Betriebsärztlicher Dienst Norddeutschland GmbH Oh/ Stand: Januar 17

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Betriebsärztlicher Dienst Norddeutschland GmbH Oh/ Stand: Januar 17"

Transkript

1 Prüfliste für den gewerblichen Bereich: sbeurteilung mit Festlegung von Schutzmaßnahmen nach 1 der Mutterschutzrichtlinienverordnung (MuSchRiV) Arbeitsbereich: Tätigkeit: 1. A r b e i t s b e d i n g u n g e n u. V e r f a h r e n Nachtarbeit (20 Uhr bis 6 Uhr) 1 Keine Nachtdienste, keine Bereitschaftsdienste, keine Rufbereitschaften in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr. Mehrarbeit: >8,5 Std. tgl. oder 90 Std. in der Doppelwoche Frauen unter 18 Jahren: >8 Std. tgl. oder 80 Std. in der Doppelwoche Keine Mehrarbeit entsprechend der gesetzlichen Vorgabe (MuSchuG 8, Abs.2) Arbeiten an Sonn- und Feiertagen2 Kein Einsatz an Sonn- und Feiertagen 2. B i o l o g i s c h e A r b e i t s s t o f f e Umgang mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, die erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können (Gewebe, Blut, Ausscheidungen) Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 2 bis 4 (Erkrankung und/oder Therapie gefährlich für die werdende Mutter und/oder die Leibesfrucht 3 )außer in Fällen, in denen nachgewiesen wird, dass die Arbeitnehmerin durch Immunisierung ausreichend gegen diese Arbeitsstoffe geschützt ist Arbeiten mit einem hohen Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit (z.b. Hepatitis) 1 Abweichungen in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft für bestimmte Beschäftigungsbereiche (Gast- und Schankwirtschaften sowie Beherbergungswesen bis 22 Uhr; Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr; Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen u.ä. bis 23 Uhr) 2 Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und übrigen Beherbergungswesen, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen u. ä. ist eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen möglich, wenn in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mind. 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird. 3 z.b. Borrelien, Coxiellen, Coxsackie-Virus, Cytomegalie, Hepatitis B, Hepatitis C, HIV, Listerien, Masern, Mumps, Ringelröteln (Parvovirus B 19), Röteln, Toxoplasmose, Varizellen, Zoster Seite 1 von 5

2 3. P h y s i k a l i s c h e S c h a d f a k t o r e n Nicht ionisierende Strahlung Kernspintomographie Sonstige extreme elektromagnetische Felder Laser Ionisierende Strahlung Tätigkeit im Kontrollbereich Umgang mit offenen radioaktiven Substanzen (z.b. α-, β-, γ-strahlenden Nukliden) Sonstige Tätigkeiten Spezielle Grenzwerte gibt es (noch) nicht. Es gilt das Prinzip der Risikominimierung extreme Hitze extreme Kälte (Umgang mit flüssigem Stickstoff) Nässe Staub Gase Dämpfe Druckluft (Luft mit einem Überdruck von mehr als 0,1 bar), z.b. in Druckkammern, beim Tauchen Lärm mit einem Beurteilungspegel > 80 db (A) (ggf. Messung veranlassen) oder impulshaltige Geräusche Stöße, Erschütterungen oder Bewegungen (z.b. auf oder in der Nähe von Maschinen), die zu Schädigungen des Fötus und/oder zur Plazentalösung führen können (insb. zwischen 0,5 und 80 Hz) Seite 2 von 5

3 4. C h e m i s c h e G e f a h r s t o f f e Krebserzeugende, fruchtschädigende oder erbgutverändernde Stoffe (H351 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung, H350- Kann Krebs erzeugen, H340-Kann genetische Defekte verursachen, H360D-Kann das Kind im Mutterleib schädigen) Hautkontakt mit giftigen, hautresorptiven Stoffen (H 312- Gesundheitssschädlich bei Hautkontakt, H 311-Giftig bei Hautkontakt, H 310 Lebensgefahr bei Hautkontakt) Giftige, sehr giftige, gesundheitsschädliche Gefahrstoffe bei Grenzwertüberschreitung Arbeitet die werdende Mutter selbst mit diesen krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtschädigenden Gefahrstoffen? Ist die werdende Mutter diesen Gefahrstoffen ausgesetzt z.b. dadurch, dass andere Mitarbeiter im gleichen Arbeitsraum mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtschädigenden Gefahrstoffen arbeiten? Mitosehemmstoffe (Zytostatika) Werdende Mütter dürfen diesen Stoffen nicht ausgesetzt sein. Stillende Mütter dürfen mit diesen Stoffen umgehen, wenn die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Kein Umgang mit Ethidiumbromid, Kein Umgang mit hautresorptiven Gefahrstoffen oder es muss als adäquater Hautschutz ein für den Gefahrstoff undurchlässiger Schutzhandschuh zur Verfügung gestellt werden. Die Einhaltung der Grenzwerte ist ggf. nachzuweisen Quecksilber und derivate bei Grenzwertüberschreitung Blei und derivate bei Gefahr der Absorption und bei Grenzwertüberschreitung Kohlenmonoxid Seite 3 von 5

4 5. K ö r p e r l i c h e B e l a s t u n g e n häufiges erhebliches Strecken oder Beugen, dauernd gehockte oder gebückte Haltung Heben, Tragen oder Bewegen von Lasten, ohne mechanische Hilfsmittel regelmäßig mehr als 5 kg gelegentlich (d.h. 2-3x/Std.) bis 10 kg (Werden mechanische Hilfsmittel eingesetzt, so gilt die körperliche Beanspruchung entsprechend.) Ständiges Stehen oder Gehen Sitzgelegenheit nicht vorhanden länger als 4 Stunden täglich (nach Ablauf des 5. Schwangerschaftsmonats) Ständiges Sitzen ohne Gelegenheit zu kurzen Unterbrechungen der Arbeit Arbeiten mit erhöhten Unfallgefahren (Ausgleiten, Fallen, Abstürzen; Umgang mit Personen, die durch potenziell aggressives Verhalten eine Gefahr sein können) Bedienen von Geräten und Maschinen mit hoher Fußbeanspruchung (v.a. solche mit Fußantrieb) Schälen von Holz Arbeiten auf Beförderungsmitteln (Fahrzeugen) nach Ablauf des 3. Schwangerschaftsmonats Fahrzeit mehr als 4 Stunden täglich Akkord- oder Fließbandarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo Seite 4 von 5

