Spreerecycling GmbH & Co. KG An der Heide Industriepark Schwarze Pumpe Straße A/ Spremberg

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1 Überwachungszertifikat-Nr.: GmbH & Co. KG An der Heide Bonn, 08. Juni 2016 Gültig bis: 12. November 2017 Peter Obieglo Wolfgang Schreer Dipl.-Ing. Ulrich Krause TÜV Süd Management Service GmbH Seite 1 von 16 Gültig bis: 12. November 2017 Spremberg

2 Auf der Grundlage des Ergebnisses der Auditierung vom durch den beauftragten Sachverständigen, welches gemäß den Prüfungsanforderungen der bvse-entsorgergemeinschaft, den einschlägigen Rechtsvorschriften sowie den hierzu ergangenen, amtlich veröffentlichten Verwaltungsvorschriften des Bundes und der Länder ermittelt wurde, erhält die Firma Schwarze Pumpe GmbH & Co. KG An der Heide als Mitglied der bvse-entsorgergemeinschaft an dem Standort für nachfolgend aufgeführte Tätigkeiten Erzeugernummer: PE 50B 0246 (5) Entsorgernummer: PA 50B 0003 (5) Betrieb Verwerten Thermische Verwertung Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen Abfälle aus pflanzlichem Gewebe Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) Abfälle aus der Forstwirtschaft für Verzehr oder Verarbeitung Schlämme aus der betriebseigenen Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrennungsprozessen für Verzehr oder Verarbeitung Schlämme aus der betriebseigenen für Verzehr oder Verarbeitung Seite 2 von 16 Gültig bis: 12. November 2017 Spremberg

3 Verwerten Thermische Verwertung Schlämme aus der betriebseigenen für Verzehr oder Verarbeitung Schlämme aus der betriebseigenen Abfälle aus der Wäsche, Reinigung von mechanischen Zerkleinerungen des Rohmaterials Abfälle aus der Alkoholdestillation für Verzehr oder Verarbeitung Schlämme aus der betriebseigenen Rinden und Korkabfälle Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle anders nicht genannt Rinden- und Holzabfälle Deinking-Schlämme aus dem Papierrecycling mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung Schlämme aus der betriebseigenen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen chromfreie Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish Spremberg Gültig bis: 12. November 2017 Seite 3 von 16

4 Verwerten Thermische Verwertung Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der betriebseigenen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Kunststoffabfälle feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle anders nicht genannt Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Farb- und Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Druckfarbenschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Klebstoff- und Dichtmassenabfälle fallen Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten Einwegkameras ohne Batterien Seite 4 von 16 Gültig bis: 12. November 2017 Spremberg

5 Verwerten Thermische Verwertung Schlämme aus der betriebseigenen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kolekraftwerke kohlenstoffhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Kunststoffspäne und -drehspäne Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verbundverpackungen gemischte Verpackungen Verpackungen aus Textilien Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung fallen Kunststoffe Bauteile anders nicht genannt organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Holz Kunststoff gemischte Bau- und Abbruchabfälle , und fallen spitze oder scharfe Gegenstände (außer ) Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z.b. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln) Spremberg Gültig bis: 12. November 2017 Seite 5 von 16

6 Verwerten Thermische Verwertung Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen spitze oder scharfe Gegenstände fallen Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nichtgefährlichen Abfällen bestehen Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung fallen brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen nicht spezifikationsgerechter Kompost Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen Seite 6 von 16 Gültig bis: 12. November 2017 Spremberg

7 Verwerten Thermische Verwertung Sieb- und Rechenrückstände Sandfangrückstände Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände Schlämme aus der Wasserklärung gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Papier und Pappe Kunststoff und Gummi Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Textilien brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Papier und Pappe biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle Bekleidung Textilien Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Spremberg Gültig bis: 12. November 2017 Seite 7 von 16

