Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2013

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1 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2013 Begrüssung und Eröffnung Die Gemeindeversammlung der Politischen Gemeinde Münsterlingen wird im Anschluss an die Schulgemeindeversammlung Münsterlingen durchgeführt und beginnt um Uhr. Der Gemeindeammann begrüsst die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im Sinne von 7 des Gesetzes über Gemeinden in der Bächlihalle Scherzingen. Gegen die Versammlungsleitung werden keine Einwände erhoben. Speziell begrüsst er die NeuzuzügerInnen und JungbürgerInnen sowie die Gäste. Der Gemeindeammann stellt die anwesenden Gemeinderäte vor. Der Schulbehörde und dem Schulhausabwart dankt der Gemeindeammann für das Bereitstellen und Einrichten des Saales. Für den Pressebericht wird den anwesenden Journalisten gedankt. Gegen die Einladung der Gemeindeversammlung ist keine Einsprache eingegangen. Gegen die Stimmberechtigung einer anwesenden Person wird keine Einsprache erhoben. Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest: Zugestellte Stimmrechtsausweise: Anwesende StimmbürgerInnen: 89 Horst Arbasowsky, Scherzingen und Richard Schönholzer, Landschlacht, werden als Stimmenzähler vorgeschlagen und einstimmig gewählt. Traktandenliste 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 20. November Einbürgerungsgesuche 3. Gemeinde- und Werkrechnungen Revision Beitrags- und Gebührenreglement 5. Kredit Hochwasserschutz Rückhaltebecken Näggenberg 6. Kredit Sanierung und Erstellung Trottoir Seewiesenstrasse 7. Kredit Sanierung Werkleitungen Westteil alte Landstrasse 8. Kredit Trafostation Scheidwäg 9. Zonenplanänderung Hafefäld 10. Kreditabrechnungen 11. Mitteilungen und Umfrage Es wird keine Änderung der Traktandenliste gewünscht.

2 Protokoll der Gemeindeversammlung vom Protokoll der Gemeindeversammlung vom 20. November 2012 Das Protokoll vom 20. November 2012 wurde ordnungsgemäss vom 28. November bis 12. Dezember 2012 in den Anschlagkästen sowie auf der Homepage unserer Gemeinde veröffentlicht und konnte bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Die Diskussion zum Protokoll der Gemeindeversammlung vom 20. November 2012 wird nicht gewünscht. Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 20. November 2012 wird einstimmig genehmigt. 2. Einbürgerungen Der Gemeindeammann verweist auf die in der Botschaft aufgeführten Gesuchsteller. Die eingereichten Einbürgerungsgesuche sind vom Einbürgerungsausschuss des Gemeinderates eingehend geprüft worden. Der Gemeinderat empfiehlt der Gemeindeversammlung, alle Einbürgerungsgesuche ohne Einschränkung zur Annahme. Die Diskussion zu den Einbürgerungsgesuchen wird nicht gewünscht. Geheime en Husic Mirnesa, geboren am in Bosnien und Herzegowina, von Bosnien und Herzegowina, verheiratet, Fachangestellte Gesundheit, wohnhaft in Münsterlingen seit Husic Adil, geboren am in Bosnien und Herzegowina, von Bosnien und Herzegowina, Fachmann Lebensmittel, wohnhaft in Münsterlingen seit Husic Marissa, geboren am in Münsterlingen TG Der Einbürgerung von Familie Husic wird mit 72 Ja- zu 7 Nein-Stimmen zugestimmt. 9 Stimmzettel sind ungültig oder leer. Latifaj Egzon, geboren am in Münsterlingen, von Kosovo, ledig, Lehre als Kaufmann, wohnhaft in Münsterlingen seit Geburt Der Einbürgerung von Egzon Latifaj wird mit 69 Ja- zu 9 Nein-Stimmen zugestimmt. 10 Stimmzettel sind ungültig oder leer. Sulejmani Ljuan, geboren am in Mazedonien, von Mazedonien, verheiratet, Mechaniker, wohnhaft in Münsterlingen seit Sulejmani Enisa, geboren am in Münsterlingen TG Sulejmani Enis, geboren am in Münsterlingen TG Der Einbürgerung von Familie Sulejmani wird mit 70 Ja- zu 8 Nein-Stimmen zugestimmt. 10 Stimmzettel sind ungültig oder leer. Tairi Armend, geboren am in Mazedonien, von Mazedonien, verheiratet, Qualitätssicherer, wohnhaft in Münsterlingen seit Der Einbürgerung von Armend Tairi wird mit 72 Ja- zu 7 Nein-Stimmen zugestimmt. 9 Stimmzettel sind ungültig oder leer.

