Genossenschaften eine solidarische Organisationsform für die Zukunft

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1 Genossenschaften eine solidarische Organisationsform für die Zukunft Genossenschaftsgesetz Steuerrecht Haftung Bernhard Brauner Genossenschaftsverband e.v. Seite 1

2 Übersicht 1. Einleitung 2. Beispiele 3. Das Genossenschaftswesen 4. Genossenschaftsgesetz -Genossenschaftsverband 5. Ausgangslage 6. Die eingetragene Genossenschaft (eg) 7. Gründung 8. Geschäftsbetrieb 9. Finanzierung Seite 2

3 1. Einleitung Seite 3

4 Überall dort wo mindestens drei Personen ein gleiches wirtschaftliches, soziales oder kulturelles Ziel verfolgen, ist die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eg) auf ihre Anwendbarkeit zu prüfen. Seite 4

5 2. Beispiele Seite 5

6 Bioenergiedorf Oberrosphe eg Seite 6

7 Seite 7

8 Seite 8

9 KBG eg Seite 9

10 3. Das Genossenschaftswesen Seite 10

11 Das deutsche Genossenschaftswesen Entstehung des deutsche Genossenschaftswesen (ab 1850), geht zurück auf Bestrebungen von Hermann Schulze-Delitzsch ( ) und Friedrich-Wilhelm Raiffeisen ( ) 150 Jahre Genossenschaftsverband (seit 1862) 1. Genossenschaftsgesetz vom 27. März Genossenschaftsgesetz vom 1. Mai 1889 (BGB vom 18. August 1896) Seite 11

12 Genossenschaften prägen die deutsche Wirtschaft... fast 100 % aller Landwirte, Gärtner, Winzer % aller Bäcker und Fleischer 75 % aller Einzelhandelskaufleute 65 % aller selbständigen Steuerberater 60 % aller Handwerker... sind Mitglieder einer Genossenschaft Seite 12

13 Das deutsche Genossenschaftswesen genossenschaftliche Unternehmen gibt es in Deutschland (ca in der EU) 21 Millionen Menschen in Deutschland, also jeder Vierte, sind Mitglied einer Genossenschaft (140 Mio. in EU) Die Genossenschaftsorganisation bietet in Deutschland mehr als Menschen einen Arbeitsplatz und stellt ca Ausbildungsplätze zur Verfügung. Seite 13

14 Das Genossenschaftsgesetz besitzt in zahlreichen Bundesländern Verfassungsrang. Verfassung für Hessen vom 1. Dezember 1946 Artikel 44: Das Genossenschaftswesen ist zu fördern. Seite 14

15 4. Genossenschaftsgesetz Genossenschaftsverband Seite 15

16 Wesen der Genossenschaft 1 Genossenschaftsgesetz Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern, erwerben die Rechte einer "eingetragenen Genossenschaft". Seite 16

17 Genossenschaftsgesetz 54 GenG Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband Die Genossenschaft muss einem Verband angehören, dem das Prüfungsrecht verliehen ist (Prüfungsverband). Seite 17

18 Genossenschaftsgesetz 55 GenG Prüfung durch den Verband Die Genossenschaft wird durch den Verband geprüft, dem sie angehört. Seite 18

19 Genossenschaftsgesetz 53 GenG Pflichtprüfung Zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sind die Einrichtungen, die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung der Genossenschaft einschließlich der Führung der Mitgliederliste mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr zu prüfen. Bilanzsumme 2 Mio.Euro Bilanzsumme 1 Mio.Euro oder Umsatzerlöse 2 Mio.Euro Seite 19

20 Genossenschaftsgesetz 11 Abs. 2 GenG Anmeldung der Genossenschaft Der Anmeldung sind beizufügen: von den Mitgliedern unterzeichnete Satzung Urkunde über die Bestellung von Vorstand und Aufsichtsrat Bescheinigung über die Zulassung zum Beitritt zum Prüfungsverband Gutachtliche Äußerung des Prüfungsverbands Seite 20

