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1 INFO Nr.2 Juni 2006 AG-MAV Kurhessen - Waldeck Ende der Amtszeit des Vorstandes der AG-MAV Beschlüsse / Themen der ARK Mindestlohn Kampagne Aktionstag im Bereich Kirche und Diakonie Gohde Hartz 4 & die Reaktionen Aktuelle Arbeitsrechts Urteile Dokumentiert: Kontraste Sendung zu kirchlichen Arbeitsrecht Service: Seminarübersicht Vorstandsadressen Hilfreiche Internet Links für die MAV Arbeit

2 DANKE & WILLKOMMEN! Eine Amtszeit ist zu Ende, eine neue Amtszeit hat begonnen. Ich denke, dass ist Anlass genug ein wenig näher darauf einzugehen. Es sind schwere Zeiten, die wir so in diesen Ausmaßen, in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht erlebt haben. Sozialabbau sowohl in privaten, als auch auf der Ebene der sozialen Dienstleistungen, also dort wo wir Arbeiten, ist wohl allgemeines politisches Ziel. Eine der daraus folgenden Punkte ist der, dass es immer enger wird in unseren Einrichtungen. Daraus ist wieder zu folgern, dass Arbeitsverdichtungen, Angst um die Zukunft, immer mehr ein Thema unserer täglichen Arbeit ist. Überwiegend geht es heute darum, dass unsere Besitzstände gewahrt bleiben. Umso wichtiger ist es, dass wir auf Dienstnehmerseite stark aufgestellt sind! Somit möchte ich wieder zurückkommen auf die Amtszeit und damit auch auf die AmtsinhaberInnen. In einigen Einrichtungen hat sich die Zusammensetzung der MAVen geändert. Das hat vielfältige Gründe, auf die ich jetzt im Einzelnen nicht näher eingehen möchte. Aber ich möchte die Gelegenheit nutzen um DANKE im Namen des Vorstands zu sagen. Danke für Euer Engagement, für eure Unterstützung, eure Anregungen und euer Vertrauen, welches uns entgegengebracht wurde. D. Vahle Es hat uns Kraft gegeben und auch Spaß gemacht, mit Euch zusammen zuarbeiten. Allen ausgeschiedenen Kolleginnen und Kollegen wünschen wir an dieser Stelle alles erdenklich Gute für ihre Zukunft. Die neuen Mitstreiterinnen und Mitstreiter heiße ich an dieser Stelle nochmals herzlich willkommen in unseren Reihen und wünsche allen viel Glück und viel Kraft für die kommenden Aufgaben. Wir freuen uns auf eine weiterhin gute vertrauensvolle Zusammenarbeit. Gemeinsam sind wir stark! soll auch für diese Amtszeit unser Motto sein.

3 Ditmar Vahle Vorsitzender Beate Eishauer Stellvertreterin Hans Roth Schriftführer Bathildisheim e.v. BBW Nordhessen Mengeringhäuserstraße Bad Arolsen TEL / Fax / ditmar.vahle@agmav-kw.de St.Elisabeth-Verein e.v. Hermann Jacobsohn-Weg Marburg TEL / Fax / beate.eishauer@agmav-kw.de Diakonie-Wohnstätten e.v. Kassel Haus Roseneck Bergshäuser Str Kassel Tel: 0651 / bzw.30 Tel priv: 0561 / Fax 0561 / hans.roth@agmav-kw.de...weitere Vorstandsmitglieder Peter Brandenstein Baunataler-Werkstätten Kirchbaunaerstr Baunatal Tel / Fax 0561 / peter.brandenstein@agmav-kw.de Hildegard Heinrich DGK Diakonie-Gesundheitszentrum Goethe Straße Kassel Tel. 0561/ Fax 0561/ hildegard.heinrich@agmav-kw.de Thomas Steeger Orthopädische Klink und Rehazentrum Am Mühlenberg Hess.Lichtenau Tel / Fax / thomas.steeger@agmav-kw.de Reiner Friele EV Altenhilfe Hofgeismar, Stiftsheim Kassel Ahrensbergstr Kassel. Tel / Fax 0561 / reiner.friele@agmav-kw.de Markus Karger Lebenshilfewerk Marburg-Biedenkopf Rehawerkstätten Marburg Frauenbergstrasse Marburg Tel / markus.karger@agmav-kw.de Ralf Zeuschner Hephata Hess. Diakoniezentrum e.v. Elisabeth-Seitz-Straße Schwalmstadt Tel / Fax 06691/ ralf.zeuschner@agmav-kw.de

4 INHALT INFO Ag-MAV KW Nr.: 2 Juni 2006 AG-MAV Vorstandsadressen 2 Danke & Willkommen D. Vahle 3 Inhalt 4 Beschlüsse / Themen der R. Zeuchner 5 Arbeitsrechtleichenkommission in Kurhessen Waldeck Pressemitteilung Gesundheitsreform Ver.di 6 Neues aus der ARK EKD D. Vahle 7 Termin Mitgliederversammlung der AG 8 MAV Hilfreiche Links im WWW (1) M. Karger 8 Buchvorstellungen B. Eishauer 9 Hilfreiche Links im WWW (2) M. Karger 12...kein Lohn unter 7,50 / Stunde Ver.di 13 Arm trotz Arbeit das darf nicht sein M. Schlecht 17 Artikel aus der FR Mindestlohn mit Bedacht einführen M. Zeeb 19 epd-sozial Föderalismusreform: Potsdamer Erklärung Bundesvereinigung 20 der Lebenshilfe der Lebenshilfe Offener Brief der Lebenshilfe Bundesvereinigung 22 der Lebenshilfe Gerichtsurteile / Arbeitsrechtstipps T. Steeger / 23 M. Karger KONTRASTE (rbb) Dokumentation der Kontraste Redaktion 30 Sendung vom zum MVG rbb Weiterhin Streit um Vdk 32 Antidiskriminierungsgesetz Ehem. Diakonie Präsident Gohde : J. Gohde 33 Persönliche Erklärung Diakonie Baden distanziert sich von Diakonie Baden 35 Gohde... Buchvorstellung Wie soll ich mich M. Karger 36 entscheiden Hilfen zu Sozialplänen Huber auf Distanz zu Gohde Epd-sozial 37 Forderungen Freitag: Wohlfahrtsverbände im Hartz IV Wolfgang Lieb 38 Kürzungswahn Buchvorstellung: Prävention und M. Karger 39 Eingliederungsmanagement Betreff Präsident Dr.h.c. J. Gohde legt sein Amt neider Mitteilung der Diakonie / Tagesspiegel Anti-SPAR-ziergang in Marburg Pressemeldungen / 41 Bilder Seminarprogramm 2006 AG-MAV 45 Seminaranmeldebogen 50 40

