Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg 2010 Seminarprogramm

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1 Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg 2010 Seminarprogramm I 1 Vertiefungsseminar 8 Die richtige Rechtsform wählen Hans-Joachim Schwenke, Rechtsanwalt und Notar Dr. Natan Hogrebe, Rechtsanwalt Schwenke & Schütz Rechtsanwälte Notare Berlin I 2 1

2 Unternehmensformen im deutschen Recht Freiberufler Einzelkaufmann (ek) Personenmehrheiten, Gesellschaften Personengesellschaften, Personenhandelsgesellschaften Kapitalgesellschaften, Körperschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Offene Handelsgesellschaft (ohg) Kommanditgesellschaft (KG) GmbH & Co. KG KG auf Aktien (KG aa) Stille Gesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) Aktiengesellschaft (AG) Europäische Aktiengesellschaft (SE)...in Zukunft: Europäische GmbH I 3 Unternehmensformen im deutschen Recht Freiberufler Einzelkaufmann (ek) Personenmehrheiten, Gesellschaften Personengesellschaften, Personenhandelsgesellschaften Kapitalgesellschaften, Körperschaften Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Offene Handelsgesellschaft (ohg) Kommanditgesellschaft (KG) GmbH & Co. KG KG auf Aktien (KG aa) Stille Gesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) Aktiengesellschaft (AG) Europäische Aktiengesellschaft (SE)...in Zukunft: Europäische GmbH I 4 2

3 Drei Beispiele für ausländische Rechtsformen: England und Wales: Limited (Ltd) Vereinigte Staaten: US corporation LLC Niederlande: Besloten Venootschap (B.V.) Gründung einer Niederlassung in Deutschland? Anmeldung einer Zweigniederlassung... Haftung nach deutschem und ausländischem Recht... Ausländischer und deutscher Jahresabschluss... Steuern in Deutschland und im Staat der Hauptniederlassung... Seriosität, Image und Kreditwürdigkeit... I 5 Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), grundlegendes: Mindestens zwei Gesellschafter Beschränkte Rechtsfähigkeit, Parteifähigkeit Für Freiberufler und Kleingewerbetreibende Empfehlung: Schriftlicher Gesellschaftsvertrag Vertretung durch Gesellschafter ( Selbstorganschaft ) Unbeschränkte Haftung der Gesellschafter I 6 3

4 Die Gründung einer GbR: Die Gründung ist formlos möglich, d.h.: Mündlich oder auch faktisch durch einfaches gemeinsames Tätigwerden mit einem Zweck Wenn kein Gesellschaftsvertrag geschlossen wird, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen Einzahlung der vereinbarten Einlagen Anmeldung eines Gewerbes bei der Gewerbeaufsicht Anmeldung der Gesellschaft beim Finanzamt I 7 GbR: Unternehmensleitung und Vertretung Grundsätzlich sind alle Gesellschafter zur gemeinsamen Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet Im Innenverhältnis können andere Absprachen getroffen werden (z.b. Abgrezung von Zuständigkeiten, Geschäftsführung durch einen Gesellschafter, Einzelvertretung) Die Leitung des Unternehmens und alle Vereinbarungen erfolgen in Gesellschafterversammlungen I 8 4

5 Offene Handelsgesellschaft (ohg), grundlegendes: (Die ohg basiert auf den Grundlagen der GbR) Mindestens zwei Gesellschafter Beschränkte Rechtsfähigkeit, Parteifähigkeit Für Gewerbetreibende und Kaufleute Empfehlung: Schriftlicher Gesellschaftsvertrag Vertretung durch Gesellschafter ( Selbstorganschaft ) Unbeschränkte Haftung der Gesellschafter Eintragung (Registrierung) im Handelsregister I 9 Die Gründung einer ohg: Grundsätzlich wie bei der GbR aber nur, wenn ein Handelsgewerbe ausgeübt wird: Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb nicht erfordert Wenn kein Gesellschaftsvertrag geschlossen wird, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen Einzahlung der vereinbarten Einlagen Anmeldung eines Gewerbes bei der Gewerbeaufsicht Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister Anmeldung der Gesellschaft beim Finanzamt I 10 5