21 Genossenschaftsgesetz Vierter Abschnitt: 53-64c GenG Prüfung und Prüfungsverbände 11 Abs. 2 Anmeldung der Genossenschaft Bescheinigung und gutachtliche Äußerung 53 Pflichtprüfung 54 Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband 55 Prüfung durch den Verband 63 b Rechtsform, Mitglieder und Zweck des Prüfungsverbandes Seite 21

22 Genossenschaftsverband e.v. -Auftrag - Der gesetzliche und satzungsmäßige Auftrag Der Verband ist Prüfungsverband im Sinne des Genossenschaftsgesetzes Der satzungsmäßige Auftrag besteht in der Betreuung und Beratung der Mitglieder in allen Fragen der Unternehmensführung Ebenso obliegt ihm die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und wirtschaftspolitischen Interessen der Mitglieder Der generelle Zweck des Verbandes ist die Förderung des Genossenschaftswesens GV ist Dienstleister für seine Mitglieder Seite 22

23 Verbandsgebiet ca. 60 % der Fläche Deutschlands ca. 80 % der Bundesländer ca. 40 Mio. Einwohner Seite 23

24 Mitarbeiter des Verbandes Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 600 im Prüfungsdienst 200 in der Beratung 200 in den Akademien 200 in der Verwaltung Seite 24

25 Unsere Mitglieder 336 Kreditgenossenschaften 448 ländliche Warengenossenschaften 435 Agrargenossenschaften 669 gewerbliche Genossenschaften Seite 25

26 5. Ausgangslage Seite 26

27 EnergieGenossenschaften Unternehmen, Selbständige, Bürger und Verwaltungen, die die Umwelt 1 Überschrift schützen, Sicherheit erstes in der Kapitel Energieversorgung und - effizienz sowie wirtschaftliche Vorteile erlangen wollen 2 Überschrift zweites Kapitel 3 Überschrift drittes Kapitel Kooperation 4... Strategie Nebenbedingungen überschaubares finanzielles Risiko unbürokratischer Ein- und Austritt demokratische Struktur, keine Majorisierung der Mehrheit durch Einzelne oder wenige Personen Sicherstellung der Interessenhomogenität Seite 27

28 6. Die eingetragene Genossenschaft (eg) Seite 28

29 Rechtsformwahl Kapitalgesellschaft Personengesellschaft Seite 29

30 Was ist eine Genossenschaft? Förderung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder, deren selbständige Existenz erhalten bleibt, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb Seite 30

31 Genossenschaften - die ideale Rechtsform 1 Überschrift erstes Kapitel Flexible Gestaltbarkeit des gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes 2 Überschrift zweites Kapitel 3 Überschrift drittes Kapitel Demokratische Mitwirkung: Die Steuerung und Kontrolle der Genossenschaft bleibt bei den Mitgliedern gemäß dem Grundsatz 1 Person = 1 Stimme 4... Minimales finanzielles Risiko der Mitglieder Steuerliche Vorteile bei der Ausschüttung von Überschüssen an die Mitglieder in Form einer genossenschaftlichen Rückvergütung (diese zählt zu den Betriebsausgaben der eg) Seite 31

32 Genossenschaften - die ideale Rechtsform Einfache Handhabung des Ein- und Austritts von Mitgliedern 1 Überschrift erstes Kapitel -Übertragung des Geschäftsguthabens 2 Überschrift zweites Kapitel Einfache Vermögensauseinandersetzung 3 Überschrift drittes Kapitel 4... Haftung der eg ist auf das Genossenschaftsvermögen beschränkt Stabile Rechtsform Insolvenzrate weniger als 0,1 % an den gesamten Unternehmensinsolvenzen Gesetzliche Prüfung, die über die Jahresabschlussprüfung bei Kapitalgesellschaften hinausgeht Seite 32