5 Beschlüsse / Themen Arbeitsrechtskommission Kurhessen Waldeck (ARK KW) November 2005 April 2006 Stand: 22. Mai 2006 Beschlüsse und Themen der ARK Haushaltsnahe Dienstleistungen, Sonderregelung für Diakoniestationen Übernahme im kirchlichen Bereich von Auszubildenden für 12 Monate, die erfolgreich abgeschlossen habe Änderung der ATZO nach Schlichtungsausschussspruch Beschlossen Übernahme der Freizeitregelung im kirchlichen Bereich für die Mitarbeiterschaft im Kinder- und Jugendbereich Umsetzung Arbeitszeitgesetz für den Bereich der AVR DW KW Änderungsbeschluss zur arbeitsrechtlichen Regelung zur Fort- und Weiterbildung in der EKKW, Erweiterung für die Mitarbeiterschaft im Gemeinde- und Bildungsarbeit 22. Mai 2006/ rz / MAV Hephata - Treysa Konkurrenzregelung zum Ortszuschlag Stufe 2, Einigungsvorschlag des Schlichtungsausschuss vom 2. Februar 2006 erhielt nicht die erforderliche Mehrheit 2. Schlichtungstermin fand am 18. Mai 2006 statt, Ergebnis: Der Schlichtungsausschuss hat die Entscheidung vertagt und um genauere Zahlen durch die ARK gebeten. Diese Zahlen werden jetzt vom DW erhoben und kommen in die ARK am 12. Juli 2006 zur Weiterbeartung. Erarbeiten einer Stellungnahme zum Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) DW KW

6 Beschlüsse und Themen der ARK Für 5 Einrichtungen wurden Dienstvereinbarungen nach Anlage 17 AVR KW genehmigt Für 5 Einrichtungen wurden Dienstvereinbarungen nach Anlage 20 AVR KW genehmigt Ralf Zeuchner Letzte geplante Sitzung der laufenden Amtszeit: 12. Juli 2006 Erste geplante Sitzung der ARK der neuen Amtszeit: 4. September 2006 Presse Gesundheitsreform PRESSEMITTEILUNGEN Schmerzgrenze der Arbeitnehmer ist erreicht Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wendet sich entschieden gegen eine weitere Belastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Zuge der geplanten Gesundheitsreform. Die Schmerzgrenze der gesetzlich Versicherten ist erreicht. Eine noch höhere Belastung weiter Teile der Bevölkerung durch steigende Gesundheitskosten ist nicht hinnehmbar, sagte ver.di- Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke. Am Mittwoch war bekannt geworden, dass die Große Koalition plant, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung einzufrieren und die künftige Finanzierung des Gesundheitswesens über Kopfpauschalen sicherzustellen. ver.di wende sich vor allem gegen die Einführung dieser Kopfpauschale, unabhängig davon, wie sie ausgestaltet werde. Die jetzigen Vorschläge laufen darauf hinaus, dass sämtliche Kostensteigerungen einschließlich höherer Ausgaben als Folge des medizinischen Fortschritts allein von den Versicherten getragen werden sollen. Das ist das Ende der gemeinsamen Finanzierung des Gesundheitssystems durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sagte Paschke. Gleichzeitig erinnerte die ver.di-gesundheitsexpertin die SPD an ihre Zusagen im Zuge der Gesundheitsreform. Der frühere SPD- Vorsitzende Matthias Platzeck habe noch im März 2006 mit den Worten Dabei bleiben wir versichert, seine Partei lehne ein Einfrieren der Arbeitgeberbeiträge ab. Auch habe er zugesagt, die SPD werde keine Kopfpauschale mittragen. Paschke: Es ist an der Zeit, den amtierenden SPD-Vorsitzenden Kurt Beck an diese Worte seines Vorgängers zu erinnern. Weite Teile der Arbeitnehmerschaft haben auf Platzecks Versprechen vertraut. Kurt Beck muss nun Wort halten.

7 Neues aus der ARK EKD Nach einigen Startschwierigkeiten Arbeitet sie wieder, unsere neue ARK EKD. Die Dienstgeberseite hatte Schwierigkeiten im Bezug auf die Besetzung der Dienstnehmerseite und der damit verbundene Reformverhandelungen der AVR. Sie befürchteten Schlichtweg, dass die Beschlüsse der ARK auf dem Rechtsweg angefochten werden konnten. Leider sind uns dadurch in den Verhandlungsrunden gut zwei Monate verloren gegangen, da wir ja in unserer Zusammensetzung seitens der Dienstgeberseite nicht anerkannt waren. Letztendlich einigte man sich auf die Änderung der Ordnung zu Besetzung für die ARK EKD und es konnte weitergearbeitet werden. Kommen wir nun zur nächsten Hürde. Bereits in der letzten Legislaturperiode der ARK gab es den Beschluss auf Dienstnehmerseite die Einmalzahlungen anlog TVöD zu übernehmen. Dieser Beschluss wurde wieder aufgegriffen und eingefordert. Nach sehr intensiven Verhandlungsrunden einigte man sich auf Folgendes Ergebnis. Zwei Einmahlzahlungen a 450 für den Westen und die neuen Bundesländer. Erster Auszahlungstermin, sofort nach Abschluss der Novellierungsverhandlungen. Der zweite Auszahlungstermin ist mit den festgeschrieben. Nach diesen Ergebnissen wurde nun wieder sehr intensiv in die Verhandlungen der Novellierung eingestiegen. Um diese Arbeit weiter voranzutreiben haben sich zusätzlichen Arbeitsgruppen gebildet. Nach wie vor, wird also an dem Ziel festgehalten, die Verhandlungen in diesem Jahr abzuschließen. Das dieses nicht abwegig erscheint, ist auch daran festzumachen, das es gelungen ist sich in zwei gravierenden Punkten anzunähern. Erstens ging es hierbei um die Zuwendungen. Hier sollen künftig Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld zusammengeführt werden. Beides soll künftig 100% des Gehaltes ausmachen. Zweitens gab es auch einen Durchbruch im Bezug auf die Öffnungsklauseln. Hier kann künftig eine Absenkung über 10% erfolgen, allerdings nur wenn in der Einrichtung sämtliche Mitarbeitenden nach AVR Bedingungen beschäftigt werden. D.Vahle Nähere Details folgen sobald die Beschlüsse erfolgt sind.

8 ...weitere Termine der AG-MAV-KW Mitgliederversammlung: 05. Juli 2006 Hephata, Treysa Hilfreiche Links im WWW Zeitschriften Arbeitsrecht & Kirche Zeitschrift für Mitarbeitervertretungen. ZMV - Die Mitarbeitervertretung Die Zeitschrift für die Praxis der Mitarbeitervertretung in den Einrichtungen der katholischen und evangelischen Kirche. Bund-Verlag Bund-Verlag GmbH. Bücher und CDs für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen Bundes-Verlag Kirchlich orientierter Verlag für Zeitschriften, Bücher und Internet- Angeboten. AiB-Verlag GmbH. Zeitschriften: Arbeitsrecht im Betrieb, Der Personalrat, Computer- Fachwissen für Betriebs-u. Personalräte: Einblick "einblick" informiert über gewerkschaftsrelevante politische Themen und stellt Dienstleistungen und Angebote von Gewerkschaften und gewerkschaftlichen Einrichtungen vor

