Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Haimbach, Nr. 8, zwischen Merkurstraße und Fuchsstraße. Begründung Vorentwurf

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1 Bebauungsplan der Stadt Fulda, Stadtteil Haimbach, Nr. 8, zwischen Merkurstraße und Fuchsstraße Begründung Vorentwurf November 2016

2 1. Allgemein 1.1 Anlass und Ziel des Bebauungsplans Das Plangebiet des Bebauungsplans liegt im Stadtteil Haimbach, zwischen dem östlichen Ortsrand und dem Münsterfeldpark. Durch die Ausweisung als Wohngebiet soll dem gestiegenen Bedarf an Wohnfläche Rechnung getragen werden. 1.2 Lage und räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Haimbach, der Geltungsbereich wird durch folgende Flurstücke begrenzt: Im Norden: durch die Flurstücke 6/27, 6/23, 15/3, 53/14, 54/14, 55/14, 56/14, teilw. 6/25 (aus Flur 16) Im Osten: durch die Flurstücke 16/1, teilw. 17/8, teilw. 22/1, teilw. 25/129, teilw. 25/130, teilw. 25/131 (aus Flur 2) Im Süden: durch die Flurstücke 8/90, 8/95, 8/115, 8/24, 8/110, 8/88, 8/87, 8/85, 8/113, 8/112, teilw. 42/17, 42/16, teilw. 42/15, 255/1 (Flur 3) Im Westen: durch die Flurstücke 9/21, 9/18, 9/13, 9/12, 9/11, 9/10, 10/7, 10/8, 10/9, 10/10, 10/11, 27/13, 10/21, 10/20, 207/1, 207/3, 208/2, 225/1, 224, 223/2, 223/1, 221/2, teilw. 222, teilw. 25/132, teilw. 25/110, teilw. 9/22 (Flur 2) Post-Gelände: 12/15, 12/5, 12/10, 12/11, teilw. 12/16 Bestandshäuser auf der Westseite: 229/1, 241, 240, 239/5, 239/4, 239/3, 239/2, 239/1, teilw. 236, 235/2, 235/1, 234/2, 234/1, 231/3, 231/2, 231/5, 231/4, 230 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 11,6 ha in der Gemarkung Haimbach mit den Flurstücken teilw. 6/25, teilw. 22/1 (Flur 16), 228/1, 226, 227, teilw. 222, 13, 14/1, 15/1, teilw. 17/8, teilw. 25/129, teilw. 25/130, teilw. 25/131, 25/102, teilw. 12/16, 25/109, teilw. 25/132, teilw. 25/110, teilw. 9/22, teilw. 42/15, teilw. 42/17, 9/23, 11/3, 250, 249, 248, 247, 246, 245, 244, 243, 242, teilw. 236, 12/12, 12/17, 12/18 (Flur 2) 2. Bestehende Rechtsverhältnisse 2.1 Regionalplanung Der Regionalplan Nordhessen aus dem Jahre 2009 (Bekanntmachung Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 11 am 15.März 2010) stellt die betreffende Fläche als Vorrangfläche Siedlung Bestand und Vorrangfläche Siedlung Planung dar. 2.2 Flächennutzungsplan

3 Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Fulda aus dem Jahre 2014 ist das vorgesehene Baugebiet als Wohnbaufläche, Gemischte Baufläche und ein kleiner Teil als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die Anpassung des Flächennutzungsplans an die Entwicklungsziele des vorliegenden Bebauungsplans erfolgt im Rahmen der Neuaufstellung des Gesamtflächennutzungsplans der Stadt Fulda. 2.3 Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan Der Landschaftsplan der Stadt Fulda (Planungsgruppe Natur und Umwelt/2002) stellt das Gebiet als gering strukturierten ackerbaulich geprägten Raum dar. Darüber hinaus gibt es keine Planaussagen. 2.4 Bebauungspläne Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans überlagert in Teilen den Bebauungsplan Nr. 6 Postgelände aus dem Jahr Sonstige Satzungen Stellplatzsatzung Im Geltungsbereich des Bebauungsplans gilt die Stellplatzsatzung der Stadt Fulda in ihrer jeweils gültigen Fassung, sofern der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt. 3. Heutige Situation Das Plangebiet liegt zwischen dem östlichen Ortsrand von Haimbach und dem Münsterfeldpark. Der nördliche Teilbereich wird landwirtschaftlich genutzt und befindet sich in Privatbesitz. Eigentümer der südlichen Teilfläche ist die Deutschen Telekom. Hier gibt es größere Brachflächen, die einer neuen Nutzung zugeführt werden sollen. Die vorhandene Ortsvermittlungsstelle bleibt erhalten, ebenso das Post-/DHL- Verteilzentrum an der Merkurstraße. Am Westrand des Plangebiets liegen, durch eine Stichstraße erschlossen, Einfamilienhäuser in Form von Doppel- und Reihenhäusern sowie eine Gärtnerei, die aufgelassen werden soll. Am Ostrand schließt sich ein schmaler Grünstreifen an. Zwei kleinere Teilflächen befinden sich im Eigentum der Stadt Fulda. Erschließung und Verkehr Das Plangebiet wird dreiseitig durch die Merkurstraße und die nördliche Fuchsstraße (L 3418) erschlossen. Über die Buslinien 4 und 20 (Haltestelle Gärtnerei ) besteht eine schnelle Verbindung mit der Fuldaer Innenstadt.