5 Festlegung der Schutzmaßnahmen nach 3 und 4 MuSchRiV 1.Umgestaltung der Arbeitsbedingungen 2. Änderung der Arbeitszeiten 3. Arbeitsplatzwechsel 4. Beschäftigungsverbot Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich während der Pausen und, soweit es erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit unter geeigneten Bedingungen hinlegen und ausruhen können. ( 6 Abs. 3 ArbStättV, Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.2 Pkt.6) Bearbeiter Ort, Datum Zuständiger Vorgesetzter: U n t e r r i c h t u n g n a c h 2 M u S c h R i V der werdenden und stillenden Mutter Name, Vorname: am: Unterrichtung der übrigen Beschäftigten durch: am: Unterschrift der Schwangeren: durch: Information des Betriebsrates Unterschrift der/des Vorgesetzten: am: durch: Seite 5 von 5

Genaue Anschrift und Bezeichnung der Arbeitsstelle (Filiale/Abteilung): Genaue Beschreibung der durchzuführenden Tätigkeiten/Beruf:

Genaue Anschrift und Bezeichnung der Arbeitsstelle (Filiale/Abteilung): Genaue Beschreibung der durchzuführenden Tätigkeiten/Beruf: Bezirksregierung Düsseldorf GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) unter Berücksichtigung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) und anderer Rechtsvorschriften

Mehr

Arbeitshilfe zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

Arbeitshilfe zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung Arbeitshilfe zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung Das Mutterschutzgesetz wird ergänzt durch die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz. Daraus ergibt sich, dass die Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Mehr

Das Mutterschutzgesetz wird ergänzt durch die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz. Daraus ergibt sich, dass die

Das Mutterschutzgesetz wird ergänzt durch die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz. Daraus ergibt sich, dass die GeweGewerbeaufsicht in Niein in Niedersachsen Niedersachsen Arbeitshilfe zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung [ 1 der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (Mutterschutzarbeitsplatzverordnung

Mehr

Ratgeber. Mutterschutz. Gefährdungsbeurteilung. Niedersachsen

Ratgeber. Mutterschutz. Gefährdungsbeurteilung. Niedersachsen Ratgeber Mutterschutz Gefährdungsbeurteilung Niedersachsen Das Mutterschutzgesetz wird ergänzt durch die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz. Daraus ergibt sich, dass die Beurteilung der

Mehr

Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung

Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung Vom 15. April 1997 (BArbBl. I 1997 S. 782) Die Verordnung dient der Umsetzung der Artikel

Mehr

Schwangerschaft was ist zu beachten?

Schwangerschaft was ist zu beachten? 6.1 Mutterschutz Folie 2 Schwangerschaft was ist zu beachten? Mitteilung der Schwangerschaft durch werdende Mutter ( 5 MuSchG) Aufgaben des Arbeitgebers: Benachrichtigung der Aufsichtsbehörde ( 5 MuSchG)

Mehr

Mutterschutz in chemischen Laboratorien

Mutterschutz in chemischen Laboratorien Mutterschutz in chemischen Laboratorien NRW-Tipp. - herausgegeben als Faltblatt von der Landesanstalt für Arbeitsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen - Staatliches Amt für Arbeitsschutz Viktoriastr. 52

Mehr

Werdende und stillende Mütter an Tankstellen

Werdende und stillende Mütter an Tankstellen Werdende und stillende Mütter an Tankstellen Forum Tankstelle 28. September 2010 Folie 1 GESETZLICHE GRUNDLAGEN Richtlinie 92/85/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit

Mehr

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) (1) Red. Anm.:

Mehr

Beschäftigungsverbot für die werdende oder stillende Mutter

Beschäftigungsverbot für die werdende oder stillende Mutter Beschäftigungsverbot für die werdende oder stillende Mutter Das Beschäftigungsverbot gilt für die werdende oder stillende Mutter, die in einem Arbeitsverhältnis steht, unabhängig von deren individuellen,

Mehr

BEURTEILUNGSBOGEN. Hochschulverwaltung Bau, Technik, Liegenschaften Gruppe VC Arbeitssicherheit & Umweltschutz. Alter:

BEURTEILUNGSBOGEN. Hochschulverwaltung Bau, Technik, Liegenschaften Gruppe VC Arbeitssicherheit & Umweltschutz. Alter: Hochschulverwaltung Bau, Technik, Liegenschaften Gruppe VC Arbeitssicherheit & Umweltschutz BEURTEILUNGSBOGEN Beurteilungsbogen zur Gefährdungsermittlung werdender bzw. stillender Mütter (Arbn.) entsprechend

Mehr

Ratgeber. Mutterschutz. Friseursalon. Niedersachsen

Ratgeber. Mutterschutz. Friseursalon. Niedersachsen Ratgeber Mutterschutz Friseursalon Niedersachsen Allgemeines Zum Schutz der werdenden und der stillenden Mutter vor Gefahren, Überforderungen und gesundheitlichen Schäden am Arbeitsplatz hat der Gesetzgeber

Mehr

Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz Nach MuSchG i.v. MuSchArbV. Name, Vorname der werdenden Mutter. Tätigkeitsbereiche:

Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz Nach MuSchG i.v. MuSchArbV. Name, Vorname der werdenden Mutter. Tätigkeitsbereiche: Seite 1 von 6 Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz Nach MuSchG i.v. MuSchArbV Name der Schule, Ort (Schulstempel) Name, Vorname der werdenden Mutter Schwangerschaft mitgeteilt am: voraussichtlicher Entbindungstermin:

Mehr

Mutterschutz in medizinischen Laboratorien

Mutterschutz in medizinischen Laboratorien Mutterschutz in medizinischen Laboratorien A. Gesetzliche Grundlagen Für werdende und stillende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, hat der Gesetzgeber zahlreiche Bestimmungen erlassen,

Mehr

Mutterschutz Schwangerschaft und Stillzeit Version 2 Merkblatt

Mutterschutz Schwangerschaft und Stillzeit Version 2 Merkblatt Mutterschutz Schwangerschaft und Stillzeit Version 2 Merkblatt Einleitung Während der Schwangerschaft ist die Frau empfindlicher gegenüber gewissen physikalischen Einflüssen (z.b. Röntgenstrahlen), chemische

Mehr

Handreichung zum Mutterschutz für Mitarbeiterinnen und Studentinnen

Handreichung zum Mutterschutz für Mitarbeiterinnen und Studentinnen UNIVERSITÄT ROSTOCK Handreichung zum Mutterschutz für Mitarbeiterinnen und Studentinnen Hinweise zur Beschäftigung werdender und stillender Mütter Stand 06/ 2009 1. Allgemeines Während einer Schwangerschaft

Mehr

3. mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen,

3. mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen, Merkblatt zur Festsetzung von Mutterschutzfristen I. Rechtsgrundlagen 1. Angestellte Beschäftigungsverbot vor der Entbindung 3 MuSchG (1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem

Mehr

Seniorenzentrum. Villa Brökelmann. Mutterschutz. Grundlagen Pflichten Umgang in Alten- und Pflegeheimen. 09.02.2011 Sindy Sulk

Seniorenzentrum. Villa Brökelmann. Mutterschutz. Grundlagen Pflichten Umgang in Alten- und Pflegeheimen. 09.02.2011 Sindy Sulk Mutterschutz Grundlagen Pflichten Umgang in Alten- und Pflegeheimen 1. Gesetzliche Grundlagen und Paragraphen Für die werdende und stillende Mutter gibt es 4 wesentlich wichtige Gesetze: Mutterschutzgesetz

Mehr

Existenzgründer/-innen

Existenzgründer/-innen Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen GESUND UND SICHER STARTEN für Existenzgründer/-innen und Übernehmer/-innen zum Das Projekt wird im Rahmen des Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter

Mehr

Sicherheitsinformation 03/02 Stand: Dezember 2006

Sicherheitsinformation 03/02 Stand: Dezember 2006 Rheinische Friedrich-Wilhelms- Universität Bonn Sicherheitsinformation 03/02 Stand: Dezember 2006 Hinweise zur Beschäftigung werdender und stillender Mütter Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz

Mehr

SGU-Informationsveranstaltung Mutterschutz Schwangerschaft & Stillzeit

SGU-Informationsveranstaltung Mutterschutz Schwangerschaft & Stillzeit SGU-Informationsveranstaltung Mutterschutz Schwangerschaft & Stillzeit Maike Heimann, SGU, ETHZ Corina Niescher, HR, ETHZ VPPR/ Stab Sicherheit, Gesundheit und Umwelt 04.02.2015 1 Herzlich Willkommen zur

Mehr

Mutterschutz und Elternzeit Das Wichtigste für werdende Mütter und ihre Arbeitgeber

Mutterschutz und Elternzeit Das Wichtigste für werdende Mütter und ihre Arbeitgeber Mutterschutz und Elternzeit Das Wichtigste für werdende Mütter und ihre Arbeitgeber Aktualisierungshinweis Bitte beachten Sie den Redaktionsschluss der Veröffentlichung. Alle zwischenzeitlich eingetretenen

Mehr

1. Grundlagen. Service du personnel et d organisation SPO Amt für Personal und Organisation POA. Rue Joseph-Piller 13, 1700 Fribourg

1. Grundlagen. Service du personnel et d organisation SPO Amt für Personal und Organisation POA. Rue Joseph-Piller 13, 1700 Fribourg Service du personnel et d organisation SPO Amt für Personal und Organisation POA Rue Joseph-Piller 13, 1700 Fribourg T +41 26 305 32 52, F +41 26 305 32 49 www.fr.ch/spo Grundlagen zum Mutterschutz Einleitung

Mehr

Mutterschutz im Beauty-Bereich Friseur

Mutterschutz im Beauty-Bereich Friseur Mutterschutz im Beauty-Bereich Friseur Allgemeines Arbeitgeber, die werdende oder stillende Mütter beschäftigen, müssen das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Mehr

Mutterschutz. Prof.Dr.med.habil.H.Meinel Facharzt Innere Medizin/Betriebsmedizin Wintersemester 2012/13 9.Fachsemester/3.

Mutterschutz. Prof.Dr.med.habil.H.Meinel Facharzt Innere Medizin/Betriebsmedizin Wintersemester 2012/13 9.Fachsemester/3. Prof.Dr.med.habil.H.Meinel Facharzt Innere Medizin/Betriebsmedizin Wintersemester 2012/13 9.Fachsemester/3.Klinisches Jahr Gesetzliche Verankerung des Mutterschutzes (Auswahl) 1. Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Mehr

Studiendekanat. Ratgeber Mutterschutz. Arbeit im Labor.

