aufgrund der Abgeltungsrechnung hat der Kostenüberschuss der BLT-Tramlinien auf BS- Gebiet um 1'003'378 Franken zugenommen. Dieser setzt sich aus der Zunahme der Kosten von 121'872 Franken zu Lasten BS und der Abnahme der Erlöse von 881'506 Franken (davon 698'587 Franken aus der Abgrenzung der Einnahmen GA, HA und TK) zu Gunsten BS zusammen. Der tatsächliche Fehlbetrag der BLT auf BS-Gebiet hat ebenfalls um 1'037'017 Franken zugenommen. Die Veränderung zu Lasten BL beträgt 33'639 Franken Saldo aus Staatsvertrag Bus Abweichung 2002 / 2003 Fr. Fr. Fr. - Kostenüberschuss der BLT-Linie 37 und der AAGL- Linien 70 und 80 (ab 2001) auf baselstädtischem Gebiet gemäss Staatsvertrag (Abgeltungsrechnung) 959' '031 80'362 + = Fehlbetrag der BLT-Linien 37 auf baselstädtischem Gebiet gemäss Angebotsvereinbarung mit der BLT 640' '515 32'035 Differenz zu Lasten / zu Gunsten ( - ) Kanton Basel-Landschaft - 318' '516-48'327 Die Zunahme der Kosten von 11'836 Franken zu Lasten BS und die Abnahme der Erlöse von 68'526 Franken (davon 15'077 Franken aus der Abgrenzung der Einnahmen GA, HA und TK) zu Gunsten BS ergeben die Zunahme des Kostenüberschusses von 80'362 Franken auf BS- Gebiet. Die Rechnung der BLT für die Abgeltung der Buslinie 37 auf baselstädtischem Gebiet hat sich von 2002 auf 2003 um 32'035 Franken verändert. Die Veränderung zu Gunsten BL beträgt 48'327 Franken.

7 Darstellung der Kosten für die grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL Fr. Fr. Fr. Fr. Ergebnis der Abgeltungsrechnung Tramlinien 2'368'917 1'516'886 auf BL-Gebiet, Kostenüberschuss (aus Tabelle, Seite 3) Saldo aus Staatsvertrag Tramlinien zu Gunsten BL (aus Tabelle, Seite 5) zu Lasten BL 1'271'335 1'237'696 Kosten Tramlinien zu Lasten BL 3'640'252 3'640'252 2'754'582 2'754'582 Ergebnis der Abgeltungsrechnung Buslinien auf BL-Gebiet, Kostenüberschuss (34 und 38) 1'491'632 1'476'067 (aus Tabelle, Seite 3) Saldo aus Staatsvertrag Buslinien zu Gunsten BL - 318' '516 (aus Tabelle, Seite 5) Kosten Buslinien zu Lasten BL 1'172'789 1'172'789 1'205'551 1'205'551 Total Kosten zu Lasten BL 4'813'041 3'960'133 Diese Kosten von Fr. 4'813' setzen sich aus dem Kostenüberschuss für die von der BVB auf basellandschaftlichem Gebiet betriebenen Linienabschnitten von Tram und Bus, korrigiert um die Saldi aus Staatsvertrag von Tram und Bus zusammen Darstellung des Finanzflusses - Kosten zu Lasten BL Zahlung Kanton BL an BLT Fr. für effektiven Fehlbetrag Tram auf BS-Gebiet 4'184'576 für effektiven Fehlbetrag Bus auf BS-Gebiet 640'550 Zahlung Kanton BS an Kanton BL für Überhang in Franken gemäss Abgeltungsrechnung - 12'085 Saldo = Kosten zu Lasten BL 4'813'041

8 Budget - Rechnung - Abrechnung 2003 Konto "Beiträge an Basel-Stadt" Budget Rechnung Abrechnung Fr. Fr. Fr. Verbuchung für '300'000 Gutschrift für '867 Korrektur Konto - 1'594'743 4'300'000 2'065'390 4'813'041 Die Abrechnung gemäss vorliegender Landratsvorlage ist höher als budgetiert und in der Rechnung 2003 berücksichtigt. Im Zeitpunkt der Erstellung des Budgets 2003 und beim Abschluss 2003 konnte die Veränderung in der Abgeltungsrechnung nur geschätzt werden. Die Differenz zwischen der Verbuchung in der Rechnung 2003 und Abrechnung 2003 von 513'041 Franken wird in der Rechnung 2004 belastet. Die Gutschrift für 2002 ist die Differenz zwischen der Abrechnung 2002 und der Verbuchung in der Rechnung Die Korrektur von 1'594'743 Franken zu Gunsten des obigen Kontos ist aus der Bereinigung von Kontensaldi aus früheren Jahren (ab 1996) entstanden. 5. Beitrag der Gemeinden Per 1. Januar 1998 wurde das revidierte kantonale Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs (ÖV-Gesetz) in Kraft gesetzt. Der Verteilschlüssel zur Berechnung der Gemeindeanteile wurde neu geregelt. Die Gemeinden beteiligen sich zur Hälfte am Gesamtbetrag der ungedeckten Kosten, worin auch der Betrag der Abrechnung gemäss Abschnitt 4.4 enthalten ist. Die Abrechnung erfolgt jährlich. 6. Zuständigkeit des Landrates Gemäss 14 des Staatsvertrages sind dem Landrat als zuständiges Organ des Kantons die Abrechnungen und die finanziellen Leistungen zur Genehmigung vorzulegen.