4 4. Städtebauliches Konzept Das Plangebiet soll als stadtnahes Wohngebiet entwickelt werden. Die unbebauten Flächen sind von ihrer Lage her für Wohnungsbau gut geeignet: Der Ortskern des Stadtteils Haimbach liegt in fußläufiger Entfernung. Die vorhandene Infrastruktur (Grundschule, Kindergarten, Kirchengemeinde, Bürgerhaus, Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie) kann mitbenutzt werden. Geplant sind 107 Grundstücke für die Errichtung von Einfamilienhäusern (einschließlich Doppel- und Reihenhäusern) auf einer Fläche von m², sowie 13 größere Grundstücke für Geschosswohnungsbau mit einer Gesamtfläche von m². Insgesamt sieht das Konzept 341 neue Wohneinheiten vor. In der Nordwestecke ist eine weitere Kindertagestätte mit guter Anbindung an das Straßennetz geplant. Die Bebauung besteht zum großen Teil aus freistehenden Einfamilienhäusern. Ergänzend sind einige Doppelhäuser und in geringem Umfang Reihenhäuser vorgesehen. Am Quartiersrand ist Geschosswohnungsbau geplant. Für alle Gebäude werden kubische Baukörper vorgeschlagen, um durch ein durchgängiges gestalterisches Konzept eine neue eigene Identität ( weiße Stadt ) zu erzeugen. Mittelpunkt des neuen Wohngebiets ist der verkehrsfreie Quartiersplatz. Baumbestanden und räumlich gefasst durch Reihenhäuser bietet er Raum für gemeinsame Aktivitäten der Bewohner. Im Alltagsbetrieb ist er Treffpunkt für alle und hausnaher Spielplatz für kleinere Kinder. Das gesamte Wohngebiet ist sorgfältig durchgrünt: Alle Straßen sind als einachsige Alleen angelegt. Der Quartiersplatz ist durch zwei Baumreihen in sonnige und schattige Bereiche geteilt. Sämtliche Grundstücke für die Einfamilienhäuser und die Stellplätze für den Geschosswohnungsbau sind durch geschnittene Hecken zum Straßenraum hin abgegrenzt. Die Verknüpfung mit dem Münsterfeldpark ist über fünf Durchgänge gewährleistet. Das Niederschlagswasser wird separat gesammelt und das natürliche Gefälle ausnutzend - über eine Mulde an der Grenze zum Münsterfeldpark in eine flache Retentionsfläche in der Südostecke geleitet. Von hier aus kann das Wasser gedrosselt in den Haimbach abfließen. Die städtebauliche Konzeption sieht eine Erschließung über zwei parallele Wohnsammelstraßen vor, zwischen denen Wohnstraßen und Wohnwege leiterförmig aufgespannt sind. Die Sammelstraßen sind über die Merkurstraße und die nördliche Fuchsstraße an das übergeordnete Straßennetz angebunden. Eine weitere Anbindung an die Fuchsstraße besteht an der Westseite. Durch Maßnahmen zur Entschleunigung Straßenhierarchie, Mischverkehrsflächen, Tempo 30 wird Schleichverkehr verhindert.

5 Der ruhende Verkehr ist, entsprechend der Stellplatzsatzung, auf den privaten Grundstücken untergebracht. Für den Geschosswohnungsbau sind baumbestandene dezentrale Stellplätze geplant. Besucherparkplätze liegen, durch Bäume gegliedert, im öffentlichen Straßenraum. Vom Abwasserverband wurde das städtebauliche Konzept überprüft. 5. Umweltbericht Die durch die Planung verursachten Auswirkungen auf den Naturhaushalt werden im Rahmen des Umweltberichts behandelt. Der Umweltbericht wird parallel zu dem Bebauungsplan erarbeitet und liegt zum Verfahrensschritt Offenlegung vor. Alle weiteren Punkte, wie z.b. Festsetzungen im Bebauungsplan werden ebenfalls für den nächsten Verfahrensschritt erarbeitet. Fulda, den Der Magistrat der Stadt Fulda

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