Studiendekanat. Ratgeber Mutterschutz. Arbeit im Labor. Studiendekanat Ratgeber Mutterschutz Arbeit im Labor www.med.uni-rostock.de Allgemeines Zum Schutz der werdenden und der stillenden Mütter vor Gefahren, Überforderungen und gesundheitlichen Schäden am

Mehr

Umsetzung der Gesetze, Richtlinien und Verordnungen zum Tätigkeitsverbot aufgrund Mutterschutz:

Umsetzung der Gesetze, Richtlinien und Verordnungen zum Tätigkeitsverbot aufgrund Mutterschutz: Umsetzung der Gesetze, Richtlinien und Verordnungen zum Tätigkeitsverbot aufgrund Mutterschutz: Das Mutterschutzgesetz regelt die allgemeinen Rahmenbedingungen; die Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen

Mehr

Mutterschutz in chemischen Laboratorien

Mutterschutz in chemischen Laboratorien Mutterschutz in chemischen Laboratorien Allgemeines Arbeitgeber, die werdende oder stillende Mütter beschäftigen, müssen das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Mehr

Mutterschutz. Fragestellungen und die Praxis aus Betriebsärztlicher Sicht

Mutterschutz. Fragestellungen und die Praxis aus Betriebsärztlicher Sicht Mutterschutz Fragestellungen und die Praxis aus Betriebsärztlicher Sicht Friedrich Leonhard, Magistrat Bremerhaven, Betriebsärztlicher Dienst friedrich.leonhard@magistrat.bremerhaven.de Beschäftigungsverbote

Mehr

Mutterschutz Risikoanalyse

Mutterschutz Risikoanalyse Mutterschutz Risikoanalyse Anleitung: Arbeitgeber Orientieren Sie Mitarbeiterinnen im gebärfähigen Alter bereits bei Stellenantritt über arbeitsplatzbezogene Gefahren während einer Schwangerschaft. Informieren

Mehr

Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen im Lande Nordrhein-Westfalen (MuSchVB)

Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen im Lande Nordrhein-Westfalen (MuSchVB) Mutterschutzverordnung für Beamtinnen MuSchVB 767 Archiv Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen im Lande Nordrhein-Westfalen (MuSchVB) In der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Juli 1968 1 (GV.

Mehr

1 von 6. Schwangerschaft mitgeteilt am: Beginn der Mutterschutzfrist Voraussichtlicher Entbindungstermin

1 von 6. Schwangerschaft mitgeteilt am: Beginn der Mutterschutzfrist Voraussichtlicher Entbindungstermin 1 von 6 Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes im Bereich der öffentlichen Berliner Schule bei der Beschäftigung werdender oder stillender Mütter nach der Verordnung zum Schutze der Mütter

Mehr

Mutterschutz in Gärtnereien

Mutterschutz in Gärtnereien Mutterschutz in Gärtnereien Allgemeines Arbeitgeber, die werdende oder stillende Mütter beschäftigen, müssen das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV)

Mehr

Merkblatt zum Schutz schwangerer und stillender Frauen

Merkblatt zum Schutz schwangerer und stillender Frauen Merkblatt zum Schutz schwangerer und stillender Frauen 1. Allgemeines Zum Schutz von werdenden und stillenden Müttern gelten eine Reihe von Vorschriften. In dem vorliegenden Merkblatt sind die wichtigsten

Mehr

Festlegungen zum Mutterschutz für schwangere und stillende Studentinnen

Festlegungen zum Mutterschutz für schwangere und stillende Studentinnen Festlegungen zum Mutterschutz für schwangere und stillende Studentinnen Das Rektorat der Medizinischen Universität Innsbruck hat zum Mutterschutz für schwangere und stillende Studentinnen der Medizinischen

Mehr

DIE NACHT IN DEUTSCHEN KRANKENHÄUSERN RECHTLICHE ASPEKTE DER NACHTARBEIT

DIE NACHT IN DEUTSCHEN KRANKENHÄUSERN RECHTLICHE ASPEKTE DER NACHTARBEIT DIE NACHT IN DEUTSCHEN KRANKENHÄUSERN RECHTLICHE ASPEKTE DER NACHTARBEIT Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers/Trägers für Beschäftigte im Nachtdienst definiert sich unter anderem in folgenden Schutzgesetzen

Mehr

Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der chemikalienverarbeitenden KMU's und Biotechbetriebe

Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der chemikalienverarbeitenden KMU's und Biotechbetriebe Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der chemikalienverarbeitenden KMU's und Biotechbetriebe Checkliste AS+GS Mutterschutz Nr. ES 8 Physiologische Veränderungen machen die Frau während

Mehr

Merkblatt Mutterschutz

Merkblatt Mutterschutz Merkblatt Mutterschutz Der Gesundheitsschutz werdender und stillender Mütter hat in der heutigen Arbeitswelt einen hohen Stellenwert. Er umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen, Leben und Gesundheit

Mehr

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft = Arbeitsunfähigkeit?

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft = Arbeitsunfähigkeit? Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft = Arbeitsunfähigkeit? Eva Aich Betrieblicher Arbeitsschutz www.brd.nrw.de Rechtsgrundlagen zum Mutterschutz Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz

Mehr

MUTTERSCHUTZ UND ELTERNZEIT

MUTTERSCHUTZ UND ELTERNZEIT MUTTERSCHUTZ UND ELTERNZEIT INFO - ALLGEMEIN - Stand 09/13 Diese Hinweise sollen Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen sowie den Personalvertretungen helfen, spezifische Gefährdungen werdender oder stillender

Mehr

Ratgeber. Mutterschutz. Vorschulische Kinderbetreuung. Niedersachsen

Ratgeber. Mutterschutz. Vorschulische Kinderbetreuung. Niedersachsen Ratgeber Mutterschutz Vorschulische Kinderbetreuung Niedersachsen Allgemeines Zum Schutz der werdenden und der stillenden Mutter vor Gefahren, Überforderungen und gesundheitlichen Schäden am Arbeitsplatz

Mehr

Merkblatt für Schulleitungen und schwangere Lehrerinnen

Merkblatt für Schulleitungen und schwangere Lehrerinnen Merkblatt für Schulleitungen und schwangere Lehrerinnen 1. Allgemeine Beschäftigungsverbote Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft ( 32 Abs. 2 und 34 Abs. 1 AzUVO): 6 Wochen vor Entbindung und

Mehr

Mutterschutz. Mutterschutz im Überblick. Was leistet das Mutterschutzgesetz?