6 ohg: Unternehmensleitung und Vertretung Grundsätzlich sind alle Gesellschafter einzeln geschäftsführungsbefugt; die übrigen Gesellschafter haben aber ein Widerrufsrecht Jeder Gesellschafter kann im Außenverhältnis alleine vertreten; Abweichungen müssen im Handelsregister eingetragen werden Für eine Vertretung durch Dritte muss eine Prokura im Handelsregister eingetragen werden I 11 Kommanditgesellschaft (KG), grundlegendes: (Die KG basiert auf der ohg und der GbR) Mindestens zwei Gesellschafter Rechtsfähigkeit, Parteifähigkeit Empfehlung: Schriftlicher Gesellschaftsvertrag Vertretung durch Komplementär Unbeschränkte Haftung der Komplementäre (persönlich haftende Gesellschafter) Beschränkte Haftung der Kommanditisten Eintragung im Handelsregister I 12 6

7 Die Gründung einer KG: Die Gründung einer KG kann mündlich erfolgen Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist dringend zu empfehlen Anmeldung eines Gewerbes bei der Gewerbeaufsicht Anmeldung der Gesellschaft beim Finanzamt Einzahlung der vereinbarten Einlagen Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister Die Gesellschaft entsteht mit Eintragung I 13 KG: Unternehmensleitung und Vertretung Grundsätzlich sind die Komplementäre geschäftsführungsund vertretungsbefugt Geschäftsführungsbefugnis der Kommanditisten kann im Innenverhältnis Vereinbart werden, daneben kann die Satzung Merheitserfordernisse für Entscheidungen regeln Im Außenverhältnis können nur die Komplementäre vertreten (aber: ein Kommanditist kann z.b. als Prokurist bestellt werden) I 14 7

8 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), grundlegendes: Möglich: nur ein Gesellschafter Juristische Person, Rechtsfähigkeit, Parteifähigkeit Mindestkapital grundsätzlich ,00 Euro Organe: Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung, u.u. Beirat oder Aufsichtsrat Haftung der Gesellschafter ist beschränkt auf die Stammeinlage Eintragung im Handelsregister I 15 Unternehmergesellschaft, UG (haftungsbeschränkt), grundlegendes: Ein oder mehrere Gesellschafter Juristische Person, Rechtsfähigkeit, Parteifähigkeit Mindestkapital 1,00 Euro, keine Sacheinlagen Organe: Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung, ggf. Beirat oder Aufsichtsrat (nach MitBestG u.u. vorgeschrieben) Haftung der Gesellschafter ist beschränkt auf die Stammeinlage Eintragung im Handelsregister Aufstockung des Stammkapitals auf mindestens ,00 Euro durch Kapitalerhöhung bzw. Umwandlung von Rücklagen in Stammkapital I 16 8

9 Die Gründung einer GmbH (auch einer Unternehmergesellschaft): Eine GmbH / UG muss in einer notariellen Urkunde gegründet werden Auch der Gesellschaftsvertrag wird mit beurkundet Anmeldung der Gesellschaft bei der Gewerbeaufsicht Anmeldung der Gesellschaft beim Finanzamt Die Gesellschaft entsteht mit Eintragung im Handelsregister Nach der (teilweisen) Einzahlung des Stammkapitals: Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister Die Gesellschaft entsteht mit Eintragung im Handelsregister I 17 GmbH: Unternehmensleitung und Vertretung Geschäftsführungsbefugnis und Vertretung im Innen- und Außenverhältnis obliegt den Geschäftsführern Der Umfang der Vertretungsberechtigung wird von den Gesellschaftern per Beschluss geregelt und ist im Handelsregister einzutragen Die Gesellschafterversammlung hat die Kompetenz für Grundlagengeschäfte (z.b. Verkauf des Unternehmens, Feststellung des Jahresabschlusses) Aufsichtsrat oder Beirat kann mit besonderen Kompetenzen für das Innenverhältnis eingesetzt werden I 18 9

10 GmbH & Co. KG, grundlegendes: (Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform) Mindestens zwei Gesellschafter Rechtsfähigkeit, Parteifähigkeit Empfehlung: Schriftlicher Gesellschaftsvertrag Vertretung durch Kompelmentärin Unbeschränkte Haftung der Komplementärin (der GmbH), aber: Haftungsbeschränkung der Komplementärin als GmbH Beschränkte Haftung der Kommanditisten Eintragung im Handelsregister I 19 Die Gründung einer GmbH & Co. KG: Gründung der Komplementär-GmbH wie beschrieben Ansonsten Gründungsprozedere wie bei der KG Anmeldung der Gesellschaft bei der Gewerbeaufsicht Anmeldung der Gesellschaft beim Finanzamt Anmeldung der Komplemetärin und der Gesellschaft zum Handelsregister Die Gesellschaft entsteht mit Eintragung im Handelsregister I 20 10

