A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück
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- Melanie Weber
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1 A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 40. Jahrgang Nummer INHALTSVERZEICHNIS 45/ Nachtragssatzung und Bekanntmachung der 1. Nachtragssatzung der Stadt Delbrück für das Haushaltsjahr 2014 vom /2014 Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes der 2. Nachtragssatzung und des 2. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr /2014 Bekanntmachung über die Einziehung eines Teilstücks der Straße Schafbreite 48/2014 Bekanntmachung der Bezirksregierung Detmold über die beschleunigte Zusammenlegung Lippeaue Boke Hier: Anmeldung unbekannter Rechte Herausgeber: Stadtverwaltung Delbrück, Postfach 14 63, Delbrück Telefon / 9960 Interessenten können das Amtsblatt kostenlos in der Stadtverwaltung abholen bzw. gegen Erstattung der Portokosten zusenden lassen. Sie finden das Amtsblatt auch im Internet unter
2 1. Nachtragssatzung und Bekanntmachung der 1. Nachtragssatzung der Stadt Delbrück für das Haushaltsjahr 2014 vom Aufgrund des 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV.NRW. 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (GV.NRW. S. 878), hat der Rat der Stadt Delbrück mit Beschluss vom folgende 1.Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom erlassen: Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden 1 und damit der die bisherigen Gesamtbetrag des festgesetzten erhöht vermindert Haushaltsplans Gesamtbeträge um um einschl. Nachträge festgesetzt auf EUR EUR EUR EUR Ergebnisplan Erträge Aufwendungen Finanzplan aus laufender Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen Amtsblatt Nr. 12 vom
3 2 Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt. 3 Der bisherige festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert. 4 Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von EUR um EUR vermindert und damit auf EUR festgesetzt. 5 Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert. Die Steuersätze werden nicht geändert. 6 entfällt. 7 Haushaltssicherungskonzept Delbrück, den gez. Peitz (Bürgermeister) gez. Börnemeier (Schriftführer) Amtsblatt Nr. 12 vom
4 2. Bekanntmachung der Nachtragssatzung Die vorstehende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Das vorgeschriebene Anzeigeverfahren wurde durchgeführt. Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2014 während der Dienststunden montags bis freitags montags bis mittwochs und donnerstags von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr bei der Stadtverwaltung Delbrück, Lange Straße 45, Zimmer 36, öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 12 vom
5 B E K A N N T M A C H U N G der Auslegung des Entwurfes der 2. Nachtragssatzung und des 2. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 Gemäß 80 Abs. 3 GO NW liegt der Entwurf der 2. Nachtragssatzung der Stadt Delbrück nebst Nachtragshaushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 in der Zeit vom bis während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Delbrück, Verwaltungsgebäude Lange Straße 45, Zimmer 36, öffentlich zur Einsichtnahme aus. In der Zeit vom bis können Einwohner oder Abgabepflichtige Einwendungen gegen den Entwurf und seine Anlagen bei der o.g. Stelle erheben, über die der Rat der Stadt Delbrück in öffentlicher Sitzung beschließt. Einwendungen, die nach Ablauf der angegebenen Frist eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Die Dienststunden sind wie folgt geregelt: montags bis freitags montags bis mittwochs donnerstags von 8.30 Uhr bis Uhr, von Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr. Delbrück, den Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 12 vom