9 Buchvorstellungen Standartwerke für jede MAV An dieser Stelle möchte ich noch mal an zwei Bücher für neue Mitarbeitervertreter erinnern, die schon im Infoblatt vorgestellt worden sind und hoffentlich mittlerweile zu den Standartwerken jeder MAV gehören. Deppisch, Feulner, Jung Schleitzer Bestelldaten: Die Praxis der Mitarbeitervertretung von A bis Z 2. Auflage Das Handbuch ist ein Nachschlagewerk für die Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche und Diakonie. Es werden folgende Themen kurz und informativ sowie auch hilfreich für die Praxis erklärt: Initiativrecht Internet, Intranet Mitarbeiterjahresgespräch Überlastungsanzeige und vieles mehr, halt alles was einem zu der MAV Arbeit von A bis Z einfällt. Praxis der Mitarbeitervertretung von A bis Z Das Handwörterbuch für die MAV-Arbeit Von Herbert Deppisch, Norbert Feulner, Robert Jung u. a. 2. Aufl S. Bund-Verlag ISBN: EUR 39,90 Deppisch, Jung, Schleitzer Tipps für neu und wieder gewählte MAV-Mitglieder Das Buch ist eine Ergänzung zum Handbuch von A bis Z und führt an Themen heran wie zum Beispiel: Welche Aufgagen und Funktionen habe ich Welche Rolle nehme ich ein und wo kann ich Hilfe bekommen Zusammenarbeit und Arbeitsteilung in der MAV Bestelldaten: Deppisch, Herbert Jung, Robert Schleitzer, Erhard Tipps für neu und wieder gewählte MAV-Mitglieder Rechtliches Wissen und soziale Kompetenz S. m. 9 Abb. u. 1 Übers.-Kte. Bund-Verlag ISBN: EUR 14,90

10 Wolfgang Daübler Gläserne Belegschaften? Datenschutz in Betrieb und Dienststelle Buchvorstellungen Standartwerke für jede MAV Das aktuelle Handbuch wendet sich an Juristen wie an betriebliche Praktiker: Betriebsräte, Geschäftsleitungen und betriebliche Datenschutzbeauftragte. Das neue Bundesdatenschutzgesetz ist umfassend verarbeitet, ebenso das Telekommunikationsrecht in seinen für den Betrieb wichtigen Teilen, Fragen des Umgangs mit Internet, Intranet und spielen deshalb eine wichtige Rolle. Die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes sind eingehend mitbehandelt. Die aktualisierte und überarbeitete Auflage des Handbuchs gibt praxisnahe Antworten auf datenschutzrelevante Fragen in der täglichen Praxis. Im Mittelpunkt steht das Bundesdatenschutzgesetz Auch die Ereignisse des 11. September 2001 und daraus resultierende Folgen für den Datenschutz werden beleuchtet. Die Neuauflage berücksichtigt Gesetzgebung und Rechtsprechung bis Januar Kompetent und fundiert zeigt Wolfgang Däubler in diesem Buch Handlungsmöglichkeiten für alle mit dem Datenschutz befassten Personen im Betrieb auf. Im Mittelpunkt steht das Bundesdatenschutzgesetz 2001, das im ganzen positiv zu bewertende Neuerungen gebracht hat. Für die betriebliche Praxis sind weiter die 84 ff TKG und das TDDSG von Bedeutung, die gleichfalls einbezogen sind. Die Ereignisse des 11. September und seine Folgen - erweiterte Eingriffsbefugnisse in Richtung»gläserner Betriebe«sind zu erwarten und werden für Diskussionen sorgen. Diese Thematik ist gleichfalls in das Buch einbezogen. Neue Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Internet, Intranet und s sind ausführlich dargestellt, und es werden Problemlösungen angeboten. Das Buch berücksichtigt auch die Besonderheiten im Öffentlichen Dienst und gibt Hilfestellungen für Personalvertretungen. Mein Vorschlag: Gemeinsam mit der Dienststellenleitung anschaffen und gemeinsam an das Thema herangehen. Bestelldaten: Wolfgang Däubler Gläserne Belegschaften? Datenschutz in Betrieb und Dienststelle2002, gebunden, 4. aktualisierte und überarbeitete Auflage, 450 Seiten Euro 34,90 ISBN: Bund-Verlag, Frankfurt am Main /Reihe: Handbücher für die Unternehmenspraxis

11 Rolf Satzer Stress Psyche Gesundheit Buchvorstellungen Standartwerke für jede MAV Das Start-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen Würde eine geeignete Prävention am Arbeitsplatz stattfinden, ließen sich in Deutschland jährlich rund Todsäsfälle durch arbeitsbedingte Herzinfarkte vermeiden. Zur Prävention sind die Arbeitgeber seit 1996 verpflichtet. Das Arbeitschutzgesetz schreibt eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vor, nach der auch Maßnahmen zu deren Vermeidung durchzuführen sind. In der betrieblichen Praxis werden aber die gesetzlichen Vorgaben in vielen Fällen leichtfertig ignoriert. Dieses Buch zeigt, dass die Gefährdungsberurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz mit Hilfe eines praxisbezogenen Verfahren namens Start möglich ist. Start beurteilt und zeigt auf, mit welchen Maßnahmen Gesundheitsschäden zu verringern oder zu vermeiden sind. Mein Kommentar: Wir, als Mitarbeitvertretungen, müssen uns dieses Themas annehmen und in den Arbeitssicherheitsausschuss einbringen. Sollte es den in kleineren Betrieben nicht geben, ist der AG trotzdem zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Wir können uns dazu auch Hilfe von den Berufsgenossenschaften holen. Der Druck auf die Mitarbeiter/innen nimmt deutlich zu und unter dem Stichwort alternde Belegschaften fällt mittlerweile wohl jedem ein Szenario, von auf uns zukommenden Problemen, ein. Bestelldaten Satzer, Rolf Stress - Psyche - Gesundheit Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen S. Bund-Verlag ISBN: EUR 24,90 Däubler, Wolfgang Internet und Arbeitsrecht 3., aktualis. Aufl S. Bund-Verlag Recht aktuell ISBN: X EUR 24,90

12 Birgit-Sara Fabianek, Thomas Seiterich- Kreuzkamp Bestelldaten: Standartwerke für jede MAV Und vergib uns unsere Schulden Buchvorstellungen Die Finanzpolitik der katholischen Kirche und ihre Geheimnisse Kirche vor dem Kahlschlag? Die katholische Kirche streicht in den kommenden Jahren zigtausend Arbeitsplätze. Die Bischöfe verweisen dabei auf die Finanznot der Kirche. Doch wie arm ist sie wirklich? Das vorliegende Buch stellt die Finanzpolitik aller Diözesen und ihre Zukunftspläne vor - in Zahlen und Worten. Und es stellt fest: Viele Bistümer sind reicher, als sie zugeben. Die Finanzkrise ist oft hausgemacht. Viele Arbeitsplätze sind nicht durch Finanznot, sondern durch Führungsschwäche bedroht. Der katholischen Kirche fehlt es weniger an Geld als an Ideen. Mit Offenheit und der Beteiligung der Mitarbeiter an den Entscheidungen ließen sich viele Arbeitsplätze retten. Eine faire Finanzpolitik ist möglich - wenn sie erwünscht ist. Dieses Buch weiht die Leser in die Geheimnisse der kirchlichen Finanzpolitik ein - und in mögliche Alternativen: Kenntnisreich, kritisch und - hoffentlich - folgenreich Fabianek, Birgit-Sara Seiterich-Kreuzkamp, Thomas Und vergib uns unsere Schulden Die Finanzpolitik der katholischen Kirche und ihre Geheimnisse S. Publik-Forum ISBN: EUR 14,90 Beate Eishauer Ausgewählte Links zu interessanten Urteilen (2) Urteilsdatenbanken Die Veröffentlichungen des BAG Urteilsdatenbank zum Arbeitsrecht Für MAVler evang. Einrichtungen in Sachen Rechtsprechung umfassende und gute Urteilsdatenbank vieles zur Rechtssprechung bei bei der DIAG auch bei Arbeitsrecht Rund um den Job hier bei Urteile beim DGB

