P R Ü F B E R I C H T. Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG;

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1 P R Ü F B E R I C H T Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG; Träger der Einrichtung: AWO Kreisverband Fürth-Stadt e.v. Hirschenstr Fürth Vertretungsberechtigte Person: Herr Weißfloch Geprüfte Einrichtung: Wohnstift Käthe-Loewenthal Schlosshof Fürth In der Einrichtung wurde am von 8:30 Uhr bis 13:15 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Bauliche Gegebenheiten Wohnqualität Verpflegung Soziale Betreuung Pflege und Dokumentation Qualitätsmanagement Arzneimittel Hygiene Personal Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart (Mehrfachnennungen möglich): Stationäre Einrichtung für ältere Menschen Stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Einrichtung für Menschen mit Demenz Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung Für alte Menschen Konten der Stadtkasse Fürth: Sparkasse Fürth, BLZ , Konto-Nr Postbank Nürnberg, BLZ , Konto-Nr

2 Stadt Fürth - Ordnungsamt Fürth Seite 2 Angebotene Wohnformen (Mehrfachnennungen möglich): mobile Pflegeoase Therapieangebote (Mehrfachnennungen möglich): sonstige Therapieangebote (Tagesbetreuung, Musiktherapie) Angebotene Plätze: 190 davon Beschützende Plätze: 0 davon Plätze für Rüstige: 45 Belegte Plätze: 167 Einzelzimmerquote: 52,71 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 55,44 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungskräfte in der Einrichtung: 11 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Die Aufenthaltsräume auf den Stationen sind schön dekoriert und individuell eingerichtet. Alle Bewohnerinnen und Bewohner, die ihre Mahlzeiten in den Aufenthaltsräumen einnehmen, haben einen festen Sitzplatz, der mit einem Platzdeckchen mit Namen und der Aufschrift Guten Appetit gekennzeichnet ist. Alle befragten Bewohnerinnen und Bewohner äußerten sich positiv über die Einrichtung und den Alltag sowie über das vielseitige Beschäftigungsprogramm. Die Einrichtung hält einen hohen Fachkraftanteil vor und legt sehr viel Wert auf die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Befragte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter äußerten sich sehr zufrieden mit dem Arbeitgeber.

3 Stadt Fürth - Ordnungsamt Fürth Seite 3 Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden dienstplanmäßig ausreichend Zeiten für Dokumentationsarbeiten, zur Medikamentenstellung, für Übergabe- und Teamgespräche eingeräumt. II.2. Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Die Gänge und Sitzecken auf den Stationen wurden optisch schön gestaltet. Die neuen Farbzuordnungen zu den Bereichen erleichtern die Orientierung. II.3. Qualitätsempfehlungen [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] Trotz der hohen Fachkraftquote und der insgesamt mehr als ausreichenden Personalstärke in der Einrichtung ist das Personal ungleichmäßig auf die Bereiche verteilt. Im Bereich II sind für den vorhandenen Bewohnerstand zuwenig Fachkräfte und Hilfskräfte im Bereich der Pflege und Betreuung eingesetzt. Zusätzlich zu der Unterbesetzung hat der Bereich II im Monat Oktober 2012 den Großteil der Fachkräfte im Nachtdienst gestellt. Es sollte zum Wohle der Bewohner und des Personals auf eine ausgeglichene Personalbesetzung geachtet werden. Die derzeitige Vorgehensweise mit der Dienstkleidung (Mitarbeiter können die Dienstkleidung daheim selber reinigen) widerspricht der Gefahrenstoffverordnung TRBA 250, Punkt in dem auf Schutz und Arbeitskleidung eingegangen wird, sowie der Empfehlung: Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe, DGKH, Sektion Pflege 01/2009. Die Arbeitskleidung des Personals sollte vom Arbeitgeber gereinigt und ggf. desinfizierend gewaschen werden! Das Waschen zu Hause ist aus hygienischen Gründen (Keimverschleppung) nicht zulässig. Im Schrank für Lagerungshilfsmittel auf der besichtigten Station wurden lediglich Sitzkissen für Rollstühle gelagert. Andere Lagerungshilfen sind im Zentralen Lager