3 Protokoll der Gemeindeversammlung vom Gemeinde- und Werkrechnungen 2012 Der Gemeindeammann verweist auf die Ausführungen in der Botschaft. Der Steuerhaushalt schliesst entgegen einem budgetierten Verlust von Fr mit einem Gewinn von Fr ab. Das Rechnungsjahr verlief in den meisten Bereichen entsprechend dem Budget. Die relevanten Abweichungen, welche zum vorliegenden Ergebnis geführt haben, sind vor allem in der Allgemeinen Verwaltung und bei den Finanzen sowie den Steuern zu finden. So haben einzelne grössere Liegenschaftsverkäufe und der Verkauf der letzten Parzelle aus dem alten Mostereiareal zu nicht budgetierten Erträgen geführt. Im Bereich der Verwaltung haben unvorhergesehene Ereignisse zu Mehrausgaben geführt. Der Server musste im Sommer 2012 ersetzt werden. Im Herbst 2012 fanden mehrere Personalwechsel statt. Ebenfalls im Sommer 2012 wurde die Verwaltung von einer herunterstürzenden Decke überrascht. In einer Not-Aktion wurden sämtliche Decken geprüft und wo notwendig provisorisch gesichert. Zusammen mit einem Bauexperten und einem Baujuristen wird seither das Dach des Gemeindehauses systematisch geprüft. Es wurde klar, dass Handlungsbedarf besteht. So tritt bei starken Niederschlägen Wasser in das Gebäude ein. Das Entwässerungssystem weist erhebliche Mängel auf. Das Dach und ein Teil der Decken im Gebäude müssen saniert werden. Dafür wurden in der Rechnung 2012 erste Rückstellungen gebildet. Der Investitionsaufwand fiel auf den ersten Blick um fast Fr geringer aus. Die Projekte konnten aber wie geplant und budgetiert realisiert werden. Zum Einen wurden Bundes- und Kantonsbeiträge vom 2011 im 2012 verrechnet. Zum Anderen konnten die Projekte zu guten Einstandskonditionen realisiert werden. Die Bestandesrechnung erfuhr relativ geringe Veränderungen. Zu den Erläuterungen der Angaben zu den Gemeinde- und Werkrechnungen 2012 wird keine Diskussion gewünscht. Die Gemeinde- und Werkrechnungen 2012 der Politischen Gemeinde Münsterlingen werden von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern einstimmig angenommen. 4. Revision Beitrags- und Gebührenreglement An der Gemeindeversammlung vom 20. November 2012 genehmigte die Gemeindeversammlung das neue Beitrags- und Gebührenreglement. Anschliessend wurde das Reglement zur Genehmigung dem Kanton übermittelt. Entgegen den Vorabklärungen beanstandete der kantonale Rechtsdienst eine kleine redaktionelle Änderung und ein Detail in den Bemessungsgrundlagen für die Abwassergebühren. Die Bezeichnung angeschlossene Parzellenfläche muss in angeschlossene und entwässerte Parzellenfläche geändert werden. Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben müssen die Gebühren von erschliessungspflichtigen Anlagen möglichst verursachergerecht erhoben werden. Die Praxis und die Hinweise des Kantons haben gezeigt, dass dies noch nicht ausreichend der Fall ist. Die Anpassungen beziehen sich lediglich auf die Anschlussgebühren des Abwassers. Dabei dient aktuell die entwässerte Fläche als Bemessungsgrösse. Diese sagt jedoch nichts über die Belastung durch Schmutzfracht aus. Die Schmutzfracht ist abhängig von der Nutzung bzw. Belegung des Wohnraumes. Dieser Faktor wurde daher zusätzlich in die Bemessung der Anschlussgebühren eingeführt.

