Gesetzeslage und Erfolge zum Schutz vor Passivrauchen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Höfken, Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/1011 Gesetzeslage und Erfolge zum Schutz vor Passivrauchen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Vorbemerkung der Fragesteller IneinigenMitgliedstaatenderEuropäischenUnionexistierenbereitsverbindlichegesetzlicheEinschränkungendesTabakkonsumsinöffentlichenRäumen unddergastronomie.inderbundesrepublikdeutschlandgibteskeinenbundesweitgesetzlichverankertenschutzvorpassivraucheninöffentlichengebäuden, Schulen und in der Gastronomie. FürSchulenexistiereninzwischeninverschiedenenBundesländernlandesrechtlicheRegelungen.InBahnhöfenundöffentlichenRäumenbestehenzum Teil Rauchverbote, die auf dem Hausrecht basieren. DieinderRegelammeistendemTabakrauchausgesetztenBeschäftigtensind diemitarbeiterinnenundmitarbeiterindergastronomie.nachdergeltenden ArbeitsstättenverordnunghabensieinunseremLandkeinenAnspruchauf einenrauchfreienarbeitsplatz.diegrundlagedesnichtraucherschutzesinder GastronomiebasiertmomentanaufeinerfreiwilligenSelbstverpflichtungdes Gaststättengewerbes.SelbstwenndieserVereinbarungnachgekommenwerdensollte,istderenWirkunginBezugaufdenNichtraucherschutzäußerst fraglich.wasdennichtraucherngebotenwird,sindkeinerauchfreien,sondern weiterhinextremschadstoffbelasteteplätze.lautderpublikation Passivrauchen einunterschätztesgesundheitsrisiko desdeutschenkrebsforschungszentrums (DKFZ)ausdemJahr2005liegendieWertevonFeinstaubmessungendurchTabakkonsumumeinVielfachesüberdenWerten,dieintabakrauchfreienInnenräumenundinderAußenluftzumessensind.Dabeireichtenin einemexperimentdreiglimmendezigarettenineinergaragevon60qmaus, dieeuropäischengrenzwertederaußenluftbelastungumetwadassiebenfache zu übertreffen. Angesichtsvonetwa110000bis140000tabakbedingtenTodesfällenund rund17mrd.eurogesellschaftlicherfolgekosten (DeutscheHauptstellefür Suchtfragen,JahrbuchSucht2006)durchdasRaucheninDeutschlandist Handlungsbedarf gegeben. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom4.April2006 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Besondersbrisantscheintdabei,dassnichtnurdasaktiveRauchendasgrößte einzelnevermeidbaregesundheitsrisikofüreinevielzahlschwerwiegender Krankheitendarstellt,sonderninzwischenauchdasPassivrauchenineiner VielzahlvonStudienalsextremgesundheitsgefährdendidentifiziertwurde. Mehrals3300PersonensterbenlautderbereitszitiertenPublikationdesDeutschenKrebsforschungszentrumsanpassivrauchbedingtenKrankheitenwie Lungenkrebs, Herzkrankheiten und Schlaganfällen. DieGefahrendesPassivrauchenswurdenzwarvonderjetzigenBundesregierungwiederholtverbalanerkannt,dochwurdebislangnichtsunternommen,die gegenwärtige Arbeitsstätten- sowie die Gaststättenverordnung zu ändern. Vorbemerkung der Bundesregierung RauchenisteinesdergrößtenvermeidbarenGesundheitsrisikenunsererZeit. DiePolitikderBundesregierungverfolgtdaherdasZiel,denTabakkonsum nachhaltigzusenken.diesepolitikistgekennzeichnetdurcheinbündelvon präventivenundstrukturellenmaßnahmen,diesichgegenseitigausgewogenergänzenmüssen.nureingesamtkonzeptzumnichtrauchenversprichtnachinternationalererkenntniserfolg.umfangreichemaßnahmeninderprävention zurförderungdesnichtrauchenswerdenvonderbundeszentralefürgesundheitlicheaufklärungimrahmendernichtraucherkampagne rauchfrei durchgeführt. GesetzgeberischeMaßnahmendesBundeswurdenindenletztenJahrenauch zurumsetzungdervondeutschlandratifiziertentabakrahmenkonventionder