Mutterschutz. Mutterschutz im Überblick. Was leistet das Mutterschutzgesetz? Mutterschutz Wie können eine schwangere Arbeitnehmerin und ihr Kind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz geschützt werden? Antworten auf diese Frage gibt das Mutterschutzgesetz,

Mehr

Ratgeber. Mutterschutz. Ambulante und stationäre Pflege. Niedersachsen

Ratgeber. Mutterschutz. Ambulante und stationäre Pflege. Niedersachsen Ratgeber Mutterschutz Ambulante und stationäre Pflege Niedersachsen Allgemeines Zum Schutz der werdenden und der stillenden Mutter vor Gefahren, Überforderungen und gesundheitlichen Schäden am Arbeitsplatz

Mehr

Mutterschutz im Krankenhaus

Mutterschutz im Krankenhaus Mutterschutz im Krankenhaus Rechtliche Grundlagen/Geltungsbereich Für werdende und stillende Mütter, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, hat der Gesetzgeber - unabhängig vom Umfang der Beschäftigung

Mehr

Stand: 12/2012. Sicherheitsbeurteilung für werdende und stillende Mütter

Stand: 12/2012. Sicherheitsbeurteilung für werdende und stillende Mütter BG - INFOBLATT Stand: 12/2012 Best.-Nr. 426 Sicherheitsbeurteilung für werdende und stillende Mütter Name der werdenden/ stillenden Mutter: Abteilung/Bezeichnung des Arbeitsplatzes: Beschreibung der Tätigkeit:

Mehr

Merkblatt zum Mutterschutz beim beruflichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen

Merkblatt zum Mutterschutz beim beruflichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen Merkblatt zum Mutterschutz beim beruflichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen Gesetzliche Grundlagen: Handlungsanleitung für den Arbeitgeber 1. Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz

Mehr

Ratgeber. Mutterschutz. Laboratorien. Niedersachsen

Ratgeber. Mutterschutz. Laboratorien. Niedersachsen Ratgeber Mutterschutz Laboratorien Niedersachsen Allgemeines Zum Schutz der werdenden und der stillenden Mutter vor Gefahren, Überforderungen und gesundheitlichen Schäden am Arbeitsplatz hat der Gesetzgeber

Mehr

SGU-Informationsveranstaltung Mutterschutz Schwangerschaft & Stillzeit Evelyn Mächler, SGU, ETH Zürich Corina Niescher, HR, ETH Zürich

SGU-Informationsveranstaltung Mutterschutz Schwangerschaft & Stillzeit Evelyn Mächler, SGU, ETH Zürich Corina Niescher, HR, ETH Zürich SGU-Informationsveranstaltung Mutterschutz Schwangerschaft & Stillzeit Evelyn Mächler, SGU, ETH Zürich Corina Niescher, HR, ETH Zürich 05.09.2016 1 Mutterschutz Schwangere Frauen und stillende Mütter sind

Mehr

Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz für Schulen / Küchen / Tagesheime MuSchEltZV i.v.m.der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz für Schulen / Küchen / Tagesheime MuSchEltZV i.v.m.der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz für Schulen / Küchen / Tagesheime MuSchEltZV i.v.m.der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Name & Ort der Einrichtung (ggf. Einrichtungsstempel) Name,

Mehr

Hinweise für werdende und stillende Mütter am Klinikum der Universität zu Köln

Hinweise für werdende und stillende Mütter am Klinikum der Universität zu Köln Hinweise für werdende und stillende Mütter am Klinikum der Universität zu Köln Der Mutterschutz ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) und in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz geregelt.

Mehr

Hinweise für Arbeitgeber und werdende Mütter in der ambulanten Pflege

Hinweise für Arbeitgeber und werdende Mütter in der ambulanten Pflege Hinweise für Arbeitgeber und werdende Mütter in der ambulanten Pflege Freistaat Sachsen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Die Zahl der ambulanten Pflegeeinrichtungen ist in den letzten Jahren

Mehr

Arbeits- und Gesundheitsschutz für werdende und stillende Mütter

Arbeits- und Gesundheitsschutz für werdende und stillende Mütter BG - INFOBLATT 1 Stand 05/2011 Best.-Nr. 424 Arbeits- und Gesundheitsschutz für werdende und stillende Mütter Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz betreffen werdende und stillende Mütter in besonderem Maße.

Mehr

Das Expositionsverzeichnis über Beschäftigte, die durch krebserzeugende Stoffe gefährdet sind und die Zentrale Expositionsdatenbank ZED

Das Expositionsverzeichnis über Beschäftigte, die durch krebserzeugende Stoffe gefährdet sind und die Zentrale Expositionsdatenbank ZED Das Expositionsverzeichnis über Beschäftigte, die durch krebserzeugende Stoffe gefährdet sind und die Zentrale Expositionsdatenbank ZED Dr. Roger Stamm, Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen

Mehr

Mutterschutz und Elternzeit Das Wichtigste für werdende Mütter und ihre Arbeitgeber

Mutterschutz und Elternzeit Das Wichtigste für werdende Mütter und ihre Arbeitgeber Mutterschutz und Elternzeit Das Wichtigste für werdende Mütter und ihre Arbeitgeber Freistaat Sachsen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Vorwort Familienfreundliche Personalpolitik ist ein wichtiger

Mehr

Mutterschutz in Spielhallen

Mutterschutz in Spielhallen Mutterschutz in Spielhallen Allgemeines Arbeitgeber, die werdende oder stillende Mütter beschäftigen, müssen das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV)