4 Protokoll der Gemeindeversammlung vom Ausserdem müssen auf Grund der gesetzlichen Vorgaben die Schwemmgebühren neu in eine Grundgebühr und in eine Mengengebühr aufgeteilt werden. In der absoluten Höhe der Gebühren wird sich nichts ändern - sie muss lediglich anders aufgeteilt werden. Entgegen der Botschaft werden die Artikel 17 und 22 geändert. Der Gemeindeammann eröffnet die Diskussion zur Revision des Beitrags- und Gebührenreglementes: Heinz Debrunner, Landschlacht, weist auf die unterschiedlichen Entwässerungssysteme hin, namentlich Misch- bzw. Trennsysteme und fragt nach, wie dies berücksichtigt sei. Der Gemeindeammann erläutert die Berechnungsformel. Darin enthalten ist der Abflussbeiwert. Dieser wird entsprechend dem Abflusssystem pro Zone und Baugebiet geregelt und basiert auf dem GEP (Genereller Entwässerungsplan). Die entsprechen Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger genehmigen das vorliegende Beitrags- und Gebührenreglement der Artikel 17 und 22 sowie den Anhang 1 und Anhang 3 einstimmig. 5. Kredit Hochwasserschutz Rückhaltebecken Näggenberg Der Gemeindeammann verweist auf die Ausführungen in der Botschaft. Die Gefahrenkartierung befindet sich momentan in der Vernehmlassung und erwächst demnächst in Rechtskraft. Bei raumplanerischen Projekten muss dies berücksichtigt werden. Mit der Realisation des Projektes Oberfeld und der Bachöffnung Chelhof wurde ein wesentlicher Teil des Hochwasserschutzes in Landschlacht abgeschlossen. Nun gilt es die entsprechenden Massnahmen für den Schutz der Siedlungsgebiete in Scherzingen zu realisieren. Das Hochwasserkonzept besteht aus drei Elementen: Retentionsbecken Weiherstrasse Retentionsbecken Näggenberg Bachöffnung Bereich der Schule Der Kredit für das Retentionsbecken Weiherstrasse wurde bereits an der vergangenen Gemeindeversammlung genehmigt und das Projekt wird in den nächsten Wochen öffentlich aufliegen. Der Baubeginn ist im August 2013 geplant. Wie angekündigt, wurde das zweite Retentionsbecken (Näggenberg) ausgearbeitet. In Zusammenarbeit mit den Fachplanern und dem Grundeigentümer wurden die Lage und das Ausmass des Bauwerkes entsprechend optimiert. Die Realisierung ist im Herbst 2013 geplant. Die Projektkosten belaufen sich auf brutto Fr Nach Abzug der Bundes- und Kantonsbeiträge belaufen sich die Kosten auf netto Fr Zum Kredit Hochwasserschutz Rückhaltebecken Näggenberg wird keine Diskussion gewünscht. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger genehmigen den Kredit über Fr für die Realisierung Hochwasserschutz Rückhaltebecken Näggenberg einstimmig.

