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1 Arbeitgeberverband f5(o 2O 1 OQ Zusatzvereinbarung Nr. 5 Gesamtveftrag vom 5./ Zwischen der GEMA, Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungs rechte, Sitz Berlin, vertreten durch ihren Vorstand, Dr. Harald Heker, Vorsitzender, Lorenzo Colombini, Georg Oeller, Bayreuther Straße 37, Berlin, Rosenheimer Straße 11, München, und dem DSSV - deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen, vertreten durch dessen Präsidentin, Birgit Schwarze, Beutnerring 9, Hamburg, wird vereinbart: Die vorliegende Zusatzvereinbarung Nr. 5 ersetzt die Zusatzvereinbarung Nr. 4 zum Gesamt vertrag. Der Gesamtvertrag vom wird wie folgt ergänzt bzw. abgeändert:

2 -7-1. Tarifverhandlungen Der DSSV ist Verhandlungspartner der GEMA für die Vergütungssätze für die Unterhal tung ohne Veranstaltungscharakter und ohne Tanz in Fitness- und Sportstudios, Saunaan lagen u. ä. Einrichtungen sowie für die Vergütungssätze für die Weiterleitung und/oder Wiedergabe mittels Kopfhörer bei der Nutzung in Fitnessgeräten (auch mit gleichzeitiger Bildwiedergabe). Die Vergütungssätze werden für die Tonträgerwiedergabe in den Vergütungssätzen M-U, Abschnitt III, Ziffer 5, Buchstabe b), die Vergütungssätze für die Hörfunkwiedergabe wer den in den Vergütungssätzen R, Abschnitt 1, Ziffer 2.8, Buchstabe b) und die Weiterleitung und/oder Wiedergabe mittels Kopfhörer in den Vergütungssätzen WR-Kh, Abschnitt 1, Zif fer 1, dokumentiert. Die Vergütungssätze WR-Kh gelten mit Wirkung ab dem auch für die Weiterlei tung des Signals. Sämtliche im vorhergehenden Absatz aufgeführten Vergütungssätze werden mit Wirkung ab dem um 1,5 % angehoben. Über Tarifanpassungen zum und zum werden sich die Parteien rechtzei tig verständigen. 2. Vergütungssätze WR-KS-F Mit Wirkung ab dem werden die als Anlage 1 beigefügten Vergütungssätze WR KS-F für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires in Kursen von Fitnessstudios, Sportstudios u. ä. Betrieben vereinbart. Die Anpassungen dieser Vergütungssätze ab dem und dem ergeben sich aus der Aufstellung nach Anlage 2. Der Jahrespauschalvertragsnachlass in Höhe von 16,67 % wird nur dann gewährt, wenn die Lizenzrechte vertraglich mit jährlicher Vorauszahlung erworben werden. Um die Höhe der Jahresvorauszahlung zu ermitteln, sind Kurspläne für das Kalenderjahr vorzulegen, mindestens jedoch für die ersten zwei Monate, aus denen die Teilnehmerzahl hervorgeht und wie viele Kursstunden voraussichtlich im Kalenderjahr angeboten werden. Auf dieser Basis erfolgt eine Hochrechnung der Teilnehmerzahlen und Kursstunden auf 12 Monate. Das Ergebnis dieser Hochrechnung ist Vertragsgrundlage. Unmittelbar nach Ablauf des Vertragsjahres erfolgt ein Abgleich der vertraglich lizenzierten Kursstunden und Teilneh merzahlen zu den tatsächlich durchgeführten Teilnehmerzahlen und Kursstunden. Nachforderungen werden in Rechnung gestellt; Rückforderungsansprüche werden zurückge zahlt. Bei Pauschalverträgen mit vierteljährlicher Vorauszahlung wird ein Nachlass von 8,33 % gewährt und das o. g. Verfahren analog angewandt. 3. Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft beim DSSV wird standortbezogen vergeben. Mitglieder des DSSV erhal ten den Gesamtvertragsnachlass nur für diejenigen Standorte für die sie beim DSSV ge meldet sind. Der DSSV wird der GEMA unmittelbar nach Abschluss vorliegender Zusatzvereinbarung eine betriebsbezogene Bestandsllste vorlegen. Monatlich wird der GEMA eine Zugangslis te zur Verfügung gestellt. Jeweils zum 15. Januar eines Jahres erhält die GEMA eine Ab gangsliste.

