BMVIT. Wiener Hafen, GmbH & Co KG. Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie
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- Wilhelmine Dunkle
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1 Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie Beim Projekt Hafentoranlage Freudenau der Wiener Hafen, GmbH & Co KG entstanden durch die Bereitstellung sowie Bindung von Fördermitteln der Republik Österreich (BMVIT) und der Bundeshauptstadt Wien rd. zwei Jahre vor dem tatsächlichen Bedarf durch die vermeidbare Zinsaufwendungen von rd EUR. Kurzfassung Ziel der Gebarungsüberprüfung war die Beurteilung der Planung, Abwicklung, Abrechnung und Finanzierung des Projekts Hafentoranlage Freudenau der (WHG) sowie die Überprüfung der strategischen Vorgaben. (TZ 1) Die WHG erhielt für dieses Projekt Förderungen der Republik Österreich und der Bundeshauptstadt Wien von insgesamt rd. 14,50 Mill. EUR. Durch die Bereitstellung und Bindung der Mittel rd. zwei Jahre vor dem tatsächlichen Bedarf durch die WHG entstanden den Förderungsgebern vermeidbare Zinsaufwendungen von insgesamt rd EUR (Bundeshauptstadt Wien EUR, Republik Österreich EUR). (TZ 3) Der Hochwasserschutz für die Bundeshauptstadt Wien gegenüber Hochwasserereignissen der Donau wurde bereits in den 60er Jahren entwickelt, wobei der Wiener Hafen nicht hochwassersicher war. Die Entscheidung der Bundeshauptstadt Wien aus 2003, den Hafen Freudenau aufgrund seiner positiven wirtschaftlichen Entwicklung und der teils enormen Schadenshöhe, die mit Donauhochwässern und einer damit allfällig zusammenhängenden Überflutung der Hafenflächen verbunden war, in ihr Hochwasserschutzsystem zu integrieren, stimmte mit den strategischen Zielsetzungen des Wiener Hafens überein. (TZ 2) Bund 2009/1 175
2 Kenndaten zur Eigentümer Anteile am Stammkapital ( ,36 EUR): (zum 31. Dezember 2007) in EUR in % Kommanditisten Wien Holding GmbH ,00 94,9998 Wirtschaftskammer Wien ,17 5,0000 Wiener Stadtentwicklungsgesellschaft m.b.h. 103,19 0,0002 Komplementär Wiener Hafen Management GmbH Unternehmensgegenstand Erwerb von unbeweglichen und beweglichen Wirtschaftsgütern aller Art, insbesondere in den Häfen Albern, Freudenau und Ölhafen Lobau sowie der Erwerb von dem Verkehr auf Wasserwegen und dem Güterumschlag dienenden Anlagen Ausbau des Hafens durch Anschaffung und Herstellung weiterer Anlagen Betrieb des Wiener Hafens und aller sonstigen Anlagen Anmietung, Pachtung und Verwaltung fremden Vermögens, das dem Wiener Hafen, dem Güterumschlag oder dem Verkehr auf Wasserwegen dient Ausübung des Speditionsgewerbes Immobilienverwaltung Handel mit Waren aller Art alle sonstigen betrieblichen Tätigkeiten, die mit dem Schiffsverkehr auf Wasserwegen und der Benutzung des Wiener Hafens sowie der Förderung des Güterumschlags direkt oder indirekt zusammenhängen Gebarung in EUR Betriebsleistung Jahresüberschuss Bilanzsumme operativer Cashflow Anzahl Mitarbeiter in Vollzeitkräften (ohne Karenzierungen) 1) ) Alle anderen auch mit Aufgaben der befassten Mitarbeiter wurden von der Wiener Hafen und Lager Ausbau- und Vermögensverwaltung, GmbH & Co KG beschäftigt. 176 Bund 2009/1