5 Protokoll der Gemeindeversammlung vom Kredit Sanierung und Erstellung Trottoir Seewiesenstrasse Der Gemeindeammann verweist auf die Erläuterungen in der Botschaft. Im Rahmen der Planung werden die Bedürfnisse der verschiedenen Werke und der Strassensanierungen regelmässig koordiniert. Diese haben in Bezug auf die Seewiesenstrasse ergeben, dass neben notwendigen Erweiterungen und Erneuerungen von Werkleitungen auch Handlungsbedarf am Strassenkörper besteht. So haben die Bautätigkeiten den Randabschlüssen zugesetzt, welche erneuert werden müssen. Im Rahmen der Projektplanung wurde das Thema Trottoir wieder aufgenommen und geprüft. Das Trottoir ist Bestandteil des Gestaltungsplanes Seewiese und die notwendigen Landreserven sind bereits seit längerem als Parzellen ausgeschieden. Der Gemeindeammann eröffnet die Diskussion zum Kredit Sanierung und Erstellung Trottoir Seewiesenstrasse: Bruno Aebischer, Landschlacht, bedankt sich bei der Gemeindebehörde dafür, dass die Anwohner in das Projekt einbezogen wurden. Er ist jedoch nicht überzeugt, dass ein Trottoir in einer 30er- Zone notwendig ist. Zudem verbreitert ein Trottoir optisch die Strasse. Er wünscht zusätzliche Massnahmen zur Verlangsamung des Individualverkehrs. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger genehmigen den Kredit über Fr für die Sanierung Seewiesenstrasse in Landschlacht und den Bau eines Trottoirs grossmehrheitlich mit acht Gegenstimmen. 7. Kredit Sanierung Werkleitungen Westteil Alte Landstrasse Der Gemeindeammann verweist auf die Ausführungen in der Botschaft. An der Gemeindeversammlung vom 20. November 2012 beschlossen die StimmbürgerInnen den Kredit zur Realisierung des neuen Druckzonenkonzeptes. Ein wesentliches Element dabei ist der Bau des neuen Reservoirs. Das Druckzonenkonzept bewirkt die Erhöhung des Wasserdruckes auf die notwendigen Werte. Dabei werden sich die hydraulischen Verhältnisse in den meisten Leitungsabschnitten verändern. Bei den älteren Leitungen würde dies zu einer Häufung von Rohrleitungsbrüchen führen. Daher wurden als Bestandteile des GWP (Genereller Wasserversorgungsplan) flankierende Massnahmen definiert: Dorfstrasse Scherzingen Alte Landstrasse Scherzingen Manaustrasse Landschlacht Teile der Seestrasse Die dringendsten Massnahmen sollen bis zur Inbetriebnahme des Reservoirs im Herbst 2015 umgesetzt sein. Bereits umgesetzt ist die Sanierung der Dorfstrasse, an der die Bauarbeiten in diesen Tagen abgeschlossen werden. Als nächster wichtiger Teil soll der Westteil der alten Landstrasse saniert werden. Die Diskussion zum Kredit Sanierung Werkleitungen Westteil alte Landstrasse wird nicht gewünscht. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger genehmigen den Kredit für die Sanierung der Werkleitungen Westteil alte Landstrasse von Fr einstimmig.