9 9 7. Antrag Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen. Liestal Im Namen des Regierungsrates der Präsident: der Landschreiber: Beilagen? Entwurf eines Landratsbeschlusses (gemäss den Angaben der Landeskanzlei und des Finanzhaushaltgesetzes)

10 10 Landratsbeschluss Entwurf über die Abrechnung der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL das Jahr 2003 vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf die Vereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt betreffend die Basler Verkehrsbetriebe und die BLT Baselland Transport AG vom 26. Januar 1982 sowie auf das Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs vom 18. April 1985 und auf einen Bericht des Regierungsrates, beschliesst: 1. Die Abrechnung 2003 über Fr. 4'813' zu Lasten Konto-Nr wird genehmigt. 2. Die Gemeinden werden verpflichtet, den gesetzlichen Mindestbeitrag von total Fr. 2'406' (50 % von Fr. 4'813'041.--) zu Gunsten Konto-Nr zu leisten. Liestal, Im Namen des Landrates der Präsident: der Landschreiber:

Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG

Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG 480. Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG Vom 6. Januar 98 (Stand. Januar 995) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf 4 der Verfassung des

Mehr

Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG. Vom 16. Dezember 1982

Vereinbarung über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG. Vom 16. Dezember 1982 BLT und BVB: Vertrag mit BL 95.800 Grossratsbeschluss betreffend Vereinbarung mit dem Kanton Basel-Landschaft vom 6. Januar 198 über die Basler Verkehrs-Betriebe und die BLT Baselland Transport AG Vom

Mehr

Standardvertrag mit dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (OBSAN) für die Jahre 2007 bis 2010

Standardvertrag mit dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (OBSAN) für die Jahre 2007 bis 2010 2007-155 Kanton Basel-Landschaft Regierungsrat Vorlage an den Landrat Standardvertrag mit dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (OBSAN) für die Jahre 2007 bis 2010 (Nicht im Jahresprogramm 2007

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 104. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 104. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 104 zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Sonderkredit für die Finanzierung des Systemwechsels von der

Mehr

GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland

GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland GAV Kantonsspital Baselland / Psychiatrie Baselland Reglement über den Solidaritätsbeitrag 1. Juli 2015 Reglement über den Solidaritätsbeitrag 1 / 5 Inhalt 1. Zweck... 3 2. Verwaltung, Rechenschaftspflicht

Mehr

Erläuterungen zur Rechnung 2010 Feuerwehr Oberes Seetal

Erläuterungen zur Rechnung 2010 Feuerwehr Oberes Seetal Erläuterungen zur Rechnung 2010 Feuerwehr Oberes Seetal Allgemeines Das Kader und das Kommando haben auch im Geschäftsjahr 2010 versucht, die Betriebskosten der regionalen Feuerwehr so tief wie möglich

Mehr

05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau

05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau STADTRAT Aktennummer Sitzung vom 18. Juni 2015 Ressort Bildung, Kultur und Sport 05. Leistungsvertrag Kultur Kreuz Nidau 2016-2019 Mit der Einführung des Kulturförderungsgesetzes beteiligen sich alle Gemeinden

Mehr

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) Verordnung DLZ 7.00 Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) vom. August 06 (Stand 0. Januar 07) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt

Mehr

Vereinbarung über die Zusammenarbeit des Kantons Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen in der Lebensmittelkontrolle und im Veterinärwesen

Vereinbarung über die Zusammenarbeit des Kantons Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen in der Lebensmittelkontrolle und im Veterinärwesen 87.004 über die Zusammenarbeit des Kantons Schaffhausen und der Stadt Schaffhausen in der und im vom 4. Januar 00 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausens und der Stadtrat der Stadt Schaffhausen, gestützt

Mehr

An den Grossen Rat 09.0627.01

An den Grossen Rat 09.0627.01 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 09.0627.01 JSD/P090627 Basel, 22. April 2009 Regierungsratsbeschluss vom 21. April 2009 Ausgabenbericht betreffend Betriebskostenbeitrag des Kantons

Mehr

Abrechnung über den Neu- und Ausbau der Kantonsstrasse K 17b, Götzentalstrasse, Gemeinden Dierikon und Root

Abrechnung über den Neu- und Ausbau der Kantonsstrasse K 17b, Götzentalstrasse, Gemeinden Dierikon und Root Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat 24. November 2015 B 23 Abrechnung über den Neu- und Ausbau der Kantonsstrasse K 17b, Götzentalstrasse, Gemeinden Dierikon und Root Entwurf Kantonsratsbeschluss

Mehr

Finanzierung der innerkantonalen stationären Behandlung von Privat- und Halbprivatpatienten in öffentlichen und öffentlich subventionierten

Finanzierung der innerkantonalen stationären Behandlung von Privat- und Halbprivatpatienten in öffentlichen und öffentlich subventionierten Botschaft des Regierungsrates des Kantons Aargau an den Grossen Rat vom 10. Juli 2002 02.235 Finanzierung der innerkantonalen stationären Behandlung von Privat- und Halbprivatpatienten in öffentlichen

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag Berufsbeistandschaft. Art und Umfang der Zusammenarbeit

Zusammenarbeitsvertrag Berufsbeistandschaft. Art und Umfang der Zusammenarbeit vom 26. Juni 2012 1 Art und Umfang der Zusammenarbeit 1. Vertragsgemeinden 1 Die Gemeinde Neuhausen am Rheinfall führt eine Berufsbeistandschaft im Sinne von Art. 56 Abs. 1 des Gesetzes über die Einführung

Mehr

An den Grossen Rat

An den Grossen Rat An den Grossen Rat 15.1315.01 ED/P151315 Basel, 2. September 2015 Regierungsratsbeschluss vom 1. September 2015 Ratschlag zur «Änderung des Schulgesetzes vom 4. April 1929 (SG 410.100) betreffend die Anpassung

