FASI-Vortragsveranstaltung September 2016 in Berlin

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1 FASI-Vortragsveranstaltung September 2016 in Berlin Stefan Gabriel Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) Fachbereich 1: Informationstechnologie und Risikomanagement Referat: Beobachtung von Arbeitsbedingungen FASI Berlin 2016, ZED, IFA 1

2 IFA-Referat Beobachtung von Arbeitsbedingungen FASI Berlin 2016, ZED, IFA Folie 2

3 ZED - Datenbank zur zentralen Erfassung gegenüber krebserzeugenden Stoffen exponierter Beschäftigter/ Umsetzung der TRGS 410

4 Krebserzeugende Stoffe am Arbeitsplatz Dieselmotoremissionen Formaldehyd Schweißrauche Holzstäube Quarzstäube Halogenkohlenwasserstoffe Metalle (Ni, Co, Cr) Benzol Aromatische Amine chirnoagarazvan / Fotolia.com FASI Berlin 2016, ZED, IFA 4

5 Berufskrankheiten 21 Berufskrankheiten mit Bezug zu Krebserkrankungen 2010: 14,7 Prozent der anerkannten Berufskrankheiten sind Krebserkrankungen, insgesamt wurden Fälle festgestellt 2014: 16,9 Prozent der anerkannten Berufskrankheiten sind Krebserkrankungen, insgesamt wurden Fälle festgestellt niyazz / Fotolia.com FASI Berlin 2016, ZED, IFA 5

6 14 GefStoffV (3) Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 sicherzustellen, dass 3. ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten ausüben, bei denen die Gefährdungsbeurteilung nach 6 eine Gefährdung ( ) ergibt; in dem Verzeichnis ist auch die Höhe und die Dauer der Exposition anzugeben ( ) 4. das Verzeichnis ( ) 40 Jahre nach Ende der Exposition aufbewahrt wird; ( ) hat der Arbeitgeber den Beschäftigten einen Auszug über die sie betreffenden Angaben des Verzeichnisses auszuhändigen FASI Berlin 2016, ZED, IFA 6

7 Firmeninterne Umsetzung Erfassung und Archivierung aller Daten aktueller sowie vormals Beschäftigter in einer firmeneigenen Datenbank Aushändigung bei Ausscheiden Aufbewahrung über 40 Jahre Jürgen Fälchle / Fotolia.com FASI Berlin 2016, ZED, IFA 7

8 Gesetzlicher Hintergrund 14 Abs. 3 und 4 der aktuellen Gefahrstoffverordnung 1. Dokumentationspflicht 2. Archivierungspflicht 3. Aushändigungspflicht UVT Luftbildfotograf / Fotolia.com FASI Berlin 2016, ZED, IFA 8

9 Vorteile durch die ZED Übernahme der Archivierungsund Aushändigungspflicht Ablösung der Meldeverpflichtungen an ODIN und GVS möglich Reduzierung des Aufwands für Erstellung und Pflege des Verzeichnisses Importmöglichkeiten Kostenfrei potowizard / Fotolia.com FASI Berlin 2016, ZED, IFA 9

10 Anzahl Entwicklung der Nutzungszahlen der ZED Betriebe Beschäftigte Expositionen Zeit Betriebe Beschäftigte Expositionen FASI Berlin 2016, ZED, IFA 10

11 Aktuelle Nutzungszahlen der ZED Zahl der Betriebe: 644 (430) Erfasste Beschäftigte: 3952 (1050) Erfasste Expositionen: 9117 (1049) (Zahl in Klammern: ) potowizard / Fotolia.com restucciacarlo / Fotolia.com FASI Berlin 2016, ZED, IFA 11

12 TRGS 410 Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B Luftbildfotograf / Fotolia.com FASI Berlin 2016, ZED, IFA 12

13 Anwendungsbereich TRGS 410 Beschäftigte sind beim Umgang mit entsprechenden Gefahrstoffen der Kategorien 1A und 1B gefährdet Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung), Gefahrstoffe entsprechend eingestuft Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gemäß TRGS 905, Gefahrstoffe entsprechend eingestuft Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gemäß TRGS 906 FASI Berlin 2016, ZED, IFA promesaartstudio / Fotolia.com 13

14 Pflichten des Arbeitgebers Dokumentation, Archivierung, Aushändigung Arbeitsplätze und Stoffeinstufungen prüfen, ggf. Aufnahme oder Änderungen im Expositionsverzeichnis Zugang zum Verzeichnis ermöglichen: Robert Kneschke / Fotolia.com FASI Berlin 2016, ZED, IFA 14

15 Pflichten des Arbeitgebers Zugang für Betriebsarzt bzw. den Arzt, der mit der Vorsorge betraut ist alle für die Gesundheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortliche Personen Behörden nicht personenbezogenen Daten: alle Beschäftigten (oder BR) Beschäftigte über die sie persönlich betreffende Daten Robert Kneschke / Fotolia.com FASI Berlin 2016, ZED, IFA 15

16 Fremdfirmen und Arbeitnehmerüberlassung Fremdfirmen haben auf Basis der zur Verfügung gestellten Informationen eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und ggf. auch ein Verzeichnis zu führen Arbeitgeber müssen Leiharbeiter wie eigene Mitarbeiter behandeln und ein Expositionsverzeichnis über sie führen. Doch auch der Verleiher ist als Arbeitgeber in der Pflicht! vege/ Fotolia.com FASI Berlin 2016, ZED, IFA 16