6 Protokoll der Gemeindeversammlung vom Kredit Trafostation Scheidwäg Der Gemeindeammann erläutert die Ausführungen in der Botschaft. Die Parzelle 153 (Scheidwäg) ist seit längerem als Baugebiet eingezont. Für solche Baugebiete ist die Gemeinde grundsätzlich erschliessungspflichtig. Der Grundeigentümer möchte das Grundstück in nächster Zeit überbauen, was den Bau einer neuen Trafostation notwendig macht. Die durch die geplante Überbauung verursachten Kosten gehen zu Lasten der Grundeigentümer. Mit dem Bau der Trafostation wird auch die Versorgung der ARA und der Sportanlagen optimiert. Die Kostenanteile für die Optimierung des vorgelagerten Netzes gehen zu Lasten des Elektrizitätswerkes. Die Investition ist eine zweckgebundene Ausgabe. Da das Gemeindereglement dies vorsieht, muss der Kredit durch die Gemeindeversammlung bewilligt werden. Die Diskussion zum Kredit Trafostation Scheidwäg wird nicht gewünscht. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger genehmigen einstimmig den Kredit Trafostation Scheidwäg von Fr Zonenplanänderung Hafefäld An der Gemeindeversammlung von 20. Januar 2012 wurde entschieden, die Variante Steganlage mit Wellenbrecher weiter zu verfolgen. Seither wurde das Projekt wie geplant vorangetrieben und wird zurzeit durch den Kanton vorgeprüft. Das Leitverfahren für das Bewilligungsverfahren bildet das Gestaltungsplanverfahren. Um dieses einleiten zu können, muss die Nutzungsplanung zuerst angepasst werden. Entsprechend muss die raumplanerische Grundlage geschaffen werden. Sämtliche Inhalte sind mit der Ortsplanung koordiniert und ebenfalls darin enthalten. Diese befindet sich zurzeit beim Kanton in der Vorprüfung und wird voraussichtlich in einem Jahr zur kommen. Solange könnte das Projekt Steganlage mit Wellenbrecher nicht weiter bearbeitet werden. Daher haben sich die Ortsplanungskommission und der Gemeinderat dazu entschieden, die Elemente aus dem Gestaltungsplan herauszubrechen und in einer Zonenplanänderung vorzuziehen. Das Projekt Steganlage mit Wellenbrecher wurde in vier Teilprojekte gegliedert. Neben den wasserbaulichen Aspekten wurde in Zusammenarbeit mit allen Interessensgruppen und der Ortsplanungskommission ein Konzept für den Landbereich entwickelt. Dabei wurden auf alle Interessen Rücksicht genommen und verschiedene Varianten geprüft. Themen wie Verkehr, Sport- und Freizeitnutzungen sowie Infrastruktur wurden analysiert. Das Ergebnis wurde in die Ortsplanung eingearbeitet. Für den Bewilligungsprozess bzw. den Gestaltungsplan musste ein sinnvolles zusammenhängendes Gebiet definiert werden. Die darin enthaltenen raumplanerischen Massnahmen wurden für die Zonenplanänderung herausgebrochen - sind aber nach wie vor Bestandteil eines Gesamtkonzeptes. Dabei handelt es sich um drei raumplanerische Massnahmen: Badeplatz, Parkierungsanlage sowie Stegkopf. Badeplatz Bei der Seeuferplanung stellte sich heraus, dass der Badeplatz zonenfremd ist. Er liegt heute in der Seeuferschutzzone und hat somit keine Besitzstandsgarantie. Daher entschied der Gemeinderat den Badeplatz neu in eine Sport- und Freizeitzone umzuzonen.

7 Protokoll der Gemeindeversammlung vom Parkierungsanlage Die Verkehrssituation wurde analysiert und verschiedene Varianten für ein Parkierungs- und Erschliessungskonzept erarbeitet. Dabei wurden sämtliche Nutzungen im Gebiet unterhalb der Bahnlinie berücksichtigt: ARA, Fussball, Badebetrieb, Steganlage, Klinikbetrieb, Radweg sowie Fussgänger. Als beste Variante hat sich die Erweiterung des bestehenden Parkplatzes hinter dem Bahndamm erwiesen. Der Parkplatz bei der ARA muss mittelfristig aufgehoben werden, da die ARA erweitert werden soll. Die Parkierung steht somit nur teilweise im Zusammenhang mit der Steganlage. Im Gestaltungsplanverfahren muss dies enthalten sein und wurde daher ebenfalls in den Perimeter eingebunden und aus der Ortsplanung herausgebrochen. Steganlage mit Wellenbrecher Für die Steganlage mit Wellenbrecher wird nicht mehr eine so grosse Fläche an Land als Sportund Freizeitzone benötigt, als früher geplant. Diese kann reduziert werden