8 Verwerten Thermische Verwertung Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen (hier:anlieferung in geschlossenen Behältern) Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Kunststoffe biologisch abbaubare Abfälle andere nicht biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle Marktabfälle Straßenkehricht Fäkalschlamm Sperrmüll Beseitigen Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen Abfälle aus pflanzlichem Gewebe Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) Abfälle aus der Forstwirtschaft für Verzehr oder Verarbeitung Schlämme aus der betriebseigenen Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrennungsprozessen für Verzehr oder Verarbeitung Schlämme aus der betriebseigenen für Verzehr oder Verarbeitung Schlämme aus der betriebseigenen für Verzehr oder Verarbeitung Schlämme aus der betriebseigenen Seite 8 von 16 Gültig bis: 12. November 2017 Spremberg

9 Beseitigen Abfälle aus der Wäsche, Reinigung von mechanischen Zerkleinerungen des Rohmaterials Abfälle aus der Alkoholdestillation für Verzehr oder Verarbeitung Schlämme aus der betriebseigenen Rinden und Korkabfälle Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle anders nicht genannt Rinden- und Holzabfälle Deinking-Schlämme aus dem Papierrecycling mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen Abfälle aus dem Sortieren von Papier und Pappe für das Recycling Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung Schlämme aus der betriebseigenen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen chromfreie Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Spremberg Gültig bis: 12. November 2017 Seite 9 von 16

10 Beseitigen Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der betriebseigenen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus unbehandelten Textilfasern Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern Kunststoffabfälle feste Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle anders nicht genannt Farb- und Lackabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Farb- und Lackschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Druckfarbenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Druckfarbenschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Klebstoff- und Dichtmassenabfälle fallen Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten Einwegkameras ohne Batterien Schlämme aus der betriebseigenen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kolekraftwerke Seite 10 von 16 Gültig bis: 12. November 2017 Spremberg

11 Beseitigen kohlenstoffhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung, mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Kunststoffspäne und -drehspäne Verpackungen aus Papier und Pappe Verpackungen aus Kunststoff Verpackungen aus Holz Verbundverpackungen gemischte Verpackungen Verpackungen aus Textilien Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung fallen Kunststoffe Bauteile anders nicht genannt organische Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Holz Kunststoff gemischte Bau- und Abbruchabfälle , und fallen spitze oder scharfe Gegenstände (außer ) Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z.b. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln) Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen spitze oder scharfe Gegenstände fallen Spremberg Gültig bis: 12. November 2017 Seite 11 von 16

12 Beseitigen Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Pyrolyseabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen vorgemischte Abfälle, die ausschließlich aus nichtgefährlichen Abfällen bestehen Schlämme aus der physikalisch-chemischen Behandlung fallen brennbare Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter und fallen stabilisierte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen verfestigte Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen nicht kompostierte Fraktion von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen nicht spezifikationsgerechter Kompost Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von Siedlungsabfällen Gärrückstand/-schlamm aus der anaeroben Behandlung von tierischen und pflanzlichen Abfällen Sieb- und Rechenrückstände Sandfangrückstände Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser Seite 12 von 16 Gültig bis: 12. November 2017 Spremberg

13 Beseitigen Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen feste Abfälle aus der Erstfiltration und Siebrückstände Schlämme aus der Wasserklärung gesättigte oder gebrauchte Ionenaustauscherharze andere Fraktionen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Papier und Pappe Kunststoff und Gummi Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Textilien brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Schlämme aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Papier und Pappe biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle Bekleidung Textilien Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen (hier:anlieferung in geschlossenen Behältern) Spremberg Gültig bis: 12. November 2017 Seite 13 von 16

14 Beseitigen Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter fällt Kunststoffe biologisch abbaubare Abfälle andere nicht biologisch abbaubare Abfälle gemischte Siedlungsabfälle Marktabfälle Straßenkehricht Fäkalschlamm Sperrmüll für einen Zeitraum von 18 Monaten das Überwachungszertifikat und die Berechtigung zum Führen des Überwachungszeichens gem. 56 Abs. 2 - Abs. 4 KrWG. Überwachungsaudit: Mai 2017 Seite 14 von 16 Gültig bis: 12. November 2017 Spremberg

15 Spremberg Gültig bis: 12. November 2017 Seite 15 von 16

16 Seite 16 von 16 Gültig bis: 12. November 2017 Spremberg

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