Mehr

Beschäftigungsverbot für die werdende oder stillende Mutter

Beschäftigungsverbot für die werdende oder stillende Mutter 1 Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Beschäftigungsverbot für die werdende oder stillende Mutter 1 Vorwort Der Schutz der Gesundheit von werdenden und stillenden Müttern und ihren Kindern

Mehr

2

2 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Temperatur, Dampfdruck und Sicherheitsdaten Flammpunkt: Temperatur eines festen oder flüssigen Stoffes, bei der in einer genormten Apparatur (s.o.) die Dämpfe im Gemisch mit Luft gerade

Mehr

Mutterschutz rechtliche - gesundheitliche Aspekte

Mutterschutz rechtliche - gesundheitliche Aspekte Mutterschutz rechtliche - gesundheitliche Aspekte Stand 11/2012 Dr.Beitner Gewerbearzt Gewerbeärztlicher Dienst Gewerbeaufsichtsamt Regensburg Emmeramsplatz 8 93047 Regensburg Tel. 0941/5680-790 Fax 5680-799

Mehr

Merkblatt Mutterschutz Schwangerschaft und Stillzeit

Merkblatt Mutterschutz Schwangerschaft und Stillzeit Merkblatt Mutterschutz Schwangerschaft und Stillzeit Während der Schwangerschaft ist die Frau empfindlicher gegenüber gewissen physikalischen Einflüssen (z.b. Röntgenstrahlen), chemische Stoffen oder Mikroorganismen

Mehr

Mutterschutz und Elternzeit

Mutterschutz und Elternzeit Mutterschutz und Elternzeit Das Wichtigste für werdende Mütter und ihre Arbeitsgeber Freistaat Sachsen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Vorwort Schwangerschaft und Stillzeit erfordern besondere

Mehr

WBA - Wirtschaftsdienst für Beamte und Akademiker

WBA - Wirtschaftsdienst für Beamte und Akademiker Mutterschutz Beigesteuert von Monday, 5. May 2008 Letzte Aktualisierung Thursday, 4. February 2010 1. Einleitung Werdende und junge Mütter sind während der Schwangerschaft und in den Monaten nach der Entbindung

Mehr

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern D-19048 Schwerin Schulleiterinnen und Schulleiter der öffentlichen

Mehr

Gefährdungsbeurteilung wurde durchgeführt. Mitwirkung von/beratung durch. Name der Schule, Ort (Schulstempel) Name der werdenden/stillenden Mutter

Gefährdungsbeurteilung wurde durchgeführt. Mitwirkung von/beratung durch. Name der Schule, Ort (Schulstempel) Name der werdenden/stillenden Mutter -Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz- Nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Mutterschutzgesetzes und anderer Rechtsvorschriften in Verbindung mit 5 Arbeitsschutzgesetz

Mehr

REGIERUNG VON OBERBAYERN. Herzlich Willkommen im Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern

REGIERUNG VON OBERBAYERN. Herzlich Willkommen im Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern Herzlich Willkommen im Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Oberbayern Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz mit Schwerpunkt im Gesundheitswesen Autoren/Referenten: Dr. Helmut Herrmann Dipl.-Ing.

Mehr

Informationen über die persönliche Schutzausrüstung auf Standgefäßen

Informationen über die persönliche Schutzausrüstung auf Standgefäßen Informationen über die persönliche Schutzausrüstung auf Standgefäßen Innerbetriebliche Kennzeichnung von stoffen Die stoffverordnung schreibt die innerbetriebliche Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und

Mehr

Verordnung des EVD über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Verordnung des EVD über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft Verordnung des EVD über gefährliche und beschwerliche Arbeiten bei Schwangerschaft und Mutterschaft (Mutterschutzverordnung) vom 20. März 2001 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, gestützt auf

Mehr

Die neue Gefahrstoffverordnung

Die neue Gefahrstoffverordnung FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Die neue Gefahrstoffverordnung Herausgeber: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure

Mehr

Mutterschutz und Elternzeit. Das Wichtigste für werdende Mütter und ihre Arbeitgeber

Mutterschutz und Elternzeit. Das Wichtigste für werdende Mütter und ihre Arbeitgeber Mutterschutz und Elternzeit Das Wichtigste für werdende Mütter und ihre Arbeitgeber 2 Inhalt Für wen gilt der Mutterschutz? 4 Wann den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren? 5 Wie wird der Mutterschutz

Mehr

Seite 1. Hinweise zum Mutterschutz im Gesundheitsdienst. Hinweise zum Mutterschutz im Gesundheitsdiest

Seite 1. Hinweise zum Mutterschutz im Gesundheitsdienst. Hinweise zum Mutterschutz im Gesundheitsdiest Seite 1 Hinweise zum Mutterschutz im Gesundheitsdienst Hinweise zum Mutterschutz im Gesundheitsdiest Seite 2 Inhalt Einführung... 3 1. Infektionsgefährdung... 4 2. Gefährdung durch Gefahrstoffe... 6 3.