3 Prüfungsablauf und gegenstand 1 Der RH überprüfte von Mai bis Juli 2007 die Gebarung der Wiener Hafen, GmbH & Co KG (WHG) hinsichtlich der von ihr in den Jahren 2002 bis Mitte 2007 getätigten Investitionen. Ziel der Gebarungsüberprüfung war die Beurteilung der Planung, Abwicklung, Abrechnung und Finanzierung des Projekts Hafentoranlage Freudenau der WHG sowie die Überprüfung der strategischen Vorgaben. Zu dem im November 2007 dem überprüften Unternehmen, dem Wiener Stadtsenat sowie auszugsweise dem BMVIT übermittelten Prüfungsergebnis nahmen die WHG im Dezember 2007 sowie der Wiener Stadtsenat und das BMVIT jeweils im Jänner 2008 Stellung. Der RH erstattete seine Gegenäußerungen gegenüber dem überprüften Unternehmen und dem Wiener Stadtsenat im Februar 2008; gegenüber dem BMVIT war eine Gegenäußerung entbehrlich. Die im Bericht angeführten Beträge wurden kaufmännisch gerundet und beinhalten keine Umsatzsteuer. Hafentoranlage Freudenau Hochwasserschutz für den Hafen Freudenau 2.1 Der Hochwasserschutz für die Bundeshauptstadt Wien gegenüber Hochwasserereignissen der Donau wurde bereits in den 60er Jahren entwickelt, wobei der Wiener Hafen nicht hochwassersicher war. Seither wurde insbesondere der Hafen Freudenau zu einem trimodalen Umschlagszentrum 1) für Wien ausgebaut und eine Vielzahl von Betrieben angesiedelt. Gegenüber den 60er Jahren lag somit eine völlig neue Situation vor. 1) Güterumschlag, der über eine optimale Verknüpfung mehrerer Verkehrsträger (Wasser, Schiene, Straße) erfolgt; dabei wird eine Optimierung von Transportzeit und kosten sowie der notwendigen Anzahl der Umladevorgänge angestrebt Zuletzt entstanden beim Donauhochwasser im August 2002 für die WHG und die im Hafengelände Freudenau angemieteten Unternehmen Schäden in Höhe von insgesamt rd. 3 Mill. EUR. Berechnungen der WHG zeigten, dass bei Erreichen des im Jahr 1969 festgelegten Projekthochwassers (PHW 1969 ) 2) auf eine Dauer von zwei Wochen Hochwasserschäden von insgesamt rd. 240 Mill. EUR entstehen könnten. 2) im Jahr 1969 mit einer maximalen Wassermenge von m³/s (entspricht einem Wasserspiegel von rd. 1,30 m über dem Hochwasserereignis von 2002) festgelegtes Projekthochwasser der Donau, das den Projekten zum Hochwasserschutz der Gemeinde Wien (beispielsweise Errichtung der Donauinsel samt Entlastungsgerinne Neue Donau) zugrunde gelegt wurde Bund 2009/1 177
4 Hafentoranlage Freudenau Die WHG ließ im Jahr 2002 nach dem Donauhochwasser eine Studie erstellen, um technische und kaufmännische Grundlagen für die Bundeshauptstadt Wien als Entscheidungsgrundlage für die Errichtung eines Hochwasserschutzes (Hafentor in der Hafeneinfahrt Freudenau) zu schaffen. Im Februar 2003 beauftragte die WHG ein Planungsbüro mit der Ausarbeitung einer Variantenuntersuchung zum Projekt Hafentoranlage Freudenau 1). Mit der Vergabe der Vorplanungsdienstleistung durch die WHG im Jänner 2004 gelangte das Projekt in die Umsetzungsphase. 1) Hafentoranlage Freudenau: Bauwerk, bestehend insbesondere aus den Bauteilen Hafentor, Pumpwerk sowie der Adaptierung bestehender Dämme und Dichtungsmaßnahmen 2.2 Der RH stellte fest, dass die Entscheidung der Bundeshauptstadt Wien aus 2003, den Hafen Freudenau aufgrund seiner positiven wirtschaftlichen Entwicklung seit den 60er Jahren und der teils enormen Schadenshöhe, die mit Donauhochwässern sowie einer damit allfällig zusammenhängenden Überflutung der Hafenflächen verbunden war, in ihr Hochwasserschutzsystem zu integrieren, mit den strategischen Zielsetzungen des Wiener Hafens übereinstimmte. Abwicklung der Förderung 3.1 Die geschätzte Investitionssumme für den geplanten Hochwasserschutz im Hafen Freudenau belief sich auf rd. 14,50 Mill. EUR. Im Juli 2005 stellte die WHG Förderanträge an das BMVIT und das Land Wien 2). 