Weltgesundheitsorganisation (WHO)konsequentdurchgesetzt.Dazuzähltdie ÄnderungderTabakprodukt-VerordnungzurBegrenzungdesTeer-,NikotinundKohlenmonoxidgehaltsimRauchvonZigarettensowiederAufdruckvon WarnhinweisenundderHotlinefürdenAusstiegaufZigarettenschachteln,das AbgabeverbotvonTabakwarenanJugendlicheunter16JahrenimJugendschutzgesetz,dasWerbeverbotfürTabakwarenimKinovor18Uhr,dasVerbot zurkostenlosenabgabevonzigarettenzuwerbezwecken,sowieeinemindestverkaufsmengevon17stückunddietabaksteuererhöhungindreischritten,mit deutlichengesundheitlichenerfolgendurchdenrückgangimkonsumverhalten Jugendlicher. DiemaßgeblichenVorschriftenfürdenSchutzdernichtrauchendenBeschäftigtenvordenGesundheitsgefahrendurchTabakrauchsinddasArbeitsschutzgesetzunddieArbeitsstättenverordnung (ArbStättV).DerArbeitgeberistnach demarbeitsschutzgesetzverpflichtet,dieerforderlichenmaßnahmendesarbeitsschutzesunterberücksichtigungderumständezutreffen,diesicherheit undgesundheitderbeschäftigtenbeiderarbeitbeeinflussen.dabeihatereine VerbesserungvonSicherheitundGesundheitsschutzderBeschäftigtenanzustreben.SpezielleRegelungenzumSchutzderNichtraucherbeinhaltet 5 ArbStättV.DanachhatderArbeitgebernachAbsatz1dieerforderlichenMaßnahmenzutreffen,damitdienichtrauchendenBeschäftigteninArbeitsstätten wirksamvordengesundheitsgefahrendurchtabakrauchgeschütztsind.ein absolutesrauchverbotamarbeitsplatzschreibtdiearbstättvnichtvor.in ArbeitsstättenmitPublikumsverkehrwiez.B.imGastronomiebereichhatder Arbeitgebernach 5Abs.2ArbStättVSchutzmaßnahmennurinsoweitzutreffen,alsdieNaturdesBetriebsunddieArtderBeschäftigungeszulassen.Der ArbeitgeberkannsichjedochnichtvonSchutzmaßnahmengänzlichfreizeichnen.Eristverpflichtet,diePassivrauchbelastungseinerArbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer zu minimieren.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/ WelchessinddiezentralenElementeundRegelungenindenGesetzen anderermitgliedstaatendereuropäischenunion,diedurchumfassende RauchverboteindenBereichenArbeitsplätze,öffentlicheGebäudeund GastronomiedenSchutzderBevölkerungvordemInnenraumschadstoff Tabakrauch erreichen wollen bzw. erreicht haben? 2.WiesinddieErfahrungendieserLändermitdenRauchverbotenimöffentlichen Bereich? Werden die Maßnahmen eingehalten oder bestehen sie nur formell? Wie ist die Akzeptanz der Bevölkerung? 3.WiesinddieErfahrungendieserLändermitdenRauchverboteninderGastronomie? Werden die Maßnahmen eingehalten oder bestehen sie nur formell? Wie ist die Akzeptanz der Bevölkerung? Welches sind die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Gastronomie? AufgrundderKürzederzurVerfügungstehendenZeitwareineUmfragebeiden MitgliedstaatenderEuropäischenUnionnichtmöglich.AufderWebsiteder WHORegionEuropafindetsichunterhttp://data.euro.who.int/tobacco/eine Datenbank,inderdiegesetzlichenRegelungenderMitgliedstaatenderWHOin derregioneuropadargestelltwerden.nichtimmersinddieseangabenjedoch aufdemaktuellenstand.fürdiestaatendereugibtdiefolgendetabelleden derbundesregierungvorliegendenstandwieder,deraufinformationenausder WHO, Berichten aus den Mitgliedstaaten und Medienberichten beruht. AusMitgliedstaatenmitgesetzlichenRegelungenzumNichtraucherschutzin öffentlicheneinrichtungenundindergastronomiewieirland,italienundspanienliegenderbundesregierungnochkeinewissenschaftlichenstudienzur UmsetzungundzuErfahrungenmitdenRegelungenzumNichtraucherschutz vor.ersteberichteauftagungengehenvonpositivenerfahrungenzurakzeptanzundbefürwortungdermaßnahmeninderbevölkerungausundberichten