Mehr

Mutterschutz, Elternschaft und Krankheit von Kindern

Mutterschutz, Elternschaft und Krankheit von Kindern Abteilung Arbeit Ripartizione Lavoro Luce Dalla Rosa Autonome Provinz Bozen - Südtirol Abteilung Arbeit Arbeitsinspektorat Bozen, 6. Nov. 2014 Mutterschutz, Elternschaft und Krankheit von Kindern Legislativdekret

Mehr

Informationen zum Mutterschutz für schwangere und stillende Studentinnen

Informationen zum Mutterschutz für schwangere und stillende Studentinnen Informationen zum Mutterschutz für schwangere und stillende Studentinnen Seite 1 von 8 Informationen zum Mutterschutz für schwangere und stillende Studentinnen Diese Informationen sind für Studentinnen

Mehr

Mutterschutzgesetz MuSchG

Mutterschutzgesetz MuSchG Mutterschutzgesetz MuSchG vom 24. Januar 1952, neugefasst durch Bek. v. 17. 1.1997 BGBl. I S. 22, 293, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 30. November 2000 (BGBl. I S. 1638) ERSTER ABSCHNITT Allgemeine

Mehr

Neue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x )

Neue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x ) 1 Neue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x ) Dipl.-Ing. A. Wibbeke Die neue Gefahrstoffverordnung wurde am 29 Dezember 2004 verkündet und trat am

Mehr

Die neue Gefahrstoffverordnung Vollständiger Text zur gekürzten Fassung aus rekonform Ausgabe 3 / 2005

Die neue Gefahrstoffverordnung Vollständiger Text zur gekürzten Fassung aus rekonform Ausgabe 3 / 2005 Die neue Gefahrstoffverordnung Vollständiger Text zur gekürzten Fassung aus rekonform Ausgabe 3 / 2005 Die Neufassung der Gefahrstoffverordnung wurde am 29. Dezember 2004 im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben

Mehr

Bearbeiter: Ulrike Augustin Bearbeitet am: Ansprechpartner: Monika Herbutt Anschrift: Balanstraße 55-59

Bearbeiter: Ulrike Augustin Bearbeitet am: Ansprechpartner: Monika Herbutt Anschrift: Balanstraße 55-59 MERKBLATT Recht und Steuern MUTTERSCHUTZ Wird eine Arbeitnehmerin schwanger, stellt sich für den Arbeitgeber die Frage, was er nun beachten muss beziehungsweise welche Rechte und Pflichten bestehen. Unser

Mehr

Verbrauch/Einsatzfall (z.b. kg/l) Verbrauch/Jahr (z.b. kg/l) Lagerung:

Verbrauch/Einsatzfall (z.b. kg/l) Verbrauch/Jahr (z.b. kg/l) Lagerung: Gebäude Gefährdungsb. Nr. hr Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung/Stand 1.0 vom 26.10.07 Datenerfassung und Beurteilung durch die Bitte alle Felder ausfüllen verantwortliche Person Abteilung/Bereich:

Mehr

Arbeitsschutz für schwangere/stillende Studentinnen

Arbeitsschutz für schwangere/stillende Studentinnen Diese Informationen sind für Studentinnen der Universität zu Lübeck, die ein Kind stillen oder schwanger sind. Mit diesen Informationen soll auf potentielle Gefahren hingewiesen werden, die für Mutter

Mehr

Arbeits- und Gesundheitsschutz der Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen

Arbeits- und Gesundheitsschutz der Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Arbeits- und Gesundheitsschutz der Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen November 2007 Seite 1 von 12 hier: Mutterschutz bei schwangeren

Mehr

BETRIEBSBESCHREIBUNG zum Bauantrag (gem. 1 Abs. 5 und 5 Abs. 2 BauVorlVO)

BETRIEBSBESCHREIBUNG zum Bauantrag (gem. 1 Abs. 5 und 5 Abs. 2 BauVorlVO) BETRIEBSBESCHREIBUNG zum Bauantrag (gem. 1 Abs. 5 und 5 Abs. 2 BauVorlVO) Stadt Ronnenberg Team Bauaufsicht Hansastr. 38 30952 Ronnenberg 1. Bauherr / Bauherrin Name Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen

Mehr

1 Allgemeines 2 Schutzmaßnahmen 3 Organisation

1 Allgemeines 2 Schutzmaßnahmen 3 Organisation Allgemeine Fragen Prüfdatum: Abteilung/Arbeitsbereich: Maschinen-/Anlagenhersteller: Baujahr: Prüfer: Vorgesetzte(r): Aufsichtsführende(r): Sicherheitsbeauftragte(r): Maschinen-/Anlagenbediener(in): Kostenstelle:

Mehr

TIERÄRZTIN UND KIND, STAND JULI und. Österreichische Tierärztekammer

TIERÄRZTIN UND KIND, STAND JULI und. Österreichische Tierärztekammer ä ki TIERÄRZTIN UND KIND, STAND JULI 2014 und Österreichische Tierärztekammer 1 TIERÄRZTIN UND KIND STAND JULI 2014 Im Zusammenhang mit Schwangerschaften und der Geburt eines Kindes stellen sich immer

Mehr

Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?

Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Dipl.-Ing. Werner Allescher Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 1 5 Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung

Mehr

Angaben zu gewerblichen Anlagen Anlage 8

Angaben zu gewerblichen Anlagen Anlage 8 Angaben zu gewerblichen Anlagen Anlage 8 die keiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen ( 7 Abs. 2 LBOVVO) Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen 1. Bauherr/in, Betreiber/in der Arbeitsstätte

Mehr

Der Mutterschutz. Rechte und Regelungen

Der Mutterschutz. Rechte und Regelungen Der Mutterschutz Der Gesetzgeber schützt die Gesundheit von Mutter und Kind. Schwangere Arbeitnehmerinnen haben deshalb fast alle Rechte und praktisch keine Pflichten. Ein wichtiger Bestandteil der Vorschriften

Mehr

Betriebsbeschreibung Gewerbe ( 1 Abs. 5 und 5 Abs. 2 BauVorlVO)

Betriebsbeschreibung Gewerbe ( 1 Abs. 5 und 5 Abs. 2 BauVorlVO) Betriebsbeschreibung Gewerbe ( 1 Abs. 5 und 5 Abs. 2 BauVorlVO) Anlage zum Bauantrag Bauherr/in Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.) Gemarkung(en) Flur Flurstück(e) 1. Art des Betriebes Art des Vorhabens

Mehr

Stillen und Berufstätigkeit

Stillen und Berufstätigkeit Stillen und Berufstätigkeit Aktualisierte Elterninformation* der Nationalen Stillkommission vom 26. März 2003 Muttermilch ist die beste Nahrung für den jungen Säugling. Gut gedeihende Kinder können sechs