3 sen. Zur Klärung von Einzelfällen und zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten wird eine ge Der Gesamtvertrag und die Zusatzvereinbarung werden fest m geschlos 5. Laufzeit ner des DSSV. Ansprechpartner der GEMA beim DSSV ist Frau Fütterer. meinsame Clearingstelle eingerichtet. Seitens der GEMA ist Herr Baier der Ansprechpart 4. Ansprechpartner München, Hamburg, -3-

4 Tarif GEMÄ Vergütungssätze WR-KS-F Für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires in Kursen von Fitnessstudios, Sportstudios u. ä. Betrieben (1) Nettobeträge in zuzüglich z. Zt. 7 % Umsatzsteuer 1. Allgemeines 1. Geltungsbereich Die Vergütungssätze WR-KS-F gelten für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires in Kursen für die Monatsbeiträge oder honorare bezahlt werden, z. B. Kurse in Fitnessstudios. Die Einwilligung wird unter der Voraussetzung erteilt, dass das Vervielfältigungsrecht an den Bildton /Tonträgern ordnungsgemäß von den Berechtigten erworben worden ist. Die Einwilligung umfasst nur die der GEMA zustehenden Rechte. Durch die Vergütungssätze ist nur die Musikwiedergabe in dem der Berechnung zugrunde liegenden Um fang abgegolten. Für die Übertragung der Musik in weitere Räume oder auf weitere Plätze ist eine geson derte Einwilligung erforderlich. Die Einwilligung berechtigt nicht zur sonstigen Nutzung der wiedergegebenen Werke, z.b. Vervielfältigung. 2. Berechnung Der tariflich relevante monatliche Mitgliedsbeitrag umfasst sämtliche Kostenbeiträge (Bruttobeträge, inkl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer) der Teilnehmer, welche für die Teilnahme an den Kursen seitens der Teilnehmer zu zahlen sind. Dies gilt auch dann, wenn in den Kostenbeiträgen weitere Leistungen enthalten sind, die der Teilnehmer nicht abwählen kann. Abwählbare Leistungen, wie z. B. Zusatzbuchungen für Ge tränke u. ä. zählen nicht zu den relevanten Mitgliedsbeiträgen. Sofern Jahresmitgliedschaften / Jahresbeiträge zu vergünstigten Konditionen angeboten werden, kann als monatlicher Kursbeitrag 1/12 des vergünstigten Jahresbeitrages angesetzt werden. Alternativ können die nachweislich anhand der betriebswirtschaftlichen Unterlagen eines Fitnessstudios tatsächlich realisierten Mitgliedsbeiträge aller Studiomitglieder abzüglich etwaiger obiger abwählbarer Leistungen in Relation zur Mitgliederanzahl angesetzt werden. Unter einer Kursstunde wird jede zusammenhängende Trainingseinheit maximal 90 Minuten ver standen. Die Vergütung ist monatlich im Voraus zu bezahlen. Snite 1 von 3