Mehr

Tabellen mit detaillierter Berechnung zur Bestimmung der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien 1996 2013

Tabellen mit detaillierter Berechnung zur Bestimmung der zu viel bzw. zu wenig bezahlten Prämien 1996 2013 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Versicherungsaufsicht, August 2014 Tabellen

Mehr

Landratsbeschluss Sammelvorlage betreffend 24 Abrechnungen von Verpflichtungskrediten; Abrechnungsperiode Juni 2000 - Juli 2001

Landratsbeschluss Sammelvorlage betreffend 24 Abrechnungen von Verpflichtungskrediten; Abrechnungsperiode Juni 2000 - Juli 2001 Landratsbeschluss Sammelvorlage betreffend 24 Abrechnungen von Verpflichtungskrediten; Abrechnungsperiode Juni 2000 - Juli 2001 Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf den Bericht des

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 164

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 164 Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 164 zum Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit für den Ausbau der linksufrigen Zuflüsse zur Kleinen Emme entlang der K 10 in den Gemeinden Malters

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SCHWANDEN VORBERICHT ZUM VORANSCHLAG 2010

EINWOHNERGEMEINDE SCHWANDEN VORBERICHT ZUM VORANSCHLAG 2010 EINWOHNERGEMEINDE SCHWANDEN VORBERICHT ZUM VORANSCHLAG 2010 1. Rechnungsführung Der vorliegende Voranschlag 2010 der Einwohnergemeinde Schwanden wurde nach dem Neuen Rechnungsmodel (NRM) des Kantons Bern

Mehr

Die Regierungen der Kantone Schwyz, Luzern, Zug und Zürich schliessen die folgende Vereinbarung ab:

Die Regierungen der Kantone Schwyz, Luzern, Zug und Zürich schliessen die folgende Vereinbarung ab: Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen (Vom. Juli 00) Die Regierungen der Kantone Schwyz, Luzern, Zug und Zürich schliessen die folgende Vereinbarung

Mehr

Medienkonferenz "Gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel" Donnerstag, 29. September 2005, 10 Uhr, Wildt'sches Haus, Basel

Medienkonferenz Gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel Donnerstag, 29. September 2005, 10 Uhr, Wildt'sches Haus, Basel Kanton Basel-Stadt I Finanzdepartement I Erziehungsdepartement I Gesundheitsdepartment Kanton Basel-Landschaft I Finanz- und Kirchendirektion I Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Medienkonferenz "Gemeinsame

Mehr

Abrechnung Deutsche Bahn

Abrechnung Deutsche Bahn Abrechnung Deutsche Bahn Inhaltsverzeichnis Voraussetzungen Abwicklung der Abrechnung Fakturierung am Monatsende Berechnung der zu buchenden Werte der Bahnabrechnung Berechnung des Umsatzes Berechnung

Mehr

Vereinbarung über den Regionalen Sozialdienst Waldenburgertal

Vereinbarung über den Regionalen Sozialdienst Waldenburgertal Vereinbarung über den Regionalen Sozialdienst Waldenburgertal vom 25. November 2012 Die Einwohnergemeinden Bennwil, Hölstein, Langenbruck, Liedertswil, Niederdorf, Oberdorf (Standortgemeinde) und Waldenburg

Mehr

An den Grossen Rat 13.0599.01

An den Grossen Rat 13.0599.01 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 13.0599.01 ED/P130599 Basel, 8. Mai 2013 Regierungsratsbeschluss vom 7. Mai 2013 Ratschlag betreffend Errichtung eines Neubaus für das Departement

Mehr

zum Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Subventionen an den Verein Aids-Hilfe beider Basel (AHbB) für das Jahr 2014

zum Ausgabenbericht betreffend Bewilligung von Subventionen an den Verein Aids-Hilfe beider Basel (AHbB) für das Jahr 2014 Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Gesundheits- und Sozialkommission An den Grossen Rat 13.1250.02 Gesundheits- und Sozialkommission Basel, 15. Januar 2014 Kommissionsbeschluss vom 15. Januar 2014 Bericht

Mehr

Rechnung Lieferant 30. Quittung Inhaber 20

Rechnung Lieferant 30. Quittung Inhaber 20 Kapitel 5 Bilanz a) Bilanzerstellung Zweck Gegenüberstellung aller Vermögenskonten und Schuldenkonten Einleitung Es wäre viel zu unübersichtlich, einfach nur die fertig bebuchten Konten als Endergebnis

Mehr

Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung)

Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Swisslos-Sportfonds: Verordnung 56. Verordnung über die Swisslos-Sportfonds-Kommission und die Verwendung der Mittel aus dem Swisslos-Sportfonds (Swisslos-Sportfonds-Verordnung) Vom 6. November 0 (Stand.