13 Deutschland braucht einen gesetzlichen Mindestlohn jetzt! Kein lohn unter 7,50 euro / stunde Hochlohnland und Armutslöhne an der Grenze zur Sittenwidrigkeit dieser Widerspruch charakterisiert die derzeitige Lohnentwicklung in Deutschland. Immer wieder werden Forderungen laut, zur Schaffung neuer Arbeitsplätze für gering Qualifizierte einen breiten Niedriglohnbereich zu etablieren. Aber für 7,7 Millionen Beschäftigte (Tendenz steigend) ist ein Niedriglohn trotz Vollzeitarbeit längst Realität. Im Zuge des andauernden Umbaus des Sozialstaats sind vielfältige Regelungen abgeschafft worden, die der Sicherung sozialer Mindeststandards dienten. Mit der Verschärfung der Regelungen zur Zumutbarkeit, wonach Arbeitslose jede Arbeit zu fast jedem Lohn annehmen müssen, ist mancherorts die Sittenwidrigkeit die letzte gesetzliche Notbremse auf der Lohnskala. Als sittenwidrig gilt ein Lohn laut Rechtssprechung dann, wenn er mehr als 30 Prozent unter dem tariflichen oder ortsüblichen Lohnniveau liegt. Nicht sittenwidrig sind damit in einigen Branchen schon heute Stundenlöhne von weniger als drei Euro. Werden wie mit der zu erwartenden europäischen Dienstleistungsrichtlinie zwischenstaatliche Hemmnisse für grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten weiter abgebaut, profitieren auch zahlreiche deutsche Unternehmen davon. Dienstleistungen können dann einfacher auf dem europäischen Markt angeboten werden. Gleichzeitig erhöht sich aber hierzulande der Konkurrenzdruck von ausländischen Billiganbietern, die ihrerseits besseren Zugang zum deutschen Markt haben. Aus Angst um den eigenen Arbeitsplatz nehmen daher immer mehr Beschäftigte kontinuierlich Senkungen ihres Einkommensniveaus hin. Eine Abwärtsspirale des Lohn- und Sozialdumping nimmt ihren Lauf. Angesichts dieser Entwicklung regte der Vize-Präsident der EU-Kommission Günter Verheugen an, in Deutschland ähnlich wie in 18 weiteren EU-Staaten gesetzliche Mindestlöhne einzuführen. Damit wäre sicher gestellt, so der Kommissar gegenüber der Tageszeitung DIE WELT, dass die Dienstleistungsrichtlinie nicht zu einem Druck auf deutsche Löhne führt. Der gesetzliche Mindestlohn ist Standard in Europa Alle Arbeitnehmer haben das Recht auf ein gerechtes Arbeitsentgelt, das ihnen und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard sichert. So heißt es in der Europäischen Sozialcharta von 1961, die den wirtschaftlichen und politischen Integrationsprozess der EU flankiert. 18 von 25 EU-Mitgliedstaaten haben dieses sozialpolitische Ziel mit einem Mindestlohn umgesetzt. Zuletzt hat Großbritannien 1999 die gesetzliche Lohnuntergrenze eingeführt, die mittlerweile 7,14 Euro pro Stunde (1.197 Euro im Monat) beträgt. Diese Maßnahme war zunächst sehr umstritten, da ein Abbau von Arbeitsplätzen befürchtet wurde. In ihrem aktuellen Bericht zieht die Low Pay Commission, das Gremium aus Arbeitgebervertretern, Gewerkschaftern und Wissenschaftlern, welches die britische Regierung zum Thema Mindestlohn berät,

14 Kein lohn unter 7,50 euro / stunde jedoch eine sehr positive Bilanz. Über eine Million Beschäftigte profitierten allein 2004 von der Erhöhung des Mindesteinkommens; die Lohndiskriminierung von Frauen nahm ab. Der befürchtete Jobabbau ist nicht eingetreten. Im Gegenteil: im gleichen Zeitraum war vielmehr ein nachhaltiger Beschäftigungszuwachs zu verzeichnen gewesen. In Deutschland gilt die Tarifautonomie. Es gibt daher keine staatlichen Regelungen im Lohnbereich. Vielmehr werden die Löhne in der Regel kollektiv zwischen Arbeitgebervertretern und Gewerkschaften in Tarifverträgen ausgehandelt. Die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit und die Konkurrenz von Billiganbietern führten jedoch dazu, dass in einigen Branchen und Regionen Tarifabschlüsse lediglich an der 500 Euro-Marke liegen. Darüber hinaus sind die Löhne von immer mehr Beschäftigten (30 Prozent im Westen und 45 Prozent im Osten) nicht mehr von Tarifvereinbarungen abgedeckt. Die Zahl derjenigen Arbeitnehmer, die im Niedriglohnbereich arbeiten, steigt daher kontinuierlich. Mit zunehmender wirtschaftlicher Integration der osteuropäischen Länder ist weiterer Druck auf die Löhne vorherzusehen. Deshalb empfahl Günter Verheugen, Vize-Präsident der EU-Kommission, auch in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Dieser könnte verhindern, dass über den europäischen Binnenmarkt weiteres Lohndumping importiert wird. Der Mindestlohn kommt: Wie soll er aussehen? Arbeiten im Vollzeitjob und am Ende des Monats reicht es nicht für das Nötigste? Für 2,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Deutschland Armutslöhne beziehen, ist das Realität. Ein gesetzlicher Mindestlohn soll Abhilfe schaffen doch wie soll er aussehen? Der gesetzliche Mindestlohn soll eine eigenständige Existenzsicherung aller Beschäftigten oberhalb der Armutsgrenze sicherstellen. Die Höhe des Mindestlohns orientiert sich an der international üblichen Grenze für Armutslöhne. Nach dieser werden Löhne unter 50 Prozent des durchschnittlichen Brutto-Einkommens aller Vollzeitbeschäftigten als Armutslöhne bezeichnet. In Deutschland beträgt das durchschnittliche Bruttoeinkommen der Vollzeitbeschäf-tigten Euro; 50 Prozent davon sind Euro. Die Initiative Mindestlohn fordert die Einführung eines Mindestlohns von 7,50 Euro pro Stunde, der schrittweise auf 9,00 Euro erhöht werden soll. Bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden kann so ein Brutto-Monatsentgelt von Euro, bzw. später Euro erreicht werden. Im Vergleich zum Armutslohn-Niveau ist ein Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde ein moderater Einstieg.... und so könnte die Einführung des Mindestlohns konkret aussehen: Der Bundestag beschließt zum 1. Januar 2007 die Einführung eines gesetzlichen Mindest-lohns in Höhe von 7,50 Euro pro Stunde. Das Gesetz legt auch den Zeitplan der Einführung und die institutionelle Ausgestaltung des Mindestlohns fest. In einer Einführungsphase werden die Löhne aus dem Niedriglohnbereich auf die Höhe von 7,50 Euro angehoben. Der Mindestlohn soll dann stufenweise auf 9 Euro steigen. Dieses Ziel erfordert eine über die nomalen Tarifsteigerungen hinausgehende überproportionale Erhöhung des Mindestlohns. Vorschläge für konkrete Anhebungsschritte erarbeitet der Mindestlohnrat. Das Ziel soll möglichst schnell erreicht werden, ohne die Wirtschaft zu überfordern. Später wird jeweils zum 1. Juli eines Jahres auf der Basis der Empfehlungen des nationalen Mindestlohnrates der Mindestlohn erhöht. Dieser Zeitpunkt bietet sich an, da im Frühjahr die Daten über die Einkommensentwicklung des Vorjahres vorliegen und Tarifverhandlungen bereits stattgefunden haben. Der Mindestlohnrat Zur Einführung und Weiterentwicklung des gesetzlichen Mindestlohns wird ein unabhängiger nationaler Mindestlohnrat (MIRA) eingerichtet. Er berät und unterstützt die Bundesregierung bei der Festsetzung und Weiterentwicklung des gesetzlichen Mindestlohns. Der Mindestlohnrat ist beim Bundesminister für Arbeit angesiedelt. Er besteht aus acht Mitgliedern, die der