5 Für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires in Kursen von Fitnessstudios, Sportstudios u. ä. Betrieben Stand: II. Vergütungssätze Vergütung in (je Kursstunde Teilnehmer je Ku rsstunde 10 Teilnehmer 15 Teilnehmer je weitere 5 Teilnehmer Mindestvergütung oder monatlicher Mitgliedsbeitrag 10,00 monatlicher monatlicher monatlicher Mitgliedsbeitrag Mitgl iedsi eitrag Mitgliedsbeitrag 20,00 30,00 je weitere 10,00 0,40 0,80 1,20 0,40 0,60 1,20 1,80 0,60 0,20 0,40 0,60 0,20 III. Nachlässe 1. Jahrespauschalvertrag Bei Abschluss eines Pauschalvertrages für ein Kalenderjahr mit jährlicher Vorauszahlung wird ein Nachlass von 16,67 % eingeräumt. Bei Abschluss eines Pauschalvertrages für ein Kalenderjahr mit vierteljährlicher Vorauszahlung wird ein Nachlass von 8,33 % eingeräumt. 2. Gesamtvertragsnachlass Den Mitgliedern von Organisationen, mit denen die GEMA einen Gesamtvertrag für diesen Tarif geschlos sen hat, wird ein Nachlass entsprechend den gesamtvertraglichen Vereinbarungen eingeräumt. Seite 2 von 3

6 Für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires in Kursen von Fitnessstudios, Sportstudios u. ä. Betrieben Stand: IV. Angemessenheitsprüfung Sofern der Veranstalter den Nachweis erbringt, dass die Bruttoumsätze aus Mitgliedsbeiträgen (geldwerter Vorteil nach 13 Abs UrhWG) innerhalb des vereinbarten Vertragszeitraums in grobem Missverhält nis zur Höhe der Pauschalvergütungssätze gern. Abschnitt II steht, berechnet die GEMA auf schriftlichen Antrag eine für den vereinbarten Vertragszeitraum angemessene Vergütung nach Maßgabe der nachste henden Bestimmungen: 1.1. Als Vergütung werden 3,75 % der tatsächlich gebuchten Bruttoumsätze aus Mitgliedsbeiträgen be rechnet. Auf diese Vergütung wird keinerlei Nachlass gewährt. Die Vergütung kann die Mindestver gütung gern. Ziffer II der Vergütungssätze WR-KS-F nicht unterschreiten Der Antragsteller hat dies der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA durch eine geordnete Zusam menstellung der Einnahmen und einer Aufstellung der Teilnehmer je Kursstunde unter Angabe der Mitgliedsnumrner nachzuweisen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Zusammenstellung ist durch einen Steuerberater, alternativ durch Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu bestäti gen Der Antrag ist spätestens bis 6 Wochen nach Ende des vereinbarten Vertragszeitraums schriftlich bei der zuständigen Bezirksdirektion der GEMA zu stellen. Ein grobes Missverhältnis ist dann gegeben, wenn die in Rechnung gestellte Pauschalvergütung 3,75 % der tatsächlich gebuchten Bruttoumsätze aus Mitgliedsbeiträgen übersteigt. 5ete 3 von 3

7 Vergütungen WR-KS-F 2016 / 2017 GEMA Im Gesamtvertrag zwischen der GEMA und dem DSSV werden die Vergütungsanpassun gen im Tarif WR-KS-F für die Jahre 2016 und 2017 wie folgt vereinbart: Vergütungssätze WR-KS-F für den Zeitraum O1.O Vergütung in (je Kursstunde Mindestvergütung - monatlicher Kurs- monatlicher Kurs- monatlicher Kurs- oder bei monatli- beitrag beitrag beitrag chem Kursbeitrag 20,00 30,00 je weitere 10,00 10,00 0,45 0,90 1,35 0,45 0,68 1,36 2,04 0,62 0,23 0,46 0,69 0,23 Teilnehmer je Kursstunde 10 Teilnehmer 15 Teilnehmer je weitete 5 Teilnehmer Vergütungssätze WR-KS-F für den Zeitraum O1.O Vergütung in je Kursstunde Teilnehmer je Kursstunde Mindestvergütung oder bei monatli chern Kursbeitrag 10,00 monatlicher Kurs- monatlicher Kurs- monatlicher Kursbeitrag beitrag beitrag 20,00 30,00 je weitere 10,00 biszu 10 Teilnehmer 15 Teilnehmer je weitere 5 Teilnehmer 0,50 1,00 1,50 0,50 0,75 1,50 2,25 0,75 0,25 0,50 0,75 0,25 GEMA Stand Seite 1 von 1

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