voneinerreduzierungdestabakkonsums.ausirlandwirdberichtet,dassdie Rauchverboteguteingehaltenwerden.BeiKontrollenwarenca.93Prozentaller Arbeitsplätzeincl.Gastronomierauchfrei.AuchausItalienwirdberichtet,dass 90ProzentderBevölkerungdieRauchverboteunterstützenunddenken,dasssie guteingehaltenwerden.schwedenberichtetüberguteerfahrungenuntergästen undgastwirten.inspaniensollendiehälftederrestaurantsraucherzoneneingerichtethaben,dieabernichtvorschriftsmäßigausgestattetsind.dieverbotsregelungwerdegutakzeptiert.auchderdortigegaststättenverbandzeigtesich überrascht von der Akzeptanz. ZudenwirtschaftlichenAuswirkungenvonRauchverboteninderGastronomie liegenderbundesregierungnureingeschränktinformationenvor.soberichten diestaatenmitrauchverbotenindergastronomievonkeinenodernurvongeringen wirtschaftlichen Einbußen. RegelungenundErfahrungeninanderenEU-StaatenhinsichtlichRauchverboten Gesetzeslage öffentlicher Bereich (außer Gastronomie) Gesetzeslage Gastronomie DänemarkRauchverbot * Kein Rauchverbot BelgienRauchverbotanallenArbeitsplätzen (aberabgetrennte,ventilierteraucherräumesindmöglich) BeschränktesRauchverbot;Ab2007tretenweitereRauchverboteinderGastronomieinKraft, dabei bleiben abgetrennte, ventilierte Raucherräume möglich

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Gesetzeslage öffentlicher Bereich (außer Gastronomie) Gesetzeslage Gastronomie EnglandRauchverbot * 2007trittumfassendesRauchverbotinderGastronomie in Kraft EstlandRauchverbot * 2007 tritt Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft, dabei bleiben abgetrennte, ventilierte Raucherräume möglich. FinnlandRauchverbot * Beschränktes Rauchverbot, Ausmaß unbekannt FrankreichRauchverbot * Beschränktes Rauchverbot, Ausmaß unbekannt GriechenlandRauchverbot * Beschränktes Rauchverbot, Ausmaß unbekannt Irland Rauchverbot in öffentlichen Plätzen und Einrichtungen Das bestehende Rauchverbot in öffentlichen Plätzen wurde im März 2004 auf alle Arbeitsplätze in geschlossenen Räumen (also auch in dergastronomie)ausgedehnt.ausnahmen:gefängnisse, Psychiatrien, Hotelräume. Italien Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen Rauchverbot, abgetrennte, ventilierte Raucherräume sind möglich LettlandBeschränktes Rauchverbot * Rauchverbot, abgetrennte, ventilierte Raucherräume sind möglich (ab Juli 2006) LitauenRauchverbot * Beschränktes Rauchverbot, Ausmaß unbekannt LuxemburgRauchverbot * Kein Rauchverbot Malta Rauchverbot an allen geschlossenen öffentlichen und privaten Räumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind. Ausgenommen für Raucher ausschliesslich eingerichtete Übernachtungsräume. Rauchverbot, aber abgetrennte, ventilierte Raucherräume sind möglich NiederlandeRauchverbotanallenArbeitsplätzen (aberabgetrennte,ventilierteraucherräumesindmöglich) Freiwillige Vereinbarung Österreich Rauchverbot in öffentlichen Plätzen inklusive Freiwillige Vereinbarung Gesundheitseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Regierungseinrichtungen, Veranstaltungseinrichtungen,sowiesämtlicheArbeitsplätzein geschlossenen Räumen PolenBeschränktes Rauchverbot * Beschränktes Rauchverbot, Ausmaß unbekannt PortugalRauchverbot * Freiwillige Vereinbarung SchottlandRauchverbotRauchverbot Schweden Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen Abgetrennte, ventilierte Raucherräume sind möglich, allerdings wird dort nicht bedient SlowakeiRauchverbot * Beschränktes Rauchverbot * SlowenienRauchverbot * Beschränktes Rauchverbot * Spanien Rauchverbot an allen Arbeitsplätzen in geschlossenen Räumen, an Sportstätten in geschlossenen Räumen, in allen Freizeitanlagen mitzuschauern (Kinosetc.)außeringesondert eingerichteten Zonen sowie in Freizeiteinrichtungen, zu denen Kinder Zugang haben, Flugzeugen, medizinischen Einrichtungen usw. In Bars und Restaurants unter 100 qm können Raucher zugelassen werden, in größeren müssen,fallsderbetreiberkeinabsolutesrauchverbot verhängt, mit eigener Lüftung versehene Raucherzonen eingerichtet werden. Diese dürfen nicht mehr als 30 % des Raums umfassen, dürfen nicht durchgangsfähig sein und müssen für Kinder und Jugendliche unzugänglich sein. TschechienBeschränktes Rauchverbot * Beschränktes Rauchverbot * UngarnRauchverbot * Beschränktes Rauchverbot * Zypern Rauchverbot in öffentlichen Räumen (Kinos, Theateretc.)undinderVerwaltung,amArbeitsplatz ist eine Einigung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über die Einrichtung von Raucherzonen vorgeschrieben * bedeutet: Ausmaß der Regelung ist nicht bekannt In der Gastronomie muss bei mehr als einem Gastraum zwingend ein Nichtraucherraum ausgewiesenwerden,beinureinemgastraumwird die Ausweisung als Nichtraucherraum empfohlen

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ WelcheSchlüsseziehtdieBundesregierungausdenineinigenMitgliedstaatenderEuropäischenUnioneingesetztenMaßnahmenzumSchutzvor Passivrauchen und deren bereits heute erkennbaren Erfolgen? DieBundesregierungverfolgtdiegesetzlichenRegelungenzumSchutzvor PassivrauchenindenMitgliedstaatenderEuropäischenUnionaufmerksamund wirddieumsetzungderjeweiligenmaßnahmenundderenergebnissebewerten.dabeigilteszubeachten,dassweitergehenderegelungennichtohnemitwirkung der Länder möglich sind. 5.InwelchenBundesländernexistierenbereitsweitergehendegesetzliche RegelungenzumSchutzvorPassivraucheninöffentlichenGebäuden,vor allem an Schulen? WieweitgehendieRegelungskompetenzenderLänderindieserFragebzw. was fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundes? NachdemGrundgesetzliegtdieGesetzgebungskompetenzfürRegelungenzum GesundheitsschutzinDeutschlandinersterLiniebeidenLändern.EineZuständigkeitdesBundesfürRegelungenzumSchutzvorPassivrauchenbestehtallenfallsüberdieBundeskompetenzenzumArbeitsschutz,zuMaßnahmengegen gemeingefährlichekrankheitenunddemverkehrvongiften,sowiezurluftreinhaltung. FüreineaktuelleAbfragebeidenLändernwardiezurVerfügungstehendeZeit zukurz.diefolgendenauskünfteberuhenaufmündlichenauskünftenund Medienberichten. IndenLändernbestehenderzeitnochkeinelandesgesetzlichenRegelungenzum SchutzvorPassivraucheninöffentlichenEinrichtungenundderGastronomie. DasLandBrandenburgplantindiesemJahreingesetzlichesRauchverbotfür öffentlicheeinrichtungendeslandes,daslandbremeneingesetzlichesrauchverbotinkrankenhäusernundintageseinrichtungenfürkinder.fürdenschul undbildungsbereichliegtdiezuständigkeitfürgesetzlicheregelungenausschließlichbeidenländern.derzeitbestehenverbindlicheregelungenzur rauchfreienschuleindenländernberlin,brandenburg,hamburg,hessen, Niedersachsen,Nordrhein-Westfalen,SaarlandundSchleswig-Holstein.Die LänderBayernundBremenwerdenMitte2006ebenfallsdierauchfreieSchule einführen.dieländerbaden-württemberg,mecklenburg-vorpommern,rheinland-pfalz,sachsen,sachsen-anhaltundthüringensprechensichfürregelungen zum Nichtrauchen in den Schulen auf freiwilligem Wege aus. ImÜbrigenbesitztjederöffentlicheoderprivateTrägereinerEinrichtungmit PublikumsverkehrüberdasHausrechtdieMöglichkeit,inseinerEinrichtung verbindliche Regelungen zum Nichtrauchen zu treffen. 