11 GmbH & Co. KG: Unternehmensleitung und Vertretung Vertretung im Außenverhältnis obliegt der Komplementärin (GmbH) Im Innenverhältnis kann die Geschäftsführungsbefugnis abweichend geregelt werden (oder auch durch Regelung von Mehrheitserfordernissen in der Satzung) Die Komplementärin (GmbH) übt die Geschäftsführung und Vertretung über ihre Geschäftsführer aus I 21 Aktiengesellschaft (AG), grundlegendes: Möglich: nur ein Aktionär Juristische Person, Rechtsfähigkeit, Parteifähigkeit Mindestkapital ,00 Euro Organe: Vorstand, Hauptversammlung, Aufsichtsrat (mindestens drei Personen) Haftung der Aktionäre ist beschränkt Eintragung im Handelsregister I 22 11

12 Die Gründung einer AG: Eine AG muss in einer notariellen Urkunde gegründet werden Auch die Satzung wird mit beurkundet Konstituierung des Aufsichtsrates mit Berufung des Vorstands Gründungsprüfung (durch Wirtschaftsprüfer, in einfachen Fällen durch den Notar) Anmeldung der Gesellschaft bei der Gewerbeaufsicht Anmeldung der Gesellschaft beim Finanzamt Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister, wenn das Grundkapital wie bei der Gründung bestimmt eingezahlt wurde Die Gesellschaft entsteht mit Eintragung im Handelsrgister I 23 AG: Unternehmensleitung und Vertretung Geschäftsführungsbefugnis und Vertretung im Außenverhältnis obliegt dem Vorstand (mindestens eine Person) Dem Aufsichtsrat (mindestens drei Personen) obliegt die Kontrolle der Gechäftsführung Die Hauptversammlung hat Grundlagenkompetenzen (Unternehmensverkauf, Feststellung Jahresabschluss, Entlastung des Vorstands) I 24 12

13 Einige typische Haftungsrisiken: Wiederkehrende Verbindlichkeiten (z.b. Mietvertrag) Warenabnahmeverpflichtungen Hohe Personalkosten Schadensverursachung, Gewährleistung, Produkthaftung Haftung gegenüber dem Finanzamt, falsche Steuerplanung Haftung der Unternehmensleitung gegenüber den Gesellschaftern I 25 Haftung: GbR oder ohg: Grundsätzlich: Unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft Haftungsbegrenzung gegenüber Dritten muss einzeln verhandelt werden Im Innenverhältnis kann die Haftung abweichend geregelt werden Nachhaftung für Verbindlichkeiten nach Ausscheiden I 26 13

14 Haftung: KG und GmbH & Co. KG: Grundsätzlich: Unbeschränkte Haftung der Komplementärin (bei GmbH & Co. KG beschränkt auf Kapital der GmbH) Beschränkte Haftung der Kommanditisten auf die erbrachte Einlage Besondere Haftung der Geschäftsführer der GmbH bei Fehlverhalten Neu: Haftung der GmbH-Gesellschafter bei Pflichtverletzung möglich I 27 Haftung: GmbH und AG: Grundsätzlich: Die Haftung ist beschränkt auf das Kapital, soweit es eingelegt wurde Besondere Haftung der Geschäftsführer der GmbH bei Fehlverhalten Persönliche Haftung der Geschäftsführer bei steuerlichen Verfehlungen Neu: Haftung der GmbH-Gesellschafter bei Pflichtverletzung möglich I 28 14