Mehr

Buchungs-/Berechnungsbeispiel mit Rechnung CHF 1 076.00 inkl. 7.6 % MWST vereinbarte Methode:

Buchungs-/Berechnungsbeispiel mit Rechnung CHF 1 076.00 inkl. 7.6 % MWST vereinbarte Methode: Anwendung Saldosteuersatz-/Pauschalsteuersatz-Methode SelectLine Auftragsbearbeitung und Rechnungswesen Es ist geplant, einen Automatismus für diesen Vorfall in der Mehrwertsteuer zu implementieren. Bis

Mehr

Gesetz über die Nachzahlung von Pflegebeiträgen für das Jahr 2011

Gesetz über die Nachzahlung von Pflegebeiträgen für das Jahr 2011 6 Gesetz über die Nachzahlung von Pflegebeiträgen für das Jahr 0 Vom 5. Juni 05 (Stand. September 05) Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 6 Absatz der Kantonsverfassung vom 7. Mai 984

Mehr

Reglement über Grundeigentümerbeiträge

Reglement über Grundeigentümerbeiträge Einwohnergemeinde Zuchwil Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren Beschluss der Gemeindeversammlung vom 28. Juni 1999 Nachführungen bis 12.12.2005 Seite 2 von 8 Die Einwohnergemeinde Zuchwil

Mehr

2005/176. Vorlage an den Landrat

2005/176. Vorlage an den Landrat Kanton Basel-Landschaft 2005/176 Regierungsrat Vorlage an den Landrat betreffend Genehmigung des Vergleichsvorschlages der Schlichtungsstelle für Diskriminierungsstreitigkeiten vom 29. April 2005 in Sachen

Mehr

betreffend Kredit für einen Investitionsbeitrag an die Trambeschaffung BLT/BVB

betreffend Kredit für einen Investitionsbeitrag an die Trambeschaffung BLT/BVB Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 05.0457.01 WSD/P050457 Basel, 8. September 2005 Regierungsratsbeschluss vom 7. September 2005 Ausgabenbericht betreffend Kredit für einen Investitionsbeitrag

Mehr

KANTON ZUG VORLAGE NR. 1507.1 (Laufnummer 12301) KANTONSRATSBESCHLUSS

KANTON ZUG VORLAGE NR. 1507.1 (Laufnummer 12301) KANTONSRATSBESCHLUSS KANTON ZUG VORLAGE NR. 1507.1 (Laufnummer 12301) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND VERLÄNGERUNG DER LAUFZEIT DES RAHMENKREDITS ZUR ABGELTUNG DINGLICHER RECHTE BEI MASSNAHMEN FÜR DEN NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ

Mehr

Streichung der pauschalen Privatschulbeiträge (WOM-13); Änderung des Bildungsgesetzes

Streichung der pauschalen Privatschulbeiträge (WOM-13); Änderung des Bildungsgesetzes Kanton Basel-Landschaft 201x/xxx Regierungsrat Vorlage an den Landrat Streichung der pauschalen Privatschulbeiträge (WOM-13); Änderung des Bildungsgesetzes vom Vernehmlassungsentwurf vom 1.3.2016 1. Zusammenfassung

Mehr

1 Hintergrund und Veranlassung

1 Hintergrund und Veranlassung 1. Ergänzung zum Wegekostengutachten 2013 2017 14.04.2014 Mautsatzberechnung als Grundlage für den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Hinweis: Durch Rundungen

Mehr

Vergleich des Kantons Basel-Landschaft mit Arcoplan Generalplaner AG und deren früheren

Vergleich des Kantons Basel-Landschaft mit Arcoplan Generalplaner AG und deren früheren Kanton Basel-Landschaft 2006/256 Regierungsrat Vorlage an den Landrat Vergleich des Kantons Basel-Landschaft mit Arcoplan Generalplaner AG und deren früheren Aktionären im Zusammenhang mit dem Architekturvertrag

Mehr

Ratschlag 9399 betreffend Staatsvertrag über die Einrichtung und Führung der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW)

Ratschlag 9399 betreffend Staatsvertrag über die Einrichtung und Führung der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) 9429 Ergänzungsratschlag zum Ratschlag 9399 betreffend Staatsvertrag über die Einrichtung und Führung der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) vom 18. Januar 2005 / 040142 / ED Den Mitgliedern des Grossen

Mehr

1 Grundlagen und Ziele

1 Grundlagen und Ziele Grundlagen und Ziele Das Rechnungswesen einer Unternehmung umfasst insgesamt vier Bereiche, die eng miteinander verbunden sind ): Geschäftsbuchführung Statistik Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) Planungsrechnung

Mehr

R I C H T L I N I E N. über die Zuteilung von Subventionen an Lottomatches

R I C H T L I N I E N. über die Zuteilung von Subventionen an Lottomatches R I C H T L I N I E N über die Zuteilung von Subventionen an Lottomatches 1. Anwendungsbereich 1.1 Die Richtlinien gelten für die Zuteilung von Beiträgen der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn an Vereine

Mehr

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP)

über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) 84.. Verordnung vom 8. November 0 über die Verbilligung der Krankenkassenprämien (VKP) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Ausführungsgesetz vom 4. November 995 zum Bundesgesetz über die

Mehr

Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus

Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus 84.5 Verordnung über Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus Vom 0. Mai 0 (Stand. Juni 05) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 74 Absatz und 06a Absatz

Mehr

Tagesfamilien-Tarifordnung, gütig ab 1. Januar 2014

Tagesfamilien-Tarifordnung, gütig ab 1. Januar 2014 www.kita-thalwil.ch Tagesfamilien-Tarifordnung, gütig ab 1. Januar 2014 Grundlagen: A) Auszug aus der Betreuungsverordnung, dem Betreuungstarifreglement und dem Subventionsreglement der Gemeinde Thalwil*

Mehr

betreffend Kredit für die Umsetzung der BerufsWegBereitung (BWB) in der Sekundarschule und in der beruflichen Grundbildung

betreffend Kredit für die Umsetzung der BerufsWegBereitung (BWB) in der Sekundarschule und in der beruflichen Grundbildung 2008/054 Kanton Basel-Landschaft Regierungsrat Vorlage an den Landrat betreffend Kredit für die Umsetzung der BerufsWegBereitung (BWB) in der Sekundarschule und in der beruflichen Grundbildung vom 4. März