15 Bundesarbeitsminister beruft. Kein lohn unter 7,50 euro / stunde Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände entsenden je zwei Vertreterinnen oder Vertreter. Weiterhin gehören ihm je zwei Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler an, die nicht gegen das Votum der Gewerkschaften, bzw. nicht gegen das Votum der Arbeitgeber berufen werden können. Der Mindestlohnrat unterbreitet regelmäßig Vorschläge für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Er berücksichtigt dabei die Bruttolohnentwicklung in den Tarifbereichen. Die regelmäßige Anpassung soll die Sicherung der Realeinkommen der Beschäftigten sowie deren Teilhabe an der gesamtgesellschaftlichen Produktivitätsentwicklung sichern. Die Entscheidung über die Vorschläge des Mindestlohnrates trifft die Bundesregierung. Der Mindestlohn soll dahin entwickelt werden, dass ein Nettoeinkommen erreicht wird, das unter Berücksichtigung eines Kindes ein verfügbares Einkommen oberhalb der ALG II-Grenze gewährleistet. Der gesetzliche Mindestlohn ist die bessere Lösung Arbeit darf nicht arm machen, das ist breiter Konsens. Doch welcher Weg führt zu diesem Ziel? Kombilohn Der Kombilohn soll niedrigere Einkommen mit staatlichen Zuschüssen aufbessern. Unternehmen - so der Plan - haben auf diese Weise geringere Arbeitskosten und die Arbeitnehmer trotz niedrigerer Löhne ein existenzsicherndes Einkommen. Kombilohn- Modellprojekte in Rheinland-Pfalz und Brandenburg sowie im Saarland und Sachsen verliefen jedoch nicht sehr erfolgreich. Wegen hoher bürokratischer Hürden gab es kaum Nachfrage nach der Förderung, die Beschäftigungseffekte waren gering. Den Kombilohn durch den Abbau der Hürden attraktiver zu machen, birgt andererseits das Risiko so genannter Mitnahmeeffekte": Um von den staatlichen Zuwendungen zu profitieren, werden Mittel und Wege gefunden werden, ohne Zuschüsse auskommende Arbeitsplätze in bezuschusste Niedriglohn-Arbeitsverhältnisse umzuwandeln. Regulär zahlende Unternehmen sind dann gegenüber der subventionierten Konkurrenz nicht mehr wettbewerbsfähig und weitere Arbeitsplätze drohen auf Staatskosten vernichtet zu werden. Allgemeinverbindlichkeitserklärungen und Entsendegesetz Alternativ zu einem gesetzlichen Mindestlohn wird die Ausweitung von Tarifverträgen auf alle Beschäftigungsgverhältnisse einer Branche diskutiert. Im Rahmen des Entsendegesetzes können Tarifverträge - auch für ausländische Unternehmen - durch den Gesetzgeber für allgemein verbindlich erklärt werden. Bei dieser Lösung bliebe die Festlegung der Verdienstuntergrenzen Aufgabe der Tarifparteien und es könnten maßgeschneiderte Mindestlöhne für einzelne Branchen ausgehandelt werden. Voraussetzung für diesen Weg ist allerdings ein bundesweit gültiger Tarifvertrag. Das trifft nur auf wenige Branchen zu - für diese Branchen wäre diese Lösung zwar ein sinnvoller erster Schritt, die Breitenwirkung und die damit angestrebte Stärkung der Konjunktur blieben jedoch aus. Die branchenspezifischen Lösungen würden zu einer Regelungsvielfalt führen, deren Einhaltung nur mit hohem Verwaltungsaufwand kontrolliert werden könnte. Einen verbindlichen Schutz vor Armutslöhnen würde dieses Verfahren nicht bieten, solange es in einigen Branchen und Regionen Tariflöhne weit unter 7,50 Euro gibt. Die bessere Lösung Ein gesetzlicher Mindestlohn verhindert Dumpinglöhne für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er stellt einen eindeutigen und einfachen Orientierungswert dar und schafft dadurch Rechtssicherheit für alle. Initiative Mindestlohn Die Initiative Mindestlohn ist ein überparteiliches und zeitlich befristetes Bündnis von Einzelpersonen und Organisationen für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Im Zuge des anhaltenden Umbaus des Sozialstaats sind vielfältige Regelungen verloren gegangen, die der Sicherung von sozialen Mindeststandards in Deutschland gedient haben. Die Folge ist ein sinkendes Einkommensniveau und eine wachsende Zahl arbeitender Menschen, die