15 Ebene der Gesellschafter: Gesellschafter A Gesellschafter B Gesellschafter C ❸ Besteuerung der zugerechneten Einkünfte nach dem persönlichen Steuersatz (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) ❷ Zwischenebene : Anteilige Zurechnung des Gewinns/Verlustes (einheitliche und gesonderte Feststellung) Gewinn Ermittlung der Einkunftsart: Gewerbliche Einkünfte oder Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit Personengesellschaften: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Offene Handelsgesellschaft Kommanditgesellschaft ❶ Ebene der Gesellschaft: Gewinn- bzw. Verlustermittlung (Überschussrechnung oder Bilanzierung) Keine Ertragsteuer, aber Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, sonstige Verkehrssteuern I 29 Ebene der Gesellschafter: Gesellschafter A Gesellschafter B Gesellschafter C ❸ Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach dem persönlichen Steuersatz (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) Anrechnung der Abgeltungssteuer (25%) ❷ Zwischenschritte zur Ebene der Gesellschafter: Ermittlung des persönlichen Ausschüttungs- Ausschüttungen (Dividenden) Abgeltungssteuer betrages je Gesellschafter Ermittlung und Zahlung der Abgeltungssteuer (25%) Kapitalgesellschaften: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) Aktiengesellschaft ❶ Ebene der Gesellschaft: Gewinn- bzw. Verlustermittlung (Bilanzierung) Körperschaftsteuer (15 %) Gewerbesteuer (15,5 17 %) Daneben: Umsatzsteuer, sonstige Verkehrssteuern I 30 15

16 Rechtsform Vorteile Nachteile Einzelkaufmann (ek) Umfassende Leitungsmacht Geringer Verwaltungsaufwand Rechtsformwechsel in eine Gesellschaft durch Einbringung des Unternehmens möglich Unbeschränkte persönliche Haftung Für eine Beteiligung von Investoren nicht geeignet I 31 Rechtsform Vorteile Nachteile GbR Kein Mindestkapital erforderlich Formlose Gründung möglich Kein hoher Verwaltungsaufwand Unbeschränkte persönliche Haftung aller Gesellschafter Für Beteiligung von Investoren nicht geeignet ohg wie bei der GbR ohg muss im Handelsregister eingetragen werden I 32 16

17 Rechtsform Vorteile Nachteile Kommanditgesellschaft (KG) Kein Mindestkapital Einfache Kapitalbeschaffung durch weitere Kommanditisten (Investoren) Beschränkte Haftung der Kommanditisten Unbeschränkte Haftung der Komplementäre Buchhaltung kann recht kompliziert sein GmbH & Co. KG (wie bei KG) Haftung auf des Komplementärs beschränkt (wie bei KG) I 33 Rechtsform Vorteile Nachteile GmbH und AG Beschränkung der Haftung auf die Stammeinlage Gutes Image für Investoren Bei AG: Einfache Abtretung der Anteile (Aktien) möglich Gründungsaufwand (u.a. notarielle Urkunde) Aufwand bei Satzungsänderungen bzw. Kapitalerhöhungen (notarielle Urkunde) Bilanzierungspflicht Formalitäten (Gesellschafterbeschlüsse, Hauptversammlungen) Bei GmbH: Anteilsabtretung nur notariell I 34 17

18 Rechtsform Limited oder andere ausländische Rechtsform Vorteile Geringes Stammkapital Anteile leicht zu übertragen Grundsätzliche Haftungsbeschränkung Nachteile Aufnahme von Investoren fast nicht möglich Rechtsunsicherheit, Gutachten in Prozessen notwendig Jahresabschlüsse und Steuererklärungen in Deutschland und Heimatland Ungeklärte Haftungsfragen Löschung aus ausländischem Register möglich I 35 Gesamtergebnis der Veranstaltung: In jedem Einzelfall müssen spezielle Argumente für und gegen eine Rechtsform gegeneinander abgewogen werden Es gibt kein Patentrezept und keine richtige oder falsche Rechtsform Die passende Rechtsform muss sorgfältig ausgewählt und bei Bedarf auch nach der Gründung geändert werden I 36 18

19 Kontakt in Berlin Wettbewerbsbüro in der IBB Kontakt in Brandenburg Koordinationsbüro in der ILB Adresse: Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg Wettbewerbsbüro in der Investitionsbank Berlin Bundesallee 210 (Eingang Regensburger Straße) Berlin Hotline: 030 / Fax: 030 / Online: Mail: info@b-p-w.de Adresse: Businessplan-Wettbewerb Berlin-Brandenburg Koordinationsbüro in der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) Steinstraße Potsdam Hotline: 0331 / Fax: 0331 / Online: Mail: businessplan@ilb.de I 37 Die Deutschen Gründer- und Unternehmertage 2010 finden statt am 29. und 30. Oktober 2010 in der STATION-Berlin. Alle Informationen unter I 38 19

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