Mehr

FRP 3. Teilliquidation. Version 29.11.2011

FRP 3. Teilliquidation. Version 29.11.2011 FRP 3 Teilliquidation Version 29.11.2011 FRP 3 Fachrichtlinie Teilliquidation / Stand 29.11.2011 Fachrichtlinie FRP 3 Teilliquidation Rechtsgrundlagen BVG Art. 53b, 53d FZG Art. 19, 23 BVV2 Art. 27g, 27h

Mehr

ein realistisches Bild von den Wertansätzen machen können. sowie zur Behandlung von Fehlbeträgen und Überschüssen vorgeschrieben sind.

ein realistisches Bild von den Wertansätzen machen können. sowie zur Behandlung von Fehlbeträgen und Überschüssen vorgeschrieben sind. Gegenüberstellung Anhang zur und Anhang zum (1) Im Anhang sind zu den Posten der die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte sich anhand

Mehr

Abendangebot Buslinie 950 Kredit 125 000 Fr. für die Weiterführung

Abendangebot Buslinie 950 Kredit 125 000 Fr. für die Weiterführung Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2014 Antrag des Gemeinderates 2 Abendangebot Buslinie 950 Kredit 125 000 Fr. für die Weiterführung - 2-2 Abendangebot Buslinie 950 Kredit 125 000 Fr. für die Weiterführung

Mehr

Zone mit Planungspflicht Nr. 9 "Arnistrasse" Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung

Zone mit Planungspflicht Nr. 9 Arnistrasse Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung Zone mit Planungspflicht Nr. 9 "Arnistrasse" Überbauungsordnung mit Strassenplan Erschliessung Krediterteilung Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, den Gesamtkredit von Fr. 390'000.-- für die Erschliessung

Mehr

Synopse. Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte

Synopse. Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte Synopse Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen

Mehr

KANTON ZUG VORLAGE NR (Laufnummer 11006)

KANTON ZUG VORLAGE NR (Laufnummer 11006) KANTON ZUG VORLAGE NR. 1056.2 (Laufnummer 11006) INTERPELLATION VON ALOIS GÖSSI BETREFFEND ABBAU VON VERSICHERUNGSLEISTUNGEN BEI DER ARBEITSLOSENVERSICHERUNG ZU LASTEN DES KANTONS ZUG (VORLAGE NR. 1056.1-10987)

Mehr

Erläuterung zu Ihrer Gutschrift Ihre Gutschrift kann vom hier gezeigten Muster individuell abweichen. Blatt- 1

Erläuterung zu Ihrer Gutschrift Ihre Gutschrift kann vom hier gezeigten Muster individuell abweichen. Blatt- 1 Blatt- 1 1 Rechnungsanschrift 2 Der Leistungsempfänger ist der Vertragspartner. 3 Ihre Vertragskontonummer. Bitte bei Fragen angeben! 4 Adresse der Erzeugungsanlage (Anlagenstandort). 5 Nummer der vorliegenden

Mehr

Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons (Finanzhaushaltgesetz, kfhg)

Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons (Finanzhaushaltgesetz, kfhg) Vernehmlassungsvorlage 511.1 Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons (Finanzhaushaltgesetz, kfhg) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 60 der Kantonsverfassung, beschliesst: I.

Mehr

Bericht und Antrag Ausbau Personenunterführung Oberzollikofen; Verpflichtungskredit

Bericht und Antrag Ausbau Personenunterführung Oberzollikofen; Verpflichtungskredit Gemeinde Grosser Gemeinderat Sitzung vom 27. Juni 2012 / Geschäft Nr. 4 Bericht und Antrag Ausbau Personenunterführung Oberzollikofen; Verpflichtungskredit 1. Ausgangslage Zwischen der Gemeinde Zollikofen

Mehr

Gültig ab 1. Januar 2017 VERORDNUNG. zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Verordnung)

Gültig ab 1. Januar 2017 VERORDNUNG. zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Verordnung) GEMEINDE BIRSFELDEN 5 a Gültig ab. Januar 07 VERORDNUNG zum Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Verordnung) gültig ab vom. Januar 07 Inhaltsverzeichnis Antrag für Betreuungsgutscheine...

Mehr

Defizit niedriger als budgetiert dank Sparmassnahmen des Gemeinderats und ausserordentlichen Einnahmen

Defizit niedriger als budgetiert dank Sparmassnahmen des Gemeinderats und ausserordentlichen Einnahmen Seite 1 von 8 Geschäft 3420 Beilage: Jahresrechnung 2002 Bericht an den Einwohnerrat vom 30. April 2003 Jahresrechnung der Einwohnerkasse pro 2002 1. Kommentar Defizit niedriger als budgetiert dank Sparmassnahmen

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN. Datenschutzreglement

EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN. Datenschutzreglement EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN Datenschutzreglement 2009 Der Gemeinderat von Hilterfingen, gestützt auf das kantonale Datenschutzgesetz vom 19.2.1986 das Informationsgesetz vom 2.11.1993 die Informationsverordnung

Mehr

Geschäftsbericht und Jahresrechnung des Universitäts- Kinderspitals beider Basel (UKBB) für das Betriebsjahr 2009

Geschäftsbericht und Jahresrechnung des Universitäts- Kinderspitals beider Basel (UKBB) für das Betriebsjahr 2009 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 10.0731.01 GD/P100731 Basel, 12. Mai 2010 Regierungsratsbeschluss vom 11. Mai 2010 Geschäftsbericht und Jahresrechnung des Universitäts- Kinderspitals

Mehr

Tagesfamilien-Tarifordnung, gütig ab 1. Januar 2016

Tagesfamilien-Tarifordnung, gütig ab 1. Januar 2016 www.kita-thalwil.ch Tagesfamilien-Tarifordnung, gütig ab 1. Januar 2016 Grundlagen: A) Auszug aus der Betreuungsverordnung, dem Betreuungstarifreglement und dem Subventionsreglement der Gemeinde Thalwil*

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

Beste Verbindungen in der Region Basel.