33 7. Gründung Seite 33

34 Neugründungen seit /2012 gesamt Energie Gesundheit Dienstleist Wohnen Handel Kommune Handwerk Schulen Seite 34

35 Gründungsfahrplan der Genossenschaft 1 Überschrift erstes Kapitel Idee, Grobplanung, Suche nach Kooperationspartnern 2 Überschrift zweites Kapitel 3 Überschrift drittes Kapitel 4... Vorgespräche und Zusammenarbeit mit dem Genossenschaftsverband bei -Geschäftsplan -Satzung -Gründungsversammlung Gründungsakt -Gründungsprüfung -Eintragung in das Genossenschaftsregister Seite 35

36 Die Satzung - Mindestinhalt Firma und Sitz Gegenstand des Unternehmens Mitgliedschaft Organe Nachschusspflicht der Mitglieder Bestimmungen zur Generalversammlung Form der Bekanntmachungen Geschäftsanteil, Pflichteinzahlungen Rücklagenbildung Seite 36

37 Organisationsstruktur der Genossenschaft Vorstand - mindestens 1 Vorstandsmitglied 1 Überschrift Berichtspflicht erstes Kapitel 2 Überschrift Kontrolle zweites Kapitel - bei mehr als 20 Mitgliedern, mind. 2 Vorstandsmitglieder 3 Überschrift drittes Kapitel 4... Bestellt den Vorstand Die Generalversammlung entlastet den Vorstand und den Aufsichtsrat, beschließt über die Satzung, die Überschussverteilung etc. Aufsichtsrat - mindestens 3 Mitglieder der Genossenschaft - fakultativ, wenn 20 Mitglieder Bestellt den Aufsichtsrat Generalversammlung Prüfungsverband Mitglied wird das Unternehmen, der Selbständige oder der Bürger Seite 37

38 8. Geschäftsbetrieb Seite 38

39 Regionale Konzepte für Erneuerbare Energien -Geschäftsbetrieb Geschäftsplan/Businessplan: 1. Geschäftsidee 2. Gestaltung des Förderzwecks 3. Gründungsmitglieder 4. Satzung und Geschäftsordnung 5. Marketing und Vertrieb Seite 39

40 Regionale Konzepte für Erneuerbare Energien -Geschäftsbetrieb Geschäftsplan/Businessplan: 6. Organisation und Personal 7. Planung für die ersten Geschäftsjahre -Investitionen, Bilanz, GuV, Liquidität 8. Risikoabschätzung (-analyse) und Absicherungsstrategie 9. Finanzierung Seite 40

41 9. Finanzierung Seite 41

42 Regionale Konzepte für Erneuerbare Energien -Eigenkapital / Beispiel - Geschäftsanteils: EUR 500,00; Haftsumme: Pflichtbeteiligung: Weitere Anteile: Kündigungsfrist: Geschäftsjahr: Mindestkapital: eine Nachschusspflicht besteht nicht; Jedes Mitglied, welches die Einrichtungen der Genossenschaft in Anspruch nimmt, hat mindestens 10 Geschäftsanteile zu zeichnen; können unbegrenzt gezeichnet werden; 24 Monate zum Ende des Geschäftsjahres; das Ausscheiden kann frühestens fünf Jahre nach Eintritt erfolgen; 1. Januar bis 31. Dezember. z.b. 80 % der Geschäftsguthaben Seite 42

43 Finanzierung bei einer Genossenschaft EIGENKAPITAL Eigenkapital in der Satzung Geschäftsanteil Mitgliederdarlehen Rücklagen Kündigungsfristen Mindestkapital FREMDKAPITAL Klassische Bankfinanzierung Mitgliederdarlehen (verlorene) Baukostenzuschüsse Seite 43

44 DANKE 1 Überschrift erstes Kapitel 2 für Überschrift Ihre zweites Kapitel 3 Überschrift drittes Kapitel Aufmerksamkeit 4... Kontakt: Bernhard Brauner Genossenschaftsverband e.v. Wilhelm-Haas-Platz Neu-Isenburg Tel.: Mail: bernhard.brauner@genossenschaftsverband.de Seite 44

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