16 Kein lohn unter 7,50 euro / stunde trotz Arbeit arm sind und keine Chance auf Verbesserung ihrer Lebenssituation haben. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, wie er in den meisten europäischen Ländern und in den USA üblich ist, ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung sozialer Mindeststandards. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden europäischen Dienstleistungsrichtlinie ist der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland unverzichtbar geworden. Die Initiative Mindestlohn ist der Überzeugung, dass Arbeit nicht arm machen darf. Daher wird ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro pro Stunde angestrebt, der schrittweise auf 9,00 Euro erhöht werden soll. Gegründet... Gegründet wurde die Initiative Mindestlohn im Januar 2006 gemeinsam von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di). Wissenschaftlich begleitet wird die Initiative vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Die Initiative Mindestlohn ist offen für alle, die für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland eintreten. Träger der Initiative Mindestlohn sind die Gewerkschaften ver.di und NGG: Sie haben die Initiative Mindestlohn ins Leben gerufen und tragen die Kosten der Kampagne. Naturfreunde Deutschlands Jusos- Bundesverband Naturwissenschaftler Innen Initiative Verantwortung für Friedens- und Zukunftsfähigkeit e.v. Stiftung Gute Arbeit e.v. ISAR E.V. Lohnsteuerhilfever ein Bundesverband der Migrantinnen in Deutschland e.v. Bundesausschuss Friedensratschlag Bundesarbeitsge meinschaft kommunaler Frauenbüros Unterstützer der Initiative Mindestlohn... AKTUELL...sind Personen und Organisationen, welche die Ziele der Initiative befürworten und dies mit ihrer Unterschrift signalisieren. Mindestlohn steigt 2006 auf 7,71 Euro Die britische Niedriglohnkommission konstatiert in ihrem diesjährigen Gutachten, dass 2005 "die Beschäftigung sowohl in der gesamten Wirtschaft als auch in den Niedriglohnbereichen weiter gewachsen ist. Fazit: auch 2006 wird der Mindestlohn in Großbritannien kräftig - auf nunmehr 7,71 Euro - angehoben.

17 kein lohn unter 7,50 euro / stunde Arm trotz Arbeit das darf nicht sein Frankfurter Rundschau vom 20. Mai 2006, S. 8 Von Michael Schlecht Am kommenden Montag tagt der Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Eines der Themen wird die Frage des Mindestlohnes sein. Unser Autor befürwortet die Einführung von 7,50 Euro Mindeststundenlohn und dessen spätere Steigerung auf neun Euro. Denn Lohndrückerei beängstige einen Großteil der Arbeitnehmer, auch die gut Ausgebildeten. Fast sieben Millionen Menschen arbeiten für Niedriglöhne. Viel zu viele. Sie haben weniger als 1600 Euro brutto im Monat. Trotz Vollzeitarbeit. Armutslöhne mit weniger als 1200 Euro brutto rund 850 Euro netto haben sich besonders ausgebreitet. Frauen sind besonders betroffen. Beschäftige mit Niedriglöhnen gelten als schlecht qualifiziert. Das ist ein Irrtum. Zwei Drittel haben eine bgeschlossene Berufsausbildung! Und nur ein Viertel übt tatsächlich eine einfache Tätigkeit aus. Aufgrund der Massenarbeitslosigkeit und des zunehmenden Drucks sind immer mehr gut ausgebildete Erwerbslose bereit, fast jeden Job anzunehmen auch wenn er mies bezahlt ist. Viele Neueingestellte sind eigentlich überqualifiziert. Gering Qualifizierte haben so immer schlechtere Chancen. Mit einer Vergrößerung des Niedriglohnsektors wird deshalb den schlecht qualifizierten Langzeitarbeitslosen wenig geholfen. Das Ifo-Institut behauptet allen Ernstes: Würden die Niedriglöhne um ein Drittel gesenkt, könnten über drei Millionen gering Qualifizierte neue Jobs finden. Das Arbeitslosengeld II 345 Euro je Monat soll für Erwerbsfähige gestrichen (!) werden. Stattdessen sollen Löhne bis 500 Euro je Monat vom Staat bezuschusst werden. Der Sinn der Sache: Millionen Erwerbslose sollen gezwungen werden, für ein paar Euro pro Stunde jeden Job anzunehmen. So darf es nicht weitergehen. Deshalb wollen die Gewerkschaften Verdi und Nahrung, Genuss Gaststätten (NGG) einen gesetzlichen Mindestlohn. 7,50 Euro sollen spätestens 2008 verbindlich sein. Schrittweise soll es dann weitergehen auf neun Euro. Dafür haben wir die Initiative ins Leben gerufen. 57 Prozent der Bevölkerung sind ohnehin dafür so das Ergebnis einer Umfrage im Februar Wenn in 18 von 25 Ländern der EU es einen Mindestlohn gibt weshalb dann nicht auch bei uns? Dem Exportweltmeister! Den meisten von uns ergeht es besser. Noch! Von ihrem Einkommen

18 kein lohn unter 7,50 euro / stunde können viele ganz gut leben. Obwohl es selbst mit einem Stundenlohn von 15 Euro brutto das ist der Durchschnitt häufig knapp wird. Bedrückend ist, dass immer mehr Beschäftigte Zukunftsängste haben: Drohen Lohnkürzungen? Ist mein Job noch sicher? Werden meine Kinder einen Arbeitsplatz finden? Wer heute ganz gut verdient, morgen aber den Job verliert, dem droht nach einem Jahr Arbeitslosenunterstützung der Absturz in die Armut. Einen neuen Arbeitsplatz zu finden ist schwierig. Und die Arbeitsagentur macht Druck: Jeder Job, auch wenn er 30 Prozent unter Tarif liegt, ist zumutbar. Das Risiko für jeden von uns wächst, zu Armutslöhnen arbeiten zu müssen. Durch den Niedriglohnbereich geraten alle Löhne und Gehälter unter Druck. Die heute noch gute Bezahlung ist morgen gefährdet. Über Leiharbeitsfirmen oder Outsourcing an Billigunternehmen drücken Unternehmer Personalkosten. In diesen Billigbetrieben wer den häufig nur Niedriglöhne gezahlt. Das bekommen dann zunehmend auch die zu spüren, die heute noch ganz gut verdienen. Mit der europäischen Dienstleistungsrichtlinie droht eine Verschärfung des Lohndumping. Auch deshalb brauchen wir den gesetzlichen Mindestlohn! Die Gegner des Mindestlohnes behaupten: So werden Jobs vernichtet. Die Unternehmer könnten häufig nicht mehr bezahlen. Zunächst: In keinem europäischen Land ist die Arbeitslosigkeit aufgrund des Mindestlohns gestiegen. Das Gegenteil ist der Fall. Zum Beispiel ist in Großbritannien die Arbeitslosigkeit sogar gesunken. Obwohl der Mindestlohn mehrfach erhöht wurde, auf umgerechnet fast acht Euro. In den USA vermeldet das Fiscal Policy Institute: In den Bundesstaaten, die einen höheren Mindestlohn als 5,15 Dollar haben, ist der Beschäftigungszuwachs in Kleinbetrieben und im Einzelhandel überdurchschnittlich. Mit dem Mindestlohn wird ein erheblicher Beitrag zur Stärkung der Binnennachfrage geleistet. Deshalb würden bei uns mindestens neue Arbeitsplätze entstehen. So das Ergebnis einer ökonometrischen Untersuchung. Ein Mindestlohn von 7,50 Euro verbessert die Einkommenssituation und damit die Kaufkraft von rund fünf Millionen Beschäftigten Vor allem kleinere Betriebe zum Beispiel Friseure werden versuchen mit Preissteige-rungen zu reagieren. Da alle die gleiche zusätzliche Kostenbelastung durch den Mindestlohn haben, kann jedoch kein Betrieb mit Lohndumping aus der Reihe tanzen. Viele Unternehmen machen mit Armutslöhnen richtig dicke Extra-Profite. Sie können die Mindestlöhne aus ihren Gewinnen bezahlen. Jüngste Untersuchungen des Center of Economic Performance haben dies für Großbritannien nachgewiesen. In den ersten drei Jahren nach der

19 Michael Schlecht Einführung des Mindestlohnes sanken die Profite der besonders betroffenen Unternehmen um acht Prozent. Dies hat aber die Betriebe nicht in ihrer Existenz bedroht. Bessere Löhne konnten gut aus den Gewinnen bezahlt werden. Viele Unternehmen haben ihre eigenen Taschen gefüllt zu Lasten der Beschäftigten mit Armutslöhnen. ist Chefvolkswirt beim ver.di-bundesvorstand in Berlin. Seit 1980 ist er hauptamtlicher Gewerkschafter, zuerst bei der IG Druck und Papier, dann bei der IG Medien.