Beste Verbindungen in der Region Basel. Beste Verbindungen in der Region Basel. vernetzt 145 000 Fahrgäste täglich 53 Mio. Fahrgäste jährlich 3 Tramlinien 98 Trams 18 Buslinien 66 Linienbusse 430 Mitarbeitende CHF 97 Mio. Umsatz CHF 415 Mio.

Mehr

2. Rahmenkredit und Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten

2. Rahmenkredit und Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten Vorlage Nr. 1846.5 Laufnummer 13218 1. Kantonsratsbeschluss betreffend Projektierungskredit für die Planung von Neu- und Umbauten für das Kantonale Gymnasium Menzingen (KGM) 2. Kantonsratsbeschluss betreffend

Mehr

Zusammenstellung der Spitaltarifstrukturen in allen Kantonen (Stand 2007)

Zusammenstellung der Spitaltarifstrukturen in allen Kantonen (Stand 2007) Zusammenstellung der Spitaltarifstrukturen in allen Kantonen (Stand 2007) Kanton Tarifstruktur in öffentlichen und öffentlich subventionierten Spitälern (Akutsomatik) OKP-Versicherung (KV-Bereich) Berechnungsgrundlage

Mehr

Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden

Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden Die Einwohnergemeinde Oberentfelden erlässt gestützt auf die 7 und 8 des Gemeindegesetzes vom 9. Dezember 978 folgende GEMEINDEORDNUNG Begriff Die Einwohnergemeinde

Mehr

Der Landrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 47 a des Gesetzes über das Gesundheitswesen 1, beschliesst:

Der Landrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 47 a des Gesetzes über das Gesundheitswesen 1, beschliesst: VERORDNUNG über die Unterstützung der Hilfe und Pflege zuhause (Spitex-Verordnung) (vom 13. November 1995; Stand am 1. Januar 2007) Der Landrat des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 47 a des Gesetzes über

Mehr

KANTON ZUG VORLAGE NR. 1123.1 (Laufnummer 11161) GENEHMIGUNG DER SCHLUSSABRECHNUNG FÜR DAS GEWERBLICH-INDUSTRIELLE BILDUNGSZENTRUM ZUG (GIBZ)

KANTON ZUG VORLAGE NR. 1123.1 (Laufnummer 11161) GENEHMIGUNG DER SCHLUSSABRECHNUNG FÜR DAS GEWERBLICH-INDUSTRIELLE BILDUNGSZENTRUM ZUG (GIBZ) KANTON ZUG VORLAGE NR. 1123.1 (Laufnummer 11161) GENEHMIGUNG DER SCHLUSSABRECHNUNG FÜR DAS GEWERBLICH-INDUSTRIELLE BILDUNGSZENTRUM ZUG (GIBZ) 2. BAUETAPPE (TRAKT 2 MIT TURNHALLEN) UND GESAMTES NEUBAUOBJEKT

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 123. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 123. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 123 zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Ausbau der linksufrigen Zuflüsse zur Kleinen Emme entlang der

Mehr

Präambel. 1 Gebührenerhebung

Präambel. 1 Gebührenerhebung Satzung der Stadt Cloppenburg über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Krippenplätzen vom 16.07.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 16.09.2013 Aufgrund der 6, 8, 40 und 83

Mehr

Reglement zur Teilliquidation der Pensionskasse Bühler AG Uzwil

Reglement zur Teilliquidation der Pensionskasse Bühler AG Uzwil Reglement zur Teilliquidation der Pensionskasse Bühler AG Uzwil Ausgabe 1. Januar 2005 Pensionskasse Bühler AG Uzwil CH-9240 Uzwil/SG Tel. + 41 71 955 27 61 Fax + 41 71 955 26 80 info.pensionskasse@buhlergroup.com

Mehr

Ausführungsbestimmungen über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds

Ausführungsbestimmungen über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds Ausführungsbestimmungen über Beiträge aus dem Swisslos-Fonds vom 4. Dezember 0 (Stand. Juli 06) 975.3 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung des Bundesgesetzes betreffend die Lotterien und

Mehr

I. Zusammenarbeit der Kirchgemeinden im Pastoralraum Baldeggersee

I. Zusammenarbeit der Kirchgemeinden im Pastoralraum Baldeggersee Öffentlich-rechtlicher Vertrag über die Zusammenarbeit der Kirchgemeinden Hochdorf, Hohenrain, Kleinwangen und Römerswil im Pastoralraum Baldeggersee I. Zusammenarbeit der Kirchgemeinden im Pastoralraum

Mehr

Krankenversicherungsprämien 2015

Krankenversicherungsprämien 2015 Krankenversicherungsprämien 2015 Esther Waeber-Kalbermatten, Staatsrätin Vorsteherin Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur Medienkonferenz am Donnerstag, 25. September 2014 Durchschnittsprämie

Mehr

An den Grossen Rat 10.0369.01. betreffend Tiefbauarbeiten für die Montage von Dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen an Tram- und Bushaltestellen

An den Grossen Rat 10.0369.01. betreffend Tiefbauarbeiten für die Montage von Dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen an Tram- und Bushaltestellen Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 10.0369.01 BVD/P100369 Basel, 24. März 2010 Regierungsratsbeschluss vom 23. März 2010 Ausgabenbericht betreffend Tiefbauarbeiten für die Montage