Mehr

PRÜFUNGSTRAINING. Arbeits- und Sozialrecht Mutterschutz Von Dipl.-Hdl. Werner Hau, Studiendirektor, Mainz. Hinweis

PRÜFUNGSTRAINING. Arbeits- und Sozialrecht Mutterschutz Von Dipl.-Hdl. Werner Hau, Studiendirektor, Mainz. Hinweis Auf den folgenden Seiten können Sie Aufgaben aus dem Bereich Arbeits- und Sozialrecht, mit dem Schwerpunkt Mutterschutz bearbeiten. Die Lösungen finden Sie ab Seite 30. PRÜFUNGSTRAINING Arbeits- und Sozialrecht

Mehr

Interne Kontrolle 1 über die Erfüllung der allgemeinen Umgangsvorschriften für Gefahrstoffe

Interne Kontrolle 1 über die Erfüllung der allgemeinen Umgangsvorschriften für Gefahrstoffe Stand 05/02 Interne Kontrolle 1 über die Erfüllung der allgemeinen Umgangsvorschriften für Gefahrstoffe 1. Allgemeine Angaben : Arbeitsbereich: Liegenschaft und Räume: 2. Laborleiter/Werkstattleiter /Bereichsverantwortlicher:

Mehr

Betriebsbeschreibung zum Bauantrag (gemäß 1 Abs. 5 und 5 Abs. 2 BauVorlVO)

Betriebsbeschreibung zum Bauantrag (gemäß 1 Abs. 5 und 5 Abs. 2 BauVorlVO) Seite 1 von 6 Betriebsbeschreibung zum Bauantrag (gemäß 1 Abs. 5 und 5 Abs. 2 BauVorlVO) Bauherr/Betreiber (Name, Anschrift, Telefon) Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen, nicht benötigte Felder

Mehr

Liebe werdende und stillende Mutter,

Liebe werdende und stillende Mutter, Liebe werdende und stillende Mutter, es ist vielleicht Ihr erstes Kind, das Sie erwarten oder gerade bekommen haben. Aber auch wenn Sie schon zum zweiten oder dritten Mal Mutter werden oder geworden sind,

Mehr

Betriebsbeschreibung zum Bauantrag (gemäß 1 Abs. 5 und 5 Abs. 2 BauVorlVO)

Betriebsbeschreibung zum Bauantrag (gemäß 1 Abs. 5 und 5 Abs. 2 BauVorlVO) Betriebsbeschreibung zum Bauantrag (gemäß 1 Abs. 5 und 5 Abs. 2 BauVorlVO) Anlage Bauherr/Betreiber (Name, Anschrift, Telefon) Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen, nicht benötigte Felder entwerten.

Mehr

Mecklenburg Vorpommern. Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Mutterschutzgesetz

Mecklenburg Vorpommern. Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Mutterschutzgesetz Mecklenburg Vorpommern 1 Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mutterschutzgesetz 2 3 Vorwort Das Wohlergehen von schwangeren Frauen und stillenden Müttern bedarf eines besonderen Schutzes,

Mehr

Arbeitszeit und Gesundheit

Arbeitszeit und Gesundheit Arbeitszeit und Gesundheit Eröffnung PAG Hamburg, 29. April 2016 Jana Greubel Beratungsstelle Arbeit & Gesundheit, Hamburg email: greubel@arbeitundgesundheit.de 1 Warum Arbeitszeit? Arbeit vollzieht sich

Mehr

Arbeitskreis erstellt durch: Datum. Tabelle A - Grundsätzliches

Arbeitskreis erstellt durch: Datum. Tabelle A - Grundsätzliches Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung

Mehr

Gesprächsleitfaden Mutterschaft

Gesprächsleitfaden Mutterschaft Gesprächsleitfaden Mutterschaft Dieser Gesprächsleitfaden dient Vorgesetzten und werdenden Müttern während und nach der Schwangerschaft als Informations- und Planungshilfe. Er listet die wichtigen Punkte

Mehr

Arbeitszeit an Tankstellen

Arbeitszeit an Tankstellen Arbeitszeit an Tankstellen Forum Tankstelle 28. September 2010 Folie 1 GESETZLICHE GRUNDLAGE Arbeitszeitgesetz ArbZG vom 06. Juni 1994 regelt die Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten der erwachsenen Arbeitnehmer

Mehr

Arbeitsplätze im Labor/Stand 1.0 vom 26.10.07

Arbeitsplätze im Labor/Stand 1.0 vom 26.10.07 Gebäude Gefährdungsb. Nr. Jahr 1 Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Beurteilungsdatum: 2 Arbeitsplätze im Labor/Stand 1.0 vom 26.10.07 Abteilung: 3 Bereich: 4 Ersteller / Verantwortlicher

Mehr

Aspekte zu GHS in Schulen

Aspekte zu GHS in Schulen Aspekte zu GHS in Schulen Informationen Hinweise Arbeitsgruppe Gefahrstoffe bei der Bezirksregierung Düsseldorf Redaktion: Manfred F. Barnhusen Aufgaben der Gefahrstoffbeauftragten Fristen zur Umsetzung

Mehr

> Masern, Mumps, Röteln > Windpocken (Varizellen) > Keuchhusten > Hepatitis B > FSME (in Endemiegebieten und bei Aktivitäten im Freien)

> Masern, Mumps, Röteln > Windpocken (Varizellen) > Keuchhusten > Hepatitis B > FSME (in Endemiegebieten und bei Aktivitäten im Freien) Service du personnel et d organisation SPO Amt für Personal und Organisation POA Rue Joseph-Piller 13, 1700 Fribourg T +41 26 305 32 52, F +41 26 305 32 49 www.fr.ch/spo Handlungsanweisung zur Infektionsprophylaxe

Mehr