4 Stadt Fürth - Ordnungsamt Fürth Seite 4 zu erhalten. Bei akutem Bedarf müsste sich das Personal erst auf den relativen weiten Weg zum Zentrallager machen oder verzichtet auf den Einsatz der Lagerungshilfsmittel. Empfehlenswert wäre daher, wenn pro Station eine Mindestausstattung an Lagerungshilfsmitteln vorgehalten wird. Die Unterlagen Standards zu Pflege und Hygiene waren in dem besichtigten Bereich in zwei verschieden Versionen (PC-Version aktuell, Papier-Version veraltet) vorhanden. Es sollte eine Regelung getroffen werden, die sicher stellt, dass den Mitarbeitern nur die aktuelle, übersichtlich strukturierte Version zur Verfügung steht. Bei der Stichprobenkontrolle eines Medikamentenschrankes wurde festgestellt, dass bei einem Medikament das Anbruchsdatum fehlte und bei einem zweiten Medikament das Haltbarkeitsdatum bereits seit längerem überschritten war. Ersteres Medikament wird sehr schnell verbraucht, das andere Medikament wurde abgesetzt und nur noch aufbewahrt. Tropfenflaschen sollten immer mit dem Anbruchsdatum versehen werden und ggf. auch mit dem Ablaufdatum nach Anbruch gekennzeichnet werden. Medikamente sollten in regelmäßigen Abständen überprüft und Abgelaufenes entfernt werden. Zur Legionellenprophylaxe bei ungenutzten Duschen sollte das regelmäßige Spülen fest geregelt werden. Die Deckenlüfter in den Sanitärbereichen sollten in regelmäßigen Abständen gereinigt und ggf. die Filter ausgetauscht werden. Der Desinfektionsplan für das besichtigte Bad war in dem gegenüberliegenden Versorgungsraum ausgehängt. Die Beschriftung der Schranktüren in dem Versorgungsraum stimmte nicht mit den Inhalten der Fächer überein. Desinfektionspläne sollten möglichst in den Räumen ausgehängt werden, in denen mit Desinfektionsmitteln gearbeitet wird. Hinweisschilder sollten aktuell sein. Die weitere Umsetzung des geplanten neuen Orientierungskonzeptes, wie z.b. Neuaufteilung der Zuständigkeiten der einzelnen Bereiche, wurde nicht weiter voran getrieben. Die Stockwerkbezeichnungen und die Bereichsnamen wurden nicht angeglichen. Auch ist teilweise die Stockwerkbezeichnung einer einzelnen Etage un-

5 Stadt Fürth - Ordnungsamt Fürth Seite 5 terschiedlich, je nachdem welchen Aufgang/Fahrstuhl man benutzt. Für eine noch bessere Orientierung sollte das Konzept vollständig umgesetzt werden. Der triste und sehr kahle Innenhof wurde trotz anderslautender Ankündigungen der Einrichtung diesen Sommer nicht neu angelegt und verschönert. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] III.1. Qualitätsbereich: Pflege und Dokumentation III Sachverhalt In den geprüften Dokumentationen war die Validierung der Pflegeplanung, der Tagesstruktur und die Führung der Risikoprofile teilweise ein Jahr und länger nicht durchgeführt worden. III Sachverhalt Bei einer/einem begutachteten Bewohnerin/Bewohner war die Wechseldruckmatratze auf ein viel höheres Gewicht als das tatsächliche Körpergewicht eingestellt. Eine Wechseldruckmatratze kann nur entlastend wirken, wenn das Auflagegewicht und der eingestellte Gegendruck übereinstimmen. III.1.2 Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III Eine Überprüfung von Pflegeplanungen und die Erfassung von Risiken sollte in überschaubaren Abschnitten im Verlaufe eines Jahres stattfinden. Wenn sich nichts verändert hat, sollte dies mit Datum und Unterschrift festgehalten werden.

6 Stadt Fürth - Ordnungsamt Fürth Seite 6 III Das Pflegepersonal sollte auf die Bedeutung des richtigen Auflagedruckes bei Wechseldruckmatratzen hingewiesen werden. III.2. Qualitätsbereich: Hygiene III.2.1 Sachverhalt Nicht verbrauchte Reste von Verbandsstoffen, Pflastern, Spritzen und Kanülen waren durcheinander in einem Schrank des besichtigten Versorgungsraumes gelagert. Eine Packung Kanülen war im November 2011 verfallen. Eine bereits geöffnete Flasche mit gereinigtem Wasser stand ohne Anbruchsdatum im Schrank. Das Verfallsdatum einer Box mit selbst angesetzten Desinfektionstüchern an einem Pflegewagen war seit einem Monat abgelaufen. III.2.2 Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.2.3 Vorräte und nicht verbrauchte Reste sollten ordentlich aufbewahrt werden, damit Verpackungen nicht beschädigt werden und im Bedarfsfall das Richtige schnell gefunden werden kann. Bereits geöffnete Flaschen mit gereinigtem Wasser sollten nicht länger gelagert werden, da der einwandfreie Zustand nicht mehr gewährleistet werden kann. Das Kontrollsystem für Haltbarkeitszeiten von Sterilgütern und Desinfektionslösungen sollte überprüft und neu geregelt werden. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt.

7 Stadt Fürth - Ordnungsamt Fürth Seite 7 V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Einer Veröffentlichung des Prüfberichts durch die Stadt Fürth - FQA wurde seitens des Trägers zugestimmt. Eine Veröffentlichung ist binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts vorgesehen. Sofern seitens des Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt wird, kann diese als gesondertes Dokument (ggf. zeitgleich) mit dem Prüfbericht veröffentlicht werden. Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden.

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