Mehr

Vorgaben des Regierungsrates an die Arbeitsgruppe. Das Konzept hat folgende Vorgaben zu berücksichtigen:

Vorgaben des Regierungsrates an die Arbeitsgruppe. Das Konzept hat folgende Vorgaben zu berücksichtigen: Nr. 158 R-720-16 Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 6. April 2004 an den Landrat für einen Verpflichtungskredit zur Einführung der Parkplatzbewirtschaftung Kantonsverwaltung Uri I. Ausgangslage

Mehr

Sammelvorlage betreffend 15 Schlussabrechnungen von Verpflichtungskrediten; Abrechnungsperiode Juni 2009 - Juni 2010

Sammelvorlage betreffend 15 Schlussabrechnungen von Verpflichtungskrediten; Abrechnungsperiode Juni 2009 - Juni 2010 Beilage 1 Landratsbeschluss Sammelvorlage betreffend 15 Schlussabrechnungen von Verpflichtungskrediten; Abrechnungsperiode Juni 2009 - Juni 2010 vom 31. März 2011 Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft

Mehr

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz

Satzung. der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am in Altena. 1 Name und Sitz Satzung der Musikschule Lennetal e.v., beschlossen in der Mitgliederversammlung am 07.12.2006 in Altena. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt nachdem er mit Eintragung am 08.10.1963 die Bezeichnung Lennetaler

Mehr

betreffend Abschreibung des Postulates von Röbi Ziegler vom 24. Januar 2002 "Werbung für Augusta Raurica"

betreffend Abschreibung des Postulates von Röbi Ziegler vom 24. Januar 2002 Werbung für Augusta Raurica Kanton Basel-Landschaft 2004/151 Regierungsrat Vorlage an den Landrat betreffend Abschreibung des Postulates von Röbi Ziegler vom 24. Januar 2002 "Werbung für Augusta Raurica" vom 22. Juni 2004 Am 24.

Mehr

Vereinbarung

Vereinbarung Vereinbarung über die Zusammenarbeit und die Kompetenzabgrenzung zwischen der Polizei Kanton Solothurn und den Stadtpolizeien Grenchen, Olten und Solothurn RRB vom 14. August 2001 Der Regierungsrat des

Mehr

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 56. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses

Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 56. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 56 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse K 14 Büron Triengen, Abschnitt Dorfausgang

Mehr

Bildungs- und Kulturkommission (BKK)

Bildungs- und Kulturkommission (BKK) Grosser Rat des Kantons Basel-Stadt Bildungs- und Kulturkommission (BKK) An den Grossen Rat 08.1691.02 Basel, 26. März 2009 Kommissionsbeschluss vom 12. März 2009 Bericht der Bildungs- und Kulturkommission

Mehr

Vertrag über die Zusammenarbeit an der Sekundarstufe I

Vertrag über die Zusammenarbeit an der Sekundarstufe I Vertrag über die Zusammenarbeit an der Sekundarstufe I zwischen den Gemeinden Oberdiessbach (Sitzgemeinde) und Bleiken, Brenzikofen, Herbligen und Linden (Anschlussgemeinden) Die Vertragsparteien schliessen

Mehr

Art. 2 Zuständigkeiten bei der Erhebung der Bruttolohnsumme

Art. 2 Zuständigkeiten bei der Erhebung der Bruttolohnsumme 669.8. Verordnung betreffend die schweizerisch-französische Vereinbarung über die Besteuerung der Erwerbseinkünfte von Grenzgängerinnen und Grenzgängern (Grenzgängerverordnung, BGV) vom 8.0.009 (Stand

Mehr

FEUERWEHRVERBAND MITTELKLETTGAU der Gemeinden Gächlingen, Neunkirch und Siblingen. Gächlingen Neunkirch Siblingen. Besoldungsreglement

FEUERWEHRVERBAND MITTELKLETTGAU der Gemeinden Gächlingen, Neunkirch und Siblingen. Gächlingen Neunkirch Siblingen. Besoldungsreglement FEUERWEHRVERBAND MITTELKLETTGAU der Gemeinden Gächlingen, Neunkirch und Siblingen Gächlingen Neunkirch Siblingen Besoldungsreglement Feuerwehrverband MITTELKLETTGAU der Gemeinden Gächlingen, Neunkirch

Mehr

Übersicht über die kantonalen Bestimmungen zum fakultativen Referendum

Übersicht über die kantonalen Bestimmungen zum fakultativen Referendum Zentrum für Rechtsinformation ZRI Centre de l information juridique CIJ Übersicht über die kantonalen Bestimmungen zum fakultativen Referendum Stand 01.04.2012 (mit Berücksichtigung der neuen Verfassung

Mehr

Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung

Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlung Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1199 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Voraussetzungen 3. Vorgehensweise 4. Details 4.1. Dauerfristverlängerung 4.2. Anmeldung

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

planmäßige Abschreibung an Fuhrpark 20

planmäßige Abschreibung an Fuhrpark 20 Lösungen zu Kapitel 23: Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche Aufgabe 1 Ein unter IFRS 5 klassifizierter Vermögenswert muss gemäß IFRS 5.7 im gegenwärtigen

Mehr

Originaltext. Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Republik Österreich

Originaltext. Die Schweizerische Eidgenossenschaft und die Republik Österreich Originaltext 0.742.140.316.32 Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich betreffend die Finanzierung des Ausbaues der Arlberglinie (Buchs Salzburg) Abgeschlossen