20 kein lohn unter 7,50 euro / stunde Mindestlohn mit Bedacht einführen Matthias Zeeb aus epd-sozial Nr.:

21 Potsdamer Erklärung des Vorstandes der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Föderalismusreform gefährdet die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.v. Bundeszentrale Raiffeisenstraße Marburg Tel.: ( ) Fax: ( ) Der Vorstand der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung hat sich in einer Klausurtagung in Potsdam mit den Auswirkungen der geplanten Föderalismusreform auf die Behindertenhilfe beschäftigt. Er hält es für skandalös, dass die Regierungskoalition keinen einzigen Behindertenverband zu den Folgen der Föderalismusreform für Menschen mit Behinderung angehört hat und trotzdem daran festhält, dieses Reformwerk noch vor der Sommerpause verabschieden zu wollen. In ihrer Koalitionsvereinbarung vom 11. November 2005 haben die Koalitionsparteien angekündigt, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen weiterzuentwickeln. Am 6. März 2006 nur einen Tag, bevor die Fraktionen der CDU/CSU und SPD ihren Gesetzentwurf zur Föderalismusreform in den Deutschen Bundestag eingebracht haben, hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der FDP zu den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen geantwortet (BT-Drs. 16/808): Die Bundesregierung strebt im Rahmen der Föderalismusreform keine eingliederungshilfespezifischen Neuregelungen in Zuständigkeits- und Finanzierungsfragen an. Die Lebenshilfe fragt sich, ob dies eine bewusste Fehlinformation war oder ob die Konsequenzen der im Zuge der Föderalismusreform geplanten Änderungen des Grundgesetzes für die Eingliederungshilfe verkannt worden sind. Tatsächlich steht die Eingliederungshilfe vor tiefgreifenden Veränderungen, wenn das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Sozialhilfe) im Zuge der von der Regierungskoalition angekündigten Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe künftig novelliert werden soll. Das von der Föderalismuskommission erarbeitete Konzept zur Neuverteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern sieht vor, dass den Gemeinden und Gemeindeverbänden durch Bundesgesetz keine Aufgaben übertragen werden dürfen (Art. 84 Abs. 1 Satz 6 GG neu). Nach der gegenwärtigen Struktur des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Sozialhilfe) wird die Eingliederungshilfe von den Trägern der Sozialhilfe und damit in aller Regel von den Gemeinden und Gemeindeverbänden ausgeführt. Das Recht, den Gemeinden Aufgaben zu überantworten, soll in Zukunft jedoch nur noch von den Bundesländern ausgeübt werden können, und zwar im Rahmen der jeweils gültigen Landesverfassung. Viele Bundesländer werden sich davor hüten, den Gemeinden neue Aufgaben zu übertragen, denn im Gegensatz zum Bund haben die meisten Länder in ihren Landesverfassungen das sogenannte

22 Potsdamer Erklärung des Vorstandes der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Konnexitätsprinzip verankert, d. h. sie sind verpflichtet, jede Aufgabenübertragung an die Kommunen, die diese finanziell belastet, durch entsprechende Finanzzuweisungen an die Städte und Landkreise auszugleichen. Es ist deshalb nachvollziehbar, dass die FDP-Bundestagsfraktion in einem Antrag vom 31. Mai 2006 (BT-Drs. 16/1677 Konnexitätsprinzip in der Verfassung verankern ) die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem das vorgeschlagene Aufgabenübertragungsverbot an die Gemeinden durch eine Regelung ersetzt wird, die sicherstellt, dass der Gesetzgeber Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen hat, wenn er die Gemeinden oder Gemeindeverbände zur Erfüllung bestimmter Aufgaben verpflichtet. In den nächsten Jahren ist im Bereich der Eingliederungshilfe mit Mehrkosten in Höhe von 2 Milliarden Euro zu rechnen. Wenn die Gemeinden nicht durch den Bund finanziell entlastet werden und die Bundesländer aufgrund des Konnexitätsprinzips verpflichtet sind, die mit einer Übertragung von Aufgaben an die Gemeinden verbundenen Kosten auszugleichen, wird der Ruf laut werden, Leistungen der Eingliederungshilfe zu kürzen, so der Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Robert Antretter während der Klausurtagung in Potsdam. Von einer Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe, die schon deshalb dringend erforderlich ist, weil in den nächsten Jahren immer mehr alt gewordene Menschen mit geistiger Behinderung ambulant oder stationär versorgt werden müssen, werde dann keine Rede mehr sein. Zwar sieht die Föderalismusreform vor, dass die z. Zt. geltenden bundesgesetzlichen Regelungen der Eingliederungshilfe ( 53 ff. SGB XII) in Kraft bleiben, wenn einzelne oder alle Bundesländer von ihrem Recht, den Gemeinden Aufgaben zu übertragen, keinen Gebrauch machen (vgl. Art. 125 a Abs. 1 Satz 1 GG neu). Jede künftige Novellierung der Eingliederungshilfe, die mit neuen Verpflichtungen für die Träger der Sozialhilfe verbunden wäre, liefe jedoch ins Leere, weil sich die Gemeinden darauf berufen können, dass ihnen der Bund keine Aufgaben mehr übertragen darf. Das kann, das darf nicht gewollt sein! Der Bundesgesetzgeber blockiert sich auf diese Weise selbst und das möglicherweise auf Jahre hinaus, denn Änderungen des Grundgesetzes sind nur mit ZweiDrittel-Mehrheit des Deutschen Bundestages möglich!