2) Der Förderungsgeber war grundsätzlich das Land Wien, die Abwicklung der Förderung erfolgte durch den Magistrat der Bundeshauptstadt Wien. Das BMVIT sagte der WHG mit Fördervertrag vom 25. Juli 2005 eine Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Beitrags für die bauliche Herstellung eines Hochwasserschutztores im Ausmaß von 50 % der Kosten, höchstens jedoch 7,25 Mill. EUR zu. Der Wiener Gemeinderat beschloss am 14. Dezember 2005 eine Förderung in der Höhe von ebenfalls 50 % der Kosten bzw. bis maximal 7,25 Mill. EUR. In nahezu gleich lautenden Förderverträgen mit dem BMVIT und dem Land Wien war zur Auszahlung der Förderung festgehalten, dass diese nicht früher erfolgt, als die Fördermittel zur Leistung fälliger Zahlungen benötigt werden. Der Fördervertrag mit dem Land Wien enthielt weiters die Auflage, dass Zahlungen nur nach dem prognostizierten Baufortschritt erfolgen, die Verpflichtung der WHG zur jährlichen Erbringung einer Finanzierungsvorschau und eine Zinsklausel, wonach Zinserträge auf dem Förderkonto dem Land Wien zukamen. Der Fördervertrag mit dem BMVIT enthielt keine Zinsklausel für Vorauszahlungen. 178 Bund 2009/1
5 Hafentoranlage Freudenau Das BMVIT beglich am 30. Dezember 2005 auf Basis eines Ersuchens der WHG eine erste Fördertranche in Höhe von 2 Mill. EUR. Die Bundeshauptstadt Wien überwies am 27. Oktober 2006 nach einem Ersuchen der WHG einen ersten Teilbetrag in der Höhe von rd. 4,77 Mill. EUR. Ende Oktober 2006 standen der WHG somit insgesamt Förderungen im Umfang von rd. 6,77 Mill. EUR zur Verfügung. Bis Ende September 2007 forderte die WHG keine weiteren Fördertranchen vom BMVIT bzw. von der Bundeshauptstadt Wien an. Aufgrund von Verzögerungen beim im Oktober 2005 eröffneten Ausschreibungsverfahren für das Hafentor erfolgte die Vergabe der Leistungen im Ausmaß von rd. 19,50 Mill. EUR (Hafentor und Dammertüchtigung) erst am 27. September Da noch keine Bauausführungen stattfanden, lagen gegenüber der Finanzierungsvorschau weitaus geringere Finanzierungserfordernisse für 2005 (erstmalige Zahlungsverpflichtungen im Ausmaß von rd EUR), 2006 (kumulierte Zahlungsverpflichtungen für 2005 und 2006 von EUR) sowie 2007 (kumulierte Zahlungsverpflichtungen für 2005 bis 2007 von EUR) vor. Somit bestand ein längerfristiger Finanzierungsüberhang von zuletzt rd. 6,22 Mill. EUR. 3.2 Der RH bemängelte die Anforderung von Fördermitteln durch die WHG vor der Vergabeentscheidung. Ende 2005 standen der eingeforderten Bundesförderung in der Höhe von 2 Mill. EUR fällige Zahlungsverpflichtungen von erst EUR gegenüber. Dies widersprach dem Fördervertrag, wonach eine Auszahlung nicht früher zu erfolgen hatte, als die Fördermittel zur Leistung fälliger Zahlungen benötigt wurden. Der RH errechnete für das BMVIT einen vermeidbaren Zinsaufwand in Höhe von rd EUR, der aus der fehlenden Zinsklausel für Vorauszahlungen resultiert. Zum Zeitpunkt der Anforderung der Fördermittel von der Bundeshauptstadt Wien durch die WHG im Jahr 2006 bestand kein unmittelbares Finanzierungserfordernis, weil die bisher angefallenen Kosten in der Ende 2005 ausbezahlten Bundesförderung Deckung fanden. Obgleich die Zinsen für das Guthaben am Förderkonto gemäß dem Fördervertrag der Bundeshauptstadt Wien zugerechnet wurden, errechnete der RH für die Bundeshauptstadt Wien einen vermeidbaren Zinsaufwand von rd EUR, der sich aus der Differenz der Guthabenszinsen und der (Re)Finanzierungskosten ergibt. Bund 2009/1 179