6 B e k a n n t m a c h u n g Ein Teilstück der Straße Schafbreite (Grundstücke Gemarkung Anreppen, Flur 5, Flurstück 66, Gemarkung Bentfeld, Flur 6, Flurstück 151 sowie Flurstück 150 teilweise) wird gem. 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eingezogen. Die Absicht der Einziehung ist im Amtsblatt für die Stadt Delbrück vom bekannt gemacht worden. Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung wurden nicht erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Einziehung des Weges kann vor dem Verwaltungsgericht Minden, Königswall 8, Minden, binnen eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Diese kann schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form nach Maßgabe der elektronischen Rechtsverkehrsverordnung - ERVVO VG/FG - vom erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Delbrück, den Stadt Delbrück Der Bürgermeister gez. Peitz Amtsblatt Nr. 12 vom
7 Beschleunigte Zusammenlegung Lippeaue-Boke Anmeldung unbekannter Rechte (Az.: H. O. 21) Die Bezirksregierung Detmold (Dezernat 33) hat als Flurbereinigungsbehörde das durch den Zusammenlegungsbeschluss vom festgestellte Zusammenlegungsgebiet gem. 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 2794) durch die Änderungsbeschlüsse 1 bis 6 vom , , , , und geändert. Die nachfolgenden Grundstücke unterliegen somit dem Verfahren und insoweit ist die Zusammenlegung angeordnet worden: Land Nordrhein-Westfalen, Regierungsbezirk Arnsberg, Kreis Soest, Stadt Geseke, Gemarkung Geseke Flur 8 Flurstück 127 Regierungsbezirk Detmold, Kreis Paderborn, Stadt Delbrück, Gemarkung Anreppen Flur 7 Flurstücke 206, 213, 215, 219 und 231 Gemarkung Boke Flur 3 Flurstücke 6, 7, 9 und 20 Flur 9 Flurstücke 12, 32, 34, 36, 37, 90, 91, 162, 179, 246, 250, 251, 256, 257, 261, 262, 291, 295, 300, 306, 307, 310, 320, 321, 353, 363 und 369 Flur 10 Flurstück 37 Flur 11 Flurstück 4 Flur 12 Flurstücke 93, 130, 138, 201, 202 und 279 Flur 13 Flurstücke 25, 37 und 70 Flur 14 Flurstück 52 Regierungsbezirk Detmold, Kreis Paderborn, Stadt Lichtenau, Gemarkung Lichtenau Flur 9 Flurstück 150 Flur 10 Flurstück 157 Amtsblatt Nr. 12 vom
8 Regierungsbezirk Detmold, Kreis Paderborn, Stadt Paderborn, Gemarkung Sande Flur 16 Flurstück 233 Flur 17 Flurstücke 47, 212, 213 und 234 Regierungsbezirk Detmold, Kreis Paderborn, Stadt Salzkotten, Gemarkung Mantinghausen Flur 4 Flurstücke 145, 146, 160, 168, 219, 240, 241, 242, 243, 244 und 245 Gemarkung Salzkotten Flur 1 Flurstück 181 Gemarkung Schwelle Flur 1 Flurstücke 8, 47, 52, 53 und 54 Flur 3 Flurstücke 2, 3 und 207 Flur 7 Flurstücke 8, 240, 284, 304 und 305 Gemarkung Thüle Flur 7 Flurstück 99 Flur 8 Flurstücke 183, 216, 220 und 221 Flur 13 Flurstücke 36, 92, 258, 276 und 300 Flur 17 Flurstück 72 Flur 18 Flurstücke 72 und 73 Gemarkung Verlar Flur 1 Flurstück 44 Flur 2 Flurstücke 91, 636, 637, 640 und 641 Gemarkung Verne Flur 8 Flurstück 365 Amtsblatt Nr. 12 vom
9 Für diese Grundstücke wird bekanntgemacht: Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am beschleunigten Zusammenlegungsverfahren berechtigen, sind nach 14 Abs. 1 FlurbG innerhalb einer Frist von drei Monaten nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung bei der anzumelden. Bezirksregierung Detmold, Dezernat 33, Leopoldstraße 15, Detmold Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken. Auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde hat der Anmeldende sein Recht innerhalb einer von der Flurbereinigungsbehörde zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist wird der Anmeldende nicht beteiligt. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen. Der Inhaber eines der bezeichneten Rechte muss gemäß 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Bezirksregierung Detmold Dezernat 33 Im Auftrag gez. Plümer Bezirksregierung Detmold Leopoldstraße Detmold Tel.-Nr.: / Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internet - Seite der Bezirksregierung Detmold veröffentlicht. Amtsblatt Nr. 12 vom
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