23 Offener Brief zur Föderalismusreform Es drohen negative Folgen für behinderte Menschen Das kann nicht gewollt sein! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Deutschen Bundestages! Sehr geehrte Damen und Herren Vertreter der Länder im Bundesrat! Das Gesetzgebungsverfahren zur Föderalismusreform soll noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Behinderte Menschen und ihre Interessenvertreter sind nicht zu Diskussionen über dieses Gesetz eingeladen worden, obwohl sie zu den Betroffenen der Reform gehören! Wir weisen darauf hin, dass die Föderalismusreform schwerwiegende negative Auswirkungen für behinderte Menschen haben kann und Bundestag und Bundesrat sich anschicken, einen der tragenden Grundsätze der deutschen Sozialgesetzgebung aufzugeben: die Sicherung einheitlicher Lebensverhältnisse für alle Bürger. Wenn die Föderalismusreform greift, wird es kein vom Bund geregeltes Heimgesetz mehr geben. Jedes Bundesland kann dann selbst entscheiden, welche Versorgungsstandards in Wohn- und Pflegeheimen für behinderte, pflegebedürftige und alte Menschen gelten sollen. Ob zum Beispiel das Einbettzimmer oder das Vier-Bettzimmer künftig die Norm oder die Ausnahme ist. finanziert wird, wäre blockiert: Der Bund soll den Gemeinden, die die Eingliederungshilfe überwiegend durchführen und bezahlen, künftig keine Aufgaben mehr übertragen dürfen! Schließlich würde das im Jahr 2001 im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) vereinheitlichte Recht auf Teilhabe und Rehabilitation behinderter Menschen zerfleddert, weil jedes Bundesland das Recht erhalten soll, eigene Verfahrensvorschriften zu erlassen. Bitte seien Sie sich Ihrer Verantwortung bewusst, wenn Sie mit dieser Reform Weichen stellen. Hören Sie behinderte Menschen und ihre Interessenvertreter an und bringen Sie die Föderalismusreform nicht im Schnellverfahren durch den Bundestag und den Bundesrat! Wir haben mit Ihnen in den letzten Jahren vieles für behinderte Menschen erreichen können. Bitte verhindern Sie, dass das Rad jetzt zurückgedreht wird! Auch jede Weiterentwicklung der insbesondere für Menschen mit geistiger Behinderung außerordentlich wichtigen Eingliederungshilfe, mit der zum Beispiel die Frühförderung behinderter Kinder oder der Besuch von Werkstätten für behinderte Menschen Robert Antretter Bundesvorsitzender der Lebenshilfe, Bundestagsabgeordneter Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.v Marburg

24 Gerichtsurteile Arbeitsrechts Tipps Zusammenstellung T. Steeger M. Karger Kirchenaustritt kann Arbeitslosengeldsperre rechtfertigen Tendenzbetrieb: Kirchenaustritt kann Arbeitslosengeldsperre rechtfertigen Arbeitnehmer, die zur Verwirklichung der Religionsfreiheit ihren Arbeitsplatz aufgeben, erhalten nur dann keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn die Religionsfreiheit schwerer wiegt als die Funktionsfähigkeit der Arbeitslosenversicherung. Eine Versicherte war seit vielen Jahren bei einem Krankenhaus angestellt, das dem Deutschen Caritas-Verband angeschlossen ist. Für ihren Arbeitsvertrag galten die Richtlinien des Verbandes die vorsehen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus der katholischen Kirche austreten, nicht weiterbeschäftigt werden. Wenige Tage nach dem die Versicherte aus der Kirche ausgetreten war und mitgeteilt hatte, dass sie ihre Entscheidung nicht rückgängig machen werde, wurde ihr gekündigt. Nach der Arbeitslosmeldung stellte die Arbeitsverwaltung eine 12-wöchige Sperrzeit fest, während der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Die Klägerin habe gegen ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoßen und ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt. Diese Entscheidung hat das LSG Rheinland-Pfalz jetzt bestätigt. Die Klägerin kann sich nicht auf einen wichtigen Grund für ihr vertragswidriges Verhalten berufen. Dabei kann offen bleiben, ob der Schutzbereich des Grundrechts der Religions- und Bekenntnisfreiheit überhaupt berührt ist. Dagegen spricht, dass die Klägerin bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrages damit rechnen musste, dass sie ihren Arbeitsplatz bei Austritt aus der Kirche verliert. Auf jeden Fall müssen die Grundrechte der Klägerin mit den Gemeinschaftsbelangen abgewogen werden. Der Funktionsfähigkeit der Arbeitslosenversicherung, die verfassungsrechtlich an das Sozialstaatsprinzip anknüpft, kommt ein hoher Stellenwert zu. Die Klägerin hätte zunächst versuchen müssen, unter Aufrechterhaltung des bisherigen Arbeitsverhältnisses einen neuen Arbeitsplatz zu finden LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v L 1 AL 162/05 PM des LSG Rheinland-Pfalz v (ts) -

25 GerichtsurteileArbeitsrechts Tipps Eingliederung kranker Mitarbeiter: Was der Betriebsarzt mitteilen darf Eingliederung kranker Mitarbeiter: Was der Betriebsarzt mitteilen darf Sind Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, kann das auch zum Thema für Sie als betrieblichen Datenschutzbeauftragten werden. Das liegt daran, dass den Arbeitgeber in Fällen längerer oder wiederholter Krankheit eines Mitarbeiters besondere Fürsorgepflichten treffen. Der Arbeitgeber muss alle Möglichkeiten prüfen, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann (so genanntes Eingliederungsmanagement). Dabei wird immer wieder der Betriebsarzt eingeschaltet. Und in diesen Fällen ergeben sich schnell auch datenschutzrelevante Fragen. Welche Untersuchungsergebnisse darf der Betriebsarzt mitteilen? Egal, ob es sich um einen angestellten Betriebsarzt handelt oder um einen frei praktizierenden Arzt, der zugleich externer Betriebsarzt für das Unternehmen ist: Er darf der Geschäftsführung nur solche Ergebnisse mitteilen, die für die Aufgaben und Zuständigkeiten des untersuchten Mitarbeiters relevant sind. Die Auskunft des Betriebsarztes muss sich darauf beschränken, ob es gesundheitlich (un)bedenklich ist, dass der betreffende Mitarbeiter weiterhin wie bisher beschäftigt wird. Der Betriebsarzt darf sich also nur dazu äußern, ob der Mitarbeiter "für die Tätigkeit geeignet","für die Tätigkeit nicht mehr geeignet" oder "für die Tätigkeit nur noch eingeschränkt wie folgt... geeignet" ist. Auf gar keinen Fall darf der Betriebsarzt die Geschäftsführung über die Art der Erkrankung und deren bisherigen und zu erwartenden Verlauf informieren. Wie müssen die Daten aufbewahrt werden? Dass die vom Betriebsarzt im Zuge des Eingliederungsmanagements erhobenen und gespeicherten Daten in der Personalakte des Mitarbeiters abgelegt werden, passiert im Betriebsalltag immer wieder. Das stellt aber einen schwerwiegenden Verstoß gegen den Datenschutz dar! Gesundheitsdaten haben in der Personalakte grundsätzlich nichts zu suchen. Das gilt uneingeschränkt auch für sämtliche Daten, die im Rahmen des Eingliederungsmanagements erfasst werden. Ein formularmäßiger Erklärungsvordruck, der dem Mitarbeiter zur Unterschrift vorgelegt wird und durch den er den Arzt von seiner Schweigepflicht gegenüber der Geschäftsführung befreit, ist unwirksam. Personenbezogene Daten, die aus der ärztlichen Untersuchung stammen und von denen die Geschäftsführung oder Personalabteilung widerrechtlich erfährt, dürfen nicht dazu genutzt werden, das Arbeitsverhältnis mit dem betroffenen Mitarbeiter zu kündigen.

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