6 Hafentoranlage Freudenau Der RH empfahl der WHG, die Höhe der tatsächlich vorliegenden Finanzierungserfordernisse in kürzeren, regelmäßigen Abständen zu überprüfen sowie die Fördermittel zeitnah und zweckmäßig abzurufen. Die Anforderung eines großen jährlichen Einmalbetrags, insbesondere ohne Vorliegen von unmittelbar bevorstehenden Zahlungsverpflichtungen, wäre künftig zu vermeiden. Der Bundeshauptstadt Wien und dem BMVIT empfahl der RH, grundsätzlich vor der Auszahlung (auch von Teilbeträgen) von Förderungen das vertragsgemäße Vorliegen der fälligen Zahlungsverpflichtungen des Förderungsnehmers zu überprüfen. Weiters empfahl er dem BMVIT, eine Änderung des Fördervertrags durch die Aufnahme einer Zinsklausel für Vorauszahlungen von Förderungen anzustreben. 3.3 Die WHG und der Wiener Stadtsenat teilten mit, dass sämtliche dem Wiener Hafen zur Verfügung gestellten Fördermittel, sofern sie nicht sofort aufgewendet worden waren, bestmöglich veranlagt worden seien und der dabei entstandene Zinsgewinn dem Fördergeber angerechnet worden sei. Die WHG ergänzte, dass die Höhe der angeführten Finanzierungskosten nicht nachvollziehbar sei. Laut Stellungnahme des BMVIT sei in den Förderverträgen nunmehr eine Zinsklausel aufgenommen worden, derzufolge der Förderungsnehmer die Fördermittel, die nicht unmittelbar nach ihrer Überweisung für fällige Zahlungen im Rahmen des Förderungszwecks verwendet werden können, bestmöglich zu veranlagen habe und die abreifenden Zinsen auf die Förderung anzurechnen wären. Für den aktuellen Förderfall Hafentor Freudenau sei die Zusage der Förderungserhöhung um den Passus, dass die Zinsen, die sich aus der Überweisung von 2 Mill. EUR im Jänner 2006 und der Belassung auf dem Konto der WHG ergeben, als bereits ausbezahlter Bundesbeitrag anzusehen und in der Abrechnung der Förderung darzustellen ist, ergänzt worden. 180 Bund 2009/1
7 Hafentoranlage Freudenau 3.4 Der RH entgegnete der WHG und dem Wiener Stadtsenat, dass er eine Anrechnung der Zinsgewinne gegenüber den Fördergebern nur bei der Förderung des Hochwasserschutzes durch das Land Wien festgestellt hat. Diesen Umstand berücksichtigte der RH durch die Anwendung eines entsprechend niedrigeren Kalkulationszinssatzes von 2,375 %. Für die Förderung durch das BMVIT wurde zur Berechnung der Finanzierungskosten eine Durchschnittsverzinsung mit einem Kalkulationszinssatz von 4,5 % auf die unverbrauchten Fördermittel angewandt. Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen 4 Zusammenfassend hob der RH die folgenden Empfehlungen hervor: BMVIT und Bundeshauptstadt Wien (1) Grundsätzlich wäre vor der Auszahlung (auch von Teilbeträgen) von Förderungen das vertragsgemäße Vorliegen der fälligen Zahlungsverpflichtungen des Förderungsnehmers zu überprüfen. (TZ 3) BMVIT (2) Eine Änderung des Fördervertrags für die Hafentoranlage Freudenau wäre durch die Aufnahme einer Zinsklausel für Vorauszahlungen von Förderungen anzustreben. (TZ 3) Wiener Hafen, GmbH & Co KG (3) Die Höhe der tatsächlich vorliegenden Finanzierungserfordernisse sollte in kürzeren, regelmäßigen Abständen überprüft werden. Weiters wären die Fördermittel zeitnah und zweckmäßig abzurufen. Die Anforderung eines großen jährlichen Einmalbetrags, insbesondere ohne Vorliegen von unmittelbar bevorstehenden Zahlungsverpflichtungen, wäre künftig zu vermeiden. (TZ 3) Bund 2009/1 181
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