17 Kriterien für die Aufnahme Gefährdungsbeurteilung ergibt eine Gefährdung! Insbesondere dann, wenn: bei Stoffen mit Akzeptanzkonzentration gemäß TRGS 910 der Schichtmittelwert die Akzeptanzkonzentration überschreitet bei Stoffen mit AGW gemäß TRGS 900 der Schichtmittelwert den AGW oder Kurzzeitwert überschreitet fotocof / Fotolia.com FASI Berlin 2016, ZED, IFA 17

18 Kriterien für die Aufnahme bei Stoffen ohne AGW oder ohne Akzeptanzkonzentration eine Exposition vorliegt oder Atemschutz getragen werden muss Hinweise aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge keine ausreichenden Informationen über die Expositionshöhe fotocof / Fotolia.com FASI Berlin 2016, ZED, IFA 18

19 Kriterien für die Aufnahme hautresorptive Gefahrstoffe: Gefährdung durch Hautkontakt möglich wiederholt ausgeführt und Gefährdung nicht ausgeschlossen: z.b. Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, Unfall mit erhöhter Exposition fotocof / Fotolia.com FASI Berlin 2016, ZED, IFA 19

20 Kriterien für die NICHTAUFNAHME Tätigkeiten gemäß VSK, Grenzwerte eingehalten geschlossene, technisch dichte Anlage Labortätigkeiten (TRGS 526) geringen Menge, kurze Expositionsdauer und günstige physikalischchemischen Eigenschaften der Stoffe Daxiao Productions / Fotolia.com FASI Berlin 2016, ZED, IFA 20

21 Vereinfachtes Ablaufschema Jeanette Dietl / Fotolia.com FASI Berlin 2016, ZED, IFA 21

22 Zusammenarbeit mit UVT BGW andere UVT: ähnliche Ansätze in Arbeit alle UVT: Ansprechpartner bei branchenspezifischen Fragestellungen FASI Berlin 2016, ZED, IFA 22

23 Pflichtangaben [ in der ZED zusätzlich] Daten zum Betrieb Daten zur Person [Beschäftigungszeitraum] Tätigkeit und Zeitraum Gefahrstoff(e) Dauer, [Häufigkeit] und Höhe der Exposition Schätzung Messung BillionPhotos.com / Fotolia.com FASI Berlin 2016, ZED, IFA 23

24 Datenerfassung / -ablage in der ZED 3 Wege 2. Import 3. autom. Import 1. manuell ZED FASI Berlin 2016, ZED, IFA 24

25 FASI Berlin 2016, ZED, IFA 25

26 Datenschutzkonzept der ZED Datenschutzkonzept FAQs FASI Berlin 2016, ZED, IFA 26

27 Firmenstruktur anlegen FASI Berlin 2016, ZED, IFA 27

28 Personendaten erfassen FASI Berlin 2016, ZED, IFA 28

29 Tätigkeiten erfassen FASI Berlin 2016, ZED, IFA 29

30 Expositionen erfassen FASI Berlin 2016, ZED, IFA 30

31 Kopiervorlage erstellen / anwenden Möglich für: Tätigkeiten Expositionen Messwerte Schätzungen FASI Berlin 2016, ZED, IFA 31

32 Benutzer verwalten und Übersichten erstellen FASI Berlin 2016, ZED, IFA 32

33 Zur nachgehenden Vorsorge melden FASI Berlin 2016, ZED, IFA 33

34 Datenerfassung / -ablage in der ZED 3 Wege Excel-Tabelle 2. Import 3. autom. Import 1. manuell ZED FASI Berlin 2016, ZED, IFA 34

35 ZED, Version 2.0: Importfunktion (ab Herbst 2016) FASI Berlin 2016, ZED, IFA 35

36 ZED, Version 2.0: Weitere wichtige Neuerungen Schnellansichtsfunktion: Optimierung der Übersichtlichkeit und Möglichkeit, sich in der ZED zu bewegen Verbesserungen der Kopierfunktion (individuell erstell- und editierbar) FASI Berlin 2016, ZED, IFA 36

37 Datenerfassung / -ablage in der ZED 3 Wege 2. Import 3. autom. Import automatisierter Import 1. manuell ZED FASI Berlin 2016, ZED, IFA 37

38 Aufgabenverteilung im ZED-Team Inhaltliche Weiterentwicklung der ZED (IFA) Programmierleistungen (BG RCI) Vorträge und Publikationen (IFA, BG RCI) Beratung/Support (IFA) Branchenspezifische Beratung (UV-Träger) Nachgehende Vorsorge (BG RCI und BG ETEM) Beirat (Sozialpartner, UV-Träger, Länder, Wissenschaft, BMAS, Geschäftsstelle, IT) FASI Berlin 2016, ZED, IFA 38

39 Vielen Dank für Ihr Interesse und ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie Fragen? FASI Berlin 2016, ZED, IFA 39

40 Weiterführende Informationen Homepage der ZED und Zugang zur Datenbank: Zöllner, S.; Gabriel, S.; Gross, B. K.; Stamm, R.; Wellhäußer, H.: Dokumentationspflicht beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen am Arbeitsplatz. Gefahrstoffe Reinhalt. Luft 75 (2015) Nr. 11/12, S Interview: ZED Die Zentrale Expositionsdatenbank. IPA-Journal 01/2016, S Stamm, R.; Ermer, A.; Gabriel, S.; Gross, B. K.; Wellhäußer, H.; Zöllner, S.: Ein Jahr Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) bei der DGUV. Gefahrstoffe Reinhalt. Luft (76 (2016) Nr. 6, S FASI Berlin 2016, ZED, IFA 40

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