6.WelcheMaßnahmenzumSchutzderBevölkerungvorPassivrauchenim öffentlichenraumplantdiebundesregierungangesichtsderbeunruhigendenergebnissederdkfz-publikationzudengesundheitlichengefahren der sehr starken Feinstaubbelastung durch das Passivrauchen? DiegesundheitlichenGefahrendurchdasPassivrauchensindunbestritten:Die Bundesregierungnimmtdiesesehrernstundbeabsichtigtdeshalb,denNichtraucherschutzinöffentlichenEinrichtungenundGaststättenzuverbessern.So fördertdasbundesministeriumfürgesundheitunterderschirmherrschaftder BeauftragtenderBundesregierungfürDrogenfragenseitJuli2005einBundesmodellprojekt RauchfreieKrankenhäuser.WeiterhinwerdenvonderBundeszentralefürgesundheitlicheAufklärungumfangreicheInformationsmaterialien

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode undhandreichungenzumnichtraucherschutzundzumpassivrauchenherausgegeben.dasbundesministeriumfürgesundheitbeteiligtsichzudemmaßgeblichanderfinanzierungdeskollaborationszentrumsderwhozurtabakkontrolle am Deutschen Krebsforschungszentrum. 7.WieschätztdieBundesregierungangesichtsderbeunruhigendenErgebnisse derdkfz-publikation,diegesundheitlichegefährdungdergastronomiemitarbeiterinnenund-mitarbeiterdurchdiesehrstarkefeinstaubbelastung bedingt durch das Passivrauchen ein? WasplantdieBundesregierung,zuderenSchutzvorPassivrauchenzu unternehmen? ZurVerbesserungdesSchutzesvorPassivrauchenvonAngestelltenundGästen indergastronomiesetztdiebundesregierungzunächstaufselbstverpflichtungendesgastgewerbes.sohatdasbundesministeriumfürgesundheitam 1.März2005mitdemDeutschenHotel-undGaststättenverband (DEHOGA) einezielvereinbarunggeschlossen,umdennichtraucherschutzingaststätten voranzubringen.mitderzielvereinbarungwerdendiegastwirteindieverantwortung genommen, einen aktiven Beitrag zum Nichtraucherschutz zu leisten. InnerhalbeinesStufenplanssollenbiszum1.März2008mindestens90Prozent derspeisebetriebemindestens50prozentdesplatzangebotesfürnichtraucher verbindlichbereitstellen.dievereinbarunggiltfürallespeisebetriebemitüber 75qmGastflächeoder40Sitzplätzen.DieBundesregierunghatsichstichprobenartigeKontrollenzudenvereinbartenUmsetzungsschrittenvorbehalten.Die ZielvereinbarungbietetdieChance,demNichtraucherschutzeinedeutlichstärkereBeachtungfürBeschäftigteundKundeninderGastronomiezuverleihen, alsdiesbisherderfallist.dieländerösterreichundniederlandehabenähnliche Vereinbarungen geschlossen. 8.WelcheAuswirkungenhättedieimRahmenderFöderalismusreformvorgeseheneÜbertragungderZuständigkeitfürdieGaststättengesetzgebung vombundandiebundesländeraufdieregelungskompetenzdesbundes für ein umfassendes Rauchverbot in Gaststätten? RegelungenübereinRauchverbotinGaststättenkönntenauchaufdieGesetzgebungskompetenzfürdasRechtderGaststättengestütztwerden.Wenndas RechtderGaststätten,wiederzeitvorgesehen,imRahmenderFöderalismusgesetzgebungvomBundaufdieLänderübergehensoll,wärendieLänderfürdie RegelungenfüreinRauchverbotaufBasisdesGaststättenrechtszuständig. Gegebenenfallskönntedieszu jenachland unterschiedlichenregelungen führen.einezuständigkeitdesbundesfürregelungenzumschutzvorpassivrauchenkommtimübrigenüberdiebundeskompetenzenzumarbeitsschutz, zumaßnahmengegengemeingefährlichekrankheitenunddemverkehrvon Giften, sowie zur Luftreinhaltung in Betracht.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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