Mehr

beschliesst die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren (GDK):

beschliesst die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren (GDK): Interkantonale Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungvereinbarung WFV)

Mehr

9. Sitzung vom 26. Mai 2015 INHALTSVERZEICHNIS

9. Sitzung vom 26. Mai 2015 INHALTSVERZEICHNIS GEMEINDERAT 9. Sitzung vom 26. Mai 2015 INHALTSVERZEICHNIS Geschäfte Beschlüsse Friedhofgebäude Schloss/Abklärung Sanierungsbedarf Theater für den Kanton Zürich/Aufführung vom 09.04.2015/Defizitbeitrag

Mehr

Statuten. Zur Gründung des Vereins Jublex Bösingen (Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches)

Statuten. Zur Gründung des Vereins Jublex Bösingen (Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) Statuten Zur Gründung des Vereins Jublex Bösingen (Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) Namen Ex-Jublaner Ex-Leiter Blauring und Jungwacht Ex-Mitglieder Ehemaligenverein der Jubla Bösingen

Mehr

Politische Gemeinde Rebstein

Politische Gemeinde Rebstein Politische Gemeinde Rebstein Gemeindeordnung Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Rebstein vom 2. April 2012 1 Die Bürgerschaft der politischen Gemeinde Rebstein erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3

Mehr

Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2012. Angebotserweiterung für Buslinie 950 Kredit 120 000 Fr. pro Jahr (2013 2015)

Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2012. Angebotserweiterung für Buslinie 950 Kredit 120 000 Fr. pro Jahr (2013 2015) Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2012 Angebotserweiterung für Buslinie 950 Kredit 120 000 Fr. pro Jahr (2013 2015) - 2-2 Angebotserweiterung für Buslinie 950 Kredit 120 000 Fr. pro Jahr (2013 2015)

Mehr

Vorlage an den Landrat des Kantons Basel-Landschaft. Nichtformulierte Volksinitiative Bäche ans Licht / Gegenvorschlag

Vorlage an den Landrat des Kantons Basel-Landschaft. Nichtformulierte Volksinitiative Bäche ans Licht / Gegenvorschlag Vorlage an den Landrat des Kantons Basel-Landschaft Titel: Nichtformulierte Volksinitiative Bäche ans Licht / Gegenvorschlag Datum: 11. Juni 2013 Nummer: 2013-199 Bemerkungen: Verlauf dieses Geschäfts

Mehr

Abrechnung über den Neubau der Kantonsstrasse K 48 in Sempach Station mit Aufhebung des Niveauübergangs

Abrechnung über den Neubau der Kantonsstrasse K 48 in Sempach Station mit Aufhebung des Niveauübergangs Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat 11. September 2015 B 7 Abrechnung über den Neubau der Kantonsstrasse K 48 in Sempach Station mit Aufhebung des Niveauübergangs Entwurf Kantonsratsbeschluss

Mehr

Verordnung über die Aufnahme in die Brückenangebote

Verordnung über die Aufnahme in die Brückenangebote 640.6 Verordnung über die Aufnahme in die Brückenangebote Vom 3. Oktober 000 (Stand 5. Februar 006) Der Regierungsrat, gestützt auf 8 des Schulgesetzes vom 6. April 979 ), beschliesst: Allgemeines Geltungsbereich

Mehr

Ausgabenbericht. Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt. Nr. 0553B. an den Grossen Rat. PMD/040866 Basel, 2. Juni 2004

Ausgabenbericht. Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt. Nr. 0553B. an den Grossen Rat. PMD/040866 Basel, 2. Juni 2004 Nr. 0553B an den Grossen Rat PMD/040866 Basel, 2. Juni 2004 Regierungsratsbeschluss vom 1. Juni 2004 Ausgabenbericht betreffend Kredit für ein Busanmeldesystem an Lichtsignalanlagen (LSA) Den Mitgliedern

Mehr

Die steuerliche Belastung im Kanton Basel-Landschaft zehrt an der Substanz

Die steuerliche Belastung im Kanton Basel-Landschaft zehrt an der Substanz Positionspapier Die steuerliche Belastung im Basel-Landschaft zehrt an der Substanz Ausgangslage Seit der Publikation der WWZ-Studie Zur Lage der Staatsfinanzen der beiden Basel im Jahr 5, hat sich die

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen... 2. 1 Gegenstand und Geltungsbereich 2 2 Grundsätze 2 3 Arbeitszeiten 2

Inhaltsverzeichnis. 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen... 2. 1 Gegenstand und Geltungsbereich 2 2 Grundsätze 2 3 Arbeitszeiten 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen... 2 1 Gegenstand und Geltungsbereich 2 2 Grundsätze 2 3 Arbeitszeiten 2 2. Abschnitt: Feste Arbeitszeit... 3 4 Bereiche mit festen Arbeitszeiten

Mehr

(Interkantonale Vereinbarung 1985 über die II. Juragewässerkorrektion)

(Interkantonale Vereinbarung 1985 über die II. Juragewässerkorrektion) 78. Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Freiburg, Waadt, Neuenburg, Bern und Solothurn über den gemeinsamen Unterhalt und die Aufsicht des interkantonalen Werkes der II. Juragewässerkorrektion,

Mehr

Tram 8 grenzenlos: Weil am Rhein Kleinhüningen Basel

Tram 8 grenzenlos: Weil am Rhein Kleinhüningen Basel Tram 8 grenzenlos: Weil am Rhein Kleinhüningen Basel Vorgeschichte. Seit den 990er-Jahren wurde die Tramverbindung Basel Weil am Rhein diskutiert. Im Jahr 2005 empfahl eine trinationale Machbarkeitsstudie

Mehr