und in Landwirtschaftsland umgezont werden. Für die weitere Bearbeitung des Projektes werden Massnahmen aus der Ortsplanung vorweg genommen; dies ausschliesslich an Land. Das Teilprojekt im Wasser, namentlich die technische Ausgestaltung des Steges und das Betriebskonzept sowie die Betriebsbedingungen sind Gegenstand des Gestaltungsplanverfahrens und der Baukreditvorlage. Nach den Sommerferien bis zur Budgetgemeindeversammlung vom November 2013 soll dieser Projektteil ausführlich erläutert und diskutiert werden. Die Zonenplanänderung lag vom 1. März bis 20. März 2013 öffentlich auf. Gegen die Zonenplanänderung gingen drei - inhaltlich identische - Einsprachen von Verbänden ein. Diese wurden in einer Einspracheverhandlung behandelt und der Gemeinderat hat die Einsprachen abgewiesen. Die Diskussion zur Zonenplanänderung Hafefäld wird eröffnet: Daniel Bruun, Scherzingen, stört sich daran, dass die Zonenplanänderung Hafefäld gegenüber der Ortsplanungsrevision vorgezogen wird. Das Projekt Steganlage mit Wellenbrecher kann aus seiner Sicht um ein Jahr zurückgestellt werden. Zudem fragt er nach, warum die Revision der Ortsplanung so lange dauert. Der Gemeindeammann erklärt, dass bei der Fusion der beiden Ortsteile Landschlacht und Scherzingen die Pläne nicht zusammengeführt wurden. Die Pläne waren vom Datensatz her veraltet und mussten erst bereinigt werden, was viel Zeit in Anspruch nahm. Die Ortsplanungsrevision ist seit der vergangen Ablehnung an der Gemeindeversammlung vom wie geplant vorangegangen. Hans Jörg Keller, Scherzingen, fragt nach, ob die Zonenplanänderung auf Gemeindeebene rückgängig gemacht werden kann, sollte die Steganlage mit Wellenbrecher nicht realisiert werden. Der Gemeindeammann bestätigt dies. Paul Leuthard, Scherzingen, hat das Gefühl, dass mit dem Herausbrechen der Zonenplanänderung Hafefäld ein verstecktes Spiel gespielt wird. Bisher wurden nur Bilder der Steganlage vom Wald her gezeigt. Er wünscht dass die Zonenplanänderung zurückgeschoben wird. Der Gemeindeammann erklärt, dass über das Projekt der Steganlage mit Wellenbrecher die Gemeindeversammlung entscheiden wird. Damit das Projekt den StimmbürgerInnen vorgelegt werden kann, müssen erst die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden.

8 Protokoll der Gemeindeversammlung vom Francesco Lardi, Scherzingen, erkundigt sich nach den Kosten, sollte das Projekt zurückgestellt werden. Der Gemeindeammann gibt zu bedenken, dass Projekte, welche länger dauern in der Regel auch höhere Kosten aufweisen. Zudem müssten allfällige Gesetzesänderungen in Kauf genommen werden. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger genehmigen die Zonenplanänderung Hafefäld grossmehrheitlich mit elf Gegenstimmen. 10. Kreditabrechnungen Mostereiareal a1. Kredit Kauf Liegenschaft Obstverwertung Scherzingen vom Fr a2. Kredit Abbruch der Gebäude vom Fr a3. Kredit Aussiedlung Trafostation vom Fr a4. Kredit Erschliessung Mostereiareal vom Fr Total Kredite Fr Total Investitionsauslagen - Fr Einnahmen aus Verkäufen Fr Total Gewinn Fr Es wird keine Diskussion gewünscht. Der Gemeindeammann lässt über die Kreditabrechnungen abstimmen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger genehmigen einstimmig die Kreditabrechnungen Mostereiareal. 11. Mitteilungen und Umfrage Mitteilungen Asylwesen Zurzeit leben sieben Asylbewerberinnen mit drei Kindern in unserer Gemeinde. Bei den Frauen aus verschiedenen Ländern handelt es sich um Asylsuchende, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie in nächster Zeit nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können bzw. müssen. Daher versucht die Gemeinde diese in das Dorfleben zu integrieren. So werden die Asylsuchenden in Anlässe als Helfer integriert (z.b. Mansio-Fest, 50-Jahr- Jubiläum Seegfrörni). Zudem werden sie in nächster Zeit regelmässig den Werkhof bei Littering-Aktionen unterstützen. Protokoll Das Protokoll wird vom 12. bis 26. Juni 2013 in den Anschlagkästen sowie auf der Homepage unserer Gemeinde veröffentlicht und kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.

9 Protokoll der Gemeindeversammlung vom Umfrage Teilnahme an Gemeindeversammlungen Daniel Bruun stellt fest, dass immer weniger Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an Gemeindeversammlungen teilnehmen. Die Kredite und Projekte werden von einer Minderheit bewilligt. Es stellt sich für ihn die Frage, wie man dies ändern könnte. Daniel Bruun stellt den Antrag diese Frage als erheblich zu erklären und den Gemeinderat damit zu beauftragen, alle Möglichkeiten inkl. Gesetzesänderungen um die schriftliche und terminunabhängige Stimmabgabe für die Geschäfte zu prüfen. Der Gemeinderat soll Lösungsvorschläge der nächsten Gemeindeversammlung zur vorlegen. Der Antrag von Daniel Bruun, wonach der Gemeinderat beauftragt wird, alle Möglichkeiten inkl. Gesetzesänderungen um die schriftliche und terminunabhängige Stimmabgabe für die Geschäfte zu prüfen wird mit 37 Ja-Stimmen und 24 Nein- Stimmen angenommen. Initiativrecht auf Gemeindeebene Daniel Bruun erklärt, dass momentan keine Möglichkeit bestehe, ein Geschäft für die nächste Gemeindeversammlung traktandieren zu lassen. Es bleibe nur der Umweg über einen Antrag direkt an der Gemeindeversammlung zu stellen, welcher erst in acht Monaten an einer Gemeindeversammlung präsentiert werden muss. Zudem können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eine ausserordentliche Gemeindeversammlung einberufen, was meist jedoch übertrieben ist. Daniel Bruun stellt den Antrag diese Frage als erheblich zu erklären und den Gemeinderat damit zu beauftragen, Vorschläge für eine Änderung der Gemeindeordnung auszuarbeiten, welche ermöglicht, dass eine zu bestimmende Anzahl Stimmberechtige ein Traktandum für die nächste Gemeindeversammlung verlangen können. Der Antrag von Daniel Bruun, wonach der Gemeinderat beauftragt wird, eine Änderung der Gemeindeordnung auszuarbeiten, welche ermöglicht, dass eine zu bestimmende Anzahl Stimmberechtige ein Traktandum für die nächste Gemeindeversammlung verlangen können wird mit 23 Ja-Stimmen und 33 Nein- Stimmen abgelehnt. Missachtung von Fahrverboten Richard Schönholzer, Landschlacht, teilt mit, dass an der Bachstrasse und an der Engerzelgstrasse die Verkehrsregeln oft missachtet werden. Der Gemeindeammann erklärt, dass der Gemeinderat das Problem bereits erkannt und die Polizei aufgeboten hat. In den vergangen Tagen wurden einige Fahrzeuglenker gebüsst. Sichtbermen Heinz Debrunner, Landschlacht, bemängelt, dass die Sichtbermen in Bereichen von Kreuzungen durch hohe Gräser eingeschränkt sind. Der Gemeindeammann gibt zu bedenken, dass auf Grund der schlechten Witterung in den vergangenen Wochen die Gräser nicht geschnitten werden konnten. Um Uhr wird die Versammlung offiziell geschlossen. Der Gemeindeammann dankt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern für die Teilnahme an der Gemeindeversammlung und wünscht eine gute Heimkehr. Der Gemeindeammann Die Gemeindeschreiberin René Walther Caroline Speck

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